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Meine Nachbarschaft: Ratsweg

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Wird das Gebiet des Ortsbeirates 11 vom Anbieter book-n-drive benachteiligt?

09.08.2022 · Aktualisiert: 16.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2022, OF 307/11 Betreff: Wird das Gebiet des Ortsbeirates 11 vom Anbieter book-n-drive benachteiligt? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob a) seiner Meinung nach die neue Geschäftspolitik des zu zwei Dritteln indirekt in städtischer Hand befindlichen car sharing Anbieters book-n-drive, insbesondere das Angebot der so genannten cityFlitzer die Stadtteile des Ortsbeirats 11 benachteiligt und somit die Verkehrswende behindert, und b) er Möglichkeiten sieht, in seiner Eigenschaft als (indirekter) Mehrheitseigentümer auf die Geschäftspolitik Einfluss zu nehmen. Begründung: Car Sharing Angebote können die Verkehrswende wirksam unterstützen, indem vor allem weniger Fahrzeuge auf der Straße parken und der gewonnene Raum besser genutzt werden kann. Insbesondere die Möglichkeit, so genannte cityFlitzer im öffentlichen Raum übernehmen und wieder abstellen zu können, ist ein attraktives Angebot für Menschen, die nur gelegentlich ein Auto brauchen. Der in Frankfurt dominante Anbieter book-n-drive gehört zu je einem Drittel der ABG und der Mainova. Im Gebiet des Ortsbeirat 11 gibt es aber nur zwei sehr kleine Bereiche, in denen cityFlitzer abgeholt und wieder abgestellt werden können: um die Schäfflestraße im Riederwald und am Atzelberg in Seckbach. Zudem sind beide Bereiche rot markiert, womit ein Aufpreis von € 6 bei der Rückgabe und ein Bonus von € 3 beim Abholen verbunden sind. Jede Fahrt, die hier beginnt und endet, kostet also netto € 3 mehr als etwa im Nordend oder Westend, bei durchschnittlichen Kosten für eine Stadtfahrt von circa € 6-12. Wenn man ein Auto aus dem Riederwald nach Bornheim überführt, bekommt man hingegen netto € 3 gut geschrieben Berichten von Nutzer*innen zu Folge sind im Riederwald deutlich weniger cityFlitzer zu finden, seitdem die Bonus/Malus Regelung strikt angewendet wird. Man müsse bis zur Ostparkstraße laufen, um ein Auto zu finden. Der Ortsbezirk 11 fühlt sich nicht nur unterversorgt, sondern wird auch noch finanziell diskriminiert. Er fordert die Ausweitung der Zonen sowie die Rücknahme der finanziellen Diskriminierung. Quelle: Book-n-drive App Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 455 2022 Die Vorlage OF 307/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FDP

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fließender Verkehr auf der Hanauer Landstraße Fahrradwege freimachen und keine parkende Autotransporter mehr

05.08.2022 · Aktualisiert: 16.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2022, OF 301/11 Betreff: Fließender Verkehr auf der Hanauer Landstraße Fahrradwege freimachen und keine parkende Autotransporter mehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Verkehr auf der Hanauer Landstraße im Bereich östlich des Ratswegkreisels nicht behindert wird. Verhindert wird, dass besonders Autotransporter und LKW auf den Fahrradwegen, auf den Fahrbahnen oder sogar halbseitig parkend beide Spuren blockieren können. Am Ratswegkreisel keine Menschen zwischen den fahrenden Fahrzeugen umherlaufen und professionell betteln. Begründung: Der Verkehrsfluss auf der Hanauer Landstraße wird regelmäßig durch einzelne unterschiedliche Einzelereignisse gestört. Diese führen zu kilometerlangen Stauereignissen und die eigentliche hohe Leistungsfähigkeit der Hanauer Landstraße wird reduziert auf die Effizienz einer "Dorfdurchfahrt". Ordnungswidrigkeiten werden kaum geahndet. Die Haupt-Stauverursacher sind dabei die Autohäuser, für deren Betriebsgenehmigung Voraussetzung ist, dass eine Fläche für Autotransporter zum Be- und Entladen vorzuhalten ist, so die Wirtschaftsförderung Frankfurt. Es ist für Autotransporter viel bequemer auf der Fahrbahn abzuladen und die Fahrzeuge von dort aufs Gelände zu fahren. Diese Ladeprozesse dauern in der Regel eine Stunde. Dieses Verfahren ist gefährlich, weil die Transporter meist vollflächig auf den Rad- und Gehwegen stehen oder die halben Fahrstreifen blockieren. Dies kommt einer Vollsperrung der einen Fahrbahn gleich. Auch beschädigen diese schweren Fahrzeuge mit ihrem Gewicht von über 2,8 Tonnen die Geh- und Radwege nachhaltig. Der Zustand der Radwege verschlechtert sich. Die Gefahr von Unfällen erhöht sich. Weibliche und männliche Personen, mit Krücken, mit Kindern, offensichtlich verletzt, betteln regelmäßig zwischen den Fahrzeugen am Ratswegkreisel und sorgen im fahrenden und stehenden Verkehr für sehr gefährliche Verkehrssituationen. Um dieser Situation im Frankfurter Osten "Herr" zu werden, ist es unausweichlich, dass regelmäßig Kontrollen stattfinden. Auch wenn der Frankfurter Osten vom Ordnungsamt "zu weit weg" ist, um dort mal Fahrzeuge hinzusenden, die Verkehrskonzentration in der Stadtmitte höher sei als im Osten und deswegen dort die Kräfte gebündelt werden müssen, ist es wichtig auch im Ortsbezirk 11 regelmäßig tätig zu werden. Die völlig unnötig vernichtete Zeit der Bürger in völlig unnötigen Staus, sollte ausreichen um dieses Problem anzugehen. Die Zerstörung der Radwege und die Gefahren für Fußgänger und Radfahrer in dem Bereich sollten nachhaltig beseitigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 219 2022 Die Vorlage OF 301/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Punkt "Am Ratswegkreisel keine Menschen zwischen den fahrenden Fahrzeugen umherlaufen und professionell betteln." sowie in der Begründung der Satz "Weibliche und männliche Personen, mit Krücken, mit Kinder, offensichtlich verletzt, betteln regelmäßig zwischen den Fahrzeugen am Ratswegkreisel und sorgen im fahrenden und stehenden Verkehr für sehr gefährliche Verkehrssituationen." gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Unterführung fahrradtauglich umgestalten Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße

05.08.2022 · Aktualisiert: 26.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2022, OF 330/11 Betreff: Unterführung fahrradtauglich umgestalten Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Ein und Ausfahrten der Unterführung Hanauer Landstraße/Ernst-Heinkel Straße sind so umzugestalten, dass Fahrradfahrer diese befahren können. Besondere Beachtung soll auf der Schnellradverbindung auf der Südseite liegen, damit durch den fahrradtauglichen Tunnel die zweimalige Ampelphase für Radfahrer und die Wartezeiten für PKW verhindert werden können. Begründung: Es wird nach Norden an der Hanauer Landstraße genau dort eine Unterführung entstehen, die für noch mehr Fahrradverkehr an der Kreuzung dort führen wird. Es sich handelt sich hier zusätzlich um eine bestehende Radschnellwegeverbindung. Die Unterführung Ernst-Heinkel-Straße/Hugo-Junkers-Straße liegt brach und könnte eigentlich für die Nutzung von Fahrradfahrern sehr komfortabel sein. Der Unterführung fehlt die nötige Akzeptanz, weil die Wege durch die Rampen sehr lang sind und für Fahrradfahrer immer Absteigen müssen und die langen Wege zu Fuß diese Unterführung sehr unattraktiv machen. Es wird kein kompletter Umbau verlangt. Jeweils einen Fahrstreifen für Radfahrer in die Richtungen: Hanauer Landstraße , stadtauswärts, Auf-und Abwärts. Das hätte zur Folge, dass Radfahrer Richtung Maintal nicht an 2 Ampeln stehen müssen, Autofahrer können länger flüssiger fahren. Einfahrt von der Hanauer Landstraße in Richtung stadtauswärts und Auf-und Abwärts in Richtung Ernst-Heinkel-Straße. Diese Idee stammt von Fahrrad-Guerrilla-Gruppen aus dem Stadtteil, die mit ein paar Sack Zement selber dies schon übernehmen wollten. Copyright: GoogleMaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 257 2022 Die Vorlage OF 330/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen

04.07.2022 · Aktualisiert: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2443 entstanden aus Vorlage: OF 411/2 vom 15.06.2022 Betreff: Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen Der Magistrat wird gebeten, 1. auf eine Verlagerung zusätzlicher Großveranstaltungen sowie des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände zu verzichten; 2. bei derartigen Vorhaben die parlamentarischen Gremien, wie Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte, sowie die Bevölkerung frühzeitig miteinzubeziehen; 3. den Ortsbeirat 2 umfangreich über die bereits laufenden Verhandlungen zur Verlagerung des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände und zum Planungsstand der Europäischen Schule vorab zu informieren; 4. das Rebstockgelände zukünftig als Grünfläche und Kaltluftproduzent klimapolitisch besonders zu würdigen und zu schützen; 5. ein Konzept zu erarbeiten, um Einschränkungen für Anwohnende durch bereits stattfindende Veranstaltungen am Rebstock sowie den Messebetrieb zu verringern. Begründung: Die Anwohnenden am Rebstock leiden bereits seit Jahrzehnten unter den Auswirkungen der Messe wie dem hohen Verkehrsaufkommen, Lärm und Luftverschmutzung. Nun wird durch eine kleine Anfrage durch die CDU-Stadtverordnete Christiane Loizides öffentlich, dass der Festplatz am Ratsweg an den Rebstock verlagert werden soll. So steht in der Antwort des Magistrats: "Unter Federführung des Planungsdezernats wurden erste Sondierungsmaßnahmen eingeleitet und ein Ortstermin mit der Messe Frankfurt und der TCF durchgeführt. Geprüft wurde, ob eine parallele Nutzung durch Messen und Volksfeste am Rebstock möglich ist." Weiter heißt es: "In mehreren Gesprächsterminen mit Vertreterinnen und Vertretern des Magistrats und auf Amtsebene wurden die Bedürfnisse des Messegeschäftes dargelegt und auf die erheblichen Konsequenzen bei zu erwartenden Funktionseinschränkungen hingewiesen. Für den Fall, dass Veranstaltungen zusätzlich zum Messebetrieb auf dem Rebstockgelände durchgeführt werden, wurde der Messe Frankfurt eine umfassende Untersuchung unter Zugrundelegung weiterreichender planerischer Freiheitsgrade zugesichert." Hier taucht die berechtigte Frage auf, wo die umfangreichen Untersuchungen über die Auswirkungen einer gleichzeitigen Durchführung von Messen und Veranstaltungen auf dem Rebstockgelände für die Bevölkerung sind. Die Bevölkerung leidet seit Jahrzehnten unter den Auswirkungen der zugeparkten Stadtteile, Lärm und Luftverschmutzung durch den Verkehr und die Veranstaltungen. Weiterhin ist der Rebstock Landschaftsschutzgebiet und Kaltluftentstehungsgebiet. Im Kontext des Klimawandels sind gerade solche Gebiete unter besonderen Schutz zu stellen, um ihre Aufgaben weiter erfüllen zu können. Ferner gibt es im Rebstock seltene Arten, die geschützt werden müssen. Es müssten aufgrund des Klimawandels neue Untersuchungen gemacht werden, welche Auswirkungen die bereits jetzt stattfindende Nutzung durch die Messe auf das Gebiet hat. Sowohl der Bevölkerung als auch dem Rebstockgelände als schützenswerte Grünfläche sind zusätzliche Belastungen durch Großveranstaltungen nicht zumutbar. Wie aus der Antwort hervorgeht, wurden umfangreiche Eröterungen und ein Ortstermin durchgeführt. Die zuständigen parlamentarischen Gremien und die Bevölkerung wurden hingegen nicht informiert. Es gab keine Informationen an die parlamentarischen Gremien und die Bevölkerung. Wo bleibt die demokratische Beteiligung? Es besteht dringender Informationsbedarf. Anlage: Frage Nr. 807 Volksfeste, inkl. Antwort des Magistrats Anlage _Loizides_Volksfeste (ca. 21 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.08.2022, OF 441/2 Antrag vom 26.08.2022, OF 440/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2747 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2189 Antrag vom 13.04.2023, OF 812/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3941 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1246 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20

OA (Anregung Ortsbeirat)

Alle die jeweiligen Ortsbezirke betreffenden Antworten auf Fragen in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung an die zuständigen Ortsbeiräte weiterleiten

04.07.2022 · Aktualisiert: 26.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2022, OA 216 entstanden aus Vorlage: OF 427/2 vom 19.06.2022 Betreff: Alle die jeweiligen Ortsbezirke betreffenden Antworten auf Fragen in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung an die zuständigen Ortsbeiräte weiterleiten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, alle Antworten auf Fragen in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung, die die einzelnen Ortsbezirke betreffen, weiterzuleiten. Dies wird bereits mit den Stellungnahmen des Magistrats, den Magistratsberichten, den Magistratsvorträgen und den jeweiligen Anträgen in der Stadtverordnetenversammlung, welche die einzelnen Ortsbezirke betreffen, getan. Letzteres wurde nach der gescheiterten Schließung der Stadtteilbücherei Bockenheim im Jahre 2003 beschlossen. Begründung: In der Frankfurter Neuen Presse wurde am 14.06.2022 über eine Frage in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung der Stadtverordneten Loizides zur Verlagerung des Festplatzes vom Ratsweg an den Rebstock und die daraus entstehenden Auswirkungen auf die Messe berichtet. Der Ortsbeirat wurde weder über die bereits stattgefundenen Verhandlungen noch über die Frage in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022 informiert. Hätte die Frankfurter Neue Presse nicht in einem Artikel am 14.06.2022 über diese Frage in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung berichtet, würden die zuständigen Ortsbeiräte und die Bevölkerung nicht über diesen wichtigen Vorgang mit umfangreichen Auswirkungen, nicht nur für die Messe und die Aussteller, sondern, was in der Frage völlig außer Acht gelassen wird, über die Auswirkungen auf die Bevölkerung informiert. Nach der gescheiterten Schließung der Stadtteilbibliothek Bockenheim im Jahre 2003 wurden den Ortsbeiräten zugesichert, dass sie über alle, die Ortsbeiräte betreffenden Vorgänge informiert werden. Deshalb bekommen die Ortsbeiräte außer den Stellungnahmen des Magistrats, den Magistratsberichten und den Magistratsvorträgen auch die die Ortsbeiräte betreffenden Anträge in der Stadtverordnetenversammlung. Dass der Ortsbeirat über einen solch umfangreichen Vorgang wie der Verlagerung des Festplatzes vom Ratsweg aus der Presse erfährt, weil die Presse die Fragen in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung bekommt und die Ortsbeiräte nicht, ist ein Skandal. Der Umfang der gesamten Fragen in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022 betrug 71 Fragen. Es kann den Ortsbeiräten nicht zugemutet werden, dieses umfangreiche Paket zu durchforsten. So waren im letzten Paket noch Fragen zur Holzhausenschule und zum Stadttaubenprojekt am Westbahnhof. Als Erkenntnis aus diesem Vorgang sind genauso wie die Stellungnahmen des Magistrats die Antworten auf die Fragen in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung, aufgeteilt auf die jeweiligen Ortsbezirke, zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 13.07.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ältestenausschusses am 22.09.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 216 wird bis zum Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 74 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 216 wird bis Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 25. Sitzung des Ältestenausschusses am 14.12.2023, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 216 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; CDU (= Enthaltung) 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2023, TO II, TOP 67 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 216 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; CDU (= Enthaltung) 26. Sitzung des Ältestenausschusses am 01.02.2024, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 216 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage OA 216 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2254, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 § 4184, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 § 4304, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024 Aktenzeichen: 00-34-04

OA (Anregung Ortsbeirat)

Keinen Festplatz oder keine zusätzlichen kommerziellen Großveranstaltungen am Rebstock zulassen

04.07.2022 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2022, OA 215 entstanden aus Vorlage: OF 411/2 vom 15.06.2022 Betreff: Keinen Festplatz oder keine zusätzlichen kommerziellen Großveranstaltungen am Rebstock zulassen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf eine Verlagerung zusätzlicher Großveranstaltungen sowie des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände zu verzichten. Begründung: Die Anwohnenden am Rebstock leiden bereits seit Jahrzehnten unter den Auswirkungen der Messe wie dem hohen Verkehrsaufkommen, Lärm und Luftverschmutzung. Nun wird durch eine Antwort auf eine Frage in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung der CDU-Stadtverordneten Christiane Loizides öffentlich, dass der Festplatz vom Ratsweg an den Rebstock verlagert werden soll. So steht in der Antwort des Magistrats: "Unter Federführung des Planungsdezernats wurden erste Sondierungsmaßnahmen eingeleitet und ein Ortstermin mit der Messe Frankfurt und der TCF durchgeführt, geprüft wurde, ob eine parallele Nutzung durch Messen und Volksfeste am Rebstock möglich ist." Weiter heißt es: "In mehreren Gesprächsterminen mit Vertreterinnen und Vertretern des Magistrats und auf Amtsebene wurden die Bedürfnisse des Messegeschäftes dargelegt und auf die erheblichen Konsequenzen bei zu erwartenden Funktionseinschränkungen hingewiesen. Für den Fall, dass Veranstaltungen zusätzlich zum Messebetrieb auf dem Rebstockgelände durchgeführt werden, wurde der Messe Frankfurt eine umfassende Untersuchung unter Zugrundelegung weiterreichender planerischer Freiheitsgrade zugesichert." Hier taucht die berechtigte Frage auf, wo die umfangreichen Untersuchungen über die Auswirkungen einer gleichzeitigen Durchführung von Messen und Veranstaltungen auf dem Rebstockgelände für die Bevölkerung sind. Die Bevölkerung leidet seit Jahrzehnten unter den Auswirkungen der zugeparkten Stadtteile, Lärm und Luftverschmutzung durch den Verkehr und die Veranstaltungen. Weiterhin ist der Rebstock Landschaftsschutzgebiet und Kaltluftentstehungsgebiet. Im Kontext des Klimawandels sind gerade solche Gebiete unter besonderen Schutz zu stellen, um ihre Aufgaben weiter erfüllen zu können. Ferner gibt es im Rebstock seltene Arten, die geschützt werden müssen. Es müssten aufgrund des Klimawandels neue Untersuchungen gemacht werden, welche Auswirkungen die bereits jetzt stattfindende Nutzung durch die Messe auf das Gebiet hat. Sowohl der Bevölkerung als auch dem Rebstockgelände als schützenswerte Grünfläche sind zusätzliche Belastungen durch Großveranstaltungen nicht zumutbar. Wie aus der Antwort hervorgeht, wurden umfangreiche Erörterungen und ein Ortstermin durchgeführt. Die zuständigen parlamentarischen Gremien und die Bevölkerung wurden hingegen nicht informiert. Es gab keine Informationen an die parlamentarischen Gremien und die Bevölkerung. Wo bleibt die demokratische Beteiligung? Es besteht dringender Informationsbedarf. Anlage _Loizides_Volksfeste (ca. 21 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.08.2022, OF 440/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 13.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 06.09.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 04.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 01.11.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung) 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Beratung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 13. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 29.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 13. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 01.12.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.01.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 215 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 15. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 14.02.2023, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 215 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 564) sowie LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 215 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 564) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OA 215 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 564) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2984, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 Aktenzeichen: 79 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung am Fußgängerüberweg An der Mainkur

27.06.2022 · Aktualisiert: 22.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2327 entstanden aus Vorlage: OF 291/11 vom 17.05.2022 Betreff: Ampelschaltung am Fußgängerüberweg An der Mainkur Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung am Fußgängerüberweg An der Mainkur auf der Hanauer Landstraße zu verlängern und fußgänger- bzw. fahrradfreundlicher zu gestalten. Begründung: Die Ampelschaltung An der Mainkur ist für den Autoverkehr zu lange auf Grün geschaltet, sodass die Fußgänger und Fahrradfahrer stets längere Zeit warten müssen, um die Hanauer Landstraße zu überqueren. Die Ampelschaltung sollte für die Fußgänger und Fahrradfahrer länger geschaltet werden, damit keine lange Wartezeit entsteht und so die Unfallgefahr verringert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2376 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Alle die jeweiligen Ortsbezirke betreffenden Antworten auf Fragen zur Fragestunde im Stadtparlament an die zuständigen Ortsbeiräte weiterleiten

19.06.2022 · Aktualisiert: 20.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2022, OF 427/2 Betreff: Alle die jeweiligen Ortsbezirke betreffenden Antworten auf Fragen zur Fragestunde im Stadtparlament an die zuständigen Ortsbeiräte weiterleiten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Es werden alle Antworten auf kleine Anfragen im Stadtparlament die die einzelnen Ortsbezirke betreffen, weitergeleitet Dies wird bereits mit den Stellungnahmen des Magistrats, den Magistratsberichten, den Magistratsvorlagen, und den die jeweiligen Anträge im Stadtparlament welche die einzelnen Ortsbezirke betreffen getan, und nach der gescheiterten Schließung der Stadtteilbücherei Bockenheim im Jahre 2003 beschlossen. Begründung: In der Frankfurter Neuen Presse wurde am 14.06.2022 über eine Frage zur Fragestunde im Stadtparlament der Stadtverordneten Loizides zum, Thema "Verlagerung des Festplatzes am Ratsweg, an den Rebstock und die daraus entstehenden Auswirkungen auf die Messe berichtet. Der Ortsbeirat war weder über die bereits stattgefundenen Verhandlungen, noch über die Anfrage zur Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022 Informiert. Hätte die " Frankfurter Neue Presse" nicht in einem Artikel am 14.06.2022 über diese Anfrage zur Fragestunde im Stadtparlament berichtet, würden die Zuständige n Ortsbeiräte, und die Bevölkerung nich über diesen wichtigen Vorgang, mit umfangreichen Auswirkungen, nicht nur für die Messe und die Aussteller, sondern was in der Frage völlig ausser Acht gelassen wird, über die Auswirkungen auf die Bevölkerung hat, informiert. Nach der gescheiterten Schließung der Stadtteilbibliothek Bockenheim im Jahre 2003 wurden den Ortsbeiräten zugesichert, das sie über alle, die Ortsbeiräte Betreffenden Vorgänge informiert werden. Deshalb bekommen die Ortsbeiräte ausser den Stellungnahmen des Magistrats, den Magistratsberichten, und den Magistratsvorlagen Auch die die Ortsbeiräte betreffenden Anträge im Stadtparlament. Das der Orts Beirat über einen solch umfangreichen Vorgang wie der Verlagerung des Festplatz am Ratsweg aus derr Presse erfährt, weil die Presse die Fragen zur Fragestunde im Stadtparlament bekommt und die Ortsbeiräte nicht, ist ein Skandal. Der umfang der gesamten Fragen zur Stadtverordnetensitzung am 09.06.2022 betrug 71 Anfragen. Es kann den Ortbeiräten nicht zugemutet werden, dieses umfangreiche Paket zu durchforsten. So waren im letzten Paket noch Anfragen zur Holzhausenschule und zum Stadttaubenprojekt am Westbahnhof Als Erkenntnis aus diesem Vorgang, sind genauso wie die Stellungnahmen des Magistrats, die Antworten auf die Fragestunde im Stadtparlament aufgeteilt auf die jeweiligen Ortsbezirke zur Verfügung gestellt werden Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO II, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 216 2022 Die Vorlage OF 427/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen

15.06.2022 · Aktualisiert: 20.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2022, OF 411/2 Betreff: Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Auf eine Verlagerung zusätzlicher Großveranstaltungen sowie des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände zu verzichten. 2. Bei derartigen Vorhaben die parlamentarischen Gremien, wie Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeiräte sowie die Bevölkerung frühzeitig einzubeziehen. 3. Den Ortsbeirat 2 umfangreich über die bereits laufenden Verhandlungen zur Verlagerung des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände zu informieren. 4. Das Rebstockgelände zukünftig als Grünfläche und Kaltluftproduzent klimapolitisch besonders zu würdigen und zu schützen. 5. Ein Konzept zu erarbeiten, um Einschränkungen für Anwohnende durch bereits stattfindende Veranstaltungen am Rebstock sowie den Messebetrieb zu verringern. Begründung: Die Anwohnenden am Rebstock leiden bereits seit Jahrzehnten unter den Auswirkungen der Messe, wie dem hohen Verkehrsaufkommen, Lärm, Luftverschmutzung. Nun wird durch eine kleine Anfrage durch die CDU-Stadtverordnete Christina Loizides öffentlich, dass der Festplatz am Ratsweg an den Rebstock verlagert werden soll. So steht in der Antwort des Magistrats: "Unter Federführung des Planungsdezernats wurden erste Sondierungsmaßnahmen eingeleitet und ein Ortstermin mit der Messe Frankfurt und der TCF durchgeführt, geprüft wurde, ob eine parallele Nutzung durch Messen und Volksfeste am Rebstock möglich ist." Weiter heißt es: "In mehreren Gesprächsterminen mit Vertreter*innen des Magistrats und auf Amtsebene wurden die Bedürfnisse des Messegeschäftes dargelegt und auf die erheblichen Konsequenzen bei zu erwartenden Funktionseinschränkungen hingewiesen. Für den Fall, dass Veranstaltungen zusätzlich zum Messebetrieb auf dem Rebstockgelände durchgeführt werden, wurde der Messe Frankfurt eine umfassende Untersuchung unter Zugrundelegung weiterreichender planerischer Freiheitsgrade zugesichert." Hier taucht die berechtigte Frage auf, wo die umfangreichen Untersuchungen über die Auswirkungen einer gleichzeitigen Durchführung von Messen und Veranstaltungen auf dem Rebstockgelände für die Bevölkerung sind. Die Bevölkerung leidet seit Jahrzehnten unter den Auswirkungen der zugeparkten Stadtteile, durch Lärm und Luftverschmutzung durch den Verkehr und die Veranstaltungen. Weiterhin ist der Rebstock Landschaftsschutzgebiet und Kaltluftentstehungsgebiet. Im Kontext des Klimawandels sind gerade solche Gebiete unter besonderen Schutz zu stellen, um seine Aufgaben weiter erfüllen zu können. Ferner gibt es im Rebstock seltene Arten, die geschützt werden müssen. Es müssten aufgrund des Klimawandels neue Untersuchungen gemacht werden, welche Auswirkungen die bereits jetzt stattfindende Nutzung durch die Messe auf das Gebiet hat. Sowohl der Bevölkerung, als auch dem Rebstockgelände als schützenswerte Grünfläche, sind zusätzliche Belastungen durch Großveranstaltungen nicht zumutbar. Wie aus der Antwort hervorgeht, wurden umfangreiche Eröterungen und ein Ortstermin durchgeführt. Die zuständigen parlamentarischen Gremien und die Bevölkerung wurden hingegen nicht informiert. Es gab keine Informationen an die parlamentarischen Gremien und die Bevölkerung. Wo bleibt die demokratische Beteiligung? Es besteht dringender Informationsbedarf. Anlage: Frage Nr.: 807 Volksfeste, inkl. Antwort des Magistrats Anlage _Loizides_Volksfeste (ca. 21 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 30 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 411/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 215 2022 Anregung an den Magistrat OM 2443 2022 Die Vorlage OF 411/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor 1. Ziffer 1. sowohl separat als Anregung über die Stadtverordnetenversammlung als auch 2. gemeinsam mit Ziffer 2. bis 5. als Eilanregung an den Magistrat eingebracht und bei Ziffer 3. das Wort "Rebstockgelände" um den Wortlaut "und zum Planungsstand der Europäischen Schule vorab" ergänzt wird. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) zu 2.: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung); CDU und 1 FDP (= Enthaltung) Ziffer 2. bis 5.: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim

31.05.2022 · Aktualisiert: 13.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2222 entstanden aus Vorlage: OF 194/4 vom 17.05.2022 Betreff: Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim Vorgang: B 238/21; V 267/22 OBR 4; ST 823/22 Der Magistrat wird gebeten, Vorbereitungen zu treffen, um eine Straßenbahnlinie von der mittleren Hanauer Landstraße über den Ratsweg nach Bornheim zu führen. Infrage kommt etwa ab 2025 die Straßenbahnlinie 15. Möglicherweise muss dazu eine Wendestelle hergerichtet werden. Begründung: Eine solche Verbindung wird schon lange gewünscht, um die Arbeitsplätze, Geschäfte und Dienstleistungen in diesem Abschnitt der Hanauer Landstraße zwischen Honsellstraße und Ratswegkreisel mit den Wohngebieten in Bornheim und darüber hinaus zu verbinden. Nun sind mit dem Nahverkehrsplan 2025 ohnehin einige Änderungen geplant. Die Straßenbahnlinie 12 soll von Bornheim kommend bis zur Schießhüttenstraße fahren und eine Straßenbahnlinie 15 soll - von Sachsenhausen kommend - durch die Hanauer Landstraße bis Hugo-Junkers-Straße fahren (vgl. Magistratsbericht vom 28.05.2021, B 238, und Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823). Außerdem wird Fechenheim von der Straßenbahnlinie 11 bedient. Es böte sich für den oben genannten Zweck an, die Straßenbahnlinie 15 in den Ratsweg abbiegen zu lassen, um dann Bornheim-Mitte anzubinden. Wenn sie nicht viel weiter fahren soll, braucht man eine Wendestelle. Die könnte es eventuell in der Straße Im Prüfling, unterer Teil, geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 238 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2023

OF (Antrag Ortsbeirat )

Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim

17.05.2022 · Aktualisiert: 15.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2022, OF 194/4 Betreff: Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach Bornheim Vorgang: B 238/21; V 267/22 OBR 4; ST 823/22 Der Magistrat wird gebeten, Vorbereitungen zu treffen, um eine Straßenbahnlinie von der mittleren Hanauer Landstraße über den Ratsweg nach Bornheim zu führen. Infrage kommt etwa ab 2025 die Linie 15. Möglicherweise muss dazu eine Wendestelle hergerichtet werden. Begründung: Eine solche Verbindung wird schon lange gewünscht, um die Arbeitsplätze, Geschäfte und Dienstleistungen in diesem Abschnitt der Hanauer Landstraße zwischen Honsellstraße und Ratsweg-Kreisel mit den Wohngebieten in Bornheim und darüber hinaus zu verbinden. Nun sind mit dem Nahverkehrsplan 2025 ohnehin einige Änderungen geplant. Die Linie 12 soll von Bornheim kommend bis zur Schießhüttenstraße fahren und eine Linie 15 soll - von Sachsenhausen kommend - durch die Hanauer Landstraße bis Hugo-Junckers-Straße fahren (vgl. Magistratsbericht B 238/21 und Stellungnahme ST823/22). Außerdem wird Fechenheim von der Linie 11 bedient. Es böte sich für den o.g. Zweck an, die 15 in den Ratsweg abbiegen zu lassen, um dann Bornheim Mitte anzubinden. Wenn sie nicht viel weiter fahren soll, braucht man eine Wendestelle. Die könnte es evtl. in der Straße Im Prüfling, unterer Teil, geben. Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 238 Auskunftsersuchen vom 10.01.2022, V 267 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 823 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4 am 31.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2222 2022 Die Vorlage OF 194/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ampelschaltung am Fußgängerüberweg An der Mainkur

17.05.2022 · Aktualisiert: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2022, OF 291/11 Betreff: Ampelschaltung am Fußgängerüberweg An der Mainkur Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung am Fußgängerüberweg Mainkur auf der Hanauer Landstraße zu verkürzen und fußgänger-bzw. fahrradfreundlicher zu gestalten. Begründung: Die Ampelschaltung an der Mainkur ist zu lange auf grün für den Autoverkehr geschaltet, so dass die Fußgänger und Fahrradfahrer stets längere Zeit warten müssen, um die Hanauer Landstraße zu überqueren. Die Ampelschaltung sollte für die Fußgänger und Fahrradfahrer kürzer geschaltet werden, damit keine lange Wartezeit entsteht und so die Unfallgefahr verringert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2327 2022 Die Vorlage OF 291/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor statt dem Wort "verkürzen" das Wort "verlängern" sowie im letzten Satz der Begründung das Wort "länger" statt dem Wort "kürzer" steht. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verstöße gegen die Einbahnrichtung in der Grünen Straße

03.05.2022 · Aktualisiert: 22.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2064 entstanden aus Vorlage: OF 178/4 vom 19.04.2022 Betreff: Verstöße gegen die Einbahnrichtung in der Grünen Straße Der Magistrat wird gebeten, nach Beendigung der gegenwärtigen Baumaßnahmen durch eine deutlich sichtbare Beschilderung "Fahrtrichtung rechts" an der Parkhausausfahrt der Zoopassage die Autofahrerinnen und Autofahrer auf die Straßenverkehrsordnung hinzuweisen, um Unfallgeschehen auszuschließen. Auch an der Hanauer Landstraße stadteinwärts sollte ein Schild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" gut sichtbar angebracht werden. Begründung: In der Grünen Straße ist ein sehr frequentiertes Parkhaus angesiedelt. Die Benutzerinnen und Benutzer müssen an der Parkhausausfahrt nach rechts, Richtung Hanauer Landstraße, abbiegen; einige tun dies nicht. Das alleine macht aber den immensen Falschfahrerstrom Richtung Pfingstweidstraße nicht aus. Auch Autofahrerinnen und Autofahrer, die auf der Hanauer Landstraße stadteinwärts unterwegs sind, biegen entgegen der Einbahnstraße in die Grüne Straße ein. In letzter Zeit mehrt sich die Anzahl der Falschfahrerinnen und Falschfahrer sehr deutlich. Es kommt vermehrt zu sehr bedenklichen Situationen, in denen sich Autofahrerinnen und Autofahrer bei der Einfahrt von der Pfingstweidstraße in die Grüne Straße mit einem entgegenkommenden Fahrzeug konfrontiert sehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1915

