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  • Pavillon im Brentanopark
    OMOB 7
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7524 entstanden aus Vorlage: OF 549/7 vom 07.10.2025 Betreff: Pavillon im Brentanopark Der Magistrat wird gebeten, die verunstaltenden Bemalungen am Pavillon im Brentanopark zu entfernen und die entsprechende Pflege auch in Zukunft regelmäßig durch Anbringung einer Schutzschicht zu gewährleisten. Begründung: Der Vortrag der Vorsitzenden des Heimat- und Geschichtsvereins Rödelheim (HGV) in der letzten Ortsbeiratssitzung war eindrücklich: Sie verwies auf die vielen Beschwerden, die sie wegen der Bemalungen an den Wänden des Pavillons seit zwei Jahren gegenüber der Stadt schriftlich und mündlich geäußert habe, ohne dass es zu einer Reinigung gekommen sei. Dies ist umso unverständlicher, als die Stadt mit großer Presse das Jubiläum "100 Jahre Neues Frankfurt" feiert; der Pavillon, der als ehemaliges Schulungsgebäude für den Schulgarten im Brentanopark im Rahmen dieses Projekts erbaut wurde, wird jedoch nicht in Ordnung gehalten. Der HGV ist als Verein Pächter und Nutzer der Räumlichkeiten des Pavillons. Eine Eigeninitiative des HGV verbietet sich aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes. Daher ist die Initiative der Stadt gefordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 692 Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Leben an der Nidda: Stufen des ehemaligen Rödelheimer Freibads wiederherstellen
    OMOB 7
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7525 entstanden aus Vorlage: OF 550/7 vom 03.10.2025 Betreff: Leben an der Nidda: Stufen des ehemaligen Rödelheimer Freibads wiederherstellen Vorgang: V 963/14 OBR 7; ST 648/14; V 1468/15 OBR 7; ST 87/16; V 1663/20 OBR 7; ST 1674/20 Der Magistrat wird gebeten, die noch nutzbaren Stufen des ehemaligen Rödelheimer Freibads am "Blauen Steg" der Nidda wieder freizulegen und so für die Rödelheimer Bürger:innen als Sitzgelegenheit verwendbar zu machen. Begründung: Spätestens seit der Pandemie ist das Naherholungsverlangen größer geworden, gerade auch das Wasser spielt dabei eine wichtige Rolle. Das ist besonders an den heißen Tagen an der Nidda gut zu beobachten. An vielen Stellen in der Stadt wurden Sitzstufen am Wasser aufwändig gebaut (z. B. Höchst), am "Blauen Steg" in Rödelheim sind sie bereits vorhanden und nur etwas versteckt und zugewachsen in der südlichen Uferböschung. Die teilweise Freilegung (Richtung Eisenbahnbrücke) hat gezeigt, dass die Stufen zum großen Teil noch vollkommen in Ordnung sind und gerne genutzt werden. Soweit möglich, sollen sie wieder freigelegt werden. Foto: Inge Pauls Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.01.2014, V 963 Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2014, ST 648 Auskunftsersuchen vom 06.10.2015, V 1468 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 87 Auskunftsersuchen vom 16.06.2020, V 1663 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1674 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 92 Aktenzeichen: 67-0

  • Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße
    OMOB 7
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7526 entstanden aus Vorlage: OF 551/7 vom 05.10.2025 Betreff: Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die bestehende Tempo-30-Zone in der Beitlacherstraße durch eine andere Anbringung des vorhandenen Hinweisschildes und Markierungen auf der Straße besser kenntlich zu machen; 2. zu prüfen, ob eine zusätzliche Absicherung der Fahrbahnseite ohne Parkmöglichkeiten möglich ist. Begründung: Anwohner:innen monieren, dass die Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße schlecht zu erkennen ist. Gerade Verkehrsteilnehmer:innen ohne Ortskenntnisse ignorieren daher oft die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Maßnahme würde auch positive Auswirkungen auf angrenzende Bereiche haben, die als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen sind. Der Wegfall von Parkplätzen in der Breitlacherstraße war weder vom Ortsbeirat beantragt noch gewünscht, sondern ist das Resultat von Beschwerden, die eine weitere Duldung nicht mehr möglich gemacht haben. Diese Maßnahme hat neben negativen auch positive Aspekte, allerdings sollte zum Schutz der Fußgänger:innen der sehr niedrige Gehweg z. B. durch Poller begrenzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 156 Aktenzeichen: 66-7

  • Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg
    OMOB 7
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7527 entstanden aus Vorlage: OF 552/7 vom 03.10.2025 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg eine Entschleunigung des Autoverkehrs umzusetzen und so die Sicherheit des Schulwegs zu gewährleisten. Tempo-30-Zone und Spielstraße müssen deutlicher gekennzeichnet werden. In der Breitlacherstraße könnten zudem entschleunigende Elemente, wie Verschwenkungen der Fahrbahn oder Bodenschwellen, angebracht werden. Im Biedenkopfer Weg hängen die Spielstraßen-Schilder in einem schlecht einsehbaren Bereich. Die Kennzeichnung sollte durch ein Piktogramm auf der Straße ergänzt werden. Bauliche Maßnahmen, z. B. Verschwenkungen der Fahrbahn, sind auch hier sinnvoll, um optisch deutlich zu machen, dass es sich um eine verkehrsberuhigte Zone handelt, die als Schulweg zur Brentanoschule führt. Begründung: Von der Kreuzung am Rödelheimer Bahnhof in Richtung Nidda ist die Breitlacherstraße eine Tempo-30-Zone; der Biedenkopfer Weg ist seit einiger Zeit eine verkehrsberuhigte Straße (Spielstraße), nur leider scheint das von den Autofahrenden niemand zu wissen oder es wird bewusst ignoriert. Beide Straßen fallen dadurch auf, dass Fahrzeuge mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit fahren. Ein Problem ist die Parksituation an der Breitlacherstraße ab Strubbergstraße: Wird halb auf dem Gehweg geparkt, ist der Gehweg zu schmal. Wird auf der Straße geparkt, ist die Fahrbahn an dieser Stelle zu schmal. Bei dem aktuell geltenden absoluten Halteverbot ist die Fahrbahn so breit, dass es offensichtlich zum Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit einlädt. Die Situation wird als besonders dramatisch wahrgenommen, seit durch die Sperrung der Straße In der Au die Breitlacherstraße, der Biedenkopfer Weg und die Strubbergstraße als Umleitung genutzt werden. Auch nach Aufhebung der Umleitung muss es ein geeignetes Konzept für diesen Verkehrsabschnitt geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 840 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 05.05.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7

  • Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-ShuttleServices mit Parkservice in der Eschborner Landstraße
    OMOB 7
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7528 entstanden aus Vorlage: OF 554/7 vom 07.10.2025 Betreff: Nutzung öffentlicher Parkflächen durch Betreiber eines Flughafen-Shuttle-Services mit Parkservice in der Eschborner Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der Betreiber des in der Eschborner Landstraße ansässigen Flughafen-Shuttle-Services (Diamond Valet) mit Parkservice für den Betrieb eine Genehmigung im Sinne der Gewerbe- und Straßenverkehrsordnung benötigt und ob diese ordnungsgemäß vorliegt; 2. in welchem Umfang der Betreiber öffentliche Parkplätze in der Eschborner Landstraße für seine gewerblichen Zwecke nutzt; 3. welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die zweckwidrige Nutzung öffentlicher Parkplätze durch den Betreiber zu unterbinden, um die Parkflächen wieder den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Kundinnen und Kunden der umliegenden Gewerbebetriebe zur Verfügung zu stellen; 4. ob durch verstärkte Kontrollen des ruhenden Verkehrs und ggf. durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann. Begründung: Seit mindestens zwei Jahren betreibt ein Anbieter für Flughafen-Shuttle-Services und Parkservice in der Eschborner Landstraße sein Geschäft. Auf der Internetpräsenz des Unternehmens wird der Eindruck vermittelt, dass ausschließlich firmeneigene Stellplätze genutzt werden. Tatsächlich belegen jedoch die Fahrzeuge des Anbieters regelmäßig öffentliche Parkplätze in der Eschborner Landstraße. Dies führt zu einer erheblichen Belastung für die Anwohnerschaft, Gewerbetreibende sowie deren Kundinnen und Kunden, da reguläre Parkflächen nicht mehr in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Problematisch ist insbesondere, dass der Verkehr für die anliegende Schule zu einer Zumutung wird. Der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler wird problematisch. Zudem hat die Schule Schwierigkeiten, ausreichend Lehrpersonal zu finden, da die ÖPNV-Anbindung schlecht und das Parken kaum noch möglich ist. Die öffentliche Infrastruktur wird somit für gewerbliche Zwecke zweckentfremdet, ohne dass hierfür eine Genehmigung bekannt wäre. Der Ortsbeirat sieht hierin eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Lebensqualität und der gewerblichen Entwicklung im Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 155 Aktenzeichen: 32-1

