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- Fehlendes Ortseingangsschild BerkersheimOFOB 1019.04.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2026, OF 8/10 Betreff: Fehlendes Ortseingangsschild Berkersheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob das bisher fehlende Ortseingangsschild "Berkersheim" an dem leeren Verkehrsschildpfahl am nordwestlichen Ende der Berkersheimer Grundschule in der Straße "In den Gräben" (in östlicher Verlängerung des Berkersheimer Weges), Nahe des Prämäckerweges aufgehängt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 47 2026 Die Vorlage OF 8/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, die bisher fehlenden Ortseingangsschilder "Berkersheim" sowie "Frankfurter Berg" gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 162, an dem leeren Verkehrsschildpfahl am nordwestlichen Ende der Berkersheimer Grundschule in der Straße In den Gräben (in östlicher Verlängerung des Berkersheimer Weges), nahe des Prämäckerweges aufzuhängen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Halteverbot in der Straße Am Honigberg nahe der Straße Berkersheimer HohlOFOB 1019.04.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2026, OF 9/10 Betreff: Halteverbot in der Straße Am Honigberg nahe der Straße Berkersheimer Hohl Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten 1. wie das bestehende, wichtige Halteverbot in der Straße "Am Honigberg", nahe der Straße "Berkersheimer Hohl" besser durchgesetzt werden kann, zum Beispiel durch das Aufstellen von Pollern auf dem an der südlichen Straßenseite gelegenen Bürgersteig im Bereich der Kurve, 2. ob für die Verkehrssicherheit hier ein Verkehrsspiegel für die aus der Tiefgarage kommenden Fahrzeuge aufgestellt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 9/10 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 48 2026 Die Vorlage OF 9/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2.: CDU, GRÜNE, Linke und AfD gegen 1 SPD, Volt und FDP (= Ablehnung); 3 SPD (= Enthaltung)
OFOB 10Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Neugestaltung Grünfläche Berger Straße/Musikantenweg und BaumscheibenblühbeeteOFOB 318.04.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2026, OF 16/3 Betreff: Neugestaltung Grünfläche Berger Straße/Musikantenweg und Baumscheibenblühbeete Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) wann die Grünfläche an der Berger Straße/Musikantenweg, die nach Fertigstellung des Neubaus wieder zur Verfügung steht, neu mit Blühpflanzen begrünt wird? b) ob die Bäume auf der unteren Berger Straße mit Hochbeeten eingefasst und dann bepflanzt werden können? Begründung: Die angesprochene Grünfläche bietet aktuell ein trauriges Bild. Bereits vor Jahren hatte sich der Ortsbeirat 3 bemüht diesen Bereich mit Blühpflanzen ansprechender zu gestalten. Die Neubaumaßnahme in unmittelbarer Nähe hat die Grünfläche durch abgelagerte Baumaterialien stark in Mitleidenschaft gezogen. Jetzt sollte sie schnellstmöglich wieder ansprechend gestaltet werden. Die früheren Metallgitter auf den Baumscheiben wurden bereits zum Großteil entfernt, weil sie im Lauf der Zeit zu gefährlichen Stolperfallen wurden. Die jetzige Gestaltung wirkt eher lieblos. Eine Gestaltung mit Hochbeeten würde die Möglichkeit der Bepflanzung mit Blühpflanzen ergeben und die Attraktivität der Einkaufsstraße erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 59 2026 Die Vorlage OF 16/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Beleuchtung untere Berger StraßeOFOB 318.04.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2026, OF 17/3 Betreff: Beleuchtung untere Berger Straße Vorgang: OM 7867/25 OBR 3; ST 566/26 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei Umwandlung der alten Kugelleuchten in der unteren Berger Straße in LED-Leuchten zu berücksichtigen, dass beide Gehwegseiten bis zu den Hauseingängen beleuchtet sind. die Leuchten niedriger sind als die bisherigen Leuchten, um die Anwohnenden in den angrenzenden Wohnungen nicht unnötig zu belasten. Begründung: Die aktuellen Lampen leuchten bis in die Wohnungen im dritten Stock auf der unteren Berger Straße. Wenn die Leuchtkraft lediglich erhöht wird, wird dadurch die Belastung der Anwohnenden noch größer. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die Lampen, trotz der Bäume auf der östlichen Gehwegseite auch wenn diese belaubt sind, bis zu den Hauseingängen reicht. Das ist aktuell nicht der Fall, da die Lampen über den Bäumen leuchten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7867 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 566 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 60 2026 Die Vorlage OF 17/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor Punkt c) mit folgendem Wortlaut beigefügt wird: "zielgerichtetes Licht, anstatt Streulicht zu installieren ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ortstermin Unterweg/SchleidenstraßeOFOB 318.04.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2026, OF 19/3 Betreff: Ortstermin Unterweg/Schleidenstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, eine Vertretung der Straßenverkehrsbehörde zu einem gemeinsamen Ortstermin im Kreuzungsbereich des Unterwegs mit der Schleidenstraße einzuladen. Hierbei sollten folgende Punkte als Ideen mit aufgegriffen werden: - Veränderung der Anordnung der Fahrradständer - Versetzung des Altkleidercontainers - Entsiegelung der freien Sperrfläche und Anlage eines Beetes/Pflanzung eines Baumes - Aufstellung einer Bank Begründung: Anwohnende berichten von häufigen wilden Sperrmüllablagerungen in diesem Bereich. Insgesamt ist die Gestaltung des Kreuzungsbereiches stark optimierungsbedürftig. Eventuell würde eine Neuordnung der Fahrradabstellmöglichkeiten bereits eine Verbesserung bringen. Der vorhandene Altkleidercontainer wäre eventuell auch an anderer Stelle sinnvoller. Die Entsiegelung der freien Sperrfläche und die Aufstellung einer Bank könnte den Platzbereich ebenfalls aufwerten. Die möglichen Veränderungsmöglichkeiten sollten auf einem Ortstermin besprochen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 19/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Grünflächenamt zudem einzuladen ist. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Entsiegelung HallgartenstraßeOFOB 318.04.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2026, OF 4/3 Betreff: Entsiegelung Hallgartenstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Hallgartenstraße zwischen Hartmann-Ibach-Straße und Rotlintstraße auf der nördlichen Seite den Bereich des zwischen den Bäumen von der Bordsteinkante bis zum Radstreifen zu entsiegeln. Begründung: Der Bereich bietet sich für eine Entsiegelung an, eventuell auch mit Pflanzpatenschaften der Anwohnenden für die so entstehenden Flächen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 51 2026 Die Vorlage OF 4/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "[. .], in der Art und Weise zu entsiegeln, dass ein Durchkommen für Zufußgehende in regelmäßigen Abständen möglich ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sperrung Einfahrt Bertramstraße aus Richtung der AdickesalleeOFOB 318.04.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2026, OF 8/3 Betreff: Sperrung Einfahrt Bertramstraße aus Richtung der Adickesallee Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu erläutern, warum die Einfahrt in die Bertramstraße von der Adickesallee gesperrt wurde und warum darüber nicht im Vorfeld der zuständige Ortsbeirat 3 informiert und eingebunden wurde. Begründung: Die Sperrung der Einfahrt in die Bertramstraße bedeutet für die aus Osten kommenden Anwohnenden künftig einen Umweg über die Adickesallee, Eschersheimer Landstraße und Polizeimeister-Kasper-Straße bis sie zu ihren Häusern gelangen. Es ist mehr als verwunderlich, dass eine solch drastische Maßnahme nicht im Vorfeld mit dem zuständigen Ortsbeirat kommuniziert wurde und darüber aus Bürgermails erfuhr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 8/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 23/3 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Müllgaragen für den Friedberger PlatzB17.04.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.04.2026, B 143 Betreff: Müllgaragen für den Friedberger Platz Vorgang: OI 130/25 OBR 3 Der Friedberger Platz wird regelhaft in der wärmeren Jahreszeit freitags intensiv genutzt. Dem wird Rechnung getragen durch die Aufstellung von zusätzlichen temporären Papierkörben. An den anderen Tagen gibt es keine entsprechende Beschwerdelage/ Vermüllung. Der Magistrat wird zunächst die Vermüllungs-Situation an den anderen Werktagen evaluieren und danach über die dauerhalte Aufstellung von zwei Tonnengaragen entscheiden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 04.12.2025, OI 130 Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 22.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 143 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, AfD und ÖkoLinX gegen CDU (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 22, 1. Sitzung des OBR 3 vom 07.05.2026 Aktenzeichen: 66-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Gedenktafel Hermine Speier am Archäologischen MuseumB17.04.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.04.2026, B 144 Betreff: Gedenktafel Hermine Speier am Archäologischen Museum Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7144 - NR 1467/25 CDU - Den in der Begründung zum Antrag genannten Punkten wäre noch die Neubearbeitung und Herausgabe des vierbändigen wissenschaftlichen "Führers durch die öffentlichen Sammlungen klassischer Alter archäologischen Museen in Rom" [sogenannter Helbig], hinzuzufügen, eines wahren Jahrhundertwerkes von bleibender Bedeutung für die Archäologie. Dies vorausgeschickt, berichtet der Magistrat wie folgt: Zu 1.: Durch Anbringung einer Bronzetafel am oder im Archäologischen Museum die Erinnerung an Hermine Speier zu bewahren bzw. zu beleben, ist aus Sicht des Magistrats gebührend. Eine behutsame Überarbeitung des Inschriftentextes wäre jedoch angemessen, um die besondere Bedeutung ihres wissenschaftlichen Werkes und die Bedeutung ihrer Person für die Archäologie (im Besonderen ihre prägende Wirkung auf namhafte Vertreter der nachfolgenden Generation von Archäologen) vielleicht etwas profilierter zum Ausdruck zu bringen als mit der vorgeschlagenen Formulierung "Sie hat in Rom Archäologiegeschichte" geschrieben. Der Magistrat schlägt als Grundlage für die Erstellung der endgültigen Inschrift folgende Formulierung vor: Hermine Speier (Frankfurt 1898 - Montreux 1989) war eine der bedeutendsten klassischen Archäologinnen ihrer Zeit. Nach Kindheit und Jugend in Frankfurt und Promotion in Heidelberg wirkte sie 1925 -1928 an der Universität Königsberg. Ab 1928 war sie am Deutschen Archäologischen Institut in Rom angestellt, bis sie 1934 als Jüdin dort entlassen wurde. Daraufhin erfolgte ihre Anstellung als erste Akademikerin und Jüdin im Vatikan. 1938 wurde sie von den Behörden des faschistischen Italiens als deutsche Jüdin vorübergehend in Schutzhaft genommen. 1939 konvertierte sie zum Katholizismus. Seit 1941 war sie staatenlos. Unter der deutschen Besatzung Roms 1943/44 entging sie versteckt in dem Benediktinerinnenkloster der Priscilla-Katakombe der Deportation der jüdischen Bevölkerung Roms und überlebte die Shoa. Bis zu ihrer Pensionierung 1966 war sie Mitarbeiterin der Vatikanischen Museen, ab 1961 verantwortlich für die Antikensammlung. Ihr Grab mit der Inschrift "Leben ist Liebe" befindet sich auf dem Campo Santo Teutonico im Vatikan. Zu 2: Eine Kontextualisierung der Tafel ist auch aus Sicht des Magistrats erforderlich bzw. wünschenswert. Die Biografie von Hermine Speier, ihr wissenschaftliches Werk sowie ihr beruflicher Werdegang als Frau in einer damals nahezu ausschließlich männlich geprägten Wissenschaft - der ihre akademische Karriere nachweislich von Beginn an stark einschränkte - ebenso wie ihre Verfolgung im Zuge der nationalsozialistischen Rassengesetze und insbesondere ihre Zeit in Rom während der deutschen Besatzung, in der sie in ständiger Lebensgefahr lebte, könnten einen wichtigen biografischen und zeithistorischen Aspekt mit Bezug zu Frankfurt in die Ausstellung des Archäologischen Museums einbringen. Denkbar ist eine im Ausstellungsbereich zum antiken Italien anzubringende Wandtafel mit Foto (es gibt z.B. ein sehr aussagekräftiges Foto von Hermine Speier vor einer Grabfassade in der Etruskerstadt Tarquinia) und näheren Informationen zu ihrem Lebensweg und ihrer Arbeit als Archäologin in Deutschland und in Rom, ihrer wissenschaftsgeschichtlichen Bedeutung und ihrem Schicksal als rassisch Verfolgte. Möglicherweise ließe sich auch eine Vitrine mit thematisch einschlägigen Exponaten einrichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.12.2025, NR 1467 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 22.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 77 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 144 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 192, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 41
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Loriot-MuseumB17.04.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.04.2026, B 145 Betreff: Loriot-Museum Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7140 - NR 1443/25 Stv. Bäppler-Wolf - Die unentgeltliche Übergabe des Loriot-Nachlasses an das Caricatura Museum durch die Familie von Bülow ist mit zwei Bedingungen verknüpft. Zum einen geht es um eine sachgerechte Verwahrung und Erschließung des Nachlasses und zum andern um eine angemessene Präsentation in einer Dauerausstellung. Es ist also das Ziel, einen angemessenen Ort für eine Dependance des Caricatura Museums zu finden, in dem der Loriot-Nachlass auszugsweise präsentiert werden soll. Vorrangig steht allerdings die Erschließung des Werkes und die Konzepterstellung im Fokus, um eine Grundlage für die Präsentation zu schaffen. Dem nachgelagert ist die Suche eines passenden Ortes. Wir begrüßen Vorschläge für eine Verortung dieses Loriot-Ausstellungshauses. Momentan ist es allerdings noch verfrüht, sich auf konkrete Orte festzulegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.11.2025, NR 1443 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 22.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 145 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 78 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 145 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 193, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 41-3
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Mietenstopp muss für alle ABG-Wohnungen geltenB17.04.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.04.2026, B 146 Betreff: Mietenstopp muss für alle ABG-Wohnungen gelten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7021 - NR 1471/25 Linke - Im Sinne eines verantwortungsvollen und nachhaltigen Einsatzes öffentlicher Mittel befürwortet der Magistrat grundsätzlich, alle geeigneten Instrumente zu prüfen und nutzen, um die damit verbundenen preisdämpfenden Effekte langfristig zu sichern. Eine Ausweitung des Mietenstopps auf den geförderten Wohnungsbau der ABG Frankfurt Holding schätzt der Magistrat allerdings aktuell und mit Blick auf seine Gesamtstrategie eines fairen Mietmarkts und bezahlbaren Wohnraums nicht als prioritär ein. Bereits heute wirken die geltenden Begrenzungen der Mieterhöhungsmöglichkeiten sowohl im Förderweg 1 und 2 im Verhältnis zur ortsüblichen Vergleichsmiete dämpfend auf die Mietpreisentwicklung. Die Förderung im Förderweg 1 setzt sich aus kommunaler Förderung und Förderung gemäß der "Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung" zusammen. Die anfängliche Netto-Kaltmiete beträgt ab 6,50 €/m² Wohnfläche, was im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittlich ist. Darüber hinaus darf eine Mieterhöhung weder die für Frankfurt am Main aktuell geltende gesetzliche Kappungsgrenze (Hessische Mieterschutzverordnung (HMiSchuV)), noch den durch das Statistische Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland übersteigen. Dabei darf zu keinem Zeitpunkt die Mietobergrenze gem. Ziff. 3.2.3 der "Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung" (in der jeweils gültigen Fassung) überschritten werden. Zudem wurde die Mieterhöhungsmöglichkeit in den letzten Jahren schrittweise gedämpft. Die Miete darf maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (nach dem jeweils gültigen Mietspiegel) abzüglich 25 Prozent angehoben werden. Der Mietzins bei Wiedervermietung ist maximal auf die zuletzt verlangte Miete beschränkt. Zudem wurde die Bindungsdauer seit April 2025 auf wahlweise 40 Jahre verlängert. Der Förderweg 2 ist ein städtisches Förderprogramm, das in dieser Form in keiner anderen hessischen Kommune existiert. Für den Förderweg 2 beträgt die anfängliche Netto-Kaltmiete ab 9,50 €/m² Wohnfläche. Auch in dieser Förderlinie sind die Mieterhöhungsmöglichkeiten reguliert. Eine Mieterhöhung darf weder die für Frankfurt am Main aktuell geltende gesetzliche Kappungsgrenze (HMiSchuV), noch den durch das Statistische Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland übersteigen. Mit der Überarbeitung der Förderrichtline und dem Beschluss im April 2025 ist eine Mieterhöhung maximal zulässig bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (OVM nach dem jeweils gültigen Mietspiegel) abzüglich 10 Prozent. Der Mietzins bei Wiedervermietung ist maximal auf die zuletzt verlangte Miete beschränkt. Die Begrenzung auf 10 Prozent unter der OVM stellt eine klare Verbesserung im Vergleich zur vorherig geltenden Regelung dar. Darüber hinaus müssen die Regularien des Land Hessen als Fördergeber und der Stadt Frankfurt eingehalten werden. Diese beinhalten solche zur Mieterhöhung, insbesondere zur Anpassung von Instandhaltungs- und Verwaltungskostenpauschalen. Der Magistrat setzt derzeit vielmehr seinen Schwerpunkt auf die quantitative Stärkung des geförderten Wohnungsbaus. Im Mittelpunkt stehen dabei die Erhöhung der finanziellen Mittel, die in die Ausweitung der Zahl geförderter Wohnungen durch Neubau sowie der verstärkte Ankauf von Belegrechten fließen. Niedrige geförderte Einstiegsmieten, zusätzliche Belegrechte und die Schaffung neuer geförderter Wohnungen bilden somit aktuell den Fokus des Magistrats. Mit Beschluss vom 3. April 2025 hat die Stadtverordnetenversammlung die Richtlinien zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen und Zuschüssen in den Förderwegen 1 und 2 des Frankfurter Programms zum Neubau bezahlbarer Mietwohnungen aktualisiert und die Förderkonditionen deutlich verbessert. Auch die neu gefassten Förderprogramme sehen Begrenzungen von Miethöhen bereits vor. Im aktuellen Haushaltsjahr stehen für den Bau von geförderten Wohnungen rund 200 Mio. € zur Verfügung. Damit wurde das ursprüngliche Investitionsvolumen von 100 Mio. € zunächst um 60 Mio. € aus Bundesinfrastrukturmitteln und anschließend um weitere 40 Mio. € im Rahmen der Haushaltseinigung 2026 aufgestockt. Durch diese deutliche Erhöhung der Investitionsplanung ist es möglich, die Anzahl geförderter Wohnungen langfristig gezielt zu erhöhen. In den Jahren 2026 und 2027 werden über 1.000 geförderte Neubauwohnungen in die Erstvermietung gehen. Zudem befinden sich über 1.000 geförderte neue Wohnungen in Planung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.12.2025, NR 1471 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 98 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 146 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 91, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 92-40
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Digitale HaltestellenaushängeB17.04.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.04.2026, B 147 Betreff: Digitale Haltestellenaushänge Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7019 - NR 1445/25 CDU - Zwischenbericht: Digitale Anzeigemedien haben ein großes Potenzial, um Fahrgastinformationen in Echtzeit/ Nahe-Echtzeit an den Haltestellen im ÖPNV bereit zu stellen. Das gilt insbesondere für dynamische Informationen wie z.B. Fahrplanabweichungen bei Bauzuständen und Anschlussmöglichkeiten bei Betriebsstörungen. Bislang stehen dafür ausschließlich die digitalen Fahrgastinformationsanzeiger (DFI) in LED-Technologie zur Verfügung, deren Anzeigemöglichkeiten jedoch begrenzt sind. Die Prüfungen, wie digitale Aushänge realisiert und in die Fahrgastinformations-, Aushang- und Anzeigesysteme integriert werden können, sind bereits angelaufen. Dabei muss eine konsistente, abgestimmte und langfristig tragfähige Gesamtgestaltung sichergestellt werden. Die im Beschluss genannten Punkte finden bei den Prüfungen Berücksichtigung. Im Rahmen verschiedener Initiativen zur Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsabläufen arbeitet die VGF bereits an der Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Echtzeit-Informationen, u.a. durch die Entwicklung einer digitalen Datendrehscheibe zur Bereitstellung von Daten aus unterschiedlichen Quellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.11.2025, NR 1445 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 99 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 147 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 92, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Unabhängige Überprüfung und Zertifizierung des kommunalen EnergiemanagementsB17.04.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.04.2026, B 148 Betreff: Unabhängige Überprüfung und Zertifizierung des kommunalen Energiemanagements Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7047 - E 154/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 458/25 - Zwischenbericht: Die Abstimmungen zwischen dem Amt für Bau und Immobilien und dem Klimareferat dauern an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 154 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 458 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 100 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 148 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 93, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Schutzzentrum errichten: Umfassende Hilfe bei häuslicher GewaltB17.04.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.04.2026, B 149 Betreff: Schutzzentrum errichten: Umfassende Hilfe bei häuslicher Gewalt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7072 - NR 1306/25 CDU, l. B 434/25 - Der Schutz Betroffener häuslicher Gewalt ist ein dringliches Thema mit dem sich der Magistrat intensiv befasst. Nach der neuen Dunkelfeldstudie "Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)" zeigen weniger als 10% der Betroffenen Straftaten an. In (Ex-)Partnerschaften liegt die Anzeigequote psychischer und körperlicher Gewalt unter 5% (Quelle BMBFSFJ). Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig Prävention, Beratung und Schutzsysteme sind. In Frankfurt am Main besteht bereits ein differenziertes Hilfesystem zur Beratung, Unterstützung und Unterbringung gewaltbetroffener Frauen* und Mädchen*. Hierzu zählen mehrere Frauenhäuser freier Träger, spezialisierte Fachberatungsstellen für unterschiedliche Zielgruppen, interinstitutionelle Kooperationsstrukturen und ergänzend sozialräumliche Präventiosprojekte sowie zentrale Informationsangebote. Weitere Informationen dazu finden sich auf der städtischen Internetpräsenz und auf der Plattform www.stark-gegen-gewalt-frankfurt.de. Insbesondere im Prozess zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, federführend durch die Koordinierungsstelle im Frauenreferat, werden fachliche Überlegungen angestellt, die kommunalen Strukturen zum Gewaltschutz weiter zu verbessern und auszubauen. Das Konzept eines Gewaltschutzzentrums wird innerhalb der Arbeitsgruppe Schutz und Unterstützung sowie in anderen Fachaustauschen als eine grundsätzlich sinnvolle Maßnahme diskutiert. Ein solches Zentrum könnte als zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle fungieren, niedrigschwellige Erstberatung bündeln, Weitervermittlungen strukturieren sowie institutionelle Schnittstellen verbindlicher gestalten. Ziel wäre eine transparente, rechtskreisübergreifende und evaluierbare Gesamtstruktur. Die genaue fachliche und strukturelle Ausgestaltung dieser Maßnahme muss allerdings noch weiter erörtert werden. Zudem ist am 28.02.2025 das Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz-GewHG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist der Aufbau eines bedarfsgerechten, fachlich qualifizierten und niedrigschwelligen Schutz- und Beratungssystems für von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frauen*. Ab dem 01.01.2027 sind die Länder verpflichtet, ein ausreichendes Netz entsprechender Schutz- und Beratungsangebote in angemessener geografischer Verteilung sicherzustellen (§ 5 GewHG). Ab dem 01.01.2032 besteht ein individueller Rechtsanspruch gewaltbetroffener Frauen* auf kostenfreien Schutz und fachliche Beratung (§ 3 GewHG). Nach § 8 GewHG haben die Länder bis Ende 2026 eine Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung vorzulegen. In Hessen wird hierzu eine wissenschaftlich begleitete Bestands- und Bedarfsanalyse durchgeführt, die bestehenden Kapazitäten erfasst und den erforderlichen Ausbau bestimmt. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, die Ergebnisse dieser landesweiten Analyse auch in die weiteren kommunalen Planungen einzubeziehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.07.2025, NR 1306 Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 434 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 22.04.2026 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.05.2026, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 149 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 101 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 149 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 94, 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.2026 Aktenzeichen: 51
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Neue Standorte für das Max-Planck-Institut für empirische ÄsthetikB17.04.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.04.2026, B 150 Betreff: Neue Standorte für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7070 - NR 863/24 CDU, B 431/25 - Nach Kenntnis des Magistrats beabsichtigt das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik (MPIEA) den Verbleib an dessen derzeitigem Standort im Westend-Carree, Grüneburgweg 14 in Frankfurt am Main. Zuletzt hat der Magistrat im Sommer 2025 zu einem möglichen Ergänzungsbau für das MPIEA im Hof des Westend-Carree beraten. Über neuere Entwicklungen oder Planungen ist dem Magistrat nichts bekannt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.01.2024, NR 863 Bericht des Magistrats vom 28.11.2025, B 431 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 22.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.06.2026, TO I, TOP 79 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 194, 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2026 Aktenzeichen: 61-0
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+: Prioritäten benennenB17.04.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.04.2026, B 151 Betreff: Gesamtverkehrsplan Schiene 2035+: Prioritäten benennen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2026, § 7132 Ziffer II - NR 1499/26 CDU - Zwischenbericht: Der Magistrat bedauert, dass er binnen der vorgegebenen Frist keinen endgültigen Bericht abgeben kann. Schon jetzt möchte der Magistrat auf folgende Passage im Magistratsvortrag 210/2025 hinweisen (II. 4.): "Der Magistrat wird beauftragt, eine vergleichende Variantenuntersuchung zur Bestimmung der besten Trasse zur Schienenanbindung von Bergen und Enkheim durchzuführen, da der GVP-Schiene dazu unterschiedliche Schienenerweiterungen vorschlägt." Die gewünschte Priorisierung der Stadtbahnverlängerung bis Bergen ist demnach nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.01.2026, NR 1499 Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 22.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 05.05.2026, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt und AfD gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie FDP und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 08.05.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 15 am 08.05.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 16 am 12.05.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, WBE, GRÜNE, BFF, Linke und FDP gegen SPD (= Zurückweisung) 1. Sitzung des OBR 13 am 12.05.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 4 am 12.05.2026, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO I, TOP 19 Der Ortsbeirat 11 stimmt der B 151 zu wenn gemäß der M 210/25 eine vertiefte Untersuchung der Stadtbahnverlängerung bis Bergen U-016 + U-027 weiterhin Bestand hat. Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 14 am 08.06.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Außerschulische Lernorte stärkenB17.04.2026
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.04.2026, B 152 Betreff: Außerschulische Lernorte stärken Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.03.2026, § 7269 - A 340/25 CDU - Die Anfrage der CDU-Fraktion greift Fragestellungen auf, die Teil des Programms Bildungskommune Frankfurt sind, das noch bis 2027 läuft. Der Magistrat bemüht sich trotzdem, bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Fragen so ausführlich wie möglich zu beantworten. 1. Wie viele außerschulische Lernorte sind dem Bildungsdezernat in seinem Zuständigkeitsbereich bekannt, die speziellen Angebote für Schulklassen der Grundschulen und weiterführenden Schulen bereitstellen? Der Bildungswegweiser für Schulen enthält 66 außerschulische Lernorte. Darüber hinaus gibt es insgesamt 18 öffentliche Bibliotheken der Stadtbücherei Frankfurt. Eine genaue Zahl der außerschulischen Lernorte lässt sich nicht nennen. 2. Gibt es Lernorte, an denen die Stadt - abgesehen von der Volkshochschule (VHS) - als Träger beteiligt ist? Wenn ja, welche sind dies? Alle städtischen Museen, alle städtischen Kinder- und Jugendzentren, CultureLab, Zoo, Palmengarten, Schulgärten in Parks, alle öffentlichen Bibliotheken der Stadtbücherei Frankfurt, Städtische Bühnen (Oper und Schauspiel). Vermutlich gibt es noch weitere. Hierzu müsste eine stadtweite Abfrage über alle Dezernate und Ämter laufen (siehe Antwort Frage 3.). 3. Welche weiteren Träger (z.B. Kirchen, Vereine, Stiftungen) unterhalten Lernorte, die für den Besuch von Schulklassen besonders interessant sein könnten? Lebenshof Sindlinger Glückswiese,Kunststiftung DZ-Bank, Crespo-Haus der Crespo-Foundation ("Open Space"), Bildungsstätte Anne-Frank (Lernlabor "Anne Frank. Morgen mehr"), Lernbauernhof Rhein-Main e.V., ExperiMINTa gGmbH, Umweltlerne e.V., Naturschule Hessen, Aeronauten Werkstatt /Umwelt-Exploratorium e.V., Stiftung Wegscheide, ca. 20 verschiedene freie Träger, basis e.V, Dialogmuseum, Ferrie Kinderleidermacher, Frankfurter Goethehaus, laterna music, Papageno Musiktheater, Stadtbücherei, starke Stücke, Struwwelpeter Museum, Theaterhaus-Kindertheater, Theaterpheripherie, Waggong e.V., Art Q, Alte Oper, Archäologisches Museum, Bibelhaus, Branddirektion, Bürgeramt Statistik und Wahlen, Care e.V., deutsches Architekturmuseum, deutsche Nationalbibliothek, deutsches Filminstitut e.V., Drogenreferat, Eintracht Frankfurt Museum, Energiereferat, FES, Frankfurter Kunstverein, Frauenreferat, Gesundheitsamt, Grünflächenamt, Institut für Stadtgeschichte, Jüdisches Museum, Jugend-Kulturwerkstatt Falkenheim Gallus e.V., Jugend- und Sozialamt, Junges Museum, Kinderbüro, Kulturamt, Liebighaus, LUCAS internationales Filmfestival, Mainova AG, Museum für moderne Kunst, MuseumAngewandteKunst, Musikschule Frankfurt, Oper Frankfurt, Polizei Jugendkoordination, Puppentheater, Schauspiel Frankfurt, Schirn Kunsthalle, Schultheater-Studio FFM, Senckenberg Museum, staatl. Schulamt, Städelmuseum, Stadtentwässerung, Stadtverordnetenversammlung, Straßenverkehrsamt, traffiQ, Umweltamt, Umweltlernen Frankfurt e.V., VHS, Verbraucherzentrale Hessen, Weltkulturen Museum, AMKA, Historisches Museum, Künstlerhaus Mousonturm, Polytechnische Gesellschaft. 4. Welche Lernorte erhalten von der Stadt a) eine institutionelle Förderung Schultheaterstudio Frankfurt Bildungsstätte Anne-Frank, Landheim LÜTZEL, Musikschule Frankfurt, Musikschule Bergen Enkheim, Stiftung Wegscheide Lernbauernhof ExperiMINTa gGmbH (Mietkostenzuschuss) b) projektbezogene Zuschüsse Programm Entdecken, Forschen, Lernen findet im gesamten Frankfurter GrünGürtel statt, insbesondere an 16 ausgewiesenen Lernstationen/Lernorten Im Rahmen des Projekts me2you: Schultheaterstudio (diverse Projekte) Museum für Kommunikation Eintracht Frankfurt Museum Gallus Zentrum Atelier Goldstein Junges Museum/Historisches Museum Museum für moderne Kunst Museum Angewandte Kunst Kunststiftung DZ-Bank Deutsches Filmmuseum Schülerkonzerte (Musikschule Frankfurt) MiA (Musikschule Frankfurt) ParaRudern - Frankfurter Schulen schlagen Wellen PolymerFFM Schlau Frankfurt Über das Budget für Grundschulen zu den Kulturellen Aktivitäten werden Besuche von Schulklassen in sämtlichen Frankfurter Museen und auch anderen Institutionen der Kulturellen Bildung in den Bereichen Architektur, Kunst, Musik, Theater, Literatur, Natur/Umwelt, Weltkulturen, Geschichte, Medien/Film, Tanz/Bewegung etc. in und um Frankfurt finanziert bzw. unterstützt. "Frankfurter Schulen - Vielfalt leben, Rassismus stoppen" der Bildungsstätte Anne Frank. Anne-Frank-Tag (Bildungsstätte Anne Frank) DeutschSommer 5. Wie hoch waren die jeweiligen Zuschüsse aufgeschlüsselt nach Bildungseinrichtungen in den Jahren 2023 und 2024? Bildungseinrichtung Ist 2023 Ist 2024 Bildungsstätte Anne-Frank 235.200 € p.a. 235.200 € p.a. Landheim LÜTZEL 4.500 € p.a. 4.500 € p.a. Musikschule Frankfurt Institutionell 3.934.540 € p.a. 4.564.060 € p.a. Projekt 75.000 € p.a. + 50.000 € 75.000 € p.a. + 50.000 € Musikschule Bergen-Enkheim 556.700 € p.a. 556.700 € p.a. Stiftung Wegscheide 913.548 € p.a. 813.767 € p.a. Frankfurter Schulen - Vielfalt leben, Rassismus stoppen aus dem E 107 19.700 € aus dem E 173 14.720 € SCHLAU Projekt 45.500,00 € 37.516,00 € Lernbauernhof 2000 € Förderung + je 55 € Mitgliedsbeitrag 2000 € Förderung + je 55 € Mitgliedsbeitrag ExperiMINTA 132.900 € 132.900 € Programm Entdecken, Forschen, Lernen findet im gesamten Frankfurter GrünGürtel statt, insbesondere an 16 ausgewiesenen Lernstationen/Lernorten 55.000 € 60.500 € Diverse Museen (Kulturelle Aktivitäten) 174.786,00 € 57.216,00 € Diverse Lernorte (me2you) 19.562,00 € 0,00 € PolymerFFM 13.750,00 € 12.000,00 € Para-Rudern 68.890,00 € 70.130,00 € Anne-Frank-Tag 27.200,00 € 12.500,00 € Betrieb des Schultheater- studios (institutionell) 179.000,00 € 196.900,00 € Schultheater (projektbezogen) - Theater und Schule (TUSCH) 15.000,00 € 15.000,00 € - GewalTIGES Theater 5.000,00 € 5.000,00 € - Frankfurter Schultheater Tage 15.000,00 € 15.000,00 € DeutschSommer 58.000,00€ 32.965,00€ 6. Wie viele Besucherinnen und Besucher hatten die außerschulischen Lernorte 2023 und 2024 und welchen Anteil daran hatten Minderjährige und Schulklassen? Kulturelle Aktivitäten für Grundschulen: 947 Teilnehmer*innen aus dem Primarbereich im Jahr 2023, jeweils im Klassenverband. Zahlen für 2024 liegen noch nicht vor. me2you. 2023: 51 Schüler*innen aus der Sek. 1 (unter 18 Jahren) 2024 ist das Projekt nicht stattgefunden. Lernbauernhof: 2023: ca. 2800 Kinder und Jugendliche (es liegen keine konkreten Zahlen vor, wie viele davon aus Frankfurt waren ExperiMINTa: 2023: 132.942 (es liegen keine Zahlen vor, wie viele davon Kinder sind und wie viele davon aus Frankfurt kommen) 2024: 101.701 (hier gilt das Gleiche) Programm Entdecken, Forschen, Lernen findet im gesamten Frankfurter GrünGürtel statt, insbesondere an 16 ausgewiesenen Lernstationen/Lernorten: 2023: ca. 10.100 Personen (davon 6.000 Kinder und Jugendliche im Programm Kita und Schule und 4.100 im Programm Offen für alle, dies sind vor allem Familien). Die Zahlen für 2024 werden noch derzeit erhoben und liegen daher noch nicht in Gänze vor. Sie lassen aber auf eine ähnliche Teilnehmendenzahl wie 2023 schließen. Öffentliche Bibliotheken der Stadtbücherei: 2023: 1.17 Millionen, 2024: 1.42 Millionen. Eine Differenzierung zwischen Erwachsenen und Kindern ist nicht möglich. Für die anderen außerschulischen Lernorte kann keine Aussage zu den Besucher*innen in den Jahren 2023 und 2024 getroffen werden. 7. Gibt es feste Kooperationen zwischen den Lernorten und Frankfurter Schulen? Welche Best-Practice-Beispiele für gelungene Kooperationen sind bekannt? Die Ausgestaltungen einzelner Kooperationen zwischen den (außerschulischen) Lernorten und Frankfurter Schulen obliegen den Schulen, den Freien Jugendhilfeträgern oder den Ganztagsträgern und werden nicht durch das Stadtschulamt erfasst. Um die Möglichkeiten der Zusammenarbeit der Schulen und außerschulischen Lernorten in seiner Pluralität darzustellen, gibt es für die Beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt, gefördert über das Programm Sozialpädagogische Förderung, das so genannte Vertiefungsangebot. Das Vertiefungsangebot unterstützt die sozial-pädagogischen Fachkräfte bei der Suche unterstützender und vertiefender sozialpädagogischer Angebote für die Schülerinnen und Schüler in den Bereichen: Soziales Lernen, Gesundheitsförderung und gesundheitliche Prävention, Erlebnis-pädagogische Angebote, Medien- und Kulturkompetenz, Musik- und Theater-pädagogische Angebote, Verbesserung schulischer und beruflicher Kompetenzen, Prüfungsvorbereitung und Ausbildungsbegleitung, Workshops und Fortbildungen (für Lehr- und Fachkräfte). Dieser Katalog ist nicht abschließend. Den Beruflichen Schulen stehen pro Standort 5.000,00 € p.A. zur Verfügung, um diese kooperativ in den Schulen für die Zielgruppen des Förderprogramms einzusetzen. Schwerpunktsetzungen und Vertiefungen der Kooperationen mit einzelnen Anbietern liegen im Ermessen des Schulstandortes. Des Weiteren lässt sich die Kooperation des Stadtschulamtes mit dem Internationalen Bund (IB) im Rahmen von Cross-Culture/ Serviceagentur für Schulen benennen. Diese ist begründet durch eine Verwaltungsvereinbarung des Amtes mit dem IB in der Zusammenarbeit zum Thema Kinderschutz und Module für berufliche Schulen im Bereich interkulturelles Zusammenleben. Durch diese Kooperation können Fachkräfte der Sozialpädagogischen Förderung trägerübergreifend im Kinderschutz z.B. im Stadtschulamt geschult werden oder eine Schulung für den eigenen Schulstandort und das Kollegium anfragen. Des Weiteren können thematische Schwerpunkte im Bereich interkulturelles Zusammenleben (z.B. Training Zivilcourage: Handlungsfähig werden gegen Gewalt, "Diversität" in der Klasse: Training gegen Vorurteile und Rassismus) mit den passenden Referent*innen besetzt und am geeigneten Ort mit den Schülerinnen und Schülern durchgeführt werden. Ein weiteres Best-Practice-Beispiel für eine gelungene Kooperation seit 2017 zwischen dem Zoo und einer Frankfurter Schule ist die Helmholtz Zoo AG. Hierbei handelt es sich um eine wöchentlich stattfindende AG. Sie wurde 2022 mit dem "Nachhaltigkeitspreis Frankfurter Schulen", der alle 2 Jahre von der Stadt Frankfurt ausgeschrieben wird, ausgezeichnet. In der AG lernen die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler der Zoo-AG, die in der 7./8.Jahrgangsstufe der Helmholtzschule sind, ein Schuljahr lang den Zoo in allen seinen Facetten kennen. Themen wie verschiedene Tiergruppen und Ökosysteme, Verhaltensbiologie und Sinnesphysiologie, die Aufgaben und Organisation eines modernen Zoos werden bearbeitet. Ein besonderer Schwerpunkt des AG-Programms liegt aber bei dem Natur- und Artenschutz. Die Schüler*innen beschäftigen sich mit den Ursachen des Klimawandels und des Verlustes der Biodiversität, mit der Bedrohung der Regenwälder, der Plastikverschmutzung der Meere und mit dem Insektensterben. Durch die Beobachtungen der Tiere, Gruppenarbeiten, Gespräche mit Tierpfleger*innen und vielfältige Einblicke hinter die Kulissen sowie kleine Experimente oder handlungsorientierte Projekte, wird das Programm motivierend, lebhaft und vielfältig. So bestimmen sie ihren ökologischen Fußabdruck, stellen umweltschonende Ersatzprodukte wie Biokunststoff oder palmölfreie Schokocreme her und sammeln Althandys. Auch entdecken sie Einsichten in Gesetzmäßigkeiten biologischer Systeme und damit die Grundlage von Umweltverständnis. Sie reflektieren ihr Verhalten im Alltag und erarbeiten sich kleine Handlungsmöglichkeiten. Doch das neue Wissen soll nicht im Kreis der AG bleiben, sondern in Zoo und Schule verbreitet werden und so eine größere Reichweite erhalten. Hierzu überlegten sich beispielsweise die Schülerinnen und Schüler unter Begleitung der Kursleiterinnen ihre Vorgehensweise: Sie entwarfen beispielsweise einen Infowagen zum Thema Meeresverschmutzung, Korallenbedrohung und Überfischung der Meere. Als Multiplikator*innen der Inhalte trugen sie ihre Naturschutzbotschaft in beide Einrichtungen, Zoo und Schule, ein. Mit Hilfe der entstandenen anschaulichen und interaktiven Materialien haben die Schüler*innen selbst am Artenschutztag des Zoos und in der langen Nacht der Museen ihr Wissen an Zoobesuchende weitergegeben. Diese anschauliche Form der Vermittlung durch junge Menschen weckte bei den Zoobesuchenden großes Interesse und sorgte für Staunen über die informativen Themen. Aber auch in der eigenen Schule und in einer Grundschule geben die AG-Teilnehmenden ihr erworbenes Wissen an Schüler*innen weiter. 8. Macht die Stadt den Schulen die außerschulischen Lernangebote bekannt? Wenn ja, in welcher Art und Weise und wie häufig? Das oben beschriebene Vertiefungsangebot wird regelmäßig überarbeitet und auf der Homepage der Stadt Frankfurt am Main veröffentlicht: Sozialpaedagogische Foerderung in beruflichen Schulen_Vertiefungsangebote 2022-2023 (34).pdf [28.03.2025] Eine dazugehörige Preisliste wird den durchführenden Trägern der Sozialpädagogischen Förderung zugestellt. Die Angebote von Cross Culture werden in diesem Katalog ebenfalls veröffentlicht. Alle Angebote in Kooperation mit dem Stadtschulamt werden über Flyer beworben und regelmäßig über aktualisierte "Fachinformationen und Fachveranstaltungen" per Mail veröffentlicht. Des Weiteren finden anlassbezogen Vorstellungen neuerer Kooperationsbezüge in Trägertreffen statt. Die Träger der freien Jugendhilfe an den Schulstandorten bringen dieses Wissen im Rahmen ihrer Multiplikatorenfunktion ein. Ebenso bei den Trägern im Ganztag. Aktuelle Angebote werden über die Regionalkoordinatoren für die sechs Bildungsregionen an die Schulen der Regionen weitergeleitet und darüber informiert. Die Schulen werden darüber hinaus darin unterstützt Kooperationspartner zu finden. Das Frankfurter Kinderbüro versendet einmal jährlich Postkarten um Wegweiser Bildungsangebote für Schulen an alle Frankfurter Schulen. Der Bildungswegweiser kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://frankfurt.de/themen/arbeit-bildung-und-wissenschaft/bildung/bildungsange bote-fuer-schulen/wegweiser-bildungsangebote. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.04.2026, OF 15/1 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 05.03.2025, A 340 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2026, OM 13 Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 22.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 05.05.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 13 2026 1. a) Die Vorlage B 152 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf die OM zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 15/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 08.05.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 15 am 08.05.2026, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO II, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 16 am 12.05.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 13 am 12.05.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 4 am 12.05.2026, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 14 am 08.06.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 152 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme
BBericht des MagistratsInformationsbericht an die Stadtverordnetenversammlung, z.B. auf Anfragen oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, weist zurück oder fordert einen Folgebericht an. Keine Sachentscheidung. - Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Mörfelder Landstraße/Feuerwache hier: MehrkostenvorlageM17.04.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.04.2026, M 61 Betreff: Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Mörfelder Landstraße/Feuerwache hier: Mehrkostenvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6394 (M 99) 1. Es dient zur Kenntnis, dass mit der Bau- und Finanzierungsvorlage, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 § 6394 (M 99/2025), neben bewilligten Planungsmitteln in Höhe von 2.588 T€ zum Projektstart 27.177 T€ brutto für die Umsetzung der Eisenbahnüberführung bewilligt wurden und der Magistrat eine ergänzende Budgetfreigabe zum Haushaltsplan 2026 in Höhe von rund 48,8 Mio. € brutto angekündigt hat. 2. Für die Umsetzung der Maßnahme werden über die Beschlüsse § 5360 (M 228/2009), § 5183 (M 91/2024) sowie § 6394 (M 99/2025) hinaus zusätzliche, im Haushalt vorgesehene Investitionsmittel in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001993 "Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Mörfelder Landstraße", in Höhe von 47.269 T€ brutto bewilligt und in Form von Mehrkosten freigegeben. 3. Der Magistrat wird beauftragt, eine Kreuzungsvereinbarung mit der DB InfraGO AG abzuschließen, welche sich derzeit zwischen dem Amt 66 und der DB InfraGO AG in Abstimmung befindet. Ein Vorvertrag wurde bereits mit der DB InfraGO AG abgeschlossen. 4. Es dient zur weiteren Kenntnis, dass a) sich die voraussichtlichen Gesamtkosten für diese Baumaßnahme auf 77.034 T€ belaufen; b) im Investitionsprogramm Mittel für das genannte Bauvorhaben in der Produktgruppe 16.3, Projektdefinition 5.001993 "Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Mörfelder Landstraße" in Höhe von 74.034 T€ eingestellt wurden, von denen zum 31.12.2025 rd. 4.057 T€ verausgabt worden sind; c) die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 1.029 T€ aus der Produktgruppe 16.11 Projektdefinition 5.001098 "Barrierefreie Bushaltestellen" im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 erfolgt. Die Deckung steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrats zum Jahresabschluss 2025. Die darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 1.971 T€ aus der Produktgruppe 16.3, Kostenartengruppe 60, 61, 67-69 Aufwendung für Sach- und Dienstleistungen "Unterhaltung von Brücken" erfolgt; d) wie schon in der Bau- und Finanzierungsvorlage (M 99/2025) beschrieben, die Baumaßnahme nach dem Mobilitätsfördergesetz (MobFöG) förderfähig ist und von einer Förderung in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten ausgegangen wird. Für die Maßnahme sich eine um 11.610 T€ höhere Förderung ergibt, wonach sich diese auf insgesamt 17.750 T€ erhöht. Allerdings kann nach Auskunft von Hessen Mobil der Förderbescheid evtl. erst - je nach Haushaltslage - in einigen Jahren erteilt werden. Die endgültige Höhe der Förderung ergibt sich aus dem Zuwendungsbescheid; e) sich die Jahresfolgekosten, bezogen auf die Gesamtkosten, auf 3.298 T€ kalkulieren. Diesen Ausgaben stehen Einnahmen aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 592 T€ gegenüber; f) ein Antrag auf Stellplatzablösemittel gestellt wird. Es ergibt sich ein möglicher Verwendungsbetrag in Höhe von 4.058 €. g) entgegen der Annahme aus dem Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025 (M 99/2025) keine Ablöse im Haushaltsjahr 2028 an die DB InfraGO AG bezahlt werden muss, sondern im Gegenteil die Stadt Frankfurt am Main von der DB InfraGO AG eine Ablösezahlung in Höhe von rund 3.180 T€ erhält. Der Betrag basiert auf einer vorgezogenen vereinfachten Berechnung. Die exakte Höhe ist gemäß Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung (ABBV) - vom baudurchführenden Kreuzungsbeteiligten (hier: DB InfraGO) - spätestens 6 Monate nach der verkehrsbereiten Fertigstellung dem Kreuzungsbeteiligten zu übergeben. h) Baurecht über ein Planfeststellungsverfahren geschaffen wurde; i) infolge der Umsetzung der Maßnahme ein Schienenersatzverkehr eingesetzt werden muss. Die daraus resultierenden Kosten in Höhe von ca. 1.600 T€ sind nicht aktivierungsfähig und konsumtiv zu buchen; j) über den Investitionsbedarf hinaus die Kosten für das Anwohnerinformationsmanagement in Höhe von 20 T€ in der Produktgruppe 16.03, Kostengruppe 60, 61, 67 -69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen "Öffentlichkeitsarbeit" zur Verfügung stehen. Begründung: A. Zielsetzung Gemäß Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 99, ist die Erneuerung des Brückenbauwerks über die Mörfelder Landstraße ein verkehrs- und stadtentwicklungspolitisch sehr bedeutendes Infrastrukturprojekt mit einem Aufweitungsverlangen der Stadt Frankfurt am Main. Die Maßnahme wird durch die Deutsche Bahn im Rahmen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes umgesetzt und die Stadt Frankfurt am Main ist als Straßenbaulastträger gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet. B. Alternativen Alternative Lösungsvorschläge existieren nicht. Näheres hierzu wurde bereits im Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 13.06.2025 (M 99), § 6394, beschrieben. C. Lösung Die Verkehrssicherheit in der Mörfelder Landstraße (K 816) zwischen der Breslauer Straße und der Oppenheimer Landstraße wird durch die Umsetzung der Maßnahme erheblich verbessert. Das Projekt wurde in der Bau- und Finanzierungsvorlage M 99/2025 ausführlich beschrieben und es wurde darauf hingewiesen, dass eine weitere Vorlage zur ergänzenden Budgetfreigabe zur Beschlussfassung vorgelegt wird, um eine vertragliche Ergänzung zur Kreuzungsvereinbarung zu ermöglichen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☒Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: Schaffung des Baurechtes mittels eines Planfeststellungsverfahrens, welches erfolgreich abgeschlossen werden konnte. und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Der in dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung, M 99/2025, benannte Konjunkturzuschlag ist in der nachfolgenden Kostenaufstellung reduziert von 10 % auf 6 %, da das Ausschreibungsergebnis der DB InfraGO AG gegenüber der Veranschlagung einen finanziellen Puffer ergeben hat. Im Rahmen der vertiefenden Betrachtung wurden die Berechnungen zum Kostenteilungsschlüssel differenzierter dargestellt, und auf die Stadt Frankfurt am Main entfällt nun ein Anteil von 85,56 % statt bisher geschätzt 80 %. Darüber hinaus konnten bei den Betriebskosten des Schienenersatzverkehres weitere Einsparungen durch den Einsatz von Solo- statt Gelenkbussen erzielt werden. Die von der Stadt Frankfurt am Main umzusetzenden Leistungen wurden weiterhin auf Basis einer Kostenschätzung ermittelt und werden im Folgenden als Gesamtkosten dargestellt. Eine differenzierte Aufstellung der zusätzlichen Kosten findet sich im Unterpunkt 2. bei "Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten". 1. Investitionsbedarf: 49.857.000,00 € Betrag (brutto) a) Investitionskosten 49.857.000,00 € I Straßenbau 5.802.800,00 € II Schiene 8.492.400,00 € III Regenrückhaltebecken 2.764.100,00 € IV Garten- und Landschaftsbau 189.200,00 € V Beleuchtungsanlagen 705.900,00 € VI Hebeanlage 94.600,00 € VII Lichtsignalanlagen 82.000,00 € VIII Grunderwerb 285.800,00 € IX Zahlungen an DB 30.972.100,00 € X Baunebenkosten Straßenbau 423.800,00 € XI Baunebenkosten Schiene 450.600,00 € XII Baunebenkosten Regenrückhaltebecken 308.400,00 € XIII Baunebenkosten Garten- und Landschaftsbau 41.700,00 € XIV Baunebenkosten Hebeanlage 23.100,00 € XV Baunebenkosten Lichtsignalanlagen 20.500,00 € XVI Schienenersatzverkehr (SEV) - 800.000,00 € b) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: Über den Investitionsbedarf hinaus stehen die Kosten für das Anwohnerinformationsmanagement in Höhe von 20 T€ in der Produktgruppe 16.03, Kostengruppe 60, 61, 67 - 69 Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen "Öffentlichkeitsarbeit" zur Verfügung. 20.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Jahresscheibe Bereits bewilligt Restbedarf bis Ende 2025 3.028.000,00 € 1.029.000,00 € 2026 7.846.000,00 € 16.625.000,00 € 2027 18.891.000,00 € 9.409.000,00 € 2028 13.000.000,00 € 2029 7.206.000,00 € Summe: 29.765.000,00 € 47.269.000,00 € Nachrichtlich: Zum 31.12.2025 wurden bereits 4.056.962,89 € verausgabt. Das Delta zum Investitionsbedarf deckt sich aus den bereits bewilligten Planungsmitteln in Höhe von 2.588 T€ zum Projektstart. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - keine- 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen - keine- b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten (anteilig) 28.572,82 € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 2,25 %/ 2 x 38.247.000 € (49.857.000,00 € - 11.610.000 €) = Zinssatz gem. HH-Rundschreiben zum Doppel- haushalt 2026/2027 vom 03.09.2024 430.278,75 € 2. Abschreibung (jährlich) 1.744.867,95 € Summe Jahresfolgekosten 2.203.719,52 € Summe Jahresfolgekosten (gerundet) 2.204.000,00 € 5. Jahreserträge: Auflösung aus Sonderposten (11.610.000 €/30 Jahre) 387.000,00 € 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen aus MobFöG vsl. rd. 11.610.000,00 € Sonstiges: - Es wird ein ergänzender Förderantrag beim Bund nach § 17 EKrG zur Förderung des Baus oder des Ausbaus kommunaler Radwege gestellt. Dieses Förderprogramm fördert auch Ablösebeträge. Da noch offen ist, ob in diesem Programm ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden die Einnahmen in dieser Vorlage nicht angesetzt. - Für die Maßnahme sollen Stellplatzablösemittel verwendet werden vsl. in Höhe von rd. 4.058.079 €. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine 8. Sonstiges: - entfällt - Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.11.2008, M 228 Vortrag des Magistrats vom 01.07.2024, M 91 Vortrag des Magistrats vom 06.01.2025, M 2 Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 99 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 22.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: a) Die Vorlage M 61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF-PARTEI; FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Enthaltung) BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO II, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA; FDP und BFF (= Enthaltung) 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 61 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 134, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 Aktenzeichen: 66-2
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am MainM17.04.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.04.2026, M 62 Betreff: Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.06.2017, § 1571 (M 119) 1. Der in der Anlage 1 beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission den Satzungsänderungen im Umlaufverfahren im Januar 2026 zugestimmt hat. Begründung: A. Zielsetzung Mit der im April 2025 in Kraft getretenen Kommunalrechtsreform wurden wesentliche Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung sowie des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) geändert. Diese gesetzlichen Neuregelungen sind unmittelbar anzuwenden, stehen jedoch derzeit teilweise im Widerspruch zur bestehenden Betriebssatzung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main, die noch die bisherige Rechtslage abbildet. Vor diesem Hintergrund ist eine zeitnahe Anpassung der Betriebssatzung erforderlich, um Rechtssicherheit herzustellen und die Satzung mit den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Die vorgesehenen Änderungen betreffen insbesondere: • die Möglichkeit zur Bestellung einer Abwesenheitsvertretung bei einer alleinigen Betriebsleitung, • die Festlegung von Vertretungen für die kraft Amtes der Betriebskommission angehörenden Magistratsmitglieder, • die Festlegung der Gäste bei Sitzungen der Betriebskommission, • Anpassungen im Bereich der Bekanntmachung des Wirtschaftsplans, • die Neuregelung der Rechnungslegung unter Beibehaltung des bisherigen Umfangs, • sowie verkürzte Fristen für die Aufstellung und die Feststellung des Jahresabschlusses. Darüber hinaus sind einzelne redaktionelle und klarstellende Anpassungen vorgesehen, ohne den inhaltlichen Kern der bisherigen Satzung grundlegend zu verändern. Die Anpassungen wurden stadtweit abgestimmt und dienen der einheitlichen Umsetzung der gesetzlichen Änderungen bei den Eigenbetrieben. B. Alternativen Keine C. Lösung Beschlussfassung zu den vorgeschlagenen Anpassungen und Änderungen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☒Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: Veröffentlichung im Amtsblatt nach erfolgter Beschlussfassung. und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Keine Anlage 1_Betriebssatzung_Markierung (ca. 34 KB) Anlage _2_Betriebssatzung_Lesefassung (ca. 45 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2017, M 119 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 62 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, AfD und FDP gegen Volt (= Annahme mit der Maßgabe, dass gemäß § 17 Absatz 3 der Jahresabschluss innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden muss.); GRÜNE (= Votum im Ältestenausschuss) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) 1. Sitzung des Ältestenausschusses am 21.05.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 62 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, AfD, Volt und FDP gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe 12 Monate); ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, BSW, FREIE WÄHLER und Tierschutzpartei (= Annahme) DFRA (= Enthaltung) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 62 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF, BSW, FREIE WÄHLER und Tierschutzpartei gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe 12 Monate); ÖkoLinX-ELF-PARTEI und DFRA (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 135, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 Aktenzeichen: 90-2
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Sportfördermittel hier: Baumaßnahmen vereinseigener Sportstättenbau a) 1. Zeilsheimer Tennisclub 1969 e. V. b) Tennisclub Europaviertel Frankfurt e. V. c) Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e. V. d) Turnverein Niederrad e. V.M17.04.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.04.2026, M 63 Betreff: Sportfördermittel hier: Baumaßnahmen vereinseigener Sportstättenbau a) 1. Zeilsheimer Tennisclub 1969 e. V. b) Tennisclub Europaviertel Frankfurt e. V. c) Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e. V. d) Turnverein Niederrad e. V. 1. Der vorliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 221.985,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt. 2. Die Mittel hierfür stehen unter Vorbehalt eines rechtskräftigen Haushalts 2026 in der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Projektdefinition 5.007482 (Investitionszuschüsse für vereinseigene Sportstätten) im Investitionsprogramm 2024 - 2027 in Höhe von 134.584,00 € sowie in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) in Höhe von 87.401,00 € zur Verfügung. 3. Es dient zur Kenntnis, dass für die Umwandlung von zwei Tennisplätzen auf wasserlosen Keramiksandbelag beim 1. Zeilsheimer Tennisclub 1969 e.V. bei einer Abschreibungsdauer der Maßnahme von 20 Jahren mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 3.381,80 € p. a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 760,91 € p. a. zu rechnen ist. Für die Errichtung einer Flutlichtanlage durch den Tennisclub Europaviertel Frankfurt e.V. betragen die Aufwendungen für die Abschreibung bei einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren 3.347,40 € p. a und die kalkulatorische Verzinsung 753,17 € p. a. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten. Der 1. Zeilsheimer Tennisclub 1969 e.V. möchte auf zwei Tennisplätzen einen Belagswechsel durchführen. Die Platzbeläge, die derzeit aus einer Oberschicht aus Ziegelmehl bestehen, sollen durch einen wasserlosen Keramiksandbelag ersetzt werden. Aufgrund stetig steigender Mitgliederzahlen beim Tennisclub Europaviertel Frankfurt e.V. beabsichtigt der Verein für seine sechs Tennisplätze eine Flutlichtanlage zu errichten. Beim Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e.V. soll zukünftig die Warmwasserversorgung aus Gründen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes durch den Einbau einer Wärmepumpe erfolgen. Weiterhin sollen zwei Sportgerätetore in der Turnhalle, die nicht mehr den geltenden DIN-Normen entsprechen, ausgetauscht werden. Im Turnhallengebäude des Turnverein Niederrad e.V. wurde Feuchtigkeit in Wänden entdeckt, die durch massive Schäden an der Abdeckung und Dämmung des Daches verursacht werden. Eine umfassende Sanierung ist dringend notwendig. B. Alternativen Keine C. Lösung Durch die Umwandlung der zwei Tennisplätze beim 1. Zeilsheimer Tennisclub 1969 e. V. auf wasserlosen Keramiksandbelag wird der Wasserverbrauch erheblich reduziert. Zudem sind die Plätze ganzjährig bespielbar. Die Errichtung einer Flutlichtanlage beim Tennisclub Europaviertel Frankfurt e.V. erhöht die Trainings- und Spielmöglichkeiten für die Vereinsmitglieder erheblich. Mit dem Einbau einer Wärmepumpe wird die Warmwasserversorgung beim Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e.V. nachhaltiger und umweltfreundlicher erfolgen. In der Turnhalle werden die bestehenden Sportgerätetore durch zwei der DIN-Norm entsprechenden Geräteraumsektionaltore ersetzt. Beim Turnverein Niederrad e.V. wird die Abdichtung auf dem Dach des Turnhallengebäudes erneuert, um weitere Schäden an Wänden und Räumen zu verhindern. Außerdem werden durch eine verbesserte Dämmung erhebliche Energieeinsparungen erzielt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: Die vorliegenden Anträge wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 221.985,00 € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 135.271,30 € für die Umwandlung der zwei Tennisplätze beim 1. Zeilsheimer Tennisclub 1969 e.V. auf wasserlosen Keramiksandbelag beläuft sich der städtische Zuschuss auf 67.636,00 € bei einem Jugendanteil von 34,60 % und einer Zuschusshöhe von 50 %. Der städtische Zuschuss für den Neubau einer Flutlichtanlage beim Tennisclub Europaviertel Frankfurt e.V. beträgt 66.948,00 € bei einem Jugendanteil von 50,30 % und einer Zuschusshöhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten von 133.895,85 €. Für die Umstellung der Warmwasserversorgung auf eine Wärmepumpe und den Austausch von zwei Sportgerätetoren beim Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e.V. beläuft sich der städtische Zuschuss auf 47.305,00 € bei einem Jugendanteil von 40,20 % und einer Zuschusshöhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten von 94.610,54 €. Der städtische Zuschuss für die Dachsanierung beim Turnverein Niederrad e.V. beträgt 40.096,00 € bei einem Jugendanteil von 49,70 % und einer Zuschusshöhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten von 80.192,35 €. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 221.985,00 € nach erfolgter Rechtskraft des Haushalts 2026 nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen keine b) Sachkosten keine c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung (2,25 %) 1.514,08 € 2. Abschreibung (20 Jahre) 6.729,20 € 5. Jahreserträge: keine Gebühren, Entgelte und dgl. 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: entfällt Anlage 1_Vorschlagsliste (ca. 58 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO II, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA Beschlussausfertigung(en): § 136, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 Aktenzeichen: 52-0
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main 2027M17.04.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.04.2026, M 64 Betreff: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag gem. VO (EG) 1370/2007 hier: Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt am Main 2027 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6621 (M 102) I. Das im öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) festgelegte - und jährlich fortgeschriebene - Liniennetz und Leistungsangebot im lokalen Schienenverkehr (Stadt- und Straßenbahnlinien auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main sowie die in den Hochtaunuskreis und in die Stadt Bad Homburg v.d.H. abgehenden Stadtbahnlinien) stellen gemeinsam mit den in der Anlage beschriebenen Maßnahmen den Leistungsumfang für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 dar. Damit werden die Vorgaben des Nahverkehrsplanes der Stadt Frankfurt am Main konkretisiert sowie die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main ausreichende Verkehrsbedienung im lokalen Schienenverkehr gemäß § 8 Abs. 3 PBefG abgebildet. II. Der Magistrat wird beauftragt, die in der Anlage "Leistungsbeschreibung lokaler Schienenverkehr (Stadt- und Straßenbahn) 2027" beschriebenen - jährlich anzupassenden - Leistungsbestandteile für das Kalenderjahr 2027 durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) erbringen zu lassen. Die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) hat die Erbringung dieser Leistungen durch die VGF zu veranlassen. Es dient zur Kenntnis, dass die in der Leistungsbeschreibung 2027 aufgeführten Maßnahmen bei der VGF zu Mehraufwendungen in Höhe von voraussichtlich 0,824 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr führen. III. Im Kalenderjahr 2027 werden von der VGF im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich bis zu 30,285 Mio. Fahrplan-Wagenkilometer auf Stadtbahnen und Straßenbahnen erbracht. Ferner werden die dieser Verkehrsleistung zuzurechnenden Einnahmen aus Fahrgelderlösen, aus sonstigen Einnahmen sowie aus öffentlichen Mitteln im Jahr 2027 voraussichtlich 562,810 Mio. Euro betragen. Unter Beachtung der vorab gemäß öDA festgelegten Parameter, sowie der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Maßnahmen, wird gemäß des vorliegenden Entwurfes des Wirtschaftsplanes 2027 der VGF (Prognosestand Sommer 2025) für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung voraussichtlich ein durch die SWFH im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der VGF zu übernehmender Ausgleichsbetrag in Höhe von 282,021 Mio. Euro inklusive der zum Zeitpunkt der Prognose bekannten Anteile der Mehraufwendungen gemäß Ziffer II erforderlich sein. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, die den Werten in Ziff. III zugrundeliegenden Kalkulationen unmittelbar vor Beginn des Fahrplanjahres 2027 am 13. Dezember 2026, spätestens jedoch vor dem 31.12.2026, aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen zu überprüfen und verbindlich festzulegen, um den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Dabei sind ausdrücklich die Kosten für den öDA nach den Vorgaben der Trennungsrechnung auszuweisen. V. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr wurden auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023, § 4169 (M 197), mit Inkrafttreten ab dem 01.01.2024 für 22,5 Jahre (bis Mitte 2046) direkt an die VGF vergeben. Nach den Vorgaben dieses öDA ist die vorläufige Bestimmung der maximalen Soll-Ausgleichsleistung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung jährlich zu ermitteln. Der vorliegende Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung dient somit der rechtssicheren Umsetzung der Direktvergabe für das Kalenderjahr 2027. B. Alternativen Es bestehen keine Alternativen zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Direktvergabe der Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Stadt- und Straßenbahn) in Frankfurt am Main an die VGF. C. Lösung Auf der Grundlage des o.g. Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung lässt der Magistrat die VGF mit der Durchführung des lokalen Schienenverkehrs (Stadt- und Straßenbahnlinien) im Stadtgebiet Frankfurt am Main für das Jahr 2027 beauftragen. Im Rahmen der Direktvergabe hat die Stadt Frankfurt am Main nunmehr ein umfangreiches Controlling durchzuführen, um die erforderlichen Berichtspflichten wahrnehmen zu können. Hierzu bedient sich der Magistrat der traffiQ als Aufgabenträgerorganisation nach § 6 HessÖPNVG. Mit dem vorliegenden Vortrag des Magistrats wird Bezug genommen auf Art und Umfang der lokalen Schienenverkehrsleistungen im Rahmen des öDA für das Kalenderjahr 2027. Die im kommenden Kalenderjahr zu erbringende Leistung im Stadtgebiet Frankfurt am Main (einschließlich der abgehenden Linien U2 nach Bad Homburg und U3 in den Hochtaunuskreis) wird definiert und der zu gewährende Ausgleichsbetrag prognostiziert. Auf der Basis der Grundleistung soll die Leistung jährlich fortgeschrieben und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Dabei enthält die Anlage die Maßnahmen in Form der konkretisierten Fahrplanleistungen sowie weiterer Maßnahmen für das Jahr 2027, also zu den beiden Fahrplanjahren 2027 (gültig ab 13. Dezember 2026) und 2028 (gültig ab 12. Dezember 2027). Durch die jährliche Fortschreibung wird sichergestellt, dass die direkt an die VGF vergebene Leistung nicht statisch ist, sondern den Erfordernissen entsprechend fortentwickelt werden kann. Der vorab zu beschließende Ausgleichsbetrag ermöglicht es den kommunalen Gremien, die Kostenentwicklung dieses Teils der öffentlichen Daseinsvorsorge in einem transparenten Verfahren zu beobachten und zu steuern. Zu den Ziffern I und II In Ziffer I werden die lokalen Schienenverkehrsleistungen als ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 (3) PBefG definiert. Die in der Anlage "Leistungsbeschreibung 2027" beschriebenen Maßnahmen konkretisieren die von der VGF zu erbringende Leistung im lokalen Schienenverkehr (Stadt- und Straßenbahn) der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2027 gemäß dem öDA auf Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Auf Grundlage der Leistungen des vorangegangenen Jahres 2026 werden in der Anlage die davon abweichenden Fahrplanmaßnahmen für das Jahr 2027 beschrieben. Dabei sind folgende Veränderungen im Fahrplan der Straßenbahn vorgesehen: · Erste Stufe des neuen Tramkonzepts. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Fahrzeugverfügbarkeit. · Fahrzeitanpassungen Straßenbahn und U-Bahn zur Verbesserung der Pünktlichkeit. · Schrittweise Einführung weiterer Stufen des neuen Tramkonzepts. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Fahrzeugverfügbarkeit. · Einsatz von R-Wagen (20 Fahrzeuge) als Reserve für den Stadionverkehr in Ergänzung zum neuen Tramkonzept. Die Maßnahmen führen danach insgesamt zu einer Erhöhung des fahrleistungsabhängigen Aufwands bei der VGF in Höhe von rund 0,108 Mio. Euro. Des Weiteren sind in 2027 Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur (hier insbesondere der barrierefreie Neu- und Ausbau von Haltestellen gem. VGF-Ausbauprogramm), Kommunikation, Vertrieb und Qualität in der Leistungsbeschreibung geplant. Deren Kosten in Höhe von rd. 0,716 Mio. Euro wurden noch nicht im VGF-Wirtschaftsplan 2027 berücksichtigt, da dessen Prognosezeitpunkt im Rahmen des bis zum 31.12.2025 geltenden öDA bereits im Sommer 2025 (VGF-Wirtschaftsplan 2026 an SWFH) lag. Diese Kosten fließen daher in die erforderliche Beschlussfassung des Magistrats (zur maximal zulässigen Soll-Ausgleichsleistung für das Kalenderjahr 2027) vor Beginn des Fahrplanjahres 2027 am 13.12.2026 ein. Insgesamt ergibt sich demnach für 2027 ein Mehraufwand gegenüber (der Wirtschaftsplanung) 2026 in Höhe von voraussichtlich 0,824 Mio. Euro (Werte gerundet auf dritte Nachkommastelle). Die in der Anlage definierten Fahrplanmaßnahmen werden mit Beginn des Fahrplanjahres 2027 am 13.12.2026 umgesetzt. Die weiteren Leistungsbestandteile und Maßnahmen in den Bereichen Sonderleistungen, Infrastruktur, Kommunikation und Vertrieb werden entsprechend der festgelegten Terminlagen auch unterjährig umgesetzt. Zu den Ziffern III und IV Der in Ziffer III zur Beschlussfassung vorgelegte Ausgleichsbetrag hat Prognosecharakter (Prognosestand Sommer 2025). Gegebenenfalls wird es erforderlich, die Einzelwerte entsprechend den Maßnahmen aus der Leistungsbeschreibung 2027 (u.a. Fahrplan-Wagenkilometer, zuzurechnenden Einnahmen bzw. sonstige zulässige Ausgleichsleistungen), welche die Basis der Kalkulation des maximalen Ausgleichsbetrages darstellen, noch unmittelbar vor Beginn des Kalenderjahres 2027 anzupassen. Da der Beschluss des Magistrats zum maximalen Ausgleichsbetrag allerdings erst im Dezember erfolgen kann, wird in diesem Fall bis zum Beginn des Fahrplanjahres nicht ausreichend Zeit verbleiben, um die Angelegenheit erneut der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Geschäftsführung der SWFH hat in ihrem Beschluss vom 18.11.2025 zur Finanzierbarkeit des voraussichtlichen öDA-Ausgleichsbetrages 2027 darauf hingewiesen, dass eine Anweisung durch die SWFH-Gesellschafterversammlung zur Erbringung der öDA-Leistungsbeschreibung 2027 ohne Gegenmaßnahmen zu einer Reduzierung des Eigenkapitals der SWFH führen würde. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Der Vortrag durchläuft die Ortsbeiräte der betroffenen Stadtteile. c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die Finanzierung des lokalen Schienenverkehrs der VGF erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem RMV und durch den Verlustausgleich aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der SWFH. Anlage 1_Leistungsangebot (ca. 68 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 08.05.2026, OA 5 Antrag vom 06.05.2026, OF 16/5 Antrag vom 07.05.2026, OF 30/2 Antrag vom 31.05.2026, OF 36/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.11.2023, M 197 Vortrag des Magistrats vom 13.06.2025, M 102 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2026, OM 667 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16 Versandpaket: 22.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO II, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 64 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 64 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 64 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 7 am 05.05.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 64 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO II, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 64 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 64 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 64 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 64 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, FDP und AfD gegen ÖkoLinX (= Ablehnung) 1. Sitzung des OBR 12 am 08.05.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 64 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Linke gegen GRÜNE (= Zustimmung mit Hinweis auf OM 8274/26 und OM 8275/26), Volt und BFF (= Enthaltung) 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 5 2026 1. Der Vorlage M 64 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 5 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 16/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung AfD 1. Sitzung des OBR 15 am 08.05.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 64 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 30/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 16 am 12.05.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 64 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 1. Sitzung des OBR 4 am 12.05.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 64 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 5 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Annahme); FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 64 = Enthaltung, OA 5 = Annahme) BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (M 64 und OA 5 = Annahme) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Der Vorlage M 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 5 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA gegen ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme); FDP (= Enthaltung) 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 30/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 36/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. Die Vorlage M 64 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 30/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 36/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 667 2026 1. Der Vorlage M 64 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 30/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 36/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat gebeten wird, den Tenor bei der Umsetzung der Vorlage M 64 zu berücksichtigen und die Worte "wird unter der Maßgabe zugestimmt" aus dem Tenor gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung AfD zu 3. Annahme bei Enthaltung AfD Beschlussausfertigung(en): § 137, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 Aktenzeichen: 92-1
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle „Platz der Republik“ hier: Mehrkosten für Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 5 HOAIM17.04.2026
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 17.04.2026, M 65 Betreff: Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle "Platz der Republik" hier: Mehrkosten für Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6134 (M 59) I. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Vorplanung des Projektes bislang Mittel i. H. v. 860 T€ freigegeben sind (§ 6134), b) aufgrund der seit dem Vorplanungsbeschluss erfolgten Trassenabfragen nicht dokumentierte Trassen im Planungsraum bekannt wurden, die Erkundungen, Sondierungen und Umplanungen im Bereich der Versorgungstrassen bedingen, c) aufgrund der Verflechtung der Planung mit dem Projekt 4-gleisiger Ausbau der Haltestelle "Hauptbahnhof" die Planung der Lichtsignalanlagen sowie die Baulogistik mehrfach im Planungsprozess betrachtet werden muss, d) sich die städtischen Planungs- und Nebenkosten für zusätzliche, erforderliche Leistungen um 409 T€ erhöhen werden und sich das Budget für die Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI auf insgesamt 1.269 T€ erhöht, e) die Deckung der Mehrkosten in Höhe von 409 T€ aus der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 Radverkehr erfolgt, f) die Maßnahme über die Projektdefinition 5.010891 Umbau der Straßenbahnstrecke Düsseldorfer Straße in der Produktgruppe 16.11 abgewickelt wird, g) bis zum 31.12.2025 Planungsmittel in Höhe von rd. 44 T€ verausgabt wurden (bei darüber hinaus verpflichteten Mitteln in Höhe von rd. 685 T€), h) für die im Auftrag der traffiQ durchgeführten Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI rd. 24 T€ mehr (189 T€ insgesamt) verausgabt wurden. II. Den Mehrkosten für die Durchführung der Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI für die Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive der Haltestelle "Platz der Republik" wird zugestimmt. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 409 T€ werden bewilligt und freigegeben. Begründung: A. Zielsetzung Die Umgestaltung der Düsseldorfer Straße inklusive Haltestelle "Platz der Republik" steht im engen Zusammenhang mit dem 4-gleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und dem Umbau des Verkehrsraums. Die beiden Projekte werden nicht nur parallel geplant, sondern sollen auch in einem gemeinsamen Planfeststellungsverfahren genehmigt werden. Die Realisierung soll ebenso in einem Zug erfolgen, um den Nutzen beider Maßnahmen zeitnah verwirklichen zu können. Im Weiteren wird auf die Ausführungen in der Vorlage M 59 vom 28.03.2025 verwiesen. Die Planung der Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI wurde auf Grundlage der genehmigten Vorplanung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2026, § 6134 (M 59), begonnen und wird weiterhin durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) in enger Abstimmung mit den städtischen Fachstellen durchgeführt. Die auf Grundlage des aktuellen Budgets bisher beauftragten Leistungen decken einen Großteil der erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen ab. Inzwischen ist mit höheren Planungskosten zu rechnen. Durch die Ausschreibung der Projektsteuerungsleistungen hat sich ein Mehrbedarf ergeben, wie auch nach Ermittlung der tatsächlichen Kosten für die Planung der neuen Lichtsignalanlagen. Zudem stellt sich die Notwendigkeit von Leitungsverlegungen bereits jetzt komplexer dar als ursprünglich aufgrund von Standardwerten vorausgesagt. Für die vollständige Bearbeitung der Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI ist eine Erhöhung des städtischen Anteils am Planungsmittel-Budget um 409.000 € auf 1.269.000 € erforderlich. B. Alternativen Eine Reduzierung oder Verschiebung der vorgesehenen Leistungen ist nicht möglich, da diese für die Umsetzung des Gesamtprojekts und insgesamt verfolgten Ziele essentiell sind. C. Lösung Zur Erhöhung des Budgets werden zusätzliche Mittel bereitgestellt. Damit können die noch ausstehenden Planungs- und Gutachterleistungen beauftragt und die Planung baureif abgeschlossen werden. Diese stellt auch die Grundlage für die spätere Bau- und Finanzierungsvorlage dar. D. Kosten 1. Investitionsbedarf (Mehrkosten) : 409.000 € Die Verrechnung erfolgt unter Produktgruppe: 16.11 Projektdefinition: 5.010891 Umbau der Straßenbahnstrecke Düsseldorfer Straße Der städtische Anteil an den Planungskosten für die Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI belaufen sich auf Grundlage der vorliegenden Schätzung auf 1.269.000 €. Hinweis: Die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI erfolgte durch traffiQ. Verausgabt wurden rd. 24 T€ mehr auf insgesamt rd. 189 T€ (Schlussrechnung). 2. Finanzierungsbedarfszeitraum der Planungsmittel mit Angabe der Jahresraten: 2026: 229.000 € 2027: 180.000 € Gesamtsumme: 409.000 € Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 17 Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 59 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 22.04.2026 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 65 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.05.2026, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 65 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Ablehnung) BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, TO II, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 65 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA gegen BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 138, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.05.2026 Aktenzeichen: 60-10
MVortrag des MagistratsBeschlussvorlage des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu Angelegenheiten, die deren Zustimmung oder Entscheidung bedürfen. - Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 11 im Jahr 2026OFOB 1117.04.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2026, OF 1/11 Betreff: Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 11 im Jahr 2026 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Einsätze des Spielmobils in Absprache mit den jeweils genannten Ansprechpartnern in den Sommermonaten zu veranlassen: - zwei Einsätze in Seckbach (Ansprechpartner: Kinderbeauftragte Seckbach), - zwei Einsätze in Fechenheim-Nord (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Fechenheim), - zwei Einsätze in Fechenheim-Süd (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Fechenheim), - zwei Einsätze im Riederwald (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Riederwald). Die Spielmobileinsätze sind durch das Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro brutto zu finanzieren. Ferner fordert der Ortsbeirat einen Nachweis über die erbrachten Leistungen bis Dezember 2026. Begründung: Der Einsatz des Spielmobils soll den Kindern im Ortsbezirk 11 erweiterte Möglichkeiten zum Spielen bieten. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 1 2026 Die Vorlage OF 1/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Interimslösung an der ursprünglichen U5-Endhaltestelle „Europaviertel West“ planen und umsetzenOFOB 117.04.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2026, OF 10/1 Betreff: Interimslösung an der ursprünglichen U5-Endhaltestelle "Europaviertel West" planen und umsetzen Vorgang: V 1321/25 OBR 1; ST 549/26 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die in ST 549/26 beschriebene Interimslösung für eine vorzeitige Inbetriebnahme der U5 in das Europaviertel zu planen, umzusetzen und die Inbetriebnahme nicht von der Entwicklung des Baugebiets Römerhof abhängig zu machen. Begründung: Die Interimslösung lässt einen Betrieb der U5 bis in das Europaviertel zu und ersetzt vorläufig die geplante Wendeanlage am Römerhof. Bei den Bebauungsplänen für den Römerhof sind immer noch viele Themen unklar (z.B. Umzug Omnibusbetrieb und Feldbahnmuseum). Diese Unklarheiten könnten die zeitnahe Inbetriebnahme der U5 gefährden. Den Bürger*innen im Europaviertel ist es aber nicht mehr zuzumuten, noch länger auf die U5 zu warten. Daher soll der Magistrat die beschriebene Interimslösung planen und umsetzen, damit wenigstens bis ins westliche Europaviertel die U5 bald rollen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.11.2025, V 1321 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 549 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 11 2026 Die Vorlage OF 10/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Raumnot an der Schwarzburgschule endlich lösen!OFOB 317.04.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2026, OF 10/3 Betreff: Raumnot an der Schwarzburgschule endlich lösen! Vorgang: V 1049/24 OBR 3; ST 288/25; OM 6765/25 OBR 3 Die Schwarzburgschule ist seit diesem Schuljahr Ganztagsschule, bedingt dadurch gibt es einen erhöhten Raumbedarf. Dieser könnte z.B. über den seit Jahren geplanten Dachausbau gedeckt werden. Das Dach ist bereits verstärkt und mit Fenstern versehen und könnte nach abgeschlossenem Ausbau nutzbar sein. Die Machbarkeitsstudie, als Grundlage für die weiteren Ausbaumaßnahmen verzögert sich allerdings mittlerweile seit Jahren. Die Situation in der Mensa mit einem Raum, der mit einer Küchenzeile ausgestattet ist und morgens für die Frühbetreuung genutzt wird, bedingt, dass das Mittagessen in Schichten erfolgen muss. Diese Situation muss ebenfalls verbessert werden. Direkt angrenzend an die Schule befindet sich eine städtische Immobilie, in der seit Jahren die vorhandenen drei Wohnungen leer stehen. Hier gebe es ebenfalls dringend benötigte Erweiterungsmöglichkeiten, eine Ausnahme vom Grundsatzbeschluss (ST 288/25) wäre hier aus Sicht des Ortsbeirates 3 sinnvoll, weil der Raummangel der Schule nur so gelöst werden könnte. Im Zuge der Ganztagsschulentwicklung wird auch der Schulhof künftig noch stärker genutzt werden, dort sind auf dem vorhandenen "roten Feld" Risse und Unebenheiten entstanden, die die Nutzung stark einschränken und gefährliche Stolperfallen darstellen. Es gab deshalb in der Vergangenheit auch Unfälle. Die Sanierung wird der Schule seit Jahren versprochen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, Wann wird die Machbarkeitsstudie zum Dachausbau der Schwarzburgschule fertiggestellt? Wann kann mit den Umbaumaßnahmen gerechnet werden? Sind dafür bereits Mittel eingestellt? a) Wie soll zukünftig die Mittagessenversorgung des Ganztags organisiert werden? b) Stehen aktuell immer noch alle drei Wohnungen in der an das Schulgelände angrenzenden städtischen Immobilie leer? Besteht die Möglichkeit einer kurzfristig umsetzbaren Zwischennutzung für schulische Zwecke (z.B. für die Nachmittagsbetreuung)? c) Wäre es möglich, die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zu nutzen, um die Immobilie künftig ganz oder zumindest teilweise (z.B. im EG) für schulische Zwecke zu nutzen? d) Besteht die Möglichkeit einen Aufzug an das Schulgebäude zu bauen, damit die Schule im Zuge der Inklusion barrierefrei wird? e) Wann wird das "rote Feld" auf dem Schulhof saniert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1049 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 288 Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6765 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 14 2026 Die Vorlage OF 10/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Hausmeisterwohnung an der Musterschule endlich für die Schule nutzbar machenOFOB 317.04.2026 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2026, OF 12/3 Betreff: Hausmeisterwohnung an der Musterschule endlich für die Schule nutzbar machen Vorgang: V 1049/24 OBR 3; ST 288/25; OM 6765/25 OBR 3 Seit mehr als 10 Jahren steht die Hausmeisterwohnung im Dachgeschoss der Musterschule leer. Gleichzeitig leidet die Schule seit Jahren unter großem Raummangel, die Entwicklungsmöglichkeiten der Schule sind dadurch stark eingeschränkt. Deshalb bemüht sich die Schule seit langem um den Umbau der Wohnung für schulische Zwecke. Dazu gab es bereits mehrere Begehungen auch in der jüngsten Vergangenheit. Der Ortsbeirat 3 hat sich in der Vergangenheit ebenfalls dafür eingesetzt. Der in der ST 288 aus 2025 erwähnte Grundsatzbeschluss betrifft nicht die im Schulgebäude befindliche Hausmeisterwohnung der Musterschule. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Pläne zur Nutzung der leerstehenden Hausmeisterwohnung im Dachgeschoß der Musterschule für schulische Zwecke nach wie vor weiterverfolgt werden und wenn ja, wann die Schule mit einer Nutzung des Raumes planen kann? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1049 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 288 Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6765 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 56 2026 Die Vorlage OF 12/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 3Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße am 20.06.2026 unterstu¨tzenOFOB 717.04.2026 · GRÜNE, SPD, die farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2026, OF 14/7 Betreff: Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße am 20.06.2026 unterstu¨tzen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, §4994 (E 160/24, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), die Durchführung des Nachbarschafts- und Straßenfestes in der Hattsteiner Straße mit einer Summe von 2.500 Euro zu unterstützen. Begründung: Das Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße soll am 20. Juni 2026 zum fünften Mal unter dem Motto "Nachbarschaftsfest für Alle" stattfinden. Das Gebiet "Hattsteiner Straße/Niddagaustraße" in Rödelheim-Ost liegt fernab von sozialer und kultureller Infrastruktur des Stadtteils Rödelheim. Mit der nachbarschaftlichen Initiative ist es gelungen, in diesem Teil Rödelheims einen wichtigen sozialen und kulturellen Impuls zu setzen. Planung und Koordination erfolgt über bestehende informelle Nachbarschaftskontakte. Die Vorbereitung erfolgt eigenständig durch die Anwohnerschaft. Mit den Kioskpächtern von "Bellas Stübbche" besteht eine Anlaufstelle für diese ehrenamtliche Koordination. Zum Nachbarschaftsfest gehören neben dem Angebot von Speisen und Getränken auch Kreativangebote sowie ein musikalisches Bühnenprogramm, an dem vor allem Musikgruppen aus der unmittelbaren Umgebung beteiligt sind. An Infoständen können sich Rödelheimer Vereine oder Einzelpersonen aus der Nachbarschaft mit ihrem ehrenamtlichen Engagement präsentieren. Während das Kultur- und Begleitprogramm des Festes weitgehend ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet wird, können die Kosten der Infrastrukturmaßnahmen des Festes voraussichtlich nur zu einem geringen Teil durch Einnahmen gedeckt werden. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator:innen beim Kulturamt gestellt. Der vorläufige Kostenplan geht von rund 6000 € aus, die als Zuschuss beantragt wurden. Bereits in 2024 und 2025 wurde die Unterstützung des Festes durch den Ortsbeirat befürwortet. Antragsteller: GRÜNE SPD die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 05.05.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Initiative OI 1 2026 Die Vorlage OF 14/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD und farbechte/Linke gegen AfD (= Ablehnung); 1 CDU, FDP und BFF (= Enthaltung)
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterliederbach: Unterstützung eines inklusiven FestesOFOB 617.04.2026 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2026, OF 9/6 Betreff: Unterliederbach: Unterstützung eines inklusiven Festes der Ortsbeirat möge beschließen, den Verein Doppelpunkt Unterliederbach e.V. (:ULIBA) bei der Durchführung eines inklusiven nachbarschaftlichen Angebots im Stadtteil Unterliederbach mit maximal 2500€ zu unterstützen. Begründung: Der Verein Doppelpunkt Unterliederbach e.V. möchte mit dieser Veranstaltung ein inklusives nachbarschaftliches Angebot im Stadtteil etablieren und Gelegenheit schaffen für die Begegnung von Menschen mit und ohne Lernschwierigkeiten oder anderen Beeinträchtigungen. Ein Ziel ist auch, eine Vernetzung der 5 Bewohner:innen aus der inklusiven Wohngemeinschaft der Lebenshilfe Frankfurt e.V. mit Menschen aus dem Stadtteil zu ermöglichen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Initiative OI 4 2026 Die Vorlage OF 9/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unbeantwortete Vorlagen endlich beantwortenSTOB 217.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 713 Betreff: Unbeantwortete Vorlagen endlich beantworten Es ist das Bestreben des Magistrats, die Stellungnahmen an die Ortsbeiräte innerhalb der durch § 4 Ziff. 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte vorgegebenen Frist von zwölf Wochen abzugeben. Ist dies nicht möglich, weil beispielsweise die Recherchen der Fachämter oder die Abstimmung zwischen mehreren beteiligten Fachbereichen noch weitere Zeit in Anspruch nehmen, ist der Magistrat gehalten, eine vorläufige Stellungnahme abzugeben. Bei der weit überwiegenden Zahl der Ortsbeiratsanregungen und -anfragen ist eine fristgerechte Antwort durch den Magistrat gegeben. In einigen Fällen stehen Antworten noch aus, da noch Abstimmungsbedarf innerhalb des Magistrats besteht. Der Magistrat wird dem Ortsbeirat sobald als möglich eine abgestimmte und sachgerechte Antwort zukommen lassen, ggf. in Form einer vorläufigen Stellungnahme. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8007
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Landstrom statt Dieselgestank am MainkaiSTOB 117.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 714 Betreff: Landstrom statt Dieselgestank am Mainkai Zu 1. Nach aktuellem Planungsstand der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt ist vorgesehen, zunächst drei Liegeplätze an der Nizza-Werft mit einer oberirdischen Landstromversorgung auszustatten. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern und Dezernaten. Im Jahr 2024 kam es an 23 Tagen zu einer gleichzeitigen Belegung von mehr als drei Liegeplätzen. Besonders in den Sommermonaten, im Dezember sowie zu einzelnen Messezeiten ist die Nachfrage erhöht. Zudem sind nicht alle vorhandenen Liegeplätze für alle Schiffstypen geeignet; ein Teil der Schiffe benötigt Liegeplätze von etwa 135 Metern Länge, während einer der geplanten elektrifizierten Liegeplätze rund 110 Meter misst. Ob drei elektrifizierte Liegeplätze langfristig ausreichen, kann daher erst auf Grundlage der praktischen Erfahrungen mit der geplanten Umsetzung bewertet werden. Zu 2. Für logistische Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ver- und Entsorgung von Flusskreuzfahrt- und Hotelschiffen steht seit vielen Jahren ein kostenfreier Liegeplatz im Osthafen 1 zur Verfügung. Dieses Angebot wird jedoch nur selten genutzt, da die hierfür notwendige Verlagerung der Schiffe mit zusätzlichem organisatorischem und zeitlichem Aufwand verbunden ist. Zu 3. Das Mainufer der Frankfurter Innenstadt ist insgesamt ein stark frequentierter Aufenthalts- und Erholungsraum. Die zeitweise Nutzung einzelner Abschnitte als Liegeplätze für Schiffe steht dieser Funktion grundsätzlich nicht entgegen. Die Auswahl der Liegeplätze für eine Landstromversorgung basiert auf einer fachlichen Bewertung der zuständigen Ämter und Behörden. Dabei wurde eine oberirdische Landstromversorgung an den drei westlichen Liegeplätzen insbesondere im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, technische Robustheit und Effizienz als sachgerecht bewertet. Die Zustimmung der zuständigen Landesdenkmalpflege bleibt vorbehalten. Zu 4. Bei der Preisgestaltung für Liegeplätze kann grundsätzlich auch deren Lage berücksichtigt werden. Vergleichbare alternative Liegeplätze für den regulären Passagierbetrieb bestehen im Stadtgebiet derzeit jedoch nicht. Der Liegeplatz im Osthafen 1 wird primär für Ver- und Entsorgungszwecke genutzt. Ein regulärer Passagierbetrieb findet dort in der Regel nicht statt, da der Zugang über einen eingedeckten Gleisbereich mit aktivem Hafenbahnverkehr führt und daher für Ein- und Ausschiffungen nur eingeschränkt geeignet ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7769
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Größere Abfallbehälter in der Grünanlage an der Arnsburger Straße anbringenSTOB 417.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 715 Betreff: Größere Abfallbehälter in der Grünanlage an der Arnsburger Straße anbringen Der Anregung wird entsprochen. Zwei kleine Abfallbehälter werden durch zwei größere Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von jeweils 120 Litern ersetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8109
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erneuerung der Bänke am MelanchthonplatzSTOB 517.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 716 Betreff: Erneuerung der Bänke am Melanchthonplatz Der Anregung wird entsprochen. Es erfolgt der Austausch der Bankleisten aller sieben Bänke. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8049
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Neugestaltung Grünanlage Nied-SüdSTOB 617.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 717 Betreff: Neugestaltung Grünanlage Nied-Süd Der Magistrat nimmt auf die in der Anregung aufgeführten Maßnahmenvorschläge wie folgt Stellung: Zu 1.) Erhalt bzw. Kompensation der Stellplätze in der Landauer Straße Am Ende der Landauer Straße werden regelmäßig private Kfz in der Grünanlage abgestellt. Diese Situation wird seit Jahren geduldet und ist Ergebnis des hohen Parkdrucks in Nied-Süd. Entgegen der Formulierung des Ortsbeirats ist das Parken an dieser Stelle jedoch weder verkehrsrechtlich erlaubt, noch handelt es sich um baulich hergestellte Stellplätze. Die überparkten Flächen sind im Bebauungsplan als öffentliche Grünanlage festgesetzt. Gemäß § 3, Abs. 4, Pkt. 8, der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt a. M. ist es in Grünanlagen untersagt "mit Kraftfahrzeugen zu fahren, diese zu parken, abzustellen oder zu schieben." Die örtlich vorhandenen Absperrungen und das Hinweisschild dienen lediglich dazu, weitere Flächeninanspruchnahmen zu verhindern. Sie legalisieren jedoch keineswegs die derzeitige Beparkung der öffentlichen Grünfläche. Zur Kompensation der illegalen Stellfläche hat der Magistrat mit dem Straßenverkehrsamt die Optimierung des Stellplatzangebotes in unmittelbarer Nähe geprüft. Es können durch eine bereits abgestimmte verkehrsrechtliche Anordnung im Wendehammer in der Landauer Straße (in der bisher "wild" geparkt wurde) 10 Parkstände geschaffen werden. Durch eine weitere bereits erfolgte Anordnung im Bereich der Landauer Straße 1 wird das bisher nicht legale Parken auf dem Gehweg legalisiert, es entstehen dort etwa 6 Parkstände. Zu 2.) Einrichtung einer Toilettenanlage Da sich die Grünanlage unmittelbar in einem Wohngebiet befindet, wird davon ausgegangen, dass die meisten Nutzenden in der näheren Umgebung wohnen und dort Zugang zu einer Toilette haben. Für Gruppen aus den Schulen und Kitas stehen die Toiletten in den jeweiligen Einrichtungen zur Verfügung. Diese Einschätzung wurde durch die Bürgerbeteiligung bestätigt, bei der der Wunsch nach einer Toilettenanlage nur vereinzelt geäußert wurde. Der Anregung folgend wird geprüft, eine Aufstellfläche für eine mobile Toilette im Bereich des Spielplatzes in die Planung aufzunehmen. Zu 3.) Installation eines Trinkbrunnens in der Grünanlage Ein Trinkbrunnen in der Grünanlage ist Teil der Planung. Der ungefähre Standort befindet sich im Sportbereich am östlichen Ende der Grünanlage. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7720
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Vorstellung der Gutachten zum Festplatz Ratsweg/Europäische SchuleSTOB 417.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 718 Betreff: Vorstellung der Gutachten zum Festplatz Ratsweg/Europäische Schule Die Stadt Frankfurt ist verpflichtet für einen Neubau der Europäischen Schule ein baureifes Grundstück zur Verfügung zu stellen. Mit der Europäischen Zentralbank (EZB), dem Bund, dem Land Hessen und der Europäischen Schule Frankfurt wurde am 03.11.2022 vereinbart, das sog. "Areal am Ratsweg" näher zu prüfen und auch gutachterlich zu untersuchen. Die Prüfung ist abschließend erfolgt. Aus gutachterlicher Sicht ist eine Bebauung des Ratsweg-Areals mit der Europäischen Schule möglich. Die Gutachten wurden in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025 öffentlich vorgestellt, sie sind öffentlich im Internet auf den Seiten des Amtes für Bau und Immobilien einsehbar. Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Vorstands der Deutschen Bundesbank vom 10.03.2026, den sog. "Campus Ginnheim" weitestgehend aufzugeben, wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt eine Verortung der Europäischen Schule auf dem "Areal am Ratsweg" nicht weiterverfolgt. Es ist vorgesehen, die von der Bundesbank freiwerdende Fläche zu erwerben und für einen Neubau der Europäischen Schule zur Verfügung zu stellen. Daher sieht der Magistrat von einer Vorstellung der Gutachten im Ortsbeirat ab. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6800
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schutz des Geländes der Gruneliusschule in der Wiener Straße 13 vor VandalismusSTOB 517.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 719 Betreff: Schutz des Geländes der Gruneliusschule in der Wiener Straße 13 vor Vandalismus Zur Vermeidung unbefugten Betretens sowie zur Eindämmung von Vandalismusschäden wurde ein Sicherheitsdienst mit Revierkontrollen beauftragt. Durch diese Maßnahme soll die Präsenz vor Ort erhöht, potenzielle Störer abgeschreckt und Schäden präventiv verhindert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8240
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Öffnung des Fußball-/Basketballplatzes auf dem Gelände der Containeranlage des Gymnasiums Süd im Tiroler ParkSTOB 517.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 720 Betreff: Öffnung des Fußball-/Basketballplatzes auf dem Gelände der Containeranlage des Gymnasiums Süd im Tiroler Park Der neben der Schule entstandene Fußball- und Basketballplatz wurde geschaffen, um die Sport- und Spielsituation des Gymnasiums Süd während der Schulzeit zu entlasten. Darüber hinaus begrüßt der Magistrat eine Nutzung nach Schulschluss durch den Stadtteil. Der Sportplatz steht inzwischen für die Freizeitnutzung an Wochenenden und zu Ferienzeiten uneingeschränkt zur Verfügung sowie an regulären Schultagen ab 16:00 Uhr. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8061
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Niederrad: Entsiegelung Hahnstraße/Ecke GoldsteinstraßeSTOB 517.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 721 Betreff: Niederrad: Entsiegelung Hahnstraße/Ecke Goldsteinstraße Der Magistrat begrüßt generell Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie Entsiegelungen und Begrünungen. Im genannten Bereich kann der Anregung jedoch nicht entsprochen werden. In der Goldsteinstraße auf Höhe der Hausnummer 145 ist eine zusätzliche Fahrspur für Linksabbieger in die Hahnstraße vorgesehen. Damit verbunden wird der südliche Gehwegbereich verkleinert. Die vorhandenen Trassen sowie die geplante Breite des Gehwegs lassen keinen Platz für Begrünung zu. Der Magistrat wird in der weiteren Planung auf Höhe der Goldsteinstraße 149 prüfen, ob die Trassenlage dort eine Begrünung zulässt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7208
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schattendachplanung RiedbergplatzSTOB 1217.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 722 Betreff: Schattendachplanung Riedbergplatz Der Magistrat nimmt die Anregung des Ortsbeirates zu einer alternativen Materialwahl der Schattendächer in die weitere Planung auf. Ein Abstimmungstermin fand am 22.08.2025 zur Pergolaplanung zwischen Ortsbeirat 12 und Grünflächenamt statt. Zu 1: Am Standort sind die geplanten Stahlpfosten hinsichtlich deren Belastbarkeit gegenüber Holzpfosten zu präferieren. Der Ortsbeirat ist dieser Empfehlung gefolgt und entscheidet sich für Stahlpfosten. Die Position der Stützen soll hier weitestgehend beibehalten werden, da diese bereits mit den freizuhaltenden Fallschutzbereichen im Spielbereich, den Baumstandorten sowie Leitungsverlegungen abgestimmt wurden. Die Möglichkeit auf Pfosten im Sandspielbereich zu verzichten, wird in Abstimmung mit dem Statiker, Hochbauarchitekten und dem Grünflächenamt geprüft. Zu 2 und 3: Der Magistrat prüft die Ausführungsart schräg stehender Holzlamellen mit den entsprechenden Ausrichtungswinkeln zur optimalen Schattenwirkung und bezieht dabei die bereits vorliegende Schattenfallstudie mit ein. Die Ausgestaltung der Beschattungselemente, insbesondere am Kinderspielplatz, wird im Falle von Holzlamellen hinsichtlich einer Ankletterbarkeit nochmals geprüft, sodass keine Gefahren für Kinder entstehen. Quelle: Eigene Zeichnung Dach Längsrichtung der Lamellen Maximaler Schatten ca. um #1, Kleinkinderspielbereich 325° (ungefähr parallel zur Otto- Schott-Straße) 16:00 MESZ #2, Mitte 280° 14:00 MESZ #3, östliche Betonmauer 245° 12:30 MESZ Quelle: Eigene Zeichnung Zu 4: Eine Erweiterung der Schattendachkonstruktion Richtung Westen ist aufgrund des zu erhaltenden Bestandsbaumes und einer geplanten Neupflanzung nicht umsetzbar. Auch die zu vermeidende Ankletterbarkeit über die Bestandsmauern hinweg ist hier ein zu beachtender Faktor. Der Ortsbeirat folgt der Empfehlung die Pergola zugunsten von Baumerhalt und der Schaffung von zusätzlichen, Schatten spendenden Baumstandorten in der geplanten Lage zu belassen, da Eingriffe im Wurzelbereich der Kronentraufe kontraproduktiv für die Bäume und somit Abkühlung des Platzes wären. Zu 5: Der Ortsbeirat präferiert wie am 22.08.2025 abgestimmt, einen Stahlrahmen als Einfassung/Außenband des Pergoladaches. Hierzu sollte die Unterkonstruktion nach Möglichkeit bis zur Außenkante der aktuellen Dachform reichen, Reduzierungen der Dachfläche sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Die bündige Einfassung wird aus Gestaltungsgründen besser zum Platz passend empfunden als auskragende Holzlamellen. Zu 6: Das Fachamt wird die Möglichkeit einer Konstruktion zur Berankung mit geeigneter Pflanzenauswahl prüfen. Mögliche Pfostenstandorte zur Berankung innerhalb von Vegetationsbeeten wurden vorgestellt. Von einer Berankung der Holzlamellen wurde abgeraten, da die Schattenwirkung vorrangig durch die Lamellen erzielt werden soll. Eine Begrünung der Pergola am Spielbereich ist wegen der freizuhaltenden Fallschutzbereiche und Wege innerhalb der Mauereinfriedung nicht umsetzbar. Zum Klettergerüst: Aufgrund der vorhandenen Wurzelbereiche auf der westlichen Platzfläche ist das Klettergerät dort nicht realisierbar. In der Umgebung sind vielfältige Spielangebote gegeben, so dass das Spielgerät zugunsten von mehr Staudenflächen und Bäumen am jetzigen Standort entfällt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 6999
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Erneuerbare Energien bei städtischen Gebäuden?STOB 1617.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 723 Betreff: Erneuerbare Energien bei städtischen Gebäuden? Zu 1.: Im Stadtteil Bergen-Enkheim gibt es nach der Datenbank des Amtes für Bau und Immobilien 169 städtisch genutzte Liegenschaften. Die ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) hat im Stadtgebiet Bergen-Enkheim zurzeit nur vereinzelte Wohngebäude und drei Bürgerhäuser. Die ABG hat die Wohngebäude im Bestand in den letzten Jahrzehnten bereits zu 70 % energetisch saniert. Die Heizungsanlagen sind auf einem aktuellen Stand. Sollten Heizungsanlagen erneuert werden müssen, werden im Stadtgebiet Bergen-Enkheim aufgrund der nicht anstehenden Fernwärmeversorgung durch den örtlichen Versorger, zukünftig Hybrid-Anlagen mit einem Anteil an erneuerbarer Energie eingesetzt. Das bestehende Bürgerhaus Volkshaus Enkheim hat bereits eine energetische Sanierung der Außenhülle erhalten. Die Nutzung von erneuerbaren Energien durch die Nutzung der Abwärme und Einsatz von zusätzlichen Photovoltaikanlagen sind bereits umgesetzt bzw. für die nächsten Jahre angedacht. Die Stadthalle Bergen wird in den nächsten Jahren ebenfalls - in Bezug auf die Nutzung der Abwärme - weiterentwickelt. Eine großflächige Photovoltaikanlage befindet sich bereits auf der Dachfläche. Die Nikolauskapelle steht unter Denkmalschutz. Die sichtbare Integration von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien wird daher hier nur sehr eingeschränkt möglich sein. Sollte ein Umbau der Versorgungsanlagen notwendig werden, wird hier auch der Einsatz von erneuerbaren Energien verfolgt. Im Neubaugebiet An der Leuchte wird die ABG wie üblich Wohngebäude in Passivhausbauweise errichten. Zu 2.: Seit dem Jahr 2004 werden die Liegenschaften der Stadt Frankfurt am Main zunehmend mit Grünstrom versorgt. Seit dem Jahr 2008 stammen 50 % des Stroms für die städtischen Liegenschaften aus regenerativen Energiequellen und 50 % aus Kraft-Wärme-Kopplung. Seit dem Jahr 2026 stammt 100 % des Stroms aus regenerativen Energiequellen. Außerdem gibt es auf der Schule am Ried seit dem Jahr 2010 insgesamt vier Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 117 kWpeak. Eine weitere Anlage mit 107 kWpeak befindet sich dort kurz vor der Inbetriebnahme. Zu 3.: Die städtisch genutzten Liegenschaften befinden sich im verdichteten innerstädtischen Raum. Hier kommt als erneuerbare Energie im Wesentlichen nur die Photovoltaik in Frage. Thermische Solaranlagen, Holzfeuerungsanlagen und Geothermieanlagen kommen bislang nur in Ausnahmefällen zum Einsatz. Nähere Informationen dazu findet man auf: https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de/ unter Regenerative Energiequellen. Bei den Bestandsgebäuden setzt die ABG folgende erneuerbaren Energien in der Regel ein: Photovoltaikanlagen, Abwärme aus Lüftungsanlage und Wärmepumpen. Zu 4.: Im Rahmen des Magistratsvortrags M 53 "Klimaneutralität auf städtischen Dächern" vom 21.03.2025 sollen die Dächer der städtischen Liegenschaften Zug um Zug saniert und mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Die ABG hat die weiteren Entwicklungen in einem eigenständig aufgebauten Klimafahrplan zusammengefasst. Abstimmungen zum Klimafahrplan der Stadt Frankfurt am Main und dem Versorgungsunternehmen finden in regelmäßigen Abständen statt und sind in den Klimafahrplan der ABG bereits eingeflossen. Zu 5. und 6.: Der Holzmodulneubau der Schule am Hang soll mit einer Photovoltaikanlage mit 177 kWpeak ausgestattet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2025, V 1333 Antrag vom 28.05.2026, OF 18/4 Antrag vom 03.06.2026, OF 53/3 Antrag vom 05.06.2026, OF 80/5 Auskunftsersuchen vom 16.06.2026, V 36 Auskunftsersuchen vom 18.06.2026, V 52 Auskunftsersuchen vom 19.06.2026, V 59 Antrag vom 26.07.2026, OF 108/6 Auskunftsersuchen vom 11.08.2026, V 73
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Öffentlicher Trinkbrunnen für den Odina-Bott-PlatzSTOB 217.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 724 Betreff: Öffentlicher Trinkbrunnen für den Odina-Bott-Platz Der Magistrat weist darauf hin, dass allgemeine Aussagen zur Umsetzbarkeit von Trinkbrunnen nicht möglich sind, da die Machbarkeit immer standortspezifisch geprüft werden muss. Hierzu gehören bauliche Gegebenheiten (Lage von Wasser- und Abwasserleitungen, Lage weiterer Leitungen, etwaige Untertunnelungen, Straßenoberfläche, Bepflanzung, etc.), stadtplanerische Aspekte (Frequentierung des Platzes, Nähe zu Wohnsiedlungen), das Überwärmungspotenzial des Standorts und Genehmigungsfähigkeit. Dies gilt auch für die Ausführung und Gestaltung, die sich an Hygiene, Funktionalität, Bedienbarkeit, Sicherheit und Anforderungen an Installationen zur Bereitstellung von Trinkwasser orientieren müssen. Genusstauglichkeit und Reinheit sind die obersten Gebote für die Bereitstellung von Trinkwasser. Die Auswahl neuer Trinkbrunnenstandorte erfolgt in einem strukturierten Verfahren durch die AG Trinkbrunnen. Diese besteht aus verschiedenen städtischen Ämtern und relevanten Akteuren unter der Federführung des Klimareferats. Die AG Trinkbrunnen berät regelmäßig über mögliche neue Standorte. Dies geschieht anhand einer umfangreichen Prüfliste, in die Standorte aus verschiedenen Quellen aufgenommen werden. Dazu gehören Anfragen aus der Bevölkerung, Vorschläge von Ortsbeiräten sowie Hinweise anderer Ämter, die bspw. auf geplante städtische Projekte hinweisen, in deren Umfeld ein Trinkbrunnen sinnvoll wäre. Nachdem die AG Trinkbrunnen sich auf neue Standorte verständigt hat, erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen durch das Klimareferat. Am Standort Odina-Bott-Platz wird derzeit die Ertüchtigung des historischen Trinkbrunnens "Westendbrunnen" in unmittelbarer Nähe zum Platz geprüft. Im Zuge der Prüfung wird untersucht, ob eine Umsetzung der historischen und denkmalgeschützten Brunnenanlage auf den Odina-Bott-Platz technisch und wirtschaftlich sinnvoll wäre. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Einrichtung eines neuen Trinkbrunnens geprüft. Grundsätzlich können Anfragen zur Errichtung und zum Bau von Trinkbrunnen direkt an das Klimareferat gestellt werden. Dazu kann sich an die speziell dafür eingerichtete E-Mail-Adresse gewandt werden: trinkbrunnen@stadt-frankfurt.de. Darüber hinaus weist der Magistrat darauf hin, dass für bestehende und neue Trinkbrunnen Paten gesucht werden, die die Stadt Frankfurt am Main bei der Funktionskontrolle und nachhaltigen Nutzung der Brunnen unterstützen. Interessierte Bürger, Vereine oder Institutionen können sich hierfür ebenfalls gerne unter trinkbrunnen@stadt-frankfurt.de melden. Die Stadt Frankfurt stellt auf ihrer Website eine digitale Karte zur Verfügung, auf der alle Standorte der öffentlichen Trinkbrunnen im Stadtgebiet dargestellt sind. Diese ist unter folgendem Link zu erreichen: https://frankfurt.de/themen/klima-und-energie/stadtklima/stadtklima-erleben/trin kbrunnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7393
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Öffentliche Toiletten für PlätzeSTOB 317.04.2026
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 725 Betreff: Öffentliche Toiletten für Plätze Die Anforderung für die Errichtung einer öffentlichen Toilettenanlage im Nordend am Friedberger Platz ist dem Magistrat bekannt. Für das Haushaltsjahr 2027 ist beabsichtigt entsprechende investive Mittel anzumelden. Der Standort Friedberger Platz wird dabei als prioritär berücksichtigt. Der Pächter der Anlage am Merianplatz (Restaurant Kupferstecher) wurde bereits kontaktiert, um eine Ausweitung der Öffnungszeiten zu prüfen. Da sich die Öffnungszeiten an den Betriebszeiten des Restaurants orientieren, ist eine Bereitschaft zur darüberhinausgehenden Öffnung derzeit nicht vorhanden. Im Günthersburgpark wird ab dem 01.04.2026 eine mobile, barrierefreie Komposttoilette aufgestellt. Diese soll das bestehende Angebot des Cafés im Günthersburgpark ergänzen. Am Glauburgplatz konnte die Buchhandlung Happy für eine Teilnahme am Projekt "Nette Toilette" gewonnen werden. Dadurch kann der Bedarf an öffentlich zugänglichen Toiletten an diesem Standort derzeit gut abgedeckt werden. Ein weiterer Bedarf wird aktuell nicht gesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 30.10.2025, OA 578
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Strom aus dem Main? Einsatz schwimmender Strömungskraftwerke prüfenOFOB 116.04.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2026, OF 1/1 Betreff: Strom aus dem Main? Einsatz schwimmender Strömungskraftwerke prüfen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, die technische, rechtliche, ökologische und wirtschaftliche Machbarkeit des Einsatzes schwimmender Strömungskraftwerke nach dem Prinzip "Energyfish" des Herstellers Energyminer im Main auf Frankfurter Stadtgebiet zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten. Dabei soll insbesondere geprüft werden, - welche Mainabschnitte oder welche Fließgewässer auf Frankfurter Stadtgebiet grundsätzlich für ein Pilotprojekt in Betracht kommen, - welche Auswirkungen auf Fischfauna, Gewässerökologie und Lärmsituation zu erwarten wären, - und welche Betreiber- und Netzanschlusskonzepte für ein mögliches Pilotprojekt in Betracht kommen. Begründung: Frankfurt braucht neben Photovoltaik und Wärmewende auch Offenheit für innovative Formen erneuerbarer Energiegewinnung. Schwimmende Strömungskraftwerke wie die unter dem Namen "Energyfish" entwickelten Anlagen haben zuletzt Aufmerksamkeit erhalten, weil für einen ersten Einsatz im Rhein eine Genehmigung erteilt wurde. Ob ein solcher Ansatz auch für Frankfurt geeignet ist, lässt sich wegen der besonderen Bedingungen des Mains nicht pauschal beantworten. Gerade deshalb braucht es eine seriöse Machbarkeitsprüfung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 1 2026 Die Vorlage OF 1/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Restaurierung und Konservierung der Skulptur „Oberräder Gärtnersfrau“OFOB 516.04.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, Linke, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2026, OF 1/5 Betreff: Restaurierung und Konservierung der Skulptur "Oberräder Gärtnersfrau" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Restaurierung und Konservierung der Skulptur "Oberräder Gärtnersfrau" zu veranlassen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 Euro. Begründung: Die Skulptur "Oberräder Gärtnersfrau" weist deutliche Witterungsschäden und Risse auf. Die Gärtnersfrau ist das Wahrzeichen von Oberrad und soll daher erhalten und restauriert werden. Eine zeitnahe Instandsetzung ist erforderlich, um weitere Schäden zu vermeiden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 5 2026 Die Vorlage OF 1/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 5Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisierenOFOB 916.04.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2026, OF 1/9 Betreff: Wasserturm Eschersheim: Städtische Konzeptvergabegrundsätze gegenüber Mainova AG durchsetzen und Runden Tisch organisieren Vorgang: NR 660/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; OM 7685/25 OBR 9; ST 7/26 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, auf welche Weise er gegenüber der Mainova AG bisher Ziffer 8 des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung (NR 660 aus 2023, Beschluss dokumentiert unter § 3418/23) zur Vergabe von Flächen städtischer Beteiligungsgesellschaften angewendet hat. Nach Ziffer 8 des oben genannten Stadtverordnetenbeschlusses hat der Magistrat bei Gesellschaften, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, "nachhaltig darauf [zu] dringen", dass die Grundsätze der Erbbaurechtsvergabe und der Konzeptvergabe (Ziffern 1. bis 7. des Beschlusses) auch bei der Vergabe von Flächen dieser Gesellschaften berücksichtigt werden. Da die Mainova AG plant, das Gelände des Wasserturms Eschersheim (Flurstück mit Wasserturm, ca. 1.400 m², zwischen Eschersheimer Landstraße und Maßbornstraße) zu veräußern, ist diese Regelung einschlägig. 2. sofern der Magistrat bisher nicht bzw. nicht mit hinreichendem Nachdruck im Sinne des Beschlusses unter Ziffer 8, § 3418 aus 2023 auf die Mainova AG eingewirkt hat, dies nun mit Nachdruck zu tun. Insbesondere das Ziel einer Konzeptvergabe mit sozialen, ökologischen und gemeinwohlorientierten Kriterien sowie eine öffentlich zugängliche Nutzung des Denkmals sollten dabei im Vordergrund stehen. Der Magistrat wird gebeten, über den Stand dieser Gespräche regelmäßig zu berichten. 3. in dieser Angelegenheit grundsätzlich vermittelnd tätig zu werden und zeitnah einen Runden Tisch zur Zukunft des Wasserturms Eschersheim und seines Umfelds einzuberufen, an den neben der Mainova die maßgeblichen Akteur*innen der Verwaltung und Vertreter*innen der Politik und Zivilgesellschaft eingeladen werden. 4. eine mögliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans im Bereich des Wasserturms nur nach Vorstellung im Ortsbeirat zu erteilen. Zwar ist die mögliche Befreiung ein Vorgang der Verwaltung, doch die Auswirkungen auf den Stadtteil sollten mit den lokalen Vertreter*innen diskutiert werden, bevor Tatsachen geschaffen werden. Begründung: Laut Medienberichten beabsichtigt die Mainova AG, den unter Denkmalschutz stehenden Wasserturm Eschersheim samt 1.400 m² umgebender Fläche an einen Investor zu verkaufen. Genau für solche Fälle hat die Stadtverordnetenversammlung mit Ziffer 8 ihres Beschlusses NR 660 aus 2023 eine klare Vorgabe geschaffen: Bei städtischen Beteiligungsgesellschaften - und dazu zählt die Mainova AG, an der Stadt Frankfurt eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung von mehr als 75% hält - soll der Magistrat darauf hinwirken, dass Flächen nach den Grundsätzen der Konzeptvergabe und im Erbbaurecht vergeben werden. Der Ortsbeirat sieht hier einen konkreten Anwendungsfall und möchte wissen, ob und wie der Magistrat dieser Verpflichtung gegenüber der Mainova AG bisher nachgekommen ist. Hinzu kommt, dass das Gelände nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan NW 81c Nr 1 als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist (siehe ST 7 aus 2026). Jede bauliche Entwicklung setzt eine Befreiung von den Festsetzungen voraus. Eine solche Befreiung sollte nicht ohne einen strukturierten Dialog mit dem Stadtteil erfolgen. Die Bürger*inneninitiative Wasserturm fordert bereits seit 2021 einen Runden Tisch zur Zukunft des Wasserturms. Dieser hat bis heute nicht stattgefunden. Der Ortsbeirat hat sich wiederholt für die Instandsetzung und eine öffentliche Nutzung des Turms eingesetzt (zuletzt OM 7685 aus 2025). Mit dem nun angestrebten Verkauf droht ohne vermittelndes Eingreifen der Stadt, dass öffentliche Belange und die langjährigen Bemühungen der Initiativen übergangen werden. Das Stadtplanungsamt hat in ST 7 aus 2026 selbst festgehalten, dass seine Einbindung in den weiteren Planungsprozess erforderlich ist - es läge daher nahe, ihm auch die Moderation eines Runden Tisches zu übertragen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 660 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7685 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 7 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO I, TOP 10 Der Antrag OF 1/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 29 2026 Die Vorlage OF 1/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Entwicklung Bundesbank-Gelände: Berücksichtigung von Bedarfen aus dem Ortsbezirk 9OFOB 916.04.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2026, OF 10/9 Betreff: Entwicklung Bundesbank-Gelände: Berücksichtigung von Bedarfen aus dem Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: bei der künftigen Entwicklung des Bundesbank-Geländes an der Wilhelm-Epstein-Straße sicherzustellen, dass auch die Belange des Ortsbezirks 9 und insbesondere der angrenzenden Platensiedlung berücksichtigt werden, indem 1. die räumliche Nähe zur Platensiedlung sowie die Planung des U4-Lückenschlusses bis Ginnheim von Beginn an gemeinsam mit der Weiterentwicklung des Bundesbank-Areals gedacht werden - insbesondere im Rahmen der laufenden städtebaulichen Begleitplanung zur Verlängerung der U4 für dieses Gebiet; 2. geprüft wird, ob auf dem Gelände auch die für die Platensiedlung benötigte weitere Grundschule untergebracht werden kann oder inwiefern die Europäische Schule einen Beitrag zur Abdeckung dieses Bedarfs leisten kann; 3. die Öffnung des Geländes und der darauf entstehenden Bildungsinfrastruktur in die angrenzenden Wohnquartiere - insbesondere die Platensiedlung - als Planungsziel verfolgt und mit der Europäischen Schule vereinbart wird; 4. eine solide Grundlage für alle weiteren Planungsentscheidungen durch einen Beteiligungsprozess mit der Nachbarschaft gelegt wird. Begründung: Zu 1) Das ehemalige Bundesbank-Gelände liegt in direkter Nachbarschaft zur Platensiedlung im Ortsbezirk 9 und in unmittelbarer Nähe zur geplanten U4-Verlängerung nach Ginnheim. Beide Entwicklungen sollten planerisch aufeinander abgestimmt erfolgen und daher aufgrund ihrer räumlichen Nähe zueinander und der Wechselwirkungen der Projekt der aufeinander gemeinsam betrachtet werden. Zu 2) In unmittelbarer Nähe zur Platensiedlung besteht ein Bedarf an Grundschulplätzen, für eine neue Grundschule sucht die Stadt bereits seit geraumer Zeit einen neuen Standort. Das Gelände könnte hier eine Lösung bieten. Zu 3) Bereits im Zuge der Debatte um eine Ansiedlung der Europäischen Schule am Ratsweg wurde immer wieder betont, dass Synergieeffekte genutzt werden könnten und dass die Schule nicht abgeschottet entstehen soll, sondern sich dem Stadtteil öffnen möchte. Zu 4) Eine frühzeitige Beteiligung der Anwohnenden verhindert, dass an den tatsächlichen Bedürfnissen vorbeigeplant wird und entspricht dem mit der "Richtlinie Beteiligung" formulierten Anspruch der Stadt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO I, TOP 19 Der Antrag OF 1/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 34 2026 Die Vorlage OF 10/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Ladeinfrastruktur im Europaviertel - Stand der BeantragungenOFOB 116.04.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2026, OF 11/1 Betreff: Ladeinfrastruktur im Europaviertel - Stand der Beantragungen Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, - welche Standorte für öffentliche Ladeinfrastruktur im Europaviertel bereits identifiziert, vorgeprüft oder konkret geplant sind, - welche dieser Standorte sich bereits in Vergabe, Vorbereitung oder Umsetzung befinden, - welche Art von Ladeinfrastruktur dort jeweils vorgesehen ist, - und wann mit einer Realisierung zu rechnen ist. Begründung: Die vorhandene Ladeinfrastruktur im Europaviertel wird zunehmend genutzt. Vor diesem Hintergrund ist für den Ortsbeirat von Interesse, wie der aktuelle und absehbare Stand der Planung und Umsetzung zusätzlicher öffentlicher Ladeinfrastruktur im Quartier ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 4 2026 Die Vorlage OF 11/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im gesamten Antrag die Formulierung "Europaviertel" durch "Ortsbezirk 1" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Endlich eine dauerhafte Lösung gegen Taubenkot an der Galluswarte findenOFOB 116.04.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2026, OF 12/1 Betreff: Endlich eine dauerhafte Lösung gegen Taubenkot an der Galluswarte finden Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah einen Ortstermin an der Bushaltestelle "Haus Gallus" an der Frankenallee unter der Galluswarte mit den zuständigen Ämtern und Stellen, vor allem dem Stadttaubenprojekt Frankfurt e.V., zu veranlassen, um gemeinsam eine dauerhafte bauliche Lösung gegen die massive Belastung durch Taubenkot zu erarbeiten. Dabei soll insbesondere erörtert werden, - welche baulichen Maßnahmen geeignet sind, um den Haltestellenbereich und wartende Fahrgäste wirksam vor herabfallendem Taubenkot zu schützen, - wie die vorhandenen Konstruktionen unter der Brücke so gesichert oder ergänzt werden können, dass Tauben sich dort nicht weiter ungehindert aufhalten, - und welcher geeignete Standort für ein Taubenhaus im Umfeld in Betracht kommt, um eine nachhaltige und tierschutzgerechte Lösung zu unterstützen. Dem Ortsbeirat ist im Anschluss an den Ortstermin über die besprochenen Lösungsansätze und das weitere Vorgehen zu berichten. Begründung: Die Bushaltestelle an der Frankenallee unter der Galluswarte ist seit Langem massiv durch Taubenkot belastet. Für wartende Fahrgäste ist der Zustand unzumutbar. Zahlreiche frühere Anträge und Initiativen haben das Problem bereits benannt, ohne dass bislang eine dauerhafte Lösung erreicht wurde. Gerade deshalb ist nun ein zeitnaher Ortstermin mit den zuständigen Stellen sinnvoll, damit die offenen Fragen unmittelbar vor Ort geklärt und endlich konkrete bauliche Maßnahmen abgestimmt werden können. Dabei sollte auch ein geeigneter Standort für ein Taubenhaus in den Blick genommen werden, um über reine Symptombekämpfung hinauszukommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 12 2026 Die Vorlage OF 12/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
OFOB 1Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Versperrte Fußgängerfurt am Marbachweg durch Busse der Linie M34OFOB 916.04.2026 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2026, OF 13/9 Betreff: Versperrte Fußgängerfurt am Marbachweg durch Busse der Linie M34 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: dafür Sorge zu tragen, dass das regelmäßige Halten von Bussen der Linie M34 an der Haltestelle Kaiser-Sigmund-Str. im Bereich der Fußgänger*innenfurt der Ampelanlage abgestellt wird, da dies die verkehrssichere Überquerung der Fahrbahn im Bereich der Lichtzeichenanlage verhindert. Begründung: Die Halteposition des Busses führt immer wieder zu unübersichtlichen Verkehrssituationen, die ein Risiko für die Fußgänger*innen darstellen oder zu erheblichen Wartezeiten führen. (Fotos: Privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 36 2026 Die Vorlage OF 13/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterstützung des Nachbarschaftsprojekts „Sommergarten am Wasserturm“OFOB 916.04.2026 · GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2026, OF 2/9 Betreff: Unterstützung des Nachbarschaftsprojekts "Sommergarten am Wasserturm" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt den Verein Tortuga Eschersheim e.V. bei der Durchführung des Nachbarschaftsprojekts "Sommergarten am Wasserturm" mit einem Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget. Das Geld soll unter anderem für eine temporäre, mobile Toilettenanlage (Handycap-Toilette) verwendet werden, die während der Betriebszeiten des Sommergartens ein sauberes und hygienisches Umfeld gewährleistet. Begründung: Im Jahr 2025 veranstaltete der Verein Tortuga Eschersheim e.V. einen mehrtägigen "Sommergarten am Wasserturm", der vom Ortsbeirat 9 mit einem Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro gefördert wurde. Mit diesen Mitteln konnten unter anderem die notwendigen Toilettenanlagen finanziert werden. Die Veranstaltung wurde von der Nachbarschaft sehr gut angenommen und hat zur Stärkung des sozialen Miteinanders im Stadtteil beigetragen. Aufgrund des großen Erfolgs ist geplant, den Sommergarten in diesem Jahr erneut durchzuführen. Um die Durchführung auch in diesem Jahr zu gewährleisten, wird erneut um finanzielle Unterstützung gebeten. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 9 am 07.05.2026, TO I, TOP 11 Der Antrag OF 2/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD und Linke erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 4 2026 Die Vorlage OF 2/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 9Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - 9er-Feld Sportanlage HarheimOFOB 1416.04.2026 · CDU, GRÜNE, SPD, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2026, OF 3/14 Betreff: 9er-Feld Sportanlage Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um den Ausbau des an der Sportanlage Harheim bestehenden 9er-Felds zu einem Kunstrasenplatz Begründung: Als Begründung verweist der Ortsbeirat die Ausführungen der SG Harheim: "Hintergrund ist, dass unser Verein in den vergangenen Jahren erfreulicherweise stark gewachsen ist. Insbesondere im Mädchenfußball verzeichnen wir großen Zulauf. In der kommenden Saison werden wir ein B-Juniorinnen-Team, eine D-Juniorinnen-Mannschaft, zwei E-Juniorinnen-Teams sowie die F-Juniorinnen stellen. Diese zusätzlichen Teams benötigen sowohl für den Trainingsbetrieb als auch für die Spiele an den Wochenenden ausreichend Platz. Der bestehende Rasenplatz ist insbesondere in den Wintermonaten nur eingeschränkt beziehungsweise teilweise gar nicht bespielbar. Dadurch stoßen wir schon heute an unsere Kapazitätsgrenzen. Ein Kunstrasenplatz würde die Voraussetzungen schaffen, damit wir dem wachsenden Bedarf gerecht werden und den Trainings- und Spielbetrieb nachhaltig sichern können. Wir haben als Verein viele Ideen, um den Kinder- und Jugendfußball in Harheim weiter auszubauen - gerade auch den Mädchenfußball. Ein Beispiel dafür ist unser Konzept "SGH Junior-Coach". Dabei sollen ältere Jungen und Mädchen gegen eine etwas höhere Aufwandsentschädigung erste Erfahrungen als Trainerin oder Trainer sammeln und schrittweise mehr Verantwortung übernehmen. Davon versprechen wir uns nicht nur eine stärkere Nachwuchsförderung im Verein, sondern auch einen besseren Zusammenhalt innerhalb des Vereins und im gesamten Stadtteil. Aus unserer Sicht wäre der Ausbau des 9er-Felds zu einem Kunstrasenplatz eine wichtige Investition in die sportliche und soziale Entwicklung in Harheim" Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 14 am 04.05.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1 2026 Die Vorlage OF 3/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 14Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.