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Gema-Gebühren bei Vereinen

Vorlagentyp: KA
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Anfrage betrifft die Unterstützung von Vereinen in Hessen bei den Gema-Gebühren ab Januar 2025 und fragt den Magistrat nach der aktuellen Lage sowie der Informationsweitergabe an migrantische Vereine. Ziel ist die Entlastung von finanziellen und administrativen Aufwänden für gemeinnützige Vereine.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Das Land Hessen unterstützt viele Vereine künftig bei den Gema-Musikgebühren. Ab Januar 2025 werden die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Hierzu fragen wir den Magistrat:

  1. Wie ist die aktuelle Lage?
  2. Gibt es Vereine in Frankfurt, die davon profitieren?
  3. Werden migrantische Vereine über die Möglichkeit informiert?
  4. Falls ja, wie werden sie informiert? Wenn Vereine ihre ehrenamtlich organisierten Events musikalisch begleiten oder es bei öffentlichen Veranstaltungen Musikdarbietungen gibt, können Gema-Gebühren fällig werden. Diese Gebühren für die Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik stellen sowohl einen finanziellen als auch verwaltungstechnischen Aufwand dar. Die weitaus meisten Vereine sind allerdings gemeinnützig. Das Land wird laut eigenen Angaben zumindest für einen Teil der Veranstaltungen die Gema-Kosten übernehmen und ihnen so ermöglichen, ihre Energie und ihr Geld in das Ehrenamt zu investieren. Der so genannte "Gema-Pakt" wurden zusammen mit der Gema ins Leben gerufen. Der "Gema-Pakt" soll Vereine entlasten - von Kosten und Bürokratie. Das Land Hessen stellt dafür nach Angaben des Entbürokratisierungsministeriums vom Dienstag bis zu 400.000 Euro im Jahr zur Verfügung, insgesamt 1,6 Millionen Euro bis Ende 2028. Werden die migrantischen Vereine über diese wichtige Möglichkeit informiert?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Oktober 2025Sie sind hier
    KAKA 62Gema-Gebühren bei Vereinen
    KAV-Anfrage
  2. 12. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 88Gema-Gebühren bei VereinenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

KAAnfrage der KAV

Eine schriftliche Frage der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) an den Magistrat. Die Antwort erfolgt innerhalb von drei Monaten.

  1. 1KAV stellt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Magistrat antwortet (3 Monate)

Frist: 3 Monate

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