  • Fußwegeverbindung zwischen Westbahnhof und Schönhofviertel
    OMOB 7
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7529 entstanden aus Vorlage: OF 555/7 vom 05.10.2025 Betreff: Fußwegeverbindung zwischen Westbahnhof und Schönhofviertel Vorgang: OM 7269/25 OBR 7 Der Magistrat wird ergänzend zur OM 7269 des Ortsbeirats 7 gebeten, auch folgende Möglichkeit für eine bessere Fuß- und Radwegeverbindung vom Schönhofviertel zum Westbahnhof zu prüfen: - Bau einer Gleisüberführung zwischen Brigitte-Frauendorf-Straße und dem Kreuzungspunkt der Verlängerungen von Solmsstraße und Galvanistraße auf der Höhe Solmsstraße 8. Begründung: Es herrscht Einigkeit, dass die Anbindung für Fußgänger zwischen dem neuen Quartier Schönhofviertel und dem Westbahnhof verbessert werden muss. Die Anregung an den Magistrat OM 7269 regt die dauerhafte Öffnung einer bestehenden Verbindung an, die ursprünglich für Mitarbeitende der Deutschen Bahn und der Firma Siemens gedacht war. Zwar wäre die Öffnung dieses Weges für die Allgemeinheit die kostengünstigste Variante für eine Fußwegeverbindung, gleichwohl scheint dieser Vorschlag aufgrund rechtlicher und versicherungstechnischer Probleme wenig realistisch. Ebenfalls vergleichsweise kostengünstig könnte eine Gleisüberführung von der Brigitte-Frauendorf-Straße zur Verlängerung von Solmsstraße und Galvanistraße realisiert werden. Während die Verlängerung der Galvanistraße aktuell nicht öffentlich nutzbar ist, ist die Verlängerung der Solmsstraße (bis Solmsstraße 8) aktuell nutzbar und befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. In der Solmsstraße können die Nutzer:innen eine bestehende Unterführung zum Westbahnhof nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7269 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 51 Antrag vom 04.08.2026, OF 41/7 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 374 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1171 Aktenzeichen: 60-2

  • Leben an der Nidda: Zugang zur Nidda im Zusammenhang mit dem Rückbau des Hausener Wehrs im Bereich des Treutengrabens planen
    OMOB 7
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7530 entstanden aus Vorlage: OF 556/7 vom 24.09.2025 Betreff: Leben an der Nidda: Zugang zur Nidda im Zusammenhang mit dem Rückbau des Hausener Wehrs im Bereich des Treutengrabens planen Vorgang: V 533/22 OBR 7; ST 1624/23; OM 20/21 OBR 7; ST 2279/22 Bezug: rp-darmstadt.hessen.de/files/2025-04/16-2_anlage_02-01-02_lageplan_profilaufweit ung_treutengraben.pdf, Anl_02.01.02 www.stadtentwässerung-frankfurt.de/gewaessernaturnaher -nidda-umbau.html Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Planung des Amtes der Stadtentwässerung (SEF) für den Rückbau des Hausener Wehrs das Interesse des Ortsbeirats zu vertreten, dass eine Zugänglichkeit zur Nidda an dem abgeflachten Teil auf der Höhe der Straße Am Treutengraben ermöglicht wird; 2. sich deshalb z. B. für eine größere Zurückverlegung des von der SEF geplanten Wegs in dem abgeflachten Teil der renaturierten Nidda einzusetzen; 3. die Anlage eines Wasserlehrpfads/Wasserspielplatzes zu planen, der über spielerische Elemente das Leben in und um die Nidda erfahrbar macht. Begründung: Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) bereitet seit einigen Jahren die naturnahe Umgestaltung des Hausener Wehrs in Frankfurt vor. Die Planungen wurden der Öffentlichkeit 2018 in mehreren Veranstaltungen vorgestellt. Den entsprechenden Antrag eines Planfeststellungsverfahrens hat die SEF beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt gestellt. Das RP Darmstadt hat das dafür erforderliche Anhörungsverfahren eingeleitet und die entsprechenden Planunterlagen zur Einsichtnahme der Öffentlichkeit vom 29. April bis 30. Mai 2025 zur Einsichtnahme ausgelegt. Sowohl die Bürger:innen in Praunheim als auch in Hausen haben in diversen Formaten (z. B. in der Planungswerkstatt Praunheim) eine Möglichkeit gewünscht, Zugang zur Nidda zu bekommen. Dies ist durch die beiden Wehre in Hausen und Praunheim allerdings mit gravierenden Gefahren verbunden, sodass sich dieser Wunsch als bislang nicht realisierbar herauskristallisiert hat. Der geplante Umbau des Hausener Wehrs hat gemäß den Planungsunterlagen zur Folge, dass im Bereich des Treutengrabens, oberhalb des Willy-Petri-Stegs, die Verschiebung des Niddauferwegs in östlicher Richtung vorgesehen ist. Damit kann die kanalisierte Nidda in diesem Bereich verbreitert, abgeflacht und naturnäher gestaltet werden. "Es werden Flachwasserzonen und Bereiche mit unterschiedlichen Strömungsgeschwindigkeiten entstehen, die zu einer größeren Strukturvielfalt führen und somit Lebensräume für verschiedene Tiere bieten, ohne dass der Hochwasserschutz gefährdet wird" (ST 2279). Genau deshalb könnte nun eine Zugänglichkeit durch eine Gestaltung als Wasserlehrpfad oder Wasserspielplatz geplant und realisiert werden. Dazu müsste man der Nidda - anders als bei der vorliegenden Planung des Rückbaus des Hausener Wehrs - in der abgeflachten Zone etwas mehr Platz lassen. Die Fläche wäre vorhanden. Der Vorteil wäre, dass dieser Bereich durch eine wirkliche Gestaltung nicht in gleicher Weise wie in Nied unsachgemäß und den ökologischen Zielen entgegenstehend genutzt wird. Der Magistrat hat eine Prüfung zugesagt und betont: "Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main steht der Anlage eines Wasserlehrpfades in der Niddaaue grundsätzlich positiv gegenüber" (ST 1624). Dazu müsste sich der Magistrat nun aktiv in die Planung der SEF einbringen, um die Möglichkeit einer Anlage eines Wasserlehrpfads/Wasserspielplatzes offen zu halten. Quelle: Bürgerbeteiligung Naturnaher Umbau des Hausener Nidda-Wehrs Forum 1 Wasserwirtschaft am 18.04.2018 Vorstellung der Vorplanung, gemeint ist die grün gekennzeichnete Fläche auf der Höhe des Treutengrabens Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 20 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2279 Auskunftsersuchen vom 01.11.2022, V 533 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1624 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 05.05.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 18.08.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2026, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7
    OMOB 7
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7531 entstanden aus Vorlage: OF 558/7 vom 05.10.2025 Betreff: Mehr Tempo-30-Zonen im Ortsbezirk 7 Vorgang: OM 116/11 OBR 7; V 1130/14 OBR 7; OM 980/16 OBR 7; OM 1417/17 OBR 7; OM 1418/17 OBR 7; OM 5029/19 OBR 7; OM 2556/22 OBR 7; OM 5791/24 OBR 7; OM 6650/25 OBR 7; ST 1290/25 Der Magistrat wird gebeten, sukzessive und angepasst an die personellen Möglichkeiten, folgende Streckenabschnitte erneut bzw. erstmals auf die Möglichkeit zu prüfen, hier eine Tempo-30-Zone einzurichten: 1. Straße Am Industriehof zwischen der Einmündung der Straße Am Fischstein bis hinter der Ausfahrt des Hausener Schwimmbades - OM 5791/24; 2. Valentina-Archipowa-Straße - OM 2556/22; 3. Heerstraße zwischen Einmündung Ludwig-Landmann-Straße und S-Bahn-Linie - OM 5029/19; 4. Buchbornstraße - OM 1417/17; 5. Alt-Praunheim - OM 1418/17 und OM 116/11; 6. Seegewann und Schultheißenweg - OM 980/16; 7. Haingrabenstraße - V 1130/14; 8. Praunheimer Landstraße zwischen Tempo-30-Zone U-Bahn- und Bushaltestelle "Hausen" und Tempo-30-Zone Praunheimer Brücke - Lückenschluss mit einer Kirchengemeinde und einem großen Kinderspielplatz. Begründung: Der Ortsbeirat freut sich, dass der Magistrat die Anregung OM 6650 begrüßt und akzeptiert, dass die personelle Situation und gesetzliche Pflichtaufgaben eine sofortige Überprüfung aller in der Vorlage OM 6650 genannten Abschnitte nicht zulässt. Die Schlussfolgerung des Magistrats, aus diesem Grund dauerhaft keine der genannten Abschnitte zu überprüfen, ist allerdings nicht akzeptabel. Angepasst an die personellen Möglichkeiten sollten sukzessive die genannten Abschnitte überprüft werden und ggf. Tempo 30 eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 116 Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1130 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 980 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1418 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5029 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1290 Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 158 Aktenzeichen: 32-1

  • Poller auf Höhe Wickenweg 90
    OMOB 10
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7532 entstanden aus Vorlage: OF 1088/10 vom 18.08.2025 Betreff: Poller auf Höhe Wickenweg 90 Anwohner berichten, dass der Gehweg zwischen der Kita im Wickenweg 88a und dem Schuleingang Wickenweg häufig von mutmaßlichen Elterntaxis zum Parken missbräuchlich genutzt wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zwei Poller mit Feuerwehrschließung zwischen dem Treppenzugang zur Bethanienkirche und der Grundstückausfahrt Wickenweg 90 anzubringen. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 73 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1301

  • Parklets für Frankfurt-Eckenheim
    OMOB 10
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7533 entstanden aus Vorlage: OF 1105/10 vom 03.10.2025 Betreff: Parklets für Frankfurt-Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man den Kreuzungsbereich Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße/Engelthaler Straße für Anwohner und Fußgänger freundlicher gestalten kann, z. B. durch den Aufbau einer kombinierten Pflanz- und Sitzgruppe, wie es vom Oeder Weg bekannt ist. Begründung: Die Plätze vor der Reinigung und der ehemaligen Schneiderei oder gegenüber auf der gesperrten Fläche vor dem italienischen Restaurant wären geeignet. Auch würde dies dazu führen, dass die Autofahrenden langsamer und aufmerksamer in die sich verengende Engelthaler Straße fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 464 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Zukunftsorientiertes Angebot für Lebensmittelhandel in und um Preungesheim
    OMOB 9
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7534 entstanden aus Vorlage: OF 1112/10 vom 06.10.2025 Betreff: Zukunftsorientiertes Angebot für Lebensmittelhandel in und um Preungesheim Vorgang: OM 6952/25 OBR 10; ST 1334/25 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob er weiterhin und ernsthaft langfristig für das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße eine Umwandlung von Lebensmitteleinzelhandelsflächen in Gewerbeflächen vorsieht (siehe hierzu die Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1334). Diesbezüglich wird der Magistrat gebeten darzulegen, 1. wo das Angebot von entsprechenden - zusätzlichen - Vollsortimentern und Discountern in und um Preungesheim (das heißt also außerhalb von Gewerbeflächen) sichergestellt werden soll; 2. ob er sich nicht besser - zumindest in und für Preungesheim - von den bisherigen Zielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms maßvoll und realitätsbezogen verabschieden sollte; 3. wo er in Preungesheim alternative Flächen als realisierbar erkannt und identifiziert hat, um Lebensmittelhandel statt in der August-Schanz-Straße künftig an anderen Stellen im Stadtteil zu realisieren; 4. wie und wann er solche geeigneten Flächen ganzheitlich rechtzeitig zu sichern gedenkt; 5. ob es nicht bereits jetzt bei zu vielen Flächen in und um Preungesheim Probleme gibt, den Lebensmittelhandel zu modernisieren, zu erweitern beziehungsweise teils sogar lediglich in der Fläche zu erhalten. Begründung: Außerhalb der Gewerbegebiete dürfte es leider nur sehr schwer bis kaum möglich sein, nennenswerte und ausreichend große Alternativen für zum Lebensmittelhandel geeignete Flächen zu finden, die auch final und zukunftsorientiert zu akzeptablen Lebensmittelangeboten führen. Die politische Einflussnahme auf wirtschaftliche Belange erscheint insofern für die Menschen eher risikobehaftet zu sein, dies zumindest soweit es Preungesheim betrifft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6952 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1334

  • Sperrmüllsammlungen im Frankfurter Bogen besser organisieren
    OMOB 9
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7535 entstanden aus Vorlage: OF 1113/10 vom 06.10.2025 Betreff: Sperrmüllsammlungen im Frankfurter Bogen besser organisieren Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wo, wie und ab wann unter anderem in Teilen des Frankfurter Bogens die Sperrmüllsammlungen besser organisiert werden können; 2. welche Schwierigkeiten dabei bisher bekannt sind; 3. welche Voraussetzungen wo und ab wann noch zu schaffen sind; 4. wo eine Systemänderung - beispielsweise zu vorgegebenen Terminen gemäß der Sammlung in Siedlungen - zunächst ausprobiert oder dauerhaft umgesetzt werden kann. Begründung: Seit geraumer Zeit steigen die Hinweise auf Probleme mit Sperrmüll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2059 Aktenzeichen: 79-4

  • Benennung des Verbindungsweges Homburger Landstraße Richtung MarianneBeuchertPlatz
    OMOB 14
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7536 entstanden aus Vorlage: OF 1119/10 vom 07.10.2025 Betreff: Benennung des Verbindungsweges Homburger Landstraße Richtung Marianne-Beuchert-Platz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Benennung des Verbindungsweges zwischen der Homburger Landstraße und dem Marianne-Beuchert-Platz (siehe Foto) seitens des Ortsbeirates möglich ist. Begründung: Die Bürger in diesem Quartier haben diesen Wunsch geäußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2035 Antrag vom 15.12.2025, OF 1192/10 Initiative vom 13.01.2026, OI 133 Aktenzeichen: 62-2

