Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Rödelheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Vorlage M 250 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat sicherstellt, dass Belange der im Planungsgebiet ansässigen Betriebe und Gewerbetreibenden voll umfänglich gewahrt werden.
- Der Magistrat wird aufgefordert 1. den aufzustellenden Bebauungsplan in der Weise zu konzipieren, dass a) ansässige Betriebe und Gewerbetreibende in ihrer Existenz nicht gefährdet und gegebenenfalls beabsichtigte räumliche Erweiterungen der Betriebsgelände künftig möglich bleiben, b) die vorgesehene Nutzungsmischung aus Wohnen und Arbeiten nicht zu Konflikten mit den ansässigen Betrieben und Gewerbetreibenden und in der Folge mittel- bis langfristig zu deren Vertreibung führt. 2. den ansässigen Betrieben und Gewerbetreibenden klar und unmissverständlich zu vermitteln, dass deren weiterer Verbleib an den jeweiligen Standorten vom Magistrat gewünscht und durch die beabsichtigte künftige gemischte Nutzung des Planungsgebietes nicht in Frage gestellt wird. Begründung: Die aktuelle Diskussion hat gezeigt, dass die Verunsicherung unter den auf dem Planungsgebiet ansässigen Gewerbetreibenden nach wie vor sehr hoch ist. Viele fühlen sich in ihrer Existenz durch die geplante künftige Nutzung gefährdet. Der Magistrat muss sicherstellen, dass auf dem Planungsgebiet auch künftig Platz für Gewerbe und Dienstleistung sein wird und dass eine Gefährdung von Arbeitsplätzen ausgeschlossen ist.
Inhalt
Antrag vom 27.03.2014, NR 857
Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Vorlage M 250 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat sicherstellt, dass Belange der im Planungsgebiet ansässigen Betriebe und Gewerbetreibenden voll umfänglich gewahrt werden.
- Der Magistrat wird aufgefordert 1. den aufzustellenden Bebauungsplan in der Weise zu konzipieren, dass a) ansässige Betriebe und Gewerbetreibende in ihrer Existenz nicht gefährdet und gegebenenfalls beabsichtigte räumliche Erweiterungen der Betriebsgelände künftig möglich bleiben, b) die vorgesehene Nutzungsmischung aus Wohnen und Arbeiten nicht zu Konflikten mit den ansässigen Betrieben und Gewerbetreibenden und in der Folge mittel- bis langfristig zu deren Vertreibung führt. 2. den ansässigen Betrieben und Gewerbetreibenden klar und unmissverständlich zu vermitteln, dass deren weiterer Verbleib an den jeweiligen Standorten vom Magistrat gewünscht und durch die beabsichtigte künftige gemischte Nutzung des Planungsgebietes nicht in Frage gestellt wird. Begründung: Die aktuelle Diskussion hat gezeigt, dass die Verunsicherung unter den auf dem Planungsgebiet ansässigen Gewerbetreibenden nach wie vor sehr hoch ist. Viele fühlen sich in ihrer Existenz durch die geplante künftige Nutzung gefährdet. Der Magistrat muss sicherstellen, dass auf dem Planungsgebiet auch künftig Platz für Gewerbe und Dienstleistung sein wird und dass eine Gefährdung von Arbeitsplätzen ausgeschlossen ist.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.04.2014
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. März 2014 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.05.2014 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 250 und NR 857 = Annahme, NR 882 und OA 490 = Annahme im Rahmen NR 857)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 857); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 857) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 250 und NR 882 = Annahme, NR 857 = Ablehnung, OA 490 = Ziffer 1. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 2. bis 4. Annahme) REP (M 250, NR 857, NR 882 und OA 490 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 857); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 857) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 250 und NR 882 = Annahme, NR 857= Ablehnung, OA 490 = Ziffer 1. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 2. bis 4. Annahme)