Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Insektenfreundliche Beleuchtung in Gestaltungsrichtlinie Altstadt

Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE

Begründung

Gestaltungsrichtlinie Altstadt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt die "Gestaltungsrichtlinie Altstadt" wie folgt abzuändern: unter Punkt 6) "Beleuchtung" im Abschnitt "Allgemeine Anforderungen" wird der letzte Satz des ersten Unterpunkts mit dem Wortlaut "Es ist nur weißes Licht erlaubt." gestrichen. Dieser wird ersetzt durch folgende Formulierung: "Es ist nur warmweißes Licht mit einer Lichtfarbe unterhalb von 3000 K Farbtemperatur erlaubt." Begründung: Der genannte Satz unter Abschnitt 6) könnte dazu verleiten, explizit zu besonders neutralen Leuchtmitteln zu greifen, die jedoch besonders schädlich für Insekten sind. Daher soll dieser durch eine Formulierung ersetzt werden, die die Auswahl der Leuchtmittel auf ein verträglicheres Farbspektrum einschränkt.

Verknüpfte Vorlagen