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"Plankonzept 2.0" und die Konsequenzen für Frankfurt

Vorlagentyp: ABFF
16 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anfrage befasst sich mit den Konsequenzen des "Aktualisierten Plankonzepts 2.0" für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Nordwesten von Frankfurt, insbesondere der "Josefstadt". Es wird erwartet, dass der Magistrat die Auswirkungen auf die geplanten Neubaugebiete und die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen erläutert.

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Fragen an den Magistrat

Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Tatsache, dass die von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2017 mit der M176 / 2017 beschlossenen vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Nordwesten von Frankfurt von Anfang auf massive Kritik und Ablehnung nicht nur von Teilen der Opposition im Römer, sondern auch von Umlandgemeinden sowie Umweltverbänden und Bürgerinitiativen stieß, möge der Magistrat hierzu folgende Fragen beantworten: 1.) Wie bewertet der Magistrat das vom Regierungspräsidium Darmstadt vorgestellte "Aktualisierte Plankonzept 2.0" und welche Konsequenzen ergeben sich daraus seiner Meinung nach für die von ihm angestrebte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Frankfurter Nordwesten, also die sogenannte "Josefstadt" bzw. das, was davon übriggeblieben ist, den geplanten "Stadtteil der Quartiere"? 2.) Wie ist der aktuelle Stand der mit der M176 / 2017 beschlossenen vorbereitenden Untersuchungen? 3.) Sollen diese vorbereitenden Untersuchungen - trotz der jetzt vorliegenden Erkenntnisse aus dem vom Regierungspräsidium vorgestellten "Aktualisierten Plankonzept 2.0" - immer noch weiter fortgeführt und abgeschlossen werden? 4.) Sofern Frage 3.) mit "Ja" beantwortet wird: Wie begründet der Magistrat diese Entscheidung, wenn bereits jetzt schon klar zu sein scheint, dass die von ihm angedachte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Frankfurter Nordwesten unter klimatischen Gesichtspunkten, wie etwa die Zerstörung von Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebieten sowie der Vernichtung wertvollster Agrarflächen, nicht mehr realisierungsfähig ist? 5.) Sofern Frage 3.) mit "Nein" beantwortet wird: Wann wird die entsprechende Vorlage im Magistrat verabschiedet und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt? 6.) Wieviel Euro aus dem städtischen Haushalt wurden bisher bereits im Rahmen dieser vorbereitenden Untersuchungen verausgabt, etwa für Gutachten, Planungsstudien sowie bereits durchgeführte Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung? 7.) Wieviel Euro aus dem städtischen Haushalt wurden bisher bereits für die Tätigkeit des mit der M 16 im Jahr 2019 von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossenen und gebildeten Consilium "Frankfurt Nord-West" verausgabt? 8.) Wird der Magistrat aufgrund der Erkenntnisse aus dem "Aktualisierten Plankonzept 2.0" das Consilium "Frankfurt Nord-West" auflösen bzw. zumindest dessen Arbeit bis zu einer Beschlussfassung der Regionalversammlung Südhessen ruhen lassen? 9.) Falls Frage 8.) mit "Nein" beantwortet wird: Mit welcher Begründung soll das Consilium vorerst weiterarbeiten? 10.) Wieviel Euro aus dem städtischen Haushalt bzw. von städtischen Gesellschaften, wie z. B. der ABG Frankfurt Holding, wurden bis dato in Grundstückskäufe verausgabt, die der Sicherung von potentiellem Bauland im Untersuchungsgebiet dienen sollten? 11.) Wie bewertet der Magistrat neuere Erkenntnisse, denen zufolge die bislang aufgestellten Prognosen der Bevölkerungsentwicklung für die Stadt Frankfurt aufgrund der aktuellen Entwicklung keine Gültigkeit mehr haben und die bisher dazu getroffenen Annahmen revidiert werden müssen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Dezember 2021Sie sind hier
    AA 70„Plankonzept 2.0“ und die Konsequenzen für Frankfurt
    STVV-Anfrage · BFF-BIG
  2. 4. April 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 144„Plankonzept 2.0“ und die Konsequenzen für FrankfurtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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