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Gestaltungsrichtlinie: Sondernutzung in der neuen und alten Altstadt

Vorlagentyp: B
46 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Gestaltungsrichtlinie zur Sondernutzung in der neuen und alten Altstadt soll die Außengastronomie während der Corona-Pandemie unterstützen. Sie erlaubt bestimmte Schutzmaßnahmen gegen Wind und Kälte bis zum 31.12.2021, um die Gastronomiebetriebe zu entlasten. Die Regelung tritt am 01.03.2021 in Kraft und gilt auch für die Neue Altstadt.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Bericht

Die aktuelle Sonderregelung zur Erweiterung der Außengastronomie der Stadt Frankfurt zur Unterstützung der Gastronomiebetriebe in der Corona-Pandemie duldet bis einschließlich 31.12.2021 geeignete Maßnahmen zum Wind-, Kälte- und Regenschutz. Um den eigentlichen Charakter einer Außengastronomie zu erhalten, darf die Fläche nicht vollständig eingehaust werden. Zulässig sind: Windschutzelemente, Schirme, Markisen sowie Blumenkübel in aufgelockerter Form zum Schutz der Gäste. Um die Anleiterbarkeit der Gebäude im Falle eines Feuerwehreinsatzes nicht einzuschränken, dürfen diese Elemente weder miteinander noch mit dem Boden verbunden werden. Nur so ist ein schnelles Entfernen (Einfahren, Einklappen, Wegschieben) der Hindernisse im Gefahrenfalle möglich. Unzulässig sind/ ist: - Teppichböden, Kunstrasen, Terrassendielen, Podeste oder andere Beläge auf der öffentlichen Verkehrsfläche. Insbesondere, um die Leitungsfreiheit der Versorger und die Inspektionen durch den Straßenbaulastträger sicherzustellen. - Sämtliche Verkabelungen im Gehwegbereich bzw. auf der öffentlichen Verkehrsfläche, Kabel entlang des Gehweges oder im Luftraum. Geschlossene Um- und Aufbauten, Zelte, etc. - Jegliche Verankerungen in den öffentlichen Flächen. - Die Verwendung Gas-Terrassenstrahler in geschlossenen Räumen oder Markisen bzw. Pavillons mit umfassenden Seitenteilen. - Die Lagerung der zum Betrieb von Gas-Terrassenstrahlern erforderlichen Flüssiggasflaschen in Rettungswegen (Fluren und Treppenräumen) und in Räumen, deren Fußböden unter Erdgleiche liegen. Die Lagermenge ist auf eine Flasche mit maximal 16kg Flüssiggas beschränkt. Sollen mehrere Flaschen gelagert werden, so ist ein Brennstofflagerraum für Flüssiggas einzurichten. Auf die Regelungen unter Punkt 5. Vorbeugender Brandschutz / Flucht- und Rettungswege des "Leitfadens zur Beantragung und zum Betreiben von Wirtschafts- und Sommergärten in Frankfurt am Main", herausgegeben vom Dezernat II Planen und Bauen / Bauaufsicht, August 2015, wird verwiesen, deren Gültigkeit mit der aktuellen Sonderregelung nicht außer Kraft gesetzt wird. Nach der Widmung des Gebiets der Neuen Altstadt als öffentliche Verkehrsfläche findet diese temporäre Sonderregelung auch in der Neuen Altstadt Anwendung. Die Gestaltungsrichtlinie tritt zum 01.03.2021 in Kraft. Ein Übergangspassus in der Gestaltungsrichtlinie ist somit nicht erforderlich. Neben den genannten Auflagen der aktuellen Duldung für die geeigneten Maßnahmen zum Wind-, Kälte- und Regenschutz sind in der Neuen Altstadt jedoch auch die Vorgaben der Brandschutzordnung durch die Gastronomiebetriebe zwingend einzuhalten. Heizstrahler und Heizpilze sind nach der Brandschutzordnung unzulässig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. September 2020MM 149Gestaltungsrichtlinie für die Frankfurter AltstadtMagistratsvortrag
  2. 4. November 2020NRNR 1322Gestaltungsrichtlinie: Sondernutzung in der neuen und alten AltstadtSTVV-Antrag · FDP
  3. 16. August 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 46 Wochen
    BB 294Gestaltungsrichtlinie: Sondernutzung in der neuen und alten Altstadt
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 4 · 07.09.2021
TO I, TOP 76
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDPLinkeÖkoLinX-ARLBFF
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
Die Partei
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht); Die PARTEI (= Enthaltung)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 2 · 01.11.2021
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis als Zwischenbericht)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 2 · 02.11.2021
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

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