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Neue Standorte für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik

Vorlagentyp: B
116 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat plant den Verbleib des Max-Planck-Instituts für empirische Ästhetik am aktuellen Standort und diskutierte bereits über mögliche Erweiterungsbauoptionen. Der aktuelle Stand zeigt, dass keine neuen Entwicklungen oder Planungen vorliegen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Grüneburgweg — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.

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Neues zu Grüneburgweg per E-Mail

Bericht

Nach Kenntnis des Magistrats beabsichtigt das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik (MPIEA) den Verbleib an dessen derzeitigem Standort im Westend-Carree, Grüneburgweg 14 in Frankfurt am Main. Zuletzt hat der Magistrat im Sommer 2025 zu einem möglichen Ergänzungsbau für das MPIEA im Hof des Westend-Carree beraten. Über neuere Entwicklungen oder Planungen ist dem Magistrat nichts bekannt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Januar 2024NRNR 863Neue Standorte für das Max-Planck-Institut für empirische ÄsthetikSTVV-Antrag · CDU
  2. 17. Juni 2024BB 238Neue Standorte für das Max-Planck-Institut für empirische ÄsthetikMagistratsbericht
  3. 18. November 2024BB 425Neue Standorte für das Max-Planck-Institut für empirische ÄsthetikMagistratsbericht
  4. 28. November 2025BB 431Neue Standorte für das Max-Planck-Institut für empirische ÄsthetikMagistratsbericht
  5. 17. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 116 Wochen
    BB 150Neue Standorte für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 1 · 11.05.2026
TO II, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 2 · 23.06.2026
TO I, TOP 79
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 150 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis)

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