Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 25.05.2009, M 113
Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2006, § 1178 (M 108)
- Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 834 wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 02.03.2009 dargestellt, geändert. Der Magistrat wird beauftragt zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein modernes Gewerbe- und Dienstleistungsgebiet mit Büro- und Wohnstandorten zu schaffen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Bürgerbeteiligung bzw. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 03.06.2003 und erneut am 31.10.2006 durchgeführt worden ist.
- Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - 4a (2) BauGB.
- Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
- Der Magistrat wird beauftragt, beim Planungsverband Frankfurt / Rhein-Main eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans zu beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE (nicht maßstäblich, dient nur zur Information) Zu I.: Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße - wird im Südosten verkleinert. Aus dem Geltungsbereich werden die für Eisenbahnzwecke gewidmeten Flächen der Flurstücke 119/14, 119/13, 119/7, 52/8, 556/57, 16/1, 95/22 und 259/52 herausgenommen, die im Laufe des Planverfahrens nicht freigestellt werden konnten und somit nicht der Planungshoheit der Gemeinde unterliegen. Auf Grund des Grundstückszuschnitts der Bahnflächen und zur Sicherung einer zukünftigen städtebaulich sinnvollen Entwicklung in diesem Bereich werden auch neben den Bahnflächen angrenzende Grundstücke, Teilflächen der Flurstücke 119/22, 95/21, 52/10, 52/11 und 52/12, ebenfalls nicht in das Planverfahren einbezogen. Somit besteht zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, entsprechend dem in der Begründung angegebenen städtebaulichen Rahmenkonzept in einem ergänzenden Verfahren Planungsrecht zu schaffen. Zu III.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Zu V.: Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind im Flächennutzungsplan als Gewerbliche Bauflächen, südlich der S-Bahntrasse als Wohnbauflächen und Gemischte Bauflächen dargestellt. Zur Angleichung der Planungsziele soll daher gemäß § 8 (3) BauGB parallel zum Bebauungsplanverfahren eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen. Hinweis: Anlage Landschaftsplanerisch-ökologisches Gutachten steht digital nicht zur Verfügung. Anlage 1_Begr_BPlan (ca. 1,2 MB) Anlage 2_Textt_BPlan (ca. 82 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 30.06.2009, OA 943 Antrag vom 01.08.2009, OF 384/2 Antrag vom 13.06.2009, OF 565/7 Antrag vom 16.06.2009, OF 566/7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2009Sie sind hierMM 113Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 13. Juni 2009OFOF 565/7Bebauungsplan Nr. 834 Vorhandene gewerbliche Ansiedlungen nicht beeinträchtigenOrtsbeiratsantrag · SPD, die_farbechten_-_LINKE.
- 16. Juni 2009OFOF 566/7Keine Vertreibung des Gewerbes im Planungsgebiet Südlich Rödelheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 30. Juni 2009OAOA 943Bebauungsplan Nr. 834 Vorhandene gewerbliche Ansiedlungen nicht beeinträchtigen Vortrag des Magistrats vom 25.05.2009, M 113Anregung
- 1. August 2009OFOF 384/2Bebauungsplan Nr. 834 Südlich Rödelheimer Landstraße Wohnhäuser in der Solmsstraße 52-54 erhalten, und Planungsrechtlich sichern Auf den geplanten Autotunnel unter der Bahn wird verzichtetOrtsbeiratsantrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 113 = Ablehnung, OA 943 = Annahme) NPD (M 113 und OA 943 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 113 = Annahme, OA 943 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Freie Wähler und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FAG und REP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FAG und REP (= Annahme) sowie Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE, SPD, FDP und Freie Wähler gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. Punkt 1.: CDU, 1 SPD und FDP gegen 2 GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und Freie Wähler (= Annahme); 2 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung) Punkt 2.: CDU, SPD, FDP und Freie Wähler gegen 2 GRÜNE und LINKE. (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung)