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  • Umbau/Abriss der Gebäude im Oberurseler Weg 19
    VOB 8
    23.10.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 23.10.2025, V 1302 entstanden aus Vorlage: OF 630/8 vom 06.10.2025 Betreff: Umbau/Abriss der Gebäude im Oberurseler Weg 19 Dem Ortsbeirat wurde bekannt, dass im Objekt Oberurseler Weg 19 Mietern gekündigt wurde bzw. diese gekündigt haben. Hintergrund hierfür sei der Abriss und Neubau der Gebäude. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft darüber gebeten, 1. was insgesamt dort geplant ist/wird; 2. was gemäß dortigem Bebauungsplan möglich ist; 3. in welchem Zeitrahmen sich eventuelle (Um-)Baumaßnahmen ereignen; 4. wie die Andienung der Baustelle geplant ist. Begründung: Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer der Wohn- und Geschäftshäuser im Oberurseler Weg 19 Pläne, die Gebäude durch einen Neubau zu ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 215 Aktenzeichen: 61-0

  • Betreiberverträge der Stadt Frankfurt
    A
    22.10.2025 · AfD

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 22.10.2025, A 376 Betreff: Betreiberverträge der Stadt Frankfurt Der Magistrat berichtete im B 365 vom 27.09.2024 unter anderem, dass es im Jahr 2023 insgesamt 49 Verträge für den Betrieb von Unterkünften für geflüchtete und wohnungslose Menschen von der Stadt Frankfurt mit gemeinnützigen Trägern gab. Für diese bestanden Vertragslaufzeiten von drei bis zwanzig Jahren. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1, Wie viele laufende Verträge der Stadt Frankfurt mit gemeinnützigen Trägern für den Betrieb von Unterkünften für geflüchtete und wohnungslose Personen bestanden zum Ende des Jahres 2024? 2. Welche Vertragslaufzeiten hatten diese jeweils? 3. Wie viele Personen sind in diesen Unterkünften jeweils untergebracht gewesen? 4. Um welche gemeinnützigen Träger handelt es sich jeweils? 5. Welche Höhe hatten die Zahlungen der Stadt im Jahr 2023 an diese Träger jeweils? 6. Wie viele dieser Zahlungen bzw. Kosten hat die Stadt Frankfurt durch das Land oder den Bund jeweils erstattet bekommen? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.09.2024, B 365 Bericht des Magistrats vom 23.01.2026, B 42 Versandpaket: 29.10.2025 Aktenzeichen: 51

  • Neubeginn am Kulturcampus - Abriss des Juridicums und Neubau für die HfMDK
    NR
    22.10.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2025, NR 1408 Betreff: Neubeginn am Kulturcampus - Abriss des Juridicums und Neubau für die HfMDK Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. Den Abriss des bestehenden Juridicums vorzubereiten und umzusetzen, da der Erhalt aus städtebaulichen und ökologischen Gründen nicht vertretbar ist. 2. Eine umfassende Neugestaltung des Standortes zu planen und durchzuführen, die eine moderne Hochschule für Musik und Darstellende Kunst mit allen Fakultäten an einem gemeinsamen, energieeffizienten und nachhaltigen Kulturcampus ermöglicht. 3. Bei den Planungen die Revitalisierung des gesamten Stadtteils durch vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für Bildung, Kultur und Stadtgesellschaft sicherzustellen. Begründung: Das Juridicum ist in seiner aktuellen Substanz nicht mehr sanierungsfähig. Hervorgehobene bauliche Defizite, ökologische Probleme durch grundwasserbedingte Schäden und eine veraltete Infrastruktur sprechen klar für einen Neubeginn. Aus Wirtschaftlichkeits- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ist ein Erhalt des Gebäudes nicht zielführend. Über lange Zeiträume betrachtet bietet ein Neubau deutlich bessere CO₂-Bilanzen und erfüllt moderne Anforderungen an Energieeffizienz und Nutzungskonzept. Die FDP positioniert sich eindeutig für den Abriss des Juridicums und unterstützt eine mutige Neubauplanung, die den Kulturcampus zu einem lebendigen, zukunftsfähigen Ort für Bildung, Kultur und Stadtgesellschaft macht. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.09.2025, NR 1376 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1376 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1408 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1376 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1408 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1408) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Annahme); CDU, BFF-BIG und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1376 und NR 1408 = Ablehnung) 39. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 30.10.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1376 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1408 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1408) zu 2. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1376), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1376) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (NR 1376 und NR 1408 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1376 und NR 1408 = Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Stadt. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1376 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1408 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1408) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1376), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1376) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1376 und NR 1408 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1376 und NR 1408 = Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1376 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1408 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1408) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1376), FDP, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1376) 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: 1. Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1376 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1408 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6801, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • Einrichtung eines Amtes 38 - Zivil- und Katastrophenschutz -
    NR
    22.10.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2025, NR 1409 Betreff: Einrichtung eines Amtes 38 - Zivil- und Katastrophenschutz - Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die Einrichtung eines eigenständigen Amtes 38 - Zivil- und Katastrophenschutz - im Geschäftsbereich des Dezernates IX - Ordnung, Sicherheit und Brandschutz - zu planen, 2. das neue Amt soll die Aufgabenbereiche des Bevölkerungsschutzes, insbesondere Zivilschutz, Katastrophenschutz, Krisenmanagement, Warnsysteme, Notfallvorsorge und Krisenkommunikation unter einem Dach bündeln. Es soll die untere Katastrophenschutzbehörde sowie das zurzeit im Hauptamt angesiedelte Büro für zivile Verteidigung vereinen, 3. die Zuständigkeiten für den allgemeinen Brandschutz sowie für den Einsatzdienst von Feuerwehr und Rettungsdienst verbleiben beim bestehenden Amt 37 - Branddirektion, 4. der Magistrat wird beauftragt, die organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für die Einrichtung des Amtes 38 vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung zeitnahe einen Vorschlag zur konkreten Umsetzung vorzulegen und zu berichten, 5. dabei ist sicherzustellen, dass eine enge Zusammenarbeit mit der Branddirektion, dem Gesundheitsamt, dem Ordnungsamt sowie externen Behörden und Hilfsorganisationen gewährleistet bleibt und die Stabsstruktur der Stadt Frankfurt am Main organisatorisch eingebunden wird, 6. der Magistrat wird gebeten, die Umsetzung der Punkte 1. bis 5. durch Nutzung vorhandener Strukturen und Zusammenlegungen möglichst kostenminimiert zu gestalten. Begründung: Frankfurt steht als größte Stadt Hessens und als bedeutendes europäisches Finanz- und Verkehrszentrum vor wachsenden Herausforderungen im Bereich der Krisenprävention und Gefahrenabwehr. Die Stadt ist aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilität als primäres Ziel bei Krisen oder kriegerischen Auseinandersetzungen zu betrachten: Als Sitz der Europäischen Zentralbank, als Bankenmetropole mit Börse, als zentraler Verkehrsknotenpunkt mit Flughafen, Hauptbahnhof und Autobahnkreuz sowie als einer der wichtigsten Internetknoten Europas mit rund 100 Rechenzentren konzentriert sich hier kritische Infrastruktur auf engstem Raum. Die Ereignisse der letzten Jahre, von extremen Wetterlagen über Cyberangriffe bis hin zu großflächigen Versorgungsstörungen, sowie die akute Gefahr eines Krieges in Europa haben deutlich gezeigt, dass Kommunen ihre Krisenresilienz strategisch und organisatorisch stärken müssen. Die aktuelle Situation des Bevölkerungsschutzes in Frankfurt offenbart gravierende strukturelle Defizite: Frankfurt verfügt derzeit über kein funktionierendes flächendeckendes Sirenennetz zur Warnung der Bevölkerung, und die Installation eines flächendeckenden Sirenennetzes wird nach derzeitigem Stand etwa fünf Jahre in Anspruch nehmen. Ebenso dramatisch ist die Schutzraum-Situation: Mit lediglich vier dem Zivilschutz gewidmeten Schutzräumen für etwa 7.500 Menschen kann Frankfurt im Spannungs- oder Verteidigungsfall nicht einmal für ein Prozent der Stadtbevölkerung einen Schutzraum vorhalten. Derzeit sind die Aufgaben des Bevölkerungsschutzes organisatorisch innerhalb der Branddirektion (Amt 37) und dem Hauptamt angesiedelt. Die Branddirektion führt zwar eine Abteilung "Bevölkerungsschutz", diese ist jedoch strukturell der historisch gewachsenen und stark einsatzorientierten Verwaltungsstruktur einer Feuerwehr untergeordnet. Durch die zunehmende Komplexität nichtfeuerwehrspezifischer Krisenlagen, etwa im Bereich Infrastruktur, Energieversorgung, IT-Sicherheit, Warnsysteme, Schutzraumplanung und zivile Verteidigung, stößt diese Verknüpfung zwischen allgemeinem Brandschutz und Bevölkerungsschutz an seine Grenzen. Die Branddirektion ist primär auf operative Einsätze ausgerichtet, während der moderne Bevölkerungsschutz strategische Planung, interdisziplinäre Koordination und präventives Krisenmanagement erfordert. Ein für den Bevölkerungsschutz zuständiges Amt 38 gehörte zur standardisierten Verwaltungsstruktur von bundesdeutschen Kommunen zu Zeiten des Kalten Krieges und existierte auch in Frankfurt bis in die 1990er Jahre. Im Zuge der sogenannten Friedensdividende wurden diese Ämter ersatzlos abgeschafft, eine Entscheidung, die sich heute als Fehler erweist und die andere Kommunen bereits korrigiert haben, wie das Beispiel des Oberbergischen Kreises oder der StädteRegion Aachen zeigt. Das neu einzurichtende Amt 38 Zivil- und Katastrophenschutz soll als strategisches Fachamt fungieren, das die Stadtverwaltung auf Krisen vorbereitet, Einsatz- und Kommunikationsstrukturen pflegt und im Ereignisfall den Krisenstab professionell unterstützt. Es soll die untere Katastrophenschutzbehörde sowie das zurzeit im Hauptamt angesiedelte Büro für zivile Verteidigung unter einem Dach vereinen und übergreifend die Schnittstellen zwischen Verwaltung, Hilfsorganisationen, Feuerwehr, Polizei, Landes- und Bundesbehörden koordinieren. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und der Deutsche Städte- und Gemeindebund empfehlen Kommunen ausdrücklich, ihre Bevölkerungsschutzstrukturen angesichts gestiegener Bedrohungen zu stärken und professionell aufzustellen. Ziel ist eine klare Aufgabentrennung zwischen operativem Brandschutz und strategischem Krisenmanagement: Der Brandschutz bleibt beim Amt 37, das sich auf Einsatz- und Präventionsaufgaben konzentriert, während das Amt 38 planerische, organisatorische und koordinierende Aufgaben im Bevölkerungsschutz übernimmt, von der Wiederherstellung des Sirenennetzes über die Schutzraumplanung bis hin zur Vorbereitung auf den Spannungs- oder Verteidigungsfall. Durch diese Trennung wird eine effizientere Ressourcensteuerung, eine bessere Krisenvorsorge und eine professionalisierte Verwaltungsstruktur erreicht. Gleichzeitig wird die Branddirektion von Aufgaben entlastet, die nicht unmittelbar zu ihrem Kerngeschäft gehören. Die Einrichtung eines eigenständigen Amtes stärkt zudem die Außenwirkung und Wahrnehmung des Zivil- und Katastrophenschutzes in der Stadtgesellschaft und schafft eine klare Anlaufstelle für Bürger, Hilfsorganisationen und Unternehmen, die sich an der städtischen Krisenvorsorge beteiligen. Frankfurt kann so eine Vorreiterrolle in Hessen einnehmen und die Anforderungen moderner Krisenbewältigung zeitgemäß erfüllen. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.07.2025, B 253 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1409 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Annahme) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Votum im H) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1409 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 253 = Kenntnis) Gartenpartei (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Ablehnung) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 06.11.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1409 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Ablehnung) Gartenpartei (B 253 = Kenntnis, NR 1409 = Prüfung und Berichterstattung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 64 Beschluss: 1. Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1409 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Beschlussausfertigung(en): § 6845, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 37-3

  • Umgestaltung Grüneburgweg: Belange der Unternehmen beachten
    NR
    22.10.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2025, NR 1410 Betreff: Umgestaltung Grüneburgweg: Belange der Unternehmen beachten Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs auch die Belange des Einzelhandels und der Gastronomie zu berücksichtigen. Dazu ist Folgendes umzusetzen: 1. Innerhalb von drei Monaten wird ein Sofortpaket entwickelt und umgesetzt, das die für den Einzelhandel und Gastronomie negativen Auswirkungen der 2022 bis 2024 vollzogenen Umgestaltung beseitigt. Dazu zählen insbesondere: a) testweises Öffnen der Diagonalsperren b) mehr Kurzzeitparken c) mehr Lieferzonen d) konsequentes Freihalten von Lieferzonen und Querungen durch Schwerpunktkontrollen der Städtischen Verkehrspolizei 2. Für den Umgang mit den weiteren schon vollzogenen Umgestaltungsmaßnahmen wird der Stadtverordnetenversammlung eine Empfehlung (Beibehalten, Anpassung, Rücknahme) vorgelegt, die die Erreichbarkeit des Gewerbes und die Beschwerdelage berücksichtigt. 3. Bei künftigen Umgestaltungen des Grüneburgwegs - seien es die Anpassung schon vollzogener oder neue Maßnahmen - wird die Erreichbarkeit der Gewerbebetriebe für Kunden und Lieferanten (Lieferlogistik) ein wichtiges Kriterium. Dazu wird vorab ein kompakter "Gewerbe-Verträglichkeits-Check", der auch die Baustellenorganisation während der Bauarbeiten umfasst, durchgeführt. 4. Betriebe, Gewerbeverein, Kammern und Wirtschaftsförderung werden bei Umgestaltungsplanungen einschließlich der Zeitpläne zusätzlich zum Ortsbeirat frühzeitig und regelmäßig umfassend informiert und eingebunden. Begründung: Das Mobilitätsdezernat vernachlässigt bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ein weiteres Mal sträflich die Belange der Gewerbebetriebe. Die Betriebe werden wie beispielweise schon bei den Umgestaltungen der Eschersheimer Landstraße und der Taunusstraße nicht vorab in die Planungen einbezogen, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt. So kann es nicht weitergehen! Die Umgestaltung des Grüneburgwegs als fahrradfreundliche Nebenstraße hat zu deutlichen, teils existenzbedrohenden Umsatzeinbrüchen bei den dortigen Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe geführt. Eine Unternehmensbefragung der IHK gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt kommt zu dem Ergebnis, dass durch die nun schlechtere Erreichbarkeit mit dem Auto und dem damit einhergehenden Kundenrückgang 22 von 44 Unternehmen sinkende Umsätze von bis zu 35 % haben. Sechs Unternehmen planen eine Geschäftsaufgabe oder einen Umzug. Es ist daher dringend notwendig, die für diese Negativentwicklung ursächlichen Umgestaltungsmaßnahmen schnell zu korrigieren, um weiterhin ein lebendiges Gewerbe, das auch für die Nahversorgung der Bevölkerung wichtig ist und Existenzen sichert, zu erhalten. Der Grüneburgweg braucht Sicherheit für Fuß- und Radverkehr und zugleich eine verlässliche Erreichbarkeit für Handel und Gastronomie. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1410 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1410 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1418), Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1418) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage NR 1410 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1418), Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1418) 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 65 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage NR 1410 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6824, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 66-0

  • Wie steht es um eine faire Entlohnung in den Frankfurter Behinderteneinrichtungen?
    A
    21.10.2025 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 21.10.2025, A 375 Betreff: Wie steht es um eine faire Entlohnung in den Frankfurter Behinderteneinrichtungen? Einrichtungen für Menschen mit Behinderung - wie etwa die Praunheimer Werkstätten oder die frankfurter werkgemeinschaft - leisten seit vielen Jahren wertvolle Arbeit für unsere Stadtgesellschaft. Sie schaffen Arbeitsplätze, fördern Inklusion und ermöglichen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Trotz dieses Engagements sind Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung bislang vom Mindestlohngesetz ausgenommen. Viele arbeiten ganztags, verdienen jedoch nur einen Bruchteil des gesetzlich festgelegten Mindestlohns. Dies steht in deutlichem Widerspruch zum Gedanken der Menschenwürde und Gleichberechtigung, wie ihn auch die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht. Dies vorausgeschickt, bitten wir den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1.) Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, Behinderteneinrichtungen finanziell oder strukturell zu unterstützen, damit eine faire und gleichwertige Entlohnung der Beschäftigten ermöglicht werden kann? 2.) Welche Förderprogramme, Pilotprojekte oder Initiativen wurden bislang durch die Stadt Frankfurt initiiert, die eine Anpassung der Vergütung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung zum Ziel haben bzw. eine solche erproben oder begleiten? 3). Wie bewertet der Magistrat die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Land Hessen oder anderen Kommunen ein Modellprojekt zur Einführung eines kommunal unterstützten Mindestlohns für Werkstattbeschäftigte ins Leben zu rufen? 4.) Welche weiteren Möglichkeiten - über die Frage des Mindestlohns hinaus - sieht der Magistrat, um einen aktiven Beitrag dafür zu leisten, dass Menschen mit Behinderung in unserer Stadt mehr Anerkennung im Arbeitsleben erfahren, als dies bislang der Fall ist? 5.) In welchem Umfang bezieht die Stadt Frankfurt aktuell Dienstleistungen bzw. Produkte von Werkstätten für Menschen mit Behinderung und welcher Art sind diese? Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.01.2026, B 2 Versandpaket: 22.10.2025 Aktenzeichen: 51

  • Formfreiheit bei Anzeigen wegen Parkverstößen beachten
    NR
    21.10.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2025, NR 1407 Betreff: Formfreiheit bei Anzeigen wegen Parkverstößen beachten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass Anzeigen wegen Parkverstößen, die außerhalb des Online-Portals für Falschparker von Bürgern, etwa per E-Mail oder auch postalisch, gestellt werden, entgegengenommen und ordnungsgemäß bearbeitet werden. Begründung: Seit April 2024 können Bürger das Online-Portal für Falschparker nutzen. Bisher wurden ca. 77.000 Falschparker über das Online-Portal angezeigt. Seitdem werden Anzeigen von Parkverstößen, die auf herkömmlichen Weg gestellt wurden, etwa durch E-Mail, Anrufe oder per Brief, nicht mehr bearbeitet. Die Anzeigeerstatter werden ausschließlich auf das Online-Portal verwiesen. Diese Verfahrensweise ist rechtwidrig: Gem. § 46 Abs. 1 OWiG gelten für das Bußgeldverfahren sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich die Strafprozessordnung. Damit wird auch für das Bußgeldverfahren auf § 158 Abs. 1 StPO verwiesen. Danach kann die Anzeige eines Parkverstoßes bei der zuständigen Behörde erfolgen. Diese Anzeige ist formfrei. Es bestehen keine Beschränkungen auf eine mündliche oder schriftliche Anbringung, oder eine bestimmte Form der Anzeige. Diese kann in jeder Form gestellt werden, so auch telefonisch oder mittels einfacher E-Mail (BT-Drs. 20/10943, S. 34; allg. Meinung: Schmitt/Köhler, StPO, § 158 Rn. 9). Vor diesem Hintergrund ist das Vorgehen der Stadt, Anzeigen, die außerhalb des Online-Portals gestellt wurden, nicht zu bearbeiten, nicht hinnehmbar. Die Benutzung des Online-Portals kann nicht obligatorisch festgesetzt werden. Daher ist der Magistrat dazu aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass auch Anzeigen wegen Parkverstößen, die außerhalb des Online-Portals für Falschparker von Bürgern eingereicht werden, wieder entgegengenommen und ordnungsgemäß bearbeitet werden. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 22.10.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1407 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage NR 1407 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6960, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 66-3

  • Kreisverkehr Nieder Kirchweg/Dürkheimer Straße
    OAOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 21.10.2025, OA 575 entstanden aus Vorlage: OF 1317/6 vom 17.09.2025 Betreff: Kreisverkehr Nieder Kirchweg/Dürkheimer Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob - unter Berücksichtigung der Zu- und Ausfahrt aus der Feuerwehrwache - im Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg/Dürkheimer Straße ein Kreisverkehr anstelle der Ampelschaltungen eingerichtet werden kann. Ferner soll geprüft und darüber berichtet werden, wie mit dem Umbau der Straßenraum im Umfeld neu gestaltet werden kann. Begründung: Die Entwicklung der Straße: Der Nieder Kirchweg bekam seine aktuelle Gestalt in den 1960er-Jahren mit jeweils zwei Fahrstreifen in beide Richtungen und einem breiten Mittelstreifen, der Platz für eine Stadtbahntrasse lassen sollte. Aus dem Nieder Kirchweg wurde so eine Straße, die die Mainzer Landstraße im Querschnitt deutlich übertrifft. Die ausgebliebene Tram hat auf 250 Metern einen wertvollen Mittelstreifen mit Wiese und Bäumen hinterlassen, der auf diesem Abschnitt im Sommer eine deutliche Abkühlung bringt und weiterentwickelt werden sollte. Vor 20 Jahren wurde mittels Markierung der zweite Fahrstreifen zum Parkstreifen/Schutzstreifen und Radfahrweg. Dies hat sich als eine gute Entscheidung herausgestellt. Weniger positiv ist dagegen der dabei erfolgte Rückbau der Bushaltebuchten zu beurteilen. Der Nieder Kirchweg ist eine der Hauptverbindungsstraßen in Nied. Entsprechend ist die Verkehrs- und Lärmbeeinträchtigung für die Anwohner besonders hoch. Im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) des Programms "Sozialer Zusammenhalt" Frankfurt a. M. Nied werden Werte von über 65 dB am Tag erwähnt. Die Probleme durch die Kreuzung: Mit dem Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg/Dürkheimer Straße ist aus heutiger Sicht eine völlig überdimensionierte Asphaltdecke mit weiten Wegen für Fußgänger geblieben. Die schnurgerade breite Straße wird - insbesondere nachts - zum Rasen genutzt. Busfahrgäste, die an der Haltestelle "Dürkheimer Straße" von der Buslinie 51 in die Buslinie 54 umsteigen, müssen (theoretisch) fünf Ampeln queren und eine Strecke von 140 Metern zurücklegen. In der Praxis laufen die Menschen - vom Kind bis zum Senioren mit Gehhilfe - jedoch meist ungeschützt kreuz und quer über die Straße und sparen sich so circa 100 Meter Weg. Dabei riskieren sie, von Kraftfahrern übersehen zu werden. Die Ampelanlage schaltet unzuverlässig. Immer wieder bleibt das Signal für Fußgänger rot, während die Phasen für Fahrer weiterschalten. Linksabbiegende Fahrzeugführer aus der Dürkheimer Straße übersehen oft den vom Halt ausfahrenden Linienbus. Gelegentlich kommt es vor, dass ein Abbieger aus der Dürkheimer Straße zu früh abbiegt und entgegen der Fahrtrichtung nach Griesheim fährt. Die weite Asphaltfläche heizt sich im Sommer extrem auf. Die Vorteile eines Kreisverkehrs: - Verkürzung der Strecken und Wartezeiten für Fußgänger und Busfahrgäste; - Verkehrsberuhigung durch Geschwindigkeitsverzögerung vor dem Kreisel; - Wegfall der Lichtsignalanlage und der laufenden Betriebskosten; - keine Standzeiten für Kraftfahrzeuge bei Rot; - neuer Raum für Aufenthalt, Carsharing, Parkplätze und Grün; - verbesserte Möglichkeiten, den Radfahrweg auszubauen; - die Abbiegespur in die Dürkheimer Straße (300 Quadratmeter, in der Anlage grün markiert) kann entsiegelt und dem Grünstreifen zugeschlagen werden, womit im Sommer mit entsprechender Baumbepflanzung die kühlende Wirkung erweitert werden kann; - die Straßenbeleuchtung ist zwar überdimensioniert, müsste aber bei einer Umgestaltung nicht umgeplant werden; - Fahrzeuge, insbesondere der Feuerwehr und des ÖPNV, können bei entsprechender Planung weiterhin kurvenfrei auf dem Nieder Kirchweg fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.03.2026, B 101 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 575 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage OA 575 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7011, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 32-1

  • Budgetmittel für den Förderverein der Theobald-Ziegler-Schule
    OFOB 10
    21.10.2025 · CDU, Linke, FDP, fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2025, OF 1142/10 Betreff: Budgetmittel für den Förderverein der Theobald-Ziegler-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen Der Ortsbeirat 10 stellt dem Förderverein der Theobald-Ziegler-Schule finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 8000 Euro für die Anschaffung von Sportgeräten für die Turnhalle der Theobald-Ziegler-Schule zur Verfügung. Begründung: Da die zur Verfügung zu stellenden Mittel nicht über das Budget der Theobald-Ziegler-Schule erreicht werden können, kann der Ortsbeirat zur Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen/ Bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten/Ideen einspringen. Sportmaterialien Theobald-Ziegler-Schule Priorität Artikel Preis ca. Artikelnummer Sport Thieme 1 Weichbodenmatte 1.600 Euro W1-IS2996426-WA 2 Rollbretter 70 Euro (10x) W3-611214707 3 Gymnastikseil 10 Stück 32 Euro W0-612909426 4 Jongliertücher Set "Nylon" (2x) 26 Euro W0-612650018 5 Koordinationsleiter "Agility 4m (2x) 92 Euro W0-611373934 6 Rollmatte 5m (2x) 2.400 Euro W0-612709619 7 Minitramp 1.129 Euro W9-612351302 8 Sprungkasten 399 Euro (2x) W9-611214707 9 Sprungkasten mit Schwenkrolleneinr. 1.099 Euro W9-611218712 Antragsteller: CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 432 2025 Die Vorlage OF 1142/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "finanzielle" gestrichen und das Wort "Investitions-" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Stromanschluss im Berkersheimer Niddatal
    OFOB 10
    21.10.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2025, OF 1143/10 Betreff: Stromanschluss im Berkersheimer Niddatal Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen - insbesondere dem Amt für Straßenbau und Erschließung - gebeten, mit Blick auf die erforderliche Genehmigung des Stromanschlusses im Berkersheimer Niddatal in Höhe der Eisenbahnüberführung ,,Am Wiesengarten" Folgenden Aspekt zu berücksichtigen: Der zu genehmigende Stromanschluss dient förderungswürdigen, da ausschließlich ehrenamtlich organisierten Veranstaltungen, Terminen und Zuständigkeiten der Berkersheimer Vereine in deren ,,Wohnzimmer" im Niddatal. Eine etwaige Gebührenberechnung auf Grundlage womöglich privater oder geschäftlicher Zwecke, ist hier nicht gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.10.2025, OF 1129/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1129/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1143/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7745 2025 Anregung an den Magistrat OM 7746 2025 1. Die Vorlage OF 1129/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1143/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Mehr Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Schwanthalerstraße/Oppenheimer Landstraße
    OFOB 5
    21.10.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2025, OF 1614/5 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Schwanthalerstraße/Oppenheimer Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Kreuzungsbereich Schwanthalerstraße/Oppenheimer Landstraße folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Übersichtlichkeit umzusetzen: - Deutliche Fahrbahnmarkierungen an der Oppenheimer Landstraße aus Richtung Schweizer Platz und Beschilderungen zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Regelung und zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit im Kreuzungsbereich - klare Kennzeichnung an der Schwanthalerstraße als Einbahnstraße in Gegenrichtung, um zu verhindern, dass Autofahrer an der Oppenheimer Landstraße aus Richtung Schweizer Platz Richtung verkehrswidrig rechts in die Schwanthalerstraße abbiegen. Begründung: Die Oppenheimer Landstraße ist im Abschnitt zwischen Schweizer Platz und Schwanthalerstraße breit und gerade ausgebaut. Die bestehende Rechts-vor-Links-Regelung aus der Schwanthalerstraße wird in der Oppenheimer Landstraße vom Schweizer Platz kommend häufig übersehen oder nicht beachtet. Zudem ist dieser Bereich unübersichtlich, das vorhandene Schild an der Mündung zur Schwanthalerstraße ist kaum zu sehen. Die Folge sind gefährliche Situationen und Beinaheunfälle. Durch eine deutliche Markierung und klarere optische Gestaltung des Kreuzungsbereichs könnte Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7821 2025 Die Vorlage OF 1614/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten Radschnellwegs
    OFOB 5
    21.10.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2025, OF 1615/5 Betreff: Sicherstellung einer durchgehenden und sicheren Wegeführung des Fußverkehrs im Ziegelhüttenweg im Zuge des geplanten Radschnellwegs Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, bei der weiteren Planung und Ausführung des Radschnellwegs durch den Frankfurter Stadtwald im Abschnitt des Ziegelhüttenwegs zwischen der Gablonzer Straße und dem Stadtwald, die Belange des Fußverkehrs verbindlich zu berücksichtigen und planerisch abzusichern. In die Planungen sind die Gegebenheiten vor Ort einzubeziehen - der Ziegelhüttenweg stellt die einzige fußläufige Verbindung zwischen den Wohngebieten rund um die Mörfelder Landstraße und dem Frankfurter Stadtwald und den Sportplätzen an der Luisa dar. Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen: 1. Anlage eines durchgehenden, ausreichend dimensionierten und deutlich markierten Gehwegs entlang des Ziegelhüttenwegs zwischen Gablonzer Straße und Stadtwald, der eine sichere und komfortable Nutzung für Fußgängerinnen und Fußgänger gewährleistet. 2. Herstellung einer baulichen bzw. physischen Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr an sicherheitsrelevanten Punkten - insbesondere in den beiden unübersichtlichen Kurven sowie im Bereich der Unterführung. 3. Erarbeitung und Vorlage eines Fußverkehrsschutzkonzepts für diesen Planungsabschnitt, das Sichtverhältnisse, Begegnungsbreiten, Wegebeziehungen sowie die Einbindung in das bestehende Wegenetz berücksichtigt. Begründung: Nach dem derzeit bekannten Planungsstand für den Radschnellweg ist auf dem genannten Abschnitt kein gesonderter Gehweg oder Schutzstreifen vorgesehen. Damit wäre der Fußverkehr gezwungen, die Radschnellwegtrasse mitzubenutzen. Dies würde sowohl dem Sicherheitsanspruch als auch den Zielen einer gleichberechtigten Verkehrsplanung widersprechen. Radschnellwege dienen der zügigen, konfliktarmen Führung des Radverkehrs. Eine gemeinsame Nutzung mit Fußgängerinnen und Fußgängern auf engem Raum birgt erhebliche Gefahrenpotenziale und ist städtebaulich wie verkehrsplanerisch nicht vertretbar. Die planerische Berücksichtigung eines gesicherten, klar abgegrenzten Gehwegs sowie geeigneter Schutzmaßnahmen sind notwendig, um die Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit des Stadtwaldes für alle Nutzergruppen dauerhaft zu gewährleisten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7822 2025 Die Vorlage OF 1615/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Flutgrabenfassungen verlängerter Dorfwiesenweg
    OFOB 8
    21.10.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2025, OF 661/8 Betreff: Flutgrabenfassungen verlängerter Dorfwiesenweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. Die Stadt Entwässerung Frankfurt zu beauftragen den Kanaleinlauf des Flutgrabens Dorfwiesenweg zu reparieren, neu einzufassen und mit einem Fanggitter zu versehen, damit keine groben Gegenstände in das Abwasserkanalsystem eingespült werden. 2. Im weiteren Verlauf des Flutgrabens sollten die Zufahrten zu den Wiesen und Koppelbereichen ebenfalls mit Einfassungen versehen werden, damit in diesen Bereichen eine Freispülung der Verrohrung verhindert wird. 3. Die Stadt Entwässerung Frankfurt sollte prüfen ob der Flutgraben nicht über den Sportplatz hinaus verlängert werden kann, damit das anfallende Wasser nicht über die Fahrbahn des Wirtschaftsweges bis zum Beginn des Flutgraben fließt. Begründung: Bei Starkregenereignissen wird der verlängerte Dorfwiesenweg regelmäßig überflutet. Der an der Seite führende Flutgraben kann zwar bis zu einer bestimmten Menge die Wassermassen einigermaßen aufnehmen und diese in das Kanalsystem unter dem Dorfwiesenweg einleiten, aber durch die mitgeführten Verunreinigungen wird jedes Mal das Kanalsystem verstopft. Aus diesem Grund muss der Kanaleinlauf durch einen sogenannten Rechen geschützt werden. Bei diesen Starkregenereignissen kommt des bei den Zugängen zu den dortigen Wiesen und Koppeln zu Ausspülungen die bis zu einer Reparatur eine Nutzung derselben erschweren bzw. ganz ausschließen. Der Flutgraben ist nur bis in die hälfte des dortigen Sportplatzes ausgeführt. Im oberen Verlauf des Fahrweges ist kein Flutgraben angelegt. Anfallendes Wasser fließt dann über den Fahrweg bis zum Anfang des Flutgrabens, da durch wir und wurde die Oberfläche beschädigt. Der Flutgraben sollte hier verlängert werden, die Zugänge zu den Wiesen müssen natürlich weiterhin möglich sein. Quelle Geoportal Frankfurt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7850 2025 Die Vorlage OF 661/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Material fürs Stadtgärtnern an der Stadthalle Zeilsheim
    OIBOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.10.2025, OIB 428 entstanden aus Vorlage: OF 1292/6 vom 30.09.2025 Betreff: Material fürs Stadtgärtnern an der Stadthalle Zeilsheim Der Ortsbeirat stellt dem Quartiersmanagement (in Zusammenarbeit mit engagierten Bürger*innen) aus seinem Budget bis zu 2.000 Euro zur Verfügung, um im Bereich um die Stadthalle in Absprache mit der ABG Flächen, insbesondere um die Bäume oder die vorhandenen Kübel, zu bepflanzen. Dabei werden die Zufahrtmöglichkeit und die Stellflächen für Feste nicht beeinträchtigt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Beim Ortstermin an der Stadthalle sagten Vertreter*innen der ABG zu, dass in Absprache auf ihrem Gelände Flächen fürs Stadtgärtnern zum Bepflanzen ausgewählt werden können. Engagierte Bürger*innen zeigten Interesse daran, mehr biologische Vielfalt durch Bepflanzung im Bereich der Bäume auf den Platz rund um die Stadthalle Zeilsheim zu bringen und diese zu pflegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein

  • Weihnachtsbeleuchtung Baruch-Baschwitz-Platz 2024/2025
    OIBOB 7
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.10.2025, OIB 429 entstanden aus Vorlage: OF 561/7 vom 09.09.2025 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Baruch-Baschwitz-Platz 2024/2025 Der Rödelheimer Vereinsring hat die Weihnachtsbeleuchtung am Baruch-Baschwitz-Platz im Zeitraum von November 2024 bis Januar 2025 organisiert und übernommen. Hierfür sind, insbesondere für Auf- und Abbau der Beleuchtung, Ausgaben in Höhe von 1.613,64 Euro entstanden. Die Rechnungen dazu liegen vor. Vor diesem Hintergrund stellt der Ortsbeirat dem Rödelheimer Vereinsring die Kosten in Höhe von 1.613,64 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 18.09.2026 mit 1.613,64 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1257

  • Finanzierung Spielmobil für Westhausen
    OIBOB 7
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.10.2025, OIB 430 entstanden aus Vorlage: OF 562/7 vom 06.10.2025 Betreff: Finanzierung Spielmobil für Westhausen Der Magistrat wird gebeten, beim Kinderfest im Westring (Westhausen) am 16.08.2026 ein Spielmobil aufzustellen. Dafür stellt der Ortsbeirat 600 Euro aus seinem Budget zur Verfügung. Begründung: Der Ortsbeirat übernimmt die Kosten für das Spielmobil, welches zu diesem Zweck von der Kinderbeauftragten für vier Stunden gebucht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

  • Zuschuss Rödelheimer Mühle
    OIBOB 7
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.10.2025, OIB 431 entstanden aus Vorlage: OF 563/7 vom 06.10.2025 Betreff: Zuschuss Rödelheimer Mühle Der Ortsbeirat unterstützt das Projekt des Rödelheimer Heimat- und Geschichtsvereins "Verschönern des Gedenkplatzes Rödelheimer Mühle" mit Mitteln aus seinem Budget in Höhe von 2.500 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Rödelheimer Mühle mit ihrem charakteristischem Mahlgebäude mit dem gotischen Stufengiebel war zwischen 791 und 1944 n. Chr. ein Wahrzeichen Rödelheims. Momentan machen nur drei Mühlsteine darauf aufmerksam. Durch das Projekt des Heimat- und Geschichtsvereins soll die Verbundenheit mit der Geschichte des Stadtteils gefördert und sichtbar gemacht werden. Die Pläne beinhalten eine Neustrukturierung des Platzes. Die Sandsteintafel aus dem Jahre 1787 soll als Replik hergestellt und in eine noch zu erstellende Ziegelmauer auf der mühlbachwärts bestehenden Sandsteinmauer integriert werden. Weiter soll eine Informationstafel wie auch ein noch zu erstellendes Bronzemodell der Mühle, wie beim Rödelheimer Schloss, diese Erinnerungsfläche visuell und informell ergänzen. Die wassergebundene Decke soll barrierefrei an die Gehwegkante angebunden werden. Zu prüfen ist die Erstellung einer Sitzgelegenheit, entweder als Bank oder als Sitzrundbank um den Baum. Die neue Platzgestaltung soll auch als südwestliche Verbindung zwischen Solmspark und Brentanopark ergänzend dienen und den dortigen öffentlichen Grünbereich aufwerten. Sowohl das Grünflächenamt als auch das Denkmalamt sind bereits involviert und begrüßen die Pläne für eine geeignete Aufwertung des Platzes. Obwohl nicht gesichert ist, dass es sich tatsächlich um die Mühlsteine der Rödelheimer Mühle handelt, ist der Sandstein ohne Zweifel original und von Bedeutung. Zudem ist die Inschrift aus dem 18. Jahrhundert derzeit nicht vor der Witterung geschützt. Die Gesamtplanung sei grundsätzlich genehmigungsfähig. Insgesamt kostet das Projekt ca. 30.000 Euro. In den letzten zehn Jahren hat der Rödelheimer Heimat- und Geschichtsverein 20.000 Euro gesammelt. Auch mit den Mitteln, die der Ortsbeirat zur Verfügung stellt, bleibt ein Fehlbetrag, der ggf. aus dem Investitionsprogramm "Grüne Räume" gedeckt werden kann. Ein konkreter Umsetzungszeitpunkt kann allerdings nicht genannt werden. Anhängend befindet sich eine Skizze der Planung des Rödelheimer Heimat- und Geschichtsvereins. Quelle: Planungsentwurf des Rödelheimer Heimat- und Geschichtsvereins Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 651

  • Budgetmittel für den Verein zur Förderung der Theobald-Ziegler-Schule e. V.
    OIBOB 10
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.10.2025, OIB 432 entstanden aus Vorlage: OF 1142/10 vom 21.10.2025 Betreff: Budgetmittel für den Verein zur Förderung der Theobald-Ziegler-Schule e. V. Der Ortsbeirat 10 stellt dem Verein zur Förderung der Theobald-Ziegler-Schule e. V. Investitionsmittel in Höhe von bis zu 8.000 Euro für die Anschaffung von Sportgeräten für die Turnhalle der Theobald-Ziegler-Schule zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Da die zur Verfügung zu stellenden Mittel nicht über das Budget der Theobald-Ziegler-Schule erreicht werden können, kann der Ortsbeirat zur Förderung von zeitlich begrenzten Projekten von Vereinen/Bürgerschaftlichen Initiativen mit gemeinnützigen Inhalten/Ideen einspringen. Sportmaterialien Theobald-Ziegler-Schule Priorität Artikel Preis ca. Artikelnummer Sport Thieme 1 Weichbodenmatte 1.600 Euro W1-IS2996426-WA 2 Rollbretter 70 Euro (10x) W3-611214707 3 Gymnastikseil 10 Stück 32 Euro W0-612909426 4 Jongliertücher Set "Nylon" (2x) 26 Euro W0-612650018 5 Koordinationsleiter "Agility" 4m (2x) 92 Euro W0-611373934 6 Rollmatte 5m (2x) 2.400 Euro W0-612709619 7 Minitramp 1.129 Euro W9-612351302 8 Sprungkasten 399 Euro (2x) W9-611214707 9 Sprungkasten mit Schwenkrolleneinr. 1.099 Euro W9-611218712 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2026, ST 745

  • Budgetmittel für den Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V.
    OIBOB 10
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.10.2025, OIB 433 entstanden aus Vorlage: OF 1115/10 vom 06.10.2025 Betreff: Budgetmittel für den Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V. Der Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V., der seit über 50 Jahren besteht, soll wie folgt unterstützt werden: Der Ortsbeirat 10 lässt dem Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V. für die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads einen Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 1.000 Euro zukommen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Verein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e. V. wurde vor mehr als 50 Jahren gegründet, um die von Frau Prof. Dr. Helga Einsele eingerichtete gemeinsame Unterbringung inhaftierter Mütter mit ihren kleinen Kindern im Frauengefängnis der Justizvollzugsanstalt (JVA) III in Frankfurt am Main-Preungesheim zu unterstützen. Einige Kinder werden von Mitarbeiterinnen der JVA in eine Kita gebracht; zurzeit noch mit privatem Pkw. Dazu will der Verein das E-Lastenfahrrad "Cargobike Long John F900E Family taupe" von Decathlon zum Preis von 4.999 Euro anschaffen. Diese hilfreiche und umweltfreundliche Anschaffung will der Ortsbeirat 10 unterstützen. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 25.03.2026 mit 1.000 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 62 Aktenzeichen: 93

  • Kinderecke im Frankfurter Bahnhofsviertel
    OIBOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.10.2025, OIB 434 entstanden aus Vorlage: OF 1745/1 vom 24.09.2025 Betreff: Kinderecke im Frankfurter Bahnhofsviertel Der Magistrat wird gebeten, folgendes Projekt finanziell zu unterstützen: Der Ortsbeirat 1 bezuschusst die Einrichtung einer Kinderecke bei der PX Sozialwerk gGmbH in ihrem Drop-In-Center mit einem Betrag von bis zu 5.100 Euro aus seinem Budget. Begründung: Die PX Sozialwerk gGmbH engagiert sich seit 2015 für prostituierende Frauen und ihre Familien im Rhein-Main-Gebiet und bietet ein umfassendes Unterstützungsangebot, bestehend aus Begleitung, Beratung und Weiterbildung an. Zielgruppe sind vor allem Frauen, die in der Armuts- und Elendsprostitution tätig sind. Im Zentrum der Arbeit stehen Angebote, die es den Frauen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Dabei sind die Ziele Empowerment und Unterstützung bei der Integration und Teilhabe in der Gesellschaft. Die Arbeit stützt sich auf drei Säulen: aufsuchende Arbeit, das Drop-In-Center und Sozialarbeit. Das Drop-In-Center bietet einen geschützten Raum, in dem die Frauen Unterstützung und Ruhe finden. Einige Frauen haben Kinder und bringen diese in das Drop-In-Center mit. Den Kindern fehlen oft Möglichkeiten zu spielen, kreativ zu sein und einfach mal Kind sein zu können. Deshalb sollen Möglichkeiten geschaffen werden, um die Entwicklung der Kinder zu fördern und die Frauen gleichzeitig zu entlasten. Eine genaue Projektbeschreibung ist dem Antrag angefügt. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 25.08.2026 mit 5.100 Euro abgerechnet. Anlage 1 (ca. 306 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 495

  • Kunststation Hauptwache - Schulkunst im öffentlichen Raum finanziell unterstützen
    OIBOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.10.2025, OIB 435 entstanden aus Vorlage: OF 1577/1 vom 10.04.2025 Betreff: Kunststation Hauptwache - Schulkunst im öffentlichen Raum finanziell unterstützen Der Ortsbeirat unterstützt das Projekt "Kunststation Hauptwache" des gemeinnützigen Vereins Domäne S - für Schülerinnen und Schüler e. V. aus seinem Budget mit einem Höchstbetrag von 4.000 Euro. Dabei ist darauf zu achten, dass alle Schulformen die Möglichkeit zur Teilnahme erhalten und nicht ausschließlich Gymnasien berücksichtigt werden; Schulen mit einer finanziell schwächeren Ausstattung sollen vorrangig einbezogen werden. Begründung: In diesem Projekt soll jungen Menschen aus Frankfurter und Offenbacher Schulen Raum gegeben werden, ihre gestalterischen Ideen mitten im Stadtraum sichtbar zu machen. Ab Sommer 2025 sollen sich die leerstehenden Vitrinen in der U-Bahn-Station "Hauptwache" in eine dauerhafte Ausstellungsfläche für Schülerkunst verwandeln. Die Arbeiten thematisieren unter anderem Nachhaltigkeit, Biodiversität und Stadtentwicklung - zentrale Fragen unserer Zeit, aus der Perspektive der jungen Generation. Durch Kooperationen mit Institutionen wie dem Museum für Angewandte Kunst entstehen neue gestalterische Erfahrungsräume, die jedoch auch einen erhöhten finanziellen und organisatorischen Aufwand bedeuten. Deshalb möchte der Ortsbeirat zur Anschubfinanzierung einen Beitrag leisten. Geleitet wird das Projekt von einer Kunstpädagogin, die schon am Helmholtzgymnasium Frankfurt sowie am Gymnasium Römerhof tätig und somit erfahren im Umgang mit Schülern ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 60

  • Ballnetze für den Rottweiler Platz
    OIBOB 1
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 21.10.2025, OIB 436 entstanden aus Vorlage: OF 1770/1 vom 20.10.2025 Betreff: Ballnetze für den Rottweiler Platz Vorgang: OM 7557/25 OBR 1 Der Magistrat wird gebeten, auf die ABG als Eigentümerin des Gebäudes Rottweilerstraße 30 zuzugehen und die Genehmigung zur Montage von drei Ballnetzen zwischen den Stützen der vorgelagerten Arkaden zwischen dem Eingang Saalbau und der Hausnummer 30 einzuholen. Es soll ein System zum Einsatz kommen, das bei Bedarf temporär zwischen den Arkadenstützen eingehängt werden kann. Ein entsprechendes Konzept wird in Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement entwickelt. Der Magistrat schafft die Ballnetze nach Vorlage der Genehmigung an. Der Ortsbeirat unterstützt die Anschaffung der drei Ballnetze mit insgesamt bis zu 1.500 Euro aus seinem Budget. Begründung: Auf dem Rottweiler Platz spielen Kinder gerne Ballspiele und zielen dabei auch auf die Hauseingangstür mit der Hausnummer 30 und die benachbarte Fassade. Dabei geraten Anwohnende manchmal in die Schusslinie. Zusätzlich zur Picknickbank vor der Eingangstür der Hausnummer 30 ermöglichen Ballnetze das ungehinderte Ballspiel der Kinder auf dem Platz und schützen gleichzeitig Passanten und Nachbarn. Die Netze können abgehängt und verstaut werden, wenn sie nicht gebraucht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.08.2025, OF 1692/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7557

  • Benennung des Weges zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße Am Goldsteinpark
    OIOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Initiative vom 21.10.2025, OI 119 entstanden aus Vorlage: OF 1304/6 vom 21.09.2025 Betreff: Benennung des Weges zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße Am Goldsteinpark Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Verbindungsweg zwischen dem Bürgerhaus Goldstein und der Straße Am Goldsteinpark in "Emilienweg" zu benennen. Die Benennung ist mit keinem administrativen Aufwand verbunden, da es in diesem Weg keine Anwohner gibt. Der Name Emilienweg geht zurück auf Emilie von Reichenbach-Lessonitz (geboren am 13. Mai 1791 in Berlin, verstorben am 12. Februar 1843 in Frankfurt am Main), die im Stadtteil ein hohes Ansehen genießt. Ihre Kinder bewohnten die Wasserburg in Goldstein bevor die gesamte Gemarkung an Frankfurt verkauft wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 19 Versandpaket: 29.10.2025

  • Zeilsheim: Schäden am REWEParkplatz beseitigen
    OMOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7497 entstanden aus Vorlage: OF 1291/6 vom 30.09.2025 Betreff: Zeilsheim: Schäden am REWE-Parkplatz beseitigen Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig seiner Verkehrssicherungspflicht in der Bechtenwaldstraße/Ecke Pfaffenwiese am REWE-Parkplatz in Zeilsheim nachzukommen und die bis zu mehrere Zentimeter tiefen Löcher, die durch demolierte oder nicht mehr vorhandene Platten entstanden sind, auszubessern. Dabei ist zu prüfen, ob an dieser Stelle eine durchgehende helle Asphaltdecke aufgebracht werden kann, um diesem Teil des Areals zwischen REWE-Markt und Stadthalle ein gepflegteres Erscheinungsbind zu verleihen. Begründung: Beim Ortstermin an der Stadthalle ist aufgefallen, dass durch fehlende oder gebrochene Gehwegplatten tiefe Löcher am Parkplatz entstanden sind, die eine erhebliche Unfallgefahr bedeuten (siehe Bildmaterial). Durch den Parkverkehr ist diese Fläche erheblichen Belastungen ausgesetzt. Teilweise wurden vor langer Zeit auch schon Stellen mit Asphalt repariert. Eine durchgehende, möglichst helle Asphaltdecke würde dem Platz ein gepflegteres Aussehen verleihen. (c) Klaus Moos Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 512 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

  • HoechsterFarbenStraße - Klimaanpassung
    OMOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7498 entstanden aus Vorlage: OF 1272/6 vom 30.07.2025 Betreff: Hoechster-Farben-Straße - Klimaanpassung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Hoechster-Farben-Straße spätestens beim Umbau für den Radschnellweg FRM 3 von Wiesbaden nach Frankfurt mit einer Baumreihe so ausgestattet werden kann, dass eine zumindest teilweise Beschattung der breiten Straße ermöglicht wird. Begründung: Das breite Asphaltband der Hoechster-Farben-Straße erhitzt sich massiv unter Sonneneinstrahlung. Eine Baumreihe in der Mitte der Straße bzw. zwischen dem neuen Radschnellweg und der Autofahrbahn könnte zur Beschattung und Verminderung hoher Temperaturen beitragen. Zudem standen vor einiger Zeit noch Bäume entlang der nördlichen Straßenseite, die gefällt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 519 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Unterstützung von Nachbarschaftsfesten
    OMOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7499 entstanden aus Vorlage: OF 1293/6 vom 02.10.2025 Betreff: Unterstützung von Nachbarschaftsfesten Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob für Nachbarschaftsfeste auf öffentlichen Straßen die Möglichkeit geschaffen werden kann, beim Bauhof die entsprechende Beschilderung und Straßensperren auszuleihen, nachdem die Sperrung genehmigt worden ist. Begründung: Nachbarschaftsfeste dienen dem sozialen Zusammenhalt. Anlass für die Anregung ist ein etwa alle drei Jahre stattfindendes Nachbarschaftsfest in Unterliederbach in der Loreleistraße. Die Organisatoren haben die Auskunft bekommen, dass ein solcher Verleih nur an gemeinnützige Vereine möglich sei. Sie mussten dieses Material daher gegen Geld von einer Firma leihen. Noch vor drei Jahren wurde das nach Angabe der Organisatoren anders gehandhabt. Bei Telefonaten mit der Stadtverwaltung wurde gegenüber dem Ortsbeirat als Grund für die strengere Handhabung genannt, die Stadt wolle ihr Material nicht für kommerzielle Nutzungen ausleihen. Ein Nachbarschaftsfest mit selbst gebackenem Kuchen kann aber kaum als kommerzielle Nutzung gelten. Andererseits wäre es aber ein unangemessener Aufwand, für diesen Zweck extra einen Verein zu gründen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2026, ST 1060 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7

  • Straßensanierung Alt-Sossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich umsetzen
    OMOB 2
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7500 entstanden aus Vorlage: OF 1294/6 vom 05.10.2025 Betreff: Straßensanierung Alt-Sossenheim im Bereich Lindenscheidstraße bis Michaelstraße endlich umsetzen Der Magistrat wird gebeten, - die Sanierung des maroden Straßenabschnitts Alt-Sossenheim/Ecke Lindenscheidstraße bis Ecke Michaelstraße zu veranlassen; - dabei nicht nur die Asphaltschicht, sondern auch die unteren Tragschichten aufgrund der vorhandenen Bodenwellen instand zu setzen; - bei der Planung die seinerzeit entwickelte Idee einer leichten Fahrbahnverschwenkung in Richtung Wiesenfeldstraße zu berücksichtigen, um beidseitig nutzbare Gehwege zu ermöglichen und den Gebäudebestand der Anwohner zu schützen. Begründung: Im Zuge mehrerer Teilabschnitte wurde vor einigen Jahren die Hauptverkehrsstraße (Alt-Sossenheim/Westerbachstraße) saniert. Der Abschnitt zwischen Lindenscheidstraße und Michaelstraße blieb dabei unberücksichtigt, unter anderem wegen der zunächst zurückgestellten Brückensanierung über dem Sulzbach. Bereits damals wurden in Gesprächen mit dem zuständigen Fachamt erste Ideen entwickelt, die eine leichte Fahrbahnverschwenkung Richtung Wiesenfeldstraße vorsahen, um beidseitig Gehwege in der gesetzlich vorgeschriebenen Breite zu ermöglichen. Derzeit ist der Gehweg bspw. mit Kinderwagen oder Rollatoren kaum begehbar. Da die Sanierung bislang nicht erfolgte, hat sich der Straßenzustand stark verschlechtert. Tiefe Spurrillen und Unebenheiten führen dazu, dass der zunehmende Schwerverkehr (Busse und Lkws) erhebliche Erschütterungen verursacht, die bereits zu Schäden an den angrenzenden Gebäuden führen. Eine zeitnahe Umsetzung ist erforderlich, um die Maßnahme noch vor der geplanten Neugestaltung der Stadtteilmitte zu realisieren. Andernfalls könnten durch eine Umgestaltung des Parkplatzes in der Wiesenfeldstraße geänderte Rahmenbedingungen entstehen, die die vorgesehene Fahrbahnverschwenkung nicht mehr ermöglichen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 195

  • Platz für Rettungswagen bzw. Katastrophenschutzfahrzeuge
    OMOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7501 entstanden aus Vorlage: OF 1297/6 vom 25.09.2025 Betreff: Platz für Rettungswagen bzw. Katastrophenschutzfahrzeuge Der Magistrat wird gebeten, 1. das Deutsche Rote Kreuz bei der Suche nach Abstellmöglichkeiten für ihre Rettungswagen bzw. Katastrophenschutzfahrzeuge zu unterstützen; 2. zu prüfen und zu berichten, wo in Höchst, Unterliederbach oder Umgebung die Möglichkeit besteht, Rettungswagen bzw. Katastrophenschutzfahrzeuge, die nicht für den täglichen Einsatz bestimmt sind, abzustellen (z. B. im Industriepark oder im Bereich der Parkstadt II und III in Unterliederbach). Begründung: Bei einem Besuch des Deutschen Roten Kreuzes in der Adelonstraße kam die begrenzte Raumsituation und der akute Platzmangel zum Abstellen der Katastrophenschutzfahrzeuge zur Sprache. Eine Suche des Deutschen Roten Kreuzes führte noch nicht zu einem positiven Ergebnis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfen
    OMOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7502 entstanden aus Vorlage: OF 1299/6 vom 31.05.2025 Betreff: Einrichtung eines Festplatzes in Unterliederbach prüfen Vorgang: V 83/21 OBR 6; V 578/23 OBR 6; ST 909/23; ST 1327/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und inwieweit das derzeit ungenutzte Gelände an der Ecke Heimchenweg/Hermann-Waibel-Allee vom Magistrat angekauft oder dauerhaft gepachtet werden kann, um es als Festplatz für Veranstaltungen im Stadtteil Unterliederbach zu nutzen. Begründung: Der Freiwilligen Feuerwehr Unterliederbach wurde das Gelände vom derzeitigen Eigentümer für die Feier ihres 125-jährigen Jubiläums im Juni 2025 zur Verfügung gestellt. Nachdem das Gelände gemäß den Stellungnahmen des Magistrats ST 909 und ST 1327 nicht mehr für den ursprünglich geplanten Bildungscampus vorgesehen ist, hat sich im Rahmen des genannten Jubiläums gezeigt, dass sich das Gelände sehr gut als Festplatz für den Stadtteil Unterliederbach eignet. Dies gilt insbesondere, weil einige Fahrgeschäfte der Unterliederbacher Kerb aufgrund gestiegener Flächenanforderungen nicht mehr auf dem Marktplatz aufgestellt werden können und dadurch im Festangebot fehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 83 Auskunftsersuchen vom 17.01.2023, V 578 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 909 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1372 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 289 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 23-10

  • Zeilsheim: Neuerschließung eines Fahrradweges ausgehend von Hohe Kanzel über das Feld zum Parkplatz der Ballsporthalle auf der Silostraße
    OMOB 2
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7503 entstanden aus Vorlage: OF 1300/6 vom 04.10.2025 Betreff: Zeilsheim: Neuerschließung eines Fahrradweges ausgehend von Hohe Kanzel über das Feld zum Parkplatz der Ballsporthalle auf der Silostraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein sicherer Fahrradweg an dem bereits vorhandenen Weg (ab Hohe Kanzel) angeschlossen und dieser über das Feld bis zum Parkplatz der Ballsporthalle in der Silostraße erweitert werden kann. Begründung: Um die schwierige und gefährliche Verkehrs- und Bausituation auf der Pfaffenwiese für alle Rad- und AutofahrerInnen zu entlasten, ist es sinnvoll, einen neuen Radweg nach Höchst zu erschließen. Da ab der Straße Hohe Kanzel bereits Wege existieren, die bis auf das Zeilsheimer Feld führen, bietet es sich an, von dort aus einen neuen Radweg bis zum Parkplatz der Ballsporthalle zu bauen. Das wäre endlich ein sicherer und naturnaher Radweg, der direkt zum Silobad und weiter gehend nach Höchst führen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 338 Beratung im Ortsbeirat: 6

  • Schüler nicht an den Haltestellen stehen lassen: Mehr Kapazität durch Verstärkerfahrten von Zeilsheim nach Höchst!
    OMOB 2
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7504 entstanden aus Vorlage: OF 1301/6 vom 01.10.2025 Betreff: Schüler nicht an den Haltestellen stehen lassen: Mehr Kapazität durch Verstärkerfahrten von Zeilsheim nach Höchst! 1. Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit traffiQ und den Verkehrsunternehmen ab sofort an Schultagen im Zeitfenster von 06:45 Uhr bis 08:15 Uhr folgende zusätzliche Kapazitäten im Busverkehr von Zeilsheim nach Höchst bereitzustellen: a) Einsatz mindestens eines Verstärkerbusses (E-Wagen); b) Prüfung, auf welchen Umläufen kurzfristig Gelenkbusse statt Solobussen disponiert werden können. 2. Der Magistrat wird gebeten, eine einwöchigen Fahrgastzählung in der morgendlichen Spitze durchzuführen und auszuwerten. Auf Basis dieser Zahlen sollte dann eine dauerhafte Anpassung des Angebots und der Fahrzeuggröße erfolgen. 3. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit eine direkte, schulzeitbezogene Verstärkerfahrt ab Zeilsheim direkt zu den Schulstandorten im Frankfurter Westen in Form eines "Schulbusses" eingerichtet werden kann. Begründung: In der morgendlichen Spitze kommt es in Zeilsheim wiederholt zu Überfüllungen und Nicht-Mitnahmen vor allem ab den Haltestellen "Lenzenbergstraße" und "Rabenkopfweg". Das führt zu verspäteten Unterrichtsankünften und damit Stundenausfall für die Schüler mit der Konsequenz, dass Eltern ihre Kinder mit dem Kfz zur Schule bringen müssen. Eine kurzfristige Verstärkung durch Zusatzbusse, größere Fahrzeuge und engere Abstände ist in Frankfurt bewährt und sollte auch auf der Strecke Zeilsheim-Höchst mit überschaubarem Aufwand möglich sein. Eine gezielte Zählwoche liefert die Datengrundlage, um das Angebot passgenau zu justieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 339 Beratung im Ortsbeirat: 6

  • E-Ladesäulen für Goldstein am Bürgerhaus und am Parkabschnitt Straßburger Straße
    OMOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7505 entstanden aus Vorlage: OF 1302/6 vom 04.10.2025 Betreff: E-Ladesäulen für Goldstein am Bürgerhaus und am Parkabschnitt Straßburger Straße Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, einen bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur zu erreichen. Im Jahr 2023 bat der Magistrat die Ortsbeiräte darum, mögliche Stellplätze für E-Ladesäulen zu melden. Für Goldstein mit über 10.000 Einwohnern steht derzeit nur eine einzige E-Ladesäule zur Verfügung. Diese Unterversorgung stellt eine erhebliche Lücke in der Ladeinfrastruktur dar, insbesondere für Anwohner*innen, die auf Elektromobilität wechseln möchten. Auch im Hinblick auf regelmäßig stattfindende Sportveranstaltungen an der Carl-von-Weinberg-Schule sowie der beiden Vereine Sportclub Goldstein 1951 e. V. und FC Heisenrath Goldstein e. V. ist die Versorgung nicht ausreichend. Bei diesen Veranstaltungen kommen oft viele Autofahrer aus den umliegenden Stadtteilen, sodass zusätzliche Ladesäulen dringend erforderlich sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Zusammenarbeit mit privaten Anbietern zu prüfen, wo in den folgenden öffentlichen Bereichen je zwei Ladesäulen errichtet werden können: 1. an der Carl-von-Weinberg-Schule (Straßburger Straße/Zur Waldau, ohne Hausnummer) in Verbindung mit den Vereinen Sportclub Goldstein 1951 e. V., dem FC Heisenrath Goldstein e. V. und dem Kleingartenverein KGV Schwarzbach e. V.; 2. auf dem Parkplatz des Bürgerhauses in der Goldsteinstraße 314. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 194 Aktenzeichen: 60-2

  • Goldstein: Zu viel für eine kleine Straße
    OMOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7506 entstanden aus Vorlage: OF 1303/6 vom 21.09.2025 Betreff: Goldstein: Zu viel für eine kleine Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die angespannte Verkehrssituation im Bereich Am Wiesenhof/Ecke Tannenkopfstraße durch einen Verzicht auf eine Nutzung, beispielsweise durch ein Parkverbot, entschärft werden kann. Es handelt sich dabei um einen Schulweg zur nahe gelegenen Goldsteinschule. Begründung: Der genannte Bereich ist zur Bewältigung der widmungsgemäßen Nutzung zu eng. Die auf dem einzigen Gehweg der Straße abgestellten Fahrzeuge versperren diesen häufig, sodass nicht nur mobilitätseingeschränkte Personen, die auf eine Gehhilfe angewiesen sind, auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Dort verkehrt auch die Buslinie 51 und es ist erlaubt, die Straße entgegen der Fahrrichtung der Einbahnstraße mit einem Fahrrad zu befahren, wodurch die Verkehrssituation zusätzlich unübersichtlich wird. Zudem ist dieser Bereich Schulweg zu der nahe gelegenen Grundschule Goldsteinschule. Der Fußweg jenseits des parallel verlaufenden Baches bietet sich nicht für eine Öffnung zugunsten des Radverkehrs an, weil dort Schülerinnen und Schüler unterwegs sind und der Weg nicht breit genug ist. Es könnte in Betracht gezogen werden, ein Parkverbot an dieser Stelle anzuordnen und/oder den nahe gelegenen Goldsteinpark offiziell auch für den Radverkehr zu öffnen. Die beigefügten Fotos belegen die angespannte Situation an der angegebenen Stelle. Die Aufnahmen wurden an einem Sonntag aufgenommen. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 196 Aktenzeichen: 32-1

  • Verkehrskonzept Griesheim - Bereich südlich der Bahnlinie
    OMOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7507 entstanden aus Vorlage: OF 1305/6 vom 05.10.2025 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim - Bereich südlich der Bahnlinie Bei der Informationsveranstaltung des Mobilitätsdezernats am 24.09.2025 in Griesheim wurde neben den anstehenden Bauvorhaben auch eine wesentliche Veränderung der Verkehrsführung im Bereich südlich der Bahnlinie vorgestellt, die das Ziel habe, die Belastungen und das verkehrswidrige Verhalten der Autofahrer zu unterbinden. Schon während der Veranstaltung wurde kritisiert, dass die ins Auge gefasste Änderung lediglich zu einer Verlagerung des Rückstaus von derzeit Richtung Mainzer Landstraße in Richtung Stroofstraße/Alt-Griesheim führen wird und ein weiterer Rückstau in der Autogenstraße zu erwarten sei. Die Anwohnerinnen und Anwohner der Hartmannsweilerstraße, Linkstraße und Fabriciusstraße, welche nun zusätzlich über die Straße Alt-Griesheim fahren müssten, verursachen zusätzlichen Verkehr auf der Straße Alt-Griesheim, da diese bereits ein hohes Aufkommen u. a. auch durch Lkws der Firmen im Griesheimer Stadtweg oder den öffentlichen Nahverkehr aufweist. Auch in dieser Straße wäre daher mit Rückstaus zu rechnen. Auch für die Straße Auf der Beun ist eine erhebliche Zunahme des Verkehrs zu erwarten. Sicherlich ist der Wegfall der Omegabrücke durch kein Verkehrskonzept auch nur annähernd zu kompensieren. Es muss aber sichergestellt sein, dass ein Verkehrskonzept, das die über Jahrzehnte entstandenen Verkehrswege grundlegend verändert, auch tatsächlich eine Verbesserung darstellen wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. eine Stellplatzbilanz und eine Engpassanalyse für die Straße Auf der Beun und die übrigen Straßen mit veränderter Verkehrsführung zu erstellen und vorzulegen; 2. eine Simulation/Abschätzung des zusätzlichen Verkehrs am Knoten Alt-Griesheim/Elektronstraße/Stroofstraße sowie der Kreuzung Autogenstraße/Elektronstraße vor und nach der Änderung zu erstellen und darüber zu berichten; 3. eine Testphase mit Monitoring (acht bis zwölf Wochen) und klaren Kriterien (Rückstau, Zufahrtszeiten, Stellplatzdruck, Beschwerden) durchzuführen, das Ergebnis umgehend dem Ortsbeirat vorzustellen und notwendige Korrekturen sofort vorzunehmen; 4. eine frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner vorzunehmen und transparent sicherzustellen, dass Anregungen der Bevölkerung bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 285 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 61-1

  • Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr
    OMOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7508 entstanden aus Vorlage: OF 1306/6 vom 05.10.2025 Betreff: Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass 1. Baustellen im Straßenbereich den Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig bekannt gegeben werden; 2. der Ortsbeirat rechtzeitig über stattfindende Baustellen im Straßenbereich informiert wird; 3. die Veröffentlichungen auf mainziel.de mit den tatsächlichen Baustellen in Einklang sind und die Auflistung der Baustellen nach Stadtteilen sortiert abrufbar und die Informationen auch zu Umleitungen, die dadurch entstehen, klar dargestellt sind; 4. die Bautrupps verpflichtet werden, angekündigte Baustellen entsprechend der Ankündigung zu bearbeiten und zeitnah abzuschließen; 5. die Bautrupps/Baufirmen aufgefordert werden, bei Nichteinhaltung des Starttermins der angekündigten Bautätigkeiten im öffentlichen Straßenraum umgehend das zuständige Amt darüber in Kenntnis setzen, damit die Bürger entsprechend informiert werden können. Begründung: Zurzeit finden sehr viele Bauvorhaben im öffentlichen Straßenraum statt, die aufgrund von Sanierungen oder der Neuverlegung von Rohren und Leitungen notwendig sind und deren Planung bei vielen Bauvorhaben auch lange Zeit in Anspruch nimmt, bis sie endlich umgesetzt werden können. Diese notwendigen Sanierungen, neuen Verlegungen von Leitungen und Rohren etc. als auch die akuten Baustellen treffen gerade aufeinander. Ständig neue oder wechselnde Baustellen erschweren das alltägliche Leben. Über viele Baustellen gibt es Informationen, sei es, dass die Planungen dem Ortsbeirat vorgestellt werden oder eine entsprechende Bürgerinformation stattfindet. Jedoch erleben die Bürgerinnen und Bürger - gerade in Griesheim -, dass Baustellen donnerstags oder in der Wochenendausgabe der Tageszeitungen kurzfristig bekannt gegeben werden, jedoch auf mainziel.de nicht oder unzureichend zu finden sind. Baustellen werden zwar angekündigt, aber die Baumaßnahmen beginnen nicht oder Baustellen werden plötzlich ohne ausreichende und rechtzeitige Information an die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet und es wird mit den Bauarbeiten umgehend begonnen. Über Umleitungsmaßnahmen wird nicht oder nur unzureichend berichtet. Es könnten noch viele weitere Baustellen genannt werden, die gerade in Griesheim-Nord anstehen. Beispielhaft kann an dieser Stelle Folgendes genannt werden: 1. Die Einrichtung der Baustelle Elektronstraße zwischen Autogenstraße und Fabriciusstraße wurde für Montag, den 22.09.2025, kurzfristig in der Zeitung angekündigt, aber bis heute nicht begonnen: 2. Die Baustelle Zum Linnegraben wurde eingerichtet und vollzogen, jedoch gab es überhaupt keine Information an die Bevölkerung: 3. Die Vollsperrung der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße und die Umleitung vom 06.10.2025 bis zum 08.10.2025 wurden im Höchster Kreisblatt vom 04.10.2025 veröffentlicht. Auf mainziel.de gab es keine Information, was mit dem Straßenbahnverkehr auf der Strecke geschieht (zu finden auf mainziel.de unter "Mainzer Landstraße 409"-Gallus). Um die Akzeptanz der vielen Einschränkungen zu erreichen, muss man die Menschen mitnehmen. Dazu zählt eine gute und korrekte Information sowie eine gut gepflegte mainziel.de-Seite, die übersichtlich und verständlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 193 Aktenzeichen: 66-0

  • Griesheim: Mehr Radbügel für Alte Falterstraße und Waldschulstraße - sichere Abstellplätze für nachhaltige Mobilität im Quartier
    OMOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7509 entstanden aus Vorlage: OF 1307/6 vom 04.10.2025 Betreff: Griesheim: Mehr Radbügel für Alte Falterstraße und Waldschulstraße - sichere Abstellplätze für nachhaltige Mobilität im Quartier Aus der Bürger*innenschaft, der lokalen Gastronomie und dem Einzelhandel wird der dringende Wunsch geäußert, die Fahrradabstellmöglichkeiten im Quartier zu verbessern. Der Anteil der Radfahrenden ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, was die Notwendigkeit sicherer und ausreichender Abstellplätze unterstreicht. Gute Fahrradabstellmöglichkeiten sind ein zentraler Bestandteil einer modernen und nachhaltigen Stadtentwicklung. Sie fördern den Umstieg auf den umweltfreundlichen Individualverkehr, entlasten den motorisierten Verkehr und stärken die Attraktivität des Stadtteils - insbesondere für Gastronomie und Einzelhandel. Konkrete Standorte für zusätzliche Radbügel wären die Folgenden: 1. Alte Falterstraße auf Höhe der Hausnummer 16 - Platz vorhanden vor dem DRK-Kleiderladen "Kreuz & Quer" - Anbringung von drei Radbügeln (siehe Bild 1) 2. Waldschulstraße auf Höhe der Hausnummer 43a - Platz vorhanden vor der Ahorn-Apotheke - Anbringung von zwei Radbügeln (siehe Bild 2) Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an den genannten Standorten in der Alten Falterstraße (Höhe Hausnummer 16) und Waldschulstraße (Höhe Hausnummer 43a) zusätzliche Radbügel zu montieren, um den gestiegenen Bedarf zu decken und die Fahrradfreundlichkeit des Quartiers nachhaltig zu verbessern. Begründung: Bild 1 (Alte Falterstraße, Höhe Hausnummer 16 vor dem DRK-Kleiderladen "Kreuz & Quer") Bild 2 (Waldschulstraße, Höhe Hausnummer 43a vor der Ahorn-Apotheke) Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 337 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-2

  • Grünanlage Am Gemeindegarten: Wege instand setzen
    OMOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7510 entstanden aus Vorlage: OF 1308/6 vom 29.09.2025 Betreff: Grünanlage Am Gemeindegarten: Wege instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die beleuchteten Hauptwege in der Grünanlage Am Gemeindegarten instand zu setzen. Begründung: Die Hauptwege befinden sich aufgrund von Nutzung und Alterung in einem schlechten Zustand. Scharfkantige Steine, ausgeprägte Furchen und andere Unebenheiten beeinträchtigen die sichere und gute Nutzung für Fußgänger deutlich. Daher ist eine Instandsetzung geboten. Die Wege haben in der schon sehr lange existierenden Grünanlage auch eine verkehrliche Bedeutung, weshalb sie durch Beleuchtung Tag und Nacht nutzbar sein sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 203 Aktenzeichen: 67-0

  • Griesheim: Einkaufswagen außerhalb der Discounter und Supermärkte
    OMOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7511 entstanden aus Vorlage: OF 1311/6 vom 23.09.2025 Betreff: Griesheim: Einkaufswagen außerhalb der Discounter und Supermärkte Der Magistrat wird gebeten, mit den Griesheimer Discountern und Supermärkten in Kontakt zu treten und diese aufzufordern, Vorkehrungen zu treffen, dass die Einkaufswagen nicht mehr von den Geländen mit in die Siedlungen etc. genommen werden können. Begründung: Immer häufiger werden Einkaufswagen in den Siedlungen und im öffentlichen Raum abgestellt, mit denen vorher Waren nach Hause transportiert wurden. Die Wagen stehen dann herrenlos in den Straßen, auf Plätzen der Siedlungen oder in den Parks herum, werden als Müllabladeplatz oder, solange sie fahrbar sind, als Spielgerät genutzt und vergammeln. Dabei handelt es sich nicht mehr um einzelne Wagen, sondern um eine größere Anzahl. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 248 Aktenzeichen: 92-3

  • Höchst: Schulwegsicherung Robert-Blum-Schule
    OMOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7512 entstanden aus Vorlage: OF 1313/6 vom 04.10.2025 Betreff: Höchst: Schulwegsicherung Robert-Blum-Schule Die Schulleitung und Eltern der Robert-Blum-Schule haben sich bereits in der Vergangenheit an den Ortsbeirat und die zuständigen Behörden gewandt und um Unterstützung zur Verbesserung der Sicherheit und zur Gestaltung eines sichereren Schulwegs gebeten. Trotz dieser Bitten wurden auch nach einem Ortstermin im November 2024 bislang keine baulichen Veränderungen oder zusätzlichen Schutzmaßnahmen wie Zebrastreifen oder Poller vor der Schule umgesetzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zeitnah und mit Nachdruck die gefährliche Situation vor der Robert-Blum-Schule und auf dem Schulweg zu entschärfen. Dabei sollen die Ergebnisse des Ortstermins vom November 2024 berücksichtigt werden, wie die Anbringung eines Zebrastreifens oder das Aufstellen von Pollern an dem betroffenen Ausgangstor in der Gerlachstraße. Ausreichende Markierungen und eine effektive Kontrolle des ruhenden Verkehrs sollten in die Maßnahmen mit einbezogen werden. Begründung: Nachdem es Ende September vor der Robert-Blum-Schule zu einem Unfall gekommen ist, sollen weitere Unfälle vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 518 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Wandverkleidung der Unterführung im Höchster Bahnhof
    OMOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7513 entstanden aus Vorlage: OF 1314/6 vom 05.10.2025 Betreff: Wandverkleidung der Unterführung im Höchster Bahnhof Seit April dieses Jahres fehlen in der Unterführung des Höchster Bahnhofs Wandabdeckungen, sodass die Montagevorrichtung und die dahinter liegende Wand frei sichtbar sind. Vor Ort und im Internet finden sich keine Hinweise auf Ursachen, geplante Dauer oder weitere Maßnahmen hinsichtlich dieser offensichtlichen Baustelle. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei der Deutschen Bahn folgende Informationen einzuholen: 1. Welche Maßnahmen sind bezüglich der Wandverkleidung in der Unterführung des Höchster Bahnhofs geplant? 2. Wann ist mit dem Abschluss der Arbeiten zu rechnen? 3. Gibt es Überlegungen, Bahnreisende und Bürger*innen vor Ort und online zukünftig (niederschwellig) über derartige Maßnahmen zu informieren? Sollte ein Zusammenhang zwischen den aktuellen Arbeiten und z. B. den Bauarbeiten an der Regionaltangente West oder den seit Monaten laufenden Gleisbaustellen im Bereich Höchst bestehen, wird der Magistrat auch hierzu um eine entsprechende Information gebeten. Begründung: Da die Unterführung nicht nur von Bahnreisenden, sondern auch stark von Bürger*innen genutzt wird, besteht der Wunsch nach Information und der Wiederherstellung eines normalen Zustands. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 520 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

  • Wochenendöffnungszeiten der Toiletten im Höchster Bahnhof
    OMOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7514 entstanden aus Vorlage: OF 1315/6 vom 30.09.2025 Betreff: Wochenendöffnungszeiten der Toiletten im Höchster Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bahnhofstoilette am Höchster Bahnhof auch an Wochenenden geöffnet bleibt. Dabei soll geprüft werden, 1. wie die Wochenend-Öffnungszeiten definiert und verlässlich umgesetzt werden können; 2. welche Kosten für Betrieb, Reinigung und Schutzmaßnahmen entstehen und wie diese dauerhaft im Haushalt abgesichert werden können; 3. welche Verantwortlichkeiten zwischen Magistrat, Amt für Bau und Immobilien (ABI), FES und Deutscher Bahn bestehen und wie diese klar geregelt werden. Begründung: Von Bürgerinnen und Bürgern wurde wiederholt Kritik geäußert, dass die Bahnhofstoilette am Wochenende geschlossen bleibt. Gerade an Tagen mit weniger Bahnverkehr halten sich Reisende länger am Bahnhof auf. Ohne zugängliche Toiletten entstehen hygienische Probleme und ein negatives Stadtbild. Die Offenhaltung verbessert die Aufenthaltsqualität, stärkt die Barrierefreiheit und trägt zu einem sauberen und attraktiven Bahnhofsumfeld bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 257 Aktenzeichen: 91-22

  • Höchst: Versetzung einer Informationsstele zur Gewinnung von Barrierefreiheit
    OMOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7515 entstanden aus Vorlage: OF 1316/6 vom 04.10.2025 Betreff: Höchst: Versetzung einer Informationsstele zur Gewinnung von Barrierefreiheit An der Ecke Antoniterstraße/Melchiorstraße steht direkt neben dem Fahrradstellplatz auf dem Gehweg eine städtische Informationsstele. Unmittelbar daneben ist ein Pfosten auf dem Gehweg angebracht (siehe Foto). Beide Hindernisse verengen den Gehweg so stark, dass die vorgeschriebenen Mindestbreiten für eine sichere und barrierefreie Nutzung nicht eingehalten werden. Nach der Straßenverkehrsordnung, den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sowie der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen) gelten folgende Mindestbreiten für Gehwege: - Allgemeine Mindestbreite: 1,50 Meter (für Fußgänger*innen ohne besondere Anforderungen); - für Rollstuhlfahrer*innen und barrierefreie Nutzung: 1,80 Meter (damit Rollstuhlfahrer*innen, Personen mit Gehhilfen oder Kinderwagen sicher passieren können); - bei starkem Fußgängeraufkommen oder gemischter Nutzung: zwei Meter oder mehr (empfohlen, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen). Dies ist an der Stelle praktisch gegenwärtig nicht umsetzbar. Die aktuellen Hindernisse (Informationsstele und Pfosten) führen dazu, dass der Gehweg an dieser Stelle keiner einzigen Anforderungen entspricht. Dies stellt eine Einschränkung für Rollstuhlfahrer*innen, Eltern mit Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Personen, dar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Informationsstele so zu versetzen, dass die vorgeschriebene Mindestbreite des Gehwegs von 1,80 Meter für eine barrierefreie Nutzung gewährleistet ist. Bild: Frank Rusko Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 243 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nieder Kirchweg - Radfahrstreifen vor den Ampeln sichern und Überfahren der Sperrflächen verhindern
    OMOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7516 entstanden aus Vorlage: OF 1318/6 vom 14.09.2025 Betreff: Nieder Kirchweg - Radfahrstreifen vor den Ampeln sichern und Überfahren der Sperrflächen verhindern Der Magistrat wird gebeten, 1. die Sicherheit des Radfahrstreifens vor den Ampeln im Bereich der Schwanheimer Brücke (Lichtsignalanlagen NKB 1 und NKB 2) in Richtung Westen durch geeignete Maßnahmen, wie Baken, Pfosten oder ähnlichem, zu erhöhen; 2. das unerlaubte Überfahren der Sperrflächen am Übergang vom Nieder Kirchweg zur Stroofstraße (in der Anlage gelb umrandet) technisch durch Fahrbahnteiler oder sonstigen entsprechenden Möglichkeiten zu verhindern. Begründung: Zu 1.: Der Radfahrstreifen wird immer wieder zum Rechtsüberholen von Kraftfahrzeugen vor der Ampel genutzt. Radfahrer werden bei diesem unerlaubten Manöver leichtsinnig gefährdet. Die Abgrenzung des Radfahrstreifens im Bereich vor der Ampel - zum Beispiel mit Klapp-Warnbaken - würde das unerlaubte Überfahren des Radfahrstreifens in diesem Bereich deutlich minimieren oder verhindern. Zu 2.: Die Sperrflächen im Bereich der Ampel werden zum unerlaubten Linksüberholen in beiden Fahrtrichtungen und zum Wenden genutzt. Eine rote Ampel wird dabei mitunter übersehen oder missachtet und es kommt dabei immer wieder zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 192 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1225 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

  • Nied: getrennter Geh- und Radweg am Main zwischen Frankfurter Rudergesellschaft Nied 1921 e. V. und Ichthys Gemeinde Frankfurt sowie Sanierung des Fuß- und Radweges bis Schwanheimer Brücke
    OMOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7517 entstanden aus Vorlage: OF 1319/6 vom 14.09.2025 Betreff: Nied: getrennter Geh- und Radweg am Main zwischen Frankfurter Rudergesellschaft Nied 1921 e. V. und Ichthys Gemeinde Frankfurt sowie Sanierung des Fuß- und Radweges bis Schwanheimer Brücke Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Möglichkeit besteht, in diesem Bereich (wie in den Bildern eingezeichnet) einen getrennten Geh- und Radweg am Main zwischen der Rudergesellschaft und der Ichthys Gemeinde anzulegen und bei positiver Prüfung auch gleich den entsprechenden Plan vorzulegen und zeitnah umzusetzen; 2. ob und wie der Fuß- und Radweg im weiteren Verlauf bis zur Schwanheimer Brücke zeitnah saniert und in einen modernen Zustand versetzt werden kann. Begründung: Zu 1.: Aktuell enden die getrennten Geh- und Radwege an der Rampe zur Mainzer Landstraße (nahe der Rudergesellschaft). Der weitere Verlauf in Richtung Südosten bis nach Griesheim führt für Fußgänger und Radfahrer auf einem gemeinsamen schmalen Weg. Es gehört zum Alltag, dass der Platz nicht ausreicht und Fußgänger oder auch Radfahrer auf die Wiese ausweichen müssen. Dabei entstehen immer wieder unangenehme bis gefährliche Situationen. Mit überschaubarem Aufwand könnten die Wege bis unterhalb der Liegenschaft Nieder Kirchweg 7 (Ichthys Gemeinde) getrennt angelegt werden (circa 300 Meter). Damit wäre eine getrennte Führung der stark genutzten Geh- und Radwege bis zur Querverbindung zum Nieder Kirchweg möglich, wo Fahrradfahrer dann gefahrlos zum Fahrradweg auf dem Nieder Kirchweg geführt werden und weiterfahren können. Zu 2: Dieser bedeutende Verbindungsweg weist zahlreiche Schäden durch Wurzeln und Frost auf und befindet sich insgesamt in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Für Radfahrende sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen stellt die Nutzung eine erhebliche Belastung dar. Zudem entspricht die Wegbreite nicht mehr den heutigen Anforderungen und führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden. Langfristig kann dann im Zuge der Neugestaltung des Mainufers zwischen Stroofstraße und Main im Bereich Griesheim darüber nachgedacht werden, eine durchgehend getrennte Führung bis nach Griesheim zu planen und umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 6 am 05.05.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 09.06.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 11.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sicherstellung der aktuell katastrophalen kinderärztlichen Versorgung
    OMOB 6
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7518 entstanden aus Vorlage: OF 1324/6 vom 01.10.2025 Betreff: Sicherstellung der aktuell katastrophalen kinderärztlichen Versorgung Der Magistrat wird gebeten, 1. sich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV) und dem Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales dafür einzusetzen, dass die kinderärztliche Versorgung im Frankfurter Westen kurzfristig und dauerhaft sichergestellt wird; 2. sich für eine beschleunigte Nachbesetzung der vier weggefallenen Arztsitze durch die Schließung der Medicover-Praxis aus dem Westend einzusetzen, welche auch viele Familien aus dem Frankfurter Westen versorgte; 3. sich für eine Wiederaufnahme oder Kompensation des kinderärztlichen Bereitschaftsdienstes an der Uniklinik Frankfurt einzusetzen, der zum Oktober eingestellt wurde und eine zentrale Anlaufstelle für Notfälle am Wochenende darstellte; 4. die Einrichtung und Bewerbung zusätzlicher kinderärztlicher Videosprechstunden aktiv zu unterstützen, insbesondere für Familien ohne Zugang zu einem wohnortnahen Kinderarzt; 5. zu prüfen, ob kommunale Fördermaßnahmen für die Ansiedlung neuer Kinderarztpraxen im Frankfurter Westen möglich sind (z. B. Mietzuschüsse, Praxisgründungshilfen, Kooperation mit Kommunalen Medizinischen Versorgungszentren); 6. falls Ziffer 5. nicht zum Erfolg führt, zu prüfen, ob ein Kommunales Medizinisches Versorgungszentrum realisierbar ist; 7. sich beim Gemeinsamen Bundesausschuss für eine Aktualisierung der Versorgungsdaten und eine Neubewertung der Einstufung Frankfurts als "überversorgt" einzusetzen. Begründung: Die jüngste Schließung der Medicover-Praxis im Westend mit vier Arztsitzen sowie der Wegfall des kinderärztlichen Bereitschaftsdienstes an der Uniklinik Frankfurt führen zu einer weiteren erheblichen Versorgungslücke, auch für Eltern mit Kindern im Frankfurter Westen. Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Arztsitzvergabe und Nachbesetzung erschweren eine schnelle Lösung. Besonders problematisch ist zudem, dass die Bedarfsplanung des Gemeinsamen Bundesausschusses auf bis zu zwei Jahre alten Daten basiert und somit der aktuellen Entwicklung in Frankfurt hinterherhinkt. Nach dieser veralteten Grundlage gilt Frankfurt als "überversorgt", obwohl die aktuelle Lage das Gegenteil zeigt. Familien mit Kindern sind dadurch stark belastet. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert den Magistrat nachdrücklich auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Situation schnellstmöglich zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 209 Aktenzeichen: 53-0

  • Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7
    OMOB 7
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7519 entstanden aus Vorlage: OF 522/7 vom 02.06.2025 Betreff: Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7 Noch immer warten die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die nicht mit dem Auto unterwegs sind, im Ortsbezirk auf Verbesserungen. Der Radverkehrswegeplan liegt trotz vieler Nachfragen nicht vor; ein umfassendes Konzept lässt auf sich warten. Dabei könnte bereits durch verschiedene kleinere Maßnahmen die Situation für diejenigen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, kurzfristig sicherer gestaltet werden. Daher wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen für den Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7 umzusetzen: 1. Fahrradpiktogramme Augustenburgstraße Um das Gehwegradeln in der Augustenburgstraße zu reduzieren, sollten in beide Fahrtrichtungen Fahrradpiktogramme darauf hinweisen, dass hier auf der Straße zu fahren ist. Es steht zu vermuten, dass ein Teil des Gehwegradelns darin begründet liegt, dass vor schnell fahrenden und eng überholenden Kfz auf den Gehweg geflüchtet wird. Die Piktogramme zeigen auch dem Kfz-Verkehr an, dass hier Radverkehr stattfindet und auf ihn Rücksicht zu nehmen ist. 2. Drängelgitter Westring/Ludwig-Landmann-Straße Das bestehende Drängelgitter sollte einseitig entfernt und der Gehweg in diesem Abschnitt mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" versehen werden. Außerdem sollte eine Rampe zwischen den Pollern angebracht werden. 3. Bachmannstraße/Hausener Brückenweg Freigabe der Einbahnstraßen für den Radverkehr. Die Bachmannstraße sollte im Abschnitt bis zur Brotfabrik für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Im ab der Brotfabrik anschließenden verkehrsberuhigten Bereich ist Radfahren ohnehin in alle Richtungen möglich. In der Hausener Obergasse schließt in der Tempo-30-Zone wieder eine Einbahnstraße an, die für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden sollte. 4. Mittelleitlinie Praunheimer Landstraße/Alt-Praunheim Die Entfernung von Mittelleitlinien führt erwiesenermaßen zu einer im Durchschnitt niedrigeren Fahrgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs. Wie beispielweise in der Heerstraße sollten die Mittelleitlinien in der Praunheimer Landstraße und Alt-Praunheim (bis Ecke Heerstraße) demarkiert bzw. im Sanierungsfall nicht erneuert werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, insbesondere für den querenden Fußverkehr und den die Fahrbahn mitbenutzenden Radverkehr. 5. Heerstraße westlicher Teil Mittelleitlinie entfernen und Fahrradpiktogramme markieren: Im westlichen Teil der Heerstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Guerickestraße sollte die Mittelleitlinie ebenfalls demarkiert bzw. im Sanierungsfall nicht erneuert und Fahrradpiktogramme markiert werden. So kann die Durchschnittsgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs reduziert werden und auf den Radverkehr aufmerksam gemacht werden. Dies kann als Übergangslösung bis zu einem fahrradfreundlicheren Umbau der Straße dienen. 6. Versetztes Parken Hausener Obergasse Die Hausener Obergasse ist bereits seit langer Zeit als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Da bisher jedoch kein Umbau (Entfernung der Gehwege, bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung, neue Oberflächengestaltung etc.) erfolgte, werden von den meisten Verkehrsteilnehmenden hier Gehweg und Fahrbahn immer noch als solche gelesen und genutzt. Trotz der provisorischen Schwellen fährt kaum ein Auto mit Schrittgeschwindigkeit. Um den Kfz-Verkehr zu verlangsamen, sollte hier beidseitiges, versetztes Parken angeordnet werden, sodass der Kfz-Verkehr zum Fahren in Schlangenlinien gezwungen wird. Ein zusätzliches Bodenpiktogramm "verkehrsberuhigter Bereich" war vor der Brückensanierung vorhanden und sollte wieder aufgestellt werden. 7. Poller Am Spritzenhaus/Hausener Obergasse/Roßbachstraße Im Knotenpunkt rechtswidrig parkende Kfz sind hier an der Tagesordnung und behindern die Sichtachsen für Schüler:innen der Kerschensteinerschule. Durch Poller oder andere bauliche Maßnahmen sollte der Bereich effektiv geschützt werden. 8. Radfahrstreifen Eugen-Hartmann-Straße/Christa-Maar-Straße/Willy-Berking-Straße Die Radfahrstreifen weisen keinen Sicherheitstrennstreifen zu den parkenden Kfz auf. Aufgrund der Gefahr von Dooring-Unfällen entspricht dies nicht mehr dem Stand der Technik und dem Straßenverkehrsrecht. Die Radstreifen sollten mit einem Sicherheitstrennstreifen versehen werden. Sollte die Fahrbahnbreite dafür nicht ausreichen, sollten Radschutzstreifen mit Trennstreifen markiert werden. 9. Radfahrerfurt Am Ebelfeld/Ludwig-Landmann-Straße Für den Radverkehr, der aus der Straße Am Ebelfeld geradeaus über die Ludwig-Landmann-Straße und entweder weiter in Am Ebelfeld oder nach links auf den Hochbordradweg der Ludwig-Landmann-Straße geführt wird, sollte eine Aufstellfläche vor der Ampel markiert werden. 10. Radfahrerfurt Praunheimer Landstraße/Jean-Albert-Schwarz-Straße Der Hochbordradweg entlang der Praunheimer Landstraße überquert kurz vor der Praunheimer Brücke die Jean-Albert-Schwarz-Straße. Hier sollte eine rot eingefärbte Furt für den Radverkehr markiert werden, damit der bevorrechtigte Radverkehr nicht übersehen wird. 11. Roteinfärbung Radfahrerfurt Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe U-Bahn-Station "Industriehof" Hier müssen die nach rechts in die Breitenbachstraße abbiegenden Kfz die Radfahrerfurt kreuzen. Diese sollte auf ganzer Länge rot eingefärbt und nach Möglichkeit verbreitert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 610 Beratung im Ortsbeirat: 7

  • Hundekottütenspender im Gartenweg der Straße Am Ebelfeld
    OMOB 7
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7520 entstanden aus Vorlage: OF 530/7 vom 18.08.2025 Betreff: Hundekottütenspender im Gartenweg der Straße Am Ebelfeld Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekottütenspender im Gartenweg hinter den Gärten der Häuser Am Ebelfeld 259/261 aufzustellen. Paten für diesen Spender sind vorhanden. Begründung: An der genannten Stelle wurde vor einiger Zeit ein Abfallbehälter neu installiert, da der dort in größeren Mengen entsorgte Abfall bisher in Eigeninitiative von einer Anwohnerin beseitigt wurde. Als Ergänzung zu diesem Papierkorb ist ein Hundekottütenspender eine sinnvolle Maßnahme, da die Gartenwege häufig auch zum Ausführen der Hunde genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 153 Aktenzeichen: 66-0

  • Begrünung des Vorplatzes REWE-City in Praunheim
    OMOB 7
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7521 entstanden aus Vorlage: OF 545/7 vom 06.10.2025 Betreff: Begrünung des Vorplatzes REWE-City in Praunheim Der Magistrat wird gebeten, den Antrag "Klimaoase Praunheim" aus dem Ideenforum "Frankfurt fragt mich" (ID 3276) zu bearbeiten. Begründung: Der Vorplatz des REWE-City an der Ludwig-Landmann-Straße 81 in Praunheim auf Höhe der U-Bahn-Station "Heerstraße" ist ein komplett versiegelter Platz, der dem Klimawandel nicht gewachsen ist. Aktuell ist der Platz eine leblose, im Sommer überhitzte Fläche ohne jegliche Beschattung. Hier ist es erforderlich, eine Teilbegrünung der Fläche durchzuführen, um den Klimaveränderungen heute und in der Zukunft gerecht zu werden und den Mitbürgern ein Mehrwert mit einem Ort der Begegnung und des Verweilens zu bieten. Hinweis: Der oben genannte Antrag hat innerhalb des Forums das erforderliche Quorum an Zustimmung erreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 90 Aktenzeichen: 67-0

  • Sanierung der Wegeverbindung zwischen Praunheim, Hausen und Bockenheim durch den Volkspark Niddatal
    OMOB 7
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7522 entstanden aus Vorlage: OF 546/7 vom 05.10.2025 Betreff: Sanierung der Wegeverbindung zwischen Praunheim, Hausen und Bockenheim durch den Volkspark Niddatal Vorgang: OA 563/20; B 600/20 Der Magistrat wird gebeten, den auf einem kleinen Damm verlaufenden Abschnitt der zentralen Wegeverbindung zwischen Praunheim, Hausen und Bockenheim baldmöglichst wieder in einen für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen gut zu nutzenden Zustand zu versetzen. Begründung: Mit der Anregung OA 563 hat der Ortsbeirat den Ausbau der zentralen Wegeverbindung zwischen Praunheim, Hausen und Bockenheim durch den Volkspark Niddatal zum Allwetter-Radweg beantragt. Mit dem Bericht B 600 wurde dieses Ansinnen aus natur- und landschaftsschutzrechtlichen Gründen abgelehnt. Der Ortsbeirat akzeptiert diese Entscheidung. Gleichwohl wird dieser Weg natürlich weiterhin in erheblichem Maße von Radfahrenden und Fußgänger:innen genutzt, was auch absolut sinnvoll ist, da es sich um die kürzeste Verbindung nach Bockenheim handelt. Leider wurde bei der letzten Sanierung ein Teil des Weges nicht sach- und fachgerecht durchgeführt, sodass weite Teile des Weges nur noch aus recht grobem Schotter bestehen. Der Weg hebt sich negativ von den meisten anderen Wegen im Park ab. Dieser Zustand ist für alle Nutzergruppen ein Ärgernis. Aus diesem Grund sollte der wassergebundene Belag baldmöglichst fachgerecht repariert bzw. saniert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.05.2020, OA 563 Bericht des Magistrats vom 13.11.2020, B 600 Antrag vom 28.10.2025, OF 572/7 Etatanregung vom 25.11.2025, EA 19 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 280 Aktenzeichen: 66-2

  • Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Brücke zwischen Reifenberger Straße und Westhausen
    OMOB 7
    21.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7523 entstanden aus Vorlage: OF 547/7 vom 07.10.2025 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Brücke zwischen Reifenberger Straße und Westhausen Der Magistrat wird gebeten, die Brücke zwischen der Reifenberger Straße und dem Stadtteil Westhausen, die als wichtiger Schulweg genutzt wird, insbesondere in der dunklen Jahreszeit und bei winterlichen Witterungsverhältnissen besser zu sichern. Konkret soll geprüft und umgesetzt werden: 1. eine deutlich verbesserte Beleuchtung der Brücke, um die Sicherheit in den frühen Morgen- und Abendstunden zu gewährleisten, 2. die regelmäßige und zuverlässige Räumung von Schnee sowie das Streuen bei Glätte im Winter. Begründung: Die Brücke stellt eine zentrale Verbindung zwischen Hausen und Westhausen dar und wird von zahlreichen Schülerinnen und Schülern genutzt. Drei weiterführende Schulen sowie weitere Bildungseinrichtungen sind über diesen Weg erreichbar. Aktuell ist die Brücke in den Wintermonaten und in den dunklen Tageszeiten nur unzureichend beleuchtet. Dies führt zu unsicheren Situationen für Kinder und Jugendliche. Hinzu kommt, dass Schnee und Glätte auf der Brücke oftmals nicht geräumt oder gestreut werden, was eine erhebliche Rutsch- und Unfallgefahr darstellt. Zusätzlich ist die Brücke nicht nur Fuß- und Radweg, sondern wird auch regelmäßig von Autos und anderen Fahrzeugen befahren. Dadurch steigt die Gefährdung für die Schülerinnen und Schüler erheblich, insbesondere bei Dunkelheit, Schnee oder Eis. Eine bessere Beleuchtung sowie eine konsequente Winterwartung sind daher dringend erforderlich, um die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer der Brücke nachhaltig zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 448 Beratung im Ortsbeirat: 7

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