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation Dippemess

03.05.2022 · Aktualisiert: 22.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2074 entstanden aus Vorlage: OF 188/4 vom 23.04.2022 Betreff: Verkehrssituation Dippemess Vorgang: OM 1075/21 OBR 4; ST 614/22 Die Verkehrssituation rund um die Dippemess ist aktuell eine größere Belastung für die umliegenden Wohngebiete. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es Pläne oder Statistiken, welche Zugangssperren wann und wie besetzt werden? 2. Gibt es städtischerseits (stichprobenartige) Kontrollen, wie der Dienstleister seiner Tätigkeit nachkommt? 3. Welchen Einfluss haben größere Baumaßnahmen wie aktuell die Sanierung der Ratswegbrücke auf die Planung bzw. das Konzept? 4. Gibt es unterschiedliche Konzepte zum Umgang mit hohem bzw. sehr hohem Besucheraufkommen? Wie bewertet man städtischerseits die Lage, gerade über Ostern und generell an den Wochenenden? 5. Wer ahndet das Fahren gegen Einbahnstraßen und das Zuparken von Ecken bzw. auf Grünflächen bei geänderten Verkehrsregelungen? Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Verkehrsänderungen im Rahmen der Dippemess sowie das Anwohnerparken in den angrenzenden Wohngebieten bei der Onlinev erkehrsinfo www.mainziel.de auszuweisen sowie bei Onlinekartenanbietern (wie Google Maps) zu platzieren. Begründung: Trotz der angekündigten standardmäßigen "Verkehrsmaßnahmen zum Schutz der angrenzenden Wohngebiete" (siehe Stellungnahme vom 04.03.2022, ST 614) ist die Belastung der angrenzenden Wohngebiete durch den zusätzlichen Verkehr bei der Frühjahrsdippemess 2022 sehr hoch, speziell an Wochenenden und bei schönem Wetter, also bei erwartbar erhöhtem Publikumsverkehr. Vermehrt kommt es dadurch auch zu gefährlichen Situationen, zum Beispiel weil gegen Einbahnstraßen gefahren und Straßenkreuzungen zugeparkt werden. Der durch die Sperrung der Ratswegbrücke veränderte Verkehrsfluss scheint darüber hinaus für Belastungen in vorher nicht so stark beeinträchtigten Bereichen zu sorgen. Dieser Effekt wird durch die Wegfindung bei zum Beispiel Google Maps verstärkt, die einen vom Ratswegkreisel aufgrund der gesperrten Ratswegbrücke durch das Wohngebiet rund um den Parlamentsplatz zum Festplatz führt. In dem Bereich befinden sich zwar Absperrungen, diese scheinen aber unbesetzt zu sein und damit oft wirkungslos. Auch die normalerweise besetzten Sperren sind zumindest teilweise durchlässig, da sich immer wieder parkende Autos ohne Anwohnerparkscheine bzw. Berechtigungsscheine innerhalb der Sperrzone finden lassen. Dies gilt insbesondere gegen Ende der Veranstaltung an jedem Tag. Es scheint, als ob die Kontrollstellen ab circa 21:00 Uhr oder 22:00 Uhr nicht mehr besetzt werden, was aber immer noch ein bis drei Stunden der Veranstaltung übrig lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1075 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 614 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1919

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrssituation Dippemess

23.04.2022 · Aktualisiert: 17.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2022, OF 188/4 Betreff: Verkehrssituation Dippemess Die Verkehrssituation rund um die Dippemess ist aktuell eine größere Belastung für die umliegenden Wohngebiete. Der Magistrat möge daher prüfen und berichten: - Gibt es Pläne/Statistiken, welche Zugangssperren wann und wie besetzt werden? - Gibt es städtischerseits (stichprobenartige) Kontrollen, wie der Dienstleister seiner Tätigkeit nachkommt? - Welchen Einfluss haben größere Baumaßnahmen wie aktuell die Sanierung der Ratswegbrücke auf die Planung bzw. das Konzept? - Gibt es unterschiedliche Konzepte zum Umgang mit hohem bzw. sehr hohem Besucheraufkommen? Wie bewertet man städtischerseits die Lage, gerade über Ostern und generell an den Wochenenden? - Wer ahndet das Fahren gegen Einbahnstraßen und das Zuparken von Ecken bzw. auf Grünflächen bei geänderten Verkehrsregelungen? Darüber hinaus bittet der Ortsbeirat die Verkehrsänderungen im Rahmen der Dippemess sowie das Anwohnerparken in den angrenzenden Wohngebieten bei der online Verkehrsinfo Mainziel.de auszuweisen sowie bei Online-Karten-Anbietern (wie Google Maps) zu platzieren. Begründung: Trotz der angekündigten "standardmäßigen" "Verkehrsmaßnahmen zum Schutz der angrenzenden Wohngebiete" (ST 614) ist die Belastung der angrenzenden Wohngebiete durch den zusätzlichen Verkehr bei der Frühjahrsdippemess 2022 sehr hoch, speziell an Wochenenden und bei schönem Wetter, also bei erwartbar erhöhtem Publikumsverkehr. Vermehrt kommt es dadurch auch zu gefährlichen Situationen, z.B. weil gegen Einbahnstraßen gefahren wird und weil Straßenkreuzungen zugeparkt werden. Der durch die Sperrung der Ratswegbrücke veränderte Verkehrsfluss scheint darüber hinaus für Belastungen in vorher nicht so stark beeinträchtigten Bereichen zu sorgen. Dieser Effekt wird durch die Wegfindung bei zum Beispiel Google Maps verstärkt, die einen vom Ratswegkreisel aufgrund der gesperrten Ratswegbrücke durch das Wohngebiet rund um den Parlamentsplatz zum Festplatz führt. In dem Bereich befinden sich zwar Absperrungen, diese scheinen aber unbesetzt zu sein und damit oft wirkungslos. Auch die normalerweise besetzten Sperren sind zumindest teilweise durchlässig, da sich immer wieder parkende Autos ohne Anwohnerparkscheine bzw. Berechtigungsscheine innerhalb der Sperrzone finden lassen. Dies gilt insbesondere gegen Ende der Veranstaltung an jedem Tag. Es scheint, als ob die Kontrollstellen ab circa 21 oder 22 Uhr nicht mehr besetzt werden, was aber immer noch 1-3 Stunden der Veranstaltung übrig lässt. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP Volt dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 4 am 03.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2074 2022 Die Vorlage OF 188/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt, dFfm

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verstöße gegen die Einbahnrichtung in der Grüne Straße

19.04.2022 · Aktualisiert: 17.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2022, OF 178/4 Betreff: Verstöße gegen die Einbahnrichtung in der Grüne Straße Der Magistrat wird gebeten, durch eine deutlich sichtbare Beschilderung "Fahrtrichtung rechts" an der Parkhausausfahrt der Zoo-Passage die AutofahrerInnen auf die Straßenverkehrsordnung hinzuweisen, um Unfallgeschehen auszuschließen. Auch an der Hanauer Landstraße stadteinwärts sollte eine Schild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung gerade aus" gut sichtbar angebracht werden. Begründung: In der Grüne Straße ist ein sehr frequentiertes Parkhaus angesiedelt. Die Benutzer müssen an der Parkhausausfahrt nach rechts, Richtung Hanauer Landstraße abbiegen; einige tun dies nicht. Das alleine macht aber den immensen Falschfahrerstrom Richtung Pfingstweidstraße nicht aus. Auch Autofahrer, die auf der Hanauer Landstraße stadteinwärts unterwegs sind, biegen entgegen der Einbahnstraße in die Grüne Straße ein. In letzter Zeit mehrt sich die Anzahl der Falschfahrer sehr deutlich. Es kommt vermehrt zu sehr bedenklichen Situationen, in denen sich Autofahrer bei Einfahrt von der Pfingstweidstraße in die Grüne Straße mit einem entgegenkommenden Fahrzeug konfrontiert sehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 4 am 03.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2064 2022 Die Vorlage OF 178/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "Der Magistrat wird gebeten," die Worte "nach Beendigung der gegenwärtigen Baumaßnahmen" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Gutachten für den Schallimmissionsschutz gegen Lärm von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende Wohnbevölkerung Fechenheims

07.03.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 252/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Gutachten für den Schallimmissionsschutz gegen Lärm von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben auf die umliegende Wohnbevölkerung Fechenheims Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: für ein jährliches Schallimmissionsschutz-Gutachten für die bestehenden Industrie- und Gewerbegebiete in Fechenheim, südlich der Hanauer Landstraße, sind ausreichend Mittel in den jährlichen, städtischen Haushalt einzustellen. Begründung: Der 5-Jahres Vergleich des Lärmviewers Hessen, erstellt vom Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, zeigt wie stark sich die Lärmemissionen von bestehenden Industrie- und Gewerbebetrieben in den letzten Jahren negativ verändert haben. Die Emissions-Zunahme ist auf Firmenerweiterungen, Neuansiedlungen von produzierenden Betrieben und Nachverdichtung der vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen zurückzuführen. Zum Teil stehen diese Betriebe als Grenzbebauung nur wenige Meter von der Wohnbebauung entfernt. Der durchgehende Lärmteppich dieser Betriebe wird nicht selten durch Produktionsspitzen bis zu 78db in der Nacht erhöht. Dabei macht der Lärm nicht an der Grenze zu Misch- oder Wohngebieten halt. Zum Schutz der Wohnbevölkerung sollten daher Optimierungspotentiale identifiziert, und auf Basis eines kontinuierlichen Monitorings entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der gesundheitlichen Belastung getroffen werden. Die strukturell gewachsene und räumliche Enge von Industrie- und Gewerbe sowie Wohnbevölkerung, bedarf einer besonderen Rücksichtnahem von Industrie- und Gewerbe. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 53 2022 Die Vorlage OF 252/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und LINKE. gegen BFF und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Instandsetzung des Treppengeländers am Abgang Röderbergweg/Karl-Heicke-Weg

01.03.2022 · Aktualisiert: 05.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2022, OF 166/4 Betreff: Instandsetzung des Treppengeländers am Abgang Röderbergweg/Karl-Heicke-Weg Der Magistrat wird gebeten, dass Geländer am Abgang zur Ostparkstraße Höhe Röderbergweg/Karl-Heicke-Weg instandzusetzen (siehe Foto). Begründung: Durch einen abgerissenen großen Ast wurde das Geländer vor vielen Monaten beschädigt. Seit dem ist die Reparatur unterblieben. Da es sich um eine sicherheitsrelevante Einrichtung handelt, gerade bei Nässe, bittet der Ortsbeirat um Reparatur. . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 166/4 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Revitalisierung der Schwedlerbrücke öffentlich vorstellen

28.02.2022 · Aktualisiert: 05.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 169/4 Betreff: Revitalisierung der Schwedlerbrücke öffentlich vorstellen Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher, das für die anstehende Revitalisierung der Schwedlerbrücke zuständige Dezernat zu kontaktieren und eine Vorstellung der Maßnahme in einer Ortsbeiratssitzung im Laufe des Jahres 2022 abzustimmen. Begründung: Die Fußgängerbrücke zwischen Ostparkstraße und Schwedlerstraße/Ferdinand-Happ-Straße ist seit über 10 Jahren gesperrt und damit die Wegeverbindung zwischen dem nördlichem Ostend und der mittleren Hanauer Landstraße/Osthafen für Fußgänger und Fahrradfahrer erheblich beeinträchtigt. Die schon lange erhoffte Sanierung (Teilneubau) der Schwedlerbrücke soll in 2022 baulich vorangetrieben werden. Im Januar 2021 wurde einigen Mitgliedern des alten Ortsbeirats in einem Ortstermin die Situation und Neugestaltung dargelegt. Sowohl für die Neumitglieder des Gremiums wie auch der interessierten Bevölkerung/ Öffentlichkeit sollte im Jahresverlauf eine Vorstellung der Maßnahme erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 4 am 15.03.2022, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 169/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße

26.02.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 206/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Radweg entlang der Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel einzustellen um die Erneuerung des Radwegs entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und Fa. Hornbach auf beiden Seiten der Straße zu komplettieren und derart in seiner Gestaltung anzupassen, dass ein sicheres Befahren dieses Weges unter besonderer Berücksichtigung der Firmeneinfahrten entlang der gesamten Strecke möglich wird. Begründung: Der Radweg entlang der Hanauer Landstraße wird von vielen Menschen als Weg zu Arbeit, Schule, Einkauf et cetera genutzt. Der Weg ist nach wie vor an vielen Stellen in einem schlechten - immer wieder ausgebesserten - Zustand. Der Missbrauch des Fahrradwegs als Parkstreifen, zum Be- und Entladen diverser Firmen, bildet eine weitere Gefahr für die Nutzer des Fahrradwegs. Oft sind die Radlerinnen und Radler gezwungen auf die Straße auszuweichen - nicht immer ganz einfach zwischen den Lkws. Dieser Zustand muss dringend abgestellt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 16 2022 Die Vorlage OF 206/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2022 Produktbereich 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim

26.02.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 190/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Blitzanlagen auf der Hanauer Landstraße in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen um auf der Hanauer Landstraße im Bereich der Omega-Brücke und der westlichen Mainkur Rundum-Blitzanlagen in der Funktions-Art der Blitzanlage Polyscan speed zur Erhöhung der Sicherheit, der Einhaltung der Geschwindigkeit zur Reduktion von Lärm und Emissionen in diesem Bereich zu installieren. Mit diesen Anlagen ist der nach Frankfurt einfahrende wie der ausfahrende Verkehr geschwindigkeitstechnisch zu überwachen. Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fußgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Es kommt immer wieder zu Nichtbeachtung der Roten Ampelphasen vor allem stadtauswärts auf der Hanauer Landstraße mit erheblichem Risiko für Fussgänger:innen und Radfahrer:innen an dieser hochfrequentierten Stelle. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln und deren Folgen an der Kreuzung Mainkur dar. Nur die kontinuierliche Überwachung der Geschwindigkeit in diesem Bereich kann hier zu einer Verbesserung der Situation führen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 1 2022 Die Vorlage OF 190/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 SPD, LINKE. und FDP gegen 2 SPD, 2 CDU und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 CDU

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch

25.02.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2022, OF 210/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Naheverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2022 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser wird, werden die Anwohner*innen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", ist katastrophal und verursacht zusätzlichen Lärm. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 21 2022 Die Vorlage OF 210/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A 661 vom 08.10.2012

11.02.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2022, OF 194/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A 661 vom 08.10.2012 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A 661 bis zum Erlenbruch, der Grontmij GmbH, vom 8. Oktober 2012 werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2022 eingestellt. Bei der Fortschreibung ist eine Volleinhausung der BAB A 661 in dem Abschnitt zwischen der Seckbacher Galerie und dem Ratsweg sowie des gesamten Dreiecks Erlenbruch bis zum Tunnelmund zu untersuchen. Zusätzlich sind von der Stadt Frankfurt und der hessischen Landesregierung die erforderlichen Planungs- und Investitionsmittel für eine Volleinhausung beim Bund einzufordern. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2022 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2023 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die am 8. Oktober 2012 veröffentlichte Potenzialstudie betrachtete nur den Abschnitt zwischen Seckbacher Galerie und dem Dreieck Erlenbruch. Notwendig ist aber eine darüberhinausgehende Volleinhausung bis zum Ratsweg. Mitgeltende Unterlagen: Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A661 bis zum Erlenbruch, der Grontmij GmbH, vom 8. Oktober 2012. https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-r athaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/amt-fuer-strassenbau-und-erschliessun g/pdf/praes_studie.ashx Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 4 2022 Die Vorlage OF 194/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße

07.02.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.02.2022, OA 140 entstanden aus Vorlage: OF 180/11 vom 17.01.2022 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OA 292/18 OBR 11; B 165/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 ( Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses müssten eventuell die Kreuzungsbereiche entsprechend ausgebaut werden. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. Begründung: Da sich nach der Kommunalwahl 2021 eine neue Koalition im Frankfurter Römer zusammengefunden hat, erhofft sich der Ortsbeirat 11 zukünftig eine konsequentere, nicht hinhaltende Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen bzgl. der Einschränkung des Durchgangsverkehrs durch enge Wohnstraßen. Aufgrund dessen regt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal die im Tenor geschilderten Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße an. Die Wilhelmshöher Straße wird werktäglich von circa 12.000 Kraftfahrzeugen befahren, davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. In seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165, führt der Magistrat aus, dass erst langfristig bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden könne. Dies vorausgesetzt, könnten Verkehrsverlagerungen voraussichtlich frühestens in circa zehn Jahren vorgenommen werden. Dies ist keinesfalls hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 292 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Bericht des Magistrats vom 13.06.2022, B 249 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 16.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 140 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1399, 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 21.03.2022 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Keine Durchfahrt durch den Wald im Stadtteil Riederwald

07.02.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.02.2022, OA 139 entstanden aus Vorlage: OF 153/11 vom 01.12.2021 Betreff: Keine Durchfahrt durch den Wald im Stadtteil Riederwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt durch den Wald des Stadtteils Riederwald für Pkw und Lkw zu unterbinden. Dafür wird die Zufahrt zum Zwischenlagerplatz an der Riederspießstraße auf den Eingang Riederspießstraße reduziert. Die Ein- und Ausfahrt am Volgersbrunnenweg wird geschlossen. Durch die Schließung des Volgersbrunnenwegs wird die Nutzung des Schleichweges durch den Riederwald unterbunden. Begründung: Durch die tagsüber offene Ein- und Ausfahrt zum Zwischenlagerplatz Riederwald ist es für Kfz möglich, den Erlenbruch zu umfahren und den Weg durch den Wald abzukürzen. Außerdem wird durch die Ausfahrt Volgersbrunnenweg in Kauf genommen, dass viele Lkw sich durch die engen Straßen des Stadtteils quälen, anstatt über die Riederspießstraße die direkte Ausfahrt ins Gewerbegebiet zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.06.2022, B 243 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 16.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 17.03.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 139 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1398, 6. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 17.03.2022 Aktenzeichen: 79 3

OF (Antrag Ortsbeirat )

Umgestaltung der unteren Berger Straße

06.01.2022 · Aktualisiert: 02.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2022, OF 169/3 Betreff: Umgestaltung der unteren Berger Straße Der Magistrat wird aufgefordert, innerhalb eines Jahres ein Konzept zur Umgestaltung der Berger Straße vorzulegen. Angestrebt wird die mehrstufige Umgestaltumg zur autofreien Berger Straße: Den Anfang soll die Umnutzung von Parkflächen machen. Die alternative Flächennutzung kann beispielsweise erfolgen durch: a) Einrichtung von Ladezonen für Lieferverkehre, b) Installation von Radabstellanlagen, c) Installation von Sitzgelegenheit, d) Bereitstellung von Spielgeräten. Mittelfristig findet eine grundlegende Straßenraumumgestaltung statt. Aktuell werden Flächen für den Fuß- und Radverkehr als unzureichend betrachtet, die Notwendigkeit von mehr öffentlichen Plätzen unterstrichen und die Beschränkungen des Autoverkehrs bis hin zu einer autofreien Berger Straße als sinnvoll erachtet. Daraus lassen sich folgende Planungsmaßnahmen ableiten: e) Verbesserung der infrastrukturellen baulichen Gestaltung des Straßenraums für den Fuß- und Radverkehr z.B. durch die Einrichtung von mehr verkehrsberuhigten Bereichen oder Fußgängerzonen, f) Fuß- und Radverkehrsfreundliche Schaltung von Lichtsignalanlagen an den Hauptverkehrskreuzungen wie z.B. an der Höhenstraße, der Saalburgallee oder am Fünf-Finger-Plätzchen, g) Attraktivierungen des Fußverkehrs durch die Verbreiterung der Gehwege. Als langfristiges Ziel wird die Sperrung der Berger Straße für den motorisierten Individualverkehr angestrebt. Begründung: Im Kontext der gestiegenen Nutzungsansprüche an den Straßenraum Berger Straße, die veränderten Nutzungsbedürfnisse und die damit einhergehende zunehmende Bedeutung der Straße als zentrales Element für urbane Lebensqualität sollte von Seiten der Stadt Frankfurt nicht die Chance verpasst werden, den Straßenraum Berger Straße zeitnah nach menschlichem Maß weiterzuentwickeln. Die Berger Straße hat das Potenzial, im kommunalen Entwicklungsprozess hin zu einer Stadt der kurzen Wege, mit Fokus auf Naherreichbarkeit, Nahmobilitat und guter Aufenthaltsqualität ein Straßenraum zu werden, der eine Vorbildfunktion und Strahlkraft für andere Straßen in Frankfurt entfalten kann. Durch die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und die hiermit einhergehende Attraktivierung für Einkaufende wird der Einzelhandel gefördert und das Ladensterben aufgehalten. Gleichzeitig werden auch konsumfreie Flächen geschaffen und so die Aufenthaltsqualität für alle gesteigert. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.11.2021, OF 135/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 135/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 135/3 wird bis zur Sitzung am 15.09.2022 zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/3 wird bis zur Sitzung am 15.09.2022 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung der Vorlage); Volt (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung der Vorlage); Volt (= Enthaltung) 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 135/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2022 zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2022 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 135/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 169/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3441 2023 1. Die Vorlage OF 135/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 169/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 430/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, das Kümmerer-Projekt, das bereits in der mittleren Berger Straße im Ortsbezirk 4 sehr erfolgreich ist, auch für die untere Berger Straße zu übernehmen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass das Kümmerer-Projekt seitens der Wirtschaftsförderung finanziert wird. Der Ortsbeirat bittet um regelmäßige Information." 4. Die Vorlage OF 431/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 169/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Volt (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Keine Durchfahrt durch den Riederwald

01.12.2021 · Aktualisiert: 04.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.12.2021, OF 153/11 Betreff: Keine Durchfahrt durch den Riederwald Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert zu beschließen, dass die Durchfahrt durch den Wald des Stadtteil Riederwald für PKW und LKW unterbunden wird. Dafür wird die Zufahrt zum Zwischenlagerplatz an der Riederspießstraße auf den Eingang Riederspießstraße reduziert. Die Ein- und Ausfahrt am Volgersbrunnenweg wird geschlossen. Durch die Schließung des Volgersbrunnenweg wird der Schleichweg durch den Riederwald unterbunden. Begründung: Durch die tagsüber offene Ein- und Ausfahrt zum Zwischenlagerplatz Riederwald, ist es für KFZ möglich, den Erlenbruch zu umfahren und den Weg durch den Wald abzukürzen. Außerdem wird durch die Ausfahrt Volgersbrunnenweg in Kauf genommen, dass viele LKW sich durch die engen Straßen des Stadtteils quälen, anstatt über die Riederspiessstraße die direkte Ausfahrt ins Gewerbegebiet zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 153/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 139 2022 Die Vorlage OF 153/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation um den Festplatz am Ratsweg

22.11.2021 · Aktualisiert: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1075 entstanden aus Vorlage: OF 102/4 vom 07.11.2021 Betreff: Verkehrssituation um den Festplatz am Ratsweg Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation rund um den Festplatz während größerer Veranstaltungen (Dippemess u. a.) aktiv zu regeln und in den umliegenden und betroffenen Straßen Zufahrtsbeschränkungen konsequent durchzusetzen. Neben der Reglementierung des motorisierten Individualverkehrs sollte die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln aktiv beworben, ggf. ausgeweitet und belohnt werden (bspw. mit Getränkegutscheinen). Diese Maßnahmen sollen rechtzeitig vor den Veranstaltungen in die Wege geleitet werden. Begründung: Das erste Wochenende der letzten Dippemess hat gezeigt, welch immenses Verkehrschaos die Dippemess bei fehlenden Absperrungen und fehlenden Kontrollen im unmittelbaren Umfeld auslöst. Komplett zugeparkte Fußgängerwege, Einfahrten und Kreuzungen, regelmäßige Hupkonzerte, quasi stehender Verkehr auf den umliegenden Straßen. Die dann nachgezogenen Zufahrtsbeschränkungen konnten das Chaos zwar reduzieren, die Belastung war aber weiterhin hoch. Daher braucht es mindestens wieder die üblichen Absperrungen und deren Durchsetzung. Darüber hinaus aber auch Ansätze, um Festbesucherinnen und Festbesucher zu einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 614 Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2074 Beratung im Ortsbeirat: 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord und Riederwald

22.11.2021 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.11.2021, OA 101 entstanden aus Vorlage: OF 95/11 vom 26.08.2021 Betreff: Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord und Riederwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Stadtteile Fechenheim-Nord und Riederwald einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Begründung: Der Stadtteil Fechenheim leidet seit Langem bereits unter sehr erhöhtem Umweltlärm. Der Umweltlärm setzt sich aus vielen Lärmquellen zusammen. In Fechenheim-Nord sind dies Verkehrslärm (Bahnverkehrslärm, Straßenverkehrslärm, Autobahnlärm), Industrielärm sowie gewerblicher Lärm und Baulärm. Gesetzliche Abstandsgrenzen zum Schutz der Menschen zwischen dem Industriegebiet und den Wohngebieten werden nicht eingehalten. Egal zu welcher Zeit, es besteht immer ein lautes Grundrauschen im Stadtteil, welches mit vielen hörbaren Einzelereignissen durchsetzt ist. Die Bahnlinie entlang der Hanauer Landstraße ist bereits sehr laut und es wird sehr viel lauter werden, wenn dort demnächst tagsüber schnellere Züge und nachts noch mehr Güterzüge fahren. Es gibt sehr viel niedrig fliegenden Helikopter-Flugverkehr von der BGU und laute Kleinflugzeuge, eine Abflugroute des Flughafens führt über den Stadtteil. Das Hauptproblem wird die neue Autobahn durch die Stadt sein. Lärmwerte werden mit bis zu 72 dB am Tag besonders an den hohen Gebäuden massiv überschritten werden. Dazu kommt der Lärm aus dem Industriegebiet. Mit lauten Container-Verschiebungen, die mit lauten kreischenden metallischen Kratzgeräuschen auch mitten in der Nacht stattfinden, oder Lärm von Veranstaltungen aus der Klassikstadt, die weit in den Stadtteil zu hören sind. Laute Musikveranstaltungen bis spät in die Nacht z. B. durch die Batschkapp. Laufenden Lärm durch die Händler der Automarken Lamborghini und McLaren mit ihren infernalischen Klappenauspuffanlagen (die Fahrzeuge werden fast täglich auf den Straßen und besonders auf deren Teststrecke, der Autobahn A 66, getestet). Harley-Davidson, deren Kunden scheinbar generell die Zulassungsvorschriften sehr freizügig auslegen. Extremer Lärm geht durch ein ganztägiges "Grundrauschen" von den vielen Rechenzentren aus, den Kühlanlagen der Fleischzerlegebetriebe und ganz massiv mit einem unangenehmen rauschenden/pfeifenden, extrem lauten Geräusch von dem Hessencenter. Ziel dieses Planes soll es sein, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und zu beheben sowie planerisch ruhig eingestufte Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Entsprechend § 47 Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit § 47d Abs. 6 BImSchG sind die in Lärmaktionsplänen festgelegten Maßnahmen durch Anordnungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz durchzusetzen. Danach haben Behörden die Möglichkeiten, jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Maßnahmen in Betracht zu ziehen, wie z. B.: - Verkehrsplanungen, - Raumordnung, - auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, - Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, - Verringerung der Schallübertragung, - ordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize. Deswegen ist es wichtig, den Behörden diesen Lärmaktionsplan an die Hand zu geben, damit diese endlich auch in Fechenheim-Nord aktiv werden können. Es kann nicht sein, dass wir "reine Wohngebiete" mit Lärmwerten von bis zu 83 dB in der Spitze belasten und den Nachtwert von 35 dB nie einhalten können, sondern ein Dauerumweltlärmpegel abends von 50 dB und mehr herrscht. Wollen wir die "reinen Wohngebiete" in Frankfurt einfach aufgeben? Es wird nicht besser werden, aber man kann jetzt "STOPP" sagen und dafür sorgen, dass der Lärm nicht noch mehr zunimmt. Und das vorhandener Lärm, der reduziert werden könnte, auch reduziert wird. Größtes Problem sind die vielen Einzelgenehmigungen von Lärmemittenten, die in der Summe dann den Umweltlärm in den reinen Wohngebieten anheben. Es werden immer wieder Ausnahmen bei Lärmemittenten gemacht, dies z. B. für Bauprojekte, die nach Fertigstellung zu dauerhaften Lärmüberschreitungen führen. Die Grenzwerte werden dann zwar nicht eingehalten, aber es wäre unverhältnismäßig, z. B. Flüsterasphalte zu verwenden oder es werden irgendwelche anderen Einwendungen gemacht. Schauen wir einmal nach Japan, dort sehen wir, dass es sehr wohl möglich ist, in Städten mit Millionen von Menschen zusammen zu leben und Lärm trotz Industrie und sonstiger Unternehmen auf ein Minimum zu reduzieren. In den Innenstädten von Japan ist es extrem leise. Lärm macht krank und wird als störend empfunden. Zur Qualität einer Stadt zählt ebenfalls, "simple Ruhe" zu haben. Die Bürger haben bei uns das Gefühl, dass in unserem Stadtteil Lärmgrenzwerte überhaupt keinerlei Rolle mehr spielen und der Bürger als solches völlig "egal" ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 189 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.12.2021 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 13.01.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 101 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FRAKTION (= Annahme) 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 101 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1085, 4. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 13.01.2022 Aktenzeichen: 79 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Doppelte Radspur auf der Saalburgallee

22.11.2021 · Aktualisiert: 08.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2021, OM 1074 entstanden aus Vorlage: OF 101/4 vom 06.11.2021 Betreff: Doppelte Radspur auf der Saalburgallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine doppelte Radspur auf der Saalburgallee/Ecke Ringelstraße im Westen und Andreaestraße im Osten eingerichtet werden kann. Außerdem soll ein abgeflachter Bordstein zur Einfahrt gegen die Autofahrtrichtung auf dem Radweg bis zur Andreaestraße erstellt werden. Begründung: Radfahrerinnen und Radfahrer, die von Süden kommen und die Saalburgallee überqueren, fahren oft dem Hauptverkehrsstrom folgend nach Norden in die Ringelstraße ein und weiter auf die Rendlerstraße. Diese Straßen sind mit Pkw-Verkehr stark belastet und äußerst eng insbesondere auch noch durch die Baustelle an der Ringelstraße. Durch Nutzung der Andreaestraße nach Norden mit Verlängerung Durchgang zum Hohen Brunnen und Alt-Bornheim könnten viele Radfahrende sicher nach Norden ausweichen. Für Radfahrerinnen und Radfahrer, die die Ringelstraße von Norden nach Süden fahren, wäre ein kurzer, sicherer Weg zur Post möglich. Skizze Verkehrsführung - Doppelte Radspur auf der Saalburgallee Quelle: Google Maps 2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 613 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat )

Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage (grüner Rechtsabbiegepfeil) am Knotenpunkt Mainkur stadtauswärts, Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim zur Verhinderung von Schleichverkehr

07.11.2021 · Aktualisiert: 30.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 136/11 Betreff: Neuprogrammierung der Lichtsignalanlage (grüner Rechtsabbiegepfeil) am Knotenpunkt Mainkur stadtauswärts, Kreuzung Hanauer Landstraße/Alt-Fechenheim zur Verhinderung von Schleichverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, den von der Hanauer Landstraße für Rechtsabbieger geltenden grünen Pfeil der Lichtsignalanlage in Richtung Fechenheim-Süd so zu programmieren, dass dieser in den Morgenstunden von 6 bis 9 Uhr nicht erscheint und Autofahrer auf das reguläre Lichtsignal der Ampelanlage warten müssen. Begründung: Der grüne Pfeil soll einen Rückstau auf der Hanauer Landstraße verhindern, indem Rechtsabbiegern nach Fechenheim schneller ein Abbiegen ermöglicht wird. Dies trifft hauptsächlich auf den abendlichen Pendlerverkehr zu, der stadtauswärts führt. In den Morgenstunden wird diese Möglichkeit nun verstärkt von Berufspendlern stadteinwärts genutzt, die den Stau auf der Hanauer Landstraße umgehen möchten und die Schleife um die Mainkur nutzen, um mit freier Fahrt durch den grünen Pfeil nach Fechenheim-Süd einzubiegen. Dadurch kommt es zu einer erhöhten Verkehrsbelastung auf den Straßen Alt-Fechenheim und den parallel zur Hanauer Landstraße verlaufenden Straßen Am Gansbühel, Jakobsbrunnenstraße und Adam-Opel-Straße. Ein Ausschalten des grünen Pfeils in den Morgenstunden würde hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 136/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrssituation um den Festplatz am Ratsweg

07.11.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 102/4 Betreff: Verkehrssituation um den Festplatz am Ratsweg Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation rund um den Festplatz während größerer Veranstaltungen (Dippemess u. a.) aktiv zu regeln und in den umliegenden und betroffenen Straßen Zufahrtsbeschränkungen konsequent durchzusetzen. Neben der Reglementierung des motorisierten Individualverkehrs sollte die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln aktiv beworben, ggfs. ausgeweitet und belohnt werden (bspw. mit Getränkegutscheinen). Diese Maßnahmen sollen rechtzeitig vor den Veranstaltungen in die Wege geleitet werden. Begründung: Das erste Wochenende der letzten Dippemess hat gezeigt, welch immenses Verkehrschaos die Dippemess bei fehlenden Absperrungen und fehlenden Kontrollen im unmittelbaren Umfeld auslöst. Komplett zugeparkte Fußgängerwege, Einfahrten und Kreuzungen, regelmäßige Hupkonzerte, quasi stehender Verkehr auf den umliegenden Straßen. Die dann nachgezogenen Zufahrtsbeschränkungen konnten das Chaos zwar reduzieren, die Belastung war aber weiterhin hoch. Daher braucht es mindestens wieder die üblichen Absperrungen und deren Durchsetzung. Darüber hinaus aber auch Ansätze, um Festbesucher*innen zu einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 4 am 22.11.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1075 2021 Die Vorlage OF 102/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Doppelte Radspur auf der Saalburgallee

06.11.2021 · Aktualisiert: 01.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2021, OF 101/4 Betreff: Doppelte Radspur auf der Saalburgallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge Prüfen und Berichten, ob eine Doppelte Radspur auf der Saalburgallee von Ecke Ringelstraße im Westen und Andreastraße im Osten eingerichtet werden kann. Außerdem soll ein abgeflachter Bordstein zur Einfahrt gegen die Autofahrtrichtung auf dem Radweg bis zur Andreastraße erstellt werden. Die oben beschriebene Maßnahme ist auf Blatt 2 als Skizze dargestellt. Begründung: Radfahrer, die von Süden kommen und die Saalburgallee überqueren fahren oft dem Hauptverkehrsstrom folgend nach Norden in die Ringelstraße ein und weiter auf die Rendlerstraße. Diese Straßen sind mit PKW-Verkehr stark belastet und äußerst eng insbesondre auch noch durch die Baustelle an der Ringelstraße. Durch Nutzung der Andreastraße nach Norden mit Verlängerung Durchgang zum Hohen Brunnen und Altbornheim könnten viele Radfahrer sicher nach Norden ausweichen. Für Radfahrer, die die Ringelstraße von Norden nach Süden fahren wäre ein kurzer sicherer Skizze Verkehrsführung - Doppelte Radspur auf der Saalburgallee Quelle: Google Maps 2021 Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 4 am 22.11.2021, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1074 2021 Die Vorlage OF 101/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen SPD, CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!

