Formfreiheit bei Anzeigen wegen Parkverstößen beachten
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, dass Anzeigen wegen Parkverstößen, die außerhalb des Online-Portals gestellt werden, wieder entgegengenommen und bearbeitet werden. Dies ist notwendig, da die aktuelle Praxis als rechtswidrig gilt. Das erwartete Ergebnis ist eine rechtskonforme Bearbeitung aller Anzeigen und eine Verbesserung der Kommunikation zwischen Bürgern und Stadtverwaltung.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird dazu aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass Anzeigen wegen Parkverstößen, die außerhalb des Online-Portals für Falschparker von Bürgern, etwa per E-Mail oder auch postalisch, gestellt werden, entgegengenommen und ordnungsgemäß bearbeitet werden.
Begründung
Seit April 2024 können Bürger das Online-Portal für Falschparker nutzen. Bisher wurden ca. 77.000 Falschparker über das Online-Portal angezeigt. Seitdem werden Anzeigen von Parkverstößen, die auf herkömmlichen Weg gestellt wurden, etwa durch E-Mail, Anrufe oder per Brief, nicht mehr bearbeitet. Die Anzeigeerstatter werden ausschließlich auf das Online-Portal verwiesen. Diese Verfahrensweise ist rechtwidrig: Gem. § 46 Abs. 1 OWiG gelten für das Bußgeldverfahren sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich die Strafprozessordnung. Damit wird auch für das Bußgeldverfahren auf § 158 Abs. 1 StPO verwiesen. Danach kann die Anzeige eines Parkverstoßes bei der zuständigen Behörde erfolgen. Diese Anzeige ist formfrei. Es bestehen keine Beschränkungen auf eine mündliche oder schriftliche Anbringung, oder eine bestimmte Form der Anzeige. Diese kann in jeder Form gestellt werden, so auch telefonisch oder mittels einfacher E-Mail. Vor diesem Hintergrund ist das Vorgehen der Stadt, Anzeigen, die außerhalb des Online-Portals gestellt wurden, nicht zu bearbeiten, nicht hinnehmbar. Die Benutzung des Online-Portals kann nicht obligatorisch festgesetzt werden. Daher ist der Magistrat dazu aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass auch Anzeigen wegen Parkverstößen, die außerhalb des Online-Portals für Falschparker von Bürgern eingereicht werden, wieder entgegengenommen und ordnungsgemäß bearbeitet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. Oktober 2025 brachte IBF diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2025 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme)