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Kultur- und Freizeitticket

Vorlagentyp: NRAfD
2 Stationen im Verfahren3 SitzungenAbgelehnt

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage M 183 vom 01.11.2019 zurückzuziehen und - ggf. in geänderter Form - wieder vorzulegen. Begründung: Mit der Vorlage M 183 vom 01.11.2019 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum Kultur- und Freizeitticket. Die Stadtverordnetenversammlung hatte mit Beschluss vom 28.02.2019 (§ 3735 zu M 12), den Magistrat - Dezernat VII - beauftragt hat, ein Konzept für ein Kultur- und Freizeitticket zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. In seiner Vorlage führt der Magistrat aus, dass das Kultur- und Freizeitticket von Erziehungsberechtigten bzw. den gesetzlichen Vertretern für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren kostenlos erworben werden kann, "die entweder in Frankfurt am Main einen Wohnsitz haben oder dort zur Schule bzw. zur Kita gehen, wenn das monatliche Netto-Familieneinkommen unter 4.500 € liegt". Die Beschränkung der Begünstigten auf Personen, die ihren Wohnsitz in Frankfurt haben bzw. dort zu Schule gehen, ist nach weitverbreiteter Ansicht rechtswidrig und verstößt sowohl gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes als auch gegen EU-Recht. Insoweit könnte eine entsprechende Regelung zu Klagen und entsprechenden Rückforderungen gegen die Stadt Frankfurt führen und damit zu zusätzlichen Kosten in nicht absehbarer Höhe. Darüber hinaus ist die Vorlage jedoch auch deshalb zurückzuziehen, weil der Begriff "Netto-Familieneinkommen" nicht klar definiert ist. Zum einen gibt es verschiedene Definitionen für das Netto-Einkommen, zum anderen ist auch der Begriff "Familie" nicht eindeutig definiert. Hinzu kommt, dass das Netto-Einkommen auch im Einzelfall kaum nachweisbar ist, da hierzu verschiedene Belege - wie Einkommensteuerbescheide, Bescheide über den Bezug von Kindergeld und anderen Transferleistungen, Rentenbescheide etc. - erforderlich sind. Auch hier sind streitige Auseinandersetzungen zu erwarten, z.B. wenn ein Antragsteller vorträgt, sein Netto-Einkommen liege unter der genannten Grenze, der Magistrat aufgrund einer anderen Berechnungsgrundlage zu einem anderen Ergebnis kommt. Insoweit wäre auch die praktische Anwendung der Regelung nicht durchführbar.

Inhalt

Antrag vom 15.11.2019, NR 1029

Betreff: Kultur- und Freizeitticket Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage M 183 vom 01.11.2019 zurückzuziehen und - ggf. in geänderter Form - wieder vorzulegen.

Begründung: Mit der Vorlage M 183 vom 01.11.2019 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum Kultur- und Freizeitticket. Die Stadtverordnetenversammlung hatte mit Beschluss vom 28.02.2019 (§ 3735 zu M 12), den Magistrat - Dezernat VII - beauftragt hat, ein Konzept für ein Kultur- und Freizeitticket zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. In seiner Vorlage führt der Magistrat aus, dass das Kultur- und Freizeitticket von Erziehungsberechtigten bzw. den gesetzlichen Vertretern für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren kostenlos erworben werden kann, "die entweder in Frankfurt am Main einen Wohnsitz haben oder dort zur Schule bzw. zur Kita gehen, wenn das monatliche Netto-Familieneinkommen unter 4.500 € liegt". Die Beschränkung der Begünstigten auf Personen, die ihren Wohnsitz in Frankfurt haben bzw. dort zu Schule gehen, ist nach weitverbreiteter Ansicht rechtswidrig und verstößt sowohl gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes als auch gegen EU-Recht. Insoweit könnte eine entsprechende Regelung zu Klagen und entsprechenden Rückforderungen gegen die Stadt Frankfurt führen und damit zu zusätzlichen Kosten in nicht absehbarer Höhe. Darüber hinaus ist die Vorlage jedoch auch deshalb zurückzuziehen, weil der Begriff "Netto-Familieneinkommen" nicht klar definiert ist. Zum einen gibt es verschiedene Definitionen für das Netto-Einkommen, zum anderen ist auch der Begriff "Familie" nicht eindeutig definiert. Hinzu kommt, dass das Netto-Einkommen auch im Einzelfall kaum nachweisbar ist, da hierzu verschiedene Belege - wie Einkommensteuerbescheide, Bescheide über den Bezug von Kindergeld und anderen Transferleistungen, Rentenbescheide etc. - erforderlich sind. Auch hier sind streitige Auseinandersetzungen zu erwarten, z.B. wenn ein Antragsteller vorträgt, sein Netto-Einkommen liege unter der genannten Grenze, der Magistrat aufgrund einer anderen Berechnungsgrundlage zu einem anderen Ergebnis kommt. Insoweit wäre auch die praktische Anwendung der Regelung nicht durchführbar.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2019, M 183 Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.11.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. November 2019MM 183Kultur- und Freizeitticket hier: KonzeptMagistratsvortrag
  2. 15. November 2019Sie sind hier
    NRNR 1029Kultur- und Freizeitticket
    STVV-Antrag · AfD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 35 · 28.11.2019
TO I, TOP 8
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1029 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
AfDFDP
Sonstige:
BFF (M 183 = Ablehnung, NR 1029 = Annahme)FRAKTION (M 183 = Annahme, NR 1029 = Ablehnung)ÖkoLinX-ARL (M 183 = Annahme, NR 1029 = Ablehnung)Frankfurter (M 183 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (M 183 = Ablehnung, NR 1029 = Annahme) FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (M 183 = Annahme, NR 1029 = Ablehnung) FRANKFURTER (M 183 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 36 · 10.12.2019
TO II, TOP 25
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1029 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
AfDFDP
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 38 · 12.12.2019
TO II, TOP 45
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 183 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1029 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme)

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