25.10.2021 · Aktualisiert: 31.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2021, OA 83 entstanden aus Vorlage: OF 119/11 vom 26.09.2021 Betreff: Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbezirk 11 mit den Stadtteilen Seckbach, Riederwald und Fechenheim zum Teil der Frankfurter Umweltzone zu erklären. Begründung: Offenbach ist eine einzige Umweltzone. In Frankfurt wurden die zwischen den Umweltzonen Frankfurt und Offenbach liegenden Frankfurter Stadteile Fechenheim, Seckbach und sogar der Riederwald mit den höchsten Stickoxidwerten (z. B. im Erlenbruch) bisher explizit nicht in die Frankfurter Umweltzone mit aufgenommen. Warum ist eine Umweltzone notwendig? Die Umweltzone dient dem Gesundheitsschutz. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurden europaweit Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) festgelegt. In dicht bewohnten Gebieten wird der Tages-Grenzwert für ⁠PM10⁠ an einigen Stellen an Hauptverkehrsstraßen überschritten, der Grenzwert für das Jahresmittel für NO2 wird seit Jahren an rund zwei Drittel der verkehrsnahen städtischen Messstationen überschritten. Der Straßenverkehr ist meistens eine der wichtigsten Quellen dieser Schadstoffe. Es bilden sowohl der Straßen- als auch der Gesamtverkehr nach den Industrieprozessen bzw. der Energiewirtschaft immer noch die Hauptemittentengruppe an den Staub- bzw. NOx-Emissionen. Gerade in den hoch belasteten innerstädtischen Bereichen ist der Anteil der Emissionen aus dem Verkehr deutlich höher als in der nationalen Betrachtung. Die Umweltzone in ihrer bisherigen Form ist eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaubbelastung und trug und trägt entscheidend zur Einhaltung der europaweit geltenden Immissionsgrenzwerte bei. Für einen wirksamen Schutz der menschlichen Gesundheit sind die derzeit gültigen PM10-Grenzwerte aber nicht ausreichend. Die ⁠WHO⁠ empfiehlt, einen Jahresmittelwert von 20 μg/m3 nicht zu überschreiten. Um dieses Ziel in Deutschland zu erreichen, sind weitere Senkungen der Partikelemissionen erforderlich. Für NO2 sieht das Bild allerdings anders aus. Dort besteht weiterhin hoher Handlungsbedarf, zum Beispiel durch entsprechende Anpassung bzw. Erweiterung der Umweltzone (Quelle: Umweltbundesamt). Wie wirken sich Feinstaub und Stickoxide auf die Gesundheit aus? Feinstaub kann beim Menschen in tiefere Abschnitte der Atemwege vordringen, bis in die kleinen Bronchien und Lungenbläschen und ultrafeine Partikel bis in das Lungengewebe und sogar in den Blutkreislauf. Sie reichen von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien oder den Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems (Herzfrequenzvariabilität). Stickstoffoxide (NOx) gehören zu den sogenannten reaktiven Stickstoffverbindungen, die zu einer Vielzahl von negativen Umweltwirkungen führen können und sind für die sommerliche Ozonbildung verantwortlich. Stickstoffdioxid (NO2) ist ein Reizgas. Die relativ geringe Wasserlöslichkeit von NO2 bedingt, dass der Schadstoff nicht in den oberen Atemwegen gebunden wird, sondern auch in tiefere Bereiche des Atemtrakts (Bronchiolen, Alveolen) eindringt. Durch die starke Reizwirkung können Lungenfunktionsminderungen, Atemnot, Bronchitis, Lungenödem und Infektanfälligkeit entstehen. Stickstoffdioxid wirkt schon in Konzentrationen, die üblicherweise in verkehrsreichen Regionen auftreten, sodass sowohl hinsichtlich der durchschnittlichen Dauerbelastung als auch der kurzfristigen Belastung (an Hotspots) NO2-Minderungsmaßnahmen gerechtfertigt sind (Quelle: Umweltbundesamt). Warum ist eine Erweiterung der Umweltzone überhaupt notwendig? Bisher hatte man diese Stadtteile ausgelassen, weil dort die größten Belastungen festgestellt wurden und nicht genügend zur Abwendung unternommen wurde. Fechenheim dominiert mit drei Kraftwerken in der Hanauer Landstraße. Ein Ölheizkraftwerk, eine Biomasseverbrennungsanlage (Eisenbahnschwellen) und ein doppeltes 20GWh Braunkohlestaubkraftwerk. Gefolgt von Seckbach, mit vielen Rechenzentren, die bis zu 16 Dieselkraftwerke haben, die man sonst nur auf Kreuzfahrtschiffen findet. Der Riederwald, im Dauerstau auf dem Erlenbruch, mit seinen konstant weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegenden Stickstoffdioxidwerten. Hier ist ein Tätigwerden unverzüglich notwendig. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben mindestens genauso Anspruch darauf, geschützt zu werden, wie andere Frankfurter Stadtteile. Umweltzonen in grün Quelle: Umweltbundesamt und Bundesländer Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 03.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 25.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 83 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 83 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 943, 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 79 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradwege 10 - Erneuerung Fahrradwege an der Hanauer Landstraße

25.10.2021 · Aktualisiert: 14.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2021, OM 845 entstanden aus Vorlage: OF 100/11 vom 29.08.2021 Betreff: Fahrradwege 10 - Erneuerung Fahrradwege an der Hanauer Landstraße Vorgang: OM 1067/17 OBR 11; ST 615/17 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 615, in Aussicht gestellte Sanierung der Fahrradwege beidseitig der Hanauer Landstraße vor allem auf der westlichen und östlichen Brückenrampe der Ersatzneubaubrücke über die Hafenbahn in Höhe der Firma Renault zeitnah zu beginnen und die Fahrbahnen in einen sicheren, befahrbaren und dem dortigen Verkehrsaufkommen und der Sicherheitsbelange des Fahrradverkehrs angepassten Zustand zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, mit fehlenden Asphaltstücken und mehrfach an vielen Stellen geflickt, ist die Fahrbahn des Fahrradweges an der Hanauer Landstraße mit einer neuen Asphaltdecke zu versehen. Die Hanauer Landstraße ist für viele Fahrradfahrende aus dem Frankfurter Osten, Maintal und Hanau die meist genutzte Strecke in die Frankfurter Innenstadt und nach Bornheim. Ein- und ausfahrende Fahrzeuge aus den Anliegerfirmen stellen ein hohes Sicherheitsrisiko für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dar. Eine vernünftige Fahrbahndecke ist das Mindeste, um zu einer Erhöhung der Sicherheit auf diesen Fahrradwegen beizutragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1067 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 615 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 403 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Komplette Einhausung der A 661 für den Klimaschutz

25.10.2021 · Aktualisiert: 09.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2021, OA 82 entstanden aus Vorlage: OF 97/11 vom 25.08.2021 Betreff: Komplette Einhausung der A 661 für den Klimaschutz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf Basis der bisherigen Beschlüsse des Ortsbeirates wird der Magistrat aufgefordert, eine Machbarkeitsstudie für eine komplette Einhausung der A 661 zwischen der Friedberger Landstraße und dem Ratswegkreisel zu erstellen. Die Studie soll die Auswirkungen einer Begrünung der Einhausung für das Klima im Frankfurter Osten berücksichtigen und dabei auch die Entwicklung der Frischluftschneisen dokumentieren und der Situation der Klimaveränderungen ohne Einhausung gegenüberstellen. Begründung: Den Klimaschutz ernst zu nehmen bedeutet auch, Baumaßnahmen und ihre Auswirkungen zu berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem, viele Jahrzehnte alte Planungen zu überprüfen und unter den neuen Anforderungen zu betrachten. Die Trasse der A 661 verläuft auf einer der wichtigen Frischluftschneisen, die die Luft von den Taunushängen ins Maintal leitet. Die asphaltierten Straßen erzeugen zusätzlich Hitze und hohe Lärmschutzwände brechen die Zufuhr der Frischluft. Eine begrünte Einhausung könnte die Hitzeentwicklung deutlich reduzieren und sogar kältefördernd wirken. Die Stadt Frankfurt könnte dem Klimawandel aktiv begegnen und damit den Lebensstandard der Bevölkerung sichern, wenn sie statt einer heißen Asphaltpiste eine grüne Schneise durch den Frankfurter Osten führt. Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie ist ein erster Schritt dazu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 105 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 03.11.2021 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 4 am 22.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage OA 82 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, SPD, CDU und Volt 3. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 25.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 30.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 942, 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 30.11.2021

OF (Antrag Ortsbeirat )

Erneuerung der Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und Saalburgallee

02.10.2021 · Aktualisiert: 04.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2021, OF 86/4 Betreff: Erneuerung der Freiligrathstraße zwischen Wittelsbacherallee und Saalburgallee Vorgang: OM 6880/20 OBR 4; ST 601/21 Der Ortsbeirat möge beschließen die folgende Anfrage an den Magistrat zu richten Wann kann zum Antrag OF 525/4 vom 23.11.2020 und der Stellungnahme des Magistrates ST 601 vom 12.03.2021 mit einer Antwort zu den Konzeptvarianten bezüglich der Begrünung und dem Parken für PKWs und Fahrräder gerechnet werden. Begründung: Vor dem Hintergrund der am 27.09.2021 durch das Straßenverkehrsamt bekannt gewordenen Planung von Fahrradbügel in der Freiligrathstraße Ecke Mainkurstraße und Ecke Fechenheimerstraße (siehe Anlage) stellt sich die Frage ob nicht gleich das gesamte vom Ortsbeirat als Anregung gedachte Konzept in Betracht gezogen werden kann. Anlage zu dem Antrag Zeichnung von Jan Annendijck 36.34 am 27.09.2021 Anlage _Freiligrathstrasse (ca. 2,1 MB) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 4 am 26.10.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 86/4 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen!

26.09.2021 · Aktualisiert: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 119/11 Betreff: Frankfurts Umweltzone soll alle Frankfurter schützen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Der Ortsbezirk 11 mit den Stadtteilen Seckbach, Riederwald, Fechenheim ist zum Teil der Frankfurter Umweltzone zu erklären. Begründung: Offenbach ist eine einzige Umweltzone. In Frankfurt wurden die zwischen den Umweltzonen Frankfurts und Offenbach liegenden Frankfurter Stadteile Fechenheim, Seckbach und darunter sogar der Riederwald, mit den höchsten Stickoxydwerten (z.B. im Erlenbruch), bisher explizit nicht in die Frankfurter Umweltzone mit aufgenommen. Warum ist eine Umweltzone notwendig? Die Umweltzone dient dem Gesundheitsschutz. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurden europaweit Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) festgelegt. In dicht bewohnten Gebieten wird der Tages-Grenzwert für ⁠PM10⁠ an einigen Stellen an Hauptverkehrsstraßen überschritten, der Grenzwert für das Jahresmittel für NO2 wird seit Jahren an rund zwei Drittel der verkehrsnahen städtischen Messstationen überschritten. Der Straßenverkehr ist meistens eine der wichtigsten Quellen dieser Schadstoffe. Es bilden sowohl der Straßen- als auch der Gesamtverkehr nach den Industrieprozessen bzw. der Energiewirtschaft immer noch die Hauptemittentengruppe an den Staub- bzw. NOx-Emissionen. Gerade in den hoch belasteten innerstädtischen Bereichen ist der Anteil der Emissionen aus dem Verkehr deutlich höher als in der nationalen Betrachtung. Die Umweltzone in ihrer bisherigen Form ist eine sehr wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaubbelastung und trug und trägt entscheidend zur Einhaltung der europaweit geltenden Immissionsgrenzwerte bei. Für einen wirksamen Schutz der menschlichen Gesundheit sind die derzeit gültigen PM10-Grenzwerte aber nicht ausreichend. Die ⁠WHO⁠ empfiehlt einen Jahresmittelwert von 20 μg/m3 nicht zu überschreiten. Um dieses Ziel in Deutschland zu erreichen, sind weitere Senkungen der Partikelemissionen erforderlich. Für NO2 sieht das Bild allerdings anders aus. Dort besteht weiterhin hoher Handlungsbedarf, zum Beispiel durch entsprechende Anpassung bzw. Erweiterung der Umweltzone. Quelle: Umweltbundesamt Wie wirken sich Feinstaub und Stickoxide auf die Gesundheit aus? Feinstaub kann beim Menschen in tiefere Abschnitte der Atemwege vordringen, bis in die kleinen Bronchien und Lungenbläschen und ultrafeine Partikel bis in das Lungengewebe und sogar in den Blutkreislauf. Sie reichen von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen in der Luftröhre und den Bronchien oder den Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems (Herzfrequenzvariabilität). Stickstoffoxide (NOx) gehören zu den so genannten reaktiven Stickstoffverbindungen, die zu einer Vielzahl von negativen Umweltwirkungen führen können und sindfür die sommerliche Ozonbildung verantwortlich. Stickstoffdioxid (NO2) ist ein Reizgas. Die relativ geringe Wasserlöslichkeit von NO2 bedingt, dass der Schadstoff nicht in den oberen Atemwegen gebunden wird, sondern auch in tiefere Bereiche des Atemtrakts (Bronchiolen, Alveolen) eindringt. Durch die starke Reizwirkung können Lungenfunktionsminderungen, Atemnot, Bronchitis, Lungenödem und Infektanfälligkeit entstehen. Stickstoffdioxid wirkt schon in Konzentrationen, die üblicherweise in verkehrsreichen Regionen auftreten, so dass sowohl hinsichtlich der durchschnittlichen Dauerbelastung als auch der kurzfristigen Belastung (an Hot-Spots) mit NO2-Minderungsmaßnahmen gerechtfertigt sind. Quelle: Umweltbundesamt Warum ist eine Erweiterung der Umweltzone überhaupt notwendig? Bisher hatte man diese Stadtteile ausgelassen, weil dort die größten Belastungen festgestellt wurden und nicht genügend zur Abwendung unternommen wurde. Fechenheim dominiert mit drei Kraftwerken in der Hanauer Landstraße. Ein Ölheizkraftwerk, eine Biomasseverbrennungsanlage (Eisenbahnschwellen) und ein doppeltes 20GWh Braunkohle-staubkraftwerk. Gefolgt von Seckbach, mit vielen Rechenzentren die bis zu 16 Dieselkraftwerke haben, die man sonst nur auf Kreuzfahrtschiffen findet. Der Riederwald, im Dauerstau auf dem Erlenbruch, mit seinen konstant weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegenden Stickstoffdioxydwerten. Hier ist ein Tätigwerden unverzüglich notwendig. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben mindestens genauso Anspruch darauf geschützt zu werden, wie andere Frankfurter Stadtteile. Umweltzonen in grün (c) Umweltbundesamt und Bundesländer Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung OA 83 2021 Die Vorlage OF 119/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbesserung eines Weges am Hang unterhalb des Bornheimer Ratskellers

14.09.2021 · Aktualisiert: 07.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 757 entstanden aus Vorlage: OF 60/4 vom 31.08.2021 Betreff: Ausbesserung eines Weges am Hang unterhalb des Bornheimer Ratskellers Der Magistrat wird gebeten, den Weg, der vom Fuß der Treppe am Hang unterhalb des Bornheimer Ratskellers zur Direttissima (in Richtung Straße Am Bornheimer Hang ) führt, in einen betriebssicheren Zustand zu versetzen. Begründung: Anwohner hatten die mangelnde Betriebssicherheit von Treppe und anschließendem Weg beklagt. Bei der Treppe half schon Grünschnitt. Beim Weg (Schlaglöcher streben nach Mehrheit in der Flächenaufteilung) sind wohl kleinere Straßenbauarbeiten erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2187

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg Riederspießstraße

13.09.2021 · Aktualisiert: 23.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 801 entstanden aus Vorlage: OF 66/11 vom 20.06.2021 Betreff: Fußgängerüberweg Riederspießstraße Der Magistrat wird gebeten, im Riederwald an der Einmündung der Kirschenallee in die Riederspießstraße einen Zebrastreifen oder eine andere geeignete Markierung anzulegen, die Menschen zu Fuß und auf dem Rad eine sichere Überquerung der Riederspießstraße ermöglicht. Begründung: Erfreulicherweise hat der Magistrat die Verbindung vom Riederwald zum Ostbahnhof über die genannte Kreuzung für den Radverkehr ausgeschildert. Wie bereits in der Vorlage OM 6611 ausgeführt, ist der Übergang wegen der 90-Grad-Kurve der Riederspießstraße aber sehr unübersichtlich und gefährlich. Im Haus Riederspießstraße 7 bis 9 leben Kinder, die die Kreuzung für den Schulweg und alle anderen Zwecke überqueren müssen. Die Anwohner bitten um eine Sicherung. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 186 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1014 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat )

Ausbesserung eines Weges am Hang unterhalb des Bornheimer Ratskellers

31.08.2021 · Aktualisiert: 23.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2021, OF 60/4 Betreff: Ausbesserung eines Weges am Hang unterhalb des Bornheimer Ratskellers Der Magistrat wird gebeten, den Weg, der vom Fuß der Treppe am Hang unterhalb des Bornheimer Ratskellers zur Direttissima (in Richtung Straße "Am Bornheimer Hang") führt, in einen betriebssicheren Zustand zu versetzen. Begründung: Anwohner hatten die mangelnde Betriebssicherheit von Treppe und anschließendem Weg beklagt. Bei der Treppe half schon Grünschnitt. Beim Weg (Schlaglöcher streben nach Mehrheit in der Flächenaufteilung) sind wohl kleinere Straßenbauarbeiten erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 4 am 14.09.2021, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 757 2021 Die Vorlage OF 60/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradwege 10 - Erneuerung Fahrradwege an der Hanauer Landstraße

29.08.2021 · Aktualisiert: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2021, OF 100/11 Betreff: Fahrradwege 10 - Erneuerung Fahrradwege an der Hanauer Landstraße Vorgang: OM 1067/17 OBR 11; ST 615/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST615 vom 17.03.2017 in Aussicht gestellte Sanierung der Fahrradwege beidseitig der Hanauer Landstraße vor allem auf der westlichen und östlichen Brückenrampe der Ersatzneubaubrücke über die Hafenbahn in Höhe der Firma Renault zeitnah zu beginnen und die Fahrbahnen in einen sicheren, befahrbaren und dem dortigen Verkehrsaufkommen und der Sicherheitsbelange des Fahrradverkehrs angepassten Zustand zu versetzen. Begründung: Vielfach aufgerissen, fehlende Asphaltstücke, mehrfach an vielen Stellen geflickt, ist die Fahrbahn des Fahrradweges an der Hanauer Landstraße mit einer neuen Asphalt-Decke zu versehen. Die Hanauer Landstraße ist für viele Fahrradfahrende aus dem Frankfurter Osten, Maintal und Hanau die meist genutzte Strecke in die Frankfurter Innenstadt und nach Bornheim. Ein- und ausfahrende Fahrzeuge aus den Anliegerfirmen stellen ein hohes Sicherheitsrisiko für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dar. Eine vernünftige Fahrbahndecke ist das Mindeste, um zu einer Erhöhung der Sicherheit auf diesen Fahrradwegen beizutragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1067 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 615 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 100/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 845 2021 Die Vorlage OF 100/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord

26.08.2021 · Aktualisiert: 30.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 95/11 Betreff: Erstellung eines Lärmaktionsplans für Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Stadtteil Fechenheim-Nord einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Begründung: Der Stadtteil Fechenheim leidet seit langem bereits unter sehr erhöhtem Umweltlärm. Der Umweltlärm setzt sich aus vielen Lärmquellen zusammen. In Fechenheim-Nord sind dies Verkehrslärm ( Bahnverkehrslärm, Straßenverkehrslärm, Autobahnlärm), Industrielärm, sowie gewerblicher Lärm und Baulärm. Gesetzliche Abstandsgrenzen zum Schutz der Menschen zwischen dem Industriegebiet und den Wohngebieten werden nicht eingehalten. Egal zu welcher Zeit, es besteht immer ein lautes Grundrauschen im Stadtteil, welches mit vielen hörbaren Einzelereignissen durchsetzt ist. Die Bahnlinie entlang der Hanauer Landstraße ist es bereits sehr laut und es wird sehr viel lauter werden, wenn dort demnächst tagsüber schnellere Züge und nachts noch mehr Güterzüge fahren. Es gibt sehr viel niedrig fliegenden Helikopter-Flugverkehr von der BGU und laute Kleinflugzeuge, eine Abflugroute des Flughafens führt über den Stadtteil. Das Hauptproblem wird die neue Autobahn durch die Stadt sein. Lärmwerte werden mit bis zu 72dB am Tag besonders an den hohen Gebäuden massiv überschritten werden. Dazu kommt der Lärm aus dem Industriegebiet. Mit lauten Container-Verschiebungen die mit lauten kreischenden metallischen Kratzgeräuschen auch mitten in der Nacht stattfinden, oder Lärm von Veranstaltungen aus der Klassikstadt, die weit in den Stadtteil zu hören sind. Laute Musikveranstaltungen bis spät in die Nacht z.B. durch die Batschkapp. Laufenden Lärm durch die Händler der Automarken Lamborghini und McLaren mit ihren infernalischen Klappenauspuffanlagen (die Fahrzeuge werden fast täglich auf den Straßen und besonders auf deren Teststrecke, der Autobahn A66, getestet). Harley-Davidson, deren Kunden scheinbar generell die Zulassungsvorschriften sehr freizügig auslegen. Extremer Lärm geht durch ein ganztägiges "Grundrauschen" von den vielen Rechenzentren aus, den Kühlanlagen der Fleischzerlegebetriebe und ganz massiv mit einem unangenehmen rauschenden/pfeifenden extrem lauten Geräusch von dem Hessen-Center. Ziel dieses Planes soll es sein, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und zu beheben, sowie planerisch ruhig eingestufte Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Entsprechend § 47 Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit § 47d Abs. 6 BImSchG sind die in Lärmaktionsplänen festgelegten Maßnahmen durch Anordnungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz durchzusetzen. Danach haben Behörden die Möglichkeiten jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Maßnahmen in Betracht ziehen, wie z.B.: - Verkehrsplanungen, - Raumordnung, - auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, - Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, - Verringerung der Schallübertragung, - ordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize Deswegen ist es wichtig, den Behörden diesen Lärmaktionsplan an die Hand zu geben, damit diese endlich auch in Fechenheim-Nord aktiv werden können. Es kann nicht sein, das wir "Reine Wohngebiete" mit Lärmwerten von bis zu 83dB in der Spitze belasten und den Nachtwert von 35dB nie einhalten können, sondern ein Dauerumweltlärmpegel abends von 50dB und mehr herrscht. Wollen wir die "Reinen Wohngebiete" in Frankfurt einfach aufgeben? Es wird nicht besser werden, aber man kann jetzt "STOP" sagen und dafür sorgen, dass der Lärm nicht noch mehr zunimmt. Und das vorhandener Lärm, der reduziert werden könnte auch reduziert wird. Größtes Problem, sind die vielen Einzelgenehmigungen von Lärmemittenten, die in der Summe dann den Umweltlärm in den reinen Wohngebieten anheben. Es werden immer wieder Ausnahmen bei Lärmemittenten gemacht, dies z.B. für Bauprojekte, die nach Fertigstellung zu dauerhaften Lärmüberschreitungen führen. Die Grenzwerte werden dann zwar nicht eingehalten, aber es wäre unverhältnismäßig, z.B. Flüsterasphalte zu verwenden oder es werden irgendwelche anderen Einwendungen gemacht. Schauen wir einmal nach Japan, dort sehen wir, das ses sehr wohl möglich ist, in Städten mit Millionen von Menschen zusammen zu leben und Lärm trotz Industrie, sonstigen Unternehmen, auf ein Minimum zu reduzieren. In den Innenstädten von Japan ist es extrem leise. Lärm macht krank und wird als störend empfunden. Zur Qualität einer Stadt zählt ebenfalls "simple Ruhe" zu haben. Die Bürger haben bei uns das Gefühl, dass in unserem Stadtteil Lärmgrenzwerte überhaupt keinerlei Rolle mehr spielen und der Bürger als solches völlig "egal" ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 95/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 95/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 11 am 22.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 101 2021 Die Vorlage OF 95/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Stadtteile Fechenheim-Nord und Riederwald einen Lärmaktionsplan zu erstellen und Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu erarbeiten. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, BFF und FDP

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße

26.08.2021 · Aktualisiert: 05.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 104/11 Betreff: Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wann werden die Containeranlagen der Geflüchteten zum temporären Wohnen in der Hanauer Landstraße und der Borsigallee wieder abgebaut ? - Wie lange durchschnittlich müssen die Menschen in den Containern leben, bevor ihnen richtige und adäquate Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden ? Begründung: Als die Flüchtlingsströme nach Deutschland kamen, hat man die "Containerdörfer" als Übergangswohnbehausungen, aus der Not heraus, aufgebaut. Die Geflüchteten sollten dort nur kurzzeitig untergebracht werden, bis man entsprechende Räumlichkeiten für diese gefunden hat. Es wurde damals mitgeteilt, diese Anlagen würden nur für ein bis maximal zwei Jahre bestehen und dann wieder aufgelöst. Nun sind einige Jahre vergangen und diese Not-Containerunterkünfte sind immer noch vorhanden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 104/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 186 2021 Die Vorlage OF 104/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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