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"Plankonzept 2.0" und die Konsequenzen für Frankfurt

Vorlagentyp: B

Bericht

Das Aktualisierte Plankonzept 2.0 (APK 2.0) stellt eine Grundlage für die weitere Flächendiskussion im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans (RPS/RegFNP) dar. Eine endgültige Aussage darüber, ob und welche Flächen im Bereich der Stadt Frankfurt am Main als Flächenpotentiale in den RPS/RegFNP-Entwurf aufgenommen werden, lässt sich derzeit nicht treffen. Aus dem APK 2.0 ergeben sich keine Konsequenzen für die Fortführung der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Frankfurt Nordwest". Regionalplanerisch relevante Planungsschritte (Abweichungsverfahren, Änderung der flächennutzungsplanbezogenen Darstellungen) sind auf der Grundlage des geltenden RPS/RegFNP 2010 zu beantragen und durchzuführen. Das APK 2.0 hat als informelles Planungskonzept im Zuge der RPS/RegFNP-Neuaufstellung keine rechtliche Verbindlichkeit für die Planungen der Stadt Frankfurt am Main. Zurzeit wird der Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen erarbeitet und die Ergebnisse der Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange ausgewertet. Ja. Der Magistrat führt die vorbereitenden Untersuchungen weiter durch und erfüllt hiermit den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017. Das APK 2.0 ist ein planerischer Input zur Vorbereitung der Neufassung des Regionalplans/Regionalen Flächennutzungsplans und ist seinem Wesen nach ein Zwischenstand. Das abschließende Werk, in dem alle relevanten Belange berücksichtigt werden, liegt noch nicht vor und wurde daher noch nicht von der Regionalversammlung Südhessen und der Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain beschlossen. Eine ausführliche Übersicht der Kosten der vorbereitenden Untersuchungen einschließlich des Consiliums befindet sich in der Anlage zum Bericht B 442 vom 17.12.2021. Nein. In der Startphase von Frankfurt-Nordwest hat das Consilium wertvolle Hinweise zur Entwicklung dieses Gebiets beisteuern können. Ein Vorhaben wie Frankfurt-Nordwest ist auch für eine Großstadt wie Frankfurt keine Standardaufgabe und der Magistrat ist dankbar, dass über das Consilium weiterhin Wissen und Erfahrungen von anerkannten Expertinnen und Experten in den Planungsprozess einfließen. Das sogenannte APK 2.0 ist ein informelles Konzept und kein Entwurf des neu aufzustellenden RPS/RegFNP. Ein erster Entwurf des RPS/RegFNP wird frühestens Ende 2023 erwartet. Die Entscheidung über die regionalplanerische Zulässigkeit einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest ist auf der Grundlage eines von der Stadt Frankfurt zu beantragenden Abweichungsverfahrens von den Zielen der Raumordnung zu treffen. Die ABG Frankfurt Holding hat mit den Grundstücksveräußerern Stillschweigen über Inhalte und Kaufpreise notariell vertraglich vereinbart. Insofern erfolgt hierzu keine Aussage. Vom Amt für Bau und Immobilien (ABI) wurden im Bereich des in der Anfrage angesprochenen Planungsgebiets im Hinblick auf die mögliche Wohnbaulandentwicklung bislang zwei Grunderwerbsvorgänge getätigt: Im Mai 2019 wurden 1.260 m2 zum Preis von 100.800,00 € und im Januar 2021 weitere 1.776 m2 zum Kaufpreis von 159.840,00 € erworben. Darüber hinaus wird seit 2019 ein dritter Erwerb von rund 9.249 m2 zum Kaufpreis von 208.102,50 € mit einer Erbengemeinschaft verhandelt. Aufgrund der komplexen Eigentümerstruktur konnte dieser bislang nicht umgesetzt werden. Das ABI rechnet jedoch damit, die Verhandlungen im Jahr 2022 zum Abschluss bringen zu können. Neue Erkenntnisse zur mittelfristigen Bevölkerungsentwicklung liegen nicht vor. Bisher gibt es keine Anzeichen, dass pandemiebedingt eine dauerhafte Wende in der Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum eintreten wird. Auch hat die im Juni 2019 von der Hessen Agentur veröffentlichte Bevölkerungsvorausschätzung für Hessen und seine Regionen weiterhin Gültigkeit.