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- Beleuchtung für den Zebrastreifen über die Straße Alt-Eschersheim in Höhe der MaybachstraßeSTOB 1524.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1762 Betreff: Beleuchtung für den Zebrastreifen über die Straße Alt-Eschersheim in Höhe der Maybachstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiterhin keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Die NRM NetzDienste Rhein-Main GmbH / SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH plant derzeit den Rückbau von 16 Gasmasten und die Errichtung von neun neuen elektrischen Leuchten-Standorten in Alt-Eschersheim. Nach Fertigstellung der Maßnahme erfolgt eine abschließende Beurteilung der neuen Beleuchtungssituation. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5291
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fragen zum Magistratsvortrag vom 30.08.2024, M 108STOB 1524.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1763 Betreff: Fragen zum Magistratsvortrag vom 30.08.2024, M 108 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat die Anfrage des Ortsbeirats an die Deutsche Bahn weitergeleitet und bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1087
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Grünfläche Niddablick erhaltenSTOB 1524.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1764 Betreff: Grünfläche Niddablick erhalten Bei dem genannten Bereich der Straße "Am Niddablick" handelt es sich um eine öffentliche Grünanlage ("Grünanlagensatzungsfläche") sowie um einen Teil des GrünGürtels (LSG I). Zum gegenwärtigen Zustand ist ein Einschreiten nicht möglich. Gemäß § 12 Absatz 4 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist zum Parken der rechte Seitenstreifen zu benutzen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, wenn sie dazu ausreichend befestigt sind. Zugunsten der Kraftfahrzeugführer:innen muss derzeit angenommen werden, dass der geschotterte Seitenbereich den Eindruck eines ausreichend befestigten Parkstreifens erweckt. Hinzu kommt, dass der Verordnungsgeber die Bewertung des unbestimmten Rechtsbegriffs "ausreichend" ausdrücklich den Kraftfahrzeugführer:innen überlässt. Um dies zukünftig zu verhindern, wird der Anregung entsprochen. Es werden Maßnahmen erfolgen, durch welche die Grünfläche für Kraftfahrzeuge unbefahrbar wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1220
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer WegSTOB 124.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1765 Betreff: Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg Der Magistrat hat dem Ortsbeirat zwischenzeitlich eine mögliche bauliche Absicherung für den Kurvenbereich In den Gräben/Prämäckerweg vorgestellt. Diese wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2025 umgesetzt. Zudem teilt der Magistrat mit, dass der betroffene Bereich künftig nicht mehr als Sammelstelle für Laub oder geräumten Schnee genutzt wird. Sollte es dennoch zu konkreten Auffälligkeiten kommen, können diese dem Umweltamt (Tel. 069 212-39143 / E-Mail: strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (E-Mail: services@fes-frankfurt.de) gemeldet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6319
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Industriestraßen SeckbachSTOB 124.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1766 Betreff: Industriestraßen Seckbach Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat ist bestrebt der Anregung zu entsprechen und prüft derzeit die angegebenen Straßen, um Art und Umfang sowie den Zeitaufwand für straßenbauliche Maßnahmen abzuschätzen. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7090
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Plätzchen „Am Bürgerbrunnen“ teilweise entsiegeln und bepflanzenSTOB 1024.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1767 Betreff: Plätzchen "Am Bürgerbrunnen" teilweise entsiegeln und bepflanzen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5677
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parkplatzmarkierungen ReginastraßeSTOB 424.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1768 Betreff: Parkplatzmarkierungen Reginastraße Der Anregung wird entsprochen. Die Parkfläche wird vor den Hausnummern 36 und 36a markiert. In den anderen Abschnitten weist die Reginastraße durchgängig mit 4,0 m bis 4,50 m eine zu geringe Fahrbahnbreite auf. Die neuen Parkflächen sollten mit ca. 10 m und 5 m Länge je nach individuellem Parkverhalten für mindestens drei Kraftfahrzeuge ausreichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7128
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Endausbau der Straßen im Neubaugebiet südöstlich des UrnbergwegsSTOB 1024.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1769 Betreff: Endausbau der Straßen im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs Aktuell laufen die durch den Erschließungsträger beauftragten Bauarbeiten im Bereich "Eckstraße" (Ortsrand zum Feld) sowie ein Teilabschnitt der Straße "Im Kalk". Die Arbeiten werden voraussichtlich Mitte 2026 abgeschlossen sein. Im Herbst 2026 werden dann Bäume gepflanzt und Straßenbegleitgrün angelegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.06.2025, V 1213
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Piktogramm Im Weidenfeld/Ecke Leo-Tolstoj-Straße erneuernSTOB 924.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1770 Betreff: Piktogramm Im Weidenfeld/Ecke Leo-Tolstoj-Straße erneuern Der Magistrat entspricht der Anregung und wird das Piktogramm bis Ende 2025 erneuern. Zudem werden zwei weitere Verkehrszeichen ("Achtung Kinder" VZ 136 StVO) ergänzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7347
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ampelregelung Kreuzung Am Hessen-Center/Borsigallee - Einfahrt zur U-Bahn-StationSTOB 824.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1771 Betreff: Ampelregelung Kreuzung Am Hessen-Center/Borsigallee - Einfahrt zur U-Bahn-Station Die Bahn im Kreuzungsbereich ist für alle Verkehrsteilnehmer:innen klar erkennbar und die vorhandene Signalisierung entspricht den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Daher ist grundsätzlich keine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer:innen gegeben. Die beschriebene Situation des Ortsbeirates ist jedoch nachvollziehbar, weshalb die Steuerung entsprechend der Anregung angepasst wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7187
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Dringende Sanierung des überfluteten Parkplatzes beim FV Alemannia 08 Nied e. V.STOB 624.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1772 Betreff: Dringende Sanierung des überfluteten Parkplatzes beim FV Alemannia 08 Nied e. V. Um für die Problematik der Überflutung des Parkplatzes bei Starkregenereignissen auf der Sportanlage Nied eine dauerhafte Lösung zu finden, hat das Sportamt die Baumaßnahme an ein Planungsbüro vergeben. Durch die Lage der Parkfläche in einer Senke und eines an dieser Stelle bestehenden hohen Grundwasserspiegels, ist ein Bodengutachten notwendig, welches durch das Planungsbüro beauftragt wurde. Dazu waren mit den zu beauftragenden Firmen Termine zu koordinieren, was längere Zeit in Anspruch genommen hat. Nach dem Vorliegen der Untersuchungsergebnisse werden wir ein Konzept erstellen welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine zufriedenstellende Lösung für den Verein Alemannia Nied zu finden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7285
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einfahrt verboten-Schild an der Ecke Mainkurstraße/Freiligrathstraße ergänzenSTOB 124.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1773 Betreff: Einfahrt verboten-Schild an der Ecke Mainkurstraße/Freiligrathstraße ergänzen Der Magistrat hat der Anregung bereits entsprochen und das Schild im Zuge der Umstrukturierung des Kreuzungsbereiches der Mainkurstraße/Freiligrathstraße installiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6730
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Barrierefreier Fußweg und Überquerung der Throner StraßeSTOB 924.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1774 Betreff: Barrierefreier Fußweg und Überquerung der Throner Straße Der Anregung wird entsprochen. Für den genannten Bereich wird eine uneingeschränkte Querung geschaffen. Des Weiteren werden ein Parkplatz für Motorräder, Radbügel, Poller und Piktogramme sowie Sperrflächen installiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7130
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrszählung in der WeißmüllerstraßeSTOB 224.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1775 Betreff: Verkehrszählung in der Weißmüllerstraße Der Magistrat wird nach den hessischen Sommerferien in Höhe der Weismüllerstraße 36 eine erneute Zählung des Kfz-Verkehrs und des querenden Fußverkehrs durchführen. Im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften wird dann bewertet, ob die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs möglich ist. Bei den bisherigen Zählungen war das nicht der Fall. Der Magistrat hatte nicht nur im September 2019, sondern auch bereits im April 2016 und im Oktober 2014 an dieser Stelle eine Messung vorgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7139
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Direkte Wegebeziehung zwischen Arnsburger Straße und Scheidswaldstraße herstellenSTOB 624.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1776 Betreff: Direkte Wegebeziehung zwischen Arnsburger Straße und Scheidswaldstraße herstellen Es laufen bereits Planungen im Rahmen der Mobilitätsstationen, die eine durchgängige Wegebeziehung für Fuß- und Radverkehr zwischen Scheidswaldstraße und Arnsburger Straße vorsieht. In diesem Zuge wurden insgesamt vier Fahrradbügel eingeplant, da von einem höheren Bedarf auszugehen ist. Die Absenkung des Bordsteins wird ebenfalls berücksichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7132
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schulweg reparieren, sichern, markierenSTOB 1024.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1777 Betreff: Schulweg reparieren, sichern, markieren Der angesprochene Bereich wird regelmäßig von den zuständigen Begeherinnen und Begehern in Augenschein genommen. Wenn nötig, werden in der Folge schadhafte Stellen ausgebessert. Unabhängig davon wird der Magistrat den Schulwegabschnitt in der Straße "In der Römerstadt" überprüfen und, falls erforderlich, Reparaturen veranlassen. Darüber hinaus wird sich der Magistrat ämterübergreifend darüber abstimmen, wie sich die Situation beispielsweise mit Markierungen oder Verkehrszeichen verbessern lässt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6939
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradständer in die MarienstraßeSTOB 624.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1778 Betreff: Fahrradständer in die Marienstraße Der Anregung wird entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7173
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fahrradständer vor dem Tegut Supermarkt in der KaiserstraßeSTOB 124.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1779 Betreff: Fahrradständer vor dem Tegut Supermarkt in der Kaiserstraße Der Magistrat bedauert die Verzögerung und entspricht der Anregung. Die Fahrradbügel werden voraussichtlich im vierten Quartal 2025 aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7163
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Fichardstraße für Fahrradfahrer sicher gestaltenSTOB 924.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1780 Betreff: Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Fichardstraße für Fahrradfahrer sicher gestalten Es handelt sich hier um einen Montagefehler. Dem Hinweis wird zeitnah entsprochen und die Fahrbahnspur entsprechend nachgebessert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7190
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrssicherheit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung erhöhen - Straßenquerung durch akustische Signale sichernSTOB 124.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1781 Betreff: Verkehrssicherheit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung erhöhen - Straßenquerung durch akustische Signale sichern Gegen eine bauliche Ergänzung von Akustiksignalen an der Lichtsignalanlage Adolf-Miersch-Straße / Melibocusstraße bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Der Bedarf bzw. die Notwendigkeit der Nachrüstung von akustischen Signalen an bestehende Anlagen wird in engem Kontakt mit den Blindenverbänden - namentlich der Frankfurter Stiftung für Blinde und Sehbehinderte und dem Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen (BSBH) - festgelegt. Nach einer positiven Rückmeldung durch den BSBH bezüglich der betroffenen Örtlichkeit, wird eine entsprechende Planung erstellt, die dann in die Prioritätenliste aufgenommen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7205
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einrichtung Parkverbot in der Schwanheimer Straße in NiederradSTOB 224.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1782 Betreff: Einrichtung Parkverbot in der Schwanheimer Straße in Niederrad Der Anregung wurde bereits entsprochen und ein entsprechendes Haltverbot umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7209
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Befestigung Rad- und Fußweg am Hausener WehrSTOB 924.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1783 Betreff: Befestigung Rad- und Fußweg am Hausener Wehr Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiter noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die Rückmeldung der Autobahn GmbH, in deren Vermögensverwaltung der Wegabschnitt fast vollständig liegt, steht weiterhin aus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1871
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der SandelmühleSTOB 924.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1784 Betreff: Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der Sandelmühle Das vom Ortsbeirat geforderte Haltverbot im Bereich "An der Sandelmühle" vor den Hausnummern 38 bis 46 wurde auf Antrag der Baufirma bereits im Juli umgesetzt und dauert voraussichtlich bis Ende Oktober 2025 an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7230
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unterer SandwegSTOB 324.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1785 Betreff: Unterer Sandweg Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die vorgeschlagenen Änderungen im unteren Sandweg stehen im Zusammenhang mit den weiteren Abschnitten des Sandwegs sowie der Berger Straße. Aus diesem Grund sind umfangreiche Prüfungen und Abstimmungen erforderlich. Eine abschließende Stellungnahme kann frühestens im 2. Quartal 2026 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7191 Antrag vom 14.11.2025, OF 972/3 Anregung vom 04.12.2025, OA 588
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Bitte um Erhalt der Uhr am WestbahnhofSTOB 324.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1786 Betreff: Bitte um Erhalt der Uhr am Westbahnhof Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat mit der Deutschen Bahn Abstimmungstermine vereinbart und bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7152
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Dem Lichtkokon wieder Glanz verleihenSTOB 1024.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1787 Betreff: Dem Lichtkokon wieder Glanz verleihen Vorläufige Stellungnahme: Die in der ST 1171/2024 genannten Abstimmungen sind noch nicht abgeschlossen. Der Magistrat bedauert daher, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2534
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichernSTOB 424.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1788 Betreff: Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichern Vorläufige Stellungnahme: Die Anfrage befindet sich noch in Abstimmung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7072
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einzäunung der Hundewiese entlang des zukünftigen Schulwegs im Tiroler ParkSTOB 824.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1789 Betreff: Einzäunung der Hundewiese entlang des zukünftigen Schulwegs im Tiroler Park Vorläufige Stellungnahme: Der Ortsbeirat wurde bereits mit E-Mail vom 13.06.2025 um eine Rückmeldung gebeten, ob er bereit ist, die Kosten in Höhe von ca. 10.000,00 € für die Einzäunung der Hundeauslauffläche zu übernehmen. Der Magistrat bittet um Verständnis, dass bis zum Eingang einer Rückmeldung des Ortsbeirats derzeit keine weiteren Schritte erfolgen können und daher weiterhin von der bisherigen Einschätzung ausgegangen wird. Selbstverständlich wird der Magistrat nach Eingang der Stellungnahme des Ortsbeirats umgehend und unaufgefordert weiter informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7015
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicheres Überqueren des Hainer Weges - Einrichtung eines Dialog-DisplaysSTOB 624.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1790 Betreff: Sicheres Überqueren des Hainer Weges - Einrichtung eines Dialog-Displays Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Diese kann voraussichtlich bis zum 1. Quartal 2026 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7219
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Gymnasium Süd - Verkehrssicherheit am Standort gewährleistenVOB 524.10.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.10.2025, V 1295 entstanden aus Vorlage: OF 1532/5 vom 25.09.2025 Betreff: Gymnasium Süd - Verkehrssicherheit am Standort gewährleisten Das Gymnasium Süd soll planmäßig 2027 an seinen neuen Standort in die Seehofstraße in Frankfurt-Sachsenhausen ziehen. Vor Ort werden sich dann mehrere Hunderte Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte aufhalten. Dies wirft im Zusammenhang mit der Verkehrssituation rund um den Standort einige Fragen auf. Die Lage der Haltestellen der Straßenbahn führt dazu, dass die Schülerinnen und Schüler eine stark befahrene Straße queren müssen. Ein Teil der Schüler wird mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wodurch die Ein- und Ausfahrt der FES ein erhebliches Gefahrenpotenzial darstellen kann. Zudem werden die anstehenden Gleisbauarbeiten der Deutschen Bahn, die in unmittelbarer Nähe erfolgen, die Verkehrssituation zusätzlich verschärfen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu folgenden Fragen zu berichten: 1. Wurde die Verkehrssituation im Hinblick auf den Schulbetrieb ab 2027 bereits bewertet? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 2. Gibt es bereits Ideen oder Konzepte für ein ganzheitliches Verkehrskonzept am Standort? 3. Liegen bereits Informationen über bauliche Maßnahmen vor, die den Verkehr betreffen? 4. Wurden bereits Gespräche mit der FES, der VGF oder anderen relevanten Stellen geführt? Begründung: Die Verkehrssituation rund um den neuen Schulstandort des Gymnasiums Süd wird sich durch den Umzug erheblich verändern. Um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, ist es notwendig, die Verkehrsplanung frühzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Nur so kann ein sicherer Schulweg und ein reibungsloser Verkehrsablauf gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2026, ST 1143 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Auslagerung der Friedrich-Fröbel-Schule auf das Gelände der Allianz AG?VOB 524.10.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.10.2025, V 1296 entstanden aus Vorlage: OF 1551/5 vom 03.10.2025 Betreff: Auslagerung der Friedrich-Fröbel-Schule auf das Gelände der Allianz AG? Der Magistrat wird gebeten zu folgenden Fragen bezüglich der Auslagerung der Friedrich-Fröbel-Schule Auskunft zu geben: 1. Wurden die Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler über die Planungen umfassend informiert und in die Entscheidung eingebunden? 2. Stimmt es, dass in unmittelbarer Nähe zum Auslagerungsstandort auch Personen untergebracht sind, die nach ihrer verbüßten Haft vor Ort in einer sozialen Einrichtung eine Bleibe erhalten haben? 3. Gibt es ein konkretes Konzept, wie die Sicherheit der Kinder am neuen Standort gewährleistet werden soll? Werden beispielsweise Schulwege besonders überwacht oder bauliche Maßnahmen zum Schutz der Schüler getroffen? 4. Wie hoch sind die jährlichen Kosten der Auslagerung? Begründung: Mit großer Besorgnis ist von der geplanten Verlegung der Friedrich-Fröbel-Schule erfahren worden, die sich in unmittelbarer Nähe einer Unterkunft für obdachlose Menschen und ehemalige Strafgefangenen befindet. Bürgerinnen und Bürger sowie Eltern fragen sich, wie mit dieser sensiblen Situation umgegangen werden soll. Im Rahmen der weiteren Planung soll offen kommuniziert und transparent geprüft werden. Es besteht eine große Verunsicherung in der Eltern- und Nachbarschaft. Es wäre wünschenswert, wenn ein Dialog mit allen Beteiligten stattfinden könnte, um für alle eine tragbare Lösung zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Auskunftsersuchen zum Stand der kinderärztlichen Versorgung im Ortsbezirk 5VOB 524.10.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.10.2025, V 1297 entstanden aus Vorlage: OF 1563/5 vom 09.10.2025 Betreff: Auskunftsersuchen zum Stand der kinderärztlichen Versorgung im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten Auskunft geben, wie es um die kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk bestellt ist und jeweils getrennt in Bezug auf privat und gesetzlich versichert vor allem folgende Fragen zu beantworten: 1. Wieviele Kinderärztinnen/Kinderärzte sind im Ortsbezirk niedergelassen und stehen dort im Bedarfsfall den Familien mit Kindern zur Verfügung? 2. Wieviele dieser Kinderarztpraxen nehmen noch Kinder als Patienten an, die als neue Patienten Versorgung benötigen? 3. Wie ist es um die kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk im Vergleich mit anderen Ortsbezirken und im Vergleich mit dem Durchschnitt der die kinderärztlichen Versorgung in Frankfurt bestellt? Begründung: Betroffene Familien sowie Zeitungsberichte haben wiederholt informiert, dass die Lage in Bezug auf kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk äußerst angespannt ist, sogar von einer bevorstehenden Versorgungskrise mit Tausenden von unversorgten Kindern in Frankfurt die Rede ist (siehe FAZ). Dazu kommt, dass der kinderärztliche Bereitschaftsdienst an der Uniklinik geschlossen wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 53-0
VOB 5AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Erde auf der Baustelle für „Am Erlenbruch“A23.10.2025 · Linke
S A C H S T A N D : Anfrage vom 23.10.2025, A 377 Betreff: Erde auf der Baustelle für "Am Erlenbruch" Anwohner*innen sorgen sich um eine mögliche Boden- und Schadstoffbelastung auf der Baustelle "Am Erlenbruch", die für den Bau des Riederwaldtunnels errichtet wurde. Transparenz und unabhängige Gutachten sind dringend notwendig, um mögliche Gesundheitsgefahren auszuschließen und die Bedenken der Anwohner*innen ernst zu nehmen. Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Befunde zu Boden- oder Schadstoffbelastungen wurden auf der Baustelle "Am Erlenbruch" bislang festgestellt? 2. In welchen Mengen ist ggf. kontaminierte Erde angefallen? 3. Wohin wurde die ggf. belastete Erde bislang abtransportiert, und in welche Entsorgungs- oder Behandlungsanlagen gelangt sie? 4. Nach welchen Verfahren wird die Erde dort weiter behandelt oder entsorgt? 5. Welche unabhängigen Gutachten liegen zur Bewertung der Bodenbelastung vor? 6. Falls bislang keine unabhängigen Gutachten erstellt wurden: plant die Stadt, ein solches in Auftrag zu geben, um Transparenz gegenüber den Anwohnerinnen und Anwohnern zu gewährleisten? 7. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die Bevölkerung im Riederwald über mögliche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu informieren? Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.01.2026, B 14 Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 264 Versandpaket: 29.10.2025
AAnfrage StadtverordnetenversammlungSchriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von 3 Monaten. - Wappenstein als Zeugnis der Heddernheimer Geschichte erhaltenOIBOB 823.10.2025
S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.10.2025, OIB 440 entstanden aus Vorlage: OF 624/8 vom 06.10.2025 Betreff: Wappenstein als Zeugnis der Heddernheimer Geschichte erhalten Vorgang: B 27/25 Für das heimatgeschichtlich wichtige Projekt einer steinmetztechnischen Instandsetzung des Naturstein-Wappens an der äußeren Chorwand der denkmalgeschützten Kirche St. Peter und Paul, Oranienstraße 16 c, werden dem Heddernheimer Ortsausschuss der katholischen Pfarrei St. Katharina von Siena aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets 3.500 Euro zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das an der äußeren Chorwand der früheren Pfarrkirche angebrachte Allianzwappen der Familien von Riedt und Knebel von Katzenelnbogen ist ein steinernes Zeugnis der Heddernheimer Geschichte. Die Familie von Riedt hatte im 17. und 18. Jahrhundert die Lehnsherrschaft über den Ort. Insbesondere unter Philipp Wilhelm Freiherr von Riedt nahm das im Dreißigjährigen Krieg weitgehend zerstörte Dorf einen wichtigen Aufschwung in den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur, Bildung und Religion. Zusammen mit seiner Ehefrau Eleonore, geborene Freiin Knebel von Katzenelnbogen, erbaute von Riedt 1740 das Heddernheimer Schloss (Alt-Heddernheim 30). Ursprünglich über dem Eingang zu der nicht mehr existierenden Kapelle seines herrschaftlichen Hauses angebracht, ist der Zierstein mit den Familienwappen 1840 bei der im Wesentlichen von Geldmitteln der Familie von Breidbach-Bürresheim, gen. Riedt, errichteten neuen katholischen Kirche auf dem Grundstück Alt-Heddernheim 40 über deren Eingangsportal gut sichtbar verbaut worden. Als diese erste Kirche St. Peter und Paul 1891 einem Brand zum Opfer fiel, konnte der Wappenstein offenbar geborgen und an der anschließend errichteten neugotischen Kirche auf dem benachbarten Grundstück Oranienstraße 16 c angebracht werden. Die schwarzen Brandspuren an dem Naturstein sind immer noch zu sehen. Der Wappenstein mit seinem Fundament (Plinthe) ist in einem schlechten Zustand (Risse, Ausbrüche) und muss für die Zukunft dringend gesichert werden. Der Ortsausschuss der Pfarrei kann die Sanierung nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren. Im Kontext der angestrebten Aufwertung des Schlosses als markantes Gebäude der Heddernheimer Geschichte (Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 27) liegt die Instandsetzung des Wappensteins im öffentlichen Interesse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 27 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 892
OIBOB 8Initiative (Budget) OrtsbeiratIn PARLIS als Budget-Initiative geführte Ortsbeiratsvorlage. Der konkrete Haushalts- und Zuständigkeitsbezug muss aus Vorlage und Beschluss gelesen werden; § 3 Abs. 11 GOOBR regelt nur Mittel für Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege. - Einführung des „e-Risikomanagement Starkregenfrühalarmsystems“ für den Ortsbezirk 8OMOB 1523.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7628 entstanden aus Vorlage: OF 617/8 vom 06.10.2025 Betreff: Einführung des "e-Risikomanagement Starkregenfrühalarmsystems" für den Ortsbezirk 8 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob, wie und wann das e-Risikomanagement Starkregenfrühalarmsystem im Ortsbezirk 8 eingeführt werden kann. Begründung: Um Kommunen frühzeitig zu warnen und besser auf Extremwetterereignisse vorbereitet zu sein, wurde 2021 das innovative Pilotprojekt "e-Risikomanagement Starkregenfrühalarmsystem" im Landkreis Fulda aus Mitteln des Programms "Starke Heimat Hessen" gefördert und ist dort inzwischen flächendeckend in Betrieb und praxiserprobt. Das System misst in Echtzeit Niederschlag, Pegelstände und Abflussverhalten und kombiniert diese Daten mit den Werten des Deutschen Wetterdienstes. Im Bedarfsfall löst das System in Sekundenschnelle einen Alarm bei Bürgerinnen und Bürgern, Rettungskräften und Verwaltung aus. Die Bevölkerung muss dazu eine kostenlose App installieren, die dann per Pushnachricht und Pushanruf warnt. Für Rettungskräfte und Verwaltung gibt es einen zusätzlichen Alarmweg per SMS und VoiceCall. Angesichts der zunehmenden Häufigkeit und Intensität von Starkregenereignissen und Hochwasser ist es dringend geboten, auch in Frankfurt am Main - insbesondere in besonders gefährdeten Stadtbezirken - moderne Frühwarnsysteme zu implementieren. Der Ortbezirk 8 ist regelmäßig von Starkregen und Hochwasserereignissen betroffen, die erhebliche Schäden an privatem und öffentlichem Eigentum verursachen. Ein effektives Frühwarnsystem kann dazu beitragen, die Folgen solcher Extremwetterereignisse deutlich zu mindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 47 Aktenzeichen: 79-1
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Der Urselbach - besser keine BadestelleOMOB 1523.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7629 entstanden aus Vorlage: OF 618/8 vom 04.10.2025 Betreff: Der Urselbach - besser keine Badestelle Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an zugänglichen Stellen des Urselbaches, insbesondere im Mertonviertel und in Niederursel, Schilder aufgestellt werden können, die vor der Benutzung zur Abkühlung an heißen Tagen warnen, und ob dies mit den Grünanlagen vereinbar ist. Begründung: Anwohnende berichten von Kindern, Jugendlichen und insbesondere von Familiengruppen, die an Sommertagen gut zugängliche Stellen des Urselbaches als Abkühlungs-/Badestellen aufsuchen. Da in der Kläranlage in Oberursel aber eine vierte Reinigungsstufe fehlt und bei Starkregen auch ungeklärte Abwässer in den Urselbach und seine Sedimente abfließen und sich dort festsetzen, besteht eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit. Fließende Gewässer im Siedlungsbereich sind eine Attraktion für Spiele und Entspannung. In anderen europäischen und deutschen Städten wird die Reinheit der kleinen Oberflächengewässer streng überprüft, damit sie als Erfrischungszellen für Klein und Groß keine Gesundheitsgefahren bergen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 49 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ausweitung der Europäischen Schule am Standort Praunheimer WegOMOB 823.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7630 entstanden aus Vorlage: OF 620/8 vom 06.10.2025 Betreff: Ausweitung der Europäischen Schule am Standort Praunheimer Weg Vorgang: V 935/24 OBR 8 Anlässlich der Eröffnung der neuen Container der Eurokids am Praunheimer Weg 107 ist bekannt geworden, dass die Stadt Frankfurt plant, die Fläche der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) noch weiter auf das benachbarte Feldland südlich des Gerhart-Hauptmann-Rings auszudehnen. Die anwesende Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB), Christine Lagarde, soll mit scharfer Kritik an der Stadt Frankfurt in Gegenwart der Frankfurter Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) gesagt haben: "We can't move from container to container to potato field." Bisher ist aus Verlautbarungen des Magistrats im Bildungsausschuss und in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung bekannt gewesen, dass bis 2026 ein angeblich hochwertiges Holzmodulgebäude dauerhaft auf dem Sportplatz der Schule durch das Amt für Bau und Immobilien aufgestellt werden und Ersatzsportflächen auf der anderen Straßenseite des Praunheimer Weges entstehen sollen. Eine diesbezügliche Anfrage des Ortsbeirates ist seit einem Jahr zur Beantwortung überfällig. Den Zeitungsberichten vom 18.09.2025 zufolge wird jetzt anscheinend der Blick auf das weite Feldland vor den Wohngebäuden am Paul-Kornfeld-Weg und am Gerhart-Hauptmann-Ring gerichtet, um die Schulanlage deutlich zu erweitern. Bei dem Termin mit Präsidentin Lagarde haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Elternschaft und Schule der ESF und der EU-Behörden erneut über die seit Jahren strapazierte Aufnahmekapazität der Schule beklagt. Christian Linder von der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit der Europäischen Kommission wird so zitiert: "Wir müssen attraktiv für Familien in dem Bereich Finanzen bleiben. Diese Schule ist nicht nur für uns wichtig, sondern sogar für die gesamte EU sowie die Institution EZB und alle ihre Mitarbeiter." (FNP, 18.04.2025) Die Schule am Praunheimer Weg ist für lediglich 900 Schüler ausgelegt, hat derzeit etwa 1.650 und soll bis 2032 auf etwa 2.250 Schüler steigen. Im Umfeld der Schule entsteht an Schultagen für das Holen und Bringen der Kinder und Jugendlichen immer ein hohes Verkehrsaufkommen, das insbesondere das Wohngebiet im Bereich Oberfeldstraße/Praunheim-Nord belastet. Die Raumsituation der Schule ist für alle Beteiligten derzeit unbefriedigend. Bis zu einer finalen Entscheidung über den zukünftigen Standort der Schule sollte der Magistrat ggf. provisorische Entlastungen für Schule und Stadtteilumfeld dringend umsetzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. mitzuteilen, ob es zutrifft, dass die ESF auf das Feld mithin das Flurstück 86/86 ausgeweitet werden soll und wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Schulanlagen; 2. mitzuteilen, ob die Stadt bereits Eigentümer des Flurstücks 86/86 ist und falls nein, ob sich der Besitz in privater oder Stiftungshand befindet und zu welchen Kosten und Konditionen (wie z. B. Ausgleichsflächen) die Fläche der Stadt für Zwecke der ESF zur Verfügung steht; 3. die Kosten für die neuen, im September 2025 eröffneten Container der Eurokids und die für die ESF geplanten weiteren Container und die Holzmodulanlage auf dem Sportfeld zu benennen und mitzuteilen, wer diese Kosten trägt; 4. zu prüfen und zu berichten, ob zur räumlichen Entlastung des Sekundarbereichs der ESF eine Verlegung der Eurokids und des Primarbereichs in eine für die Eltern passende und gut erreichbare Schuleinrichtung in der Nähe der EZB möglich ist; 5. das Auskunftsersuchen vom 18.04.2024, V 935, für das seit über einem Jahr die Frist abgelaufen ist, zu beantworten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.04.2024, V 935 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Stadtteil der Quartiere“ für die Flächen westlich der BAB 5 zurücknehmenOMOB 923.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7631 entstanden aus Vorlage: OF 621/8 vom 06.10.2025 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Stadtteil der Quartiere" für die Flächen westlich der BAB 5 zurücknehmen Der Magistrat wird gebeten, die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) "Stadtteil der Quartiere" für die Flächen westlich der BAB 5 zurückzunehmen. Begründung: Die in der Sitzung des Ortsbeirates 8 am 26. Juni 2025 vom Planungsdezernenten vorgestellte Planungsvariante für den Stadtteil der Quartiere sieht eine Bebauung ausschließlich östlich der Bundesautobahn 5 vor. Auch im Antrag der Stadt Frankfurt am Main auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan ist nur eine Bebauung östlich der Bundesautobahn 5 vorgesehen. Darüber hinaus hat die Regionalversammlung Südhessen einer Zielabweichung vom Regionalplan nur "unter Verzicht auf die westlich der BAB 5 gelegenen Sportfläche/Gaststätte" sowie weiteren Planungshinweisen zugestimmt. Vor dem Hintergrund der vorgestellten Planungsvariante und der Zustimmung der Regionalversammlung im Zielabweichungsverfahren ist zweifelhaft, ob die Voraussetzungen für eine Stadtentwicklungsmaßnahme für die Bereiche westlich der Bundesautobahn 5 noch erfüllt sind (oder je erfüllt waren). Eine Rücknahme der SEM für diese Bereiche würde den betroffenen Landwirten und den umliegenden Gemeinden Sicherheit geben und verlorenes Vertrauen in die Stadt Frankfurt am Main zurückgewinnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 42 Aktenzeichen: 61-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Kosten der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Stadtteil der Quartiere“OMOB 923.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7632 entstanden aus Vorlage: OF 622/8 vom 06.10.2025 Betreff: Kosten der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Stadtteil der Quartiere" Der Magistrat wird gebeten, die Finanzierung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) "Stadtteil der Quartiere" für die aktuelle Planungsvariante, die eine Bebauung ausschließlich östlich der Bundesautobahn 5 vorsieht, offenzulegen. Begründung: Das Stadtplanungsamt führt auf seiner Homepage (Abruf am 28.09.2025) hinsichtlich einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme aus, dass die "zügige Durchführung der Maßnahme ebenso gesichert sein [muss], wie der kommunale Grundstückszwischenerwerb und die Finanzierung. Die Maßnahme finanziert sich aus der Differenz der Wertsteigerung der Grundstücke: - die Gemeinde kauft die Grundstücke des zu entwickelnden Gebiets zum entwicklungsunbeeinflussten Wert (Anfangswert) und - verkauft die Grundstücke nach Neuordnung des Gebiets zum Preis von erschlossenen Baugrundstücken (Endwert). Aus der Differenz zwischen Anfangs- und Endwert wird alles finanziert, was durch die Maßnahme ausgelöst wird". Dabei dürfte die geänderte Planung einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Finanzierung haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2071 Aktenzeichen: 61-0
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Müllstandplatz in der Straße An der Ringmauer vor weiteren Bränden schützenOMOB 923.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7633 entstanden aus Vorlage: OF 626/8 vom 06.10.2025 Betreff: Müllstandplatz in der Straße An der Ringmauer vor weiteren Bränden schützen Vorgang: OM 6936/25 OBR 8; ST 1238/25 Der Ortsbeirat begrüßt die vorgesehenen Maßnahmen der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH zur Sicherung des Müllstandplatzes in der Straße An der Ringmauer 62 bis 64. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, gegenüber der Gesellschaft auf die Installation einer tatsächlichen Kameraüberwachung zu drängen und diese nach zwei Jahren zu evaluieren. Begründung: Nach der brandbedingt nötigen Fassadensanierung sollte präventiv veranlasst werden, den Müllstandplatz auch tatsächlich zur Abschreckung videozuüberwachen. Laut Stellungnahme vom 28.07.2025, ST 1238, sollen anscheinend nur Hinweisschilder auf eine Kameraüberwachung angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6936 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1238 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 40 Aktenzeichen: 92-40
OMOB 9Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20OMOB 823.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7634 entstanden aus Vorlage: OF 627/8 vom 06.10.2025 Betreff: Müllablagerungsplatz vor der Liegenschaft Hadrianstraße 20 Der Magistrat wird gebeten, erneut mit der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG) über eine Einhausung des Müllstandplatzes Hadrianstraße 20 zu verhandeln und nachdrücklich auf die Gefahren und die Haftung der ABG hinzuweisen, wenn es erneut zu einem Brandvorfall auf dem direkt unter der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße befindlichen Müllstandplatz kommt. Begründung: Vor Kurzem ist es zu einem Brandvorfall auf dem Müllstandplatz gekommen (siehe Fotos), der sogar die Hausfassade beschädigt hat. Wie viele Warnhinweise soll es noch geben, bis die ABG ihr Budget für nötige abschließbare Einhausungen von größeren Müllstandplätzen in ihren Siedlungen erweitert und die seit Langem vom Ortsbeirat geforderte Maßnahme endlich umsetzt? Im konkreten Fall geht es nicht nur um Sauberkeit in der international nicht nur von einem Fachpublikum beachteten und geschätzten Siedlung Römerstadt, sondern auch um einen Standort unter einer für die Infrastruktur der Stadt wichtigen Hochstraße. (Quelle: eigene Aufnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 277 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92-40
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Weniger Kippen-Müll im öffentlichen RaumOMOB 823.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7635 entstanden aus Vorlage: OF 628/8 vom 04.10.2025 Betreff: Weniger Kippen-Müll im öffentlichen Raum Der Magistrat wird gebeten, die quadratischen Stahlmüllbehälter im Ortsbezirk 8 mit einem kleinen signalfarbenen Aufsatz auszustatten, möglichst genau an der Stelle, wo sich der Füllstutzen für die eingelassene Kippen-/Aschenbecherbox befindet. Die blauen und gelben Plastikmüllbehälter sollen ebenfalls farbige Aufsätze am Aschenbecher- bzw. Kippengehäuse, das im schrägen Deckel über den Fülllöchern eingelassen und wenig sichtbar ist, erhalten. Begründung: Leider werden Bushaltestellen, Bahnsteige und andere öffentliche Aufenthaltsräume im Ortsbezirk immer wieder durch weggeworfene Zigarettenreste, die auch wasserschädlich sind, stark verschmutzt. Diese Verunreinigung könnte durch Manschetten, die unübersehbar farbig gestaltet sind, vermindert und längerfristig sogar vermieden werden. In Niedersachsen ist man sogar dazu übergegangen, eine separate Kippenbox neben dem Müllbehälter zu montieren (siehe Foto). (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 173 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1120 Aktenzeichen: 79-4
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sperrmüllentsorgung im Wendehammer Weißkirchener Weg auf Höhe der Hausnummer 41OMOB 823.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7636 entstanden aus Vorlage: OF 629/8 vom 09.10.2025 Betreff: Sperrmüllentsorgung im Wendehammer Weißkirchener Weg auf Höhe der Hausnummer 41 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der in der Karte eingezeichnete freie Platz besser gegen die illegale Ablagerung von Sperrmüll und Hausmüll gesichert werden kann. Vorstellbar wäre beispielsweise eine Entsiegelung des Platzes, das Einrichten von Fahrradabstellflächen oder andere geeignete Maßnahmen. Sollte es sich nicht um stadteigenes Gelände handeln, ist die Vonovia SE dringend aufzufordern, hier tätig zu werden. Begründung: Die beigelegten Fotos sprechen für sich (Restmüll aus Sperrmüllablagerung). Der beschriebene Wendehammer wird häufig auch zur illegalen Ablagerung von Sperrmüll durch Bewohner der umliegenden Taunusgemeinden genutzt. Er ist gut erreichbar und kann insbesondere in den Nachtstunden ohne Schwierigkeiten mit Fahrzeugen angefahren werden. Die umliegenden Taunuskommunen haben andere Reglungen für die Sperrmüllentsorgung, dort ist die kostenfreie Abholung sowohl in der Menge als auch in der Häufigkeit eingeschränkt. Sobald der Sperrmüll abgefahren ist, wird der Platz umgehend wieder zugestellt. Sperrmüll ist dort Dauerzustand. In den anliegenden Wohnblöcken müssen regelmäßig Fallen zur Rattenbekämpfung ausgelegt werden. (Quelle: Geoportal Frankfurt) (Fotos privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 450 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ladestationen für E-AutosOMOB 823.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7637 entstanden aus Vorlage: OF 631/8 vom 04.10.2025 Betreff: Ladestationen für E-Autos Der Magistrat wird gebeten, mit dem neuen Parkhausbetreiber in Kontakt zu treten, damit das Parkhaus im Nordwestzentrum mit einer Anzahl an Ladestationen für E-Autos und E-Roller ausgestattet wird. Begründung: Da die Anzahl zugelassener E-Autos steigt und die Kundschaft mit E-Autos auch das Parkhaus im Nordwestzentrum nutzt, kann das Angebot von Ladestationen eine Attraktion für die Nachfrage und ein Gewinn für den Anbieter sein. Zudem würde sich der CO2-Gehalt in der Luft im Parkhaus und in der Nordweststadt reduzieren und ein Beitrag gegen den Klimawandel geleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1186 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-2
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradabstellplätze im NordwestzentrumOMOB 823.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7638 entstanden aus Vorlage: OF 632/8 vom 22.09.2025 Betreff: Fahrradabstellplätze im Nordwestzentrum Der Magistrat wird gebeten, beim Management des Nordwestzentrums darauf hinzuwirken, dass der angekündigte überdachte Fahrradabstellplatz zeitnah realisiert wird. Begründung: Mangels ausreichender Fahrradstellplätze duldete das Nordwestzentrum seit Jahrzehnten das Abstellen von Fahrrädern an den Geländern innerhalb des Nordwestzentrums. Das Management verbietet nun seit ein paar Monaten ein solches Abstellen ausdrücklich. Es gab daraufhin viele Beschwerden. Inzwischen wurden zwar weitere Fahrradstellplätze geschaffen, die jedoch den Bedarf bei Weitem noch nicht decken. Das Nordwestzentrum ist privat betrieben. Es ist aber nicht nur ein reines Einkaufzentrum. Es gibt dort zahlreiche städtische Einrichtungen, niedergelassene Praxen, Wegeverbindungen, Wohnungen etc. Somit dient das Nordwestzentrum auch den öffentlichen Interessen und diese Anlaufstellen sind für sehr viele Bürger:innen unverzichtbar. Mit dem Fahrrad kommen diese kostengünstig und umweltfreundlich zum Nordwestzentrum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 422 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1317 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Heddernheimer Steg - Und wieder ist der Aufzug kaputtOMOB 823.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7639 entstanden aus Vorlage: OF 633/8 vom 07.10.2025 Betreff: Heddernheimer Steg - Und wieder ist der Aufzug kaputt Es steht nach dem Neubau weiterhin nur ein Fahrstuhl zur Verfügung, obwohl der Ortsbeirat mehrfach mit Anträgen darauf hingewiesen hat, dass nur ein Aufzug bei dieser hohen Besucherfrequenz nicht ausreichend ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass der Aufzug bereits seit vier Wochen nicht mehr nutzbar ist? Die Türen sind geschlossen, aber das Licht brennt. 2. Wie wird künftig sichergestellt, dass die Reparaturzeiten deutlich kürzer sind? 3. Angesichts der Tatsache, dass der Aufzug erst 2025 in Betrieb genommen wurde, ist es absolut unverständlich, dass der Aufzug bereits wieder kaputt ist. Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls Regressansprüche geltend zu machen. 4. Aufgrund der aktuellen als auch der künftig zu erwartenden Störanfälligkeit wird der Magistrat gebeten, erneut zu prüfen und zu berichten, ob eine zweite Aufzugsanlage nicht doch sinnvoll ist, um die Ausfälle kompensieren zu können. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragtext. Es ist allerding anzumerken, dass der demografische Faktor auch in Heddernheim zunehmend wichtiger wird und die Menschen immer mehr auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 216 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Gehweg entlang Ernst-Kahn-StraßeOMOB 823.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7640 entstanden aus Vorlage: OF 634/8 vom 04.10.2025 Betreff: Gehweg entlang Ernst-Kahn-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Verbreiterung und Ausbesserung des Gehwegs in der Ernst-Kahn-Straße ab dem Eckhaus In der Römerstadt 118 in Richtung Erich-Ollenhauer-Ring (bis Steg) in seine Prioritätenliste aufzunehmen. Der etwa 30 bis 40 Zentimeter breite Grasstreifen, der sich zwischen Asphaltschicht und Gehwegrandstein befindet, soll mit einer wasserdurchlässigen Aufpflasterung befestigt werden (z. B. Knochenpflaster mit Zwischenraum, siehe Polizeigebäude Marie-Curie-Straße). Die Asphaltschicht soll ausgebessert und begradigt werden. Der Gehweg soll insgesamt an Breite gewinnen. Begründung: Beschwerden über den Zustand des Gehwegs gab es u. a. von auf einen Rollstuhl angewiesenen Personen, die die Bushaltestelle und die Apotheke an der Ecke Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt benutzen und Begegnungen mit Personen mit Kinderwagen oder Gruppen als belastend empfinden. Da am Straßenrand dicht geparkt wird und der Grasstreifen tiefer als die Asphaltschicht ist, ist ein Ausweichen für Rollstuhlfahrer und auch Personen mit Kinderwagen fast unmöglich. Dieser Gehweg wird zunehmend als Fußweg aus Richtung Hadrianstraße zum Nordwestzentrum genutzt, deshalb sollte er so bald wie möglich fußgänger:innenfreundlich verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 452 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verbindungsstraße Rosa-Luxemburg-Straße Richtung Dillenburger Straße/ErichOllenhauerRingOMOB 823.10.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7641 entstanden aus Vorlage: OF 635/8 vom 08.10.2025 Betreff: Verbindungsstraße Rosa-Luxemburg-Straße Richtung Dillenburger Straße/Erich-Ollenhauer-Ring Die Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (Fahrtrichtung Süden) in Richtung Dillenburger Straße bzw. Erich-Ollenhauer-Ring ist durch zwei Fahrspuren geregelt. Über die linke Fahrspur ist ein Einfahren auf die Dillenburger Straße möglich, die rechte Fahrspur ist den Verkehrsteilnehmern zugeordnet, die in Richtung Erich-Ollenhauer-Ring abbiegen wollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die beiden Fahrspuren durch geeignete Maßnahmen baulich zu trennen, sodass ein Wechseln der Fahrspur bis an die Einmündung Dillenburger Straße nicht mehr möglich ist. Begründung: Besonders in den Verkehrsspitzenzeiten sind auf dieser Verbindungsstraße viele Fahrzeuge unterwegs. Verkehrsteilnehmer fahren auf der linken Spur an den Fahrzeugen vorbei, die die rechte Spur Richtung Erich-Ollenhauer-Ring befahren wollen. Erst im letzten Moment wollen sie auf die rechte Spur wechseln und blockieren somit den Verkehr, der in die Dillenburger Straße abbiegen will. Durch eine bauliche Trennung der beiden Fahrstreifen ist ein solches Verhalten nicht mehr möglich Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 175 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 8Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nida: Römisches Kulturerbe in Heddernheim sichern - aktueller SachstandVOB 823.10.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 23.10.2025, V 1300 entstanden aus Vorlage: OF 623/8 vom 06.10.2025 Betreff: Nida: Römisches Kulturerbe in Heddernheim sichern - aktueller Sachstand Vorgang: M 112/24; Beschl. d. Stv.-V., § 5166/24 Mit Beschluss des Vortrags des Magistrats vom 30.08.2024, M 112, hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, zur Sicherung des römischen Kulturerbes in Heddernheim an der Straße In der Römerstadt 126-134 (Baufeld sog. "Ausgrabungsgelände") eine Dependance des Archäologischen Museums Frankfurt zum Erhalt und zur Präsentation von Funden und Befunden nach internationalen Standards und im Einklang mit der geplanten Wohnbebauung einzurichten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. Wie ist der Sachstand bei dem Projekt und wann rechnet der Magistrat mit dem Abschluss einer Bau- und Finanzierungsvorlage? 2. Ist die Planungs- bzw. Bau- und Ausführungsvereinbarung mit der ABG Frankfurt Holding GmbH bereits getroffen und wie sieht die konkrete Planung im Hinblick auf die museale Fläche und den Erhalt in situ des sog. "Kultkellers", des Töpferofens unter Schutzbau 3 und der drei zuletzt entdeckten Töpferöfen aus? 3. Wie weit ist die digitale Erfassung der Befunde unter den Schutzbauten 1 und 2, ist deren Bergung bereits geplant und hat die Aufarbeitung des ebenfalls zur Präsentation vorgesehen Holzkellers begonnen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 112 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 279 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 41
VOB 8AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat. - Zustand der Grabelandflächen im Bereich der Straße Im Burgfeld (Siedlung Römerstadt)VOB 823.10.2025
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 23.10.2025, V 1301 entstanden aus Vorlage: OF 625/8 vom 06.10.2025 Betreff: Zustand der Grabelandflächen im Bereich der Straße Im Burgfeld (Siedlung Römerstadt) Die Anwohner in der Straße Im Burgfeld 145 bis 167 beklagen den Zustand der Grabelandflächen auf dem Flurstück 534/93, die der Siedlung Römerstadt in diesem Bereich direkt vorgelagert sind und die sich in städtischem Eigentum befinden. Sie stellen brachgefallene Flächen sowie eine zunehmende Verwahrlosung mehrerer der früher häufiger kleingärtnerisch genutzten Parzellen fest und beklagen Nutzungen, die erhebliche Gefahren für Umwelt, Sicherheit und Ordnung bergen. Diese Missstände sind dem Umweltamt der Stadt von den Anwohnern mit E-Mail vom 01.09.2025 mitgeteilt worden. Die geschilderten Verhältnisse und solcher Missbrauch städtischen Eigentums sind befremdlich und müssen geändert werden, zumal viele Kleingartenvereine in Frankfurt Anfragen für Parzellen wegen Flächenmangel abweisen müssen. Hier könnten mit einer neuen "Policy" für diese Flächen dauerhaft attraktive, gepflegte Gärten hinzugewonnen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. Sind dem Magistrat die geschilderten Umstände bekannt? 2. Ggf.: Was hat der Magistrat dort bisher konkret unternommen gegen a) missbräuchliche Nutzungen der Flächen als Toilette oder zur wilden Entsorgung von Gartenabfällen; b) illegale Feuerstellen und Brandgefahr - es werden nach Auskunft der Anwohner regelmäßig offene Feuer entzündet unter Verwendung von lackiertem Holz oder Abfällen; dazu werden Gasflaschen im Freien gelagert; c) Verwilderung einzelner Parzellen, die ohne erkennbaren Eingang mittlerweile als "Großkomposthaufen" für andere Nutzer dienen; d) Gefährdungen durch Müll und Scherben, ausgehend insbesondere vom ersten Garten durch dessen illegale Nutzung bis in den Bereich der angrenzenden Grünfläche (Fritz-Lennig-Anlage); e) Störungen der Nachtruhe durch lautstarke Feiern mit Musik in einzelnen Parzellen bis nach Mitternacht? 3. Sind die Flächen in den Pachtverträgen ausdrücklich für eine kleingärtnerische Nutzung überlassen und müssen entsprechend bewirtschaftet werden oder unterliegen sie den Regelungen des Bundeskleingartengesetzes nicht? 4. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat und nutzt der Magistrat gegenüber den Pächterinnen und Pächtern bei Regelverstößen wie oben geschildert? 5. Wieviele Flächen sind aktuell zur Nutzung vergeben, wieviele sind ungenutzt (ohne Vertragspartner)? 6. Hat der Magistrat schon einmal erwogen, freie und frei werdende Flächen umliegenden Kleingartenvereinen zur Pacht anzubieten? Wenn ja, mit welchem Erfolg, wenn nein, warum nicht? 7. Welches Amt ist für die Vergabe von Parzellen verantwortlich und wie werden freie Flächen "beworben"? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 8 am 07.05.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 8 am 11.06.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2026, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
VOB 8AuskunftsersuchenFormelles schriftliches Auskunftsersuchen eines Ortsbeirats an den Magistrat.