Sportfördermittel hier: Baumaßnahmen vereinseigener Sportstättenbau
Zusammenfassung
Der Vorschlag beinhaltet die Bereitstellung von Sportfördermitteln in Höhe von 221.985,00 € zur Unterstützung der Frankfurter Sportvereine bei der Stärkung ihrer Sportstätten. Die Maßnahme soll den Vereinsbetrieb optimieren und die Attraktivität der Sportstätten für die Mitglieder erhöhen.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenBeschlussvorschlag
- Der vorliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 221.985,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt.
- Die Mittel hierfür stehen unter Vorbehalt eines rechtskräftigen Haushalts 2026 in der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Projektdefinition 5.007482 (Investitionszuschüsse für vereinseigene Sportstätten) im Investitionsprogramm 2024 - 2027 in Höhe von 134.584,00 € sowie in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) in Höhe von 87.401,00 € zur Verfügung.
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Umwandlung von zwei Tennisplätzen auf wasserlosen Keramiksandbelag beim 1. Zeilsheimer Tennisclub 1969 e.V. bei einer Abschreibungsdauer der Maßnahme von 20 Jahren mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 3.381,80 € p. a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 760,91 € p. a. zu rechnen ist. Für die Errichtung einer Flutlichtanlage durch den Tennisclub Europaviertel Frankfurt e.V. betragen die Aufwendungen für die Abschreibung bei einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren 3.347,40 € p. a und die kalkulatorische Verzinsung 753,17 € p. a. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten. Der
- Zeilsheimer Tennisclub 1969 e.V. möchte auf zwei Tennisplätzen einen Belagswechsel durchführen. Die Platzbeläge, die derzeit aus einer Oberschicht aus Ziegelmehl bestehen, sollen durch einen wasserlosen Keramiksandbelag ersetzt werden. Aufgrund stetig steigender Mitgliederzahlen beim Tennisclub Europaviertel Frankfurt e.V. beabsichtigt der Verein für seine sechs Tennisplätze eine Flutlichtanlage zu errichten. Beim Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e.V. soll zukünftig die Warmwasserversorgung aus Gründen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes durch den Einbau einer Wärmepumpe erfolgen. Weiterhin sollen zwei Sportgerätetore in der Turnhalle, die nicht mehr den geltenden DIN-Normen entsprechen, ausgetauscht werden. Im Turnhallengebäude des Turnverein Niederrad e.V. wurde Feuchtigkeit in Wänden entdeckt, die durch massive Schäden an der Abdeckung und Dämmung des Daches verursacht werden. Eine umfassende Sanierung ist dringend notwendig.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Durch die Umwandlung der zwei Tennisplätze beim
- Zeilsheimer Tennisclub 1969 e. V. auf wasserlosen Keramiksandbelag wird der Wasserverbrauch erheblich reduziert. Zudem sind die Plätze ganzjährig bespielbar. Die Errichtung einer Flutlichtanlage beim Tennisclub Europaviertel Frankfurt e.V. erhöht die Trainings- und Spielmöglichkeiten für die Vereinsmitglieder erheblich. Mit dem Einbau einer Wärmepumpe wird die Warmwasserversorgung beim Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e.V. nachhaltiger und umweltfreundlicher erfolgen. In der Turnhalle werden die bestehenden Sportgerätetore durch zwei der DIN-Norm entsprechenden Geräteraumsektionaltore ersetzt. Beim Turnverein Niederrad e.V. wird die Abdichtung auf dem Dach des Turnhallengebäudes erneuert, um weitere Schäden an Wänden und Räumen zu verhindern. Außerdem werden durch eine verbesserte Dämmung erhebliche Energieeinsparungen erzielt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- a)☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlichvorgeschrieben Folgende Formist vorgeschrieben:
- b)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wirdvorgeschlagen KurzeBeschreibung (2 - 3 Sätze):
- c)Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nichterfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang☐ Gestaltungsspielraum ist nichtausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nichtakzeptiert werden☐ Ressourcen stehen nichtzur Verfügung ☐ gesetzlicherAusschließungsgrund☐ Beteiligung hat bereitsstattgefunden Erläuterung(optional):
- d)☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nichtvorgeschlagen, weil
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. April 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.05.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, ÖkoLinX-ELF-PARTEI, BFF, BSW, FREIE WÄHLER, Tierschutzpartei und DFRA