Statuten für die Paulskirche
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, ergänzende Änderungen zu den bestehenden Vergabestatuten der Paulskirche zu erarbeiten. Ziel ist es, die Vergabe transparenter und auf die Bedeutung der Paulskirche als politische Gedenkstätte abgestimmt zu gestalten. Dies soll sicherstellen, dass nur Veranstaltungen, die dem Charakter der Paulskirche entsprechen, dort stattfinden können.
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Thema Kultur verfolgenBericht
Für die Vergabe der Paulskirche wurden in der Vergangenheit keine Vergabestatuten beschlossen, sondern nach den in den Magistratsbeschlüssen aus 1994 und 1998 beschlossenen Bestimmungen verfahren, deren Präambel die Rahmenbedingungen für die Vergabe der Paulskirche festlegt. Nach diesen Bestimmungen wird die Vergabe der Paulskirche im Fachbereich Protokoll vorgeprüft und zur endgültigen Entscheidung dem Oberbürgermeister vorgelegt. Aktuell erarbeitet das Dezernat I - Hauptverwaltung und Sport - in Zusammenarbeit mit Dezernat II - Bürgermeisterin, Diversität, Antidiskriminierung und gesellschaftlicher Zusammenhalt - ergänzende Änderungen zu den o.a. Magistratsbeschlüssen, die dem Magistrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen. Die Präambel lautet in der Fassung von 1994 und 1998: Die Paulskirche gilt innerhalb und auch außerhalb Deutschlands als das Symbol des demokratischen Willens der Deutschen in der Vergangenheit und ist damit zu einer der bedeutendsten politischen Gedenkstätten der Bundesrepublik Deutschland geworden. In Anerkennung dieser Bedeutung kann die Paulskirche daher nur für solche Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, die diesem Grundcharakter Rechnung tragen. Dabei ist ein äußerst strenger Maßstab anzulegen. Folgende Veranstaltungen finden regelmäßig in der Paulskirche statt und sollen gleichzeitig in ihrer Eigenart Maßstab für andere Veranstaltungen in der Paulskirche sein: die Verleihung des Goethe-Preises, die Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels, die Verleihung des Paul-Ehrlich und Ludwig Darmstädter-Preises. Für Veranstaltungen, die antikirchlichen oder ganz überwiegend entweder kommerziellen Charakter haben oder Werbezwecken dienen, wird die Paulskirche nicht zur Verfügung gestellt. Veranstaltungen mit tagespolitischem Charakter sollen in der Paulskirche nicht stattfinden. Veranstaltungen mit politischem Charakter sollen in der Paulskirche nur aus besonderen Anlässen in Ausnahmefällen stattfinden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2023AA 225Statuten für die PaulskircheSTVV-Anfrage · BFF-BIG
- 17. Mai 2024Sie sind hierBB 192Statuten für die PaulskircheMagistratsbericht
- 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 144 WochenBB 110Statuten für die PaulskircheMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Fristverlängerung um eine Woche)