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  • Schmidtstraße begrünen
    OMOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7574 entstanden aus Vorlage: OF 1752/1 vom 04.10.2025 Betreff: Schmidtstraße begrünen Der Magistrat wird gebeten, nach der geplanten Einrichtung der Radschutzstreifen in der Schmidtstraße die dortigen Seitenräume mehr zu begrünen. Dazu sollen die Flächen zwischen den Bäumen bzw. Baumscheiben entsiegelt und mit Pflanzen begrünt werden. Für den Fußverkehr sollen mindestens 2,10 Meter zusammenhängende Gehwegbreite verbleiben. Die Gehwege sind, wo nötig, gegen das ordnungswidrige Parken zu sichern. Begründung: Beim Ortstermin des Ortsbeirats mit städtischen Vertretern wurden die aktuellen Planungen bezüglich des Radverkehrs in der Schmidtstraße vorgestellt. Demnach wird der Radverkehr auf die Straße verlegt werden. Der Fußverkehr wird somit mehr Platz bekommen, vorausgesetzt, dass keine Autos illegal auf dem Bürgersteig parken. Um dies zu verhindern und um das Mikroklima zu verbessern, sollten die Flächen zwischen den Bäumen entsiegelt werden. Auf der westlichen Seite ist dies teilweise schon umgesetzt (siehe Bild 2). Dies sollte in allen möglichen Bereichen der Schmidstraße umgesetzt werden (siehe Bild 1). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 176

  • Erhöhung des Reinigungsintervalls der Altkleidersammelbehälter auf der Frankenallee/Ecke Rebstöcker Straße
    OMOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7575 entstanden aus Vorlage: OF 1753/1 vom 05.10.2025 Betreff: Erhöhung des Reinigungsintervalls der Altkleidersammelbehälter auf der Frankenallee/Ecke Rebstöcker Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob eine häufigere Leerung der drei Altkleidersammelbehälter des Deutschen Roten Kreuzes an der Kreuzung Frankenallee/Rebstöcker Straße veranlasst werden kann, um die regelmäßige Überfüllung zu verhindern; 2. ob alternativ oder ergänzend die Aufstellung eines weiteren Altkleidersammelbehälters an dieser Stelle möglich ist. Begründung: Die Altkleidersammelbehälter an der Kreuzung Frankenallee/Rebstöcker Straße sind regelmäßig überfüllt. Dadurch quillt Kleidung über und es kommt zu Vermüllung und Verunreinigungen im unmittelbaren Umfeld. Dies beeinträchtigt nicht nur das Stadtbild, sondern führt auch zu hygienischen Problemen. Eine häufigere Leerung oder die Aufstellung eines weiteren Sammelbehälters würde zur Sauberkeit und Ordnung an diesem Standort beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 5 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2026, ST 1045

  • Radbügel am Standort „Pax & People“
    OMOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7576 entstanden aus Vorlage: OF 1757/1 vom 30.09.2025 Betreff: Radbügel am Standort "Pax & People" Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der kirchlichen Einrichtung "Pax & People", Pariser Straße 6 bis 8, an geeigneter Stelle zusätzliche Radbügel anbringen zu lassen. Gegebenenfalls können Poller durch Radbügel ersetzt werden. Begründung: Die vorhandenen Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern reichen nicht aus. Gerade Besucherinnen und Besucher der Einrichtung benötigen sichere Abstellmöglichkeiten, um ihre Fahrräder nutzen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 287 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-2

  • Beleuchtung Gehweg Europaviertel instand setzen
    OMOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7577 entstanden aus Vorlage: OF 1760/1 vom 05.10.2025 Betreff: Beleuchtung Gehweg Europaviertel instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung des gemeinsamen Geh- und Radweges zwischen Straße der Nationen, Römischer Ring und Pariser Straße instand setzen zu lassen. Begründung: Die defekte Beleuchtung wurde bereits mehrfach gemeldet, ohne dass sie innerhalb der letzten sechs Monate instand gesetzt wurde. Die Stadt ist als Trägerin der Straßenbaulast verpflichtet, die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Die Stadt unterliegt einer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, die auch die regelmäßige Kontrolle und Instandsetzung der Straßenbeleuchtung umfasst, um Gefährdungen auf Gehwegen vorzubeugen. Gut ausgeleuchtete Wege mindern das Gefühl von Unsicherheit und Angst, insbesondere bei Frauen, Jugendlichen und Seniorinnen bzw. Senioren. Sie fördern die soziale Kontrolle im öffentlichen Raum, da Personen und Situationen besser wahrgenommen werden. In dunklen Bereichen hingegen entstehen häufig Angsträume, die das Sicherheitsgefühl massiv beeinträchtigen und zu Meidungsverhalten führen. Defekte Laternen wirken verwahrlost und vermitteln einen Eindruck mangelnder Pflege öffentlicher Räume. Eine regelmäßige Wartung signalisiert dagegen Funktionsfähigkeit der Verwaltung, Respekt vor öffentlichen Räumen und Verantwortungsbewusstsein gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Gerade in urban verdichteten Quartieren wie dem Europaviertel ist eine gepflegte und funktionsfähige Straßenbeleuchtung ein wesentlicher Bestandteil städtischer Lebensqualität. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 765 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mülltrennung in Wohnsiedlungen ermöglichen
    OMOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7578 entstanden aus Vorlage: OF 1766/1 vom 30.09.2025 Betreff: Mülltrennung in Wohnsiedlungen ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit den Wohnungsbaugesellschaften sicherzustellen, dass - in Wohnsiedlungen ausreichend Behälter für eine funktionierende Mülltrennung (Bio-Tonne, Gelbe Tonne, Altpapier) vorhanden sind; - bei Neuaufstellung, Aufstockung oder Austausch von Tonnen die Bewohnerinnen und Bewohner klar und ansprechend über das Mülltrennungsverfahren informieret werden; - neben Informationskampagnen insbesondere die praktischen Voraussetzungen für Mülltrennung geschaffen werden. Begründung: Frankfurt hat das Ziel, Zero Waste City zu werden. Mülltrennung ist eine wesentliche Voraussetzung dafür. In vielen Siedlungen fehlen jedoch die notwendigen Tonnen, sodass selbst motivierte Anwohnende keine Chance haben, richtig zu trennen. Wo Bio-Tonnen aufgestellt werden, landen die Abfälle oft wieder beim Restmüll, weil die Bewohnerinnen und Bewohner nicht informiert wurden. Information und Ausstattung müssen Hand in Hand gehen. Nur so entsteht Akzeptanz und die Chance, Mülltrennung dauerhaft erfolgreich umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 631 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zukünftige Nutzung des ehemaligen Gleisareals zwischen FrankfurtNied und Römerhof
    VOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1284 entstanden aus Vorlage: OF 1320/6 vom 01.10.2025 Betreff: Zukünftige Nutzung des ehemaligen Gleisareals zwischen Frankfurt-Nied und Römerhof Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, 1. ob seitens der Stadt Frankfurt bereits Planungen, Gespräche oder Überlegungen zur zukünftigen Nutzung des im Betreff genannten Areals bestehen und welche Möglichkeiten es aus Sicht des Magistrats für dieses Areal gibt; 2. ob eine städtische Nutzung - z. B. als Grünzug, Radweg oder Naherholungsfläche - geprüft wird oder werden könnte; 3. ob eine Einbindung in bestehende Stadtentwicklungsprogramme, wie zum Beispiel die Radverkehrsstrategie, möglich wäre. Begründung: Das ehemalige Gleisareal verläuft parallel zum Denisweg und verbindet Nied über Griesheim bis in Richtung Römerhof. Es ist gegenwärtig überwiegend sich selbst überlassen und verwildert, ohne dass eine städtebauliche oder verkehrliche Nutzung erkennbar ist. Die Fläche bietet jedoch großes Potenzial für eine nachhaltige städtebauliche Nutzung im Frankfurter Westen - etwa als Radtrasse, Grünzug oder Verbindung zwischen den Stadtteilen. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat um eine Einschätzung, wie dieses Areal im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zukünftig genutzt werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 58 Aktenzeichen: 61-0

