Keine Vertreibung des Gewerbes im Planungsgebiet Südlich Rödelheimer Landstraße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Mehrheit im Stadtparlament hat alle Anregungen und Bedenken aus den Ortsbeiräten 2 und 7 sowie den anderen Parteien ignoriert. Diese Borniertheit enthebt den Politikern vor Ort nicht der Aufgabe, die Interessen der Rödelheimer immer wieder zu vertreten und auf eine vernünftige Lösung zu dringen. Mehrfach hat der Ortsbeirat einstimmig die Veränderungssperre für das Gebiet „Südliche Rödelheimer Landstraße“ (ehemals „Siemensstadt“) abgelehnt. Die allgemeinen Begründungen müssen nicht wiederholt werden: Trotz eingearbeiteter Veränderungen sollen ortsansässige Gewerbetreibende im westlichen Teil des Bebauungsgebiets weiterhin auf kaltem Wege verdrängt oder von Enteignung bedroht werden. Alle Bemühungen der Verwaltung auf Verlagerung oder Beratungsangebote hinsichtlich eines Verkaufs sind bislang fehlgeschlagen. Davon unbenommen ist eine Planung des zur Zeit brach liegenden mittleren Teils, der so geplant werden könnte, dass Optionen auf Erweiterung des Gebiets, z.B. bei der Planung von Straßen, möglich sind. Eine Kindertagesstätte zu planen entlang der Bahngleise konterkariert die derzeitigen Bemühungen der Erzieherinnen, mehr Augenmerk auf die Gesundheit von Kindern und Beschäftigten zu legen.
Inhalt
Antrag vom 16.06.2009, OF 566/7
Betreff:
Keine Vertreibung des Gewerbes im Planungsgebiet Südlich Rödelheimer Landstraße
Vorgang:
M 108/06; M 71/07; M 64/09, OA 111 OBR 7; OA 233 OBR 7; OA 387 OBR 7; OA 848 OBR 7; ST 1538/07; ST 833/08; B 382/08
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die M 88 wird abgelehnt.
Begründung:
Die Mehrheit im Stadtparlament hat alle Anregungen und Bedenken aus den Ortsbeiräten 2 und 7 sowie den anderen Parteien ignoriert. Diese Borniertheit enthebt den Politikern vor Ort nicht der Aufgabe, die Interessen der Rödelheimer immer wieder zu vertreten und auf eine vernünftige Lösung zu dringen.
Mehrfach hat der Ortsbeirat einstimmig die Veränderungssperre für das Gebiet "Südliche Rödelheimer Landstraße“ (ehemals "Siemensstadt“) abgelehnt. Die allgemeinen Begründungen müssen nicht wiederholt werden:
Trotz eingearbeiteter Veränderungen sollen ortsansässige Gewerbetreibende im westlichen Teil des Bebauungsgebiets weiterhin auf kaltem Wege verdrängt oder von Enteignung bedroht werden. Alle Bemühungen der Verwaltung auf Verlagerung oder Beratungsangebote hinsichtlich eines Verkaufs sind bislang fehlgeschlagen.
Davon unbenommen ist eine Planung des zur Zeit brach liegenden mittleren Teils, der so geplant werden könnte, dass Optionen auf Erweiterung des Gebiets, z.B. bei der Planung von Straßen, möglich sind.
Eine Kindertagesstätte zu planen entlang der Bahngleise konterkariert die derzeitigen Bemühungen der Erzieherinnen, mehr Augenmerk auf die Gesundheit von Kindern und Beschäftigten zu legen.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2009, M 113 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2009MM 113Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 16. Juni 2009Sie sind hierOFOF 566/7Keine Vertreibung des Gewerbes im Planungsgebiet Südlich Rödelheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme