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"Plankonzept 2.0" und die Konsequenzen für Frankfurt

Vorlagentyp: B
16 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats behandelt das aktualisierte Plankonzept 2.0, welches als Grundlage für die Flächendiskussion im Regionalplan Südhessen dient. Es wird festgestellt, dass derzeit keine endgültige Aussage über Flächenpotentiale getroffen werden kann und die vorbereitenden Untersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Frankfurt Nordwest" fortgeführt werden.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Das Aktualisierte Plankonzept 2.0 (APK 2.0) stellt eine Grundlage für die weitere Flächendiskussion im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans (RPS/RegFNP) dar. Eine endgültige Aussage darüber, ob und welche Flächen im Bereich der Stadt Frankfurt am Main als Flächenpotentiale in den RPS/RegFNP-Entwurf aufgenommen werden, lässt sich derzeit nicht treffen. Aus dem APK 2.0 ergeben sich keine Konsequenzen für die Fortführung der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Frankfurt Nordwest". Regionalplanerisch relevante Planungsschritte (Abweichungsverfahren, Änderung der flächennutzungsplanbezogenen Darstellungen) sind auf der Grundlage des geltenden RPS/RegFNP 2010 zu beantragen und durchzuführen. Das APK 2.0 hat als informelles Planungskonzept im Zuge der RPS/RegFNP-Neuaufstellung keine rechtliche Verbindlichkeit für die Planungen der Stadt Frankfurt am Main. Zurzeit wird der Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen erarbeitet und die Ergebnisse der Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange ausgewertet. Ja. Der Magistrat führt die vorbereitenden Untersuchungen weiter durch und erfüllt hiermit den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017. Das APK 2.0 ist ein planerischer Input zur Vorbereitung der Neufassung des Regionalplans/Regionalen Flächennutzungsplans und ist seinem Wesen nach ein Zwischenstand. Das abschließende Werk, in dem alle relevanten Belange berücksichtigt werden, liegt noch nicht vor und wurde daher noch nicht von der Regionalversammlung Südhessen und der Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain beschlossen. Eine ausführliche Übersicht der Kosten der vorbereitenden Untersuchungen einschließlich des Consiliums befindet sich in der Anlage zum Bericht B 442 vom 17.12.2021. Nein. In der Startphase von Frankfurt-Nordwest hat das Consilium wertvolle Hinweise zur Entwicklung dieses Gebiets beisteuern können. Ein Vorhaben wie Frankfurt-Nordwest ist auch für eine Großstadt wie Frankfurt keine Standardaufgabe und der Magistrat ist dankbar, dass über das Consilium weiterhin Wissen und Erfahrungen von anerkannten Expertinnen und Experten in den Planungsprozess einfließen. Das sogenannte APK 2.0 ist ein informelles Konzept und kein Entwurf des neu aufzustellenden RPS/RegFNP. Ein erster Entwurf des RPS/RegFNP wird frühestens Ende 2023 erwartet. Die Entscheidung über die regionalplanerische Zulässigkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest ist auf der Grundlage eines von der Stadt Frankfurt zu beantragenden Abweichungsverfahrens von den Zielen der Raumordnung zu treffen. Die ABG Frankfurt Holding hat mit den Grundstücksveräußerern Stillschweigen über Inhalte und Kaufpreise notariell vertraglich vereinbart. Insofern erfolgt hierzu keine Aussage. Vom Amt für Bau und Immobilien (ABI) wurden im Bereich des in der Anfrage angesprochenen Planungsgebiets im Hinblick auf die mögliche Wohnbaulandentwicklung bislang zwei Grunderwerbsvorgänge getätigt: Im Mai 2019 wurden 1.260 m2 zum Preis von 100.800,00 € und im Januar 2021 weitere 1.776 m2 zum Kaufpreis von 159.840,00 € erworben. Darüber hinaus wird seit 2019 ein dritter Erwerb von rund 9.249 m2 zum Kaufpreis von 208.102,50 € mit einer Erbengemeinschaft verhandelt. Aufgrund der komplexen Eigentümerstruktur konnte dieser bislang nicht umgesetzt werden. Das ABI rechnet jedoch damit, die Verhandlungen im Jahr 2022 zum Abschluss bringen zu können. Neue Erkenntnisse zur mittelfristigen Bevölkerungsentwicklung liegen nicht vor. Bisher gibt es keine Anzeichen, dass pandemiebedingt eine dauerhafte Wende in der Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum eintreten wird. Auch hat die im Juni 2019 von der Hessen Agentur veröffentlichte Bevölkerungsvorausschätzung für Hessen und seine Regionen weiterhin Gültigkeit.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Dezember 2021AA 70„Plankonzept 2.0“ und die Konsequenzen für FrankfurtSTVV-Anfrage · BFF-BIG
  2. 4. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    BB 144„Plankonzept 2.0“ und die Konsequenzen für Frankfurt
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 7
Sitzung 9 · 25.04.2022
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFarbechte/linkeFDPBFF
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ARLFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen CDU, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 10 · 05.05.2022
TO I, TOP 33
Beraten
Die Vorlage B 144 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPFraktionslos
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 8 · 31.05.2022
TO I, TOP 87
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 9 · 30.06.2022
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Volt (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)

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