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Unbeantwortete Vorlagen endlich beantworten

Vorlagentyp: STMagistrat
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

In der Stellungnahme wird das Bestreben des Magistrats betont, die Anfragen der Ortsbeiräte innerhalb einer Frist von zwölf Wochen zu beantworten. Wenn dies nicht möglich ist, wird eine vorläufige Stellungnahme abgegeben. Ziel ist es, den Ortsbeiräten zeitnah sachgerechte Antworten zukommen zu lassen.

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Stellungnahme des Magistrats

Es ist das Bestreben des Magistrats, die Stellungnahmen an die Ortsbeiräte innerhalb der durch § 4 Ziff. 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte vorgegebenen Frist von zwölf Wochen abzugeben. Ist dies nicht möglich, weil beispielsweise die Recherchen der Fachämter oder die Abstimmung zwischen mehreren beteiligten Fachbereichen noch weitere Zeit in Anspruch nehmen, ist der Magistrat gehalten, eine vorläufige Stellungnahme abzugeben. Bei der weit überwiegenden Zahl der Ortsbeiratsanregungen und -anfragen ist eine fristgerechte Antwort durch den Magistrat gegeben. In einigen Fällen stehen Antworten noch aus, da noch Abstimmungsbedarf innerhalb des Magistrats besteht. Der Magistrat wird dem Ortsbeirat sobald als möglich eine abgestimmte und sachgerechte Antwort zukommen lassen, ggf. in Form einer vorläufigen Stellungnahme.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Oktober 2025OFOF 1270/2Unbeantwortete Vorlagen endlich beantwortenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Januar 2026OMOM 8007Unbeantwortete Vorlagen endlich beantwortenDirektanregung
  3. 17. April 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 Wochen
    STST 713Unbeantwortete Vorlagen endlich beantworten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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