Gestaltungsrichtlinie: Sondernutzung in der neuen und alten Altstadt
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, die Möglichkeit für Gastronomen in der Altstadt zu prüfen, Wind- und Kälteschutz sowie Heizpilze aufzustellen, um die Außengastronomie auch im Winter zu ermöglichen. Dies ist besonders wichtig, da die Gastronomie durch die Corona-Krise stark betroffen ist und zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung erforderlich sind.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
- Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Brandschutzleitung zu prüfen, ob Gastronomen in der Altstadt die Möglichkeit erhalten, Wind- und Kälteschutz aufzustellen sowie Heizpilze oder ähnliche Produkte zu nutzen, um so eine Außengastronomie auch in den Wintermonaten zu ermöglichen.
- Sollte die Prüfung unter Punkt eins positiv ausfallen, wird der Magistrat aufgefordert, die Gestaltungsrichtlinien dahingehend mit einem entsprechenden Übergangspassus zu ergänzen.
Begründung
Das Gastgewerbe ist durch die Corona-Krise besonders stark betroffen und der Lockdown-Light trifft die Branche zusätzlich hart. Bereits nach dem ersten Lockdown hat die Stadt Frankfurt die Gastronomie-Sonderreglungen für den Außengastronomiebereich verlängert und mit Blick auf die kühlere Jahreszeit die Nutzung von Heizpilzen sowie weitere Maßnahmen im Außenbereich ermöglicht, die Gäste vor Wind, Regen und Kälte schützt. Diese Möglichkeiten sollten der Gastronomie in der neuen und alten Altstadt mit Ende des Lockdown-Light nicht verwehrt bleiben. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, gemeinsam mit der Brandschutzleitung zu prüfen, ob das Aufstellen von Wind- und Kälteschutz in der Altstadt sowie die Nutzung von Heizpilzen oder ähnlichem übergangsweise möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. September 2020MM 149Gestaltungsrichtlinie für die Frankfurter AltstadtMagistratsvortrag
- 4. November 2020Sie sind hierNRNR 1322Gestaltungsrichtlinie: Sondernutzung in der neuen und alten AltstadtSTVV-Antrag · FDP
- 16. August 2021Antwort des Magistrats · nach 46 WochenBB 294Gestaltungsrichtlinie: Sondernutzung in der neuen und alten AltstadtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 149 wird im Rahmen der Vorlage NR 1321 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1321 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1322 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1322) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; AfD (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.