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  • Mögliche Einzelhandelsstandorte im „Zentrum“ von Harheim als Ersatz für den vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Verbrauchermarkt
    OFOB 4
    27.10.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2025, OF 258/14 Betreff: Mögliche Einzelhandelsstandorte im "Zentrum" von Harheim als Ersatz für den vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Verbrauchermarkt Der Ortsbeirat lädt Vertreter des Planungsamts der Stadt Frankfurt ein, die im Magistratsbericht B353 vom 22. September 2025 als Ergebnis der amtlichen Analyse beschriebenen "kurz- bis mittelfristig verfügbare(n), innerörtliche(n) Potentialflächen" zur Stärkung des Einzelhandels bei einem Ortstermin gemeinsam zu besichtigen und bittet um kurzfristige Terminvorschläge. Begründung: Der Ortsbeirat ist sehr interessiert "leere Grundstücke sowie mittelfristig verfügbare größere Flächen, im Falle eines Wegfalls von betrieblichen Nutzungen und kleine Baulücken oder Leerstände im Gebäude", welche von der Behörde identifiziert wurden, zu besichtigen. Die Mitglieder des Ortsbeirats als Vertreter des Stadtteils freuen sich daher sehr darauf, an frischer Luft und vor Ort die vom Planungsamt entdeckten Potentialflächen ebenfalls kennenzulernen und sind sehr neugierig auf die Erkenntnisse des Stadtplanungsamts zu den im genannten Magistratsbericht angesprochenen "innovative(n) Marktkonzepte". Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 353 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7703 2025 1. Die Vorlage B 353 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 258/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt beginnt: "Der Magistrat wird aufgefordert, Vertreter des Stadtplanungsamtes zu entsenden, um die im Magistratsbeschluss. .". In der Begründung werden die Worte "an frischer Luft und" gestrichen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) zu 2. Einstimmige Annahme

  • Beteiligungsverfahren zur Offenlage des Flächennutzungsplans - Umwidmung von landwirtschaftlicher Fläche im Außenbereich in ein Sondergebiet - Planung zur Ermöglichung der Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes
    OFOB 7
    27.10.2025 · die farbechten-Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2025, OF 259/14 Betreff: Beteiligungsverfahren zur Offenlage des Flächennutzungsplans - Umwidmung von landwirtschaftlicher Fläche im Außenbereich in ein Sondergebiet - Planung zur Ermöglichung der Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Offenlage des Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main für die folgenden Lagen im Grundbuchbezirk Harheim Flurstück 96/2, Flur 2 (2599 qm) Flurstück 97, Flur 2 (5392 qm) Flurstück 98, Flur 2 (4392 qm) eine Umwidmung der genannten Flächen von derzeit landwirtschaftlicher Nutzfläche im Außenbereich in ein Sondergebiet Einzelhandel - Planung im Entwurf des Regionalplans Südhessen / Vorentwurf RegFNP darzustellen. Ziel der Umwidmung ist, die Ansiedlung eines Supermarktes bzw. Nahversorgungsmarktes zu ermöglichen, um die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit höherwertigen Lebensmitteln und Drogerieartikeln im Stadtteil sicherzustellen. Dabei sind die im Beteiligungsverfahren geltenden Fristen zur Stellungnahme zu beachten; der Ortsbeirat bittet um zeitnahe Bearbeitung des Antrags. Der Ortsvorsteher wird parallel im Namen des Ortsbeirats eine entsprechende Stellungnahme über das offizielle Beteiligungsportal des Landes Hessen (https://beteiligungsportal.hessen.de) abgeben, in der die oben genannte Umwidmung ebenfalls beantragt wird. Begründung: Der betreffende Bereich ist derzeit als landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich ausgewiesen. Aufgrund seiner Lage - insbesondere der sehr guten Erschließbarkeit und ausgezeichneten Erreichbarkeit zu Fuß, mit Fahrrad, Bus (Bushaltestelle direkt am Grundstück) und PKW - bietet er sich jedoch in besonderer Weise für eine Entwicklung für die wohnortnahe Nahversorgung an. Im Stadtteil besteht ein deutlicher Mangel an Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs. Durch die Ansiedlung eines Supermarktes kann die Versorgungssituation insbesondere mit höherwertigen Lebensmitteln, einer Drogerie, einer Metzgerei und möglicherweise auch einem Café erheblich verbessert und gleichzeitig eine ortsnahe Arbeitsplatzstruktur geschaffen werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7704 2025 Die Vorlage OF 259/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "zeitnahe Bearbeitung des Antrags" folgender Absatz eingefügt wird: "Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass gemäß der Anregung vom 10.10.2022, OM 2905, die Versiegelung der genutzten Ackerflächen durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle im gleichen Ortsbezirk durch Entsiegelung von Flächen vergleichbarer zusammenhängender Größe vollständig ausgeglichen werden muss. Positiv in Ansatz gebracht werden kann auch die Umwandlung von Ackerland in ökologisch hochwertigeres extensiv bewirtschaftetes Grünland in Form einer Wildwiese, Blumenwiese oder Ähnlichem." Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verstetigung der Umgestaltung des Grüneburgwegs
    OMOB 9
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7642 entstanden aus Vorlage: OF 1182/2 vom 25.08.2025 Betreff: Verstetigung der Umgestaltung des Grüneburgwegs Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Grüneburgwegs gemäß den Empfehlungen (Kap. 9.3) des Abschlussberichts der Frankfurt University of Applied Sciences zur Pilotphase der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" und in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 zu verstetigen. Insbesondere sollen folgende Punkte umgesetzt werden: 1. bauliche Verstetigung der bisher nur testweisen Gehwegnasen sowie weiterer temporärer Maßnahmen, einschließlich fester Markierungen und der dazugehörigen Beschilderungen; 2. Modalfilter und Einbahnstraßenregelungen bleiben als Instrumente zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an bestimmten Stellen notwendig und daher bestehen. Alternative Anpassungsoptionen, die die Kfz-Verkehrsbelastung ebenfalls gering halten könnten, sind darüber hinaus noch einmal zu prüfen, ggf. unterstützt durch neue Verkehrszählungen und Berechnungen durch ein Verkehrsmodell; 3. dauerhafte Ausführung der farblichen Markierungen und Sicherheitstrennstreifen im gesamten Straßenverlauf; 4. Beibehaltung der derzeitigen Regelungen für den ruhenden Verkehr, insbesondere der ausgewiesenen Lieferzonen für den Wirtschaftsverkehr und der Fahrradabstellanlagen; 5. im Kreuzungsbereich der Straße Im Trutz Frankfurt: Ersatz der derzeitigen mobilen Ampelanlage durch einheitliche bauliche Fußgängerüberwege; 6. Herstellung durchgängig barrierefreier Querungen mit Nullabsenkung, eine einheitliche Gestaltung der Fahrbahnhöhen zur Vermeidung von Barrieren und Stolperfallen sowie Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderung. Der Behindertenbeauftragte der Stadt Frankfurt ist in den Planungsprozess einzubeziehen; 7. dauerhafte Einrichtung und Pflege von Aufenthaltsbereichen, einschließlich Sitzgelegenheiten und Möblierung sowie zusätzliche Begrünung - vorrangig durch Baumpflanzungen - zur Steigerung der Aufenthaltsqualität. Der Ortsbeirat spricht sich explizit für die Verlegung von Versorgungstrassen aus, sollten diese zusätzlichen Baumpflanzungen im Wege stehen. Eine zusätzliche Begrünung durch Sträucher oder Pflanzkübel sollte nur dort alternativ zum Einsatz kommen, wo die örtlichen Gegebenheiten schlechterdings keine Pflanzung von neuen Stadtbäumen zulassen; 8. im Vorfeld der Verstetigung Durchführung einer gezielten Erreichbarkeits- und Zugänglichkeitsevaluierung bei Gewerbetreibenden und Anwohnenden. Bei begründetem Bedarf können punktuelle Anpassungen (z. B. Wegeführung, Lieferregelung) weiterhin vorgenommen werden. Der Seniorenbeirat der Stadt Frankfurt ist einzubeziehen; 9. im Rahmen der Verstetigung Überwachung des angrenzenden Straßennetzes (z. B. Im Trutz Frankfurt, Liebigstraße, Parkstraße). Bei spürbarer Zunahme des motorisierten Verkehrs sind geeignete Maßnahmen wie Kontrollen oder Beschilderung zu prüfen. Begründung: Die wissenschaftliche Begleituntersuchung der Frankfurt University of Applied Sciences belegt, dass die im Rahmen der Pilotphase im Grüneburgweg umgesetzten Maßnahmen die angestrebten Ziele erreicht haben: Der Radverkehr wurde signifikant gesteigert, der Kfz-Verkehr reduziert und die Verkehrssicherheit objektiv verbessert. Gleichzeitig zeigt sich eine gestiegene Aufenthaltsqualität. Um diese positiven Effekte dauerhaft zu sichern und weiterzuentwickeln, ist die bauliche Verstetigung der Maßnahmen erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 180 Aktenzeichen: 66-2

  • Verstetigung der Umgestaltung Kettenhofweg und Robert-Mayer-Straße
    OMOB 9
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7643 entstanden aus Vorlage: OF 1183/2 vom 25.08.2025 Betreff: Verstetigung der Umgestaltung Kettenhofweg und Robert-Mayer-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Kettenhofwegs und der Robert-Mayer-Straße gemäß den Empfehlungen (Kap. 9.3) des Abschlussberichts der Frankfurt University of Applied Sciences zur Pilotphase der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" und in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 zu verstetigen. Insbesondere sollen folgende Punkte umgesetzt werden: 1. bauliche Verstetigung der bisher nur testweisen Gehwegnasen sowie weiterer temporärer Maßnahmen, einschließlich fester Markierungen und der dazugehörigen Beschilderungen; 2. Modalfilter und Einbahnstraßenregelungen bleiben als Instrumente zur Reduzierung des motorisierten Durchgangsverkehrs und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an bestimmten Stellen notwendig und daher bestehen; 3. dauerhafte Ausführung der farblichen Markierungen und Sicherheitstrennstreifen im gesamten Straßenverlauf; 4. Beibehaltung der derzeitigen Regelungen für den ruhenden Verkehr, insbesondere der ausgewiesenen Lieferzonen für den Wirtschaftsverkehr und der Fahrradabstellanlagen; 5. Herstellung durchgängig barrierefreier Querungen mit Nullabsenkung, eine einheitliche Gestaltung der Fahrbahnhöhen zur Vermeidung von Barrieren und Stolperfallen sowie Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderung. Der Behindertenbeauftragte und der Seniorenbeirat der Stadt Frankfurt sind in den Planungsprozess einzubeziehen; 6. dauerhafte Einrichtung und Pflege von Aufenthaltsbereichen, einschließlich Sitzgelegenheiten und Möblierung sowie zusätzliche Begrünung - vorrangig durch Baumpflanzungen - zur Steigerung der Aufenthaltsqualität. Der Ortsbeirat spricht sich explizit für die Verlegung von Versorgungstrassen aus, sollten diese zusätzlichen Baumpflanzungen im Wege stehen. Eine zusätzliche Begrünung durch Sträucher oder Pflanzkübel sollte nur dort alternativ zum Einsatz kommen, wo die örtlichen Gegebenheiten schlechterdings keine Pflanzung von neuen Stadtbäumen zulassen. Begründung: Die wissenschaftliche Begleituntersuchung der Frankfurt University of Applied Sciences zeigt, dass die im Rahmen der Pilotphase umgesetzten Maßnahmen im Kettenhofweg und in der Robert-Mayer-Straße eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation bewirkt haben. Insbesondere konnte der Radverkehr gesteigert und der Kfz-Verkehr signifikant reduziert werden, ohne dass es hierbei zu negativen Auswirkungen auf das lokale Gewerbe oder zu einer unzumutbaren Belastung der angrenzenden Nebenstraßen gekommen ist. Auch die objektive und subjektive Verkehrssicherheit wurde durch Maßnahmen wie Markierungen, Gehwegnasen und Einbahnstraßenregelungen deutlich erhöht. Um diese positiven Effekte langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln, ist die bauliche Verstetigung der Maßnahmen erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 181 Aktenzeichen: 66-2

  • Zukunft Juridicum - Fachgremium für Variantenvorschlag
    OMOB 9
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7644 entstanden aus Vorlage: OF 1184/2 vom 24.08.2025 Betreff: Zukunft Juridicum - Fachgremium für Variantenvorschlag Vorgang: E 41/23; B 231/25 Der Magistrat wird gebeten, den im Magistratsbericht B 231 beschriebenen Entscheidungsprozess zur Zukunft des Juridicums um folgende Punkte zu erweitern: 1. Im Anschluss an die öffentliche Vorstellung und Diskussion der Machbarkeitsstudie ist ein Fachgremium einzuberufen, das eine Empfehlung zur Zukunft des Juridicums erarbeitet. 2. Das Fachgremium prüft hierfür die dargestellten Varianten unter Berücksichtigung der im Magistratsbericht benannten Kriterien (Integration in den Campus, Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Bezahlbarkeit, Klimabilanz, Lebenszyklus des Gebäudes, Gemeinwohlorientierung, Modellcharakter und Innovationspotenzial). 3. Das Fachgremium berät mit seiner Empfehlung die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH als zukünftiger Grundstückseigentümerin sowie die Stadt Frankfurt als Eigentümerin der ABG. 4. Die Arbeit des Fachgremiums wird zeitlich begrenzt und durch finanzielle Mittel aus dem Etatantrag E 41 finanziert. Im ersten Quartal 2026 sollen die Ergebnisse der Öffentlichkeit präsentiert werden. 5. Die Besetzung des Gremiums obliegt dem Magistrat und soll unterschiedliche Fachmeinungen gleichwertig repräsentieren. Der Ortsvorsteher soll dem Gremium als beratendes Mitglied angehören. Begründung: Auszug aus dem Magistratsbericht B 231: "Der Magistrat strebt an, die an die aktuellen Baugrundstücke angepassten Ergebnisse öffentlich vorzustellen und zu diskutieren. Dazu soll im zweiten Halbjahr 2025 eine Veranstaltung in Bockenheim angeboten werden. Neben der Präsentation der Ergebnisse sollen Expert:innen aus verschiedenen Bereichen eingeladen werden, um die Zwischenergebnisse der Machbarkeitsstudie zu diskutieren. Im Rahmen dieser Veranstaltung soll auch erörtert werden, welche weiteren Untersuchungs- bzw. Klärungsbedarfe bestehen. Diese Formate werden aus dem Etatantrag E 41 finanziert." Der Ortsbeirat spricht sich diesem grundsätzlichen Vorschlag folgend für die Einrichtung eines Fachgremiums aus, das eine Empfehlung zu den in der Machbarkeitsstudie präsentierten Varianten erarbeitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 41 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 231 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 211 Aktenzeichen: 92-40

  • Auslagerung der IGS Süd
    OMOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7645 entstanden aus Vorlage: OF 1213/2 vom 13.08.2025 Betreff: Auslagerung der IGS Süd Im August 2025 wurde bekannt, dass die rund 600 Schüler/innen der Jahrgänge fünf bis sieben der IGS Süd in Sachsenhausen zum Schuljahresbeginn in das ehemalige Hessenkolleg am Biegwald (Bockenheim) ausgelagert werden. Grund dafür ist der bauliche Zustand des bisherigen Schulgebäudes in der Textorstraße. Diese Maßnahme hat jedoch erhebliche Auswirkungen auf den Schulalltag der betroffenen Kinder, deren Familien sowie das pädagogische Personal. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu folgenden Punkten kurzfristig Stellung zu nehmen und Lösungsansätze darzulegen: 1. Unzumutbare Fahrtzeiten Der aktuelle Shuttleservice vom Südbahnhof zum Rebstockgelände beansprucht täglich ca. eine Stunde und 45 Minuten. Für viele Schüler/innen aus dem Frankfurter Süden, die nicht in unmittelbarer Nähe zum Südbahnhof wohnen, entstehen so tägliche Pendelzeiten von über zwei Stunden, in Einzelfällen sogar bis zu drei Stunden. Diese Belastung ist weder pädagogisch noch gesundheitlich vertretbar. 2. Unzureichende Anbindung an den ÖPNV Das Gebäude des ehemaligen Hessenkollegs ist nur unzureichend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Nach aktuellem Kenntnisstand steht um 14:30 Uhr lediglich ein einzelner Shuttlebus zur Verfügung. Schüler/innen haben somit keine Möglichkeit, das Gelände eigenständig und flexibel mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu verlassen. 3. Unzumutbare Bedingungen für inklusiv beschulte Kinder Die IGS Süd ist eine inklusive Schule. Für viele der inklusiv beschulten Kinder stellt der lange Schulweg eine besondere physische und psychische Belastung dar, die dem Anspruch auf gleichberechtigte Bildung entgegensteht. 4. Unvergütete Mehrbelastung des inklusiven Personals Die Integrationsassistent/innen sind gezwungen, zunächst zum Südbahnhof zu fahren, um dort die Kinder in Empfang zu nehmen, und anschließend gemeinsam mit ihnen zum Rebstockgelände zu pendeln - oftmals mit mehrfachen Umstiegen. Diese zusätzlichen Wegezeiten werden bislang nicht vergütet. 5. Sinkende Anmeldezahlen zu befürchten Die IGS Süd ist die einzige integrierte Gesamtschule im Frankfurter Süden. Die Verlagerung nach Bockenheim wird voraussichtlich zu einem deutlichen Rückgang der Anmeldezahlen aus diesem Einzugsgebiet führen. Gleichzeitig ist nicht davon auszugehen, dass Familien aus Bockenheim oder dem Westen der Stadt ihre Kinder an einer Schule anmelden, die perspektivisch zurückverlegt wird. Ferner wird der Magistrat vor diesem Hintergrund dringend gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es realistische Alternativen zur Unterbringung der IGS Süd im ehemaligen Hessenkolleg, z. B. durch Nutzung anderer städtischer Gebäude, Modul- oder Containerlösungen im Frankfurter Süden, um die Schule wohnortnah zu belassen? 2. Wie wird sichergestellt, dass die Schüler/innen, insbesondere inklusiv beschulte Kinder, keine unzumutbaren Pendelzeiten in Kauf nehmen müssen? 3. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Betreuung durch das pädagogische Personal (inkl. Integrationskräfte) weiterhin sicherzustellen und deren Arbeitsbedingungen zu verbessern? 4. Wie wird der Magistrat sicherstellen, dass der Fortbestand und die Attraktivität der IGS Süd auch während der Interimsphase gewährleistet bleibt? Begründung: Eine Schule ist mehr als ein Ort der Wissensvermittlung - sie ist Lebensmittelpunkt für Kinder und ein zentraler Bestandteil des sozialen Miteinanders im Stadtteil. Die geplante Auslagerung gefährdet sowohl die Chancengleichheit der Schüler/innen als auch die Funktionsfähigkeit der Schule als wohnortnahe Bildungseinrichtung. Eine Lösung innerhalb des Frankfurter Südens ist daher unabdingbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 406 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-30

  • Voltastraße: Fahrradüberholverbot für Kraftfahrzeuge
    OMOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7646 entstanden aus Vorlage: OF 1216/2 vom 11.08.2025 Betreff: Voltastraße: Fahrradüberholverbot für Kraftfahrzeuge Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Voltastraße stadteinwärts ein Fahrrad-Überholverbot für Kraftfahrzeuge einzurichten; 2. in Abständen von 50 Metern Fahrrad-Piktogramme auf der Voltastraße zu markieren; 3. mit einer roten Markierung auf Querstraßen hinzuweisen. Begründung: Die Voltastraße ist derzeit stadtauswärts mit einem baulichen Fahrradweg ausgestattet, stadteinwärts jedoch nicht. Stadteinwärts sind Symbole zur gemeinsamen Nutzung der einzige Hinweis auf den Radverkehr. Die Fahrspur ist jedoch sehr eng und durch die erhöht gebaute Gleisstrecke ist ein Ausweichen für Autos oder Lieferfahrzeuge insbesondere noch in Verbindung mit dort häufig haltendem Lieferverkehr in der Praxis nichts für schwache Radfahrernerven. Die Idee wäre nun, ähnlich der Schloßstraße, in der Voltastraße - allerdings nur stadteinwärts - ein Fahrrad-Überholverbot auszuweisen, um die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8036 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 624 Aktenzeichen: 32-1

  • Alternative zur Voltastraße nutzen: Radanbindung Rebstock/City West über Franklinstraße führen
    OMOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7647 entstanden aus Vorlage: OF 1226/2 vom 30.08.2025 Betreff: Alternative zur Voltastraße nutzen: Radanbindung Rebstock/City West über Franklinstraße führen Der Magistrat gebeten, den Radverkehr - vom Katharinenkreisel kommend - aus dem Rebstockgebiet und der City West über die Franklinstraße/Lise-Meitner-Straße/Kreuznacher Straße in Richtung Hamburger Allee/zentrales Bockenheim zu führen und ggfs. die folgenden Maßnahmen entsprechend umzusetzen: 1. Am Katharinenkreisel bis zur Einmündung Franklinstraße sollte es dem Radverkehr erlaubt sein, den Gehweg zu befahren, oder es sollte eine entsprechende Markierung auf dem Gehweg angebracht werden, die eine Radspur ausweist. 2. An der Einmündung Kreuznacher Straße/Voltastraße sollte durch Anpassung der Ampelphasen dafür Sorge getragen werden, dass die Radfahrer ohne lange Wartezeiten, einbiegen und sich entsprechend in die Spuren Richtung Emser Brücke, Hamburger Allee, Robert-Mayer-Straße und Nauheimer Straße einordnen können. Sollte die Maßnahme so nicht umsetzbar erscheinen, bittet der Ortsbeirat um Rücksprache und ggfs. um einen Ortstermin. Schließlich ist der Radweg entsprechend als solcher auszuweisen. Begründung: Der Ortsbeirat greift die Anregung aus der Bürgerschaft auf, die Radverkehrsanbindung der Quartiere Rebstock und City West an das Stadtteilzentrum Bockenheims zu verbessern. Leider ist es baulich nicht möglich, an der Voltastraße eine separate Radspur vom Katharinenkreisel in Richtung Hamburger Allee einzurichten. Die Franklinstraße bietet ausreichend Platz und ist in Höhe Galvanistraße/Kita Sternschnuppe durch Schwellen verkehrsberuhigt. Es erscheint daher angemessen, den Radverkehr in diese Straße umzuleiten, um die frequentiertere Voltastraße zu entlasten. Ein Überholverbot auf der Voltastraße einzurichten würde alle Verkehrsteilnehmer eher hindern als fördern. Es erscheint vorzugswürdig, den Radverkehr durch die parallel verlaufende Franklinstraße zu führen, sodass der Radverkehr auch vom Straßenbahnverkehr getrennt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8036 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 671 Aktenzeichen: 32-1

  • Sanierung der Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8
    OMOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7648 entstanden aus Vorlage: OF 1221/2 vom 20.08.2025 Betreff: Sanierung der Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8 Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8 zeitnah saniert bzw. ersetzt wird. Begründung: Die vorhandene Tischtennisplatte im Innenhof der Liegenschaft Jordanstraße 6 bis 8 ist in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand und derzeit kaum nutzbar. Sie stellt jedoch ein wichtiges Angebot für Kinder, Jugendliche und Anwohner*innen dar, um sich niedrigschwellig sportlich zu betätigen und die gemeinschaftliche Nutzung des Innenhofes zu fördern. Eine Sanierung trägt zur Attraktivität der Wohnumgebung bei und unterstützt die Ziele einer bewegungsfreundlichen und lebenswerten Quartiersgestaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 540 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-40

  • Schließung der Filiale der Postbank auf dem Rohmerplatz
    OMOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7649 entstanden aus Vorlage: OF 1227/2 vom 12.10.2025 Betreff: Schließung der Filiale der Postbank auf dem Rohmerplatz Der Magistrat wird gebeten, 1. zur alsbald anstehenden Schließung der Filiale der Postbank am Rohmerplatz in Bockenheim sowie Postbankfilialschließungen in weiteren Frankfurter Stadtteilen im Hinblick auf den offenkundigen Verlust an niedrigschwelligem Zugang zu Finanzdienstleistungen für die Postbankkunden in Bockenheim und anderen betroffenen Frankfurter Stadtteilen gegenüber dem Unternehmen der Postbank bzw. Deutschen Bank kritisch Stellung zu nehmen; 2. zu prüfen und zu berichten, wie der Zugang zu Bankdienstleistungen für die Postbankkunden in Bockenheim künftig sichergestellt wird, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind. Begründung: Der Ortsbeirat ist insbesondere der Meinung, dass die Schließung der Postbank-Filiale am Rohmerplatz in Bockenheim und Filialen in anderen Frankfurter Stadtteilen für die Postbankkunden, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind, nicht akzeptabel ist, zumal viele von den eben erwähnten Bürgerinnen und Bürgern die Postbank im Vertrauen auf deren ursprüngliche Verpflichtung, breiten Bevölkerungsschichten auch nach Privatisierung einen niederschwelligen Zugang zu Finanzdienstleistungen - u. a. durch ein flächendeckendes Filialnetz - zu ermöglichen, seinerzeit als Bank gewählt haben. Die Postbank hat bekanntlich ihren Bockenheimer Kunden die Schließung der Filiale am Rohmerplatz für das erste Quartal 2026 angekündigt. Künftig soll die Filiale an der Mainzer Landstraße 405 von den Bockenheimer Postbankkunden genutzt werden - fast vier Kilometer vom Rohmerplatz entfernt. Aus Sicht des Ortsbeirates, an den sich viele Bockenheimer Bürgerinnen und Bürger gewandt haben, sollte sich die Stadt Frankfurt im Hinblick auf die Daseinsfürsorge von Bankdienstleistungen für die Bevölkerungsschichten, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind, entsprechend des Beschlusses des Ortsbeirates einlassen. In den letzten Jahren wurden auch die Bockenheimer Filialen der Commerzbank und Deutschen Bank geschlossen. Besonders bitter erscheint dem Ortsbeirat nun der Rückzug der Postbank im Hinblick auf deren seinerzeitigen Funktion im Rahmen der öffentlichen Daseinsfürsorge. Die Postbank wurde im Jahr 1994 aus der Deutschen Bundespost ausgegliedert und privatisiert. Um den öffentlich-rechtlichen Charakter der Dienstleistungen in gewissem Maße beizubehalten, gab es seinerzeit Vorgaben, die sicherstellen sollten, dass die Postbank auch nach ihrer Privatisierung eine umfassende Grundversorgung mit Finanzdienstleistungen in Deutschland bereitstellt. Diese bezogen sich insbesondere auf eine flächendeckende Versorgung mit dem Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern - unabhängig vom Einkommen - den wohnortnahen Zugang zu Basisfinanzdienstleistungen zu ermöglichen. Der Ortsbeirat zweifelt, ob die Postbank dieser ursprünglichen Verpflichtung durch die jüngsten Filialschließungen noch hinreichend nachkommt bzw. überhaupt nachkommen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 292 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 92-3

  • Der Magistrat möge berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 (Woolworth) und Juliusstraße 17/ehemaliger WoolworthParkplatz geplant sind.
    OMOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7650 entstanden aus Vorlage: OF 1229/2 vom 10.10.2025 Betreff: Der Magistrat möge berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 (Woolworth) und Juliusstraße 17/ehemaliger Woolworth-Parkplatz geplant sind. Der Magistrat wird gebeten, 1. zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände der Leipziger Straße 88 (Woolworth) und der Juliusstraße 17 geplant sind; 2. mit dem Eigentümer zu verhandeln, damit auf dem Gelände Juliusstraße 17 (ehemaliger Woolworth-Parkplatz) Wohnungen entstehen können. Begründung: Seit Jahren wird im Stadtteil diskutiert, dass das Gebäude Leipziger Straße 88 umgebaut werden soll. Wie ist der heutige Stand? Das große Gelände des ehemaligen Woolworth-Parkplatzes steht seit Jahren leer. In Frankfurt besteht ein großer Mangel an Wohnungen, weshalb es sinnvoll wäre, auf dem großen Gelände des Parkplatzes Juliusstraße 17 Wohnungen entstehen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 164 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8208 Aktenzeichen: 66-3

  • Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 67 geplant sind. Er soll darauf dringen, dass der Durchgang zwischen Leipziger Straße und OttoLoeweStraße erhalten bleibt.
    OMOB 5
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7651 entstanden aus Vorlage: OF 1231/2 vom 07.10.2025 Betreff: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 67 geplant sind. Er soll darauf dringen, dass der Durchgang zwischen Leipziger Straße und Otto-Loewe-Straße erhalten bleibt. Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände der Leipziger Straße 67 geplant sind; 2. dafür Sorge zu tragen, dass der Durchgang zwischen der Leipziger Straße und der Otto-Loewe-Straße erhalten bleibt. Begründung: Laut Presseberichten plant die ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG auf dem Gelände Leipziger Straße 67 Baumaßnahmen. Da bereits mehrfach berichtet wurde, dass die REWE Markt GmbH ihre Geschäfte auf dem Grundstück zusammen legen wolle, besteht die Angst, dass der Durchgang zwischen der Leipziger Straße und der Otto-Loewe-Straße geschlossen werden soll. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass der Durchgang erhalten bleiben muss, da er für die dort lebende Bevölkerung ein wichtiger direkter Zugang zur Einkaufsstraße Leipziger Straße ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 165 Aktenzeichen: 63-0

  • Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße
    OMOB 5
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7652 entstanden aus Vorlage: OF 1234/2 vom 10.10.2025 Betreff: Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße Der Magistrat wird gebeten, die in der Kiesstraße vor Hausnummer 15 angebrachte illegale Fahrbahnmarkierung zu entfernen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob es sich hierbei um einen ordnungswidrigen oder strafbaren Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum handelt, und ggf. die zuständigen Stellen mit der Ahndung des Sachverhalts zu beauftragen. Begründung: In der Kiesstraße wurde eine illegale Fahrbahnmarkierung angebracht, die offensichtlich von privater Hand vorgenommen wurde. Es handelt sich um eine vermeintliche Flächensperrung (siehe beigefügte Fotos), die sich vor dem Haus Kiesstraße 15 befindet. Die Markierung wurde vor einem abgesenkten Bordstein aufgebracht, ragt jedoch deutlich über diesen Bereich hinaus - sowohl nach vorne als auch seitlich und nach hinten. Bei genauerem Hinsehen ist erkennbar, dass die Linien mit einfacher Farbe gezogen wurden und somit keine amtliche Markierung darstellen. Besonders ärgerlich für die Anwohnerinnen und Anwohner ist, dass Fahrzeuge, die auch nur leicht auf die markierte Fläche ragen, regelmäßig beschmiert oder verdreckt werden. Teilweise werden auch Scheibenwischer hochgestellt oder Antennen abgeschraubt. Diese Vorfälle sind bereits mehrfach aufgetreten und sorgen in der Nachbarschaft für erhebliche Verärgerung und ein angespanntes Miteinander. Darüber hinaus wird die Fläche regelmäßig von einem einzelnen Fahrzeug genutzt, offenbar als private Parkfläche. Es besteht daher der begründete Verdacht, dass die Markierung von einer beteiligten Person angebracht wurde, um sich den öffentlichen Straßenraum unrechtmäßig anzueignen. Da der öffentliche Verkehrsraum ausschließlich durch die zuständigen Behörden markiert und geregelt werden darf, stellt das eigenmächtige Anbringen einer solchen Markierung einen unzulässigen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Dies kann gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB) (Sachbeschädigung) oder § 315 b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) einen Straftatbestand darstellen. Die Stadt sollte daher nicht nur die Markierung entfernen, sondern auch prüfen, ob ein ordnungsrechtliches oder strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden muss. Situation in der Kiesstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 259 Aktenzeichen: 66-0

  • Leipziger Straße: grün und sicher gestalten
    OMOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7653 entstanden aus Vorlage: OF 1235/2 vom 08.10.2025 Betreff: Leipziger Straße: grün und sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen geeignet sind, um das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen auf dem schmalen Streifen zwischen Fahrbahn und Geländer vor dem Zugang zur U-Bahn-Station "Leipziger Straße" (vor Hausnummer 62) zu unterbinden. Dabei soll insbesondere geprüft werden, 1. ob die Fläche durch Pflanzkübel oder andere Begrünungselemente gesichert werden kann; 2. ob eine entsprechende Markierung oder Beschilderung zur Verdeutlichung des Halteverbots angebracht werden kann. Bei positivem Prüfungsergebnis wird der Magistrat gebeten, die entsprechende Maßnahme umzusetzen. Es dient zur Kenntnis, dass sich der Ortsbeirat in Gesprächen mit Anwohner*innen befindet, die sich bereit erklärt haben, eine Patenschaft für mögliche Begrünungselemente zu übernehmen. Begründung: Durch das Abstellen von Fahrzeugen auf dem schmalen Streifen zwischen der Fahrbahn und dem straßenseitigen Geländer am Zugang zur U-Bahn-Station "Leipziger Straße" (vor Hausnummer 62) entsteht eine deutliche Verengung der Fahrbahn. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen, insbesondere im Begegnungsverkehr zwischen Autos und Radfahrenden. Eine Begrünung oder andere gestalterische Abgrenzung kann zugleich das Straßenbild aufwerten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 342 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0

  • Kunst im öffentlichen Raum - Verschönerung des Häuschens auf dem Erich-Fromm-Platz
    OMOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7654 entstanden aus Vorlage: OF 1236/2 vom 25.09.2025 Betreff: Kunst im öffentlichen Raum - Verschönerung des Häuschens auf dem Erich-Fromm-Platz Der Magistrat wird gebeten, dem Graffitikünstler Jolio Lulas zu gestatten, das Häuschen auf dem Erich-Fromm-Platz/Ecke Liebigstraße durch Graffiti zu verschönern und aufzuwerten. Begründung: Das kleine Gebäude macht einen eher heruntergekommenen Eindruck und wurde zudem illegal beschmiert (siehe Fotos). Herr Lulas ist im Ortsbezirk kein Unbekannter und hat bereits andere öde oder heruntergekommene Bauwerke mit seinen künstlerisch wertvollen Graffiti verschönert (Breitenbachbrücke, Emser Brücke). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 376 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 91-5

  • Fahrradbügel vor dem Café Rabe
    OMOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7655 entstanden aus Vorlage: OF 1237/2 vom 08.10.2025 Betreff: Fahrradbügel vor dem Café Rabe Der Magistrat wird gebeten, vor dem Café Rabe in der Jordanstraße geeignete Flächen für die Einrichtung von mindestens fünf Fahrradbügeln zu identifizieren und diese Bügel zeitnah zu installieren. Begründung: Das Café Rabe in der Jordanstraße hat sich zu einem beliebten sozialen Treffpunkt entwickelt. Es finden zahlreiche Veranstaltungen für Familien, Kinder und Bürger*innen statt, die gut besucht sind. Viele Menschen aus dem näheren Umfeld kommen dafür mit dem Fahrrad. Leider fehlt es an ausreichenden und gut zugänglichen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im unmittelbaren Umfeld des Café Rabe. Dies führt häufig dazu, dass Räder provisorisch auf Gehwegen oder in Einfahrten abgestellt werden, was wiederum zu Behinderungen für Fußgänger*innen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen führen kann. Um die Situation vor Ort zu verbessern, braucht es fest installierte Fahrradbügel, bestenfalls direkt vor dem Café Rabe, die auch das sichere Abstellen von Lastenrädern ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 507 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

  • Größere Abfalleimer für Bockenheim
    OMOB 5
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7656 entstanden aus Vorlage: OF 1239/2 vom 06.10.2025 Betreff: Größere Abfalleimer für Bockenheim Vorgang: OM 4508/23 OBR 2; ST 1697/24 Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Stabsstelle Sauberes Frankfurt an verschiedenen Standorten im Stadtteil Bockenheim größere Mülleimer zu installieren. Diese sollen insbesondere in der Lage sein, Pizzakartons und großformatigen Plastikmüll (leider) aufzunehmen. Der Antrag ergänzt die in der Stellungnahme vom 23.09.2024, ST 1697, bereits zugesagten zusätzlichen Aufstellungen von Mülleimern. Zusätzliche wichtige Standorte wären u. a. die östliche Seite der Jordanstraße/Ecke Homburger Straße sowie die westliche Seite der Homburger Straße/Ecke Adalbertstraße. Begründung: Die Vermüllung im Stadtteil Bockenheim nimmt derzeit leider wieder stark zu, insbesondere aus dem Grund, dass Mülleimer unzureichende Kapazitäten haben, um (insbesondere an den Wochenenden) den großvolumigen Müll aufzunehmen. Die Folge sind gestapelte Pizzakartons unter den Mülleimern, die dann z. B. bei Wind und Regen in alle Richtungen verteilt werden. Der Ortsbeirat begrüßt die Anstrengungen der Stadt und der FES, die Stadtteile sauberer zu halten und häufigere Reinigungsintervalle einzuführen. Letzteres findet an Wochenenden aber nicht statt. Die Aufstellung größerer Behälter hat sich mancherorts bereits bewährt, z. B. an der Homburger Straße/Ecke Robert-Mayer-Straße (Pinto 100). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4508 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1697 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 46 Aktenzeichen: 67-0

  • Senckenberganlage 21 - Fahrradabstellflächen erweitern und Fahrradbügel montieren
    OMOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7657 entstanden aus Vorlage: OF 1240/2 vom 25.09.2025 Betreff: Senckenberganlage 21 - Fahrradabstellflächen erweitern und Fahrradbügel montieren Der Magistrat wird gebeten, entlang der Feuerwehrzufahrt von der Senckenberganlage 21 bis zur Senckenberganlage/Ecke Robert-Mayer-Straße zusätzliche Fahrradbügel zu installieren. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Gehwegbreite in diesem Abschnitt nicht eingeschränkt wird. Dies kann durch Schrägstellung der Fahrradbügel erreicht werden. Begründung: Die Fahrradbügel und Abstellflächen für Fahrräder angrenzend an die Liegenschaft Senckenberganlage 21 sind bis zur Kapazitätsgrenze genutzt. Die Ergänzung um weitere sichere Abstellflächen ist notwendig. (Quelle: Geoportal Frankfurt) Markierung für weitere Fahrradparkplätze vor der Senckenberganlage 21 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 503 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

  • Verkehrsgeräusche in der Schloßstraße reduzieren
    OMOB 5
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7658 entstanden aus Vorlage: OF 1242/2 vom 08.10.2025 Betreff: Verkehrsgeräusche in der Schloßstraße reduzieren Der Magistrat wird gebeten, in der Schloßstraße auf Höhe der Hausnummer 87 (vor dem Café Nostalgie) Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung durch Kraftfahrzeuge und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ergreifen. Dabei soll insbesondere die Verwendung des Verkehrszeichens 628 (sog. Klemmfix) geprüft und bei Möglichkeit punktuell umgesetzt werden, um zu erreichen, dass Kraftfahrzeuge in der für sie vorgesehenen Spur bleiben. Begründung: Anwohner*innen der Hausnummer 87 haben dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass es regelmäßig zu Lärmentwicklung kommt, wenn Kraftfahrzeuge die erhabenen, gestrichelten Fahrbahnmarkierungen vor den Grundstücksausfahrten überfahren. Einige Autofahrende orientieren sich vermutlich aufgrund der parallel verlaufenden Straßenbahnschienen zu weit rechts und geraten dadurch auf die angrenzenden Markierungen. Dies verursacht nicht nur eine erhöhte Geräuschentwicklung, sondern stellt auch ein Sicherheitsrisiko für Radfahrende dar. Durch den punktuellen Einsatz von sogenannten Klemmfixen werden die jeweiligen Markierungen deutlicher hervorgehoben und besser voneinander abgegrenzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 262 Aktenzeichen: 66-7

  • Sanierung der Turnhalle der Franckeschule
    OMOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7659 entstanden aus Vorlage: OF 1243/2 vom 09.10.2025 Betreff: Sanierung der Turnhalle der Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, - seit wann die Turnhalle der Franckeschule aufgrund der festgestellten Einsturzgefahr gesperrt ist; - welche Maßnahmen seit der Sperrung unternommen wurden, um die Turnhalle wieder nutzbar zu machen; - welche Begehungen stattgefunden haben, zu welchem Zweck diese erfolgten und welche Ergebnisse dabei festgestellt wurden; - welches weitere Vorgehen geplant ist und wie der voraussichtliche Zeitplan für die Wiederherstellung der Nutzbarkeit der Turnhalle aussieht; 2. zu informieren, - ob ein Denkmalgutachten vorliegt bzw. eine Begehung durch das Denkmalamt vorgesehen ist und zu welchem Zeitpunkt diese stattfinden soll; - ob geplant ist, das Dach der Turnhalle der Franckeschule zunächst provisorisch abzustützen und in welchem zeitlichen Rahmen dies erfolgen soll; - in welchem Zeitraum die vollständige Sanierung der Turnhalle vorgesehen ist; 3. darzustellen, wie der Schulsport in der Zwischenzeit sichergestellt wird, insbesondere - ob weitere geeignete Hallen für den Sportunterricht der Franckeschule gesucht werden - insbesondere wären die Kapazitäten bei der Frankfurter Turn- und Sport-Gemeinschaft 1847 J. P. (FTG Frankfurt) sowie in der Halle der Kinderwerkstatt zu prüfen und die entsprechenden Bedingungen zu evaluieren; - welche alternativen Maßnahmen geplant oder bereits umgesetzt wurden; - wie gewährleistet werden soll, dass der Schulsport für alle Grundschulkinder der Franckeschule während der gesamten Dauer der Einschränkung stattfinden kann; 4. alle denkbaren und zumutbaren Maßnahmen möglichst zeitnah umzusetzen, um entweder die Nutzung der Turnhalle der Franckeschule wieder zu ermöglichen oder geeignete Alternativen für den Schulsport dauerhaft bereitzustellen. Begründung: Schulsport ist insbesondere in der Grundschule von großer Bedeutung. Er fördert die körperliche Gesundheit, die motorische Entwicklung und trägt maßgeblich zur Prävention von Bewegungsmangel und Haltungsschäden bei. Darüber hinaus unterstützt er soziale Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Rücksichtnahme und Fairness. Bewegung wirkt sich nachweislich positiv auf Konzentration, Lernfähigkeit und das allgemeine Wohlbefinden der Kinder aus. Nach der Brandschutzsanierung der Franckeschule wurde kurze Zeit später festgestellt, dass das Dach der schuleigenen Turnhalle einsturzgefährdet ist. Infolgedessen musste die Turnhalle gesperrt werden, sodass seitdem kein regulärer Sportunterricht in der eigenen Halle mehr stattfinden kann. Zwar konnten einige Klassen der Franckeschule zeitweise in nahegelegene andere Turnhallen ausweichen, jedoch sind dort die Kapazitäten begrenzt und nicht alle Einrichtungen in zumutbarer Entfernung erreichbar. Für viele Klassen findet der Sportunterricht daher auf dem Schulhof oder auf öffentlichen Spielplätzen statt oder entfällt ganz. Diese Lösungen sind weder witterungsunabhängig noch pädagogisch ausreichend, zudem fehlt dort eine geeignete Ausstattung und sichere Rahmenbedingungen. Eine dauerhafte Einschränkung des Schulsports ist aus pädagogischer, gesundheitlicher und sozialer Sicht nicht hinnehmbar. Da die Sperrung bereits über einen längeren Zeitraum andauert und trotz einzelner Begehungen bislang keine transparente Kommunikation über Ergebnisse, Planungen und Zeitabläufe erfolgt ist, besteht ein erhebliches Informations- und Handlungsbedürfnis. Es ist dringend erforderlich, Klarheit über den bisherigen Verlauf, die aktuellen Planungen und insbesondere über konkrete zeitliche Perspektiven zu erhalten. Der Ortsbeirat setzt sich deshalb dafür ein, dass der Magistrat die genannten Informationen bereitstellt, die notwendigen Schritte beschleunigt und dafür sorgt, dass entweder die Turnhalle der Franckeschule zeitnah wieder nutzbar wird oder geeignete Alternativen für den Schulsport dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 331 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2

  • Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-Gymnasium
    OMOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7660 entstanden aus Vorlage: OF 1246/2 vom 02.10.2025 Betreff: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-Gymnasium Vorgang: OM 6528/25 OBR 2; ST 1321/25 Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme ST 1321 vollumfänglich zurück. Der Magistrat wird aufgefordert, die Anregung OM 6528 Punkt für Punkt zu beantworten. Im Falle der fehlenden Fahrradbügel wird der Magistrat gebeten, zusätzlich alternative Ideen zu entwickeln, wo diese sicher im nahen Umfeld der Schule angebracht werden können, sodass die Schülerinnen und Schüler nicht an der Abgrenzung zum Radweg parken müssen und sicherzustellen, dass die Fahrräder möglichst diebstahlsicher abgestellt werden können. Begründung: Die Stellungnahme ST 1321 wirkt wie eine Missachtung der Arbeit des Ortsbeirates. Die umfangreichen Vorschläge werden nicht Punkt für Punkt beantwortet, sondern es wird ein Aspekt herausgegriffen und pauschal beantwortet. Es drängt sich der Verdacht auf, dass sich der Magistrat gar nicht für die Anregungen des Ortsbeirates und der Schulgemeinde interessiert und keine Zeit dafür aufgewendet hat. Mit dem Satz "Eine solche Gefahrenlage, die Eingriffe im angeregten Umfang rechtfertigen könnte, kann nicht im Ansatz objektiv erkannt und belegt werden." dokumentiert der Magistrat, dass er eine dreispurige Bundesstraße vor einer Schule mit über 1.200 Schülerinnen und Schülern für komplett ungefährlich hält und erst tätig wird, wenn Schülerinnen und Schüler zu Schaden gekommen sind. Vom Grünflächenamt ist nie zu lesen: "Der Baum ist zwar komplett morsch, aber wir warten mit dem Fällen bis jemand von einem Ast erschlagen wurde." Nein, die vorsorgende Gefahrenabwehr steht dort im Mittelpunkt des Handels. Auch geht der Magistrat mit keinem Wort darauf ein, dass mit den Vorschlägen gleich mehrere Probleme (Gefahr durch die dreispurige Bundesstraße, keine Möglichkeiten Fahrradbügel aufzustellen) beseitigt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6528 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1321 Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 623 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

  • Was tut die Stadt Frankfurt gegen antisemitisch motivierte Boykottaufrufe gegen lokale Betriebe?
    OMOB 5
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7661 entstanden aus Vorlage: OF 1276/2 vom 27.10.2025 Betreff: Was tut die Stadt Frankfurt gegen antisemitisch motivierte Boykottaufrufe gegen lokale Betriebe? Der Magistrat wird gebeten, darzulegen, 1. welche Maßnahmen er ergreift, um antisemitisch motivierten Boykottaufrufen gegen lokale Betriebe entschieden entgegenzutreten; 2. wie er sicherstellt, dass betroffene Unternehmen bei Rufschädigung, Bedrohungen oder wirtschaftlichen Einbußen schnell und unbürokratisch Unterstützung erhalten; 3. ob er plant, gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, den Kammern, der Bildungsstätte Anne Frank, der Antidiskriminierungsstelle, dem Antisemitismusbeauftragten und weiteren zivilgesellschaftlichen Partnern ein stadtweites Zeichen gegen diskriminierende und ausgrenzende Kampagnen zu setzen; 4. inwiefern er eigene Kommunikationskanäle (z. B. Social Media, Pressearbeit) nutzt, um Aufklärung, Zivilcourage und Solidarität mit betroffenen Betrieben zu fördern; 5. wie diskriminierende oder hetzerische Kampagnen künftig frühzeitig erkannt, öffentlich benannt und unterbunden werden können; 6. welche Unterstützungsangebote (rechtlich, kommunikativ, psychologisch) für betroffene Betriebe oder Einzelpersonen bestehen oder geschaffen werden können; 7. wie die Stadtgesellschaft insgesamt widerstandsfähiger gegen digitale Anfeindungen und gezielte Boykottkampagnen gemacht werden kann. Begründung: Seit den Ereignissen vom 7. Oktober 2023 kommt es auch im Ortsbezirk 2 wiederholt zu Fällen, in denen lokal ansässige Betriebe aufgrund verfälschender oder hetzerischer Darstellungen im Internet Ziel von Boykottaufrufen, Anfeindungen und öffentlichen Diffamierungen wurden. Neben den Boykottaufrufen selbst werden die Betreiber auch telefonisch beleidigt und bedroht - etwa mit wiederholten Anrufen, in denen gefragt wird "Kocht ihr mit Gas?", gefolgt von Parolen wie "Heil H. .". Solche Vorgänge sind inakzeptabel und dürfen in Frankfurt keinen Platz haben. Diese Vorgänge haben nicht nur wirtschaftliche Folgen, sondern gefährden auch das gesellschaftliche Klima in unserer Stadt. Antisemitisch motivierte Ausgrenzung, Hetze oder Boykottaufrufe widersprechen den Grundwerten Frankfurts als einer offenen, vielfältigen und solidarischen Stadt. Die Betroffenen haben sich bereits an bekannte Anlaufstellen, darunter den Antisemitismusbeauftragten des Landes Hessen sowie weitere Beratungsstellen, gewandt. Dennoch zeigt der Fall, dass der Schutz vor digitalen Diffamierungen und Boykottaufrufen derzeit nicht ausreichend gewährleistet ist und bestehende Instrumente an ihre Grenzen stoßen. Zudem engagieren sich die Betroffenen seit Jahren vielfältig ehrenamtlich - unter anderem in der Speisung von Obdachlosen, in sozialen Projekten für Bedürftige sowie im Tierschutz und in der Aufklärung über Tierrechte. Menschen, die sich in dieser Weise für das Gemeinwohl einsetzen, dürfen in Frankfurt nicht Ziel von Hetze oder Ausgrenzung werden. Da absehbar ist, dass sich vergleichbare Vorfälle künftig auch gegen andere gesellschaftliche Gruppen richten können - etwa aufgrund ethnischer, religiöser, sexueller oder geschlechtlicher Orientierung politischer oder kultureller Zugehörigkeit - ist es notwendig, präventive Maßnahmen zu entwickeln, um Frankfurt dauerhaft als weltoffene, pluralistische und sichere Stadt zu bewahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 245 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 101

  • Illegale Taxistände, Teil 2
    OMOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7662 entstanden aus Vorlage: OF 1228/2 vom 25.09.2025 Betreff: Illegale Taxistände, Teil 2 Vorgang: OM 6911/25 OBR 2; ST 1365/25 1. Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Eigentümerschaft der Liegenschaft Senckenberganlage 13 (Meliá Hotel) die Möglichkeit zu eruieren, ob ein legaler Taxistand im Bereich der Hotelvorfahrt realisiert werden kann. 2. Falls dies nicht möglich sein sollte, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Robert-Mayer-Straße, etwa vor Hausnummer 19, ein legaler Taxistand eingerichtet werden kann. Der Magistrat wird gebeten, die Organisation eines Ortstermins mit den verantwortlichen Ämtern, der Taxizentrale, dem Hotel, Polizei und betroffenen Anwohnern zu übernehmen. Begründung: Die Situation hat sich gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt der oben erwähnten Anregung nicht verändert. In sehr regelmäßigen Abständen werden der Fuß- und der Radweg illegal von Taxis zugestellt. Ein legaler Taxistand im näheren Umfeld oder direkt vor dem Hotel würde wenigstes dieses Problem lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6911 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1365 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 370 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0

  • Vorgehen gegen Kraftfahrzeugrennen/Beschleunigungstests entlang der Straße der Nationen
    OMOB 5
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7663 entstanden aus Vorlage: OF 1233/2 vom 11.10.2025 Betreff: Vorgehen gegen Kraftfahrzeugrennen/Beschleunigungstests entlang der Straße der Nationen Der Magistrat wird gebeten, aktiv auf die Messe Frankfurt GmbH zuzugehen und gemeinsam ein wirksames Konzept gegen regelmäßig stattfindende Kraftfahrzeugrennen/Motorradrennen/Beschleunigungstests entlang der Straße der Nationen zu entwickeln. Dabei soll insbesondere die temporäre Installation von Kennzeichenscannern geprüft werden. Begründung: Bei den regelmäßig stattfindenden Kraftfahrzeugrennen/Motorradrennen/Beschleunigungstests entlang der Straße der Nationen mit teilweise getunten Abgasanlagen ist bisher keine Besserung eingetreten. Dies stellt für Bewohner der Kuhwaldsiedlung eine erhebliche Lärmbelästigung dar, insbesondere nachts. Die Problematik wurde zwar von der Kontrollgruppe "KART" der Landespolizei aufgenommen, inzwischen fahren die Rennfahrer allerdings teilweise nur noch wenige Runden, sodass die Polizei keine Gelegenheit mehr hat, rechtzeitig einzutreffen. Die temporäre Installation von Kennzeichenscannern kann ein Mittel sein, gegen die Problematik vorzugehen. Bei der Straße der Nationen handelt es sich um eine halböffentliche Straße im Eigentum der Messe Frankfurt GmbH. Maßnahmen können daher nur gemeinsam mit der Messe getroffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 261 Aktenzeichen: 32-1

  • Nachfrage: Fassadenbegrünung, Solaranlage und Klimatisierung der Aula am LessingGymnasium
    OMOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7664 entstanden aus Vorlage: OF 1244/2 vom 02.10.2025 Betreff: Nachfrage: Fassadenbegrünung, Solaranlage und Klimatisierung der Aula am Lessing-Gymnasium Vorgang: OM 4510/23 OBR 2; OM 4646/23 OBR 2; ST 473/24; ST 663/24 Der Magistrat wird gebeten, die in den Stellungnahmen ST 663 und ST 473 genannten Maßnahmen umzusetzen bzw. zu prüfen und zu berichten, warum eine Umsetzung diesbezüglich nicht erfolgt. Sollten die finalen Maßnahmen aus zeitlichen Gründen nicht umsetzbar sein, dann sollten zumindest Übergängslösungen, wie beispielsweise die im Ortstermin 2023 genannten Fensterfolien montiert und die Verschattung ggf. des Foyers, rechtzeitig zum Frühjahr 2026 vorgenommen werden. Begründung: An der Schule werden in den Sommermonaten häufig Temperaturen über 30 Grad Celsius in den Räumen gemessen. Dies sind keine gesunden Arbeits- und Lernbedingungen. Schließlich sind Konzerte/Veranstaltungen mit vollbesetzter Aula bei solchen Temperaturen auch nicht uneingeschränkt durchführbar. Der Handlungsbedarf wurde seinerzeit ausreichend festgestellt, nunmehr gilt es, die Maßnahmen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4510 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4646 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 473 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 663 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 427 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-33

  • Fußgängerüberweg vor dem Lessing-Gymnasium: Bitte frei halten
    OMOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7665 entstanden aus Vorlage: OF 1245/2 vom 13.10.2025 Betreff: Fußgängerüberweg vor dem Lessing-Gymnasium: Bitte frei halten Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um den Fußgängerüberweg vor dem Lessing-Gymnasium frei zu halten. Es wird angeregt, Markierungen mit dem Hinweis "Parkverbot" auch für Fahrräder und Roller zwischen Bürgersteig und Fußgängerüberweg als Durchgang aufzubringen und die Verkehrszeichen so zu montieren, dass sie nicht dazu einladen, Fahrräder/Roller direkt am Übergang abzustellen. Es dient zur Kenntnis, dass der Fußgängerüberweg und der gepflasterte Durchgang dorthin auch als Fluchtweg bei der Evakuierung im Brandfall dienen und mehrere hundert Schülerinnen und Schüler dort passieren müssen. Begründung: Es geschieht regelmäßig, dass der Fußgängerüberweg vor der Schule durch Fahrräder etc. zugestellt wird. Die Schule selbst hat hier jedoch keine Handhabe, da es sich um öffentlichen Raum handelt. Der Überweg ist so frei zu halten, dass auch mobilitätseingeschränkte Fußgänger diesen passieren können. Es sei darauf hingewiesen, dass an der Schule zeitnah zusätzliche Fahrradabstellplätze im Keller geschaffen werden, sodass mit einer Entspannung bezüglich der Anzahl von Abstellplätzen zu rechnen ist. Der Ortsbeirat steht gerne für eine Abstimmung zur Verfügung, Kontakt zum Lessing-Gymnasium besteht ebenfalls. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 506 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7

  • Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee?
    OMOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7666 entstanden aus Vorlage: OF 1249/2 vom 12.10.2025 Betreff: Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee? Vorgang: V 351/22 OBR 2; ST 1463/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. erneut beim Auswärtigen Amt nachzufragen, welche Entwicklungsoptionen es für das ehemalige Türkische Generalkonsulat in Frankfurt in der Zeppelinallee gibt; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Planungen eines Türkischen Kulturzentrums noch realisiert werden sollen. In seiner Stellungnahme ST 1463 hat der Magistrat mitgeteilt, dass er das Auswärtige Amt um eine Stellungnahme gebeten, bisher aber keine Rückmeldung erhalten hat und daher um Fristverlängerung bittet. Die Rückmeldung sollte zwischenzeitlich erfolgt sein. Der Ortsbeirat bittet um Information und ggf. Einbeziehung in die künftige Planung und in Nutzungsüberlegungen. Begründung: Das denkmalgeschützte neoklassizistische Gebäude wird nach wie vor dem Verfall überlassen. Eine Sanierung findet trotz angedeuteter Umbaumaßnahmen nicht statt. Es besteht nach wie vor Informationsbedarf, ob und wann das Gebäude einer künftigen Nutzung zugeführt wird. Schließlich sei darauf hingewiesen, dass das Gebäude durch den Leerstand zunehmend schwieriger zu sanieren sein wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2022, V 351 Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2022, ST 1463 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 178 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1127

  • Sicherheit auch im Dunkeln: Straßenbeleuchtung im Westend
    OMOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7667 entstanden aus Vorlage: OF 1250/2 vom 02.10.2025 Betreff: Sicherheit auch im Dunkeln: Straßenbeleuchtung im Westend Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im Westend, insbesondere in der Lindenstraße, im Kettenhofweg auf Höhe der Hausnummer 83 und vor der Westend-Synagoge, zu erneuern. Begründung: Leider kam vom Amt von der dafür vorgesehenen Adresse keine Rückmeldung (stoerung-strassenbeleuchtung@srm-rheinmain.de). Schließlich sei darauf hingewiesen, dass die mangelnde Straßenbeleuchtung vor der Westend-Synagoge in jüngerer Vergangenheit zum Sturz einer Fußgängerin geführt hat. Hier bestehen nach Ansicht des Ortsbeirats Verkehrssicherungspflichten, denen unzureichend nachgekommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 502 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-52

  • Straßenmarkierung an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
    OMOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7668 entstanden aus Vorlage: OF 1257/2 vom 10.10.2025 Betreff: Straßenmarkierung an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße die Straßenmarkierungen zu überprüfen und so anzupassen, dass für alle Verkehrsteilnehmer klar erkennbar ist, wo das Parken erlaubt ist und wie der Verkehr sicher geführt werden soll. Ziele sollen sein: - Verbesserung der Verkehrssicherheit; - Erhöhung der Übersichtlichkeit im Kreuzungsbereich; - sicheres und barrierearmes Queren der Straße. Begründung: In der Liebigstraße/Ecke Friedrichstraße wurden neue Straßenmarkierungen angelegt. Seitdem ist die Situation dort insbesondere für ältere Menschen, Personen mit Rollator oder Kinderwagen sehr unübersichtlich und beengt. Mit einem Rollator ist es nur schwer möglich, sich zwischen den geparkten Fahrzeugen hindurch zu bewegen und gleichzeitig auf den fließenden Verkehr zu achten. Auch für Personen mit Kinderwagen ist die Querung kaum möglich, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung gefährlicher Situationen sollte die Markierung an dieser Kreuzung überprüft und angepasst werden, um eine klare Trennung von Park- und Gehbereichen sicherzustellen. Situation im Kreuzungsbereich Liebigstraße/Friedrichstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 260 Aktenzeichen: 66-7

  • Mehr Sonnenschutz für den zentralen Spielplatz in der Kuhwaldsiedlung
    OMOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7669 entstanden aus Vorlage: OF 1261/2 vom 08.10.2025 Betreff: Mehr Sonnenschutz für den zentralen Spielplatz in der Kuhwaldsiedlung Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz in der Kuhwaldsiedlung, an der Funckstraße/Ecke Friedrich-Naumann-Straße, einen zusätzlichen Sonnenschutz für den größeren Sandkastenbereich (siehe Foto) zu installieren. Begründung: Es handelt sich um die Anregung einer anwohnenden Mutter. Der Spielplatz wird von vielen Familien regelmäßig genutzt und ist ein wichtiger Treffpunkt für Kinder und Eltern im Quartier. Besonders in den Sommermonaten sind die Spielgeräte und Aufenthaltsflächen jedoch starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt, was nicht nur die Nutzungsmöglichkeiten einschränkt, sondern auch gesundheitliche Risiken für Kinder mit sich bringt. Ein zusätzlicher Sonnenschutz für den großen Sandkasten würde die Aufenthaltsqualität erheblich verbessern, die Nutzung des Spielplatzes an heißen Tagen ermöglichen und einen wichtigen Beitrag zum Hitzeschutz im urbanen Raum leisten. Angesichts zunehmend heißer Sommer ist eine solche Maßnahme aus Sicht des Ortsbeirats dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 198 Aktenzeichen: 67-2

  • Zugang zur Hansaallee 86 ermöglichen
    OMOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7670 entstanden aus Vorlage: OF 1262/2 vom 25.09.2025 Betreff: Zugang zur Hansaallee 86 ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich dafür Sorge zu tragen, dass der rückwärtige Zugang zur Liegenschaft Hansaallee 86 an der Stralsunder Straße mit geeigneten Mitteln (z. B. Poller) dauerhaft von parkenden Fahrzeugen frei gehalten wird. Begründung: In der Stralsunder Straße herrscht, bedingt durch die nahegelegene Universität, ein erhöhter Parkdruck. Da der rückwärtige Zugang der Liegenschaft Hansaallee 86 zur Stralsunder Straße nicht an einem Gehweg endet, sondern direkt an der Straße, ist er nicht mehr nutzbar, sobald davor geparkt wird. Besonders Hausbewohner, die einen Rollator nutzen oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind, können den Zugang dann überhaupt nicht mehr nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 505 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

  • Schaltkästen/Verteilerkästen in Angriff nehmen - mehr Sauberkeit und Attraktivität im öffentlichen Raum!
    OMOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7671 entstanden aus Vorlage: OF 1271/2 vom 09.10.2025 Betreff: Schaltkästen/Verteilerkästen in Angriff nehmen - mehr Sauberkeit und Attraktivität im öffentlichen Raum! Vorgang: NR 1655/05 CDU; V 756/23 OBR 2; ST 788/24 1. Der Magistrat wird erneut aufgefordert, ein Konzept zur Reduzierung, Säuberung und besseren Gestaltung von Schaltkästen/Verteilerkästen im öffentlichen Raum vorzulegen. Hierfür soll mit den Betreibern (u. a. Mainova, NRM, SRM, Deutsche Telekom etc.) in Austausch getreten werden. Ein entsprechendes Auskunftsersuchen hierzu hatte der Ortsbeirat bereits am 18.09.2024 beschlossen. Eine Antwort des Magistrats wird dezernatsübergreifend erwartet. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) davon abzurücken, im Namen der Stadtbildpflege auf ausschließlich graue Verteilerkästen zu bestehen; b) Angebote, z. B. der Deutschen Telekom (von 2015), anzunehmen, ihre Verteilerkästen kreativ, farbig und örtlich angepasst zu gestalten; c) selbst bezüglich kreativer Gestaltungen aktiv zu werden und mit den entsprechenden Betreibern zu verhandeln; d) gerne ein Pilotprojekt in Bockenheim anzuvisieren; e) unbedingt regelmäßige Reinigungen zu veranlassen. Begründung: Entsprechend der aktuellen Richtlinie des Stadtplanungsamts von 2025 (Schaltschränke im öffentlichen Raum) ist es Aufgabe der Stadtplanung, "den öffentlichen Raum der Stadt Frankfurt nachhaltig zu verbessern". Dafür sei es erforderlich, "Einbauten im öffentlichen Raum unauffällig zu verorten". Der Zuwachs an Schaltkästen solle begrenzt werden, stadtgestalterische und stadträumliche Belange beachtet werden. Nach Einschätzung des Ortsbeirats 2 wird diesem Anspruch in keiner Weise entsprochen. Vielmehr gibt es einen ständigen weiteren Zuwachs an Schaltkästen. Dieser ist verbunden mit Verschmutzungen, Graffitis, Plakatverklebungen. Es gibt keine Vereinbarung mit den aufstellenden Organisationen, die verunreinigten Schaltkästen regelmäßig zu reinigen (bzw. dies zu beauftragen), ebenso gibt es keine Beauftragung der FES für Reinigungsmaßnahmen (auch hinter freistehenden Schaltkästen wird i. d. R. unzureichend gereinigt). Wie bereits in der ersten Anregung dargestellt, gibt es zahlreiche Beispiele aus anderen Städten, wie Verteilerkästen besser in den öffentlichen Raum integriert werden können und wie sie als Gestaltungsfläche, ggf. auch als Infofläche, genutzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2023, V 756 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 788 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 2 am 11.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 15.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Photovoltaikanlage über dem Parkplatz der Sportanlage in der Riedhalsstraße
    OMOB 14
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7698 entstanden aus Vorlage: OF 156/14 vom 03.09.2023 Betreff: Photovoltaikanlage über dem Parkplatz der Sportanlage in der Riedhalsstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 2882/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Parkplatz der Sportanlage Harheim für eine Überdachung mit einer PV-Anlage gemäß Beschluss § 2882 vom 02.03.2023 geeignet ist. Begründung: Das Hessische Energiegesetz schreibt in § 12 Absatz 1 für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen eine Photovoltaikanlage bei entsprechender Eignung vor. Der durch die Photovoltaikanlage gewonnene Strom kann vor Ort für das Laden von Elektrofahrzeugen, für den Eigenverbrauch der Sportanlage sowie für die Beleuchtung der Stellplätze und Fußwege genutzt werden. Zusätzlich werden die Stellplätze im Sommer beschattet und bieten den abgestellten Fahrzeugen Schutz bei Regen und Schnee. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 80 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2026, ST 1129

  • Abstellmöglichkeiten für Harheim
    OMOB 14
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7699 entstanden aus Vorlage: OF 248/14 vom 25.08.2025 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Harheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den Bushaltestellen "Tempelhof" und "Im Niederfeld" Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und E-Roller geschaffen werden können. Begründung: Nicht nur Schüler auf ihrem Weg zum Gymnasium Nord, zum Gymnasium Riedberg, zur Otto-Hahn-Schule oder zur Ziehenschule frequentieren die erwähnten Haltestellen, sondern auch etliche Bürger Harheims, in Richtung zentrumsnaher Stadtteile. Jedoch fehlen an diesen Knotenpunkten sichere Abstellplätze für Fahrräder oder E-Roller, um den Umstieg auf den ÖPNV zu erleichtern, das Wildparken zu verhindern und die Nutzung einer nachhaltigen Mobilität zu fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 230 Aktenzeichen: 92-13

  • Fußgängerüberweg auf dem Schulweg vor der Kindertagesstätte in Harheim
    OMOB 14
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7700 entstanden aus Vorlage: OF 250/14 vom 25.08.2025 Betreff: Fußgängerüberweg auf dem Schulweg vor der Kindertagesstätte in Harheim Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit von Schulkindern in Harheim zu erhöhen und in der Haintalstraße auf Höhe der Hausnummer 1 in unmittelbarer Nähe der Kindertagesstätte einen Fußgängerüberweg aufzubringen, um die Querung der Straße für Schul- und Hortkinder sicherer zu gestalten. Begründung: Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) spielen eine wichtige Rolle für sichere Schulwege, da sie insbesondere Kindern eine klare Orientierungshilfe beim Überqueren einer Straße bieten und Autofahrern signalisieren, dass Fußgänger Vorrang haben. Gespräche mit Harheimer Bürgern, der Kita-Leitung und Erziehern haben ergeben, dass die Verkehrssicherheit in unmittelbarer Nähe der Kindertagesstätte in der Haintalstraße dringend erhöht werden muss. Hier werden etwa 60 Kinder betreut, die zum überwiegenden Teil selbstständig und ohne Aufsicht auf dem Weg zur nachschulischen Betreuung die Straße überqueren müssen. Aus diesem Grund sollte an dieser Stelle ein Fußgängerüberweg aufgebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 229 Aktenzeichen: 32-1

  • Bushaltestelle „Rathaus Harheim“
    OMOB 14
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7701 entstanden aus Vorlage: OF 252/14 vom 11.10.2025 Betreff: Bushaltestelle "Rathaus Harheim" Der Magistrat wird gebeten, die Erhöhung der Fahrgastwartefläche an der Bushaltestelle "Rathaus Harheim" auf Höhe Alt-Harheim 1 zu beauftragen, um den barrierefreien Ein- und Ausstieg zu gewährleisten. Begründung: Die Bushaltestelle "Rathaus Harheim" in Richtung Maßbornstraße befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Apotheke und wird von den Buslinien 28 und 29 angefahren. Trotz der Absenkungsmöglichkeit der Busse ist der barrierefreie Ein- und Ausstieg an dieser Stelle nicht problemlos möglich und führt regelmäßig zu längeren Haltezeiten oder vereinzelt auch zu Stürzen. Aus diesem Grund bemängeln zahlreiche Fahrgäste und Busfahrer den viel zu niedrigen Bordstein an der Bushaltestelle. Vor allem für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollatoren oder Kinderwagen könnte die Erhöhung der Fahrgastwartefläche zu einer deutlich verbesserten Ein- und sichereren Ausstiegsmöglichkeit führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 446 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte endlich vorantreiben
    OMOB 14
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7702 entstanden aus Vorlage: OF 255/14 vom 12.10.2025 Betreff: Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte endlich vorantreiben Vorgang: OM 4017/23 OBR 14; ST 441/24 In der Stellungnahme ST 441 wurde berichtet, dass die Planung der Erweiterung des Spielplatzes in der Hermannspforte "wegen fehlender personeller und finanzieller Kapazitäten leider noch nicht vorangetrieben werden konnte". Da dies nun wieder bereits über eineinhalb Jahre zurückliegt, wird der Magistrat erneut um Auskunft gebeten, wann mit der seit 2019 geplanten Erweiterung zu rechnen ist. Begründung: Die Kinder im Stadtteil warten nun seit Jahren auf die Erweiterung des Spielplatzes. Weitere Begründungen sind nach all den Anträgen der letzten Jahre zu diesem Thema kaum mehr notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 4017 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 441 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2061 Aktenzeichen: 67-2

  • Mögliche Einzelhandelsstandorte im „Zentrum“ von Harheim als Ersatz für den vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Verbrauchermarkt
    OMOB 14
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7703 entstanden aus Vorlage: OF 258/14 vom 27.10.2025 Betreff: Mögliche Einzelhandelsstandorte im "Zentrum" von Harheim als Ersatz für den vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Verbrauchermarkt Vorgang: B 353/25 Der Magistrat wird aufgefordert, Vertreter des Stadtplanungsamts zu entsenden, um die im Magistratsbericht vom 22. September 2025, B 353, als Ergebnis der amtlichen Analyse beschriebenen "kurz- bis mittelfristig verfügbare(n), innerörtliche(n) Potentialflächen" zur Stärkung des Einzelhandels bei einem Ortstermin gemeinsam zu besichtigen. Der Ortsbeirat bittet um kurzfristige Terminvorschläge. Begründung: Der Ortsbeirat ist sehr daran interessiert, "leere Grundstücke sowie mittelfristig verfügbare größere Flächen, im Falle eines Wegfalls von betrieblichen Nutzungen und kleine Baulücken oder Leerstände im Gebäude", welche von der Behörde identifiziert wurden, zu besichtigen. Die Mitglieder des Ortsbeirats als Vertreter des Stadtteils freuen sich daher sehr darauf, vor Ort die vom Planungsamt entdeckten Potentialflächen ebenfalls kennenzulernen und sind sehr neugierig auf die Erkenntnisse des Stadtplanungsamts zu den im genannten Magistratsbericht angesprochenen "innovative(n) Marktkonzepte(n)". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 353 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 284 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 284) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61-1

  • Beteiligungsverfahren zur Offenlage des Flächennutzungsplans - Umwidmung landwirtschaftlicher Fläche im Außenbereich in ein Sondergebiet - Planung zur Ermöglichung der Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes
    OMOB 14
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7704 entstanden aus Vorlage: OF 259/14 vom 27.10.2025 Betreff: Beteiligungsverfahren zur Offenlage des Flächennutzungsplans - Umwidmung landwirtschaftlicher Fläche im Außenbereich in ein Sondergebiet - Planung zur Ermöglichung der Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes Vorgang: OM 2905/22 OBR 14 Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Offenlage des Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main für die folgenden Lagen im Grundbuchbezirk Harheim eine Umwidmung der genannten Flächen von derzeit landwirtschaftlicher Nutzfläche im Außenbereich in ein Sondergebiet Einzelhandel - Planung im Entwurf des Regionalplans Südhessen/Vorentwurf RegFNP darzustellen: Flurstück 96/2, Flur 2 (2599 qm) Flurstück 97, Flur 2 (5392 qm) Flurstück 98, Flur 2 (4392 qm) Ziel der Umwidmung ist, die Ansiedlung eines Supermarktes bzw. Nahversorgungsmarktes zu ermöglichen, um die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit höherwertigen Lebensmitteln und Drogerieartikeln im Stadtteil sicherzustellen. Dabei sind die im Beteiligungsverfahren geltenden Fristen zur Stellungnahme zu beachten; der Ortsbeirat bittet um zeitnahe Bearbeitung des Antrags. Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass gemäß der Anregung vom 10.10.2022, OM 2905, die Versiegelung der genutzten Ackerflächen durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle im gleichen Ortsbezirk durch Entsiegelung von Flächen vergleichbarer zusammenhängender Größe vollständig ausgeglichen werden muss. Positiv in Ansatz gebracht werden kann auch die Umwandlung von Ackerland in ökologisch hochwertigeres extensiv bewirtschaftetes Grünland in Form einer Wildwiese, Blumenwiese oder Ähnlichem. Der Ortsvorsteher wird parallel im Namen des Ortsbeirats eine entsprechende Stellungnahme über das offizielle Beteiligungsportal des Landes Hessen (https://beteiligungsportal.hessen.de) abgeben, in der die oben genannte Umwidmung ebenfalls beantragt wird. Begründung: Der betreffende Bereich ist derzeit als landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich ausgewiesen. Aufgrund seiner Lage - insbesondere der sehr guten Erschließbarkeit und ausgezeichneten Erreichbarkeit zu Fuß, mit Fahrrad, Bus (Bushaltestelle direkt am Grundstück) und Pkw - bietet er sich jedoch in besonderer Weise für eine Entwicklung für die wohnortnahe Nahversorgung an. Im Stadtteil besteht ein deutlicher Mangel an Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs. Durch die Ansiedlung eines Supermarktes kann die Versorgungssituation insbesondere mit höherwertigen Lebensmitteln, einer Drogerie, einer Metzgerei und möglicherweise auch einem Café erheblich verbessert und gleichzeitig eine ortsnahe Arbeitsplatzstruktur geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2905 Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 162 Aktenzeichen: 61-00

  • Wasserlache vor der Buchhandlung Eselsohr dauerhaft verhindern
    VOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.10.2025, V 1303 entstanden aus Vorlage: OF 1241/2 vom 08.10.2025 Betreff: Wasserlache vor der Buchhandlung Eselsohr dauerhaft verhindern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die wiederkehrende Wasserlache an der barrierefreien Gehwegabsenkung vor der Buchhandlung Eselsohr, Am Weingarten/Ecke Wurmbachstraße, dauerhaft zu verhindern. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung einer Bürgerin. Seit der Absenkung des Gehwegs bildet sich im genannten Bereich bei Regen regelmäßig eine größere Wasserlache. Dadurch ist es insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, Familien mit Kinderwagen oder ältere Menschen nicht möglich, die Straßenseite trockenen Fußes zu wechseln. Dies stellt eine Barriere für den Fußverkehr dar und steht im Widerspruch zu dem Ziel, eine sichere und barrierefreie Infrastruktur im öffentlichen Raum zu schaffen. Eine Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Entwässerung ist daher dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 372 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0

  • Fußwegverbindung zwischen Westbahnhof und Schönhofviertel
    VOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.10.2025, V 1304 entstanden aus Vorlage: OF 1266/2 vom 11.10.2025 Betreff: Fußwegverbindung zwischen Westbahnhof und Schönhofviertel Vorgang: OM 7269/25 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, die folgende Möglichkeit für eine bessere Fußwegeverbindung vom Schönhofviertel zum Westbahnhof zu prüfen und zu berichten: Bau einer Gleisüberführung für den Fuß- und Radverkehr zwischen der Brigitte-Frauendorf-Straße und dem Kreuzungspunkt der Verlängerungen von Solmsstraße und Galvanistraße auf Höhe der Adresse Solmsstraße 8. Begründung: Es herrscht Einigkeit, dass die Anbindung für Fußgänger zwischen dem neuen Quartier Schönhofviertel und dem Westbahnhof verbessert werden muss. Zuletzt regte die Anregung OM 7269 des Ortsbeirates 7, wie schon in der Vergangenheit der Ortsbeirat 2, eine dauerhafte Öffnung der bestehenden Verbindung an, die ursprünglich für Mitarbeitende der Deutschen Bahn und der Siemens AG gedacht war. Zwar wäre die begrüßenswerte Öffnung dieses Weges für die Allgemeinheit eine kostengünstigste Variante für eine Fußwegeverbindung, gleichwohl scheint dieser Vorschlag aufgrund schon in der Vergangenheit vorgetragenen baulichen, rechtlichen sowie versicherungstechnischen Hindernissen wenig realistisch. Ebenfalls vergleichsweise kostengünstig könnte alternativ die vorliegend vorgeschlagene Gleisüberführung von der Brigitte-Frauendorf-Straße zur Verlängerung von Solmsstraße und Galvanistraße realisiert werden. Während die Verlängerung der Galvanistraße aktuell nicht öffentlich nutzbar ist, ist die Verlängerung der Solmstraße (bis Solmsstraße 8) aktuell nutzbar und befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. In der Solmsstraße können die Nutzerinnen und Nutzer eine bestehende Unterführung zum Westbahnhof nutzen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt die entsprechende Initiative des Ortsbeirates 7 und bittet den Magistrat um Umsetzungsprüfung der skizzierten Gleisüberführung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7269 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 241 Antrag vom 04.08.2026, OF 41/7 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2026, OM 374 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 17.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • „Von Wand zu Wand“ in Frankfurt einführen Man kann auch mal von Offenbach lernen…
    VOB 2
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.10.2025, V 1305 entstanden aus Vorlage: OF 1269/2 vom 30.09.2025 Betreff: "Von Wand zu Wand" in Frankfurt einführen Man kann auch mal von Offenbach lernen. . Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er die Aktion "Von Wand zu Wand" (Erklärung: siehe Begründung), die seit einiger Zeit in unserer Nachbarkommune Offenbach durchgeführt wird, auch für Frankfurt als sinnvoll erachtet und als Pilotprojekt im Stadtteil Westend umsetzen kann. Die Auswahl, welcher Straßenzug für das Pilotprojekt besonders geeignet ist, überlässt der Ortsbeirat dem Magistrat. Begründung: Die beste Begründung liefern die Stadtwerke Offenbach auf der Internetseite der Stadt Offenbach: "Wer zuhause den Boden gründlich wischen möchte, muss auch mal die Möbel zur Seite rücken. Die Straßenreiniger von den Stadtwerken Offenbach würden bei ihren Reinigungstouren auch gerne mal die Autos zur Seite rücken, um darunter sauber zu machen. Die Kehrmaschinen reichen nicht unter die Karosserie und auch mit dem Besen können nicht alle darunterliegenden Blätter und Abfälle hervorgeangelt werden. Deshalb legt der Stadtservice jetzt das im vergangenen Jahr erfolgreich angelaufene Projekt ‚Von Wand zu Wand' neu auf. In ausgewählten Straßen mit besonderem Handlungsbedarf wird jeweils ein Parkverbot für voraussichtlich eine Woche ausgesprochen. Die freien Flächen nutzen dann die Stadtservice-Teams aus verschiedenen Abteilungen, um hier ein gepflegtes Gesamtbild über die gesamte Straßenbreite von Hauswand zu Hauswand herzustellen. Beteiligt sind dann neben der Straßenreinigung auch die Gärtnerinnen und Gärtner sowie die Straßenunterhaltung. (...) Die freien Flächen werden nicht nur gekehrt, es wird auch Unkraut entfernt und die Sinkkästen werden gereinigt. Die Straßenunterhaltung nutzt die Zeit, um bei trockenem Wetter gegebenenfalls Markierungen aufzubringen und Schäden zu reparieren. Und die Gärtnerinnen und Gärtner schneiden das Straßenbegleitgrün zurück, füllen Erde auf den Pflanzflächen auf und setzen eventuell auch neue Pflanzen. ‚Wie effizient solche Aktionen sind, sieht man beispielsweise an den Markierungsarbeiten', sagt Christian Loose, stellvertretender Leiter des ESO Eigenbetriebs Kommunale Dienstleistungen. ‚Oft müssen die Kollegen mehrere Anläufe nehmen, um einen neuen Behindertenparkplatz zu markieren. Obwohl vorher für diese Flächen ein Parkverbotsschild aufgestellt wird, steht dann meistens am eingeplanten Termin ein Fahrzeug darauf und die Mitarbeiter müssen unverrichteter Dinge wieder abfahren. Das gleiche Problem haben auch die Teams, die die Sinkkästen reinigen wollen, um Überschwemmungen auf den Straßen zu verhindern. Solche Arbeiten sind dringlich und werden immer teurer für die Gebührenzahlenden, je häufiger die Kollegen anfahren müssen. Jetzt können wir die freien Flächen auch für diese Arbeiten nutzen.' (...)" Gesamter Text unter: https://www.offenbach.de/stadtwerke/stadtservice/aktuelles/reinigungsaktion-von- wand-zu-wand-05.05.2025.php Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2026, ST 252 Aktenzeichen: 79-1

  • Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der Hermannspforte
    VOB 14
    27.10.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.10.2025, V 1307 entstanden aus Vorlage: OF 256/14 vom 12.10.2025 Betreff: Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der Hermannspforte Vorgang: OM 3065/22 OBR 14; ST 431/23 Der Magistrat wird um Auskunft darüber gebeten, wann mit der in der Stellungnahme vom 10.02.2023, ST 431, versprochenen Aufstellung der Verkehrszeichen 325.1 und 325.2 im Bereich der Hermannspforte zwischen Philipp-Schnell-Straße und Hermannspforte 3 gerechnet werden kann. Begründung: Der Gehweg ist an dieser Stelle zwischen 50 und 105 Zentimeter breit, was für den Fußgängerbegegnungsverkehr, aber auch für Menschen mit Gehilfen bzw. Rollstuhl zu schmal ist. Daher wurde hier der Einrichtung einer kleinen verkehrsberuhigten Zone in der ST 431 zugestimmt, die Umsetzung steht allerdings auch zweieinhalb Jahre später leider noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3065 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 431 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 85 Aktenzeichen: 32-1

  • Entmietung durch ABG? Nein, nicht mal für eine Stunde
    NR
    26.10.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2025, NR 1412 Betreff: Entmietung durch ABG? Nein, nicht mal für eine Stunde Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Sanierung ist so zu gestalten, dass die ABG Mieterinnen im Nordend (Münzenberger, Gellertstr. ect. ) nicht mal für einen Tag ausziehen müssen. Begründung: Entmieten ist unmenschlich und unnötig. Die energetischen Sanierungen zum Beispiel um die Butzbacher Str 52 durch die ABG sind ohne Entmietung, nicht mal für eine Stunde, erfolgreich durchgeführt worden. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.10.2025, NR 1381 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 28.10.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage NR 1381 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1412 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und AfD gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Volt (NR 1381 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1381 = Annahme, NR 1412 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1381 und NR 1412 = Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1381 wird auf Wunsch von GRÜNE und Volt bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1412 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 954/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage NR 1381 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1412 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 589 2025 1. Der Vorlage NR 1381 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1412 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 954/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Linke (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen Volt (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6805, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 92-40

  • Gemeinsam für eine solidarische Stadt für Alle
    OFOB 2
    26.10.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2025, OF 1304/2 Betreff: Gemeinsam für eine solidarische Stadt für Alle Der Ortsbeirat verurteilt die jüngsten Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz, in denen er im Zusammenhang mit dem "Stadtbild" Menschen mit Migrationsgeschichte oder sichtbarem migrantischem Hintergrund als Problem bezeichnete und von "herumlungernden" Personen sprach, die "eigentlich abgeschoben werden müssten". Diese Aussagen schüren rassistische Ressentiments, zeichnen ein diskriminierendes Bild unserer vielfältigen Stadtgesellschaft und leisten einer Spaltung der Bevölkerung Vorschub. Sie stehen im Widerspruch zu den Grundwerten von Gleichberechtigung, Solidarität und gegenseitigem Respekt, auf denen unser gesellschaftliches Zusammenleben beruht. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, sich ebenfalls eindeutig von diesen Äußerungen zu distanzieren und die Vielfalt und Offenheit unserer Stadt öffentlich zu bekräftigen. Begründung: Die pauschalen Aussagen des Bundeskanzlers über das vermeintliche "Verlottern" deutscher Innenstädte zeichnen ein verzerrtes und stigmatisierendes Bild urbaner Realität. Sie lenken von den tatsächlichen gesellschaftlichen Ursachen sozialer Probleme ab - wie steigender Mieten, wachsender Armut, Unterfinanzierung der Kommunen und ungleicher Ressourcenverteilung. Unsere Städte sind Orte des Zusammenlebens, der Vielfalt und der demokratischen Teilhabe. Anstatt sie mit diffamierenden Zuschreibungen zu belegen, braucht es politische Unterstützung für soziale Infrastruktur, bezahlbaren Wohnraum, öffentliche Daseinsvorsorge und kulturelle Teilhabe. Der Ortsbeirat setzt mit diesem Beschluss ein Zeichen gegen populistische Stimmungsmache und für eine solidarische Stadt, die niemanden ausgrenzt. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.12.2025, OF 1326/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 51 1. Die Linke-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 1304/2 vorzuziehen und nach Tagesordnungspunkt I/50. zu beraten. 2. Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7857 2025 1. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. c) Die Vorlage OF 1304/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1326/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu c) GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zu Umkleidecontainern
    OFOB 12
    26.10.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2025, OF 645/12 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zu Umkleidecontainern Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: Für die Errichtung einer Containeranlage auf der Sportanlage des SC Riedberg westlich der Altenhöferallee sollen 120.000 EUR aus laufenden Mitteln des Haushalts 2025 verwendet werden. Begründung: Die Sportanlage westlich der Altenhöferallee, die zum überwiegenden Teil vom SC Riedberg e.V. als betreuendem Verein genutzt wird, ist an vielen Stellen für die Belange des Großvereins mit über 1.200 Mitgliedern zu klein. Speziell an Spieltagen stellt die Situation rund um die Umkleidekabinen regelmäßig einen Engpass dar. Die Sportanlage verfügt lediglich über vier Umkleidekabinen. Auf den beiden Spielfeldern spielen jedoch teilweise bis zu acht Mannschaften parallel. Insbesondere für die zahlreichen Mädchen- und Frauenmannschaften ist die Umkleidesituation sehr unbefriedigend, da eine separate Nutzung oftmals nicht möglich ist. Um die Situation für die Sportlerinnen zu verbessern, möchte der Verein eine Containeranlage mit zwei eigenständigen Umkleidekabinen sowie Duschen errichten lassen, um einem lange gehegten Wunsch der Bürger und Sportler konstruktiv zu begegnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 117 2025 Die Vorlage OF 645/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Zahl "2025" durch die Zahl "2026" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Gutachten über Vertreibung von Subkultur in M 141/25
    NR
    25.10.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2025, NR 1411 Betreff: Gutachten über Vertreibung von Subkultur in M 141/25 Jeder Ethnologe weiß, wie schmerzhaft es ist für Menschen vertrieben zu werden vom eigenen Boden. Es fehlt also ein "Menschliches Gutachten", welches sich mit der Auswirkung auf die in den Freizeitgärten (Auf der Steinernen Straße) lebende Subkultur beschäftigt. So kann ein Bewusstsein geschaffen werden Ethnien zu erhalten und zu würdigen, statt die geplanten unmenschliche Vertreibung brutal durchzusetzen. Unzählige Beispiele weltweit Zeugen von Vertreibung und Gewalt, viele indigene Völker sind davon betroffen bis heute. Nur langsam entsteht ein Bewusstsein, sich damit zu beschäftigen zu würdigen und zu erhalten in Frankfurt am Main. In M141/25 wurde lediglich ein Zoologischen Gutachten erstellt, welches leider nicht öffentlich ist. Es fehlt also ein Gutachten über die dort lebendende Subkultur/Ethnie/Menschen. Areal Siehe Foto. Dies vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Es wird ein Gutachten erstellt über die in den Freizeitgärten lebenden Subkultur/Ethnie/Menschen erstellt. 2. Das zoologische Gutachten aus M 141/25 wird umgehend für alle zugänglich gemacht. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.09.2025, M 141 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 10, 15 Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage NR 1411 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen AfD (= Zustimmung); fraktionslos (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1411 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage NR 1411 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1411 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1411 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6958, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 61-00

  • Frankfurts Stadtbild soll vielfältig bleiben - Subkulturen erhalten z. B. in Bonames Ost. M 141/25
    NR
    25.10.2025 · fraktionsunabhängig

    S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2025, NR 1420 Betreff: Frankfurts Stadtbild soll vielfältig bleiben - Subkulturen erhalten z. B. in Bonames Ost. M 141/25 Jeder Ethnologe weiß, wie schmerzhaft es ist für Menschen vertrieben zu werden vom eigenen Boden. Es fehlt also ein "Menschliches Gutachten", welches sich mit der Auswirkung auf die in den Freizeitgärten (Auf der Steinernen Straße) lebende Subkultur beschäftigt. So kann ein Bewusstsein geschaffen werden Ethnien zu erhalten und zu würdigen, statt die geplanten unmenschliche Vertreibung brutal durchzusetzen. Unzählige Beispiele weltweit Zeugen von Vertreibung und Gewalt, viele indigene Völker sind davon betroffen bis heute. Nur langsam entsteht ein Bewusstsein, sich damit zu beschäftigen zu würdigen und zu erhalten in Frankfurt am Main. In M141/25 wurde lediglich ein Baumgutachten erstellt, welches leider nicht öffentlich ist. Es fehlt also ein Gutachten über die dort lebendende Subkultur/Ethnie/Menschen. Areal Siehe Foto. Dies vorausgeschickt möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Es wird ein ethnologisches Gutachten erstellt über die in den Freizeitgärten lebenden Menschen, (Auf der Steinerne Straße M141/25) um eine Aussage machen zu können, ob diese sich von Herrn Friedrich Merz angesprochen fühlen können mit seiner Stadtbildaussage, oder nicht. 2. Dann wird erst entschieden, ob die Menschen doch wertvoll sind und nicht vertrieben werden sollen, es gar eine Integration am Gartenzaun gibt oder die Menschen doch "weg" müssen, "rausfliegen" wie der Römer leider fordert in M141/25 3. Das Baumgutachten, was in M141/25 nicht mal erwähnt wird, wird umgehend für alle zugänglich gemacht. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.10.2025, NR 1419 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1419 auf die Tagesordnung II der 44. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 1419 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1420 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1419 und NR 1420 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1419 = Annahme, NR 1420 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1419 und NR 1420 = Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 72 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1419 auf die Tagesordnung II der 44. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 1419 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1420 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6853, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025

  • Bericht zur Ausführung des Stellenplans und zur Entwicklung des Personalbestandes (E 3) zum Stand: 31.08.2025
    B
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.10.2025, B 392 Betreff: Bericht zur Ausführung des Stellenplans und zur Entwicklung des Personalbestandes (E 3) zum Stand: 31.08.2025 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6496 - E 3/18 CDU/SPD/GRÜNE, B 264/25 - Mit dem Bericht B 83 vom 08.03.2019 wurde erstmals zur Ausführung des Stellenplans in der Gemeindeverwaltung (ohne Beamt:innenstellen für die Sondervermögen) zum Stand 31.12.2018 berichtet (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4138 vom 27.06.2019). Der vorliegende Bericht stellt den Stand 31.08.2025 dar: Umsetzung des Stellenplans Mit Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2024 und 2025 mit den Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen - mit Auswirkungen auf den Haushalt 2024 und 2025 und den Finanzplanungszeitraum bis 2027 - und der Stellenplan (§ 4995) beschlossen. Mit dem Stellenplan zum Haushaltsplan 2024 und 2025 wurden 496,28 Stellen neu geschaffen. Da der Haushaltsplan für das Jahr 2024 und 2025 zum 29.11.2024 Rechtskraft erlangt hat, war eine Besetzung der 496,28 neugeschaffenen Stellen ab diesem Zeitpunkt möglich. Besetzungsgrad Der Stellenplan 2024/2025 der Gemeindeverwaltung (ohne Beamt:innenstellen für die Sondervermögen) weist einen Stellenbestand von 11.141,93 Stellen aus. Die Differenz um fünf Stellen resultiert aus vier Stellenverlagerungen vom Eigenbetrieb Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main sowie eine Aufhebung der Personalgestellung und Stellenverlagerung vom Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst (Sondervermögen) in die Gemeindeverwaltung. Beim Besetzungsgrad werden den Ämtern bereitgestellten Stellen der Stellenreserve berücksichtigt und die besetzbaren und die besetzten Stellen der Stellenreserve separat dargestellt. Die Obergrenze und 100 % der Besetzbarkeit ergibt sich aus dem im Stellenplan ausgewiesenen Stellenbestand plus der besetzbaren Stellen aus der Stellenreserve. Der Besetzungsgrad ermittelt sich aus der Summe der besetzten Planstellen sowie der besetzten (Hilfs-)stellen für 199,45 Nachwuchskräfte nach Beendigung der Ausbildung und 350,53 Sonstige - siehe Tabelle 3 -, die auf Planstellen umzusetzen sind (in der Summe 549,98). Zusätzlich werden die besetzten Stellen aus der Stellenreserve berücksichtigt. Die Veränderung der Stellenreserve stellt sich im Vergleich zum Stand 30.04.2025 wie folgt dar: Org.- Einheit Bezeichnung Inanspruchnahme Stellenreserve Beschluss des Magistrats Grund 25 Amt für Bau und Immobilien 0,50 Nr. 834 v. 11.08.2025 Ersatzkraftstelle für 1. Stellvertretung der Gesamtvertrauensperson der schwerbehinderten Menschen (Nachfolgeregelung) Beim Besetzungsgrad nicht berücksichtigt sind (Tabelle 2) · Altersteilzeit kw-Stellen (für die Freizeitphase der Altersteilzeit), · Beamt:innen im Vorbereitungsdienst und Auszubildende, · (Berufs-) Praktikant:innen und Volontär:innen, · Personalgestellungen und · zeitlich begrenzte Projekte (die keine Daueraufgabe darstellen (Tabelle 3)). Zum Stand 31.08.2025 waren 178,73 der mit dem Stellenplan 2024 und 2025 neugeschaffenen Stellen besetzt und der Besetzungsgrad ist von 87 % auf 88 % gestiegen. Darüber hinaus ist anzumerken, dass der Besetzungsgrad von verschiedenen Faktoren abhängig ist, wie z. B. der Zahl der Beschäftigten ohne Bezüge auf Planstellen (Stand: 31.08.2025 rund 411 Stellen insbesondere durch Elternzeiten), der Zahl der Beschäftigten in Teilzeit, der Personalfluktuation und der Dauer von Auswahl- und Besetzungsverfahren sowie der frühestmöglichen Übernahme von Bewerber:innen auf besetzbare Stellen. Zum Stand 31.08.2025 stellt sich der Besetzungsgrad wie folgt dar: Tabelle 1: Stellenbesetzungsgrad Org.- Einheit Bezeichnung Planstellen Planstellen der Stellen- reserve besetzte Planstellen besetzte Planstellen der Stellen-reserve besetzte (Hilfs-)stellen stellen für Nachwuchs-kräfte und Sonstiges (s. Tabelle 3) Besetzungs- grad (inkl. besetzte Stellenreserve und besetzte (Hilfs-)stellen) Büro der Stadtverordnetenversammlung 38,50 31,31 2,50 88% 02 Büro des Oberbürgermeisters 22,00 1,00 21,00 1,00 0,95 100% 10 Hauptamt 116,00 6,00 92,67 2,73 6,20 83% 13 Presse- und Informationsamt 18,00 14,86 3,23 101% 14 Revisionsamt 81,00 70,12 1,25 88% 18 Stabsstelle für Fluglärmschutz 3,00 2,90 1,00 130% 19 Stabsstelle Entwicklung Paulskirche / Haus der Demokratie 2,00 2,00 100% 52 Sportamt 140,50 6,00 128,62 3,00 90% Dezernat I 382,50 13,00 332,17 6,73 12,63 89% 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten 69,47 3,00 59,67 7,12 92% 15A Geschäftsstelle d. Komm. Ausländer- und Ausländerinnenvertretung 3,00 3,00 0,50 117% Dezernat II 72,47 3,00 62,67 7,62 93% 60B Denkmalamt 20,00 2,00 19,01 2,00 96% 61 Stadtplanungsamt 163,50 139,88 1,33 86% 62 Stadtvermessungsamt 168,00 130,90 1,00 79% 63 Bauaufsicht 184,25 1,00 167,53 1,00 91% 64 Amt für Wohnungswesen 187,50 31,50 158,19 10,50 10,34 82% Dezernat III 723,25 34,50 615,51 13,50 12,67 85% 11B Referat Datenschutz und Informationssicherheit 6,00 2,00 5,75 1,00 84% 30 Rechtsamt 62,50 3,00 53,87 1,00 0,50 85% 34 Standesamt 96,20 10,00 86,16 4,87 3,99 89% 81 Stabsstelle Stadtmarketing 7,00 2,00 6,12 68% Dezernat IV 171,70 17,00 151,90 5,87 5,49 87% 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen 316,09 25,00 270,95 12,88 7,67 85% 16 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 237,75 58,00 211,06 24,26 27,92 89% 16A Stabsstelle Digitalisierung 21,00 13,00 13,37 5,85 4,73 70% 80 Referat für Internationale Angelegenheiten 7,00 1,00 5,69 1,00 84% Dezernat V 581,84 97,00 501,07 43,99 40,32 86% 11 Personal- und Organisationsamt 230,00 44,75 197,33 20,46 21,71 87% 17 Koordinierungsstelle für Aufgaben der Verwaltungsstrukturreform 3,00 1,37 46% 20 Stadtkämmerei 135,25 5,00 113,22 1,00 3,21 84% 21 Kassen- und Steueramt 280,50 37,50 235,10 14,27 18,82 84% 55A Klinikreferat 1,00 1,00 100% Dezernat VI 649,75 87,25 548,02 35,73 43,74 85% 41 Kulturamt Frankfurt am Main 73,71 9,50 67,39 0,45 9,32 93% 45B Archäologisches Museum 20,50 20,23 99% 45E Historisches Museum 41,28 1,00 34,14 2,00 85% 45F Museum für Angewandte Kunst 26,00 21,32 0,50 84% 45G Museum der Weltkulturen 19,67 16,93 1,40 93% 45H Deutsches Architekturmuseum 18,67 18,47 99% 45I Museum für Moderne Kunst 26,00 16,97 65% 45J Jüdisches Museum 26,51 23,39 1,00 92% 47 Institut für Stadtgeschichte 56,00 1,00 45,89 81% 77 Zoologischer Garten Frankfurt 163,00 4,00 145,97 1,00 5,45 91% Dezernat VII 471,34 15,50 410,70 1,45 19,67 89% 51 Jugend- und Sozialamt 1.482,17 78,50 1.288,51 39,99 136,70 94% 53 Gesundheitsamt 245,08 5,00 208,35 2,00 11,03 89% 58 Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete 18,50 14,45 6,00 111% 59 Drogenreferat 8,00 2,00 6,45 1,85 1,00 93% 92S Jobcenter Frankfurt am Main 454,84 2,00 377,73 2,00 2,71 84% Dezernat VIII 2.208,59 87,50 1.895,49 45,84 157,44 91% 32 Ordnungsamt 544,00 21,00 480,02 9,00 9,40 88% 35 Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office) 159,00 14,00 128,05 5,00 9,00 82% 37 Branddirektion 1.162,65 59,00 987,48 33,06 99,70 92% Dezernat IX 1.865,65 94,00 1.595,55 47,06 118,10 90% 11C Frauenreferat 15,00 1,00 14,90 93% 67 Grünflächenamt 738,73 2,50 657,91 1,80 30,60 93% 78 Palmengarten 127,62 2,00 118,85 2,00 3,17 96% 79 Umweltamt 153,50 8,75 126,12 2,48 6,65 83% 79A Klimareferat 15,00 2,00 14,64 6,53 125% 79B Stabsstelle Sauberes Frankfurt 6,00 2,00 5,34 1,00 79% Dezernat X 1.055,85 18,25 937,76 7,28 46,95 92% 25 Amt für Bau und Immobilien 714,55 46,00 599,98 8,72 22,89 83% 40 Stadtschulamt 645,62 26,00 554,69 3,09 24,13 87% 44 Stadtbücherei 179,00 4,50 160,27 0,50 6,76 91% 49 Frankfurter Kinderbüro 10,57 2,50 7,80 2,00 75% Dezernat XI 1.549,74 79,00 1.322,74 12,31 55,78 85% 36 Straßenverkehrsamt 369,86 7,50 306,73 7,50 15,88 87% 66 Amt für Straßenbau und Erschließung 308,39 9,00 245,82 2,00 10,50 81% Dezernat XII 678,25 16,50 552,55 9,50 26,38 85% GPR Personalvertretungen (Geschäftsstellen) 8,00 0,50 7,00 0,50 88% 11.A Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 18,00 0,50 14,86 0,60 84% 11D Gleichberechtigungsbüro 9,00 7,71 0,09 87% Zwischensumme (ohne Personalausgabenpool und Stellenreserve) 10.484,43 563,50 8.987,01 229,76 549,98 88% 11Z.1 Personalausgabenpool 62,50 3,88 6% Stellenreserve für Eigenbetriebe 9,00 7,87 87% 99 nicht in Anspruch genommene Stellenreserve 27,50 Personalausgabenpool und Stellenreserve 62,50 36,50 3,88 7,87 12% Gesamtsumme 10.546,93 600,00 8.990,89 237,63 549,98 88% 11.146,93 Planstellen Die Planstellen des Personalausgabenpools und der Stellenreserve ermöglichen einen Handlungsspielraum zur Wahrnehmung von unvorhergesehenen Aufgaben und zur Bereinigung personalwirtschaftlicher Erfordernisse. Aufgrund des niedrigen Besetzungsgrades des Personalausgabenpools und der Stellenreserve erfolgt eine zusätzliche, bereinigte Darstellung. Stellen außerhalb des Stellenplans Nach den Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sind im Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamt:innen und der nicht nur vorübergehend eingestellten Arbeitnehmer:innen auszuweisen. Ferner ist eine Übersicht über die vorgesehene Zahl der Beamt:innen im Vorbereitungsdienst, der Auszubildenden und der Praktikant:innen beizufügen (§ 5 GemHVO). Demnach steht die GemHVO der Einrichtung von so genannten (Hilfs-)Stellen nicht entgegen. Im Stellenplan (als Bestandteil des Haushaltsplans) werden folgenden (Hilfs-)Stellen gesondert ausgewiesen (Tabelle 2): · Altersteilzeit kw-Stellen, · Beamt:innen im Vorbereitungsdienst, · Auszubildende, · (Berufs-)Praktikant:innen und Volontär:innen sowie · Personalgestellungen Diese Beschäftigtengruppen sind nicht auf Planstellen zu führen und werden demnach nicht beim Besetzungsgrad (Tabelle 1) berücksichtigt. Zum Stand 31.08.2025 stellt sich die Anzahl der (Hilfs-)Stellen wie folgt dar: Tabelle 2: (Hilfs-)Stellen (Hilfs-)stellen für Org.- Einheit Bezeichnung Altersteilzeit kw-Stellen Beamt:innen im Vorbereitungsdienst und Auszubildende (Berufs-) Praktikant:innen und Volontär:innen Personalgestellungen *2 10 Hauptamt 0,39 14 Revisionsamt 0,38 52 Sportamt 0,50 0,62 Dezernat I 1,27 0,62 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten 0,50 5,00 Dezernat II 0,50 5,00 61 Stadtplanungsamt 0,45 62 Stadtvermessungsamt 0,50 6,00 63 Bauaufsicht 0,50 Dezernat III 1,45 6,00 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen 0,92 Dezernat V 0,92 11 Personal- und Organisationsamt 0,50 445,54 20 Stadtkämmerei 0,50 21 Kassen- und Steueramt 0,25 Dezernat VI 1,25 445,54 41 Kulturamt Frankfurt am Main 4,00 45A ehemals Deutsches Filmmuseum 2,59 45B Archäologisches Museum 1,00 45E Historisches Museum 7,00 45F Museum für Angewandte Kunst 3,77 45G Museum der Weltkulturen 0,50 2,00 45H Deutsches Architekturmuseum 3,00 45I Museum für Moderne Kunst 2,00 45J Jüdisches Museum 1,00 46 ehemals Städtische Bühnen (Restamt) 218,50 47 Institut für Stadtgeschichte 1,00 1,00 77 Zoologischer Garten Frankfurt 0,50 9,00 4,00 Dezernat VII 1,00 10,00 28,77 221,09 51 Jugend- und Sozialamt 3,23 12,23 27,62 53 Gesundheitsamt 0,75 6,77 92S Jobcenter Frankfurt am Main 0,81 1,00 Dezernat VIII 4,79 19,00 28,62 37 Branddirektion 169,67 4,00 Dezernat IX 169,67 4,00 67 Grünflächenamt 0,81 22,00 0,46 78 Palmengarten 4,00 5,00 79 Umweltamt 1,28 4,71 79A Klimareferat 0,40 1,00 79 Summe 1,68 4,71 Dezernat X 2,49 26,00 11,17 25 Amt für Bau und Immobilien 2,00 40 Stadtschulamt 1,82 1,00 44 Stadtbücherei 0,44 3,00 49 Frankfurter Kinderbüro 1,00 Dezernat XI 4,26 3,00 2,00 66 Amt für Straßenbau und Erschließung 0,41 3,00 Dezernat XII 0,41 3,00 Gesamtsumme 18,34 682,21 80,18 221,09 *2 Personalgestellungen der Eigenbetriebe blieben unberücksichtigt Darüber hinaus gibt es zum Stand 31.08.2025 weitere (Hilfs-)Stellen (Tabelle 3) für: · übernommene Nachwuchskräfte nach Beendigung der Ausbildung *3, · Sonstiges (350,53), besteht aus 5,39 beamtete Vertretungskräfte *3 (unter Verrechnung eingesparter Mittel von Planstellen), 2,76 sonstige Vertretungskräfte (ohne Elternzeitvertretung), 14,38 Rückkehrer:innen aus der Beurlaubung und ehemalige Vertretungskräfte *3, 2,73 Arbeitszeiterhöhungen von Beamt:innen *3, 190,51 dynamische Stellenbewirtschaftung 134,76 Sonstiges (insbesondere für personalwirtschaftliche Maßnahmen) sowie · die Wahrnehmung von zeitlich begrenzten Projekten (die keine Daueraufgaben darstellen) *3 Ermächtigung mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 5255 vom 16.12.1999 Planstellen sind lediglich für die · 199,45 übernommenen Nachwuchskräfte nach Beendigung der Ausbildung und · 350,53 Sonstige erforderlich und demnach werden diese (in der Summe 549,98) beim Besetzungsgrad (Tabelle 1) berücksichtigt. Tabelle 3: Sonstige (Hilfs-)Stellen (Hilfs-)stellen für Org.- Einheit Bezeichnung Nachwuchskräfte nach Beendigung der Ausbildung Sonstiges zeitlich begrenzte Projekte (die keine Daueraufgabe darstellen) Büro der Stadtverordnetenversammlung 1,00 1,50 02 Büro des Oberbürgermeisters 0,95 10 Hauptamt 2,00 4,20 1,00 13 Presse- und Informationsamt 3,23 14 Revisionsamt 1,00 0,25 18 Stabsstelle für Fluglärmschutz 1,00 19 Stabsstelle Entwicklung Paulskirche / Haus der Demokratie 2,00 52 Sportamt 0,50 Dezernat I 3,00 9,63 3,50 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten 3,62 3,50 6,50 15A Geschäftsstelle d. Komm. Ausländer- und Ausländerinnenvertretung 0,50 Dezernat II 3,62 4,00 6,50 61 Stadtplanungsamt 1,33 62 Stadtvermessungsamt 1,00 64 Amt für Wohnungswesen 1,00 9,34 Dezernat III 2,00 10,67 11B Referat Datenschutz und Informationssicherheit 1,00 30 Rechtsamt 0,50 34 Standesamt 1,00 2,99 1,64 Dezernat IV 2,00 3,49 1,64 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen 1,00 6,67 2,91 16 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 14,77 13,15 0,62 16A Stabsstelle Digitalisierung 2,00 2,73 80 Referat für Internationale Angelegenheiten 0,90 Dezernat V 17,77 22,55 4,43 11 Personal- und Organisationsamt 12,85 8,86 20 Stadtkämmerei 2,00 1,21 1,00 21 Kassen- und Steueramt 7,00 11,82 8,27 Dezernat VI 21,85 21,89 9,27 41 Kulturamt Frankfurt am Main 2,00 7,32 3,27 45E Historisches Museum 2,00 1,00 45F Museum für Angewandte Kunst 0,50 45G Museum der Weltkulturen 1,40 45J Jüdisches Museum 1,00 2,00 77 Zoologischer Garten Frankfurt 2,00 3,45 3,87 Dezernat VII 4,00 15,67 10,14 51 Jugend- und Sozialamt 17,40 119,30 1,30 53 Gesundheitsamt 11,03 32,02 58 Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete 1,00 5,00 59 Drogenreferat 1,00 0,85 92S Jobcenter Frankfurt am Main 2,00 0,71 Dezernat VIII 20,40 137,04 34,17 32 Ordnungsamt 3,64 5,76 35 Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office) 3,00 6,00 37 Branddirektion 82,29 17,41 0,80 Dezernat IX 88,93 29,17 0,80 67 Grünflächenamt 8,82 21,78 2,44 78 Palmengarten 1,72 1,45 14,20 79 Umweltamt 3,90 2,75 3,67 79A Klimareferat 6,53 4,91 79B Stabsstelle Sauberes Frankfurt 1,00 79 Summe Umweltamt 3,90 9,28 9,58 Dezernat X 14,44 32,51 26,22 25 Amt für Bau und Immobilien 1,00 21,89 7,92 40 Stadtschulamt 9,00 15,13 4,00 44 Stadtbücherei 5,44 1,32 49 Frankfurter Kinderbüro 2,00 Dezernat XI 17,44 38,34 11,92 36 Straßenverkehrsamt 2,00 13,88 3,00 66 Amt für Straßenbau und Erschließung 1,00 9,50 2,41 Dezernat XII 3,00 23,38 5,41 11.A Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 0,60 11D Gleichberechtigungsbüro 0,09 Zentrale Finanzwirtschaft 0,69 Gesamtsumme 199,45 350,53 114,00 549,98 (Hilfs-)Stellen für Sonstiges werden nachstehend (neben den auf der Seite 7 genannten Ausführungen) beispielhaft benannt für: · personalwirtschaftliche Maßnahmen · im Vorgriff auf Stellenneuschaffungen Zu den (Hilfs-)Stellen zur Wahrnehmung von zeitlich begrenzten Projekten (die keine Daueraufgaben darstellen), werden die zehn Projekte dargestellt, bei denen die meisten Projektstellen zugeordnet sind. Tabelle 4: zehn Projekte, mit den meisten Projektstellen Projekt zeitlich begrenzte Projekte (die keine Daueraufgabe darstellen) Org.- Einheit Bezeichnung Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 15,50 53 Gesundheitsamt GA-Lotse - Das Digitalisierungspaket der Zukunft 8,50 53 Gesundheitsamt Grundsteuerreform 8,27 21 Kassen- und Steueramt gärtnerische Saisonkräfte 7,12 78 Palmengarten Kassenaushilfe 5,08 78 Palmengarten Bildungskommune 4,00 40 Stadtschulamt ELENA (European Local ENergy Assistance) Projekt `Future proof` 3,95 79 Umweltamt Kassenaushilfe 3,87 77 Zoologischer Garten Frankfurt `ELENA` (European Local ENergy Assistance) - Beschleunigung der Modernisierung städtischer Gebäude 3,00 25 Amt für Bau und Immobilien Entwicklung Paulskirche / Haus der Demokratie 2,00 19 Stabsstelle Entwicklung Paulskirche / Haus der Demokratie Summe 61,29 Die Aufwendungen für die Projektstellen werden aus den Budgets der Bereiche gedeckt, denen die Projektstellen zugeordnet sind. 101 (Hilfs-)Stellen für Sonderurlaub blieben in der Betrachtung unberücksichtigt, da Beschäftigte während der Beurlaubungszeit keine Entgelte/Bezüge erhalten. Tabelle 6: Zusammenfassende Betrachtung der besetzten Planstellen und (Hilfs-)Stellen besetzte Planstellen und (Hilfs-)stellen *4 Stand: besetzte Planstellen Altersteilzeit kw-Stellen Beamt:innen im Vorbereitungsdienst und Auszubildende (Berufs-) Praktikant:innen und Volontär:innen Nachwuchskräfte nach Beendigung der Ausbildung Sonstiges zeitlich begrenzte Projekte (die keine Daueraufgabe darstellen) Gesamtsumme 31.12.2018 8.366,71 39,39 679,53 89,12 161,14 152,45 120,38 9.608,72 31.12.2019 8.576,33 16,33 746,20 86,10 152,19 150,56 75,79 9.803,50 31.12.2020 8.688,51 12,05 820,27 95,26 190,91 138,24 111,02 10.056,26 31.12.2021 8.764,07 9,84 784,61 81,92 267,00 144,36 102,50 10.154,30 31.12.2022 8.844,34 11,73 762,45 78,92 292,90 136,58 134,35 10.261,27 31.12.2023 9.022,70 12,35 771,31 86,52 264,69 148,39 113,55 10.419,51 31.12.2024 9.212,36 16,18 780,98 76,08 224,81 158,90 108,68 10.577,99 30.04.2025 9.058,38 15,72 782,21 75,39 214,23 323,19 108,83 10.577,95 31.08.2025 8.990,89 18,34 682,21 80,18 199,45 350,53 114,00 10.435,60 *4 (Hilfs-)Stellen für Beurlaubte und Personalgestellte sind nicht enthalten rund 1.445 (Hilfs-)Stellen dienen dazu, alle Beschäftigten im Stellenverwaltungssystem auszuweisen. Die Gesamtzahl der (Hilfs-)Stellen beläuft sich auf rund 1.445 (Tabelle 2, ohne Personalgestellte + Tabelle 3). Finanzielle Auswirkungen (Plan, Ist) Die Darstellung des Personalaufwandes erfolgt im Haushaltsplan differenziert nach den Personalaufwendungen und den Versorgungsaufwendungen. Der Planwert des Jahres 2025 (inkl. der Budgetaufstockungen aufgrund von Etat-Anträgen) für den Personalaufwand beläuft sich auf 1,07 Mrd. €. Darüber hinaus wurden nicht ausgeschöpfte Planansätze des Vorjahres i. H. v. 20,01 Mio. € übertragen. Der fortgeschriebene Planwert für das Haushaltsjahr 2025 beträgt somit 1,09 Mrd. €. An Personalkostenerstattungen (vom Bund, dem Land, Gemeinden oder Sonstigen) sind für städtische Bedienstete im Haushaltsjahr 2025 rd. 50,52 Mio. € veranschlagt. Zum Stand 31.08.2025 stellen sich die Aufwendungen und Erstattungen im Personalbereich wie folgt dar: Tabelle 7: Personalaufwand und Erstattungen In TSD € Soll Reste Soll-veränderungen Fortges. Plan Ist Hochrechnung Differenz Personalaufwendungen 885.532 20.007 - 905.539 516.095 836.255 -69.284 Versorgungsaufwendungen 181.320 - - 181.320 120.196 181.060 -260 Personalaufwendungen insgesamt 1.066.852 20.007 - 1.086.859 636.291 1.017.315 -69.544 Personalkostenerstattungen -50.523 - - -50.523 -31.265 - - Personalaufwendungen abzüglich Erstattungen 1.016.329 20.007 - 1.036.336 605.026 - - Die Personal- und Versorgungsaufwendungen unterliegen unterschiedlichen Budgetierungsmerkmalen (BGM). Die Personalaufwendungen sowie Personalkostenerstattungen sind gezielt budgetiert (BGM 21). Die Versorgungsaufwendungen sowie die Zuführung zum Lebensarbeitszeitkonto für die Beamt:innen sind nicht budgetiert (BGM 30). Tabelle 8: Ämterbezogene Darstellung der Personalaufwendungen der Gemeindeverwaltung für das Jahr 2025 (in Euro) Org.- Einheit Bezeichnung Fortges. Plan IST Hochrechnung Differenz Büro der Stadtverordnetenversammlung 3.299.413 1.825.768 2.880.255 -419.158 02 Büro des Oberbürgermeisters 2.174.000 1.462.447 2.286.466 112.466 10 Hauptamt 10.427.800 5.782.681 9.245.312 -1.182.488 13 Presse- und Informationsamt 2.135.000 1.012.037 1.669.674 -465.326 14 Revisionsamt 6.854.000 4.248.557 6.606.808 -247.192 18 Stabsstelle für Fluglärmschutz 259.000 176.774 289.989 30.989 19 Stabss. Entw. Paulskirche/HdD 264.000 259.169 383.550 119.550 52 Sportamt 10.919.600 6.464.744 10.541.119 -378.481 Dezernat I 33.033.400 19.406.408 31.022.918 -2.010.482 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten 6.062.900 3.737.516 6.079.852 16.952 15A Geschäftsstelle d. Komm. Ausländer- und Ausländerinnenvertretung 174.000 147.480 241.385 67.385 Dezernat II 6.236.900 3.884.996 6.321.237 84.337 60B Denkmalamt 1.807.200 1.048.092 1.754.737 -52.463 61 Stadtplanungsamt 14.217.000 8.395.544 13.351.606 -865.394 62 Stadtvermessungsamt 14.046.000 7.439.553 11.933.917 -2.112.083 63 Bauaufsicht 16.342.000 9.962.294 16.052.605 -289.395 64 Amt für Wohnungswesen 16.139.000 8.417.195 13.974.825 -2.164.175 Dezernat III 62.551.200 35.262.679 57.067.690 -5.483.510 11B Referat Datenschutz und Informationssicherheit 624.300 400.251 679.899 55.599 30 Rechtsamt 5.452.800 3.123.911 4.929.775 -523.025 34 Standesamt 6.481.600 4.247.470 6.951.253 469.653 81 Stabsstelle Stadtmarketing 637.200 326.344 576.241 -60.959 Dezernat IV 13.195.900 8.097.975 13.137.167 -58.733 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen 22.098.100 13.601.584 22.080.903 -17.197 16 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 25.617.800 15.508.655 25.580.403 -37.397 16A Stabsstelle Digitalisierung 1.411.100 997.215 1.634.048 222.948 80 Referat für Internationale Angelegenheiten 607.600 453.959 741.188 133.588 Dezernat V 49.734.600 30.561.413 50.036.543 301.943 11 Personal- und Organisationsamt 35.173.000 19.563.677 31.305.237 -3.867.763 20 Stadtkämmerei 10.999.500 7.052.795 11.196.182 196.682 21 Kassen- und Steueramt 21.667.400 12.836.455 20.861.091 -806.309 55A Klinikreferat 103.000 - - -103.000 Dezernat VI 67.942.900 39.452.927 63.362.510 -4.580.390 41 Kulturamt Frankfurt am Main 7.684.800 4.683.739 7.666.748 -18.052 45B Archäologisches Museum 1.767.000 1.099.380 1.762.252 -4.748 45E Historisches Museum 3.674.600 2.259.965 3.647.683 -26.917 45F Museum für Angewandte Kunst 2.371.000 1.355.721 2.198.955 -172.045 45G Museum der Weltkulturen 1.583.000 1.111.276 1.781.487 198.487 45H Deutsches Architekturmuseum 1.693.000 1.038.180 1.691.675 -1.325 45I Museum für Moderne Kunst 2.315.000 1.103.068 1.705.167 -609.833 45J Jüdisches Museum 2.297.000 1.650.397 2.645.353 348.353 47 Institut für Stadtgeschichte 3.884.000 2.052.279 3.330.752 -553.248 77 Zoologischer Garten Frankfurt 12.782.900 7.276.238 11.968.638 -814.262 46 Restamt Städt. Bühnen 23.551.000 11.800.450 18.027.397 -5.523.603 Dezernat VII 63.603.300 35.430.693 56.426.107 -7.177.193 51 Jugend- und Sozialamt 116.079.000 74.062.119 120.059.326 3.980.326 92S Jobcenter Frankfurt am Main 32.550.000 19.446.387 31.463.655 -1.086.345 53 Gesundheitsamt 20.857.000 13.822.476 22.471.474 1.614.474 59 Drogenreferat 963.600 639.028 1.053.450 89.850 Dezernat VIII 170.449.600 107.970.009 175.047.905 4.598.305 32 Ordnungsamt 39.921.900 22.216.231 35.771.318 -4.150.582 35 Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office) 9.211.600 5.974.217 9.744.580 532.980 37 Branddirektion 86.953.800 53.862.356 84.294.394 -2.659.406 Dezernat IX 136.087.300 82.052.804 129.810.292 -6.277.008 11C Frauenreferat 1.454.600 847.584 1.396.163 -58.437 67 Grünflächenamt 51.817.000 32.244.245 52.006.293 189.293 78 Palmengarten 11.368.200 6.573.574 10.757.052 -611.148 79 Umweltamt 12.493.800 7.554.254 12.115.962 -377.838 79A Klimareferat 1.662.200 1.207.084 2.199.726 537.526 79B Sauberes Frankfurt 699.200 365.172 621.716 -77.484 Dezernat X 79.495.000 48.791.914 79.096.912 -398.088 25 Amt für Bau und Immobilien 57.111.100 32.780.037 54.444.877 -2.666.223 40 Stadtschulamt 50.392.638 27.491.146 45.193.026 -5.199.612 44 Stadtbücherei 13.641.500 8.247.385 13.499.139 -142.361 49 Frankfurter Kinderbüro 1.199.100 557.421 956.488 -242.612 Dezernat XI 122.344.338 69.075.989 114.093.528 -8.250.809 36 Straßenverkehrsamt 28.110.600 15.506.554 25.140.722 -2.969.878 66 Amt für Straßenbau und Erschließung 27.285.900 13.952.725 22.735.830 -4.550.070 Dezernat XII 55.396.500 29.459.279 47.876.553 -7.519.947 Zentrale Personalangelegenheiten 36.863.700 1.553.776 4.875.208 -31.988.492 11.A Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 1.824.800 954.697 1.535.305 -289.495 11D Gleichberechtigungsbüro 738.000 480.183 752.964 14.964 Personalvertretungen 2.742.000 1.833.731 2.911.891 169.891 Zentrale Finanzwirtschaft 42.168.500 4.822.387 10.075.368 -32.093.132 Gesamtsumme 905.538.850 516.095.243 836.254.983 -69.283.867 Die dargestellten Minderaufwendungen im Bereich des Jobcenters "92 S - Jobcenter Frankfurt am Main" in Höhe von rd. 1,09 Mio. € werden durch entsprechend niedrigere Personalkostenerstattungen egalisiert. Unter Berücksichtigung dieses Ausgleichs reduzieren sich die dargestellten Minderaufwendungen zum 31.08.2025 von rd. 69,28 Mio. € auf rd. 68,19 Mio. €. Hierin enthalten ist die Übertragung nicht ausgeschöpfter Planansätze des Vorjahres in Höhe von rd. 20,01 Mio. €. In der Hochrechnung des Personalaufwandes für das Jahr 2025 ist die zum Jahresende anfallende Jahressonderzahlung für die Beschäftigten sowie die Auszahlung von Prämien an Bedienstete analog der Auszahlungshöhe des Vorjahres berücksichtigt. Im Bereich der Zentralen Personalangelegenheiten ist die Zuführung zur Rückstellung der Lebensarbeitszeitkonten für die Beamt:innen eingerechnet. Die Mehraufwendungen für die zweistufige Erhöhung der Besoldungsbezüge im Jahr 2025 (ab 01.02.25 = 4,8 % und ab 01.12.25 = 5,5 %) sind inkludiert. Die Mehraufwendungen der diesjährigen Tariferhöhung auf Basis des Tarifabschlusses vom 06.04.2025 in Höhe von 3 %, mindestens 110 €, ab 01.04.25 sind ebenfalls berücksichtigt. Für Mehraufwendungen durch unterjährige Stellenbesetzungen aufgrund der dynamischen Stellenbewirtschaftung sowie für Beförderungen, Höhergruppierungen, Stufensteigerungen, Arbeitszeiterhöhungen, Rückkehr aus Elternzeit oder Beurlaubung ist ein 1 %iger Aufschlag eingerechnet. Aufgrund organisatorischer Veränderungen wird es im Jahresverlauf zu Budgetverschiebungen aus dem Bereich der Zentralen Personalangelegenheiten zu den Ämtern sowie zwischen den Ämtern kommen. Die Versorgungsaufwendungen umfassen die Zuführungen zu der Pensions- und Beihilferückstellung sowie die Zuführung zur gesetzlichen Versorgungsrücklage. Tabelle 9: Ämterbezogene Darstellung der Versorgungsaufwendungen der Gemeindeverwaltung für das Jahr 2025 (in Euro) Org.- Einheit Bezeichnung Fortges. Plan IST Hochrechnung Differenz Büro der Stadtverordnetenversammlung 492.000 328.000 492.000 - 02 Büro des Oberbürgermeisters 265.000 161.336 242.000 -23.000 10 Hauptamt 1.269.000 845.984 1.269.000 - 13 Presse- und Informationsamt 56.000 37.328 56.000 - 14 Revisionsamt 1.215.000 810.008 1.215.000 - 18 Stabsstelle für Fluglärmschutz - - - - 19 Stabss. Entw. Paulskirche/HdD - 15.328 23.000 23.000 52 Sportamt 490.000 326.672 490.000 - Dezernat I 3.295.000 2.196.656 3.295.000 - 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten 29.000 19.328 29.000 - 15A Geschäftsstelle d. Komm. Ausländer- und Ausländerinnenvertretung 29.000 19.328 29.000 - Dezernat II 58.000 38.656 58.000 - 60B Denkmalamt 103.000 68.664 103.000 - 61 Stadtplanungsamt 1.078.000 718.672 1.078.000 - 62 Stadtvermessungsamt 917.000 611.336 917.000 - 63 Bauaufsicht 1.294.000 862.664 1.294.000 - 64 Amt für Wohnungswesen 1.527.000 1.018.000 1.527.000 - Dezernat III 4.919.000 3.279.336 4.919.000 - 11B Referat Datenschutz und Informationssicherheit 46.000 30.664 46.000 - 30 Rechtsamt 1.003.000 668.680 1.003.000 - 34 Standesamt 1.183.000 788.664 1.183.000 - 81 Stabsstelle Stadtmarketing 15.000 10.000 15.000 - Dezernat IV 2.247.000 1.498.008 2.247.000 - 12 Bürgeramt, Statistik und Wahlen 1.018.000 678.664 1.018.000 - 16 Amt für Informations- und Kommunikationstechnik 541.000 360.664 541.000 - 16A Stabsstelle Digitalisierung 316.000 210.672 316.000 - 80 Referat für Internationale Angelegenheiten 82.000 54.664 82.000 - Dezernat V 1.957.000 1.304.664 1.957.000 - 11 Personal- und Organisationsamt 3.683.000 2.455.344 3.683.000 - 20 Stadtkämmerei 1.679.000 1.119.336 1.679.000 - 21 Kassen- und Steueramt 2.091.000 1.394.040 2.091.000 - 55A Klinikreferat - - - - Dezernat VI 7.453.000 4.968.720 7.453.000 - 41 Kulturamt Frankfurt am Main 418.000 278.672 418.000 - 45B Archäologisches Museum 54.000 36.000 54.000 - 45E Historisches Museum 118.000 78.664 118.000 - 45F Museum für Angewandte Kunst 34.000 22.664 34.000 - 45G Museum der Weltkulturen 75.000 50.000 75.000 - 45H Deutsches Architekturmuseum - - - - 45I Museum für Moderne Kunst 25.000 16.664 25.000 - 45J Jüdisches Museum - - - - 47 Institut für Stadtgeschichte 310.000 206.672 310.000 - 77 Zoologischer Garten Frankfurt 140.000 93.336 140.000 - 46 Restamt Städt. Bühnen 330.000 220.000 330.000 - Dezernat VII 1.504.000 1.002.672 1.504.000 - 51 Jugend- und Sozialamt 8.519.000 5.679.336 8.519.000 - 92S Jobcenter Frankfurt am Main 1.413.000 768.664 1.153.000 -260.000 53 Gesundheitsamt 458.000 305.336 458.000 - 59 Drogenreferat - - - - Dezernat VIII 10.390.000 6.753.336 10.130.000 -260.000 32 Ordnungsamt 4.325.000 2.883.328 4.325.000 - 35 Ausländerbehörde (Frankfurt Immigration Office) 922.000 614.672 922.000 - 37 Branddirektion 24.237.000 16.157.944 24.237.000 - Dezernat IX 29.484.000 19.655.944 29.484.000 - 11C Frauenreferat 11.000 7.336 11.000 - 67 Grünflächenamt 754.000 502.648 754.000 - 78 Palmengarten 93.000 62.000 93.000 - 79 Umweltamt 907.000 604.672 907.000 - 79A Klimareferat - - - - 79B Sauberes Frankfurt 67.000 44.664 67.000 - Dezernat X 1.832.000 1.221.320 1.832.000 - 25 Amt für Bau und Immobilien 2.084.000 1.389.336 2.084.000 - 40 Stadtschulamt 1.104.000 736.000 1.104.000 - 44 Stadtbücherei 169.000 112.664 169.000 - 49 Frankfurter Kinderbüro - - - - Dezernat XI 3.357.000 2.238.000 3.357.000 - 36 Straßenverkehrsamt 902.000 590.648 886.000 -16.000 66 Amt für Straßenbau und Erschließung 1.017.000 688.648 1.033.000 16.000 Dezernat XII 1.919.000 639.648 1.919.000 - Zentrale Personalangelegenheiten 112.070.000 74.202.628 112.070.000 - 11.A Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik - - - - 11D Gleichberechtigungsbüro 112.000 74.664 112.000 - Personalvertretungen 231.000 154.000 231.000 - Zentrale Finanzwirtschaft 112.413.000 74.431.292 112.413.000 - Gesamtsumme 181.320.000 120.195.900 181.060.000 -260.000 Der tatsächliche Zuführungsbedarf zu den Pensions- und Beihilferückstellungen kann erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten ermittelt werden. Unterjährig erfolgen monatlich gleichbleibende Zuführungen, die sich grundsätzlich an dem Planwert bemessen. Aufgrund der zweistufigen Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge von insgesamt 10,3 % könnte der Zuführungsbedarf am Jahresende erheblich höher ausfallen, so dass das zur Verfügung stehende Budget für Versorgungsaufwendungen deutlich überschritten wird. Tabelle 10: Ämterbezogene Darstellung der Personalkostenerstattungen der Gemeindeverwaltung für das Jahr 2025 (in Euro) Org.- Einheit Bezeichnung Fortges. Plan IST 52 Sportamt - -11.647 Dezernat I - -11.647 15 Amt für Multikulturelle Angelegenheiten -2.000 -1.884 Dezernat II -2.000 -1.884 60B Denkmalamt - -1.980 Dezernat III - -1.980 11 Personal- und Organisationsamt - -85.448 Dezernat VI - -85.448 45J Jüdisches Museum - -18.000 47 Institut für Stadtgeschichte - -9.696 Dezernat VII - -27.696 51 Jugend- und Sozialamt -4.846.000 -1.648.176 92S Jobcenter Frankfurt am Main -34.715.000 -19.340.433 53 Gesundheitsamt -5.140.000 -5.081.067 Dezernat VIII -44.701.000 -26.069.677 32 Ordnungsamt -1.220.000 -919.783 37 Branddirektion -267.000 -270.574 Dezernat IX -1.487.000 -1.190.357 67 Grünflächenamt - -13.193 Dezernat X - -13.193 40 Stadtschulamt -3.356.000 -3.062.964 Dezernat XI -3.356.000 -3.062.964 36 Straßenverkehrsamt - -160.166 66 Amt für Straßenbau und Erschließung - -245.466 Dezernat XII - -405.631 Zentrale Personalangelegenheiten -977.000 -394.614 Zentrale Finanzwirtschaft -977.000 -394.614 Gesamtsumme -50.523.000 -31.265.091 Anlage _Glossar_24-09-2025 (ca. 20 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.03.2018, E 3 Bericht des Magistrats vom 21.07.2025, B 264 Bericht des Magistrats vom 13.07.2026, B 222 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 392 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6924, 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 08.12.2025 Aktenzeichen: 11-0

  • Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2024/2025 der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2025
    B
    24.10.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 24.10.2025, B 393 Betreff: Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2024/2025 der Stadt Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2025 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6393 Die Genehmigung zur Nachtragssatzung zum Doppelhaushalt 2024/2025 für das Haushaltsjahr 2025 wurde am 25.09.2025 erteilt. Die Genehmigung (Anlage) wurde für das Haushaltsjahr 2025 erwartungsgemäß ohne konkrete Auflagen erteilt. Die Aufsichtsbehörde weißt in ihrer Ausführung allerdings auf den "Grundsatz der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit" im Sinne des § 92 Abs. 2 HGO hin. So soll "die Verwaltung in die Lage versetzt werden, ihre Pflichtaufgaben ordnungsgemäß und dauerhaft zu erfüllen. Insbesondere sind freiwillige Leistungen nur zulässig, sofern die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune hierdurch nicht kurz- oder langfristig negativ beeinflusst wird. Entsprechend sind die Grenzen der Vertretbarkeit und Zumutbarkeit des wirtschaftlichen Handelns im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung umfänglich zu hinterfragen." Zudem wird in den Hinweisen zum Haushaltsvollzug 2025 darauf hingewiesen, dass "gemeinsam mit der Budgetausweitung der Nachtragssatzung in 2025 investive Mittel i. H. v. 2,1 Mrd.€ zur Verfügung stehen. Der Vergleich mit dem Mittelabfluss der Vorjahre macht deutlich, dass die Verwaltung nicht im Stande ist die veranschlagten Mittel zu verbrauchen. Auf diesen Umstand ist bei zukünftigen Haushaltsplanungen Rücksicht zu nehmen." Die mit der Genehmigung verbundenen Ausführungen und deren Begründung im Einzelnen bitten wir dem als Anlage beiliegenden Haushaltserlass vom 25.09.2025 zu entnehmen. Die Nachtragssatzung zum Doppelhaushaltsplan 2024/2025 für das Haushaltsjahr 2025 wurde - einschließlich des Genehmigungstextes zu der Nachtragssatzung für 2025 gemäß Gliederungsziffern II. und IV. des Erlasses - am 07.10.2025 öffentlich bekanntgemacht und ist seit dem 08.10.2025 rechtskräftig. Die von der Aufsichtsbehörde erbetene Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Abs. 3 HGO erfolgt mit diesem Bericht. Anlage _NT_Genehmigung (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 393 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6925, 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.12.2025 Aktenzeichen: 20-12

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