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Ummeldeprämie ausweiten

Vorlagentyp: NR FDP

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Ummeldeprämie auch für Auszubildende, Berufsschüler, Referendare und Ärzte im praktischen Jahr einzuführen, sofern diese für die genannten Personengruppen umsetzbar ist. Begründung: Mit dem Bericht B 593 hat der Magistrat eine Richtlinie zur Zahlung einer Ummeldeprämie für Studierende beschlossen. Auf Grund der mit Studierenden vergleichbaren Situation der oben bezeichneten Personengruppen und aus Gründen der Gleichberechtigung sollte diese Regelung entsprechend ausgeweitet werden. In der B 236 vom 28.04.2006 legt der Magistrat dar, dass durch die Einführung der Ummeldeprämie für Studierende zwar Kosten in Höhe von ca. 125.000 Euro entstehen, allerdings diesen Kosten eine höhere Zuweisung im kommunalen Finanzausgleich um netto 340.000 Euro gegenübersteht. Diese Argumentation und die zu erwartenden Mehreinnahmen durch höhere Hauptwohnungszahlen sprechen für eine Ausweitung der Ummeldeprämie.