  • Straßensanierung Alt-Sossenheim (Abschnitt Lindenscheidstraße - Michaelstraße); Rückfragen zu ST 1306
    VOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1285 entstanden aus Vorlage: OF 1295/6 vom 05.10.2025 Betreff: Straßensanierung Alt-Sossenheim (Abschnitt Lindenscheidstraße - Michaelstraße); Rückfragen zu ST 1306 Vorgang: OM 6808/25 OBR 6; ST 1306/25 Mit der Anregung des Ortsbeirats vom 22. April 2025, OM 6808, hat der Ortsbeirat um die Sanierung des Straßenabschnitts der Straße Alt-Sossenheim, zwischen Lindenscheidstraße und Michaelstraße, gebeten. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den detaillierten Schilderungen der Anwohner sowie dem erkennbar schlechten Gesamtzustand der Fahrbahn, der bereits zu Spurrillen und Erschütterungen geführt hat. In der Stellungnahme des Magistrats vom 4. August 2025, ST 1306, teilt der Magistrat den Eindruck "nicht gänzlich". Zur Klärung dieser Bewertung bestehen seitens des Ortsbeirats entsprechende Rückfragen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. In der Stellungnahme des Magistrats vom 4. August 2025, ST 1306, führt der Magistrat aus, dass der in der Anregung OM 6808 geschilderte Eindruck "nicht gänzlich geteilt" wird. Welche Einschätzungen werden konkret seitens des Magistrats geteilt? 2. Ist dem Magistrat bekannt, dass nach Angaben der Anwohnerschaft die Erschütterungen in den angrenzenden Häusern zunehmen (durch schwerere Busse und Lkws) und bereits Veränderungen an der Bausubstanz festgestellt wurden? 3. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die Erschütterungen entsprechend einzudämmen? 4. Wurden in die Entscheidungsfindung zur Stellungnahme ST 1306 die Eindrücke und Beobachtungen der Anwohnerschaft einbezogen? Gegebenenfalls erscheint ein bilateraler Austausch zwischen dem Fachamt und der Anwohnerschaft sinnvoll, dessen Ergebnisse in die Beantwortung der oben genannten Fragen einfließen sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6808 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1306 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 516 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Leerstand der Gastronomie am Sossenheimer Kirchberg - Sicherung sozialer Treffpunkte und Vereinsnutzung
    VOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1286 entstanden aus Vorlage: OF 1296/6 vom 05.10.2025 Betreff: Leerstand der Gastronomie am Sossenheimer Kirchberg - Sicherung sozialer Treffpunkte und Vereinsnutzung Seit mehreren Monaten besteht am Sossenheimer Kirchberg ein Leerstand des ehemaligen Eiscafés, das zuvor als Stadtteiltreffpunkt und wichtiger sozialer Bezugspunkt - insbesondere für Senioren und Familien - diente. Darüber hinaus wurde die Räumlichkeit neben der Gaststube im Obergeschoss von Sossenheimer Vereinen als Treffpunkt und Lagerort genutzt, insbesondere bei Veranstaltungen auf dem Sossenheimer Kirchberg zur Zwischenlagerung. Auch die Sanitäranlagen wurden im Rahmen von Veranstaltungen wie dem Musiksommer oder dem Sossenheimer Weihnachtsmarkt gemeinschaftlich genutzt. Seit der Schließung fehlt dieser zentrale Stadtteiltreff, was von vielen Bürgerinnen und Bürgern bedauert wird. Zudem besteht bei den örtlichen Vereinen Unsicherheit, wie bei künftigen Veranstaltungen eine adäquate Sanitärversorgung gewährleistet werden kann. Eine zeitnahe Klärung der Situation wäre daher im Sinne der Stadtteilgemeinschaft dringend wünschenswert. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand hinsichtlich der Fortführung des Gastronomiebetriebs am Sossenheimer Kirchberg? 2. Gibt es bereits einen Nachfolgerbetrieb oder ein entsprechendes Nutzungskonzept? 3. Angeblich soll in den Räumlichkeiten ein Wasserschaden vorliegen, der die Nutzung der Sanitäranlagen verhindert. Kann seitens des zuständigen Fachamts die Reparatur des Schadens vorgezogen bzw. beschleunigt werden, um die Anlagen den Sossenheimer Vereinen rechtzeitig zur Veranstaltung des Sossenheimer Weihnachtsmarkts wieder bereitzustellen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Hochspannungstrasse 110 KV Leitung Kriftel - Duldungsanordnung des RP Darmstadt
    VOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1287 entstanden aus Vorlage: OF 1312/6 vom 21.09.2025 Betreff: Hochspannungstrasse 110 KV Leitung Kriftel - Duldungsanordnung des RP Darmstadt Die Vorhabenträgerin der geplanten Neubaumaßnahmen des 110 Kilovolt (KV) Erdkabels, die Firma Amprion GmbH, will zwischen dem Standort Kriftel und dem Industriepark Höchst an der Umspannanlage IPH West eine 5,6 Kilometer lange 110 KV Erdkabel Leitung verlegen. Dazu hat sie entsprechende Anträge beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt und auch bereits eine Duldungsanordnung zur Untersuchung der betroffenen Grundstücke bekommen. Einzelheiten zu den von der Duldungsanordnung betroffenen Grundstücke ist dem Kartenmaterial (Abrufbar unter: https://c.web.de/@337886076951593677/VYBWJJTRAVpqiYQ1GqHmFg) zu entnehmen. Wenn es zur Verwirklichung des Vorhabens entsprechend der getroffenen Duldungsanordnung kommt, könnten stadtplanerische Interessen der Stadt Frankfurt beeinträchtigt sein, da ein Korridor von circa 15 bis 20 Metern rechts und links des Erdkabels von baulichen Anlagen freizuhalten ist und die Leistung von einer öffentlichen Straße erreichbar sein muss. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, 1. ob der gemäß der Duldungsanordnung geplante Verlauf der Trasse stadtplanerischen Vorhaben absehbar im Wege stehen könnte; 2. ob es der Stadt möglich ist, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen, mit dem Ziel, dass die Hochspannungsleitung nicht einfach entlang der Luftlinie verlegt wird, sondern entlang von bereits vorhandenen Erschließungsanlagen (öffentlichen Straßen und Wegen) verlegt wird, um einen geringen Flächenverbrauch zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 444 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-0

  • Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße?
    VOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1288 entstanden aus Vorlage: OF 1321/6 vom 21.09.2025 Betreff: Wohin mit den Fahrzeugen in der Henriette-Fürth-Straße? Dem Ortsbeirat ist berichtet worden, dass die Anwohner:innen der Henriette-Fürth-Straße, die einen Stellplatz auf der Fläche gemietet haben, welche möglicherweise demnächst überbaut werden soll, ihre Fahrzeuge beseitigen sollten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten 1. wo die Anwohner:innen, die gegenwärtig auf dem in der Begründung genannten Parkplatz ihre Fahrzeuge abstellen, künftig ihre Fahrzeuge abstellen sollen, wenn dieser Parkplatz nicht mehr zur Verfügung steht und wenn in Betracht gezogen wird, dass die Aufnahmekapazität des Stadtteils für ruhenden Verkehr bereits jetzt vollkommen ausgeschöpft ist; 2. ob der genannte Parkplatz nicht als Stellplatz für die Bebauung der umliegenden Wohnhäuser aufgrund der seinerzeit erteilten Baugenehmigungen erhalten bleiben muss. Begründung: Der Parkplatz verfügt über rund 160 Stellplätze. Er befindet sich am westlichen Ende der Henriette-Fürth-Straße und erstreckt sich entlang dieser und der Rheinlandstraße. Er ist dringend erforderlich, weil das Quartier bereits jetzt - also mit diesem Parkplatz - unter einem so hohen Parkdruck leidet, dass oftmals sogar Rettungswege versperrt sind. Zu beachten ist, dass bereits vor dem Inkrafttreten der Frankfurter Stellplatzsatzung, die in den 1990er-Jahren erlassen wurde, Bauherren dazu verpflichtet waren, "Einstellplätze" oder Garagen für die "zu erwartenden Kraftfahrzeuge der Bewohner" zu schaffen. Daher ist es nicht auszuschließen, dass durch den Wegfall des Parkplatzes eine Nebenbestimmung zur Genehmigung der vorhandenen Bebauung entfallen ist. Die Beseitigung der Parkplätze würde damit zu einem rechtswidrigen Zustand führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 105 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • 16 Meter hoher Lärmschutz soll durch eine Lärmschutzwand ersetzt werden, die lediglich acht Meter hoch ist?
    VOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1289 entstanden aus Vorlage: OF 1325/6 vom 21.09.2025 Betreff: 16 Meter hoher Lärmschutz soll durch eine Lärmschutzwand ersetzt werden, die lediglich acht Meter hoch ist? Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob es zutreffend ist, dass die 16 Meter hohe Lärmschutzwand an der Nordseite des Rollfeldes und der angrenzenden Hangars entlang dem Airportring abgerissen und durch eine lediglich acht Meter hohe Lärmschutzwand ersetzt werden soll. Begründung: Die Bevölkerung hat sich mit dem aus dem Tenor ersichtlichen Anliegen an den Ortsbeirat gewandt. Es wird befürchtet, dass durch die beschriebene Veränderung der Lärmschutzwand mit einer erheblichen Zunahme des von dem Flughafen ausgehenden Betriebslärms zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 56 Aktenzeichen: 83-1

  • Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37
    VOB 7
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1290 entstanden aus Vorlage: OF 548/7 vom 07.10.2025 Betreff: Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37 Seit den Beschlüssen des Kirchenvorstands der Ev. Cyriakusgemeinde im Jahr 2016 zum Umbau des Kirchengebäudes und zur Aufstellung eines neuen Gebäudekonzepts ohne das ehemalige Gemeindehaus stellt sich die Frage nach der zukünftigen Nutzung. Es soll in Erbpacht vergeben werden und den Umbau der Kirche Auf der Insel finanzieren. Nun wurde bekannt, dass das Vermarktungsverfahren abgeschlossen ist und der Evangelische Regionalverband sich in Vertragsverhandlungen mit einem Investor befindet. Auf der Fläche des aufgegebenen Gemeindehauses soll neuer Wohnraum entstehen. Weitere hochpreisige Eigentumswohnungen sind nicht im Sinne Rödelheims. Vielmehr werden bezahlbarer Wohnraum oder Räumlichkeiten, die als Nachbarschaftstreffpunkte dienen, benötigt. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Hat der Magistrat für die Stadt Frankfurt Interesse an der Immobilie angemeldet? Wurden Möglichkeiten geprüft, sodass sich die ABG oder die NH an dem Verfahren beteiligen? 2. Um welchen Investor handelt es sich und welche Art von Wohnungen sollen zu welchen Preisen entstehen? Wie hoch ist der Anteil von Miet- und Sozialwohnungen? 3. Wie wird der Erhaltungssatzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart E 34 Rechnung getragen? 4. Wie wird mit dem Bestandsgebäude umgegangen? 5. Sind in dem Konzept soziale Gemeinschaftsräume für den Stadtteil vorgesehen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 274 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1165 Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Trinkbrunnen im Ortsbezirk 7
    VOB 7
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1291 entstanden aus Vorlage: OF 559/7 vom 07.10.2025 Betreff: Trinkbrunnen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OM 4352/23 OBR 7; ST 71/24 Zu der Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4352, liegt seit dem 08.01.2024 die Stellungnahme des Magistrats ST 71 vor, in der die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Standorte in die bereits bestehende Liste aufgenommen und zu gegebener Zeit geprüft werden und darüber entschieden wird. Die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise besteht nach wie vor. Trinkbrunnen werden vom Magistrat gemäß Klimawandelaktionsplan (Seite 13) auch als geeignete Maßnahme zur Anpassung an die Klimakrise gesehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat nach mehr als eineinhalb Jahren nun gebeten, über das Ergebnis der angekündigten Prüfung aus der Stellungnahme ST 71 zu berichten, sowie, ob schon über das weitere Prozedere für die Standorte (Arthur-Stern-Platz/Baruch-Baschwitz-Platz, Alt-Praunheim vor dem Seniorenheim, Alt-Hausen) entschieden worden ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4352 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 71 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 45 Aktenzeichen: 91-50

  • Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt
    VOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1292 entstanden aus Vorlage: OF 1741/1 vom 05.10.2025 Betreff: Cannabis auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt Der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, ob nach seiner Rechtsauffassung das Mitführen von Cannabis und Cannabisprodukten auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt erlaubt oder verboten ist. Sollte der Magistrat der Rechtsauffassung sein, dass das Mitführen von Cannabis und Cannabisprodukten auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt verboten ist, so wird um Mitteilung der insoweit einschlägigen Rechtsgrundlage gebeten. Sollte der Magistrat der Rechtsauffassung sein, dass das Mitführen von Cannabis und Cannabisprodukten auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt nach geltender Rechtslage erlaubt ist, so wird darum gebeten, dass dieser Erlaubnis widersprechende Verlautbarungen im Einflussbereich des Magistrats, insbesondere auch auf der von der Tourismus + Congress GmbH betriebenen Webseite www.visitfrankfurt.travel, entfernt werden und in Zukunft unterbleiben. Begründung: Die Tourismus + Congress GmbH, die den Frankfurter Weihnachtsmarkt ausrichtet, führt auf ihrer Webseite (https://www.visitfrankfurt.travel/erleben/feste-und-veranstaltungen/frankfurter -weihnachtsmarkt) unter der Rubrik "Welche Gegenstände sind auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt verboten?" unter anderem "Cannabis, Cannabisprodukte auf". § 3 Abs. 1 KCanG erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Eine Rechtsgrundlage für das ein Verbot des Mitführens von Cannabis auf dem Cannabisprodukte auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt ist nicht erkennbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2103 Aktenzeichen: 53-6