  • Bevölkerungsschutz bleibt deutlich zu verbessern
    OMOB 14
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7537 entstanden aus Vorlage: OF 1124/10 vom 06.10.2025 Betreff: Bevölkerungsschutz bleibt deutlich zu verbessern Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie er schnellstens den Bevölkerungsschutz a) in Berkersheim; b) in den weiteren Stadtteilen des Ortsbezirks 10 deutlich verbessern wird; 2. wie sichergestellt werden kann, dass wenn bei einem (stadtweiten) Blackout oder auch bei (stadtteilbezogenem) Brownout kein Strom mehr fließt, Funk und Fernsehen fraglich erscheinen und die Akkus der Handys leer sind, vor Gefahren gewarnt werden kann. Begründung: Der bundesweite Warntag hat den Menschen in Berkersheim sowie in den weiteren Stadtteilen des Ortsbezirks 10 verdeutlicht, dass die Stadt Frankfurt vor Ort in Sachen Bevölkerungsschutz deutlich nachbessern muss, dies jedoch bisher noch nicht geschieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2055 Aktenzeichen: 37-3

  • Berkersheimer Ehrenmal
    OMOB 10
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7538 entstanden aus Vorlage: OF 1125/10 vom 06.10.2025 Betreff: Berkersheimer Ehrenmal Vorgang: OM 6788/25 OBR 10; ST 1648/25 Die Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1648, führt unter anderem aus: "Die Grünanlage "Im Klingenfeld Kriegerdenkmal" gehört zum einen der Stadt Frankfurt (westlicher Bereich mit Stützmauer) und zum anderen der Evangelischen Michaelisgemeinde Frankfurt a. M.-Berkersheim (östlicher Bereich mit Ehrenmal). Der gesamte Bereich wird gärtnerisch vom zuständigen Fachamt unterhalten, einschließlich der Baumkontrolle und Reinigung. Eine Zuständigkeit für das Denkmal ist nicht gegeben. Eine präventiv durchgeführte Überprüfung des Ehrenmals ergab keine Auffälligkeiten. Weitere Schritte müssen durch die Eigentümerin-Kirchengemeinde durchgeführt werden." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die weitere diesbezügliche Vorgehensweise mit dem evangelischen Regionalverband abzustimmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6788 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1648 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 356 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 60-3

  • Hinweisschilder für erhöhtes Bußgeld bei illegaler Abfallentsorgung
    OMOB 10
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7539 entstanden aus Vorlage: OF 1141/10 vom 07.10.2025 Betreff: Hinweisschilder für erhöhtes Bußgeld bei illegaler Abfallentsorgung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Anbringen von Hinweisschildern über die Erhöhung der Bußgelder für illegale Abfallentsorgung auch im Ortsbezirk 10 möglich ist. Die Nennung der Standorte würde dann vom Ortsbeirat erfolgen. Begründung: Auch im Ortsbezirk 10 ist an bestimmten Stellen ein erhöhtes Aufkommen an illegaler Abfallentsorgung festzustellen. Die Maßnahme, die zurzeit nur in der Innenstadt vollzogen wird, könnte auch im Ortsbezirk 10 angewandt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 70 Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2026, ST 1064

  • Container für den Schulhof der Theobald-Ziegler-Schule bezüglich Auslagerung der Schüler während der Bauarbeiten (Brandschutztüren)
    OMOB 10
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7540 entstanden aus Vorlage: OF 1107/10 vom 03.10.2025 Betreff: Container für den Schulhof der Theobald-Ziegler-Schule bezüglich Auslagerung der Schüler während der Bauarbeiten (Brandschutztüren) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man auf den Schulhof des Neubaus der Theobald-Ziegler-Schule Container als Zwischenlösung für die Auslagerung der Schulkinder während des Umbaus der Klassenräume mit Brandschutztüren stellen kann. Begründung: Durch den dringend benötigten Umbau der an das Treppenhaus angrenzenden Klassenräume mit Brandschutztüren müssen Klassen ausgelagert werden bzw. in Musik- und Sporträume oder Betreuungsräume ausweichen. Dies bringt sehr viel Unruhe in den Unterricht und hat negative Auswirkungen auf die Schüler und Lehrer sowie den Schulbetrieb. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 889 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2

  • Zickzack-Bodenmarkierung (Verkehrszeichen 299) erneuern
    OMOB 14
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7541 entstanden aus Vorlage: OF 1108/10 vom 06.10.2025 Betreff: Zickzack-Bodenmarkierung (Verkehrszeichen 299) erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Zickzack-Bodenmarkierungen, Verkehrszeichen 299, in der Engelthaler Straße in Höhe der Hausnummer 27 zu erneuern. Begründung: Durch die Bauarbeiten zur Errichtung der Eigentumswohnungen in der Engelthaler Straße gegenüber der Hausnummer 27 wurden die Zickzack-Bodenmarkierungen, Verkehrszeichen 299, sehr stark abgenutzt und werden nicht mehr als Parkverbotszone wahrgenommen. Das Haus Nummer 27 wird zurzeit entkernt und nach energetischen Gesichtspunkten renoviert. Hier fahren deshalb häufig Lkw vom Grundstück in die Engelthaler Straße und werden durch dort auf den Zickzack-Bodenmarkierungen parkende Fahrzeuge an der Ausfahrt stark behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 19 Aktenzeichen: 66-0

  • Standort des Verkehrszeichens 222 auf der Sperrfläche Sigmund-Freud-Straße/Einmündung Niederbornstraße überdenken
    OMOB 14
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7542 entstanden aus Vorlage: OF 1109/10 vom 06.10.2025 Betreff: Standort des Verkehrszeichens 222 auf der Sperrfläche Sigmund-Freud-Straße/Einmündung Niederbornstraße überdenken Der Magistrat wird gebeten, die jetzige Situation mit dem Verkehrszeichen 222 - vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts vorbei - auf der Sperrfläche im Einmündungsbereich der Sigmund-Freud-Straße in Fahrtrichtung Niederbornstraße dahin gehend zu überdenken, ob nicht eine nachhaltigere Lösung möglich wäre. Zurzeit wird dieses Schild leider sehr häufig an- oder umgefahren, vermutlich von Lkws. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 74 Aktenzeichen: 66-2

  • Bebauung im Hilgenfeld umsetzen
    OMOB 10
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7543 entstanden aus Vorlage: OF 1110/10 vom 06.10.2025 Betreff: Bebauung im Hilgenfeld umsetzen Der Magistrat wird gebeten, 1. die bisher ausstehende Bebauung des Hilgenfelds im Niddatal im Bereich Bonameser Straße und Homburger Landstraße nunmehr ohne weitere Verzögerungen zu realisieren; 2. auf die erforderliche Infrastruktur zu achten und diese zeitgleich mit sämtlichen neuen Wohnungen insgesamt entsprechend den Bedarfen jeweils rechtzeitig anzupassen. Begründung: Die seit Jahren ausstehende Wohnbebauung weist sehr deutlich auf die Schwächen im Wohnungsbau - insbesondere in den Stadtteilen im Ortsbezirk 10 - hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2026, ST 1085 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 09.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-40

  • Gleisquerung U5/Ronneburgstraße nivellieren
    OMOB 3
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7544 entstanden aus Vorlage: OF 1116/10 vom 06.10.2025 Betreff: Gleisquerung U5/Ronneburgstraße nivellieren Der Magistrat wird gebeten, die Gleisquerung der U5/Ronneburgstraße zu nivellieren. Begründung: Die Gleisquerung der U5/Ronneburgstraße ist extrem uneben und weist deutliche Höhenunterschiede zwischen den Gleisen und der Fahrbahn auf. Sie stellt für behinderte Personen mit Seniorenmobilen und ähnlichen Fahrzeugen sowie für Zweiradfahrer usw. eine erhebliche Gefahrenstelle dar. Das Überqueren der Schienen ist selbst für Fahrzeugführer sehr unangenehm, da die Insassen selbst bei Schrittgeschwindigkeit stark durchgerüttelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 224 Aktenzeichen: 92-10

  • Wöchentliche Reinigung des ParkandRidePlatzes an der Endhaltestalle der U5 und Am Dachsberg (gegenüber REWEMarkt)
    OMOB 10
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7545 entstanden aus Vorlage: OF 1118/10 vom 07.10.2025 Betreff: Wöchentliche Reinigung des Park-and-Ride-Platzes an der Endhaltestalle der U5 und Am Dachsberg (gegenüber REWE-Markt) Der Magistrat wird gebeten, die Intervalle der Reinigung auf dem Park-and-Ride-Platz an der Endhaltestelle der U5 und Am Dachsberg (gegenüber REWE-Markt) auf mindestens ein Mal in der Woche zu erhöhen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, 1. den Taubenkot auf der Parkfläche zu beseitigen; 2. die Ablagerungen im direkten und erweiterten Umfeld der Kleider- und Glascontainer zu entfernen; 3. eine Halterabfrage durchzuführen und die Entfernung von monatelang abgestellten und verdreckten Autos zu veranlassen. Begründung: Saubere Park-and-Ride-Plätze werden von Pkw-Fahrern sehr gerne angefahren. Auch sind diese ein Aushängeschild für den entsprechenden Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 461 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Pflege der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer nicht weiter vernachlässigen
    OMOB 3
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7546 entstanden aus Vorlage: OF 1120/10 vom 07.10.2025 Betreff: Pflege der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer nicht weiter vernachlässigen Vorgang: OM 6783/25 OBR 10; ST 1201/25 Der Magistrat wird gebeten, die seinerzeit in Aussicht gestellte weitere Wegesanierung in der Park-/Streuobstwiesenanlage Am Borsdorfer nun endlich durchzuführen. Auch lässt die Pflege der Streuobstwiesenbäume sehr zu wünschen übrig. Begründung: Diese Anlage ist für viele Bürger im Frankfurter Bogen eine willkommene Freizeit- und Ausgehfläche. Die nächste Starkregenzeit kündigt sich jahreszeitlich bedingt an. Deshalb ist die Sanierung dringend geboten, um weitere Schäden abzuwenden. 1. Erforderliche Pflege (Begradigung) der Streuobstwiesenbäume am Beispiel eines Speierlingsbaums, siehe Foto. 2. Notwendige Wegesanierung am Beispiel eines Weges von Osten nach Westen, siehe Foto. Fotos:privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6783 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1201 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 166 Aktenzeichen: 66-3

  • Haltestelle der Buslinie 25 am Berkersheimer Bahnhof
    OMOB 3
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7547 entstanden aus Vorlage: OF 1121/10 vom 03.10.2025 Betreff: Haltestelle der Buslinie 25 am Berkersheimer Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle der Linie 25 wieder an die alte Stelle zurückzuversetzen. Begründung: Die jetzige Haltestelle ist so weit von der S-Bahn-Haltestelle entfernt, dass die Busfahrenden die S-Bahn in der Regel nicht rechtzeitig erreichen können. Selbst gut zu Fuß Gehende haben Schwierigkeiten, die Bahn in der vom RMV angegebenen Zeit zu erreichen, geschweige denn Ältere oder Personen mit Rollator, Kinderwagen oder Koffer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 223 Aktenzeichen: 92-1

  • Schutz der Berkersheimer Felder und Wege
    OMOB 10
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7548 entstanden aus Vorlage: OF 1122/10 vom 06.10.2025 Betreff: Schutz der Berkersheimer Felder und Wege Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie er künftig den wichtigen Schutz der Felder und Wege in Berkersheim besser als bisher sicherstellen wird. Dazu gehören unter anderem das Verhindern von Abfallablagerungen sowie das verbotene Befahren der Feldwege, vorrangig als Durchgangsverkehr im Berufsverkehr. Von Interesse dabei ist, ob, und wenn ja, ab wann die zuständigen Stellen sich endlich auch für Berkersheimer Belange einsetzen werden, also beispielsweise auch bei etwaigem Personalmangel rechtzeitig technische Lösungen gefunden und ermöglicht werden. Sollten zur Eindämmung des Durchgangsverkehrs auf Feldwegen Schranken notwendig werden, wäre ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 463 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Bodenwelle unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße
    OMOB 3
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7549 entstanden aus Vorlage: OF 1126/10 vom 03.10.2025 Betreff: Bodenwelle unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man unter dem Zebrastreifen auf der Galgenstraße eine breite Bodenwelle analog der Eingänge zum Ben-Gurion-Ring herstellen kann. Begründung: Sehr viele Schüler kommen über den Zebrastreifen auf der Galgenstraße in Richtung Ampel zur Schule. Die abbiegenden Autofahrenden schauen hauptsächlich nach links, da von dort die Autos kommen, und schauen nicht nach rechts auf den Zebrastreifen. Wenn eine mehrere Meter breite Aufpflasterung, wenn möglich auch noch eingefärbt, unter dem Zebrastreifen angebracht wird, erhöht das die Sicherheit der Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 76

  • Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen frei halten
    OMOB 10
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7550 entstanden aus Vorlage: OF 1130/10 vom 06.10.2025 Betreff: Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen frei halten Der Magistrat wird gebeten, die zwei einzigen Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen in Bonames durch Pfosten frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2081 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2026, ST 1012

  • Änderung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße
    OMOB 10
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7551 entstanden aus Vorlage: OF 1131/10 vom 06.10.2025 Betreff: Änderung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße Vorgang: OM 6217/24 OBR 10; ST 608/25; OM 7123/25 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich zum rot markierten Schutzstreifen (siehe OM 7123) den verschwundenen Flexipoller durch sicherlich robustere Klemmfixe zu ersetzen. Begründung: Nachdem der vom Magistrat angebrachte Flexipoller bereits seit Anfang Juni 2025 herausgerissen und mittlerweile spurlos verschwunden ist, bedarf es einer nachhaltigeren Lösung (z. B. analog zur Obermainanlage, siehe Bild). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6217 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 608 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7123 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2026, ST 1006 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

  • Schlaglochbeseitigung auf dem ParkandRide-Parkplatz Kalbach
    OMOB 11
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7552 entstanden aus Vorlage: OF 1132/10 vom 06.10.2025 Betreff: Schlaglochbeseitigung auf dem Park-and-Ride-Parkplatz Kalbach Der Magistrat wird gebeten, die vielfach vorhandenen Schlaglöcher auf dem Park-and-Ride-Parkplatz Kalbach zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 18 Aktenzeichen: 66-3

  • Baumrückschnitt am Treppenaufgang Friedrichsdorfer Straße
    OMOB 7
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7553 entstanden aus Vorlage: OF 1133/10 vom 06.10.2025 Betreff: Baumrückschnitt am Treppenaufgang Friedrichsdorfer Straße Der Magistrat wird gebeten, die Bäume an den beiden Laternen am Treppenaufgang der Friedrichsdorfer Straße zur Friedrich-Fauldrath-Anlage adäquat zurückzuschneiden. Begründung: Das Geäst sowie das zugehörige Blattwerk beeinträchtigen die Beleuchtung zwischenzeitlich so stark, dass insbesondere das Sicherheitsgefühl von Bürgerinnen sehr stark darunter leidet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2058 Aktenzeichen: 67-0

  • Amt für Straßenbau und Erschließung hier: Regelmäßige Teilnahme eines Vertreters oder einer Vertreterin an Sitzungen des Ortsbeirates 10
    OMOB 10
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7554 entstanden aus Vorlage: OF 1136/10 vom 06.10.2025 Betreff: Amt für Straßenbau und Erschließung hier: Regelmäßige Teilnahme eines Vertreters oder einer Vertreterin an Sitzungen des Ortsbeirates 10 Der Magistrat wird gebeten, eine Vertreterin oder einen Vertreter des Amtes für Straßenbau und Erschließung - wie früher üblich - regelmäßig, mindestens zweimal im Jahr, an einer Sitzung des Ortsbeirates 10 teilnehmen zu lassen, um Anliegen der Mitglieder des Ortsbeirates 10 auf dem kleinen Dienstweg vorab besprechen und so möglichst einer einfachen, guten Regelung zuführen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 75

  • Mängel an städtischen Gebäuden hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1620
    OMOB 7
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7555 entstanden aus Vorlage: OF 1139/10 vom 06.10.2025 Betreff: Mängel an städtischen Gebäuden hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1620 Vorgang: OM 5382/24 OBR 10; ST 1620/25 Mit Stellungnahme vom 22.09.2025, ST 1620, berichtete der Magistrat mittels einer Tabelle über Mängel an städtischen Gebäuden im Ortsbezirk 10. Die Stellungnahme ging auf eine Anfrage des Ortsbeirates 10 vom 08.04.2024, OM 5382, zurück und umfasste Angaben zu 26 Gebäuden, darunter zahlreiche Schulen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wieso die Erstellung dieser grundlegenden Übersicht, die beispielsweise Angaben zu Eigentumsverhältnissen und Mängelbeschreibungen enthält, eine Bearbeitungszeit von eineinhalb Jahren benötigte; 2. wie er dies vor dem Hintergrund der seit einem Jahr laufenden Schulbauoffensive Frankfurt am Main beurteilt; 3. wieso die Übersicht Angaben zu Liegenschaften in Kalbach und Eschersheim enthält, also Stadtteilen, die gar nicht im Ortsbezirk 10 liegen; 3a. wenn dies dem Umstand geschuldet ist, dass der Magistrat auch über Liegenschaften in unmittelbarer Umgebung des Ortsbezirks 10 informieren wollte: wieso die Übersicht dann keine Angaben zu anderen benachbarten Stadtteilen enthält. Begründung: Der Ortsbeirat 10 ist verwundert über die lange Bearbeitungszeit dieser grundlegenden Anfrage. Gerade vor dem Hintergrund der Schulbauoffensive sollten die entsprechenden Informationen dem Magistrat schneller vorliegen und dem Ortsbeirat 10 somit schneller mitgeteilt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5382 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1620 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 273 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 40-1

  • Solarbänke zum Aufladen von Mobilfunkgeräten im Ortsbezirk 10 errichten
    OMOB 7
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7556 entstanden aus Vorlage: OF 1140/10 vom 06.10.2025 Betreff: Solarbänke zum Aufladen von Mobilfunkgeräten im Ortsbezirk 10 errichten Der Magistrat wird in Verbindung mit der Mainova gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Ortsbezirk 10 Solarbänke errichtet werden können. Diese bieten neben Sitzmöglichkeiten die Funktion, klimafreundlich beispielsweise das Mobiltelefon aufladen zu können. Begründung: Solche Bänke werden in anderen Kommunen bereits verwendet, beispielsweise in Kelsterbach am Mainufer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 311 Beratung im Ortsbeirat: 10

  • Picknickbank für den Rottweiler Platz
    OMOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7557 entstanden aus Vorlage: OF 1771/1 vom 20.10.2025 Betreff: Picknickbank für den Rottweiler Platz Vorgang: OIB 436/25 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Rottweiler Platz vor dem Hauseingang der Hausnummer 30 unmittelbar vor den Arkaden auf öffentlichem Grundstück eine Picknickbank aufstellen zu lassen. Begründung: Auf dem Rottweiler Platz spielen Kinder gerne Ballspiele und zielen dabei auch auf die Hauseingangstür mit der Hausnummer 30. Dabei geraten Anwohnende manchmal in die Schusslinie. Damit die Kinder weiterhin auf dem Platz spielen können, ohne die Anwohnenden zu beeinträchtigen, soll eine am Rottweiler Platz bereits bewährte Picknickbank aufgestellt werden. Sie stellt eine kreative Lösung dar und bietet eine Mehrfachnutzung. Einerseits können sich die dort lebenden Familien und Senior*innen über die zusätzlichen Sitzgelegenheiten freuen. Andererseits bildet die Bank einen Puffer zwischen Platzfläche und Hauseingängen, wenn Kinder dort spielen. Foto: Google Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.08.2025, OF 1692/1 dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.10.2025, OIB 436

  • Barrierefreier Gehweg und Begrünung entlang der Weißfrauenstraße
    OMOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7558 entstanden aus Vorlage: OF 1729/1 vom 30.09.2025 Betreff: Barrierefreier Gehweg und Begrünung entlang der Weißfrauenstraße Vorgang: OM 1114/21 OBR 1; ST 571/22; ST 2165/22; ST 1286/23; ST 140/24 Der Magistrat wird gebeten, den mit der Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1114, geforderten barrierefreien Fußweg entlang der Weißfrauenstraße im Abschnitt zwischen Bethmannstraße und Münzgasse nun endlich umzusetzen und die Freifläche zwischen Weißfrauenstraße und Bethmannstraße zu entsiegeln und zu begrünen. Begründung: Zu Fuß Gehende balancieren derzeit um die Pfosten herum oder laufen über den Schotter. Weder gibt es logische Wegebeziehungen noch ist das Umfeld barrierefrei. Auch an Begrünung fehlt es. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1114 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2165 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1286 Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 140 Antrag vom 03.08.2026, OF 75/1 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 428 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 1 am 05.05.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Fußgängerzone Kirchnerstraße wann?
    OMOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7559 entstanden aus Vorlage: OF 1730/1 vom 30.09.2025 Betreff: Fußgängerzone Kirchnerstraße wann? Vorgang: F 2153/24 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann die Beschilderung der Kirchnerstraße als Fußgängerzone mit dem Zusatz "Grundstückszufahrten frei" umgesetzt wird. Begründung: Seit 2021 setzt sich der Ortsbeirat dafür ein, dass die Kirchnerstraße zur Fußgängerzone wird. Im Januar 2024 berichtete der Magistrat in der Antwort auf die Frage F 2153, dass die Teileinziehung der Flächen bereits mit Wirkung zum 22.12.2021 erfolgt ist und die "noch ausstehende Beschilderung [...] zeitnah ausgeführt [wird]". Seitdem hat sich vor Ort nichts getan. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 25.01.2024, F 2153 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 240

  • Parken in den Wallanlagen unterbinden
    OMOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7560 entstanden aus Vorlage: OF 1731/1 vom 30.09.2025 Betreff: Parken in den Wallanlagen unterbinden Der Magistrat wird gebeten, 1. darzulegen, in welchen Liegenschaften im Bereich der Bleichstraße zwischen Friedberger Tor und Petersstraße das Parken auf den privat genutzten Grundstücken in Richtung der Wallanlagen zulässig ist und in welchen nicht; 2. in den Fällen, in denen festgestellt wird, dass das Parken unzulässig erfolgt, unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustandes einzuleiten. Begründung: Aus Sicht der Bürgerschaft entsteht der Eindruck, dass Fahrzeuge unzulässig in den Wallanlagen abgestellt werden. Dies schadet dem alten Baumbestand, gefährdet das Wurzelwerk, verdichtet den Boden und beeinträchtigt den Spielplatz. Kinder wie Erwachsene sollen sich dort störungsfrei bewegen können. Der Magistrat hat mehrfach betont, illegales Parken zum Schutz von Umwelt und Aufenthaltsqualität zu unterbinden. Dieses Ziel muss auch in den Wallanlagen konsequent umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 235 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1124

  • Weitere Pflanzinseln am nördlichen Mainufer
    OMOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7561 entstanden aus Vorlage: OF 1732/1 vom 30.09.2025 Betreff: Weitere Pflanzinseln am nördlichen Mainufer Der Magistrat wird gebeten, am nördlichen Mainufer zwischen Holbeinsteg und Eisernem Steg an geeigneten Stellen weitere Pflanzinseln mit Stauden, Sträuchern und Gräsern einzurichten, analog denjenigen an der Schönen Aussicht. Begründung: Das Mainufer ist weitgehend durch Rasenflächen gekennzeichnet. Pflanzinseln mit insektenfreundlicher, intensiver Bepflanzung sehen schön aus, bringen Abwechslung und erfreuen die Menschen. Bild: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2107 Aktenzeichen: 67-0

