Statuten für die Paulskirche
Fragen an den Magistrat
Die Anmietung der Paulskirche für einen Festakt der Burschenschaften zum 175. Jubiläum der Deutschen Nationalversammlung am 18. Juni 2023, in dem diese ihren Anteil an der Demokratiebewegung feiern wollten, wurde - nach einer aufgeheizten politischen Diskussion und unverhältnismäßigen Forderungen der Stadt Frankfurt an die Veranstalter - von letzteren kurzfristig abgesagt. Im Zuge der Berichterstattung wurde in diesem Zusammenhang in einigen Medien erwähnt, dass die Nutzungsbedingungen für die Paulskirche erst kürzlich dahingehend geändert worden seien, dass Angehörige von Gruppen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, nicht an dort stattfindenden Veranstaltungen teilnehmen können. Andere Medien hingegen berichteten, die Statuten für die Paulskirche seien seit 1998 nicht verändert worden. Im Hinblick darauf, dass Bürgermeisterin Dr. Eskandari-Grünberg angekündigt hat, dass die Statuten für die Nutzung der Paulskirche "zeitgemäßer" gestaltet werden sollen, ist es für die Stadtverordneten und für die Öffentlichkeit von außerordentlichem Interesse, wie diese Statuten derzeit lauten und welchen Änderungen diese in der Vergangenheit unterworfen waren. Dies vorausgeschickt, möge der Magistrat hierzu folgende Fragen beantworten: 1.) Wie lauten die aktuell (Stand 18. Juni 2023) gültigen Statuten für die Paulskirche und wann wurde diese Fassung vom Magistrat verabschiedet? In der Antwort bitte den genauen und vollständigen Wortlaut derselben wiedergeben. 2.) Zu welchem Zeitpunkt wurden erstmals Statuten für die Paulkirche verfasst und vom Magistrat verabschiedet? 3.) Wie lautet diese ursprüngliche Fassung der Statuten für die Paulskirche? (Bitte auch hier den genauen und vollständigen Wortlaut wiedergeben) 4.) Welche Veränderungen wurden an dieser ursprünglichen Fassung der Statuten für die Paulskirche vorgenommen und wann wurden diese jeweils verabschiedet? Die Antwort soll bitte den genauen und vollständigen Wortlaut der jeweiligen Änderungen sowie den Zeitpunkt des entsprechenden Magistratsbeschlusses enthalten und alle Änderungen von der ursprünglichen bis zur Stand 18. Juni 2023 gültigen Fassung umfassen. (Antwort gerne in Form einer Synopse).