  • Kinder vor Giftködern schützen
    VOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1293 entstanden aus Vorlage: OF 1767/1 vom 30.09.2025 Betreff: Kinder vor Giftködern schützen Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Was tut die Stadt Frankfurt dagegen, dass im direkten Umfeld von Schulwegen und Kinderspielplätzen immer häufiger Giftköder ausgelegt werden, obwohl diese Giftköder von Kindern fernzuhalten sind? Begründung: Auf dem Gehweg in der Kleyerstraße lagen Ende September nicht fachmännisch dokumentierte Giftköderboxen. Das kommt im Ortsbezirk 1 immer häufiger vor, vor allem auch im Umfeld von Spielplätzen und auf Schulwegen. Gebäudeeigentümer dichten ihre Gebäude nicht ab und gefährden ihr Umfeld auf sinnlose Weise mit Giften. Das ist auch eine Gefahr für den Artenschutz, gerade in Bezug auf Greifvögel. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 96 Aktenzeichen: 32-4

  • Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026
    VOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.10.2025, V 1294 entstanden aus Vorlage: OF 1768/1 vom 30.09.2025 Betreff: Schutz der Bevölkerung zum Jahreswechsel 2025/2026 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Welche konkreten Maßnahmen gedenkt der Magistrat dieses Jahr für den Schutz der Bevölkerung vor Verletzungen und Feinstaub an Silvester umzusetzen? - Wie soll die Schutzpflicht vor Feuerwerk die besonders zu schützenden Einrichtungen nach der 1. SprengV gegenüber Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime dieses Jahr umgesetzt werden? - Unter anderem in Köln und Stuttgart galten für weite Teile der Innenstadt Böllerverbote. Hat sich der Magistrat mit diesen Städten zu den Erfahrungen ausgetauscht? Begründung: Eine Mehrheit in der Bevölkerung, die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Ärztekammern und der Deutsche Tierschutzbund lehnen die Böllerei zu Silvester ab. Mehrere Städte haben bereits großflächige Böllerverbote erlassen. In Frankfurt war die Feuerwerksverbotszone jedoch nur auf wenige einzelne Orte in der Innenstadt beschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 89 Aktenzeichen: 32-0

  • Stärkere Abbildung des energetischen Zustands von Gebäuden bei der Erhebung zum Mietspiegel
    B
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 20.10.2025, B 390 Betreff: Stärkere Abbildung des energetischen Zustands von Gebäuden bei der Erhebung zum Mietspiegel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 05.06.2025, § 6240 Ziffer 2. - NR 1207/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Zwischenbericht: Der Magistrat wird sich (weiter) dafür einsetzen, die Wohnwertmerkmale im Zusammenhang mit energetischer Ausstattung und Beschaffenheit im Mietspiegel korrekt abzubilden. Der Magistrat wird entsprechend in seinem Magistratsbericht zum kommenden Mietspiegel auf diese Merkmalsgruppe gezielt eingehen. Das zuständige Amt für Wohnungswesen ist darüber informiert, erstens das Thema in der Mietspiegel-Broschüre zu berücksichtigen und zweitens eine geeignete Informationsveranstaltung zu planen. Zum Zeitpunkt des Beschlusses waren schon wesentliche Vorgaben für die Mietspiegel-Erstellung festgelegt worden. Diese wurden aber - unabhängig vom Beschluss - bereits im Sinne des Antrags umgesetzt. Daher ist der Magistrat zuversichtlich, dass der Einfluss energetischer Ausstattung und Beschaffenheit im Mietspiegel 2026 vorgabengetreu geprüft werden kann. Dafür sprechen drei Gründe. Erstens hat sich der Magistrat dazu entschlossen, einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB zu erstellen. Das führt dazu, dass bestimmte gesetzliche Vorgaben, insbesondere die anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze, eingehalten werden müssen, aber zugleich auch Privilegien etwa beim Datenbezug und der Datenverarbeitung gelten (siehe Art. 238 EGBGB). Die Ausschreibung zum Mietspiegel 2026 wurde bereits Mitte Januar - also weit vor dem Beschluss des Antrags - veröffentlicht. In ihr wurden wesentliche Vorgaben gemacht, wie der Mietspiegel zu erstellen ist. Den Zuschlag haben die Bietendengemeinschaft aus IFAK (Taunusstein) und Institut Wohnen und Umwelt (IWU, Darmstadt) im Anfang März erhalten. Es folgte die Fragebogenkonzeption für die Mieter:innen- und Vermieter:innen-Befragung in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Mietspiegel-Kommission. Mit der Erhebung zum Mietspiegel 2026 wurde dann am 01.07.2025 begonnen, also bereits einem Monat nach dem Beschluss des Antrags. Insofern waren bereits grundsätzliche Fragestellungen zur energetischen Ausstattung und Beschaffenheit schon festgelegt. Zweitens ist die Erhebung zum kommenden Mietspiegel die erste Neuerstellung unter den neuen Vorgaben aus dem Mietspiegel-Reform-Gesetz. Bei vorherigen Mietspiegeln wurde die Prüfung von energetischen Merkmalen durch fehlende oder unvollständige Daten sowie Herausforderungen mit dem Datenschutz erschwert. Das ist bei dieser Neuerstellung grundlegend anders, weil nun eine gesetzliche Auskunftspflicht gilt und klarer geregelt ist, wer welche Daten abzugeben hat. Drittens ist die Stabsstelle Wohnungsmarkt, Mietrecht, innovative Wohnprojekte im Amt für Wohnungswesen seit Jahren mit der Mietspiegel-Erstellung vertraut. Sie ist gut mit anderen Mietspiegel-erstellenden Kommunen vernetzt und hat die Änderungen in den Mietspiegel-Gesetzen intensiv begleitet. Mit dem IWU wird die Stabsstelle zudem (erneut) von einem ausgewiesenen Expert:innen-Team rund um energetische Merkmale im Mietspiegel begleitet. In dieser Kombination - gute Vorbereitung, neue gesetzliche Grundlagen und Expertise - sieht der Magistrat eine ausgezeichnete Grundlage, um den "energetische Zustand der vermieteten Gebäude bzw. Wohnungen in Frankfurt am Main noch systematischer bei der Erhebung" zu berücksichtigen. Ob und inwieweit energetische Merkmale (wieder) in den finalen Mietspiegel Eingang finden, wird allerdings erst die Auswertung zeigen können. Denn wie in der Begründung des Antrags korrekt ausgeführt, wurde im Rahmen des Möglichen bereits bei vorangegangenen Mietspiegeln energetische Einzelmerkmale und deren Kombinationen intensiv geprüft. Eine Prüfung ist jedoch kein Garant dafür, dass Merkmale auch als Zu- bzw. Abschläge in dem Mietspiegel aufgenommen werden. Dabei müssen drei Kriterien erfüllt sein: ausreichende Anzahl an Fällen in der Stichprobe, ein statistisch nachweisbarer Zusammenhang zwischen Merkmal und Mietpreis sowie die sachlogische Plausibilität. Der Einfluss der energetischen Merkmale wird nach der Beendigung der Vermieter:innen-Befragung und diversen Daten- und Plausibilitätsprüfungen voraussichtlich Ende des Jahres beginnen. Erfasst werden bei der Mieter:innen- und Vermieter:innen-Befragung diverse Details zu energetische Ausstattungs- und Beschaffenheitsmerkmalen. Auch weil Energieausweise noch (immer) nicht flächendeckend vorliegen, werden bauliche und anlagentechnische Einzelmerkmale zusätzlich zu den Energiekennwerten aus den Energieausweisen abgefragt. Offen bleibt, ob die energetische Qualität (im Falle der nachgewiesenen Wohnwertrelevanz) letztlich über Einzelmerkmale, einen Energieindex oder (über eine Umrechnung der Einzelmerkmale) als Energiekennwert in den Mietspiegel aufgenommen wird. Dies wird im Rahmen der Prüfung der Wohnwertmerkmale unter Berücksichtigung der statistischen Ergebnisse entschieden. Die Ergebnisse werden mit der Mietspiegel-Kommission besprochen, bevor dann im zweiten Quartal 2026 der Magistratsbeschluss sowie Magistratsbericht samt Mietspiegel-Broschüre erstellt werden. Der Mietspiegel 2026 soll dann spätestens zum 01.06.2026 veröffentlicht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.04.2025, NR 1207 Bericht des Magistrats vom 09.02.2026, B 53 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 22.10.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 390 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 390 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6910, 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 02.12.2025

  • Ehemaliges Postgiroamt endlich für schulische Zwecke nutzen
    B
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 20.10.2025, B 391 Betreff: Ehemaliges Postgiroamt endlich für schulische Zwecke nutzen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6528 - NR 1183/25 CDU - Die Machbarkeitsstudie ist abgeschlossen, momentan läuft die Planungsvergabe. Als erster Bauabschnitt wird die denkmalgeschützte Außenfassade und das Dach energetisch saniert. Der Baubeginn ist für 2026 geplant. Im zweiten Bauabschnitt wird der Innenausbau vorgenommen. Bis dahin kann entschieden werden, welche Schulen einziehen werden. Das Gebäude hat einen sehr flexiblen Grundriss, der wenige Stützen ausweist und hervorragend für eine Schulnutzung geeignet ist. Dies ermöglicht es, die Fassadenarbeiten zu beginnen, und im darauffolgenden Jahr den Innenausbau durchzuführen. Zusätzlich werden im kommenden Jahr auch innen alle Rückbauten und die Schadstoffbeseitigung durchgeführt. Zielvorstellung ist die Fertigstellung zum Schuljahr 2029/30. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.03.2025, NR 1183 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 22.10.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 391 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 391 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7030, 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.01.2026 Aktenzeichen: 40-1

  • Jeder dritte Erstklässler braucht Unterstützung
    KA
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Anfrage der KAV vom 20.10.2025, KA 60 Betreff: Jeder dritte Erstklässler braucht Unterstützung Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 42. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 20.10.2025 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: Eine Studie macht deutlich: Jedes dritte Kind an einer Grundschule muss die erste Klasse wiederholen. Besorgniserregende Defizite wurden festgestellt: Etwa die Fähigkeit, einen Stift zu halten oder aufmerksam zuzuhören. 1. Ist diese Schieflage auch in der Stadt Frankfurt am Main bekannt? 2. Wie geht Frankfurt damit um? 3. Bekommt die Stadt Frankfurt am Main Unterstützung durch Land oder Bund? Begründung: Die Schwächen von Schülerinnen und Schülern sind seit mehr als zwei Jahrzehnten bekannt (PISA-Studie von 2000, IGLU-Studie von 2001). Und doch wird heute festgestellt: Erstklässler haben heute mehr Defizite als vor zehn Jahren - so melden es 87 Prozent der Lehrkräfte in einer Befragung der Gewerkschaften der Grundschulen. Die Hauptgründe seien: Verhaltensauffälligkeiten, Konzentrationsschwierigkeiten, Probleme bei der Feinmotorik sowie Sprachdefizite. Um letztere auszugleichen, steht 80 Prozent der Grundschullehrer bestenfalls eine Wochenstunde zur Verfügung. Dass hier endlich massiv entgegengewirkt werden muss, ist ohne Frage. Was in den ersten Klassen versäumt wurde, führt zu mehr und mehr Schwierigkeiten in den höheren Klassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 189

  • Gesundheitsversorgung älterer Migrantinnen und Migranten
    KA
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Anfrage der KAV vom 20.10.2025, KA 61 Betreff: Gesundheitsversorgung älterer Migrantinnen und Migranten Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 42. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 20.10.2025 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: Der neunte Altersbericht der Bundesregierung beklagt: Ältere Migranten sind in der Gesundheitsversorgung und Pflege benachteiligt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Welche Aufklärungsangebote werden den älteren Menschen mit Migrationsgeschichte in Frankfurt angeboten? 2. Wer genau führt die Angebote durch? 3. Welche Sprachen werden angeboten? 4. Wird es in naher Zukunft zu Kürzungen in den Angeboten kommen? Begründung: Der neunte Altersbericht der Bundesregierung macht deutlich, dass die Gruppe der älteren Menschen in Deutschland größer und zugleich vielfältiger wird. Das bringt nach Ansicht des Berichtes leider auch Ungerechtigkeiten mit sich. Migrantinnen und Migranten sind in vielerlei Hinsicht betroffen - von Armut ebenso wie in der Versorgung. Die Studie hat ergeben: die niedrigsten durchschnittlichen Alterseinkommen beziehen alleinstehende Frauen mit Migrationsgeschichte und ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Auch die gesundheitliche Versorgung hat große Mängel: Migrantinnen und Migranten "haben oftmals Nachteile in der medizinischen und pflegerischen Versorgung, etwa beim Zugang zu Haus- und Fachärzt/innen, zu Pflegeeinrichtungen oder bei der Qualität der Versorgung", heißt es in dem Report. Hinzu kommen Erfahrungen von Rassismus und Diskriminierung. Auch dies hätte besonders negative Auswirkungen auf die seelische und körperliche Gesundheit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 218

  • Gema-Gebühren bei Vereinen
    KA
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Anfrage der KAV vom 20.10.2025, KA 62 Betreff: Gema-Gebühren bei Vereinen Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 42. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 20.10.2025 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: Das Land Hessen unterstützt viele Vereine künftig bei den Gema-Musikgebühren. Ab Januar 2025 werden die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Hierzu fragen wir den Magistrat: 1. Wie ist die aktuelle Lage? 2. Gibt es Vereine in Frankfurt, die davon profitieren? 3. Werden migrantische Vereine über die Möglichkeit informiert? 4. Falls ja, wie werden sie informiert? Begründung: Wenn Vereine ihre ehrenamtlich organisierten Events musikalisch begleiten oder es bei öffentlichen Veranstaltungen Musikdarbietungen gibt, können Gema-Gebühren fällig werden. Diese Gebühren für die Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik stellen sowohl einen finanziellen als auch verwaltungstechnischen Aufwand dar. Die weitaus meisten Vereine sind allerdings gemeinnützig. Das Land wird laut eigenen Angaben zumindest für einen Teil der Veranstaltungen die Gema-Kosten übernehmen und ihnen so ermöglichen, ihre Energie und ihr Geld in das Ehrenamt zu investieren. Der so genannte "Gema-Pakt" wurden zusammen mit der Gema ins Leben gerufen. Der "Gema-Pakt" soll Vereine entlasten - von Kosten und Bürokratie. Das Land Hessen stellt dafür nach Angaben des Entbürokratisierungsministeriums vom Dienstag bis zu 400.000 Euro im Jahr zur Verfügung, insgesamt 1,6 Millionen Euro bis Ende 2028. Werden die migrantischen Vereine über diese wichtige Möglichkeit informiert? Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 88

  • Immer weniger Kinder können Rad fahren
    KA
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Anfrage der KAV vom 20.10.2025, KA 63 Betreff: Immer weniger Kinder können Rad fahren Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 42. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 20.10.2025 wird der Magistrat gebeten folgende Fragen zu beantworten: In den Medien wird zunehmend berichtet, dass immer weniger Kinder im Grundschulalter Radfahren können. In den Städten sei die Situation gravierender als auf dem Lande. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie ist die Lage in Frankfurt? 2. Welche Angebote bestehen bereits? 3. Welche Angebote sind geplant? 4. Gibt es Angebote für migrantische Vereine oder sind diese geplant? Begründung: Grundschulkinder können nach Einschätzung der designierten Präsidentin der Verkehrswacht, Kirsten Lühmann, immer schlechter Rad fahren. Grund dafür sei häufig fehlendes Körpergefühl. Oft mangelt es allerdings auch an den finanziellen Mittel für die Kinder ein Fahrrad anzuschaffen. Angesichts des letzten Punktes hat die Verkehrswacht die Spendenaktion "100 Jahre - 1000 Räder" ins Leben gerufen. Dabei bittet der Verein zu seinem 100-jährigen Bestehen in diesem Jahr um Spenden, damit er Jugendverkehrsschulen mit neuen Fahrrädern und Helmen ausstatten kann. Frankfurt hat sich selbst zur "Fahrradstadt" gekürt. Die Motivation fängt bereits im Kindesalter an. Es ist notwendig, nicht den Startschuss zu verpassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 212

  • Unterstützung bei Einbürgerungen
    K
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung der KAV vom 20.10.2025, K 154 Betreff: Unterstützung bei Einbürgerungen Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 42. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 20.10.2025 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, folgendes zu beschließen: Die Stadt Frankfurt am Main fordert bei der Landesregierung von Hessen eine stärkere Unterstützung der Regierungspräsidien bei den Einbürgerungen ein. Hierzu bemüht sich die Stadt Frankfurt am Main um Beteiligung anderer Städte und Gemeinden in Hessen an dieser Forderung. Begründung: Eine Einbürgerung dauert in Hessen mittlerweile über zwei Jahre. Die für eine Einbürgerung notwendige Aufenthaltsdauer wurde von acht auf fünf Jahre gesenkt. Aber diese Fristverkürzung wird mehr und mehr durch die langwierige Bearbeitung der Anträge aufgebraucht. Menschen, die längst in Deutschland angekommen und Zuhause sind, werden Opfer dieser extrem langen Bearbeitung. Zudem würde eine zügige Bearbeitung nicht nur die Ausländerbehörde in Frankfurt entlasten, sondern Menschen in vielen Bereichen ihres Lebens zu Hilfe kommen. Jede neue Stelle in den Regierungspräsidien würden sich also mehrfach lohnen. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 22.10.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage K 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) FRAKTION (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 04.12.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage K 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 63 Beschluss: Der Vorlage K 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Ablehnung); Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7013, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 34-2

  • Junge ausländische Fachkräfte
    K
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung der KAV vom 20.10.2025, K 155 Betreff: Junge ausländische Fachkräfte Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 42. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 20.10.2025 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, folgendes zu beschließen: Beim Übergang von der Ausbildung zum Beruf, kommt es bei ausländischen Lehrlingen zu einer bürokratischen Wartezeit: Weil ein neuer Aufenthaltstitel notwendig ist, können sie nicht gleich im Anschluss eine Beschäftigung finden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat beauftragt, sich um eine schnelle, kurzfristige Übergangsregelung zu bemühen. Möglich ist u.a., dass die Anerkennung von alternativen Nachweisen akzeptiert wird. Begründung: Weil mit dem Ende der Ausbildung bei ausländischen Lehrlingen auch ihre Aufenthaltserlaubnis endet, ist eine Übergangsregelung für die jungen Leute. Eine Weiterbeschäftigung ist zurzeit erst möglich, wenn ein neuer Aufenthaltstitel vorliege und kann daher viele Monate dauern. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels könne man es sich nicht leisten, motivierte, gut ausgebildete Leute zu verlieren, und dies aufgrund eines bürokratischen Flaschenhalses. Um die sich hieraus ergebende Lücke zeitlich zu verkürzen, hatte das Ministerium schon 2023 die Ausländerbehörden darum gebeten, das Zustimmungsverfahren bei der Bundesagentur zügig und losgelöst von der Vorlage des Abschlusszeugnisses einzuleiten, sofern die Betroffenen andere glaubwürdige Nachweise vorlegen konnten, etwa eine Bestätigung der Schule oder des Ausbildungsbetriebs über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung, Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 02.02.2026, B 48 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 22.10.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 04.12.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage K 155 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage K 155 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP, AfD und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage K 155 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), FDP, AfD und FRAKTION (= Ablehnung) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme); Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7014, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 101

  • Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Neuausschreibung der Mehrjahresförderung ab 2027 vor dem Hintergrund der Optimierung des Förderverfahrens
    M
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.10.2025, M 155 Betreff: Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Neuausschreibung der Mehrjahresförderung ab 2027 vor dem Hintergrund der Optimierung des Förderverfahrens Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.06.2024, § 4881 (M 56) 1) Es dient als grundsätzliche Hintergrundinformation zur Kenntnis, dass mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014, § 4710 (M 66) das Verfahren zur Vergabe der Fördermittel der Darstellenden Künste bzw. der Theaterförderung außerhalb der städtischen Bühnen grundsätzlich neu aufgestellt wurde, bezogen auf die Förderdauer von nunmehr jeweils 3 Jahren (gegenüber vorher 2 oder 4 Jahren) mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022, § 2546 (M 170) aktualisiert wurde und dass mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2024, § 4881 (M 56) die Optimierung der Mehrjahresförderung in getrennten Verfahren als Ensemble- und Spielstättenförderung ab dem Förderzeitraum 2027 beschlossen wurde. Der aktuelle Förderzeitraum 2024 - 2026 wird in der Vorlage § 3824 (M 100) vom 28.09.2023 dokumentiert. 2) Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Optimierung der Mehrjahresförderung einen sehr aufwändigen Prozess darstellt. Aufgrund der Anpassungen im Bereich der Ensembleförderung, die durch die Trennung von der Spielstättenförderung einherging, durch die notwendige und gewünschte partizipatorische Beteiligung geförderter Akteure und deren Verbände, durch die erheblichen Veränderungen im Zuge der Antragstellung, des veränderten und neu zu implementierenden Beratungs- und Entscheidungsverfahrens sowie der zeitlichen Abläufe hinsichtlich der Beschlussfassung kann dieser Prozess nicht bis zum Beginn des Förderzeitraumes ab 2027 umgesetzt werden. 3) Der Magistrat wird daher beauftragt, die bestehende Mehrjahresförderung ("Dreijahresförderung") der freien darstellenden Künste in Frankfurt am Main im bisherigen Verfahren für einen Förderzeitraum von bis zu drei Jahren auszuschreiben und diese Ausschreibung mit dem Hinweis zu versehen, dass voraussichtlich ab dem Jahr 2028 die in Erarbeitung befindliche neue Fördersystematik der Mehrjahresförderung zum Zuge kommen wird und dass somit die Laufzeit dieser Förderperiode voraussichtlich nur ein Jahr betragen wird. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, nunmehr für den Förderzeitraum ab 2028 (Förderperiode 2028 - 2030) die bereits in der Entwicklung begriffene Ensemble- und Spielstättenförderung im Rahmen der Optimierung der Mehrjahresförderung abschließend zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig vor der Implementierung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: A. Zielsetzung Die bisherige Mehrjahresförderung in der Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main und im Geltungsbereich der Theaterförderrichtlinien umfasst sowohl Spielstätten oder als Probenraum dienende Theaterorte und Infrastrukturen als auch künstlerisch produzierende und aufführende Ensembles. Um beiden Theaterbetriebsformen im Frankfurter Fördermodell besser gerecht zu werden und eine angemessene Weiterentwicklung des Fördersystems auf sich verändernde Begebenheiten und Entwicklungen zu gewährleisten, wurde am 26.04.2024 § 4881 (M 56) der Magistrat mit der Entwicklung eines neuen Fördermodells für die Spielstätten- bzw. Infrastrukturförderung beauftragt. Für eine möglichst passgenaue Änderung der Fördersystematik an die Bedarfe der freien Szene / der Zuwendungsnehmer ist ein intensiver partizipatorischer Prozess notwendig, an welchem Frankfurter Akteure u.a. aus dem Feld der freien Spielstätten und der Verbände der freien Darstellenden Künste (Theaterallianz, LaProf, Paradiesvogel, ID_Frankfurt) teilnehmen. Hierbei stellte sich ein wesentlich größerer Handlungsbedarf heraus, als zuvor angenommen wurde. Insbesondere in der Ensembleförderung haben sich zusätzliche notwendige Anpassungsbedarfe ergeben. Mit dem hier vorliegenden Vortrag des Magistrates an die Stadtverordnetenversammlung soll den zeitlichen Erfordernissen der qualitativen Verbesserung der Fördersystematik im Rahmen des notwendigen partizipatorischen Prozesses Rechnung getragen werden. Die bestehende Mehrjahresförderung ("Dreijahresförderung") wird daher zunächst im bisherigen Verfahren neu ausgeschrieben verbunden mit dem Hinweis, dass das Vergabeverfahren voraussichtlich nur das Förderjahr 2027 umfasst, bevor ab 2028 die neue Fördersystematik eingeführt werden soll. B. Alternativen Fortführung des aus fachlicher Sicht verbesserungswürdigen Verfahrens zur Vergabe der bisherigen Mehrjahresförderung um weitere drei Jahre ab 2027 für den gesamten Zeitraum 2027 - 2029. C. Lösung Um eine möglichst passgenaue Fördersystematik für die freien Darstellenden Künste in Frankfurt am Main gewährleisten zu können, wird dem Erarbeitungsprozess inklusive des partizipativen Verfahrens die erforderliche Zeit eingeräumt. Der Magistrat plant, die Vorlage für die nunmehr ab 2028 zu implementierende Spielstätten- und Infrastrukturförderung sowie Ensembleförderung im ersten Halbjahr 2026 vorzulegen, damit im Sommer 2026 eine hinreichende Grundlage für das voraussichtlich im Herbst/Winter 2026 liegende Antragsdatum der neuen Dreijahresförderungen ab 2028 vorliegt und die notwendigen Beratungs- und Verfahrensschritte implementiert werden können. D. Kosten Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Höhe der Fördermittel im Bereich der Theaterförderung außerhalb der städtischen Bühnen ist Gegenstand der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung. In der mittelfristigen Finanzplanung sind die mit dieser Vorlage für 2027 vorgesehenen Fördermittel bereits enthalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.03.2014, M 66 Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 170 Vortrag des Magistrats vom 30.06.2023, M 100 Vortrag des Magistrats vom 26.04.2024, M 56 Vortrag des Magistrats vom 21.08.2026, M 121 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.10.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.12.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 155 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO II, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 155 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 155 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen FDP, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6980, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 41-4

  • Heizungsproblematik an Frankfurter Schulen Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 315
    OAOB 11
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 20.10.2025, OA 573 entstanden aus Vorlage: OF 785/11 vom 19.10.2025 Betreff: Heizungsproblematik an Frankfurter Schulen Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 315 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 315 wird mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen, dass die Antworten zu folgenden Fragen im Bericht ergänzt werden: 1. Mit welchem kurz- und langfristigen Konzept wird den Ausfällen in der Haustechnik so begegnet, dass deren Anzahl stark verringert wird? Das Ziel sollte unter fünf Prozent liegen. 2. Wie wird eine zukünftige Störung der Gebäudeleittechnik in der Freiligrathschule verhindert? 3. Wie sieht die mittel- und langfristige Strategie zur Ablösung fossiler Heizsysteme durch erneuerbare Energien aus, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um alle Schulen nachhaltig und klimagerecht zu sanieren? Begründung: Der Bericht ist grundsätzlich mit seinen detaillierten Darstellungen zu begrüßen. Der haustechnische Zustand der Frankfurter Schulen ist erschreckend. Von 146 allgemeinbildenden Schulen in Frankfurt hatten und haben rund 20 Prozent ein Heizungsproblem. Auch wenn in einigen Schulen eine Sanierung in den nächsten Jahren geplant ist, bleibt offen, wie bei allen anderen Schulen die Heizproblematik grundsätzlich in den Griff zu bekommen ist und wie eine klimaneutrale Sanierung aller Schulen bis 2040 erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 315 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 493 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 573 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Ziffer 1. und 2.: GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG und Volt gegen Linke, FDP, AfD und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG und Volt gegen Linke, FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (B 315 = Kenntnis, OA 573 = Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 57 Beschluss: 1. Die Vorlage B 315 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 573 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen FRAKTION (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Ziffer 1. und 2.: GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG und Volt gegen Linke, FDP, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG und Volt gegen Linke, FDP, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7008, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • Solaroffensive für Frankfurt III: Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und/oder SolarthermieAnlagen auf stadteigenen Dächern Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 317
    OAOB 11
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 20.10.2025, OA 574 entstanden aus Vorlage: B 317 vom 22.08.2025 Betreff: Solaroffensive für Frankfurt III: Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen auf stadteigenen Dächern Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 317 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, Der Bericht B 317 wird mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen, dass im Anhang bei der Schule am Mainbogen und der Freiligrathschule der Investor genannt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 317 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 405 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 574 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG und Volt gegen Linke (= Annahme) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 317 = Zurückweisung, OA 574 = Ablehnung) FRAKTION (B 317 = Kenntnis, OA 574 = Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 574 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 317 = Kenntnis, OA 574 = vereinfachtes Verfahren) AfD (B 317 = Kenntnis, OA 574 = Ablehnung) FRAKTION (B317 = Kenntnis, OA 574 = Annahme) Gartenpartei (B 317 = Zurückweisung, OA 574 = Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 574 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und BFF-BIG gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Volt (B 317 = Kenntnis, OA 574 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (B 317 = Zurückweisung, OA 574 = Annahme) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (B 317 = Kenntnis, OA 574 = Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 58 Beschluss: 1. Die Vorlage B 317 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 574 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG und Volt gegen Linke, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7009, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Beschädigter Zaun der A-Linie Höhe Eschersheimer Landstraße Station „Hügelstraße“
    OFOB 10
    20.10.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2025, OF 1107/9 Betreff: Beschädigter Zaun der A-Linie Höhe Eschersheimer Landstraße Station "Hügelstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Zaun neben der Gleisanlage der A-Linie auf Höhe der Station Hügelstraße stadteinwärts weist seit mehreren Monaten eine 5-6 m breite Lücke auf. Aufforderungen im August 2025, den beschädigten Zaun zu reparieren, blieben erfolglos. Der Ortsvorsteher wird daher gebeten, sich mit der VGF ins Benehmen zu setzen, um eine unverzügliche Reparatur des beschädigten Zauns herbeizuführen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1107/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf Versorgung mit Hort- und Schulplätzen im Ortsbezirk 9
    OFOB 9
    20.10.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2025, OF 1124/9 Betreff: Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf Versorgung mit Hort- und Schulplätzen im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die jüngsten Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung in den nördlichen Stadtteilen zeigen eine Stagnation bzw. leichten Rückgang der Geburtenzahlen. Dies wird sich zwangsläufig auf die Versorgung mit Hort- und Schulplätzen bzw. den Bedarf im Ortsbezirk auswirken. Der Magistrat wird daher gebeten, zeitnah dem Ortsbeirat den aktuellen Stand sowie die erwarteten Auswirkungen für die kommenden 10 Jahre vorzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1124/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); Linke und fraktionslos (= Enthaltung)

