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Straßensanierung Alt-Sossenheim (Abschnitt Lindenscheidstraße - Michaelstraße)

Vorlagentyp: V
46 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Sanierung des Straßenabschnitts Alt-Sossenheim zwischen Lindenscheidstraße und Michaelstraße wird beantragt, um den schlechten Fahrbahnzustand und die daraus resultierenden Erschütterungen zu beheben. Insbesondere soll geklärt werden, wie die Anwohnerschaft in die Entscheidungen einbezogen wurde und welche Maßnahmen gegen die Erschütterungen ergriffen werden können.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Lindenscheidstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.03.2026.

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Neues zu Lindenscheidstraße per E-Mail

Fragen an den Magistrat

Mit der Anregung des Ortsbeirats vom 22. April 2025, OM 6808, hat der Ortsbeirat um die Sanierung des Straßenabschnitts der Straße Alt-Sossenheim, zwischen Lindenscheidstraße und Michaelstraße, gebeten. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den detaillierten Schilderungen der Anwohner sowie dem erkennbar schlechten Gesamtzustand der Fahrbahn, der bereits zu Spurrillen und Erschütterungen geführt hat. In der Stellungnahme des Magistrats vom 4. August 2025, ST 1306, teilt der Magistrat den Eindruck "nicht gänzlich". Zur Klärung dieser Bewertung bestehen seitens des Ortsbeirats entsprechende Rückfragen.

Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. In der Stellungnahme des Magistrats vom 4. August 2025, ST 1306, führt der Magistrat aus, dass der in der Anregung OM 6808 geschilderte Eindruck "nicht gänzlich geteilt" wird. Welche Einschätzungen werden konkret seitens des Magistrats geteilt?
  2. Ist dem Magistrat bekannt, dass nach Angaben der Anwohnerschaft die Erschütterungen in den angrenzenden Häusern zunehmen (durch schwerere Busse und Lkws) und bereits Veränderungen an der Bausubstanz festgestellt wurden?
  3. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die Erschütterungen entsprechend einzudämmen?
  4. Wurden in die Entscheidungsfindung zur Stellungnahme ST 1306 die Eindrücke und Beobachtungen der Anwohnerschaft einbezogen? Gegebenenfalls erscheint ein bilateraler Austausch zwischen dem Fachamt und der Anwohnerschaft sinnvoll, dessen Ergebnisse in die Beantwortung der oben genannten Fragen einfließen sollten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. April 2025OMOM 6808Straßensanierung AltSossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich vorantreibenDirektanregung
  2. 4. August 2025STST 1306Straßensanierung Alt Sossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich vorantreibenStellungnahme
  3. 5. Oktober 2025OFOF 1295/6Sossenheim: Straßensanierung Alt-Sossenheim (Abschnitt Lindenscheidstraße - Michaelstraße); Rückfragen zu ST 1306Ortsbeiratsantrag · CDU
  4. 21. Oktober 2025Sie sind hier
    VV 1285Straßensanierung Alt-Sossenheim (Abschnitt Lindenscheidstraße - Michaelstraße); Rückfragen zu ST 1306
    Anfrage
  5. 13. März 2026Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 516Straßensanierung Alt-Sossenheim (Abschnitt Lindenscheidstraße - Michaelstraße); Rückfragen zu ST 1306Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

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