Beteiligungsverfahren zur Offenlage des Flächennutzungsplans - Umwidmung landwirtschaftlicher Fläche im Außenbereich in ein Sondergebiet - Planung zur…
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Beteiligungsverfahren zur Offenlage des Flächennutzungsplans - Umwidmung landwirtschaftlicher Fläche im Außenbereich in ein Sondergebiet - Planung zur Ermöglichung der Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 14 beantragt die Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen im Außenbereich in ein Sondergebiet zur Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes. Dies soll die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit höherwertigen Lebensmitteln verbessern und den Mangel an Einkaufsmöglichkeiten im Stadtteil beheben.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Offenlage des Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main für die folgenden Lagen im Grundbuchbezirk Harheim eine Umwidmung der genannten Flächen von derzeit landwirtschaftlicher Nutzfläche im Außenbereich in ein Sondergebiet Einzelhandel - Planung im Entwurf des Regionalplans Südhessen/Vorentwurf RegFNP darzustellen: Flurstück 96/2, Flur 2 (2599 qm) Flurstück 97, Flur 2 (5392 qm) Flurstück 98, Flur 2 (4392 qm). Ziel der Umwidmung ist, die Ansiedlung eines Supermarktes bzw. Nahversorgungsmarktes zu ermöglichen, um die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit höherwertigen Lebensmitteln und Drogerieartikeln im Stadtteil sicherzustellen. Dabei sind die im Beteiligungsverfahren geltenden Fristen zur Stellungnahme zu beachten; der Ortsbeirat bittet um zeitnahe Bearbeitung des Antrags. Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass gemäß der Anregung vom 10.10.2022, OM 2905, die Versiegelung der genutzten Ackerflächen durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle im gleichen Ortsbezirk durch Entsiegelung von Flächen vergleichbarer zusammenhängender Größe vollständig ausgeglichen werden muss. Positiv in Ansatz gebracht werden kann auch die Umwandlung von Ackerland in ökologisch hochwertigeres extensiv bewirtschaftetes Grünland in Form einer Wildwiese, Blumenwiese oder Ähnlichem. Der Ortsvorsteher wird parallel im Namen des Ortsbeirats eine entsprechende Stellungnahme über das offizielle Beteiligungsportal des Landes Hessen (https://beteiligungsportal.hessen.de) abgeben, in der die oben genannte Umwidmung ebenfalls beantragt wird.
Begründung
Der betreffende Bereich ist derzeit als landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich ausgewiesen. Aufgrund seiner Lage - insbesondere der sehr guten Erschließbarkeit und ausgezeichneten Erreichbarkeit zu Fuß, mit Fahrrad, Bus (Bushaltestelle direkt am Grundstück) und Pkw - bietet er sich jedoch in besonderer Weise für eine Entwicklung für die wohnortnahe Nahversorgung an. Im Stadtteil besteht ein deutlicher Mangel an Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs. Durch die Ansiedlung eines Supermarktes kann die Versorgungssituation insbesondere mit höherwertigen Lebensmitteln, einer Drogerie, einer Metzgerei und möglicherweise auch einem Café erheblich verbessert und gleichzeitig eine ortsnahe Arbeitsplatzstruktur geschaffen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2025Sie sind hierOMOM 7542Standort des Verkehrszeichens 222 auf der Sperrfläche Sigmund-Freud-Straße/Einmündung Niederbornstraße überdenkenDirektanregung
- 12. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 74Standort des Verkehrszeichens 222 auf der Sperrfläche Sigmund-FreudStraße/Einmündung Niederbornstraße überdenkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats