Bebauungsplan Nr. 834 Vorhandene gewerbliche Ansiedlungen nicht beeinträchtigen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat bleibt bei seiner mehrfach vorgebrachten Meinung, dass eine Überplanung und Einschränkung der vorhandenen gewerblichen Nutzung nicht nötig ist. Die Größe des Gesamtareals bietet ausreichend Möglichkeiten ein schlüssiges Konzept für eine Koexistenz von Wohn- , Büro- und Gewerbenutzung zu erarbeiten, welches das Gesamtareal aufwertet ohne die vorhandenen gewerblichen Nutzungen zu beeinträchtigen. Die aktuell schwierige wirtschaftliche Situation vieler Gewerbebetriebe unterstützt die Argumentation des Ortsbeirats zusätzlich.
Inhalt
Antrag vom 13.06.2009, OF 565/7
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 834 Vorhandene gewerbliche Ansiedlungen nicht beeinträchtigen
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Die M 133 zum Bebauungsplan 834 – südliche Rödelheimer Landstraße wird abgelehnt, da in einem Teilbereich die bestehenden Gewerbegebiete überplant werden (vgl. Seite 17 der Begründung zum Bebauungsplan) und somit nur noch Bestandsschutz besitzen und in ihrer Entwicklung gehandicapt sind.
Begründung:
Der Ortsbeirat bleibt bei seiner mehrfach vorgebrachten Meinung, dass eine Überplanung und Einschränkung der vorhandenen gewerblichen Nutzung nicht nötig ist. Die Größe des Gesamtareals bietet ausreichend Möglichkeiten ein schlüssiges Konzept für eine Koexistenz von Wohn- , Büro- und Gewerbenutzung zu erarbeiten, welches das Gesamtareal aufwertet ohne die vorhandenen gewerblichen Nutzungen zu beeinträchtigen.
Die aktuell schwierige wirtschaftliche Situation vieler Gewerbebetriebe unterstützt die Argumentation des Ortsbeirats zusätzlich.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2009, M 113 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2009MM 113Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 13. Juni 2009Sie sind hierOFOF 565/7Bebauungsplan Nr. 834 Vorhandene gewerbliche Ansiedlungen nicht beeinträchtigenOrtsbeiratsantrag · SPD, die_farbechten_-_LINKE.
- 30. Juni 2009OAOA 943Bebauungsplan Nr. 834 Vorhandene gewerbliche Ansiedlungen nicht beeinträchtigen Vortrag des Magistrats vom 25.05.2009, M 113Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme