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Klage gegen die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs durch das Land Hessen

Vorlagentyp: NR SPD

Begründung

des Kommunalen Finanzausgleichs durch das Land Hessen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt erhebt Klage gegen das Land wegen der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs. Begründung: Die Landesregierung hat mit der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs die Finanzströme einseitig zu Lasten der Stadt Frankfurt umverteilt. Die Neuordnung berücksichtigt in keiner Weise die herausgehobene Aufgabenstellung der Stadt Frankfurt als Zentrum der Metropolregion Rhein-Main, zum Beispiel auf kulturellem Gebiet. Die Stadt Frankfurt steht zudem vor großen Herausforderungen durch die wachsende Bevölkerung. Der Bau neuer Wohnungen, der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, der Bau neuer Schulen und Kindergärten und die Sicherung der sozialen Mindeststandards erfordern große Aufwendungen, die bei der Berechnung des Finanzbedarfs der Stadt in keiner Weise berücksichtigt wurden. Stattdessen beteiligt sich das Land nur in völlig unzureichender Weise oder gar nicht an der Finanzierung von Theatern und Museen oder von Einrichtungen wie Zoo und Palmengarten. In Wettbewerbsregionen wie München und Stuttgart werden derartige Einrichtungen dagegen ganz oder in erheblichem Umfang von den jeweiligen Bundesländern mitgetragen. Schon die ursprünglich beabsichtigten Änderungen beim Kommunalen Finanzausgleich hätten für die Stadt Frankfurt zu untragbaren Mehrbelastungen geführt. Nachdem das Land aber, statt der Stadt entgegenzukommen, der Stadt das Mehrfache der ursprünglich vorgesehenen Summe entzogen hat, führt an einer Klage kein Weg mehr vorbei.