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  • Integrations- und Diversitätsberichterstattung (Fortschreibung 2025)
    B
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.10.2025, B 394 Betreff: Integrations- und Diversitätsberichterstattung (Fortschreibung 2025) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.09.2023, § 3793 - NR 1996/10 SPD, B 205/23 - Handlungsansätze 2025/26 zum Integrations- und Diversitätsbericht 2021 Der in Anlage beigefügte Bericht "Frankfurt im Wandel. Situationsbericht und Handlungsansätze aus den Ämtern" erfolgt auf der Grundlage leitfadengestützter Gespräche mit ausgewählten Ämtern und Betrieben durch das Amt für multikulturelle Angelegenheiten. Ziel des Berichts ist es, den im Jahr 2023 erschienenen Integrations- und Diversitätsbericht (B 205/23) fortzuschreiben und um konkrete Handlungsansätze zu erweitern. Die Gespräche mit Ämtern und Betrieben der Stadt Frankfurt am Main wurden bis Juni 2025 durchgeführt. In den Gesprächen wurden zentrale gesellschaftliche Veränderungen und Herausforderungen sowie mögliche Lösungsansätze angesprochen, die die gesamte Frankfurter Stadtverwaltung betreffen und unabhängig von einer spezifischen Zuordnung zu einem bestimmten Ressort bzw. kommunalen Zuständigkeitsfeld gelten. Es ist dadurch eine Zusammenschau allgemeiner Entwicklungen entstanden, die acht zentrale Herausforderungen für die kommunale Tätigkeit beschreibt. An den Gesprächen waren die Ämter und Betriebe 11 (Personal- und Organisationsamt), 11C (Frauenreferat), 12 (Bürgeramt, Statistik und Wahlen), 15 (Amt für multikulturelle Angelegenheiten), 16A (Stabsstelle Digitalisierung), 32 (Ordnungsamt), 33 (Geschäftsstelle des Präventionsrates), 34 (Standesamt), 35 (Frankfurter Immigration Office), 40 (Stadtschulamt), 43 (Volkshochschule Frankfurt am Main), 44 (Stadtbücherei), 48 (Kita Frankfurt), 49 (Frankfurter Kinderbüro), 51 (Jugend- und Sozialamt), 53 (Gesundheitsamt), 58 (Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete), 61 (Stadtplanungsamt), 64 (Amt für Wohnungswesen) und 67 (Grünflächenamt) beteiligt. Die Erhebung fand zwischen dem 4. Dezember 2024 und dem 25. Juni 2025 statt. Die Auswahl der Ämter erfolgte unter dem Gesichtspunkt einer möglichst breiten Abdeckung der verschiedenen Handlungsfelder des Integrations- und Diversitätsberichts 2021. In den durchgeführten Gesprächen wurde systematisch die Frage nach der Tätigkeit und den Bedarfen in den Bereichen interkulturelle Öffnung und Diversitätsmanagement aufgegriffen. Dies sind Aufgabengebiete, die u. a. die Binnenstruktur einer Organisation betreffen und in denen sich alle Ämter und Betriebe weiterentwickeln können und müssen, um zukunftsfähig zu sein. Die Gespräche waren auch deshalb notwendig, weil es in erster Linie die städtischen Ämter und Betriebe selbst sind, die im Kontext der Ergebnisse des Integrations- und Diversitätsbericht eine fundierte Einschätzung und Einordnung zu den fachlichen, verwaltungsmäßigen und politischen Zusammenhängen geben können. In den Gesprächen, die dem Bericht zu Grunde liegen, wurden sowohl allgemeine Herausforderungen als auch konkrete Möglichkeiten für die Integrations- und Diversitätspolitik identifiziert. Die zentralen Ergebnisse der Gespräche werden gegliedert nach den identifizierten zentralen Herausforderungen sowie Herausforderungen an zielgruppenspezifisches Arbeiten und zielgerichtete Zusammenarbeit aufgeführt. Des Weiteren ergeben sich aus den Gesprächen organisationsstrukturelle Veränderungsnotwendigkeiten im Zusammenhang mit Interkultureller Öffnung und Diversitätsmanagement. Anschließend werden die abgeleiteten Handlungsansätze zu Integration und Diversität dargestellt. Anlage _Situationsbericht_u_Handlungsansaetze (ca. 993 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.09.2010, NR 1996 Bericht des Magistrats vom 22.05.2023, B 205 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 394 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 394 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 394 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 394 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 394 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 394 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 394 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 394 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 394 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 394 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 70 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 394 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 13 am 02.12.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 394 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 394 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); CDU, FDP und fraktionslos (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 394 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 394 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 394 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 22.01.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 394 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7031, 41. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa vom 22.01.2026 Aktenzeichen: 101

  • Umbenennung der Neuen Börsenstraße in „Elisabeth-Norgall-Straße“
    B
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.10.2025, B 395 Betreff: Umbenennung der Neuen Börsenstraße in "Elisabeth-Norgall-Straße" Vorgang: OI 88/25 OBR 7, B 149/25 Der Magistrat hat den Initiativbeschluss OI 88 des Ortsbeirats 7 vom 21.01.2025 die Neue Börsenstraße in Elisabeth-Norgall-Straße umzubenennen vollständig umgesetzt. Die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main, Ausgabe Nr. 27, erfolgte am 01.07.2025. Am gleichen Tag wurden die neuen Schilder montiert und im Rahmen eines öffentlichen Zeremoniells enthüllt. Für die kontinuierliche Gewährleistung der Orientierung verbleiben für eine Übergangszeit von zwei Jahren auch die alten Straßennamenschilder - in roter Streichung - in der Straße. Anlage _Bekanntmachung_Amtsblatt (ca. 3,1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 21.01.2025, OI 88 Bericht des Magistrats vom 14.04.2025, B 149 Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6856, 42. Sitzung des OBR 7 vom 25.11.2025 Aktenzeichen: 62-2

  • Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim
    B
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.10.2025, B 396 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6549 - OA 526/25 OBR 10 - Zu 1. Die Turnhalle an der Liesel-Oestreicher-Schule befindet sich in Fertigstellung und steht bis Ende Juni 2025 zur Verfügung. Zu 2. Die alte Turnhalle der Münzenbergerschule ist bis zum Abriss nutzbar. Es wird z.Zt. geprüft, ob danach ein Sportfeld im Sportpark Preungesheim genutzt werden kann. Zu 3. Die finale Nutzung des Standortes ist noch nicht geklärt. Zusätzlich soll eine Umnutzung der vorhandenen Tiefgarage geprüft werden. Daher können noch keine verbindlichen Aussagen zum Standort getroffen werden. Der Magistrat ist sich jedoch bewusst, dass bei einer Nutzung durch zwei Gesamtschulen auch die entsprechende Sportversorgung sichergestellt werden muss. Zu 4. Der Magistrat befindet sich aktuell in Abstimmung mit dem Sportamt um eine dauerhafte Nutzung von zwei Feldern der Turnhalle im Sportparkt Preungesheim für die Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule zu gewährleisten. Zu 5. Aktuell ist kein Neubau einer Turnhalle an der Carlo-Mierendorff-Schule in Umsetzung oder konkreter Planung. Mit den geplanten und bereits durchgeführten Maßnahmen sollte sich die Turnhallen-Situation entsprechend entspannen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 11.02.2025, OA 526 Anregung an den Magistrat vom 24.02.2026, OM 8121 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 396 wird zurückgewiesen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 396 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 22.01.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 396 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7032, 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.01.2026 Aktenzeichen: 40-2

  • Gymnasium Süd: Klare und verlässliche Aussagen müssen her
    B
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.10.2025, B 397 Betreff: Gymnasium Süd: Klare und verlässliche Aussagen müssen her Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6518 - NR 886/24 CDU - Zu 1a) Der Interimsbau an der Tiroler Straße ist im Sommer 2025 bezogen worden. Zu 1b) Da es den Interimsbau an der Tiroler Straße gibt, ist kein Mietvertrag geschlossen worden. Somit können keine Konditionen hierzu offengelegt werden. Zu 1c) Der Erbbaurechtsvertrag zwischen Grundstückseigentümer und der ABG am Standort Gerbermühlstr./Seehofstr. wurde bereits am 29.11.2023 beurkundet. Die Stadt hat das Erbbaurecht inkl. Bauträgerverpflichtung mit Kaufvertrag vom 28.02.2025 von der ABG erworben. Zu 2) Der aktuelle Terminplan sieht eine Übergabe der Sporthalle/Außenanlagen im Frühjahr 2028 - ein halbes Jahr nach dem Einzug in den fertigen Schulgebäuden - vor. Der noch zu erwartende Baulärm aus Außenanlagen/Sporthallenbau wird zu gegebenem Zeitpunkt abgewogen und entsprechend der Bauablauf mit dem Schulablauf koordiniert. Zu 3) Aufgrund der kurzen Periode, die am Endstandort ohne Sporthalle überbrückt werden muss (laut Planung ca. ein halbes Jahr), ist keine Traglufthalle o.ä. geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.02.2024, NR 886 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 397 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 397 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7033, 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.01.2026 Aktenzeichen: 40-2

  • Blitzer in Frankfurt
    B
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.10.2025, B 398 Betreff: Blitzer in Frankfurt Vorgang: A 364/25 Linke Zu 1.: Die Regelung beruht auf keiner Verordnung, sondern vielmehr auf einer bilateralen Abstimmung, wonach die Städtische Verkehrspolizei prioritär in Tempo 30-Bereichen und die Landespolizei auf Grundnetzstraßen Geschwindigkeitskontrollen durchführt. Diese Regelung dient auch dazu, versehentliche Doppelmessungen in einem Bereich zu vermeiden. Eine stringente Trennung gibt es jedoch nicht, weshalb beispielsweise die Städtische Verkehrspolizei in Absprache auch bei Tempo 50 kontrolliert. Zu 2.: Die Landespolizei richtet ihre Messstellen prioritär an Unfallhäufungsstellen im Bereich Tempo 50 und mehr ein. In der Stadtverwaltung wird jedoch darüber hinaus die Notwendigkeit gesehen, auch an anderen Stellen, wie besonders schutzwürdige Örtlichkeiten (z. B. Fußgängerüberwege) und besonders schutzwürdige Zonen (wie Nahbereiche von Kindergärten, Schulen, etc.) verstärkt präventive Kontrollen durchzuführen. Da die Rechtsgrundlage für kommunale Geschwindigkeitskontrollen gegeben ist, wird diese auch genutzt. Zu 3.: Geschwindigkeitskontrollen dienen primär der Reduzierung bzw. Vermeidung von Unfällen. Diese finden überwiegend tagsüber statt, weshalb hier auch das Personal einzusetzen ist. Sofern nachts ein objektiver Bedarf für Geschwindigkeitskontrollen gesehen wird, wird bei der zuständigen Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) ein Antrag zur Einrichtung einer Messstelle für den Enforcement-Trailer gestellt. Wird dem Antrag entsprochen, können mit dem Trailer über mehrere Tage hinweg - somit auch nachts - Kontrollen erfolgen. Zu 4.: Grundlage für die Geschwindigkeitskontrollen bietet der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz vom 25.07.2025, "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden", in Kraft getreten am 02.09.2025. Entsprechend des Erlasses muss im Rahmen der Gerätezulassung ein festgelegter Verkehrsfehler berücksichtigt werden. Dieser liegt für die städtischen Geschwindigkeitsbereiche bei 3 km/h. Verbleibt nach Abzug dieses Verkehrsfehlers eine Geschwindigkeitsüberschreitung von nicht mehr als 5 km/h, so ist diese - laut Erlass - als unbedeutende Ordnungswidrigkeit zu werten und von der Verfolgung abzusehen. Letztgenannte Regelung gilt allerdings aufgrund des am 02.09.2025 in Kraft getretenen neuen Erlasses nicht mehr für verkehrsberuhigte Bereiche. Dort wird fortan nach Abzug des Verkehrsfehlers auch für die "geringfügigen" Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Verfahren eingeleitet. Die Regelungen sind für die hessischen Behörden verbindlich. Die exakte Handhabung anderer Bundesländer ist nicht bekannt, jedoch bestehen vergleichbare Festlegungen. Die Regelung, wonach grundsätzlich eine Übertretung um bis 5 km/h als unbedeutende Ordnungswidrigkeit betrachtet wird, kennen viele andere europäische Staaten jedoch nicht. Die Messgeräte lösen entsprechend der Vorgaben erst bei einer ermittelten Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 9 km/h, respektive im verkehrsberuhigten Bereich von mindestens 4 km/h aus. Dies gilt sowohl für mobile als auch für stationäre Anlagen. Zu 5.: Es gibt in Deutschland verschiedene zugelassene Messtechniken, welche naturgemäß verschiedene strukturelle Unterschiede haben. In Frankfurt am Main kommen neben der in den Geräten eingebauten Lidar-Technologie auch Messungen durch im Boden verbaute Kontaktschleifen zum Einsatz. Bezüglich Punkt 4 dieser Anfrage gibt es keine Unterschiede. Zu 6.: Bis zu einer Geschwindigkeitsübertretung von 10 km/h sieht der bundesweite Bußgeldkatalog für Pkw eine Regelsanktion von 30 € vor. Wie unter Ziffer 4 dargelegt, liegt in Hessen bei einer festgestellten Geschwindigkeit von 35 km/h in einer Tempo-30-Zone kein ahndungsfähiger Geschwindigkeitsverstoß vor. Es erfolgt daher auch keine Verwarnung. Wie bereits dargelegt sind die Regelungen der einzelnen Bundesländer nicht im Detail bekannt (Stichwort Geringfügigkeit). Von daher kann keine Aussage getroffen werden, ob in Deutschland flächendeckend bei einer festgestellten Geschwindigkeit von 35 km/h keine Verwarnung ausgesprochen wird. Zu 7.: Nein - siehe Punkt 6. Es wird klarstellend ausgeführt, dass in diesen Fällen auch kein Blitzlicht ausgelöst wird, da kein ahndungsfähiger Verstoß vorliegt (s. Ziffer 4). Zu 8.: Ab einer Übertretung von mindestens 9 km/h, respektive im verkehrsberuhigten Bereich von mindestens 4 km/h, wird ein PKW in der Übertretungsquote statistisch aufgenommen. Daher spricht die Städtische Verkehrspolizei auch von einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich. Zu 9.: Die Städtische Verkehrspolizei verfügt aktuell über vier Enforcement-Trailer. Weitere sind derzeit nicht geplant. Die Landespolizei hat in Frankfurt am Main einen Enforcement-Trailer im Einsatz. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 17.07.2025, A 364 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 398 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6911, 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 01.12.2025 Aktenzeichen: 32-4