  • Pflege und Rückschnitt des Baumbestands in der Alfred-Delp-Straße
    OFOB 5
    20.10.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2025, OF 1607/5 Betreff: Pflege und Rückschnitt des Baumbestands in der Alfred-Delp-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den öffentlichen Baumbestand in der Alfred-Delp-Straße intensiver zu pflegen und den dringend nötigen Rückschnitt, insbesondere im südlichen Bereich auf und neben dem Spielplatz, vorzunehmen. Begründung: Der oben genannte Bereich zeichnet sich durch einen sehr dichten Bewuchs aus. Die großen Bäume ragen inzwischen in großem Maße auf private Flächen. Der Baumbestand überragt die Flächen teilweise so stark, dass praktisch kein Sonnenlicht auf die besagten Flächen mehr fällt. Die führt außerdem dazu, dass die Installation von Photovoltaikanlage unwirtschaftlich wird und deshalb nicht umgesetzt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7815 2025 Die Vorlage OF 1607/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Ballnetze für den Rottweiler Platz
    OFOB 1
    20.10.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2025, OF 1770/1 Betreff: Ballnetze für den Rottweiler Platz Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 3 2 Ziffer 5 bis 7 GOOBR folgende Ortsbeiratsinitiative-Budget (OIB) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die ABG als Eigentümerin des Gebäudes Rottweilerstraße 30 zuzugehen und die Genehmigung zur Montage von drei Ballnetzen zwischen den Stützen der vorgelagerten Arkaden zwischen dem Eingang Saalbau und der Hausnummer 30 einzuholen. Es soll ein System zum Einsatz kommen, das bei Bedarf temporär zwischen den Arkadenstützen eingehängt werden kann. Der Magistrat schafft die Ballnetze nach Vorlage der Genehmigung an. Der Ortsbeirat unterstützt die Anschaffung der drei Ballnetze mit insgesamt bis zu 1.500,-€. Begründung: Auf dem Rottweiler Platz spielen Kinder gerne Ballspiele und zielen dabei auch auf die Hauseingangstür mit der Hausnummer 30 und die benachbarte Fassade. Dabei geraten Anwohnende manchmal in die Schusslinie. Zusätzlich zur Picknickbank vor der Eingangstür der Hausnummer 30 ermöglichen Ballnetze das ungehinderte Ballspiel der Kinder auf dem Platz und schützen gleichzeitig Passanten und Nachbarn. Die Netze können abgehängt und verstaut werden, wenn sie nicht gebraucht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.08.2025, OF 1692/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 436 2025 Anregung an den Magistrat OM 7557 2025 1. Die Vorlage OF 1692/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1771/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1770/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den folgenden Wortlaut ergänzt wird: Ein entsprechendes Konzept wird in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement entwickelt.". . 3. Die Vorlage OF 1771/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)

  • Picknickbank für den Rottweiler Platz
    OFOB 1
    20.10.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2025, OF 1771/1 Betreff: Picknickbank für den Rottweiler Platz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Rottweiler Platz vor dem Hauseingang der Hausnummer 30 unmittelbar vor den Arkaden auf öffentlichem Grundstück eine Picknickbank aufstellen zu lassen. Begründung: Auf dem Rottweiler Platz spielen Kinder gerne Ballspiele und zielen dabei auch auf die Hauseingangstür mit der Hausnummer 30. Dabei geraten Anwohnende manchmal in die Schusslinie. Damit die Kinder weiterhin auf dem Platz spielen können, ohne die Anwohnenden zu beeinträchtigen, soll eine am Rottweiler Platz bereits bewährte Picknickbank aufgestellt werden. Sie stellt eine kreative Lösung dar und bietet eine Mehrfachnutzung. Einerseits können sich die dort lebenden Familien und Senior*innen über die zusätzlichen Sitzgelegenheiten freuen. Andererseits bildet die Bank einen Puffer zwischen Platzfläche und Hauseingängen, wenn Kinder dort spielen. Foto: Google Street View Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.08.2025, OF 1692/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 436 2025 Anregung an den Magistrat OM 7557 2025 1. Die Vorlage OF 1692/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1771/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1770/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den folgenden Wortlaut ergänzt wird: Ein entsprechendes Konzept wird in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement entwickelt.". . 3. Die Vorlage OF 1771/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)

  • MOMEM unterstützen und Darlehen erlassen
    OFOB 1
    20.10.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2025, OF 1772/1 Betreff: MOMEM unterstützen und Darlehen erlassen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Magistratsvorlage M 149 zurückzunehmen und dem Verein Friends of MOMEM e.V. das gewährte Darlehen zu erlassen. Mit dem Erlass soll die wertvolle Arbeit des Vereins anerkannt und die Zukunft des MOMEM nachhaltig gesichert werden. Begründung: Das Museum of Modern Electronic Music (MOMEM) ist ein herausragendes kulturelles Projekt in Frankfurt und bereichert die Museumslandschaft der Stadt in besonderer Weise. In seiner Form ist es einmalig in Deutschland und besitzt dadurch eine große Strahlkraft weit über die Stadtgrenzen hinaus. Seit seiner Eröffnung im Jahr 2022 hat das MOMEM zahlreiche Ausstellungen präsentiert, war regelmäßig ein fester Bestandteil des Museumsuferfestes und hat mit vielfältigen kulturellen Veranstaltungen die Innenstadt und insbesondere die Hauptwache nachhaltig belebt. Durch seine Präsenz trägt das Museum nicht nur zur kulturellen Vielfalt, sondern auch zu einer sozialen Belebung und Kontrolle des öffentlichen Raums bei. Mit kostenlosen Veranstaltungen schafft das MOMEM einen niedrigschwelligen Zugang zu Kultur und fördert die Teilhabe aller Menschen in Frankfurt. Darüber hinaus leistet das Museum mit Workshops und Führungen für Schulklassen einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung und vermittelt die Bedeutung elektronischer Musik als Teil der modernen Stadtgeschichte. All dies wurde möglich, weil dem Trägerverein Friends of MOMEM e.V. zu Beginn ein Darlehen gewährt wurde. Eine Rückzahlung dieses Darlehens würde jedoch den laufenden Betrieb erheblich beeinträchtigen und künftige Projekte und Ausstellungen nahezu unmöglich machen. Damit wäre die erfolgreiche Entwicklung des Museums gefährdet. Im "Schlussbericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023" des Revisionsamtes der Stadt Frankfurt (Redaktionsschluss: 11.04.2025) heißt es auf Seite 28: "Das dem Verein Friends of MOMEM e.V. im Jahr 2019 gewährte Darlehen von 500 T€ erachten wir als nicht werthaltig und empfehlen eine vollständige Einzelwertberichtigung mit dem nächsten Jahresabschluss 2024." Da selbst das Revisionsamt davon ausgeht, dass eine Rückzahlung des Darlehens nicht zu Mit diesem Schritt würde der Magistrat ein klares Zeichen für kulturelle Vielfalt setzen und die Bedeutung der elektronischen Musik und ihrer Geschichte als Teil der Frankfurter Identität würdigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 149 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 68 Beschluss: 1. Der Vorlage M 149 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1772/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Annahme)

  • Straßenlaternen vollständig erfassen
    OFOB 12
    20.10.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2025, OF 635/12 Betreff: Straßenlaternen vollständig erfassen Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgenden Brief an die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH zu senden: Sehr geehrte Damen und Herren, im Ortsbezirk 12 Kalbach-Riedberg gibt es eine Reihe von Straßenlaternen, die in ihrem Online-Tool zur Störungsmeldung (https://www.srm-rheinmain.de/de/stoerungsmeldung/frankfurt) nicht erfasst sind. Dadurch ist es Bürgerinnen und Bürgern nicht möglich, etwaige Störungen zu melden und somit werden diese Störungen auch nicht oder nur mit großer Verzögerung behoben. Bitte ergänzen Sie daher die folgenden Straßenlaternen und prüfen Sie auch deren Funktion: 1. Auf dem Riedbergplatz vor dem Haus Riedbergplatz 1 (2 Laternen) 2. Vor dem Jugendhaus Riedberg (1 Laterne) 3. An der Friedrich-Karl-Klausing-Straße, zwischen Hausnummer 2-8 und dem Kätcheslachpark (4 Laternen) 4. An allen Fußgängerüberwegen über die Carl-Hermann-Rudloff-Allee: a) östlich der Einmündung Lucy-Hillebrand-Straße (2 Laternen) b) östlich der Einmündung Hans-Poelzig-Straße (2 Laternen) c) östlich des Kreisels Graf-von-Stauffenberg-Allee (2 Laternen) Mit freundlichen Grüßen Ulrike Neißner Ortsvorsteherin Kalbach-Riedberg Begründung: Die genannten Straßenlaternen sind teils seit längerem defekt und ihre Störung kann nicht gemeldet. Hinweise auf diesen Missstand über die Meldeplattform sowie per E-Mail an die SRM waren leider wirkungslos. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 635/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Baumaßnahmen am Friedhof Hauptportal
    OFOB 3
    20.10.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2025, OF 953/3 Betreff: Baumaßnahmen am Friedhof Hauptportal Seit einigen Wochen ist der Zugang durch das alte Hauptportal des Friedhofs aufgrund von Wegebaumaßnahmen gesperrt. Gerade für Besucherinnen und Besucher aus dem westlichen Nordend ist das alte Hauptportal die nächste Zugangsmöglichkeit. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wie lange wird der Zugang durch das alte Hauptportal noch gesperrt sein? b) Besteht die Möglichkeit während der Baumaßnahme trotzdem einen Zugang für Zufußgehende zu schaffen? Zumindest in den Zeiten in denen an der Baustelle nicht gearbeitet wird? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7712 2025 Die Vorlage OF 953/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 Linke

  • Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023
    OIBOB 11
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.10.2025, OIB 425 entstanden aus Vorlage: OF 766/11 vom 23.09.2025 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2023 Vorgang: OIB 257/23 OBR 11 Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget die durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGSV) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten für die Weihnachtsbeleuchtung des Jahres 2023 mit einem Betrag in Höhe von maximal 880 Euro brutto. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 01.09.2025 wurde seitens des Vorsitzenden der IGSV vorgetragen, dass Kosten in Höhe von 880 Euro für Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten im Jahr 2023 für die Weihnachtsbeleuchtung in Seckbach angefallen sind und gemäß der Vorlage OIB 257 seitens der IGSV leider nicht abgerufen wurden. Die angefallenen Kosten von 880 Euro sollten demnach an die IGSV angewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 09.10.2023, OIB 257

  • Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2024
    OIBOB 11
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.10.2025, OIB 426 entstanden aus Vorlage: OF 767/11 vom 23.09.2025 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2024 Vorgang: OIB 347/24 OBR 11 Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget die durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGSV) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten für die Weihnachtsbeleuchtung des Jahres 2024 mit einem Betrag in Höhe von maximal 880 Euro brutto. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung vom 01.09.2025 wurde seitens des Vorsitzenden der IGSV vorgetragen, dass Kosten in Höhe von 880 Euro für Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten im Jahr 2024 für die Weihnachtsbeleuchtung in Seckbach angefallen sind. Dem Ortsbeirat war dies bei der Antragsstellung nicht bekannt und wurde bei der Vorlage OIB 347 demnach auch nicht berücksichtigt. Die angefallenen Kosten von 880 Euro sollten demnach an die IGSV angewiesen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 28.10.2024, OIB 347

  • Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2025
    OIBOB 11
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.10.2025, OIB 427 entstanden aus Vorlage: OF 768/11 vom 23.09.2025 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2025 Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget die 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGSV) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro brutto; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro brutto. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird von der SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim-Süd wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachtsbäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instand gehalten. In Fechenheim, nördlich der Hanauer Landstraße, wird die Betreuung durch das Quartiersmanagement, die Stadtbezirksvorsteherin und die Kindergärten im Stadtteil organisiert. Die Stromverbrauchskosten übernimmt der lokale Gewerbeverein. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.100 bis 4.500 Euro brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein

  • Verbesserung der Sichtverhältnisse und Verkehrssicherheit an der Einmündung Bodelschwinghstraße/Bodenseestraße
    OMOB 11
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7483 entstanden aus Vorlage: OF 769/11 vom 27.09.2025 Betreff: Verbesserung der Sichtverhältnisse und Verkehrssicherheit an der Einmündung Bodelschwinghstraße/Bodenseestraße Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die eine sichere und ungehinderte Ausfahrt aus der Bodelschwinghstraße in die Bodenseestraße gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die Belange von Anwohner:innen sowie von Fahrzeugführer:innen von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der FES. Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: 1. Einrichtung von Sperrflächen im Einmündungsbereich der Bodelschwinghstraße auf die Bodenseestraße. Die Sperrflächen sollten in der Bodenseestraße eingerichtet werden, um das Parken unmittelbar im Einmündungsbereich zur Bodelschwinghstraße zu unterbinden. 2. Absicherung der Sperrflächen, falls die zuständigen Ämter dies für erforderlich erachten, durch geeignete bauliche oder verkehrstechnische Maßnahmen (z. B. Markierungen, Poller, Beschilderung, Fahrradbügel etc.), um widerrechtliches Parken effektiv zu verhindern. 3. Prüfung der Installation eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt aus der Bodelschwinghstraße, um die Sicht auf den fließenden Verkehr in der Bodenseestraße zu verbessern. Begründung: Die Bodelschwinghstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen und man hat keine Vorfahrt gegenüber Autofahrenden, die aus der Bodenseestraße kommen. Aufgrund der derzeitigen Parksituation entlang der Bodenseestraße - insbesondere direkt an der Einmündung - ist die Sicht auf den querenden Verkehr stark eingeschränkt. Dies führt zu gefährlichen Situationen beim Einfahren und betrifft sowohl private Fahrzeuge als auch Einsatzfahrzeuge. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verbesserung der Übersicht im Kreuzungsbereich. (Geoportal Frankfurt) Markierungen => Sperrflächen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 592 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7

  • Verkehrsberuhigter Bereich im Elmer Weg
    OMOB 11
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7484 entstanden aus Vorlage: OF 770/11 vom 22.09.2025 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich im Elmer Weg Der Magistrat wird gebeten, den Elmer Weg in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln. Begründung: Der Elmer Weg wird fast ausschließlich von den Anwohnern des Elmer Wegs genutzt. Dem Weg kommt als Verkehrsweg keine besondere Bedeutung zu, sondern er erschließt nur die dort gelegenen Grundstücke. Der Weg wird von Kindern und Familien als Freiraum genutzt. Kinder spielen gemeinsam dort auf der Straße. Der Elmer Weg ist sehr schmal und hat keinen Bordstein, sondern nur jeweils Schrammbords an den Seiten des Wegs. Die Straße wird üblicherweise als Fußweg genutzt. Bei einer Abstimmung der Anwohner waren alle Rückmeldungen positiv, mit nur einer Enthaltung, für die Umwandlung zu einem verkehrsberuhigten Bereich. Die Beteiligung lag bei über 70 Prozent der Haushalte. Vor allen Dingen ist den Bürgern der Schutz der Kinder und Fußgänger in dem Bereich sehr wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 14.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einrichtung von Tempo 30 in der Ferdinand-Porsche-Straße
    OMOB 11
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7485 entstanden aus Vorlage: OF 771/11 vom 29.09.2025 Betreff: Einrichtung von Tempo 30 in der Ferdinand-Porsche-Straße Der Magistrat wird gebeten, im oben genannten Bereich zeitnah die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren. Begründung: Die Straße liegt zwar im Gewerbegebiet, wird aber von Mitarbeitern der dort ansässigen Firmen und von ehrenamtlichen Gassi-Gehern des Tierschutzvereins Frankfurt am Main und Umgebung von 1841 e. V. fußläufig stark genutzt. In der Straße wird der Fahrbahnrand durch Campingwagen/Anhänger und Lkws derart zugeparkt, dass Fußgänger die Straße kaum bis wenig einsehen können. Ebenfalls können Autofahrer wiederum die Fußgänger erst sehr spät sehen. Die dort verkehrenden Lastkraftwagen und Fahrzeuge der FES fahren zudem oft mit überhöhtem Tempo. Selbst bei Einhaltung von Tempo 50 wäre eine gefahrlose Notbremsung dieser tonnenschweren Fahrzeuge schwer möglich. Zur Sicherheit der dortigen Fußgänger ist die Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 79 Aktenzeichen: 32-1

  • Raser stoppen - mehr Verkehrssicherheit in der Bürgeler Straße
    OMOB 11
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7486 entstanden aus Vorlage: OF 772/11 vom 29.09.2025 Betreff: Raser stoppen - mehr Verkehrssicherheit in der Bürgeler Straße Der Magistrat wird gebeten, nach Rücksprache mit dem Ortsbeirat Maßnahmen zu ergreifen, um die Bürgeler Straße in Fechenheim-Süd verkehrssicherer zu machen, zum Beispiel durch Hinweisschilder auf spielende Kinder, Schwellen, Poller, Fahrbahnverengung oder einer Aufpflasterung im Bereich der Kreuzung Dietesheimer Straße/Bürgeler Straße und der Hausnummern 12 der Bürgeler Straße. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat für die Straße eine geeignete Lösung vorzuschlagen. Begründung: Die Bürgeler Straße liegt mitten in einer Wohnsiedlung und verläuft parallel zu einem Spielplatz (in der Dietesheimer Straße). Zahlreiche Kinder spielen dort täglich im Freien, was grundsätzlich sehr erfreulich ist. Allerdings besteht eine erhebliche Gefährdung durch den motorisierten Verkehr in dieser Straße. Obwohl es sich um eine Straße handelt, in der laut Straßenverkehrsordnung Tempo 30 gefahren werden soll, fahren Fahrzeuge leider häufig mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere da Kinder erfahrungsgemäß auch spontan in diesem Bereich auf die Straße laufen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 475 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Pflegezuständigkeit und Instandsetzung des Fuß- und Radwegs südlich der Hanauer Landstraße (B 8) im Bereich Omegabrücke
    OMOB 11
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7487 entstanden aus Vorlage: OF 773/11 vom 27.09.2025 Betreff: Pflegezuständigkeit und Instandsetzung des Fuß- und Radwegs südlich der Hanauer Landstraße (B 8) im Bereich Omegabrücke Vorgang: OM 6945/25 OBR 11; ST 1588/25 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Instandsetzung des Fuß- und Radwegs südlich entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und Am Hollerbrunnen/Höhe Am Roten Graben zu prüfen und umzusetzen. Die Maßnahme betrifft insbesondere die Beseitigung von durch Wurzelaufwerfungen entstandenen Fahrbahnschäden im Bereich der Omegabrücke. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die tatsächliche Pflegezuständigkeit für diesen Abschnitt zu klären und transparent darzulegen, insbesondere im Hinblick auf bestehende Vereinbarungen mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt des Bundes (WSA). Aus Sicht des Ortsbeirats liegt die Verantwortung für die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit des Weges - unabhängig von Eigentumsfragen - bei der Stadt Frankfurt, sofern die Pflege und Unterhaltung delegiert wurde. Begründung: Der genannte Radweg liegt vollständig auf Frankfurter Gemarkung und wird täglich von zahlreichen Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt - sowohl im Freizeitverkehr als auch im Berufsverkehr zwischen Frankfurt und Maintal. Die Wegeführung ist Teil eines überörtlichen Radverkehrsnetzes und erfüllt eine wichtige verbindende Funktion. In der Vergangenheit wurden vergleichbare Maßnahmen durch das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) unkompliziert umgesetzt, was auf eine faktische Zuständigkeit und Handlungsfähigkeit der Stadt Frankfurt hinweist. Die aktuelle Einschätzung des Magistrats, wonach ausschließlich die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zuständig sei, erscheint vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar. Der Ortsbeirat bittet daher um eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung, der Verkehrssicherheit und der bisherigen Praxis. Ziel ist eine zeitnahe Verbesserung der Wegbeschaffenheit - sei es durch Abschleifen, Ausbesserung oder andere geeignete Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6945 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1588 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 477 Antrag vom 13.07.2026, OF 21/11 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2026, OM 453 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

  • Temporäre Zu- und Ausstiegshilfen an den Bushaltestellen „Budge-Stiftung (Lohrberg)“
    OMOB 11
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7488 entstanden aus Vorlage: OF 774/11 vom 18.09.2025 Betreff: Temporäre Zu- und Ausstiegshilfen an den Bushaltestellen "Budge-Stiftung (Lohrberg)" Vorgang: OM 5483/24 OBR 11; ST 1853/24 Der Magistrat wird gebeten, an den beiden Bushaltestellen "Budge-Stiftung (Lohrberg)" auf der Wilhelmshöher Straße - direkt vor dem Seniorenstift und der Wohnanlage der Henry und Emma Budge-Stiftung - temporäre Rampen als Zu- und Ausstiegshilfen bereitzustellen. Diese sollen diebstahlsicher montiert und bis zum Abschluss des barrierefreien Umbaus installiert bleiben. Begründung: Die Bushaltestellen vor der Henry und Emma Budge-Stiftung sind für viele Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenstifts ein zentraler Zugang zum öffentlichen Nahverkehr, insbesondere für Fahrten nach Seckbach oder zum Hessen-Center. Laut der Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1853, wurde dem barrierefreien Umbau dieser Haltestellen höchste Priorität eingeräumt, dennoch verzögert sich die Umsetzung aufgrund offener Abstimmungen mit dem Land Hessen zur Kostenübernahme sowie technischer Herausforderungen. Die derzeitige Situation ist für mobilitätseingeschränkte Personen - insbesondere Nutzerinnen und Nutzer von Gehhilfen und Rollatoren - unzumutbar. Viele fühlen sich im Stich gelassen und sind frustriert, da ihnen der Zugang zum ÖPNV faktisch verwehrt bleibt. Um die Zeit bis zur endgültigen baulichen Umsetzung zu überbrücken, schlägt der Ortsbeirat den Einsatz temporärer Rampen vor, wie sie auch bei Baustellen üblich sind. Diese Maßnahme würde kurzfristig eine erhebliche Verbesserung der Mobilität und Teilhabe für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5483 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1853 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 227 Aktenzeichen: 92-13

  • Öffnung des Fußweges entlang des Riedgrabens zwischen der Straße Im Trieb und GustavBehringStraße
    OMOB 11
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7489 entstanden aus Vorlage: OF 775/11 vom 28.09.2025 Betreff: Öffnung des Fußweges entlang des Riedgrabens zwischen der Straße Im Trieb und Gustav-Behring-Straße Vorgang: OM 3285/18 OBR 16; ST 1899/18 Der Magistrat wird gebeten, den neu angelegten Gehweg entlang des Riedgrabens zwischen der Straße Im Trieb und dem Parkplatz mit Zugang zur Zeuläckerstraße für die Öffentlichkeit freizugeben und den Zugang für Fußgängerinnen und Fußgänger zu ermöglichen (siehe auch Stellungnahme vom 21.09.2018, ST 1899). Begründung: Im Rahmen des Projekts "Fließverbindung zwischen Bergen-Enkheim bis zum Ostparkweiher" wurde der Abschnitt des Riedgrabens zwischen der Straße Im Trieb und der Gustav-Behring-Straße umfassend saniert. In diesem Zuge wurde ein neuer Gehweg entlang des Riedgrabens angelegt, der das Potenzial hat, die fußläufige Verbindung und die Aufenthaltsqualität im Stadtteil Seckbach erheblich zu verbessern. Trotz dieser baulichen Maßnahmen ist der Zugang zu diesem Gehweg derzeit durch Zäune und verschlossene Tore für die Öffentlichkeit versperrt. Aus Sicht des Ortsbeirats gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, der einer öffentlichen Nutzung dieses Weges entgegensteht. Vielmehr würde eine Öffnung des Gehwegs für Fußgängerinnen und Fußgänger einen echten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger darstellen, indem sie neue Möglichkeiten für Spaziergänge, Naherholung und eine bessere Vernetzung innerhalb des Stadtteils schafft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3285 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1899 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 14.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verbesserung der Sicherheit für Radfahrende
    OMOB 11
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7490 entstanden aus Vorlage: OF 776/11 vom 29.09.2025 Betreff: Verbesserung der Sicherheit für Radfahrende Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation an der Kreuzung Gwinnerstraße/Gelastraße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, wie eine sichere Wegeführung für Radfahrende ermöglicht werden kann. Begründung: An der Kreuzung Gwinnerstraße/Gelastraße kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Radfahrende. Autofahrer und Lkw-Fahrer fahren schnell um die Kurve und schneiden dabei den Fahrradstreifen. Teilweise überholen Autofahrer auch den haltenden Bus (an der Bushaltestelle "Gelastraße"), fahren über die schraffierte Fläche und biegen dann über den Radstreifen in die Gelastraße ein. Besonders für Kinder und gerade auch in der Dämmerung entstehen dadurch sehr gefährliche Situationen. Der Magistrat wird gebeten, Lösungsideen für diese Gefahrenstelle zu entwickeln. (Foto: Martina Weber) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 78 Aktenzeichen: 32-1

  • Information über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 11 - Grundlage für weitere Beratung
    OMOB 11
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7491 entstanden aus Vorlage: OF 777/11 vom 27.09.2025 Betreff: Information über durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen im Ortsbezirk 11 - Grundlage für weitere Beratung Vorgang: OM 6947/25 OBR 11; ST 1587/25 Bezugnehmend auf die Anregung vom 19.05.2025, OM 6974, die Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1587, sowie die Pressemitteilung der Polizei Frankfurt vom 30.07.2025 (PM 250730-0775 Frankfurt) wird der Magistrat gebeten, 1. dem Ortsbeirat eine Übersicht über die im Zeitraum der letzten 24 Monate im Ortsbezirk 11 durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen vorzulegen. Diese Übersicht soll Folgendes enthalten: a) Datum, Uhrzeit und Dauer der jeweiligen Kontrollmaßnahme; b) Kontrollstandorte mit genauer Lagebeschreibung; c) Anzahl und Art der festgestellten Verstöße (insbesondere Spitzengeschwindigkeiten und deren Häufigkeit); d) Einschätzung der zuständigen Behörden zur Verkehrssituation an den jeweiligen Standorten; e) Hinweise zur rechtlichen Bewertung der Kontrollstandorte gemäß Erlass des Hessischen Innenministeriums. 2. über mögliche Standorte mit dem Ortsbeirat in Austausch zu treten, um dessen Ortskenntnis und Beobachtungen konstruktiv in die Planung einbeziehen zu können; 3. sofern die Verkehrsmengenzahlen zu den im Polizeibericht (PM 250730-0775 Frankfurt) genannten Kontrollpunkten sowie zu den in der Anregung OM 6947 vom 19.05.2025 aufgeführten Straßen vorliegen, diese dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen. Begründung: Am 29.07.2025 wurden durch Kräfte des 18. Polizeireviers Geschwindigkeitskontrollen auf der Hanauer Landstraße durchgeführt - unter anderem auf Höhe der Mainkur und auf Höhe der Hausnummer 477. Der Ortsbeirat wurde über diese Maßnahme nicht vorab und auch nicht über deren Ergebnisse informiert. Erst durch Nachfragen konnten einzelne Ergebnisse in Erfahrung gebracht werden. Eine schriftliche Auswertung liegt bislang nicht vor. Laut Pressemitteilung der Polizei wurden insgesamt 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt, darunter eine Spitzengeschwindigkeit von 103 km/h bei erlaubten 50 km/h. Für den Abschnitt der Hanauer Landstraße zwischen den Hausnummern 443 und 585 liegen dem Ortsbeirat keine offiziellen Verkehrszählungen vor; Schätzungen gehen von etwa 50.000 bis 55.000 Fahrzeugen täglich aus. Der Ortsbeirat versteht sich als beratendes Gremium mit lokaler Expertise und als erster Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger. Eine transparente Information über bereits durchgeführte Kontrollen ist Voraussetzung für fundierte Beratung, die Entwicklung weiterer Anregungen und die Information der Bürger zur Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6947 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1587 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 20 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1242 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einrichtung ausgewiesener Parkzonen für Elektro-Roller im Ortsbezirk 11
    OMOB 11
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7492 entstanden aus Vorlage: OF 778/11 vom 23.09.2025 Betreff: Einrichtung ausgewiesener Parkzonen für Elektro-Roller im Ortsbezirk 11 Die wild abgestellten E-Roller stellen eine potenzielle Gefahr für Fußgänger*innen im Ortsbezirk 11 dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, anlog der Lösungen in der Innenstadt auch im Ortsbezirk 11 Flächen auszuweisen, an denen E-Roller abgeholt und geparkt werden dürfen. Der Magistrat wird gebeten, die Standortvorschläge mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Auch in den östlichen Stadtteilen stellen wild geparkte E-Roller ein Ärgernis dar. Sie beeinträchtigen mobilitätseingeschränkte Menschen mit Rollstühlen oder Rollatoren, Menschen mit Kinderwagen und sind eine Stolperfalle für alle. Um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen, sollten Parkzonen eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 77 Aktenzeichen: 66-3

  • Prüfung und Umsetzung insektenfreundlicher Beleuchtung auf der HelmutSittlerPromenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle „ArthurvonWeinbergSteg“ und Lappengasse
    OMOB 11
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7493 entstanden aus Vorlage: OF 781/11 vom 27.09.2025 Betreff: Prüfung und Umsetzung insektenfreundlicher Beleuchtung auf der Helmut-Sittler-Promenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle "Arthur-von-Weinberg-Steg" und Lappengasse Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob entlang der Helmut-Sittler-Promenade zwischen der Straßenbahnhaltestelle "Arthur-von-Weinberg-Steg" und der Lappengasse eine insektenfreundliche Beleuchtung installiert werden kann, um die Nutzbarkeit und Sicherheit des Weges in der dunklen Jahreszeit zu verbessern. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: 1. Verwendung von LED-Leuchten mit reduzierter Farbtemperatur (≤ 2700 Kelvin) und geringem UV-/Blauanteil zur Minimierung der Beeinträchtigung nachtaktiver Insekten; 2. Niedrige Montagehöhe und gerichtete Lichtführung ausschließlich auf die Wegfläche, um Streulicht in angrenzende sensible Uferbereiche zu vermeiden; 3. Einsatz von Bewegungsmeldern oder zeitlich gesteuerter Beleuchtung, um unnötige Lichtemissionen zu reduzieren. Der Magistrat wird gebeten, entsprechende Möglichkeiten zu prüfen und eine Umsetzung im Sinne der ökologischen und verkehrlichen Anforderungen zu veranlassen. Begründung: Der Weg dient als wichtige Verbindung für Fußgänger:innen, insbesondere als Zubringer zur Straßenbahnhaltestelle "Arthur-von-Weinberg-Steg". In der dunklen Jahreszeit ist die Nutzung durch die unbeleuchtete, wassergebundene Oberfläche erschwert und mit erhöhtem Unfallrisiko verbunden. Gleichzeitig liegt der Weg in unmittelbarer Nähe zum Mainufer, einem ökologisch sensiblen Bereich, in dem Lichtemissionen möglichst gering gehalten werden sollten. Insektenfreundliche Beleuchtungskonzepte, wie sie bereits in Naturschutzgebieten und Grünanlagen erfolgreich eingesetzt werden, bieten an dieser Stelle eine geeignete Lösung, um Sicherheit und Naturschutz miteinander zu verbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 478 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-52

  • Beschleunigung des Ausbaus von Hortplätzen im Riederwald
    OMOB 11
    20.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2025, OM 7494 entstanden aus Vorlage: OF 782/11 vom 29.09.2025 Betreff: Beschleunigung des Ausbaus von Hortplätzen im Riederwald Seit mehr als zwei Jahren wird im Riederwald nun nach dem richtigen Ort für die Einrichtung von Hortplätzen gesucht und immer noch zeigt sich keine Lösung ab. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf den Evangelischen Regionalverband zuzugehen und den Umbau der Liegenschaft Raiffeisenstraße 70 voranzutreiben, um die Versorgung mit Hortplätzen im Riederwald sicherzustellen. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Entwicklung zu informieren. Begründung: In den letzten zwei Jahren wurde der Ortsbeirat immer wieder vom zuständigen Dezernat nach möglichen Immobilien für einen Hort im Riederwald befragt. Der Ortsbeirat antwortete mit vielen verschiedenen Vorschlägen, die jedoch alle vom Dezernat abgelehnt wurden. Gleichzeitig wurde die Immobilie des Evangelischen Regionalverbandes zum Umbau angeboten. Bei einer Sitzung des Ortsbeirates im Jahr 2025 hat Frau Stadträtin Weber nebenbei angedeutet, dass es eine Vereinbarung über den Bau eines Horts mit dem Regionalverband gibt. Leider gibt es seitdem keine Neuigkeiten zu der Situation und auch keine Hinweise, dass die Suche nach einem Hort im Riederwald erfolgreich war. Doch leider drängt die Zeit, denn die Situation für die Kinder und ihre Eltern ist unverändert prekär. Es ist Zeit, zu entscheiden und zu handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 67 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2026, ST 1464 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 14.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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