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Verstärkte Anstrengungen der Stadt Frankfurt am Main zur Abfallvermeidung und zur Stärkung des Recyclings als kommunaler Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz

Vorlagentyp: M
42 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren20 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant verstärkte Anstrengungen zur Abfallvermeidung und zur Stärkung des Recyclings, um einen Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz zu leisten. Ziel ist es, die Menge an Restabfall pro Kopf bis 2035 signifikant zu reduzieren und die Stadt als "Zero Waste City" zu zertifizieren.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat mit Beschluss Nr. 13 vom 11.01.2021 beschlossen hat, dass die Stadt Frankfurt am Main ihre Anstrengungen verstärken wird, die Menge der nach § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) überlassungspflichtigen Restabfällen im Stadtgebiet zu reduzieren. Hierzu soll sie
    • a)in enger Zusammenarbeit mit dem beauftragten Dienstleister Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) durch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die Organisation der Abfallwirtschaft sowie weitere geeignete Maßnahmen die Vermeidung von Abfällen sowie die bessere Trennung verwertbarer Abfälle fördern,
    • b)private Initiativen, die sich im Stadtgebiet für die Vermeidung von Abfällen und das Recycling einsetzen, vernetzen und, wenn möglich, in die städtischen Vorhaben einbinden,
    • c)sich über die Vereinigung "Zero Waste Cities Europe" (https://zerowastecities.eu) mit anderen Städten vernetzen, die sich ebenfalls für eine Reduzierung der Restabfallmenge engagieren.
  2. Der als Anlage beigefügte Maßnahmenplan "Auf dem Weg zur Zero Waste City" wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  3. Um auch nach außen zu dokumentieren, dass die Stadt Frankfurt am Main alle in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Maßnahmen ergreifen wird, um Ressourcen zu schonen und eine echte Kreislaufwirtschaft zu fördern, wird der Magistrat beauftragt, a. die notwendigen Schritte zum Beitritt zu Zero Waste Cities Europe (https://zerowastecities.eu/) in die Wege zu leiten und b. die "Circular Cities Declaration" (https://circularcitiesdeclaration.eu/) zu unterzeichnen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Stadt Frankfurt am Main trägt nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) die Verantwortung für die Organisation der Abfallentsorgung. Diese Funktion wird gemäß Aufgabengliederungsplan durch das Umweltamt wahrgenommen.

Das KrWG sieht seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2012 vor, dass Abfälle vorrangig zu vermeiden oder möglichst hochwertig zu verwerten sind. Dieser "Abfallhierarchie" genannte Grundsatz zieht sich seitdem durch das gesamte Abfallrecht mit all seinen Einzelnormen. Konkret ist in § 6 KrWG die folgende Rangfolge vorgesehen:

  1. Vermeidung,
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung,
  3. Recycling,
  4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,
  5. Beseitigung.

Nach § 14 Abs. 1 KrWG gelten folgende Quoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen:

- seit 01.01.2020: 50 Gewichtsprozent,

- ab 01.01.2025: 55 Gewichtsprozent,

- ab 01.01.2030: 60 Gewichtsprozent,

- ab 01.01.2035: 65 Gewichtsprozent.

Diese Quoten werden in Frankfurt am Main derzeit noch deutlich verfehlt. Die verwertbaren Abfälle machten in den letzten Jahren maximal 40% aus.

Eine Sortieranalyse des eingesammelten Restmülls im Jahr 2011 ergab jedoch, dass dieser in Frankfurt am Main noch rund 70% Wertstoffe enthielt, insbesondere organische Abfälle (46%), Papier (12%) und Kunststoffe (7%). Eine im Juli 2020 vorgelegte bundesweite Sortieranalyse des Umweltbundesamtes kommt zu einem vergleichbaren Ergebnis. Dies hat auch unmittelbar Auswirkungen auf den Abfallgebührenhaushalt, denn Restmüll ist die Abfallfraktion, für die die höchsten Entsorgungskosten anfallen. Für über die Biotonne entsorgte Bioabfälle entsteht nur ein Siebtel der Kosten je Tonne, die Kosten für Leerung der gelben Tonnen gehen gar nicht zu Lasten des Gebührenhaushalts, sondern werden von den Dualen Systemen getragen.

Die Trennung der verschiedenen Abfallfraktionen aus privaten Haushalten sowie Kleingewerbe muss daher verbessert und der Anteil an Restmüll am Siedlungsabfall insgesamt reduziert werden.

B. Alternativen

Nach § 14 Abs. 1 KrWG gelten folgende Quoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen: - seit 01.01.2020: 50 Gewichtsprozent, - ab 01.01.2025: 55 Gewichtsprozent, - ab 01.01.2030: 60 Gewichtsprozent, - ab 01.01.2035: 65 Gewichtsprozent. Diese Quoten werden in Frankfurt am Main derzeit noch deutlich verfehlt. Die verwertbaren Abfälle machten in den letzten Jahren maximal 40% aus.

C. Lösung

Bei optimaler Trennung des Hausmülls würden statt der bisherigen rund 205 kg Restmüll je Einwohner*in und Jahr nur ein Rest von rund 64 kg verbleiben. Dieses Potenzial muss genutzt werden, wenn die gesetzlichen Quoten erreicht werden sollen. Hierzu existieren bereits verschiedene Ansatzpunkte, die seit der Änderung der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung) zum 01.01.2021 realisiert werden, wie etwa eine zusätzliche Sammlung von Grün- und Gehölzschnitt oder zusätzliche Möglichkeiten zur Abgabe von Elektrogeräten. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sind bisher sowohl die Dualen Systeme (mit dem Fokus auf Verpackungsmüll) als auch die FES (für Bioabfälle) tätig.

Diese Ansätze gilt es zu verstärken und zu erweitern. Durch die neuen Leistungsverträge zwischen FES und Stadt Frankfurt am Main, die im Zuge der Neuvergabe der Gesellschaftsanteile vereinbart wurden (siehe M 76 vom 17.05.2019, § 4212 vom 27.06.2019 sowie MB 1016 vom 20.09.2019), ergeben sich verbesserte Rahmenbedingungen für eine Modernisierung der Abfallwirtschaft. Zusätzlich muss durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit auf das Verhalten der Bürger*innen eingewirkt werden, um die Notwendigkeit der Themen Abfallvermeidung und Mülltrennung stärker bewusst zu machen.

Neben den städtischen Anstrengungen existieren im Stadtgebiet auch zahlreiche private Initiativen, die dem Ziel der Abfallvermeidung oder der Wiederverwendung dienen. Hier sind etwa die Repair-Cafés, die Unverpackt-Läden, die Foodsharing-Initiative, Gebrauchtwaren-Kaufhäuser oder auch private Internet-Aktivist*innen zu nennen.

Derzeit existieren alle genannten Initiativen nebeneinander und sind aus den unterschiedlichsten Motivationen heraus entstanden. Um die ehrgeizigen Ziele des KrWG zu erreichen, bedarf es zusätzlicher, verstärkter Anstrengungen und einer Abstimmung aller Maßnahmen und Initiativen untereinander.

Um dies zu unterstützen soll eine eigenständige Marke bzw. ein Logo etabliert werden, die/das alle beschriebenen Initiativen nutzen können, um deutlich zu machen, dass es sich um eine gemeinschaftliche Anstrengung der ganzen Stadt und vieler Akteure handelt. Darüber hinaus wird die Stadt sich über das Netzwerk "Zero Waste Cities Europe" sowie den Kreis der "Circular Cities" mit anderen europäischen Städten vernetzen, die sich ebenfalls eine Verringerung der (Rest-)Abfallmengen zum Ziel gesetzt haben. Neben der Möglichkeit des interkommunalen Ideenaustauschs soll hiermit auch die Ernsthaftigkeit der angestrebten Ziele untermauert werden.

Die genaue Vorgehensweise und bisher umgesetzte oder geprüfte Maßnahmen werden in dem als Anlage beigefügten Maßnahmenplan "Auf dem Weg zur Zero Waste City" näher beschrieben. Dieser enthält neben einer Einführung in die Thematik eine Darstellung der Abfallwirtschaft in Frankfurt am Main. Danach werden die Maßnahmen vorgestellt, die in den kommenden Jahren durchgeführt werden sollen, um eine deutliche Veränderung der Abfallströme zu erreichen.

Die Maßnahmen dienen den Zielen

- bis 2035 die Menge an Restabfall pro Kopf und Jahr von derzeit 205 auf 120 Kilogramm zu senken und

- die Gesamtmenge an Siedlungsabfall pro Kopf und Jahr um jährlich zwei Prozent zu reduzieren.

Die Stadt Frankfurt am Main strebt damit eine offizielle Zertifizierung als "Zero Waste City" durch "Zero Waste Europe" an und verpflichtet sich für ein umfassendes Engagement zur Realisierung einer echten Kreislaufwirtschaft. Auch die Unterzeichnung der "Circular Cities Declaration" dokumentiert diese Selbstverpflichtung.

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Darstellung der Abfallmengen in dem Maßnahmenplan jeweils nur die Werte bis 2019 verwendet wurden, obwohl die Zahlen für 2020 bereits vorlagen. Diese Werte wurden bewusst nicht einbezogen, da die Mengenentwicklung mehrerer Abfallströme infolge der Corona-Krise von denen der Vorjahre deutlich abweicht. So ist beim Sperrmüll ein Plus von elf Prozent, bei Glas von fast neun Prozent und bei Bioabfällen von acht Prozent zu verzeichnen. Da in dem Maßnahmenplan jedoch vorrangig längerfristige Entwicklungen betrachtet und daraus Schlussfolgerungen für notwendige Maßnahmen abgeleitet werden sollen, sind derartige statistische Ausreißer eher hinderlich. Zur Vollständigkeit sind die Daten für 2020 jedoch im Anhang enthalten.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Maßnahmen zur Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen sind nach § 46 KrWG Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Öffentlichkeitsarbeit auf Seiten der Stadt wird daher regelmäßig bei der Kalkulation der Abfallgebühren berücksichtigt (Position "sonstige Fremdleistungen").

Die durch die FES zu leistende Öffentlichkeitsarbeit ist im Leistungsverzeichnis Abfallsammlung beschrieben. Die Themen Abfallvermeidung und Wiederverwendung sind hier explizit erwähnt. Die hierfür anfallenden Kosten sind im zwischen FES und Stadt vereinbarten Festpreis einkalkuliert. Die Finanzierung erfolgt ebenfalls über die Abfallgebühr. Gleiches gilt für konkrete Leistungen im Rahmen der Abfallsammlung (z.B. Grünschnitt- oder Elektrogerätesammlung).

Da die Verbrennung des Restabfalls nach Tonnen (Mg) abgerechnet wird und den mit Abstand teuersten Entsorgungsweg darstellt, ergeben sich jedoch auch Einsparpotenziale im Abfallgebührenhaushalt, die von der Effektivität der geplanten Maßnahmen abhängen. Die genauen Einsparpotenziale können daher noch nicht beziffert werden.

Der Beitritt zu Zero Waste Cities Europe und die Unterzeichnung der "Circular Cities Declaration" verursacht keine direkten Kosten.

Anlage 1 (ca. 6,1 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Februar 2022Sie sind hier
    MM 30Verstärkte Anstrengungen der Stadt Frankfurt am Main zur Abfallvermeidung und zur Stärkung des Recyclings als kommunaler Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz
    Magistratsvortrag
  2. 21. März 2022OFOF 80/14Wöchentliche Leerung Biotonne in HarheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 11. April 2022OFOF 326/2Auf zum Null-Abfall-Ortsbezirk - Flächendeckende Getrenntsammlung für mehr RecyclingOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 11. April 2022OFOF 327/2Zero Waste-Strategie auch beim BauenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 25. April 2022OMOM 1952Wöchentliche Leerung der Biotonne in HarheimDirektanregung
  6. 2. Mai 2022VV 389Auf zum Null-Abfall-Ortsbezirk - Flächendeckende Getrenntsammlung für mehr RecyclingAnfrage
  7. 30. Mai 2022VV 418Zero Waste-Strategie auch beim BauenAnfrage
  8. 3. Juni 2022STST 1283Wöchentliche Leerung der Biotonne in HarheimStellungnahme
  9. 18. Juli 2022STST 1620Auf zum Null-Abfall-Ortsbezirk - Flächendeckende Getrenntsammlung für mehr RecyclingStellungnahme
  10. 9. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 2708Zero Waste-Strategie auch beim BauenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf20 Beratungen
OBR 14
Sitzung 9 · 07.03.2022
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 9 · 14.03.2022
TO II, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 9 · 15.03.2022
TO II, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUVoltBFF
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

OBR 1
Sitzung 9 · 15.03.2022
TO I, TOP 57
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeBFFDie Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 6
Sitzung 9 · 15.03.2022
TO I, TOP 56
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 6 · 17.03.2022
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

OBR 15
Sitzung 9 · 18.03.2022
TO I, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 9 · 18.03.2022
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 9 · 21.03.2022
TO I, TOP 35
Beraten
a) Die Vorlage M 30 wird bis zur Vorstellung des Themas zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 9 · 22.03.2022
TO II, TOP 36
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 9 · 22.03.2022
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 8 · 22.03.2022
TO I, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFarbechte/linkeFDPBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 16
Sitzung 9 · 22.03.2022
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 9 · 24.03.2022
TO II, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 9 · 24.03.2022
TO I, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 9 · 25.03.2022
TO I, TOP 59
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 9 · 28.03.2022
TO I, TOP 41
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 9 · 29.03.2022
TO II, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 11 · 31.03.2022
TO II, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage M 30 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

OBR 2
Sitzung 10 · 02.05.2022
TO I, TOP 15
Beraten
Auskunftsersuchen V 389 2022 1. Die Vorlage M 30 wird zurückgestellt, bis die Vorstellung zur Thematik stattgefunden hat. 2. Die Vorlage OF 326/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 327/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Enthaltung:
BFF
zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF zu 3. Einstimmige Annahme

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