  • Mehr Radbügel für die östliche Zeil
    OMOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7562 entstanden aus Vorlage: OF 1733/1 vom 30.09.2025 Betreff: Mehr Radbügel für die östliche Zeil Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der östlichen Zeil zwischen Klingerstraße und Konrad-Adenauer-Straße eine größere Anzahl zusätzlicher Radbügel installieren zu lassen, um der dort bestehenden hohen Nachfrage nach sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gerecht zu werden. Außerdem wird der Magistrat gebeten, im gesamten Straßenabschnitt alle "Schrotträder" entfernen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich fehlen Radbügel. Fahrräder werden daher zunehmend an Bäumen, Geländern oder in der Nähe von Fußgängerüberwegen angeschlossen, was zu Gefahren und Behinderungen führt. Mit der Ansiedlung vieler stark frequentierter Geschäfte und dem wachsenden Anteil Radfahrender steigt der Bedarf an sicheren Abstellmöglichkeiten stetig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 622 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Radbügel Paulsplatz/Römerberg 27
    OMOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7563 entstanden aus Vorlage: OF 1734/1 vom 30.09.2025 Betreff: Radbügel Paulsplatz/Römerberg 27 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Paulsplatz vor der Nordseite des Gebäudes Römerberg 27 unmittelbar neben dem Briefkasten einen weiteren Dreier-Radbügel aufzustellen zu lassen. Begründung: Die bestehenden Radbügel in diesem Bereich sind regelmäßig belegt. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 492 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Entsiegelung und Begrünung Mittelstreifen Taunusanlage 19 bis 21
    OMOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7564 entstanden aus Vorlage: OF 1735/1 vom 30.09.2025 Betreff: Entsiegelung und Begrünung Mittelstreifen Taunusanlage 19 bis 21 Der Magistrat wird gebeten, den gepflasterten breiten Mittelstreifen der Taunusanlage im Bereich der Hausnummern 21 bis 29 über die gesamte Länge zu entsiegeln und insektenfreundlich bepflanzen zu lassen. Dabei ist zu prüfen, ob in dem genannten Bereich weitere Bäume gepflanzt werden können. Begründung: Der komplett versiegelte Mittelstreifen der Taunusanlage ist außergewöhnlich breit und eignet sich zur Entsiegelung und Begrünung besonders gut. Gerade im Bereich der Innenstadt, die sich im Sommer immer stärker erhitzt, werden begrünte und entsiegelte Flächen gebraucht. Fotos: Wikipedia und Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 236

  • Taubenhaus am Allerheiligentor installieren
    OMOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7565 entstanden aus Vorlage: OF 1738/1 vom 04.10.2025 Betreff: Taubenhaus am Allerheiligentor installieren Der Magistrat wird gebeten, südlich der Straße Allerheiligentor in der Grünanlage (Anlagenring) ein Taubenhaus aufstellen zu lassen. Das Taubenhaus soll ein Taubenturm - kein Container - sein. Begründung: Seitdem die Taubenhäuser in der Innenstadt abgebaut wurden, hat die Population im Allerheiligenviertel stark zugenommen. Tauben nisten auf Fensterbänken, in Regenrinnen oder auf anderen Vorsprüngen, selbst wenn Spikes angebracht sind. Entsprechend hoch ist die Verschmutzung durch Taubenkot. Ein Taubenhaus in unmittelbarer Nähe kann hier eine Entlastung für die Bewohner bewirken. Gleichzeitig finden Tauben eine Möglichkeit zu nisten und zu brüten und bekommen gute Nahrung. Durch den Austausch der Eier kann eine gewisse Kontrolle über die Population erreicht werden. Anwohner des Allerheiligenviertels haben sich bereit erklärt, die Betreuung des Taubenhauses zu übernehmen. Bild: https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/umwelt/umweltstadt-augsburg/stadttaubenk onzept Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 98 Aktenzeichen: 79-4

  • Weißadlergasse/Karl-Heinrich-Ulrichs-Platz aufwerten
    OMOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7566 entstanden aus Vorlage: OF 1739/1 vom 04.10.2025 Betreff: Weißadlergasse/Karl-Heinrich-Ulrichs-Platz aufwerten Vorgang: OM 4810/19 OBR 1; ST 1941/19; ST 979/20 Der Magistrat wird gebeten, die ehemalige Stichstraße der Weißadlergasse, welche an den Karl-Heinrich-Ulrichs-Platz angrenzt mit folgenden Maßnahmen aufzuwerten: 1. Kurzfristige Maßnahmen: a) Entfernen aller unnötigen Poller; b) Aufstellen von zwei Sitzbänken am südlichen Ende der Stichstraße (an der Stelle, an dem das Fahrrad auf dem Bild zu sehen ist - siehe Bild). 2. Langfristige Maßnahmen: a) Die Stichstraße wird dem Karl-Heinrich-Ulrichs-Platz zugeordnet, sodass ein einheitlicher Platz entsteht. b) Die asphaltierte Straßenfläche wird durch bauliche Maßnahmen in einen "echten" Platz umstrukturiert, unnötige Bordsteine werden entfernt. Dabei soll teilweise entsiegelt und es sollen Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Begründung: Bereits mit der Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4810, hatte der Ortsbeirat einen Antrag zu diesem Thema gestellt. In Teilen wurden die Forderungen des Ortsbeirates umgesetzt. Jedoch gibt es noch erheblichen Verbesserungsbedarf an dieser Stelle. Beispielsweise wurden die geforderten Sitzbänke nicht installiert. Gerade im innerstädtischen Bereich, wo täglich unzählige Besucher vorbeikommen oder sich in eine Gastronomie begeben, ist eine hohe Aufenthaltsqualität sehr wichtig. Das kleine Stück Straße liegt momentan lieblos brach, lädt weder zum Verweilen ein noch hat es einen positiven Effekt auf die Umgebung. Eine einheitliche Struktur des Platzes und mehr Begrünung würden den gesamten Bereich attraktiver machen. (Bildquelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4810 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1941 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 979 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 237

  • Gehweg Roßmarkt 14 ordnungsgemäß wiederherstellen
    OMOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7567 entstanden aus Vorlage: OF 1740/1 vom 05.10.2025 Betreff: Gehweg Roßmarkt 14 ordnungsgemäß wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg vor der Liegenschaft Roßmarkt 14 wieder ordnungsgemäß herstellen zu lassen, sodass die Bodenplatten nicht mehr schief, wackelig oder uneben sind. Es stellt sich die Frage, ob es bereits eine Abnahme gegeben hat und dabei Mängel gerügt wurden. Begründung: Im Zuge von Baumaßnahmen im Untergrund wurde an o. g. Stelle der Gehweg aufgerissen (evtl. Glasfaserarbeiten). Anschließend wurde der Bodenbelag nicht wieder ordnungsgemäß hergestellt. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 490 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Falschparkende in der Niddastraße
    OMOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7568 entstanden aus Vorlage: OF 1743/1 vom 30.09.2025 Betreff: Falschparkende in der Niddastraße Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Verkehrsprobleme in der Niddastraße zwischen Elbestraße und Weserstraße in Bezug auf Falschparkende behoben werden. Begründung: Die Niddastraße ist zwischen Elbestraße und Weserstraße eine Zweirichtungsstraße. Auf der nördlichen Straßenseite wird jedoch - vor allem abends - entgegen der Fahrtrichtung im Halteverbot geparkt, wodurch ein Verkehr in zwei Richtungen nicht mehr möglich ist. Dies führt zu Hupkonzerten und bedrohlichen Situationen. Anwohnende kommen nicht mehr in ihre Tiefgaragen und Orte für Feuerwehrdrehleitern sind zugeparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 258 Aktenzeichen: 32-1

  • Defekte Fahrtreppen und Aufzug „Galluswarte“
    OMOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7569 entstanden aus Vorlage: OF 1746/1 vom 30.09.2025 Betreff: Defekte Fahrtreppen und Aufzug "Galluswarte" Die Fahrtreppe zu den S-Bahnsteigen an der "Galluswarte" ist seit Anfang September defekt und soll laut Deutscher Bahn erst zwei Monate später wieder instandgesetzt werden. Ein Aufzug zum S-Bahnsteig fehlt seit Jahrzehnten und die Deutsche Bahn tut nichts, um der gesetzlich geforderten Verpflichtung zur barrierefreien Erschließung nachzukommen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat zum wiederholten Male aufgefordert, auf die Deutsche Bahn zuzugehen und Folgendes zu fordern: 1. Machbarkeitsstudie zur Aufzugplanung umgehend durchführen lassen; 2. Reparaturen an Aufzügen und Fahrtreppen kurzfristig erledigen lassen; 3. Wartungsintervalle und Reinigung an hochfrequentierten Standorten wie der "Galluswarte" bei Bedarf erhöhen. Begründung: Die "Galluswarte" ist einer der größten Verkehrsknotenpunkte in Frankfurt. Der Ausfall der einzigen Fahrtreppe behindert täglich tausende Pendlerinnen und Pendler, vor allem mobilitätseingeschränkte und behinderte Menschen. Es ist ein unhaltbarer Zustand, wenn eine S-Bahn-Station über lange Zeiträume in ihrer Nutzung beschränkt ist und Reisende lange Umwege in Kauf nehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 501 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten II
    OMOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7570 entstanden aus Vorlage: OF 1748/1 vom 30.09.2025 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten II Vorgang: OM 6341/25 OBR 1; ST 1099/25 In der Stellungnahme vom 07.07.2025, ST 1099, gab der Magistrat an, dass die Umsetzung der OM 6341 (Einrichtung von Längsparken in der Krifteler Straße) dann erfolgt, wenn die Bauarbeiten im Bereich der Krifteler Straße 2 abgeschlossen sind. Dies ist nun der Fall. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die Planung der Einrichtung des Längsparkens schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Der Gehweg in der Krifteler Straße ist mit Kinderwagen und Rollstuhl schlecht nutzbar. Auf der anderen Seite kommen größere Fahrzeuge, bspw. Feuerwehrfahrzeuge, auf der Straße wegen der Enge durch das Querparken nur schwer voran. Die Planung zum Längsparken soll daher nun zügig umgesetzt werden. Die geforderten Maßnahmen wurden in der Schwalbacher Straße bereits vor Kurzem erfolgreich umgesetzt. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6341 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1099 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 149 Aktenzeichen: 66-0

  • Radbügel für das Familienzentrum Monikahaus im Gallus
    OMOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7571 entstanden aus Vorlage: OF 1749/1 vom 30.09.2025 Betreff: Radbügel für das Familienzentrum Monikahaus im Gallus Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Kriegkstraße 32 bis 36 im Gallus auf zwei bis drei Pkw-Parkplätzen eine größere Anzahl Radbügel installieren zu lassen, um den dort bestehenden Bedarf nach Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu decken. Begründung: Im Bereich der Kriegkstraße 32 bis 36 fehlen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder völlig. Das Familienzentrum Monikahaus mit mehr als 180 Fachkräften, 30 Ehrenamtlichen und zahlreichen Besucherinnen und Besuchern hat einen erheblichen Bedarf. Auch Nachbarinnen und Nachbarn benötigen sichere Abstellplätze. Zusätzliche Radbügel verbessern hier deutlich die Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 286 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66-2

  • Raserei in der Weilburger Straße wirksam ausbremsen
    OMOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7572 entstanden aus Vorlage: OF 1750/1 vom 30.09.2025 Betreff: Raserei in der Weilburger Straße wirksam ausbremsen Der Magistrat wird gebeten, einfach umzusetzende bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Weilburger Straße zu ergreifen, wie z. B. Fahrbahnverschwenkungen durch abgepollerte, versetzte Sperrflächen und dabei insbesondere den Abschnitt zwischen Helmut-Walcha-Straße und Schwalbacher Straße rund um den Kindergarten in der Hausnummer 49 in den Fokus zu nehmen. Begründung: Fast 700 Meter sture Geradeausfahrt ohne Ampeln motivieren vor allem nachts einige Raser, auf der Weilburger Straße ihre Motoren auszuprobieren. Anwohnende hören den Motorenlärm dann schon von Weitem, wenn diese von Westen kommend aus der Kleyerstraße in die Weilburger Straße einbiegen und sodann mit hoher Drehzahl die gesamte Weilburger Straße durchdröhnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 148 Aktenzeichen: 32-1

  • Falschparker Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße II - ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IV
    OMOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7573 entstanden aus Vorlage: OF 1751/1 vom 05.10.2025 Betreff: Falschparker Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße II - ruhenden Verkehr Idsteiner Straße ordnen IV Vorgang: OM 1361/22 OBR 1; ST 988/22 Der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken im Einmündungsbereich der Hufnagelstraße und Idsteiner Straße baulich zu unterbinden, indem eine Sperrfläche markiert und der Bereich zusätzlich mit Radbügeln abgesichert wird (präventives Vorgehen). Begründung: Verkehrsteilnehmer, die von der Hufnagelstraße kommend in die Idsteiner Straße links einbiegen möchten, haben es außergewöhnlich schwer, die Verkehrslage richtig einzuschätzen, da die Sicht durch Falschparker im Kreuzungsbereich versperrt wird. Sofern man sich in die Idsteiner Straße hineintastet, ragt das eigene Fahrzeug bereits so weit in die Idsteiner Straße hinein, bis man etwas sieht, dass es selbst zum Hindernis wird. Teilweise handelt es sich bei den falschparkenden Fahrzeugen um Kastenwagen und Transporter, was die Situation zusätzlich erschwert. Fahrradfahrer haben es ähnlich schwer und diese sind noch mehr gefährdet als Autofahrer, weil sie schnell übersehen werden. Es handelt sich darüber hinaus um einen Schulweg und eine schlechte Sicht gefährdet Kinder auf ihrem Schulweg. Gelegentliche Kontrollen reichen in dieser Situation nicht aus (rein reaktiv). Daher ist eine dauerhafte Barriere notwendig. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits über diese gefährliche Situation beschwert und der Ortsbeirat darf bisher immer nur erklären, warum aus Sicht des Magistrats etwas nicht geht. Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger müssen den Querverkehr frühzeitig erkennen können. Abgestellte Fahrzeuge blockieren häufig die Sichtdreiecke, insbesondere bei Kindern und Personen mit eingeschränktem Blickfeld. Frühzeitiges Erkennen von Verkehrsteilnehmern senkt das Unfallrisiko deutlich. In der Praxis wird das gesetzliche Parkverbot häufig ignoriert, weil die 5-Meter-Abstände weder markiert noch räumlich spürbar sind. Bauliche Elemente können hier präventiv und dauerhaft Sicherheit herstellen, statt nachträglich zu ahnden. Durch Pflanzinseln, Fahrradbügel oder Sitzpoller erreicht man einen gestalterischen Zugewinn. Gerade in innerstädtischen Quartieren wie dem Gallus, wo Straßenräume stark verdichtet sind, sollte die Stadt systematisch prüfen, an welchen Kreuzungen Sichtdreiecke durch Falschparker eingeschränkt sind, bauliche Eckausrundungen oder Pollerreihen anlegen und ggf. Bepflanzungen oder Radabstellanlagen als natürliche Barrieren integrieren. ... Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1361 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 988 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 491 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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