Rahmenplan Höchst
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Weiterbearbeitung der Planungskonzepte bei den Grundstückseigentümern des Areals der ehemaligen SÜWAG-Kraftwerksanlage und des Bereiches vor dem Tor Ost des Industrieparks ("Neue Weststadt") darauf hinzuwirken, dass städtebauliche bzw. Realisierungswettbewerbe durchgeführt und die politisch zuständigen Gremien einbezogen werden. Begründung: Die beiden genannten Flächen (SÜWAG-Kraftwerksanlage und "Neue Weststadt") stellen die größten zusammenhängenden Entwicklungspotenziale in der Innenstadt dar und damit eine große Chance für die Weiterentwicklung von Höchst. Die dargelegten Planungskonzepte beinhalten viele interessante und zukunftsweisende Ideen, an anderen Stellen (z.B. bei den "städtebauliche Dominanten") sollten jedoch Alternativen entwickelt und geprüft werden. Die Durchführung von Wettbewerben erscheint daher in beiden Fällen sinnvoll; eine Einbeziehung von Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat dürfte die Akzeptanz der dann zu Realisierung anstehenden Planungen erhöhen.