Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße
Begründung
Rödelheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Der Vorlage M 250 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat sicherstellt, dass Belange der im Planungsgebiet ansässigen Betriebe und Gewerbetreibenden voll umfänglich gewahrt werden. II. Der Magistrat wird aufgefordert 1. den aufzustellenden Bebauungsplan in der Weise zu konzipieren, dass a) ansässige Betriebe und Gewerbetreibende in ihrer Existenz nicht gefährdet und gegebenenfalls beabsichtigte räumliche Erweiterungen der Betriebsgelände künftig möglich bleiben, b) die vorgesehene Nutzungsmischung aus Wohnen und Arbeiten nicht zu Konflikten mit den ansässigen Betrieben und Gewerbetreibenden und in der Folge mittel- bis langfristig zu deren Vertreibung führt. 2. den ansässigen Betrieben und Gewerbetreibenden klar und unmissverständlich zu vermitteln, dass deren weiterer Verbleib an den jeweiligen Standorten vom Magistrat gewünscht und durch die beabsichtigte künftige gemischte Nutzung des Planungsgebietes nicht in Frage gestellt wird. Begründung: Die aktuelle Diskussion hat gezeigt, dass die Verunsicherung unter den auf dem Planungsgebiet ansässigen Gewerbetreibenden nach wie vor sehr hoch ist. Viele fühlen sich in ihrer Existenz durch die geplante künftige Nutzung gefährdet. Der Magistrat muss sicherstellen, dass auf dem Planungsgebiet auch künftig Platz für Gewerbe und Dienstleistung sein wird und dass eine Gefährdung von Arbeitsplätzen ausgeschlossen ist.