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Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die vorgeschlagene Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main dient der Anpassung an die aktuellen rechtlichen Vorgaben nach der Kommunalrechtsreform. Diese Anpassungen sind notwendig, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und eine klare Regelung der Betriebsführung zu gewährleisten.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Der in der Anlage 1 beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird zugestimmt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission den Satzungsänderungen im Umlaufverfahren im Januar 2026 zugestimmt hat.

Begründung

A. Zielsetzung

Mit der im April 2025 in Kraft getretenen Kommunalrechtsreform wurden wesentliche Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung sowie des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) geändert. Diese gesetzlichen Neuregelungen sind unmittelbar anzuwenden, stehen jedoch derzeit teilweise im Widerspruch zur bestehenden Betriebssatzung der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main, die noch die bisherige Rechtslage abbildet. Vor diesem Hintergrund ist eine zeitnahe Anpassung der Betriebssatzung erforderlich, um Rechtssicherheit herzustellen und die Satzung mit den aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben in Einklang zu bringen. Die vorgesehenen Änderungen betreffen insbesondere:

  • die Möglichkeit zur Bestellung einer Abwesenheitsvertretung bei einer alleinigen Betriebsleitung,
  • die Festlegung von Vertretungen für die kraft Amtes der Betriebskommission angehörenden Magistratsmitglieder,
  • die Festlegung der Gäste bei Sitzungen der Betriebskommission,
  • Anpassungen im Bereich der Bekanntmachung des Wirtschaftsplans,
  • die Neuregelung der Rechnungslegung unter Beibehaltung des bisherigen Umfangs,
  • sowie verkürzte Fristen für die Aufstellung und die Feststellung des Jahresabschlusses. Darüber hinaus sind einzelne redaktionelle und klarstellende Anpassungen vorgesehen, ohne den inhaltlichen Kern der bisherigen Satzung grundlegend zu verändern. Die Anpassungen wurden stadtweit abgestimmt und dienen der einheitlichen Umsetzung der gesetzlichen Änderungen bei den Eigenbetrieben.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Beschlussfassung zu den vorgeschlagenen Anpassungen und Änderungen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☒Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben Folgende Form
    ist vorgeschrieben: Veröffentlichung im Amtsblatt nach erfolgter
    Beschlussfassung.
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden
    Erläuterung (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. April 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.05.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 19.05.2026
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 62 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDLinkeAfDFDPBFF
Ablehnung:
Volt
Sonstige:
Grüne (Votum im Ältestenausschuss)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, Linke, AfD und FDP gegen Volt (= Annahme mit der Maßgabe, dass gemäß § 17 Absatz 3 der Jahresabschluss innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt werden muss.); GRÜNE (= Votum im Ältestenausschuss) sowie ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme)

Ältestenausschusses
Sitzung 1 · 21.05.2026
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 62 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeAfDVoltFDPBFFFreie Wähler
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, AfD, Volt und FDP gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe 12 Monate); ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, BSW, FREIE WÄHLER und Tierschutzpartei (= Annahme) DFRA (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 2 · 21.05.2026
TO II, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 62 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeAfDVoltFDPBFFFreie Wähler
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF, BSW, FREIE WÄHLER und Tierschutzpartei gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe 12 Monate); ÖkoLinX-ELF-PARTEI und DFRA (= Enthaltung)

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