Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a. F. i. V. m. § 245c (1) BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 14.10.2019, M 163
Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a. F. i. V. m. § 245c (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6368 (M 113) Auf Antrag des Oberbürgermeisters vom 17.10.2019
- Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 03.06.2003 und erneut am 31.10.2006 stattgefunden hat, - die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB vom 29.07.2009 bis 11.09.2009 durchgeführt wurde.
- Der vorgelegte Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB alte Fassung in Verbindung mit § 245c (1) BauGB erneut öffentlich auszulegen, da die Ziele und Zwecke der Planung sich inzwischen geändert haben. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB.
- Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) a.F. und § 3 (2) BauGB a.F. i.V.m. § 245c (1) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: Übersichtskarte Zu II.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs nicht. Zu III.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1_BBPL (ca. 6,8 MB) Anlage 2_Textteil_BBPL (ca. 235 KB) Anlage 3_Begruendung (ca. 4,2 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2019Sie sind hierMM 163Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB a. F. i. V. m. § 245c (1) BauGBMagistratsvortrag
- 8. November 2019OFOF 420/7Entwurf Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: ÖPNVOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 3 GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE