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Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße

Vorlagentyp: B
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die ABG FRANKFURT HOLDING plant die umfassende Modernisierung ihrer Liegenschaften. Ziel ist es, dringend benötigte 3- und 4-Zimmer-Wohnungen zu schaffen, indem einige Wohnungen zusammengelegt werden. Diese Maßnahmen erfordern einen Mindestleerstand, wobei die heutigen Mieter:innen nicht gekündigt werden und individuelle Lösungsansätze angeboten werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Rotlintstraße — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Bericht

Zu 1.: Die Regelung beruht auf keiner Verordnung, sondern vielmehr auf einer bilateralen Abstimmung, wonach die Städtische Verkehrspolizei prioritär in Tempo 30-Bereichen und die Landespolizei auf Grundnetzstraßen Geschwindigkeitskontrollen durchführt. Diese Regelung dient auch dazu, versehentliche Doppelmessungen in einem Bereich zu vermeiden. Eine stringente Trennung gibt es jedoch nicht, weshalb beispielsweise die Städtische Verkehrspolizei in Absprache auch bei Tempo 50 kontrolliert.

Zu 2.: Die Landespolizei richtet ihre Messstellen prioritär an Unfallhäufungsstellen im Bereich Tempo 50 und mehr ein. In der Stadtverwaltung wird jedoch darüber hinaus die Notwendigkeit gesehen, auch an anderen Stellen, wie besonders schutzwürdige Örtlichkeiten (z. B. Fußgängerüberwege) und besonders schutzwürdige Zonen (wie Nahbereiche von Kindergärten, Schulen, etc.) verstärkt präventive Kontrollen durchzuführen. Da die Rechtsgrundlage für kommunale Geschwindigkeitskontrollen gegeben ist, wird diese auch genutzt.

Zu 3.: Geschwindigkeitskontrollen dienen primär der Reduzierung bzw. Vermeidung von Unfällen. Diese finden überwiegend tagsüber statt, weshalb hier auch das Personal einzusetzen ist. Sofern nachts ein objektiver Bedarf für Geschwindigkeitskontrollen gesehen wird, wird bei der zuständigen Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) ein Antrag zur Einrichtung einer Messstelle für den Enforcement-Trailer gestellt. Wird dem Antrag entsprochen, können mit dem Trailer über mehrere Tage hinweg - somit auch nachts - Kontrollen erfolgen.

Zu 4.: Grundlage für die Geschwindigkeitskontrollen bietet der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz vom 25.07.2025, "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden", in Kraft getreten am 02.09.2025.

Entsprechend des Erlasses muss im Rahmen der Gerätezulassung ein festgelegter Verkehrsfehler berücksichtigt werden. Dieser liegt für die städtischen Geschwindigkeitsbereiche bei 3 km/h. Verbleibt nach Abzug dieses Verkehrsfehlers eine Geschwindigkeitsüberschreitung von nicht mehr als 5 km/h, so ist diese - laut Erlass - als unbedeutende Ordnungswidrigkeit zu werten und von der Verfolgung abzusehen. Letztgenannte Regelung gilt allerdings aufgrund des am 02.09.2025 in Kraft getretenen neuen Erlasses nicht mehr für verkehrsberuhigte Bereiche. Dort wird fortan nach Abzug des Verkehrsfehlers auch für die "geringfügigen" Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Verfahren eingeleitet.

Die Regelungen sind für die hessischen Behörden verbindlich. Die exakte Handhabung anderer Bundesländer ist nicht bekannt, jedoch bestehen vergleichbare Festlegungen. Die Regelung, wonach grundsätzlich eine Übertretung um bis 5 km/h als unbedeutende Ordnungswidrigkeit betrachtet wird, kennen viele andere europäische Staaten jedoch nicht.

Die Messgeräte lösen entsprechend der Vorgaben erst bei einer ermittelten Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 9 km/h, respektive im verkehrsberuhigten Bereich von mindestens 4 km/h aus. Dies gilt sowohl für mobile als auch für stationäre Anlagen.

Zu 5.: Es gibt in Deutschland verschiedene zugelassene Messtechniken, welche naturgemäß verschiedene strukturelle Unterschiede haben. In Frankfurt am Main kommen neben der in den Geräten eingebauten Lidar-Technologie auch Messungen durch im Boden verbaute Kontaktschleifen zum Einsatz. Bezüglich Punkt 4 dieser Anfrage gibt es keine Unterschiede.

Zu 6.: Bis zu einer Geschwindigkeitsübertretung von 10 km/h sieht der bundesweite Bußgeldkatalog für Pkw eine Regelsanktion von 30 € vor. Wie unter Ziffer 4 dargelegt, liegt in Hessen bei einer festgestellten Geschwindigkeit von 35 km/h in einer Tempo-30-Zone kein ahndungsfähiger Geschwindigkeitsverstoß vor. Es erfolgt daher auch keine Verwarnung.

Wie bereits dargelegt sind die Regelungen der einzelnen Bundesländer nicht im Detail bekannt (Stichwort Geringfügigkeit). Von daher kann keine Aussage getroffen werden, ob in Deutschland flächendeckend bei einer festgestellten Geschwindigkeit von 35 km/h keine Verwarnung ausgesprochen wird.

Zu 7.: Nein - siehe Punkt 6. Es wird klarstellend ausgeführt, dass in diesen Fällen auch kein Blitzlicht ausgelöst wird, da kein ahndungsfähiger Verstoß vorliegt (s. Ziffer 4).

Zu 8.: Ab einer Übertretung von mindestens 9 km/h, respektive im verkehrsberuhigten Bereich von mindestens 4 km/h, wird ein PKW in der Übertretungsquote statistisch aufgenommen. Daher spricht die Städtische Verkehrspolizei auch von einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich.

Zu 9.: Die Städtische Verkehrspolizei verfügt aktuell über vier Enforcement-Trailer. Weitere sind derzeit nicht geplant. Die Landespolizei hat in Frankfurt am Main einen Enforcement-Trailer im Einsatz.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Juli 2025AA 364Blitzer in FrankfurtSTVV-Anfrage · Linke
  2. 24. Oktober 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    BB 398Blitzer in Frankfurt
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 40 · 01.12.2025
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 398 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGVoltFRAKTION
Sonstige:
AfD (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)

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