  • Umgestaltung der Frankenallee im Abschnitt zwischen Fischbacher Straße und Schloßborner Straße (3. Bauabschnitt) hier: Vorlage zur Freigabe der Vorplanung sowie der Planungsmittel für die weiterführende Planung
    M
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.10.2025, M 156 Betreff: Umgestaltung der Frankenallee im Abschnitt zwischen Fischbacher Straße und Schloßborner Straße (3. Bauabschnitt) hier: Vorlage zur Freigabe der Vorplanung sowie der Planungsmittel für die weiterführende Planung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2015, § 5789 I. Der Planung zu dem 3. Bauabschnitt der Umgestaltung der Frankenallee zwischen Fischbacher und Schloßborner Straße und der Einmündungen der angrenzenden Straßen wird entsprechend der Plananlage zugestimmt. II. Die für die weiterführende Planung erforderlichen Mittel in Höhe von 865 T€ werden bewilligt und freigegeben. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) Planungsmittel in Höhe von 440 T€ in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.005208 "Frankenallee 3.BA" zur Verfügung stehen, b) bereits Planungsmittel in Höhe von ca. 78 T€ für den 3. Bauabschnitt verausgabt wurden; c) die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel i. H. v. 347 T€ über die Projektdefinition 5.006295 Schöneres Frankfurt, Produktgruppe 13.01 erfolgt, d) die geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme sich auf ca. 9,50 Mio. € belaufen. IV. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen. b) eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. V. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass a) die Planung vorsieht, die 220 m² große, im Privateigentum der Kirchengemeinde St. Maria-Hilf stehende Fläche im Gehwegbereich mit einzubeziehen. Nähere Abstimmungen mit dem Eigentümer erfolgen in den weiteren Planungsschritten. b) die Sanierung der beidseitigen Gehwege inklusive Beleuchtung (4. Bauabschnitt) im Rahmen des 3. Bauabschnitts umgesetzt wird, wie bereits bei den vorangegangenen Bauabschnitten geschehen. Begründung: A. Zielsetzung Die Umgestaltung der Frankenallee wurde 2011 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011, § 9523 (M 19)) in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufgenommen. Ziel war und ist es, das hohe Potenzial der Grün- und Erholungsflächen im dicht bebauten Gallus besser nutzbar zu machen. Der zentrale Alleenbereich der Frankenallee zwischen Fischbacher und Schwalbacher Straße wurde bereits von 2007 bis 2009 im Rahmen des Programms "Soziale Stadt Gallusviertel" aufgewertet (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2007, § 1669 (M 8)). Diese Maßnahme diente als Pilotprojekt für das Gesamtraumkonzept zur Umgestaltung der Frankenallee und fand positive Resonanz in der Stadtteilöffentlichkeit. Die Fortsetzung der Umgestaltung bis zur Eisenbahnüberführung Galluswarte (2. Bauabschnitt) wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012, § 2389 (M 205) eingeleitet und von 2016 bis 2017 umgesetzt. Grundlage hierfür war die Bau- und Finanzierungsvorlage der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung 26.03.215, § 5789 (M 37). In diesem Zuge wurden auch die Gehwege der ersten beiden Abschnitte inklusive Beleuchtung erneuert. Die vorliegende Magistratsvorlage stellt die Vorplanung für den 3. Bauabschnitt der Frankenallee zwischen Fischbacher und Schloßborner Straße vor. Hauptziel ist die konsequente Fortführung der gestalterischen und funktionalen Ansätze der vorherigen Abschnitte, um die Aufenthaltsqualität und Fußgängersicherheit zu verbessern sowie eine klimagerechte Gestaltung und Belebung der Grünflächen zu realisieren. So soll eine einheitliche stadträumliche Gestaltung der Frankenallee zwischen Eisenbahnüberführung Galluswarte und Homburger Damm erreicht werden. Die Planung berücksichtigt Erfahrungen aus früheren Umsetzungen sowie Erkenntnisse aus der umfassenden Anwohnerbeteiligung und Abstimmungen mit dem Ortsbeirat 1, der die Vorplanung 2023 einstimmig befürwortet hat. Die Umgestaltung des Frei- und Straßenraums der Frankenallee im 3. Bauabschnitt ist ein Kooperationsprojekt des Stadtplanungsamtes mit dem Grünflächenamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt". B. Alternativen Die vorliegende Magistratsvorlage setzt die genannten früheren Beschlüsse zur Umgestaltung der Frankenallee grundsätzlich fort und verfolgt deren Kernziele: die Steigerung der Aufenthaltsqualität, die Aufwertung der Grünflächen und die Förderung des Fußverkehrs. Der Entfall der Fortsetzung würde somit einen erheblichen Bruch im Gesamtbild der Frankenallee bedeuten. C. Lösung 1. Ausgangssituation und Bestand Die Frankenallee erschließt und verbindet den nördlichen Teil des Stadtteils Gallus in Ost-West-Richtung. Der geplante 3. Bauabschnitt der Umgestaltung schließt direkt an die neugestalteten Grünflächen am Platz vor der Friedenskirche sowie an die erneuerten Gehwege am Knotenpunkt Frankenallee / Sodener Straße an. Der Planungsbereich erstreckt sich von dort westwärts entlang der Frankenallee bis zur Schloßborner Straße und umfasst die Gehwege auf beiden Seiten, Knotenpunkte sowie Einmündungen von Seitenstraßen. Am Ende des Planungsbereichs, am Knotenpunkt Frankenallee / Schloßborner Straße, befindet sich ein geplanter Vorplatz vor der Fuß- und Radwegunterführung Homburger Damm. Die Gestaltung des Vorplatzes als begrünter Aufenthaltsbereich ist Teil des Projekts "Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnüberführung EÜ Frankenallee" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021, § 391 (M 83)) und soll im Zuge dieses Projektes umgesetzt werden. Die Frankenallee birgt durch ihre großen, alten Bäume im Mittelstreifen ein wertvolles Freiraumpotenzial. Im 3. Bauabschnitt ist der grüne Mittelstreifen jedoch derzeit in mehrere Teile zerschnitten und weist deutliche Defizite auf: Rasenflächen sind abgenutzt, Pflanzflächen sind überaltert und die Randeinfassungen sind beschädigt. Um diese Freiflächen wieder aufzuwerten, sind der nachhaltige Schutz der alten Bäume und eine klimawandelangepasste Neugestaltung der Pflanzflächen dringend notwendig. Der Alleenbereich bietet derzeit wenig Aufenthaltsqualität, eingeschränkte Sicht und schlechten Zugang zu den wenigen Sitzelementen. Zudem ist die Bewegung für Fußgänger zwischen den einzelnen Grüninseln erschwert und die gesamte Wegeführung unübersichtlich. Im Planungsgebiet des 3. Bauabschnitts wandelt sich die Nutzungsstruktur und der städtebauliche Charakter der Frankenallee. Im Unterschied zu den zentralen, bereits umgestalteten Bereichen dominiert hier die Wohnnutzung. Die vorhandenen öffentlichen Einrichtungen - darunter Gemeindeund Kindertageseinrichtungen der Kirchen, das Seniorenbegegnungs- und Servicezentrum Gallus sowie das Quartiersmanagement Gallus - sind auf die Bedürfnisse der direkten Anwohnerschaft ausgerichtet. Darüber hinaus prägen mehrere Bau- und Flächendenkmäler den Planungsbereich, wie die denkmalgeschützten Gebäude der Friedens- und Maria-Hilf-Kirche sowie die alte und neue Hellerhofsiedlung. Die Gehwege nördlich und südlich der Frankenallee sind erneuerungsbedürftig. Ihre Beläge sind überaltert, und weder die Fußgängerüberwege noch die Gehwege entsprechen den aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Zudem ist die Radverkehrsführung unklar und die Straßenbeleuchtung veraltet. 2. Gestaltung Alleenbereich: 2.1 Leitidee der Planung - zusammenhängende Stadtpromenade Die vorliegende Planung führt die fragmentierten Grünstrukturen zu einer zusammenhängenden Stadtpromenade zusammen. Dabei werden die einzelnen Grünflächen und angrenzenden Nutzungen durch differenzierte Wegbeziehungen miteinander verbunden. Hierdurch sollen die Erhaltung und Sicherung der Freiräume, die Förderung der Aufenthaltsqualität und Fußgängerfreundlichkeit sowie eine klimaangepasste Gestaltung als wichtige Ziele gleichzeitig realisiert werden. Die Planung gliedert sich zur Erreichung dieser Ziele in drei Hauptbereiche mit folgenden Ansätzen: · Die Grünflächen des Mittelstreifens: die breite, innenliegende Promenade wird fortgeführt. Schutzmaßnahmen für die Pflanzflächen sowie trockenheitsresistente Bepflanzungen unter den Bäumen sind vorgesehen. Ergänzend sind Aufenthaltsflächen mit Sitzgelegenheiten und eine neue Beleuchtung entlang der Promenade geplant. · Plätze mit Aufenthaltsbereichen: Kreuzungsbereiche und Querungen werden zu gestalteten Begegnungs- und Aufenthaltsbereichen aufgewertet. Inselköpfe werden vergrößert, um mehr Raum für Aufenthalt und Begrünung zu schaffen und das Überqueren der Fahrbahn zu erleichtern. Analog zu den bisherigen Bauabschnitten erhalten die Aufenthaltsbereiche besondere Qualitäten durch farbliche Gestaltungselemente, die sich an den angrenzenden Nutzungen und Raummerkmalen orientieren. · Gehwege: Ein wesentlicher Schwerpunkt der Planung ist die Förderung des Fußgängerverkehrs durch sichere Wegebeziehungen innerhalb und zwischen den Grünflächen sowie auf den Gehwegen der Frankenallee. Hierbei werden aktuelle Anforderungen an die Barrierefreiheit integriert und eine neue Beleuchtung vorgesehen. 2.2 Gestaltung und Ausbau der grünen Freiräume des Mittelstreifens Im Mittelpunkt der Mittelstreifen-Gestaltung steht der langfristige Schutz und Erhalt der ausgewachsenen Alleebäume und Pflanzflächen. Die bestehende Baumallee und Grünflächen werden bewahrt, bei Bedarf ergänzt und die Grünstreifen unter den Bäumen an mehreren Stellen zur Klimaanpassung zusammengefasst. Die Planung führt die innenliegende Promenade in den Grünflächen des Mittelstreifens fort. Diese Promenade besteht, analog zu den vorherigen Bauabschnitten, aus zwei Meter breiten Allwetterstreifen aus Natursteinpflaster und wassergebundenen Wegen. Die Breite der wassergebundenen Wege wird im 3. Bauabschnitt auf 2,5 Meter halbiert. Diese Reduzierung dient zum einen der Optimierung des Wurzelraums des alten Baumbestandes und zum anderen der Sicherung der vorhandenen, intakten breiten Rasenflächen. Entlang der Promenadenwege ist eine abwechslungsreiche Randbepflanzung vorgesehen. Für Aufwertung der Aufenthaltsqualität sind, analog zu den ersten beiden Bauabschnitten, zahlreichen Sitzbänken in der Promenade geplant. Eine Beleuchtung entlang des Promenadenweges ist ebenfalls vorgesehen, um das Sicherheitsempfinden der Passanten zu unterstützen. Der Spielplatz In der Freirauminsel 2, gelegen zwischen den Kreuzungsbereichen Frankenallee / Rebstöcker Straße und Frankenallee / Schloßborner Straße ist die Anlage eines Spielplatzes geplant. Der geplante Spielbereich ersetzt den Spielplatz vor dem Durchstich, welcher im Zuge des Projektes "Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnüberführung EÜ Frankenallee" des ASE entfallen ist. Der Spielplatz ist als durchgehende Seilspielanlage konzipiert, die sich entlang der Wegverbindung über die gesamte Länge der Freirauminsel erstreckt. 2.3 Gestaltung der Aufenthaltsbereiche im Mittelstreifen In Fortführung des Raumkonzepts der vorherigen Bauabschnitte sollen auch im 3. Bauabschnitt die Inselköpfe zu Platzbereichen umgestaltet werden. Die Inselköpfe werden vergrößert, um zusätzliche Aufenthalts- und Grünflächen zu schaffen und Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu erleichtern. Um den unverwechselbaren Charakter der Frankenallee zu betonen und eine erkennbare Einheit im Stadtraum zu bilden, wird die Gestaltung der sich jeweils gegenüberliegenden Inselköpfe - wie bereits in den vorangegangenen Bauabschnitten - einem gemeinsamen Thema mit Bezug zur unmittelbaren Umgebung gewidmet. Eine Differenzierung zwischen den einzelnen Inselkopfpaaren erfolgt durch den Einsatz von farbigen, themenbezogenen Gestaltungselementen. Zusätzlich werden taktile Bodenindikatoren als Querungshilfen in die Beläge der Kopfenden und Plätze innerhalb des Mittelstreifens integriert. Platz gegenüber Langenhainer Straße Auf Höhe der Langenhainer Straße werden die beiden Inselköpfe in die durchgehende Promenade integriert. Die Schließung der Wendemöglichkeit für den Kfz-Verkehr an dieser Stelle basiert auf einer Verkehrszählung und wurde durch das Straßenverkehrsamt geprüft sowie von der KGV (Sitzung 04/2019) beschlossen. Für den Radverkehr wird eine direkte Querung der Platzfläche mit geplanten Absenkungen ermöglicht. Die Platzgestaltung nimmt Bezug auf die unmittelbare Umgebung und thematisiert das angrenzende Flächendenkmal Hellerhofsiedlung. Darüber hinaus werden, auf Wunsch der Seniorinnen und Senioren der benachbarten Begegnungsstätte, geschützte Sitzmöglichkeiten sowie Seniorenfitnessgeräte mit Trimmpedalen vor den Sitzbänken auf dem Platz vorgesehen. Vorplatz vor der Kirche St. Maria-Hilf am Knotenpunkt Frankenallee/ Rebstöcker Straße Es ist beabsichtigt den Vorplatz vor der Kirche St. Maria-Hilf im Rahmen der Umgestaltung des 3. Bauabschnittes neu zu gestalten, wobei auch die im Privateigentum der Kirchengemeinde St. Maria- Hilf stehende Fläche von 220 m² in das Plangebiet einbezogen werden soll. Der derzeit steinerne Platz soll großflächig begrünt und aufgewertet werden. Die Begrünung des Platzes ist ein Beitrag zur aktuellen Notwendigkeit der stadtklimatischen Anpassung und entspricht dem mehrfach geäußerten Wunsch des Ortsbeirates 1, den öffentlichen Raum vor der Kirche aufzuwerten. Die weiteren Schritte und Planungsmaßnahmen werden im nächsten Planungsschritt geklärt. 3. Gestaltung der Verkehrsflächen 3.1 Verkehrsflächenaufteilung Die bestehende Verkehrsführung und das Tempolimit von 30 km/h bleiben erhalten. Zur Verkehrsberuhigung werden die Fahrbahnen auf 3,50 m bis 4,00 m verengt. Wo bauliche Zwangspunkte es zulassen, sind in der Planung zudem Fahrbahnanhebungen in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen vorgesehen. Der Radverkehr wird künftig auf der Fahrbahn geführt, wodurch der vorhandene Radweg im Gehwegbereich entfällt, um Konflikte mit Fußgängern zu vermeiden. Zusätzlich werden markierte und beleuchtete Fußgängerüberwege die Schulwege entlang der Frankenallee sichern. Als Weiteres ist ein umfassender Umbau des Knotens Frankenallee/Rebstöcker Straße geplant, um die Verkehrsberuhigung zu unterstützen. Hierzu wird die Fahrbahn im Knotenbereich verschmälert, angehoben und neu befestigt. 3.2 Gehwege Die Planung sieht eine Erneuerung der Gehwegoberflächen im Planungsbereich vor. Gehwege in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie an untergeordneten Querungen des Grünen Mittelstreifens werden verbreitert. Dies ermöglicht größere Sichtfelder, eine klare Gehwegführung und sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger. Aktuelle Anforderungen an die Barrierefreiheit werden umfassend integriert, einschließlich taktiler Leitsysteme und abgesenkter Borde an allen Querungen. 3.3 Ruhender Verkehr Die Planung sieht Längsparkplätze in Parkbuchten vor, die durch Gehwegvorziehungen eingefasst sind, wobei dabei einige Stellplätze entfallen. Schrägparkstände am Mittelstreifen werden zugunsten des Baumschutzes zurückgebaut und, wo möglich, durch Längsparkstände ersetzt. In der Nähe des Seniorenzentrums und der Kirche St. Maria-Hilf sind Behindertenparkplätze geplant. Zusätzlich ist vor der Kirche eine Ladezone vorgesehen. Insgesamt werden durch die Neuplanung 141 reguläre Stellplätze bereitgestellt, verglichen mit derzeit 218. 4. Beleuchtung Das in den ersten beiden Bauabschnitten umgesetzte Beleuchtungskonzept für die Promenade und die Gehwege wird im 3. Bauabschnitt fortgeführt. Die Beleuchtungsanlagen werden dem Stand der Technik angepasst. Die Verkehrssicherheit an Kreuzungen, Kopfpunkten und markierten Fußgängerüberwegen wird durch den Einsatz eines weiteren Leuchtentyps zusätzlich erhöht. 5. Technischen Einbauten Punktuelle Verlagerungen und Freistellungen von technischen Einbauten sind in die Planung zur Sicherung der Sicht- und Fußwegachsen vorgesehen. Unterflurcontainer Altglascontainer werden analog zu den ersten beiden Bauabschnitten, außerhalb des grünen Mittelstreifens versetzt. Sie werden an zwei Standorten - an den Einmündungen der Rebstöcker Straße und der Sodener Straße - unterirdisch hergestellt. Die aufgrund der dichten Versorgungsleitungen unvermeidlichen Anpassungen an diesen Standorten, einschließlich eventuell notwendiger Trassenverlegungen, werden im Rahmen der weiteren Planung mit den Versorgungsträgern abgestimmt. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: Der Gesamtinvestitionsbedarf beläuft sich gemäß Kostenschätzung auf 9.506.905 €. Dieser setzt sich zusammen aus 8.642.188 € Baukosten und 864.717 € Baunebenkosten (Planung, Gutachten, baubegleitende Baunebenkosten). Honorar LPH 1- 8, Honorarzone IV, Mindestsatz 551.081,20 € Kosten Vermessung, erforderliche Gutachten, Kampfmittelsondierung 54.522,99 € Aufrundung und Unvorhergesehenes ca. 20 % 121.126,84 € Mehrwertsteuer 19% 138.084,59 € Planungsmittel gesamt 864.845,62 € Planungsmittel gerundet 865.000,00 € Die Mittel in Höhe von 440 T€ stehen zur Verfügung in: Produktgruppe: 13.01 Projektdefinition: 5.005208 Frankenallee 3. BA Weitere Mittel in Höhe von 347 T€ stehen zur Verfügung in: Produktgruppe: 13.01 Projektdefinition: 5.6295 Schöneres Frankfurt 2. Finanzierungsbedarfszeitraum der Planungsmittel mit Angabe der Jahresraten: Bis zum 31.05.2025 bereits verausgabt 78.400 € 2025: 70.000 € 2026: 150.000 € 2027: 200.000 € 2028 366.600 € Gesamt 865.000 € Anlage 1_Uebersichtsplan_Stadtgrundkarte_1_5000 (ca. 1,9 MB) Anlage 2_Frankenallee_Vorentwurf (ca. 1,6 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2025, NR 1438 Antrag vom 23.11.2025, OF 1815/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.01.2011, M 19 Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 205 Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 37 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. Der Vorlage M 156 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1438 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage OF 1815/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1438 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438) sowie FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 156 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438, NR 1438 = Annahme) AfD (M 156 und NR 1438 = Annahme) FRAKTION (M 156 = Annahme, NR 1438 = Ablehnung) Gartenpartei (M 156 und NR 1438 = Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1438 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438) sowie FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 156 und NR 1438 = Annahme) ÖkoLinX-ELF (M 156 = Annahme, NR 1438 = Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1438 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438) sowie FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 156 und NR 1438 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (M 156 = Annahme, NR 1438 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 156 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438, NR 1438 = Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO II, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1438 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438) sowie FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1438 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1438) sowie FDP und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6981, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 60-10

  • Verkehrsleit- und Informationssystem (VLIS) hier: Mehrkostenvorlage Planungsmittel (HOAI Lph. 1-3)
    M
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 24.10.2025, M 157 Betreff: Verkehrsleit- und Informationssystem (VLIS) hier: Mehrkostenvorlage Planungsmittel (HOAI Lph. 1-3) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.09.2022, § 2237 (M 120) Auf Antrag des Magistrats vom 24.10.2025 I. Es dient zur Kenntnis, a) dass für die Erneuerung von Parkleitsystem und Verkehrsinformationstafeln durch ein einheitliches Verkehrsleit- und Informationssystem (VLIS) mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022, § 2237 (M 120/2022), Planungsmittel in Höhe von 500 T€ bewilligt und freigegeben wurden, von denen bereits 8.306,20 € (Stand 30.06.2025) verausgabt wurden; b) dass sich infolge des Ausschreibungsergebnisses für die HOAI-Planungsphasen technische Ausrüstung und Verkehrsanlagen 1-3 der Planungsmittelbedarf um 645 T€ auf 1.145 T€ erhöht hat. II. Die zusätzlichen erforderlichen Mittel für die Lph. 1-3 HOAI inkl. besonderer Leistungen in Höhe von rd. 645 T€ werden bewilligt und freigegeben. III. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die Deckung der zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 645 T€ über die Projektdefinitionen 5.001273 (100 T€), 5.006257 (200 T€), 5.010776 (250 T€) und 5.010777 (95 T€) erfolgt und IV. der Magistrat zu gegebener Zeit eine Bau- und Finanzierungsvorlage erstellt. V. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass sich die geschätzten Gesamtkosten für das Verkehrsleit- und Informationssystem auf 15.937 T€ erhöht haben. Begründung: Mit Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022, M 120/2022, wurden Planungsmittel für die ersten Planungsstufen des Verkehrs-Leit-und-Informations-System (VLIS) in Höhe von 500 TEUR freigegeben. Im Rahmen des VLIS sollen die technisch veralteten, abgekündigten und informationstechnisch unzureichend gesicherten Systeme des Parkleitsystems (PLS) und des Verkehrsinformationssystems mit den Verkehrsinformationstafeln (Infotafel) ersetzt werden. Im Vortrag wurde auf die fehlerhaften Daten im PLS, die technischen Defekte an den Infotafeln und den informationstechnischen Sicherheitslücken, wie z.B. LOG4j, eingegangen. Das Parkleitsystem wurde entsprechend Ende des 3. Quartal 2024 außer Betrieb genommen. Die Planung des VLIS wurde zwischenzeitlich weiter vorangetrieben. Abweichungen zwischen der vorangetriebenen Planung und dem ursprünglichen Gesamtkonzept "UVM 5 - Erstellung eines Gesamtkonzeptes für ein städtisches VerkehrsLeitInformationsSystem (VLIS)" ergaben sich vor allem bei den Maststandorten. Eine maßgeblich geänderte Randbedingung war die Mitteilung der StraßenBeleuchtung Rhein-Main (SRM), dass die Montage der VLIS-Anzeigetafeln aufgrund der statischen Belastung der Straßenbeleuchtungsmaste seitens der SRM nicht mehr genehmigungsfähig ist. An weiteren Standorten traten vergleichbare Probleme mit Altmasten auf, sodass nur drei von 58 Standorten ohne Weiteres weiterverwendet werden können. Dies wird absehbar zu einer Erhöhung der Gesamtkosten der Maßnahme führen (siehe Anlage 1 VLIS_Kostenschätzung_AKTUELL.pdf). Die Kostensteigerung der Gesamtsumme der Herstellung des VLIS hatte aber nach einer Überprüfung keine signifikante Auswirkung auf die Honorarkosten, weshalb das Vergabeverfahren nicht angehalten werden musste. Die Ausschreibung der HOAI-Leistungsphasen 1-3 für den technischen Fachplaner ist bereits erfolgt. Grundlage der Berechnung des Leistungshonorars war eine Kostenschätzung des Ingenieurbüros GEVAS aus dem Jahr 2021. Das Gesamtherstellungshonorar für die technischen Anlagen ergab sich aus der Gesamtsumme der signaltechnischen Anlagen und der Zentralentechnik in Höhe von 3.594 TEUR (netto) zu einem Betrag von ca. 513 TEUR (netto). Die Leistungsphasen 1-3 hatten hierin einen Anteil von ca. 169 TEUR (netto). Das Gesamthonorar für die verkehrstechnischen Anlagen basierte auf der Gesamtsumme von ca. 2.869 TEUR und ergab einen Betrag von ca. 205 TEUR (netto). Die Leistungsphasen 1-3 hatten hierin einen Anteil von ca. 115 TEUR (netto). Im Zuge der Auswertung der abgegebenen Angebote ergab sich jedoch ein unerwarteter Mehrbedarf von 645 TEUR an Planungsmitteln. Dabei zeigte sich, dass die Kostenschätzungen für die Standardleistungen sowohl bei den technischen Anlagen als auch bei den verkehrstechnischen Anlagen stimmig waren. Die Werte dieser Kostenschätzungen wurden zum Teil unterschritten. Die Kostensteigerung ist lediglich auf die abgefragten besonderen Leistungen zurückzuführen. Die besonderen Leistungen sind frei verhandelbare Honorarleistungen. Bei den besonderen Leistungen handelt es sich um Baugrunduntersuchungen, Suchschürfe und Trassenprüfungen, sowie den entsprechenden Verkehrssicherungsmaßnahmen für diese Leistungen an den geplanten Standorten des VLIS. Die ausführliche Untersuchung der geplanten Standorte ist für eine valide Bau- und Finanzierungsvorlage zwingend notwendig. Weiterhin kann mithilfe dieser Untersuchungen das Risiko von Verzögerungen bzw. Umplanungen während der Ausführungsphase, welche Zeit- und Kostenintensiv sind, minimiert werden. Die abgegebenen Preise für die besonderen Leistungen liegen deutlich über den geschätzten Kosten für diese Leistungen. Die Differenz zwischen angebotenen Preisen und Kostenschätzung ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen: · Aktuelle Marktsituation von sehr hohen Preisen für Tiefbauleistungen und Baugrundunter-suchungen, aufgrund hoher Auslastung der Firmen. · Kleinteiligkeit der Leistungen, für 58 Standorte müssen jeweils entsprechende Planauskünfte und Genehmigungen eingeholt, Kampfmittelfreimessungen durchgeführt sowie die Untersuchungsbereiche eingerichtet werden. · Die für die Kostenschätzung herangezogenen Erfahrungswerte und Preise beruhen auf dem Lichtsignalanlagen (LSA) Jahrestiefbau Leistungsverzeichnis und somit auf LSA-Maßnahmen, welche sich in der Regel auf den Knotenbereich der LSA begrenzen. · Die für das VLIS notwendigen Untersuchungen erstrecken sich hingegen über das gesamte Stadtgebiet. · Weiterhin sind in den angebotenen Preisen Nachunternehmeraufschläge enthalten, da die Ingenieurbüros nicht alle abgefragten Leistungen in Eigenleistung erbringen können. A. Zielsetzung Um die notwendigen Planungsleistungen der Lph. 1-3 vergeben zu können, müssen die Planungsmittel von 500 T€ auf 1.145 T€ erhöht werden (siehe Anlage 2 Planungsmittel). Die finanziellen Mittel zur Deckung des Mehrbedarfs können über die Projektdefinitionen, 5.001273 (Prio. LSA), 5.006257 (Ersatz VTE), 5.010776 (Digitalisierung von Mobilitätsdaten) und 5.010777 (RuG), bereitgestellt werden. Nach Abschluss der Planungsphasen 1-3 wird der Magistrat in die weitere Planung eintreten, mit dem Ziel, der Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und Finanzierungsvorlage zur Realisierung des neuen, integrierten VLIS vorzulegen. Beide Bewerber wurden bereits über die oben angeführte Problematik informiert und haben einer Verlängerung des Zuschlagzeitraumes zugestimmt. B. Alternativen Der Mehrkostenvorlage (MKV) nicht zu zustimmen hieße, dass der Zuschlag zur durchgeführten Ausschreibung nicht erfolgen kann. Die Ausschreibung wäre aufzuheben. Inhaltlich wäre die Ausschreibung mit geänderten besonderen Leistungen neu zu fassen. Dies würde bedeuten, dass Leistungen von unterschiedlichen Auftragnehmern (AN) durchgeführt werden müssten, welche zusätzlich vom Auftraggeber (AG) koordiniert werden müssten. Es ist zu erwarten, dass eine getrennte Ausschreibung der HOAI-Planungsleistungen und den besonderen Leistungen keinen relevanten wirtschaftlichen Vorteil erbringt. Weiterhin wird der Aufwand unverhältnismäßig erhöht. Mögliche Synergieeffekte durch die Bearbeitung beider Leistungspakete in einer Hand, werden nicht verwirklicht. Es entsteht eine erhebliche zeitliche Verzögerung bei der Weiterbearbeitung der Planung durch die Neufassung der Ausschreibungstexte und den erneuten Ausschreibungsverfahren. Angesichts der oben angeführten Gründe, sieht der Magistrat die Zustimmung zur MKV als alternativ los an. C. Lösung Grundlage des weiteren Projektfortschrittes, ist das Gesamtkonzept "UVM 5 - Erstellung eines Gesamtkonzeptes für ein städtisches VerkehrsLeitInformationsSystem (VLIS)". Inhalt dieses Gesamtkonzeptes ist unter anderem das Aufbereiten der einlaufenden Daten und Inhalte in der Integrierten-Gesamt-Leitzentrale (IGLZ), um diese in geeigneter Form online und auf den LED-Anzeigetafeln auszuspielen und anzuzeigen. Innerhalb des Zielbereiches wird der Parksuchverkehr gebündelt über sogenannte Parkringe (siehe Abbildung 1) geleitet. Im Nahbereich erfolgt eine Wegweisung zu freien Parkkapazitäten abzweigend vom Parkring. Die individuelle Wegweisung zu den einzelnen Parkhäusern erfolgt statisch, dynamische Informationen zu vorhandenen freien Parkmöglichkeiten werden nur an Entscheidungspunkten gegeben. Dabei wird die Anzahl freier Parkmöglichkeiten an den Entscheidungspunkten für die einzelnen Fahrtrichtungen zusammengefasst. Eine fest definierte weitere Unterteilung der Zielbereiche (Stadtmitte-Ost, Stadtmitte-West) wird nicht prinzipiell vorgesehen, ist aber mittels der flexiblen voll-dynamischen LED-Anzeigetafeln möglich. Abbildung 1: Verlauf der Parkringe Der Bereich am Hauptbahnhof Frankfurt am Main musste aufgrund der nicht feststehenden Planung des Bahnhofsvorplatzes zurückgestellt werden. Übersteigt der Umfang der anzuzeigenden Informationen aufgrund der begrenzten Anzeigefläche an einem Standort die Möglichkeiten zur Anzeige, so muss eine Priorisierung der Informationen erfolgen. Für die anzuzeigenden Informationen wird folgende Priorisierungsreihenfolge vorgesehen: · Verkehrsinformationen (Verkehrsbehinderungen, Straßensperrungen, Maßnahmen des Verkehrsmanagements auch für Teilnehmende des Umweltverbandes und Mobilitätseingeschränkte); · Umweltinformationen (Luftschadstoffbelastung, Wettereinflüsse); · Veranstaltungsinformationen (Hinweise zur Anfahrt, Vorzugsrouten); · Parkleitinformationen (freie Stellplätze); · Allgemeine Informationen (z. B. Vorankündigungen von Sperrungen oder Veranstaltungen, Verkehrssicherheitshinweise, Hinweise auf die Nutzung von Bus und Bahn). Eine Sonderrolle nehmen Warnhinweise zum Bevölkerungsschutz ein: Innerhalb der künftigen Warnarchitektur der Stadt Frankfurt am Main können die dynamischen Anzeigetafeln des VLIS selbstverständlich auch hierfür genutzt werden. Nach derzeitigem Planungsstand sind für das VLIS insgesamt 58 volldynamische LED-Tafeln zu berücksichtigen. Zur Weitergabe von relevanten Verkehrs- und Parkleitinformationen werden zwei unterschiedliche Größen von volldynamischen LED-Anzeigetafeln verwendet. Schildtyp a + b mit einer Schildabmessung von ca. 1.800 x 2.800 mm und Schildtyp c mit ca. 1.200 x 1.000 mm (siehe Abbildung 2). Abbildung 2: Schildertypen VLIS - Volldynamische Informationstafel Nach derzeitigem Planungsstand sind 37 Schilder des Typs a bzw. b und 21 Schilder des Typs c vorgesehen. Das Konzept sieht für die Schilder des Typs a + b relevante Verkehrsinformationen sowie Parkinformationen vor. Zusätzlich werden die 21 Schilder des Typs c für die Anzeige von Parkleitinformationen verwendet. Die Montage der Anzeigen erfolgt im Wesentlichen an neuen Aufstellvorrichtungen und daraus folgend neue Maststandorte. Voraussichtlich können drei Standorte mit bestehenden Aufstellvorrichtungen weiterverwendet werden. Für die Realisierung der neuen Aufstelleinrichtungen und der dazugehörigen Maststandorte sind Voruntersuchungen notwendig. Diese sind als besondere Leistungen durch den technischen Fachplaner durchzuführen. Ziel ist es hierbei möglichst große Synergieeffekte für die zeitliche Bearbeitung und Bauausführung zu gewinnen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: a) Finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsbeteiligung: - keine - 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Finanzierungsbedarf für die Planungsleistungen der HOAI-Leistungsphasen 1-3 2025: 1.145.000,00 € Bereits 2022 freigegeben: 500.000,00 € Zusätzlicher Bedarf: 645.000,00 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Die Gesamtkosten für die Realisierung des straßengestützten städtischen Verkehrsleit- und Informationssystems werden aktuell auf circa 15.937 T€ (brutto) geschätzt und setzen sich wie folgt zusammen: 1. Signaltechnische Arbeiten 4.727.000,00 € 2. Tiefbau und Kabelarbeiten 3.552.000,00 € 3. Zentralentechnik 520.000,00 € 4. Planung, Bauleitung und Überwachung 3.340.000,00 € 5. Sonstiges 339.000,00 € Summe 12.478.000,00 € Unvorhergesehenes 913.800,00 € (ca. 10% von Summe ohne 4 Planung, Bauleitung und Überwachung) Summe (netto) 13.391.800,00 € Mehrwertsteuer (19%) 2.544.442,00 € Summe (brutto) 15.936.242,00 € Gerundet 15.937.000,00 € 4. Jahresfolgekosten: Da sich das Projekt noch in der Planungsphase befindet, kann noch keine Aussage über die Jahresfolgekosten getroffen werden. a) Personalaufwendungen - / - b) Sachkosten - / - c) Kapitalkosten - / - 5. Jahreserträge: - / - 6. Leistungen Dritter: - / - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - / - 8. Sonstiges: - / - Anlage 1_Kostenschaetzung (ca. 43 KB) Anlage 2_Planungsmittel (ca. 34 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 120 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 53 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 157 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage M 157 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6843, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 66-0

  • Vergrößerung des Vorfluters Oberursel
    OFOB 8
    24.10.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2025, OF 662/8 Betreff: Vergrößerung des Vorfluters Oberursel Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. Verhandlungen mit der Stadt Oberursel aufzunehmen, damit der Vorfluter im Bereich des Urselbaches vergrößert wird, um sicher zu stellen das bei starkem Regen das Mischabwasser nicht mehr direkt in den Urselbach eingeleitet wird. Begründung: Bei größeren Regenereignissen kommt es immer öfter vor das der Urselbach stark nach Abwasser riecht und sich in ein trübes Gewässer verwandelt. Bei der Ortsbeiratssitzung wurde von Betriebsservice der Stadt Oberursel bestätigt, das bei größeren Wassermengen der Vorfluter des Klärwerkes Oberursel überläuft und das Wasser direkt in den Urselbach eingeleitet wird. Damit dies in der Zukunft weniger bis nicht vorkommt muss der Vorfluter vergrößert werden um die nun anfallenden Wassermengen aufnehmen zu können. Quelle Geoportal Frankfurt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7851 2025 Die Vorlage OF 662/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Baugebiet Sandelmühle
    OFOB 8
    24.10.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2025, OF 663/8 Betreff: Baugebiet Sandelmühle Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. Um Aufklärung warum der Gewässeruferstreifen bei der Planung und der Baugenehmigung des Baugebietes nicht eingehalten wird, obwohl dies eine gesetzliche Forderung ist. 2. Wie sollen diesen gesetzlichen Anforderungen nun eingehalten werden? 3. Welche weiteren Maßnahmen ergreift der Magistrat zur Sicherung der dortigen Gebäude und Grundstücke? Begründung: Die Begründung des Antrages erschließt sich aus dem Antragstext. Quelle Geoportal Frankfurt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1340 2025 Die Vorlage OF 663/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Abbildung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Gestaltung des Kunstraumes im Break 14
    OIBOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.10.2025, OIB 437 entstanden aus Vorlage: OF 1549/5 vom 06.10.2025 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: Gestaltung des Kunstraumes im Break 14 Der Magistrat wird gebeten, das Break 14 bei der Gestaltung des Kunstraumes im Break 14, Bruchfeldstraße 15, 60528 Frankfurt am Main finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro. Begründung: Im 1. Quartal 2026 soll der Kunstraum des Break 14 gestaltet werden. Dies soll gemeinsam mit den Jugendlichen erfolgen. Auf diese Weise werden die Jugendlichen aktiv in den Prozess einbezogen, übernehmen Verantwortung und können ihre eigenen Ideen einbringen. Für die Ausstattung werden unter anderem Tische und Stühle für Gruppenarbeiten, Staffeleien, Regale für Materialien, sowie Basismaterialien (Farben, Pinsel, Papier, Werkzeuge) benötigt. Ebenso ist eine Ausstellungsfläche, die es ermöglicht, die Kunstwerke der Jugendlichen unkompliziert auszustellen und in regelmäßigen Abständen neu zu bestücken, vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 847

  • Taktile Markierungen für Blinde im Urseler Weg
    OMOB 15
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7579 entstanden aus Vorlage: OF 383/15 vom 29.09.2025 Betreff: Taktile Markierungen für Blinde im Urseler Weg Der Magistrat wird gebeten, sich für eine Lösung im Urseler Weg einzusetzen, sodass blinde Anwohner den Stichweg zwischen den Hausnummern Urseler Weg 36 und 38 mit dem Blindenstock ertasten können. Begründung: Im Umfeld dieses Weges wohnen blinde Bürger, die den Weg nur schwer finden, weil links und rechts beidseitig Hofeinfahrten und Hauseingänge liegen. Blinde orientieren sich mit dem Stock an Zäunen und Mauern, was in diesem Fall nicht möglich ist. Ein "T" aus taktilen Platten, eingelassen im Gehweg, würde diesen Stichweg ertastbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 3 Aktenzeichen: 66-2

  • Vermüllung und missbräuchliche Nutzungen von städtischen Kleinstgrundstücken, die sich vor/neben/hinter Technikgebäuden und Schaltschränken der Netzdienste der Mainova AG befinden, abstellen
    OMOB 15
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7580 entstanden aus Vorlage: OF 384/15 vom 29.09.2025 Betreff: Vermüllung und missbräuchliche Nutzungen von städtischen Kleinstgrundstücken, die sich vor/neben/hinter Technikgebäuden und Schaltschränken der Netzdienste der Mainova AG befinden, abstellen Der Magistrat wird gebeten, sich der Vermüllung bzw. dem illegalen Abstellen von z. T. abgemeldeten Kfz-Anhängern und abgestellten Mülltonnen anzunehmen. Die betroffenen Flächen befinden sich in der Albert-Schweitzer-Straße neben den Hausnummern 10 und 58. Begründung: Auf den genannten Flächen stehen seit Jahren abgemeldete Schrottanhänger, bei denen die Hauptuntersuchung des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) abgelaufen ist. Dahinter liegen Sperrmüll und Einkaufswagen vor den Türen des Technikgebäudes. Anwohner sichteten dort nicht nur Ratten, sondern stören sich auch an dem verwahrlosten Anblick. Dort stehen auch private Mülltonnen und es liegen andere Gegenstände herum. Außerdem werden dort immer wieder Pkws abgestellt, die die Zugänge zu den Technikgebäuden und Schaltschränken blockieren. Um der Vermüllung und missbräuchlichen Nutzung Einhalt zu gebieten, bittet der Ortsbeirat darum, die Verursacher zu ermitteln und eine weitere derartige Nutzung zu untersagen. Ablagerungen sind zu entfernen. Um solche Dreckecken in Zukunft zu erschweren, sollten Einhausungen oder Absperrpfosten geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.11.2025, OF 393/15 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7783 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2026, ST 1058

  • Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-BeckerStraße in Nieder-Eschbach
    OMOB 15
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7581 entstanden aus Vorlage: OF 385/15 vom 04.10.2025 Betreff: Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-Becker-Straße in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, umgehend für eine Überprüfung und Sicherung der Rollschuhbahn an der Heinrich-Becker-Straße in Nieder-Eschbach zu sorgen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Bahn frei von Reißnägeln und anderen gefährlichen Gegenständen genutzt werden kann. Eine gefahrlose Nutzung der Sport- und Freizeitflächen ist im Interesse der gesamten Bevölkerung und insbesondere der Kinder und Jugendlichen, die die Rollschuhbahn aufsuchen. Begründung: Im Bereich der städtischen Rollschuhbahn wurde ein privates Schild angebracht, das auf die mögliche Anwesenheit von Reißnägeln hinweist. Dies stellt eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer dar. Neben dem Risiko von Stürzen können insbesondere Verletzungen an den Füßen und Infektionen entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 420 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Er wird insbesondere nochmal darauf hingewiesen, dass die Erledigung dringend ist, da der Zustand auf der Rollschuhbahn eine Gefahr für alle Nutzerinnen und Nutzer darstellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52-2

  • Verkehrssicherheit auf dem Fahrradweg zwischen Nieder-Erlenbach und NiederEschbach
    OMOB 15
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7582 entstanden aus Vorlage: OF 386/15 vom 04.10.2025 Betreff: Verkehrssicherheit auf dem Fahrradweg zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, auf dem neu geschaffenen Radweg aus Nieder-Erlenbach kommend Richtung Nieder-Eschbach geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer, die von dem Radweg auf die schnell befahrene Niedererlenbacher Straße geführt werden, einzuleiten. Dazu können beispielsweise gehören: 1. Prüfung einer alternativen, sichereren Radwegeführung abseits der Hauptverkehrsstraße; 2. Einrichtung zusätzlicher Schutzmaßnahmen (z. B. baulich abgetrennter Radstreifen, Geschwindigkeitsreduzierung, Zebrastreifen oder Ampelanlagen); 3. klare und sichere Beschilderung für alle Verkehrsteilnehmer. Ziel ist es, die Sicherheit aller Radfahrenden - insbesondere der Kinder auf ihrem Schulweg - nachhaltig zu gewährleisten und eine attraktive, gefahrenarme Nutzung des Radweges sicherzustellen. Begründung: Die neu geschaffene Radwegeführung entlang der Niedererlenbacher Straße führt derzeit Radfahrerinnen und Radfahrer sowie viele Schulkinder, die aus Nieder-Erlenbach kommen und in Richtung Nieder-Eschbach fahren, unmittelbar auf die schnell befahrene Straße, die auch noch abschüssig ist. Dies stellt ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar, insbesondere auf dem täglichen Schulweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 324 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66-2

  • Verkürzung der Leerungsintervalle am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße auf Höhe der Kirche St. Stephanus
    OMOB 15
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7583 entstanden aus Vorlage: OF 387/15 vom 04.10.2025 Betreff: Verkürzung der Leerungsintervalle am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße auf Höhe der Kirche St. Stephanus Der Magistrat wird gebeten, dafür zu Sorge zu tragen, dass die Leerungsintervalle des Abfalleimers an der Bushaltestelle vor der Kirche St. Stephanus verkürzt werden. Begründung: Der dort aufgestellte Abfalleimer ist häufig überfüllt, sodass sich der Müll auf dem Boden verteilt. Dies führt nicht nur zu einem unschönen Erscheinungsbild vor der Kirche, sondern auch zu einer erhöhten Verschmutzung der Umgebung. Durch eine häufigere Leerung könnte das Problem wirksam behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 238 Antrag vom 22.04.2026, OF 1/15 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 63 Aktenzeichen: 92-13

  • Stadtteilküchen für Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7586 entstanden aus Vorlage: OF 1428/5 vom 08.05.2025 Betreff: Stadtteilküchen für Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - ob und an welchen Standorten in den Stadtteilen Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen die Einrichtung einer Stadtteilküche im städtischen Eigenbetrieb möglich ist; - wie eine solche Stadtteilküche so gestaltet werden kann, dass sie für alle Bürger*innen des Stadtteils gut erreichbar ist; - ob gewährleistet werden kann, dass dort täglich gesunde Mahlzeiten zu einem möglichst niedrigen Preis pro Portion angeboten werden. Begründung: Die Einrichtung von Stadtteilküchen im Eigenbetrieb der Stadt Frankfurt kann ein wichtiger Schritt sein, um das soziale Miteinander in den Stadtteilen zu stärken und die Versorgung mit gesunden, bezahlbaren Mahlzeiten für alle zu gewährleisten. Stadtteilküchen sind öffentlich zugängliche Orte im Stadtteil, an denen alle Bürger*innen die Möglichkeit haben, gemeinsam günstig und gesund zu essen. Solche Küchen sind heute mehr als reine Essensausgaben: Sie können als moderne Begegnungsorte dienen, die Gemeinschaft und Teilhabe fördern, und sind Teil einer zukunftsorientierten öffentlichen Infrastruktur, die auf die Bedürfnisse der Stadtgesellschaft eingeht. Stadtteilküchen leisten einen Beitrag zur Sorge-Infrastruktur, indem sie nicht nur günstige und gesunde Mahlzeiten bieten, sondern auch soziale Kontakte ermöglichen und gemeinschaftliches Leben im Quartier fördern. Sie entlasten insbesondere Menschen mit geringem Einkommen, stehen aber ausdrücklich allen offen und wirken damit Isolation und Einsamkeit entgegen. Darüber hinaus bieten Stadtteilküchen die Chance, regionale und nachhaltige Lieferketten zu stärken. Durch den bevorzugten Einkauf von regionalen Lebensmitteln aus ökologisch verantwortungsvoller Erzeugung können lokale Wertschöpfung und eine umweltfreundliche Ernährung gefördert werden. Damit wirken Stadtteilküchen als Ankerpunkte für eine nachhaltige Stadtentwicklung und regionale Wirtschaftskreisläufe. Die Stadt Frankfurt hat sich mit der Unterzeichnung des Milan Urban Food Policy Pact 2015 verpflichtet, ein faires, nachhaltiges und inklusives Ernährungssystem zu fördern. Die Einrichtung von Stadtteilküchen wäre ein konkreter Schritt, diese Selbstverpflichtung mit Leben zu füllen. Mit den mehr als 20 Saalbauten verfügt die Stadt Frankfurt bereits heute über Räumlichkeiten, in denen sich Stadtteilküchen als dringend notwendige soziale Infrastruktur einrichten ließen. Mit Stadtteilküchen kann die Stadt Frankfurt im Ortsbezirk einen wichtigen Beitrag zu mehr Ernährungsgerechtigkeit, sozialer Teilhabe und nachhaltiger Stadtentwicklung leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 206 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 51

  • Notwendige Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Anwohner in Niederrad bei Großveranstaltungen im Waldstadion ergreifen
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7587 entstanden aus Vorlage: OF 1511/5 vom 22.08.2025 Betreff: Notwendige Maßnahmen zum Schutz der Interessen der Anwohner in Niederrad bei Großveranstaltungen im Waldstadion ergreifen Der Magistrat wird gebeten, zeitnah alle notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit die berechtigten Interessen der Anwohner Niederrads nicht länger hinter den Interessen der Veranstalter und Bersucher*innen von Großveranstaltungen im Waldstadion (Deutsche Bank Park) zurückstehen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Zufahrt der Anwohner in ihre Wohnstraßen sowie die behinderungsfreie Durchfahrt von Feuerwehr und Fahrzeugen der Rettungsdienste gewährleistet ist und Besucher*innen von Veranstaltungen im Waldstadion keine Parkplätze im Stadtteil blockieren und ein Verkehrschaos verursachen. Dazu sind Sicherheitspersonal und Ordnungskräfte im notwendigen Umfang bereitzustellen und notfalls den Veranstaltern in Rechnung zu stellen. Begründung: Seit Jahren ist bekannt, in welch unerträglichem Umfang die Anwohner Niederrads durch die Begleiterscheinungen der Großveranstaltungen im Waldstadion belastet werden: Lärm, Verkehrschaos und Müll. Aktuell haben Anwohner beschrieben, dass ihnen inzwischen durch Verkehrslenkungsmaßnahmen die Zufahrt in ihre Wohnstraße unmöglich gemacht wurde und die zuständigen Ämter auf diesbezügliche Anfragen und Beschwerden nicht angemessen reagieren. Das muss umgehend aufhören! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 265 Aktenzeichen: 32-4

  • Situation Shuttlebus IGS Süd zum Hessenkolleg
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7588 entstanden aus Vorlage: OF 1525/5 vom 29.08.2025 Betreff: Situation Shuttlebus IGS Süd zum Hessenkolleg Der Magistrat wird gebeten, einen reibungslosen Ablauf des Shuttlebusverkehrs zwischen der IGS Süd und dem Auslagerungsstandort Hessenkolleg zu gewährleisten. Begründung: Der Shuttlebusverkehr der IGS Süd ist in keiner Weise den Gegebenheiten entsprechend installiert worden. Dadurch, dass die Klassen fünf bis sieben der IGS Süd in einer Hauruckaktion in das Hessenkolleg an den Biegweg verlegt wurden und offensichtlich nicht genügend Zeit war, einen leistungsfähigen Bustransport zu organisieren, sind in diesem Fall die Schülerinnen und Schüler die Leidtragenden. Gerade am Anfang der Auslagerung muss es eine zuverlässige Lösung, die auch belastbar ist, geben. Berichte von besorgten Eltern dokumentieren die Missstände. Der Shuttlebus der IGS Süd der Linie 2 (Oberrad) ist am Dienstag, dem 26. August 2025 nicht wie geplant gefahren. Der eigentliche Haltepunkt befindet sich gegenüber dem Profi-Getränkeshop in der Offenbacher Landstraße, an dem schon einige Kinder gewartet haben. Der Bus hielt aber ein Stück weiter weg vor dem REWE-Markt. Nur der Aufmerksamkeit einiger Kinder war es zu verdanken, dass alle Schüler den Bus erreichen konnten. Der Bus sei auch eine andere Strecke gefahren (über die Autobahn). Einige Kinder haben daraufhin Angst bekommen. Für die Rückfahrt habe sich auch eine Änderung ergeben und der Bus habe nicht wie üblich an der vereinbarten Haltestelle auf der Ludwig-Landmann-Straße gewartet, sondern weiter links, so dass die Kinder hätten rennen müssen, um den Bus nach Hause zu erreichen. Weitere ähnliche Ereignisse haben sich in den letzten Tagen und Wochen zugetragen. Offenbar sind ständig wechselnde Informationen der IGS Süd auf deren Internetseite auch nicht hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 28 Aktenzeichen: 40-1

  • Vorschlag einer Neukonzeption für den Waldspielpark Scheerwald anfertigen und vorstellen
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7589 entstanden aus Vorlage: OF 1529/5 vom 18.09.2025 Betreff: Vorschlag einer Neukonzeption für den Waldspielpark Scheerwald anfertigen und vorstellen Vorgang: OM 5619/24 OBR 5; ST 1649/24 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zeitnah einen Vorschlag zur Neukonzeption des Waldspielparks Scheerwald vorzulegen, wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1649, angekündigt. Dieser Vorschlag sollte auf Grundlage der Bedarfserhebung entwickelt und die Anregungen des Ortsbeirats sowie der Kinderbeauftragten für Oberrad berücksichtigt werden. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat sich mit seiner Anregung vom 07.06.2024, OM 5619, intensiv mit der Verbesserung des Waldspielparks Scheerwald beschäftigt und den Magistrat gebeten, konkrete Maßnahmen umzusetzen, wie z. B. die Erneuerung maroder Bänke, die Installation von Basketballkörben und Fahrradständern, die Modernisierung der Minigolfanlage, die Aufstellung einer Pumptrack- und Seniorenfitnessanlage, die Prüfung einer Laufbahn und die Wiederherstellung der Tischtennisplatten. Seit der Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1649, ist jedoch ein weiteres Jahr verstrichen, ohne dass Informationen über die Erstellung einer Neukonzeption oder einen Zeitplan für deren Umsetzung vorliegen. Der Scheerwald verkommt zusehends. Eine zeitnahe Vorlage des Vorschlags ist dringend erforderlich, damit der Ortsbeirat die Planungen konstruktiv begleiten, notwendige Maßnahmen priorisieren und die Interessen der Kinder, Anwohnerinnen und Anwohner sowie weiterer Nutzerinnen und Nutzer des Waldspielparks angemessen berücksichtigen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5619 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1649 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 38 Aktenzeichen: 67-0

  • Prüfung der Machbarkeit einer direkten Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7590 entstanden aus Vorlage: OF 1530/5 vom 18.09.2025 Betreff: Prüfung der Machbarkeit einer direkten Abfahrt von der A 661 vom Kaiserlei aus kommend zur Babenhäuser Landstraße Vorgang: OM 3074/18 OBR 5; ST 1583/18; OM 3918/18 OBR 5; ST 1830/19; OM 5404/19 OBR 5; ST 394/20; ST 1432/20 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung einer direkten Abfahrt von der A 661, aus Richtung Kaiserlei kommend, zur Babenhäuser Landstraße möglich ist. Im Rahmen dieser Prüfung soll zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, die verkehrsplanerische, finanzielle, ökologische und städtebauliche Aspekte berücksichtigt. Begründung: Eine direkte Abfahrt von der A 661 zur Babenhäuser Landstraße würde die Verkehrslage im südlichen Stadtbereich spürbar verbessern. Sie könnte den innerstädtischen Verkehr entlasten, die Erreichbarkeit für Anwohner, Gewerbetreibende und Pendler optimieren und gleichzeitig die Verkehrssicherheit an bestehenden Zufahrten erhöhen. Frühere Anträge und Prüfungen (z. B. OM 3074/18, ST 1583/18; OM 3918/18, ST 1830/19, OM 5404/19, ST 394/20, ST 1432/20) haben bereits auf den Bedarf einer solchen Abfahrt hingewiesen. Angesichts der zunehmenden Verkehrsdichte und neuer Planungsgrundlagen ist es sinnvoll, die Machbarkeit erneut systematisch zu prüfen. Eine Machbarkeitsstudie als erster Schritt ermöglicht es, fundiert zu entscheiden, ob und in welcher Form die Abfahrt unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3074 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1583 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3918 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1830 Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5404 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 394 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1432 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 242 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1338 Aktenzeichen: 61-12

  • Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) VI
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7591 entstanden aus Vorlage: OF 1531/5 vom 19.09.2025 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) VI Vorgang: OM 3657/14 OBR 5; ST 209/15; OM 2330/17 OBR 5; ST 377/18; OM 4709/19 OBR 5; ST 1835/19; OM 2318/22 OBR 5; ST 2251/22; OM 4434/23 OBR 5; ST 7/24 Der Magistrat wird gebeten, noch nicht verfugte Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere in der Paradiesgasse und auf dem Paradiesplatz, dauerhaft ausfugen zu lassen. Ferner sind schadhafte Stellen in den bereits verfugten Bereichen auszubessern. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass das Kopfsteinpflaster in Alt-Sachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugt wird. Im Jahr 2015 sollten hierzu zunächst die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Mit Stellungnahmen vom 19.02.2018, ST 377, vom 16.09.2018, ST 1835, vom 26.09.2022, ST 2251 und vom 08.01.2024 (ST 7), teilte der Magistrat erneut mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Alt-Sachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugt worden; die Paradiesgasse und der Paradiesplatz sind noch gänzlich unverfugt. Insofern bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat erneut darum die Verfugung, möglichst zeitnah, zu veranlassen. Zudem ist der bereits verfugte Epoxidharzmörtel an einigen Stellen spröde und durch Kehrtätigkeiten aus den Fugen geputzt worden. Die schadhaften Stellen sollten zeitnah erneut verfugt werden. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw., verunreinigt sind und Stolperfallen bilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1835 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2318 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2251 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 7 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 333 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2026, ST 1228 Beratung im Ortsbeirat: 5

  • Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7592 entstanden aus Vorlage: OF 1533/5 vom 03.10.2025 Betreff: Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegässchen so instand zu setzen, dass alle Notwendigkeiten erfüllt sind, um den Weg als Schulweg deklarieren zu können. Begründung: Bei einem Vor-Ort-Termin am 29.08.2025 wurde erneut festgestellt, dass der Stichweg als wichtige Verbindungsachse im Stadtteil erhebliche Mängel aufweist. Aufgrund seiner Funktion als zentraler Verbindungspunkt ist eine vollumfängliche Instandsetzung zwingend erforderlich. Besonders hervorzuheben ist, dass dieser Weg von zahlreichen Schülerinnen und Schülern täglich genutzt wird. Um die Sicherheit und Verlässlichkeit des Schulwegs dauerhaft zu gewährleisten, ist es notwendig, den Stichweg offiziell als Schulweg auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 509 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Schulbus für den Lerchesberg einrichten
    OMOB 10
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7593 entstanden aus Vorlage: OF 1534/5 vom 03.10.2025 Betreff: Schulbus für den Lerchesberg einrichten Der Magistrat wird gebeten, für den Lerchesberg einen Schulbus einzurichten. Begründung: Seit nunmehr fünf Jahren wird der Stichweg Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen nicht als offizieller Schulweg anerkannt. Der derzeit deklarierte Weg führt in Richtung Louisa Bahnhof und anschließend wieder über den Sachsenhäuser Landwehrweg zurück. Für die betroffenen Kinder bedeutet dies einen erheblichen Umweg mit starker körperlicher Belastung und ist weiter als die zulässigen zwei Kilometer Laufweg. Ein Schulbus ist daher einzusetzen, um den Kindern einen sicheren und zumutbaren Schulweg zu ermöglichen. Zugleich entlastet dies auch die Eltern, die derzeit gezwungen sind, ihre Kinder individuell zu begleiten oder mit dem Auto zu fahren. Der Einsatz eines Schulbusses ist somit sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch im Sinne einer familienfreundlichen Infrastruktur geboten. (Bild aus der App Karten als Beispiel für einen Schulweg von 3km -> 2 km max. Laufweg sind bei kleinen Kindern angedacht) Quelle: App Apple Karten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 27 Aktenzeichen: 40-1

  • Verkehrssicherheit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung erhöhen - Straßenquerung durch akustische Signale sichern
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7594 entstanden aus Vorlage: OF 1535/5 vom 20.09.2025 Betreff: Verkehrssicherheit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung erhöhen - Straßenquerung durch akustische Signale sichern Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlagen im Kreuzungsbereich Darmstädter Landstraße/Mailänder Straße/Altes Schützenhüttengäßch en mit akustischen Signalen auszustatten, um blinden bzw. sehbehinderten Menschen eine sichere Querung der Fahrbahn zu ermöglichen. Begründung: Die oben genannte Ampelanlage ist nicht mit einem akustischen Signal ausgestattet. Blinde bzw. sehbehinderte Menschen (ohne Begleitung) können die Straße nicht eigenständig queren. Die Installation eines akustischen Signals ist dringend geboten. Mit dieser Maßnahme wird ein wichtiger Beitrag zu mehr Inklusion im Straßenverkehr geleistet und blinde bzw. sehbehinderte Menschen erhalten so die Möglichkeit, selbstständig und sicher am öffentlichen Leben teilzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 268 Aktenzeichen: 32-1

  • Schluss mit Wildpinklern und Müll am Kinderhaus Affentorplatz
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7595 entstanden aus Vorlage: OF 1536/5 vom 18.09.2025 Betreff: Schluss mit Wildpinklern und Müll am Kinderhaus Affentorplatz Der Magistrat wird gebeten, die Hecke um den Müllplatz der Caritas am Affentorplatz durch eine Mauer mit durchgehender glatter Oberfläche zu ersetzen. Die glatte Oberfläche soll dann mit superhydrophobem Lack, sogenanntem Anti-Pinkel-Lack, versehen werden, wie er beispielsweise in Hamburg und in Gelsenkirchen bereits erfolgreich gegen Wildpinkler eingesetzt wird. Der untere Teil der Tür des Kinderhauses (Affentorplatz 8) sowie die Fassade des Kinderhauses (bis auf die Höhe von ca. einem Meter) wird ebenfalls mit transparentem superhydrophobem Lack versehen. Zudem soll auf dem versiegelten Bereich zwischen Bushaltestelle Affentorplatz und dem östlichen Affentorhaus eine barrierefreie Miet-Toilettenkabine (z. B. TOI TOI) aufgestellt werden, die für den ganzjährigen Betrieb geeignet ist. Diese soll so positioniert werden, dass die Toilette von der Busspur aus durch das Servicefahrzeug gereinigt werden kann (Abstand weniger als fünf Meter zur Straße). Ferner sollen an der Grünfläche am Affentorplatz größere Abfallbehälter (Müllgaragen) aufgestellt werden. Begründung: Der Platz vor dem Kinderhaus am Affentorplatz und dabei insbesondere der Müllplatz der Einrichtung für Wohnungslose sind ein beliebter Ort für Wildpinkler, die Alt-Sachsenhausen zum Feiern aufsuchen. Weiterhin halten sich auf dem Platz viele Wohnsitzlose auf, von denen einige Hausverbot in der benachbarten Einrichtung für Wohnungslose haben, um dort Alkohol und anderes zu konsumieren. Auch sie verrichten ihr "Geschäft" auf dem Platz. Der Ortsbeirat begrüßt die vor Kurzem aufgestellte Komposttoilette an der Straße Neuer Wall vor dem Spielplatz. Diese wird von Spielplatzgängern, Partygängerinnen und Partygängern sowie von Passanten rege genutzt. Wohnsitzlose und viele andere verrichten ihr "Geschäft" leider weiterhin vor dem Kinderhaus und um den besagten Müllplatz herum. Weiterhin werden Komposttoiletten in der kalten Jahreszeit monatelang eingelagert. Das Kinderhaus benötigt jedoch eine kontinuierliche Lösung, zumal dessen Arbeit und das Recht der Kinder auf Gesundheit, Spiel und Freizeit durch die Situation erheblich beeinträchtigt werden. Die genannten Maßnahmen sind zur Verbesserung der Situation dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Instandsetzung des Köhlerweges
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7596 entstanden aus Vorlage: OF 1537/5 vom 18.09.2025 Betreff: Instandsetzung des Köhlerweges Der Magistrat wird gebeten, die Unebenheiten auf dem Köhlerweg (Schlaglöcher, Schwellen und Risse) kurz hinter der Schranke am Waldparkplatz Isenburger Schneise (siehe Foto und Google-Maps-Auszug) instand setzen zu lassen. Foto: Fabian Budde Quelle: googlemaps.com Begründung: Der Köhlerweg wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Der Zustand des Weges ist an der genannten Stelle nicht akzeptabel. Durch die vorhandenen Unebenheiten besteht ein erhebliches Gefahrenpotenzial, insbesondere für Radfahrende. Zur Gefahrenprävention ist die Stelle daher schnellstmöglich auszubessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 485 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0

  • Hundekotbeutelspender am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße
    OMOB 10
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7597 entstanden aus Vorlage: OF 1538/5 vom 21.09.2025 Betreff: Hundekotbeutelspender am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der begrünten Fläche am Ziegelhüttenweg/Ecke Teplitz-Schönauer-Straße einen Hundekotbeutelspender aufzustellen. Paten dafür haben sich bereits gefunden. Die Anschrift der Paten wird separat mitgeteilt. Begründung: In der näheren Umgebung und entlang des Ziegelhüttenweges gibt es mehrere Grünflächen, auf denen Hunde ausgeführt werden. Mehrfach wurde seitens der Nachbarschaft der Wunsch nach einem Hundekotbeutelspender geäußert. Der vorgeschlagenen zentrale Standort würde sich dafür gut eignen. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2104 Aktenzeichen: 67-0

  • Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichern
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7598 entstanden aus Vorlage: OF 1539/5 vom 18.09.2025 Betreff: Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichern Vorgang: OM 4730/23 OBR 5; ST 402/24; V 1230/25 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Gleisanlage am 2023 abgerissenen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg, wie in der Stellungnahme vom 19.02.2024, ST 402, angekündigt, auf beiden Seiten der Gleisanlage absichern zu lassen. Begründung: Der Fußgängersteg über die Gleisanlage zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg ist im Herbst 2023, also vor zwei Jahren, abgerissen worden. Mit einem Neubau ist scheinbar in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Wie in der Stellungnahme ST 402 mitgeteilt, liegt kein konkreter Zeitplan für den Neubau vor. Ebenfalls wurde in dieser Stellungnahme mitgeteilt, dass der Magistrat eigenmächtig tätig wird, wenn keine Einigung mit der Deutschen Bahn bzgl. der Absicherung vorliegt. Da es immer wieder Gleisübertritte auch von Jugendlichen und Kindern an dieser Stelle gibt, muss diese vor Übertritten besser abgesichert werden. Der zurzeit vorhandene Holzlattenzaun ist zum Teil defekt und dient auch nur notdürftig als Hindernis. Daher ist es dringend erforderlich beide Seiten der Gleisanlage so abzusichern, dass kein Überqueren möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4730 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 402 Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1230 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 628 Antrag vom 23.04.2026, OF 3/5 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2026, OM 75 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

  • Einrichtung einer Hundewiese an der SandhofSchleife
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7599 entstanden aus Vorlage: OF 1540/5 vom 09.10.2025 Betreff: Einrichtung einer Hundewiese an der Sandhof-Schleife Der Magistrat wird gebeten, auf der Sandhof-Schleife neben dem eingezäunten Spielgelände des Kinder- und Jugendheims eine eingezäunte Hundewiese einzurichten. Begründung: Bewohner der Paul-Ehrlich-Straße haben gegenüber dem Ortsbeirat den entsprechenden Wunsch geäußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 202 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0

  • Antrag auf Einrichtung von Fahrradabstellplätzen im Großen Hasenpfad in Sachsenhausen
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7600 entstanden aus Vorlage: OF 1541/5 vom 03.10.2025 Betreff: Antrag auf Einrichtung von Fahrradabstellplätzen im Großen Hasenpfad in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, im Großen Hasenpfad im Stadtteil Sachsenhausen die Einrichtung geeigneter Standorte für Fahrradabstellplätze zu prüfen und umzusetzen. Die Anlagen sollen so gestaltet werden, dass auch größere Fahrräder, insbesondere Lastenräder, sicher abgestellt werden können, ohne dass Parkraum vernichtet wird. Begründung: Im Großen Hasenpfad gibt es derzeit keine ausgewiesenen Fahrradabstellmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum. Die steigende Zahl an Fahrrädern, insbesondere Lastenrädern, erfordert eine sichere und alltagstaugliche Infrastruktur. Sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder tragen dazu bei, Behinderungen auf Gehwegen und Gefährdungen durch unsachgemäß abgestellte Fahrräder zu vermeiden. Nach § 12 StVO ist das Abstellen von Fahrzeugen - hierzu zählen auch Fahrräder - auf Gehwegen und an Stellen, an denen sie den Verkehr gefährden oder behindern, unzulässig. Durch die Einrichtung von ausgewiesenen Fahrradabstellplätzen wird sowohl die Verkehrssicherheit erhöht als auch die Ordnung im Straßenraum verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 515 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

  • Einrichtung eines Quartiersmanagements für die Heimatsiedlung
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7601 entstanden aus Vorlage: OF 1542/5 vom 18.09.2025 Betreff: Einrichtung eines Quartiersmanagements für die Heimatsiedlung Vorgang: OM 5764/24 OBR 5; ST 1755/24 Der Magistrat wird gebeten, ein Quartiersmanagement für die Heimatsiedlung einzurichten. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat sich bereits in seinem Antrag vom 05.07.2024, OM 5764, für die Einrichtung eines Quartiersmanagements in der Heimatsiedlung ausgesprochen. Ziel ist es, die sozialen, städtebaulichen und nachbarschaftlichen Herausforderungen im Quartier wirksam zu begleiten und die Entwicklung des Stadtteils zu fördern. In seiner Stellungnahme vom 07.10.2024, ST 1755, verweist der Magistrat auf bestehende Strukturen sowie allgemeine Förderinstrumente. Ein Austausch sollte im Herbst 2024 zwischen dem Sozialrathaus Sachsenhausen und der Stabsstelle Planung, Entwicklung und sozialraumorientierte Hilfen stattfinden, um die Situation in Sachsenhausen, insbesondere in der Heimatsiedlung, intensiver zu betrachten. Ergebnisse dieses Austauschs sind dem Ortsbeirat nicht bekannt. Gerade in der Heimatsiedlung bestehen aufgrund der dortigen sozialen Strukturen erhebliche Bedarfe für eine kontinuierliche, niedrigschwellige Anlauf- und Koordinierungsstelle vor Ort. Der Abenteuerspielplatz Wildgarten setzt sich für die Kinder im Viertel ein und bietet ein warmes Mittagessen. Es fehlt dennoch an instand gesetzten, sauberen und gut beleuchteten Räumen für Kinder und Jugendliche. Viele andere Initiativen unterstützen die Heimatsiedlung ehrenamtlich. All diese lokalen Akteurinnen und Akteure leisten vorbildliche Arbeit, aber es fehlt ihnen an Ressourcen, Koordination, Unterstützung und Beratungsangeboten. Ein Quartiersmanagement könnte insbesondere: - die Vernetzung lokaler Akteurinnen und Akteure stärken; - die Bewohnerinnen und Bewohner aktiv einbinden und Beteiligungsprozesse fördern; - bestehende Angebote besser bündeln und zugänglich machen; - die soziale Integration und das Zusammenleben im Quartier nachhaltig verbessern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat nochmals gebeten, die Einrichtung eines Quartiersmanagements in der Heimatsiedlung mit Nachdruck zu prüfen und zeitnah konkrete Umsetzungsvorschläge zu erstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5764 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1755 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 205 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 51

  • Mehr Verkehrssicherheit für den Fußverkehr in der Schweizer Straße
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7602 entstanden aus Vorlage: OF 1543/5 vom 24.09.2025 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit für den Fußverkehr in der Schweizer Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Schweizer Straße Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Fußverkehr zu ergreifen, insbesondere den früher vorhandenen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) im Bereich Schweizer Straße/Schwanthalerstraße wiederherzustellen. Begründung: Die Schweizer Straße mit ihren zahlreichen Geschäften, Arztpraxen, Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Cafés und Apfelweinkneipen ist ein lebendiges Zentrum im Frankfurter Süden und hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Hier sind viele Menschen zu Fuß unterwegs. In unmittelbarer Umgebung befinden sich fünf Schulen und eine Seniorenwohnanlage. Die Straße ist als Schulweg ausgewiesen. Wegen der direkten Verbindung zur Innenstadt ist allerdings das Verkehrsaufkommen von Pkws und Lkws besonders hoch. Gleichzeitig ist hier die Verkehrsinfrastruktur für den Fußverkehr unzureichend: Die Gehwege sind teilweise schmal und vielfach nicht barrierefrei. Sichere Querungsmöglichkeiten entsprechen nicht der Situation vor Ort. Bis vor einigen Jahren war an der Kreuzung Schweizer Straße/Schwanthalerstraße ein Zebrastreifen, der intensiv genutzt wurde. Trotz des unverändert hohen Querungsbedarfs wurde er zurückgebaut. Der nächstgelegene sichere Überweg mit Ampelanlage am Schweizer Platz bedeutet für viele einen erheblichen Umweg und lange Wartezeiten. Daher wird die Schweizer Straße weiterhin häufig an der gewohnten Stelle überquert - oftmals unter Gefährdung der eigenen Sicherheit. Auch zahlreiche Schulkinder queren dort die Straße, wenn sie es eilig haben. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Von der Schwanthalerstraße aus kommend liegt die Schule in unmittelbarer Sichtweite. Immer wieder kommt es zu Unfällen. Im September dieses Jahres wurde eine Frau angefahren, im letzten Jahr wurde an der Kreuzung ein Schulkind verletzt. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit - insbesondere für den Fußverkehr - sowie zur Unterstützung einer fußgängerfreundlichen Stadtgestaltung ist die Wiedereinrichtung des Zebrastreifens erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 188 Antrag vom 05.02.2026, OF 1673/5 Anregung an den Magistrat vom 27.02.2026, OM 8236 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

  • Museumsufer - mehr Sicherheit für den Fußverkehr am Schaumainkai
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7603 entstanden aus Vorlage: OF 1544/5 vom 07.10.2025 Betreff: Museumsufer - mehr Sicherheit für den Fußverkehr am Schaumainkai Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie am Museumsufer - einer der bedeutendsten Kultur- und Erholungszonen Frankfurts - sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr über den Schaumainkai geschaffen werden können und mit welchen Maßnahmen die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen wirksam sichergestellt werden kann. Der Schaumainkai gilt als Unfallschwerpunkt. Insbesondere wird der Magistrat gebeten zu prüfen: 1. Eiserner Steg/südliche Seite: Wie können die Ampelschaltung und der Fußgängerüberweg so gestaltet werden, dass Sicherheit, Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit, auch für mobilitätseingeschränkte Personen, gewährleistet sind? 2. Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung: Welche Maßnahmen eignen sich zur konsequenten Durchsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung, z. B. bauliche Verkehrsberuhigungen, stationäre oder mobile Geschwindigkeitskontrollen, deutliche Bodenmarkierungen (Piktogramme) oder zusätzliche Beschilderungen? Begründung: Der Schaumainkai ist eine stark befahrene Bundesstraße, deren gerade Streckenführung zu überhöhter Geschwindigkeit verleitet. Zugleich durchschneidet die Straße das international bekannte Museumsufer, das sowohl touristisch von großer Bedeutung ist als auch von vielen Frankfurterinnen und Frankfurtern als Naherholungsgebiet genutzt wird. Täglich überqueren zahlreiche Menschen, auch Familien mit Kindern, ältere sowie mobilitätseingeschränkte Personen die Straße, um zwischen den Museen und dem Mainufer zu wechseln. Querungsmöglichkeiten bestehen derzeit fast ausschließlich an den Brückenampeln, was für viele Menschen beschwerliche Umwege bedeutet. Daher überqueren zahlreiche Passantinnen und Passanten - oftmals unter hohem Risiko - die Straße, dort wo es für sie sinnvoll ist. Vor einigen Monaten kam es zu einem tödlichen Unfall, als ein älterer Mann beim Überqueren des Schaumainkais von einem Fahrzeug erfasst wurde. Um die Sicherheit am Museumsufer nachhaltig zu verbessern und den besonderen Belangen von Fußgängerinnen und Fußgängern gerecht zu werden, sind sichere Querungsmöglichkeiten sowie wirksame Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung dringend erforderlich. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 508 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

  • Rattenplage in der Heimatsiedlung
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7604 entstanden aus Vorlage: OF 1548/5 vom 29.08.2025 Betreff: Rattenplage in der Heimatsiedlung Der Magistrat wird gebeten, in der Heimatsiedlung Maßnahmen gegen den massiven Rattenbefall einzuleiten. Begründung: Seit Ende 2024 gibt es einen massiven Rattenbefall in der Heimatsiedlung. Hiervon sind insbesondere die Kellerräume der Häuser betroffen. Das Ordnungsamt war zuletzt im Juni 2025 vor Ort. Die notwendigen Maßnahmen wurden aber bisher nicht umgesetzt. Beschwerden bei der Nassauischen Heimstätte blieben ergebnislos. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 210 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-0

  • Bruchfeldplatz Niederrad: Bürgerwille respektieren - keine Abstriche bei der Umgestaltung
    OMOB 10
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7605 entstanden aus Vorlage: OF 1550/5 vom 28.09.2025 Betreff: Bruchfeldplatz Niederrad: Bürgerwille respektieren - keine Abstriche bei der Umgestaltung Vorgang: M 90/22; OM 6460/25 OBR 5; ST 1007/25 Der Ortsbeirat 5 bekräftigt seine Ablehnung zu den geänderten Planungen bzgl. der Umgestaltung des Bruchfeldplatzes im Entwurf des Grünflächenamtes vom 18.02.2025. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat erneut auf, an den im Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 90, beschlossenen Planungen festzuhalten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Punkte umzusetzen: 1. Einrichtung einer Fläche für Stadtteilfeste und die mögliche Verlagerung des Wochenmarkts auf den Platz; 2. Errichtung einer dauerhaft und barrierefrei zugänglichen öffentlichen Toilettenanlage; 3. Realisierung der Boule-Bahn sowie der vorgesehenen Spielplatzgestaltung; 4. Erhalt der offenen Gestaltung hin zur katholischen Kirche; 5. Einrichtung eines öffentlichen Wasserspenders; 6. Umgestaltung zu einem Ort für alle Generationen s; 7. vertragliche Verpflichtung des künftigen Betreibers, ein möglichst breites gastronomisches Angebot zu gewährleisten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Wünsche der Bürgerschaft zu respektieren und die Umsetzung der im Jahr 2022 beschlossenen Planungen sicherzustellen. Begründung: Der Bruchfeldplatz ist seit mehr als einem Jahrzehnt Gegenstand von Diskussionen und Planungen. Mit dem Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 90, wurden Planungen vorgelegt, die auf einem intensiven Bürgerbeteiligungsprozess basieren und vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt wurden. Die nunmehr dem Ortsbeirat vorgestellten Änderungen weichen in wesentlichen Punkten von diesen Plänen ab. Die vorgesehene Fläche für den Wochenmarkt und für Stadtteilfeste entfällt, die Boule-Bahn ist nicht mehr vorgesehen, und anstelle einer unabhängigen, dauerhaft zugänglichen Toilettenanlage ist lediglich eine eingeschränkt nutzbare Lösung über ein Café geplant. Die Begründung der Ämter, diese Änderungen seien in Planergesprächen mit dem Ortsbeirat abgestimmt und befürwortet worden, ist irreführend. Planergespräche sind weder ein beschlussfähiges Gremium noch ersetzen sie die formale Beschlusslage des Ortsbeirats. Im Gegenteil: Der Ortsbeirat hat mit seiner Anregung vom 24.01.2025, OM 6460, deutlich gemacht, dass er die letzten Planungsänderungen ablehnt und am ursprünglichen Entwurf festhalten will. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 90 Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6460 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1007 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 59 Aktenzeichen: 61-0

  • Niederrad: Entsiegelung des Oberforsthauskreisels
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7606 entstanden aus Vorlage: OF 1552/5 vom 12.06.2025 Betreff: Niederrad: Entsiegelung des Oberforsthauskreisels Der Magistrat wird gebeten, die abgepollerte Fläche am Oberforsthaus innerhalb der Wendeschleife zwischen Kennedyallee, der Verbindungsschleife Schwarzwaldstraße und der Straßenbahnbahnhaltestelle zu entsiegeln und zu begrünen. Außerdem wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, über die Fläche einen Verbindungsweg vom Kiosk zur Haltestelle einzurichten. Begründung: Der genannte Platz ist das Eingangstor von Frankfurt und Niederrad, befindet sich aber seit vielen Jahren in einem trostlosen und unansehnlichen Zustand. Da eine grundlegende Sanierung auf absehbare Zeit wohl nicht durchgeführt wird, sollte eine mit relativ einfachen Mitteln machbare Verschönerung durchgeführt werden. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 513 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst an der Uniklinik erhalten
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7607 entstanden aus Vorlage: OF 1553/5 vom 09.10.2025 Betreff: Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst an der Uniklinik erhalten Der Magistrat wird gebeten, alle ihm zu Gebot stehenden Maßnahmen zu treffen, damit auch in Zukunft an der Uniklinik ein kinderärztlicher Bereitschaftsdienst als Anlaufstelle für Familien besteht, die eine akut medizinische Versorgung für ihr Kind benötigen. Begründung: Im September 2025 wurde der Pädiatrische Bereitschaftsdienst an der Uniklinik aus Kostengründen geschlossen. Die Lage in Bezug auf kinderärztliche Versorgung im Ortsbezirk ist aber faktisch äußerst angespannt, es ist sogar von einer bevorstehenden Versorgungskrise mit Tausenden von unversorgten Kindern in Frankfurt die Rede (siehe FAZ). Nicht zuletzt ist ein kinderärztlicher Bereitschaftsdienst als Anlaufstelle für akute Notfälle aber unverzichtbar. Die jetzt geschlossene Einrichtung hat sich sehr bewährt und darf nicht ersatzlos wegfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 207 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 53-0

  • Aufstellung weiterer Bänke auf dem Alten Friedhof Oberrad
    OMOB 10
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7608 entstanden aus Vorlage: OF 1554/5 vom 06.10.2025 Betreff: Aufstellung weiterer Bänke auf dem Alten Friedhof Oberrad Der Magistrat wird gebeten, auf dem Alten Friedhof Oberrad zusätzliche Bänke aufzustellen. Begründung: Ein Besuch am Grab ist für viele Angehörige wichtig, da er einen Ort für Trauerbewältigung, das Zulassen von Erinnerungen und das Gefühl der Nähe zum Verstorbenen bietet. Nicht selten sind die Angehörigen in fortgeschrittenem Alter, sodass u. a. das Gehen mitunter schwer fällt. Weitere Bänke auf dem Alten Friedhof Oberrad wären eine Erleichterung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 39 Aktenzeichen: 67-4

  • Beseitigung der Stolperfallen auf dem Buchrainplatz
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7609 entstanden aus Vorlage: OF 1555/5 vom 06.10.2025 Betreff: Beseitigung der Stolperfallen auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, die Stolperfallen auf dem Buchrainplatz zeitnah zu beseitigen. Begründung: Auf dem Buchrainplatz haben sich einige Steine des Bodenbelages abgesenkt oder fehlen teilweise bereits ganz. Gerade für mobilitätseingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger bergen diese Stolperfallen ein erhöhtes Risiko zu stürzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 510 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Kontrolle von Sperrmüllablagerungen hier: Offenbacher Landstraße 559 bis 561
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7610 entstanden aus Vorlage: OF 1556/5 vom 06.10.2025 Betreff: Kontrolle von Sperrmüllablagerungen hier: Offenbacher Landstraße 559 bis 561 Der Magistrat wird gebeten, 1. den vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 559 bis 561 regelmäßig und in größeren Mengen abgestellten Sperrmüll zeitnah zu entfernen; 2. im Sperrmüll nach Hinweisen auf die Verursacherin oder den Verursacher zu suchen. Begründung: Vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 559 bis 561 wird regelmäßig in größeren Mengen Sperrmüll abgestellt. Dies lädt dazu ein, dort noch weiteren Unrat abzustellen. Dies ist einem positiven Stadtbild nicht zuträglich und lockt zudem Ratten und andere Tiere an. Dort ist zum einen zeitnah Abhilfe zu schaffen und zum anderen sind die Verursacherinnen und Verursacher zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 97 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-2

  • Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Buchrainstraße zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7611 entstanden aus Vorlage: OF 1557/5 vom 21.09.2025 Betreff: Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Buchrainstraße zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, durch welche Maßnahmen die vorgeschriebenen 30 km/h (Tempo-30-Zone) in der Buchrainstraße auf der Strecke zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße eingehalten werden können. Begründung: Die Buchrainstraße zwischen der Wiener Straße und der Offenbacher Landstraße ist eine der wichtigsten Durchfahrtsstraßen in Oberrad. Bürger beschweren sich, dass die vorgeschriebenen 30 km/h in der Tempo-30-Zone von vielen Fahrzeugen nicht eingehalten werden. Dieser Straßenabschnitt wird auch von vielen Kindern und Fahrradfahrern genutzt, die dadurch gefährdet werden. Durch die erhöhte Geschwindigkeit und das Rasen einiger Fahrzeugführer in Verbindung mit unachtsamem Fahren werden auf dieser Strecke zudem auch Schäden an den Seitenspiegeln der dort geparkten Fahrzeuge verursacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 266 Aktenzeichen: 32-1

  • Wirksame Verbesserung der Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7612 entstanden aus Vorlage: OF 1558/5 vom 14.09.2025 Betreff: Wirksame Verbesserung der Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie die Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Kreuzung Wiener Straße nachhaltig verbessert werden kann. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: - Installation eines Geschwindigkeits-Displays gemäß § 45 Abs. 1c StVO zur Erhöhung der Verkehrssicherheit; - Anbringen von gut sichtbaren Fahrbahnmarkierungen ("30") nach § 39 Abs. 5 StVO zur Verdeutlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Begründung: Im unteren Abschnitt der Buchrainstraße wird die bestehende Tempo-30-Regelung nachweislich häufig nicht eingehalten. Dadurch entstehen erhöhte Unfallgefahren sowie eine erhebliche Minderung der dortigen Wohn- und Aufenthaltsqualität. Zudem erhöht sich die Unfallgefahr für Kinder, die die ansässige Kita ("Ki.Bi.Z Buchrain") besuchen, enorm. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der effektiven Durchsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO sowie der Gefahrenabwehr gemäß § 45 StVO. Durch die Kombination optischer und baulicher Elemente kann die Verkehrssicherheit gesteigert und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung dauerhaft gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 627 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

  • Mehr Bänke in Oberrad aufstellen
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7613 entstanden aus Vorlage: OF 1559/5 vom 14.09.2025 Betreff: Mehr Bänke in Oberrad aufstellen Der Magistrat wird gebeten, im Stadtteil Oberrad mehr Bänke aufzustellen und schlägt dafür folgende Standorte vor: - gegenüber dem Eingang der Gärtnerei Stoll, Im Bärengarten 1: Dort befindet sich gegenüber dem Eingang ein vier mal vier Meter breiter Grünstreifen; - an der Ostseite der Friedhofsmauer: Hinter den Häusern Hildegard-Schaeder-Straße 2 bis 19 ist ein kleiner Platz, der gepflastert ist und von drei Zieräpfelbäumen flankiert wird. Begründung: Abgesehen von der Tatsache, dass auch die Bewohner von Oberrad immer älter werden und froh über jede Bank sind, auf die sie sich setzen können, sorgt der Klimawandel mit heißen Phasen in den Sommermonaten dafür, dass sich besonders die Teile der Bevölkerung, die keinen Garten bzw. Balkon haben, gerne im Grünen aufhalten. Da diese Grünflächen in Oberrad noch vorhanden sind, sollte durch das Aufstellen von Bänken dafür gesorgt werden, dass der dortige Aufenthalt angenehm ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 201 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0

  • Einrichtung einer direkten ÖPNV-Verbindung an Spieltagen zum Deutsche Bank Park
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7614 entstanden aus Vorlage: OF 1560/5 vom 06.10.2025 Betreff: Einrichtung einer direkten ÖPNV-Verbindung an Spieltagen zum Deutsche Bank Park Der Magistrat wird gebeten, an Spieltagen 1. der Bundesliga und 2. der UEFA Champions League eine direkte ÖPNV-Verbindung vom Stadtteil Oberrad über Sachsenhausen zum Deutsche Bank Park einzurichten. Begründung: Die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils Niederrad beklagen das enorme Verkehrsaufkommen und den damit erhöhten Parkdruck im Stadtteil Niederrad u. a. während der Fußballspiele im Deutsche Bank Park. Auf der anderen Seite bleibt vielen Bürgerinnen und Bürgern gar nichts anderes übrig, als mit dem Pkw anzureisen, da die ÖPNV-Verbindungen teilweise suboptimal sind. Abhilfe würde hier die Einrichtung einer direkten ÖPNV-Verbindung an Spieltagen zum Deutsche Bank Park schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 264 Aktenzeichen: 92-1

  • Parkraum für Bewohnerinnen und Bewohner erhalten - Dauerparken unterbinden
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7615 entstanden aus Vorlage: OF 1561/5 vom 04.10.2025 Betreff: Parkraum für Bewohnerinnen und Bewohner erhalten - Dauerparken unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit Maßnahmen eingeleitet werden können, um das Dauerparken von Fluggästen auf öffentlichen Parkplätzen im Ortsbezirk 5 einzuschränken. Begründung: Seit Jahren wird das Parken im Ortsbezirk 5, insbesondere im Stadtteil Niederrad, immer schwieriger. Wiederholt haben Bürgerinnen und Bürger beobachtet, dass Parkplatzvermieter des Flughafens Autos ihrer Kunden auf öffentlichen Parkplätzen abstellen. In der Goldsteinstraße 235k, auf dem Schotterparkplatz bei den Kleingärten, sind beispielsweise alle abgestellten Kfzs nicht aus dem Einzugsgebiet. Tagelang bzw. wochenlang werden sie nicht bewegt, was dafür spricht, dass die Fahrzeuge dort für die Dauer eines Urlaubs abgestellt werden. Nicht nur im oben genannten Abschnitt nehmen die Fluggäste den Bewohnerinnen und Bewohnern die Parkplätze weg, sondern im ganzen Lyoner Quartier. Auch in Oberrad und Sachsenhausen ist diese Vorgehensweise festzustellen. Hier gibt es Handlungsbedarf, um das Parken den Bewohnerinnen und Bewohnern wohnortnah zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 267 Aktenzeichen: 66-3

  • Kippensammler im Ortsbezirk 5
    OMOB 5
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7616 entstanden aus Vorlage: OF 1562/5 vom 09.10.2025 Betreff: Kippensammler im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, je einen Kippensammler (sogenannter Kippenkumpel) auf dem Bruchfeldplatz, dem Haardtwaldplatz und auf dem Brückenspielplatz aufzustellen. Der Fußverkehr darf dadurch nicht behindert werden. Begründung: Die Kippensammler haben sich in anderen Stadtteilen bewährt, daher sollten diese Behälter auch auf einigen ausgewählten Plätzen im Ortsbezirk 5 aufgestellt werden. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 103 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-4

  • Parkflächen im Rebstockpark überprüfen und ökologisch aufwerten
    STOB 4
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1758 Betreff: Parkflächen im Rebstockpark überprüfen und ökologisch aufwerten 1. Der Nutzungsvertrag mit der Messe Frankfurt besteht seit 29.04.1983 und beinhaltet die Nutzung der Flächen im gesamten Rebstockgelände. 2. Die Flächen südlich der Max-Pruss-Straße (im Alten Rebstockpark) wurden von der Messe Frankfurt in den letzten drei Jahren nicht zum Parken in Anspruch genommen. Im Rahmen einer Gefahrenabwehrmaßnahme der Polizei wurden 2023 die Fahrzeuge der Teilnehmer:innen des kurdischen Neujahrsfestes Newroz auf diese Fläche geleitet, um den Rückstau auf die Autobahn A 66 und A5 aufzulösen. Bei Großveranstaltungen im Rebstockgelände dienen kleine Teile dieser Grünanlage als Behördenhof für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste. 3. Der Bereich nördlich der Max-Pruss-Straße ist für die Messe nach eigenen Angaben ein zentraler Bestandteil ihres Verkehrs- und Logistikkonzepts. Die Flächen sind für den Schwerlastverkehr eingerichtet und freigegeben; in den befahrenen Bereichen wurden Rasengittersteine verlegt. Für die Messe Frankfurt sind diese Flächen nach eigener Darstellung weiterhin notwendig, um sich zukunftsfähig aufzustellen und international wettbewerbsfähig zu bleiben. Die südlich der Max-Pruss-Straße gelegenen Flächen werden hingegen seit Jahren nicht mehr von der Messe genutzt - obwohl dies vertraglich weiterhin möglich wäre. Dadurch hat sich die Zahl der tatsächlich genutzten Parkflächen faktisch bereits verringert. 4. Eine Aufwertung der Flächen südlich der Max-Pruss-Straße, die als klassische Grünfläche betrachten werden könnte, ist möglich. Derzeit werden in Zusammenarbeit mit der Messe Frankfurt Standorte für die Pflanzung einer noch festzulegenden Anzahl von Bäumen im alten Rebstockpark geprüft. Weitere konkrete Planungen zur ökologischen Aufwertung liegen derzeit noch nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6536

  • Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße
    STOB 7
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1759 Betreff: Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße Das Sportamt hat das Grünflächenamt bereits mit der Planung für den Bau von drei Soccer Courts beauftragt. Ein Variantenentwurf und eine grobe Kostenschätzung liegen vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6491

  • Bebauung im Hinterhof Jordanstraße 5
    STOB 15
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1760 Betreff: Bebauung im Hinterhof Jordanstraße 5 Der Magistrat hat für den Hinterhof der Liegenschaft Jordanstraße 5 bereits im Jahr 2022 eine Baugenehmigung zur Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienhauses mit Staffelgeschoss erteilt. Die Baugenehmigung wurde auf Antrag bis April 2027 verlängert. Im Rahmen der Verlängerung wurde auf die Einhaltung der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Gestaltungssatzung Freiraum und Klima der Stadt Frankfurt am Main (Freiraumsatzung) geachtet. So sieht die zuletzt eingereichte Planung eine umfangreiche Begrünung der Freiflächen sowie von Teilen der Fassaden und des Daches vor. Ein Baubeginn ist bisher nicht angezeigt worden. Dem Magistrat ist auch sonst die weitere zeitliche Planung des Vorhabens nicht bekannt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7402

  • Konzept gegen die Verunreinigung durch Hundekot
    STOB 14
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1761 Betreff: Konzept gegen die Verunreinigung durch Hundekot Es gibt kein tragfähiges Konzept gegen das Liegenlassen von Hundekot ohne Mitwirkung der Hundebesitzer:innen, des Ortsbeirats und der Anwohner:innen. Bislang geht die Stadt Frankfurt am Main mehrstufig vor, um das Problem des Hundekots in den Griff zu bekommen: Wirkungsvoll ist eine gezielte Ansprache der Verursacher:innen (Hundehalter:innen) wie auch eine Ahndung der Ordnungswidrigkeit bei den "Unbelehrbaren". Für beide Maßnahmen bedarf es der Konkretisierung des Sachverhaltes, eine genaue Benennung der Örtlichkeit und idealerweise der Zeitpunkte, wann die Verschmutzungen in der Regel festgestellt/ verursacht wurden. In der Regel handelt es sich um "Wiederholungstäter:innen", heißt, Zeit und Gassi-Runde sind häufig gleich und wer den Kot nicht aufnimmt und keine Konsequenz erfährt, macht dies regelhaft. Die Stadtpolizei kann die Ordnungswidrigkeit nur ahnden, wenn der Verursachende "in Flagranti" erwischt wird. Die Wahrscheinlichkeit, jemanden zu überführen, ist im Rahmen der allgemeinen Bestreifung gering. Liegen jedoch konkrete Hinweise vor, kann gezielt kontrolliert und geahndet werden. Gleiches gilt für die Aufklärung. Hier besteht die Möglichkeit, Halter:innen durch unsere Sauberkeitsbotschafter:innen anzusprechen. Ausgestattet mit Hundekotbeuteln gehen diese ins Gespräch und klären auf. Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, das Angebot für die Hundehalter:innen, einfach an Hundekotbeutel zu gelangen, zu erhöhen, in dem sich Pat:innen im Stadtteil/ betroffenen Bereich finden, die bereit sind, sich um einen entsprechenden Spender zu kümmern/ zu befüllen. Das Grünflächenamt bietet die Möglichkeit an, in Grünflächen einen Spender aufzustellen, wenn sich ein Pate hierfür findet. Zur Reinigung der Straßen: Sowohl die Reinigung der öffentlichen Verkehrslinien (Fahrbahn, Gehwege) als auch die dazugehörige Papierkorbleerung, erfolgt im Turnus der festgelegten Reinigungsklasse des jeweiligen Straßenabschnittes. Sollte der OBR der Auffassung sein, dass die Reinigungshäufigkeit in einem konkreten Straßenabschnitt nicht ausreicht, kann die Erhöhung der Reinigungsklasse beim Umweltamt beantragt werden. Die Reinigungsklassenerhöhung ist verbunden mit einer Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr aller angrenzenden Liegenschaftseigentümer:innen. Im Rahmen der fachlichen Überprüfungen wurden genügend Papierkörbe festgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6901

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