Neue Standorte für das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant den Verbleib des Max-Planck-Instituts für empirische Ästhetik am aktuellen Standort und diskutierte bereits über mögliche Erweiterungsbauoptionen. Der aktuelle Stand zeigt, dass keine neuen Entwicklungen oder Planungen vorliegen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Grüneburgweg — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Freihalten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leih-fahrrädern und E-Scootern04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Modalfilter am Grüneburgkreisel abbauen04.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Entfernung des Parklets im Grüneburgweg03.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Grüneburgweg per E-MailBericht
Nach Kenntnis des Magistrats beabsichtigt das Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik (MPIEA) den Verbleib an dessen derzeitigem Standort im Westend-Carree, Grüneburgweg 14 in Frankfurt am Main. Zuletzt hat der Magistrat im Sommer 2025 zu einem möglichen Ergänzungsbau für das MPIEA im Hof des Westend-Carree beraten. Über neuere Entwicklungen oder Planungen ist dem Magistrat nichts bekannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2024NRNR 863Neue Standorte für das Max-Planck-Institut für empirische ÄsthetikSTVV-Antrag · CDU
- 17. Juni 2024BB 238Neue Standorte für das Max-Planck-Institut für empirische ÄsthetikMagistratsbericht
- 18. November 2024BB 425Neue Standorte für das Max-Planck-Institut für empirische ÄsthetikMagistratsbericht
- 28. November 2025BB 431Neue Standorte für das Max-Planck-Institut für empirische ÄsthetikMagistratsbericht
- 17. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 116 WochenBB 150Neue Standorte für das Max-Planck-Institut für empirische ÄsthetikMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und BSW (= Kenntnis)