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Klage gegen die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs durch das Land Hessen

Vorlagentyp: NRSPD
167 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Begründung

des Kommunalen Finanzausgleichs durch das Land Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt erhebt Klage gegen das Land wegen der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs. Begründung: Die Landesregierung hat mit der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs die Finanzströme einseitig zu Lasten der Stadt Frankfurt umverteilt. Die Neuordnung berücksichtigt in keiner Weise die herausgehobene Aufgabenstellung der Stadt Frankfurt als Zentrum der Metropolregion Rhein-Main, zum Beispiel auf kulturellem Gebiet. Die Stadt Frankfurt steht zudem vor großen Herausforderungen durch die wachsende Bevölkerung. Der Bau neuer Wohnungen, der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, der Bau neuer Schulen und Kindergärten und die Sicherung der sozialen Mindeststandards erfordern große Aufwendungen, die bei der Berechnung des Finanzbedarfs der Stadt in keiner Weise berücksichtigt wurden. Stattdessen beteiligt sich das Land nur in völlig unzureichender Weise oder gar nicht an der Finanzierung von Theatern und Museen oder von Einrichtungen wie Zoo und Palmengarten. In Wettbewerbsregionen wie München und Stuttgart werden derartige Einrichtungen dagegen ganz oder in erheblichem Umfang von den jeweiligen Bundesländern mitgetragen. Schon die ursprünglich beabsichtigten Änderungen beim Kommunalen Finanzausgleich hätten für die Stadt Frankfurt zu untragbaren Mehrbelastungen geführt. Nachdem das Land aber, statt der Stadt entgegenzukommen, der Stadt das Mehrfache der ursprünglich vorgesehenen Summe entzogen hat, führt an einer Klage kein Weg mehr vorbei.

Inhalt

Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 07.10.2015, NR 1287

Betreff: Klage gegen die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs durch das Land Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt erhebt Klage gegen das Land wegen der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs.

Begründung: Die Landesregierung hat mit der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs die Finanzströme einseitig zu Lasten der Stadt Frankfurt umverteilt. Die Neuordnung berücksichtigt in keiner Weise die herausgehobene Aufgabenstellung der Stadt Frankfurt als Zentrum der Metropolregion Rhein-Main, zum Beispiel auf kulturellem Gebiet. Die Stadt Frankfurt steht zudem vor großen Herausforderungen durch die wachsende Bevölkerung. Der Bau neuer Wohnungen, der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, der Bau neuer Schulen und Kindergärten und die Sicherung der sozialen Mindeststandards erfordern große Aufwendungen, die bei der Berechnung des Finanzbedarfs der Stadt in keiner Weise berücksichtigt wurden. Stattdessen beteiligt sich das Land nur in völlig unzureichender Weise oder gar nicht an der Finanzierung von Theatern und Museen oder von Einrichtungen wie Zoo und Palmengarten. In Wettbewerbsregionen wie München und Stuttgart werden derartige Einrichtungen dagegen ganz oder in erheblichem Umfang von den jeweiligen Bundesländern mitgetragen. Schon die ursprünglich beabsichtigten Änderungen beim Kommunalen Finanzausgleich hätten für die Stadt Frankfurt zu untragbaren Mehrbelastungen geführt. Nachdem das Land aber, statt der Stadt entgegenzukommen, der Stadt das Mehrfache der ursprünglich vorgesehenen Summe entzogen hat, führt an einer Klage kein Weg mehr vorbei.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Oktober 2015Sie sind hier
    NRNR 1287Klage gegen die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs durch das Land Hessen
    STVV-Antrag · SPD
  2. 21. Dezember 2018Antwort des Magistrats · nach 167 WochenBB 407Machbarkeitsstudie für die Europäische Schule Die Europäische Schule muss in Frankfurt bleibenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 44 · 13.10.2015
TO I, TOP 16
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1287 auf die Tagesordnung I der 45. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1287 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
FDP (NR 1287 = Prüfung und Berichterstattung)ÖkoLinX-ARL (NR 1287 = Annahme)
zu a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeBFFRömer
zu b)
Zustimmung:
CDUGrüneBFF
Ablehnung:
SPDLinkeRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu b) CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (NR 1287 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (NR 1287 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 15.10.2015
TO I, TOP 5
Angenommen
Punkt 2: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1287 auf die Tagesordnung I der 45. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1287 wird abgelehnt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Oesterling, zu Löwenstein, Rinn, Schenk, Reininger, Stock und Josef sowie von Oberbürgermeister Feldmann und Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. a) Die Vorlage B 336 dient zur Kenntnis. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Oesterling, zu Löwenstein, Rinn, Schenk, Reininger, Stock und Josef sowie von Oberbürgermeister Feldmann und Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1287 auf die Tagesordnung I der 45. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1287 wird abgelehnt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Oesterling, zu Löwenstein, Rinn, Schenk, Reininger, Stock und Josef sowie von Oberbürgermeister Feldmann und Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis. 3. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1288 auf die Tagesordnung I der 45. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1288 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Oesterling, zu Löwenstein, Rinn, Schenk, Reininger, Stock und Josef sowie von Oberbürgermeister Feldmann und Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis. 4. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1293 auf die Tagesordnung I der 45. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 1293 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Oesterling, zu Löwenstein, Rinn, Schenk, Reininger, Stock und Josef sowie von Oberbürgermeister Feldmann und Stadtkämmerer Becker dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeBFFRömer
zu 2 / b)
Zustimmung:
CDUGrüneBFF
Ablehnung:
SPDLinkeRömerÖkoLinX-ARLFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und RÖMER zu b) CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER zu b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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