Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 67 geplant sind.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, über die geplanten Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 67 zu berichten und sicherzustellen, dass der Durchgang zwischen der Leipziger Straße und der Otto-Loewe-Straße erhalten bleibt. Dies ist wichtig für die Anwohner, um den Zugang zur Einkaufsstraße zu gewährleisten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten,
- zu prüfen und zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände der Leipziger Straße 67 geplant sind;
- dafür Sorge zu tragen, dass der Durchgang zwischen der Leipziger Straße und der Otto-Loewe-Straße erhalten bleibt.
Begründung
Laut Presseberichten plant die ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG auf dem Gelände Leipziger Straße 67 Baumaßnahmen. Da bereits mehrfach berichtet wurde, dass die REWE Markt GmbH ihre Geschäfte auf dem Grundstück zusammen legen wolle, besteht die Angst, dass der Durchgang zwischen der Leipziger Straße und der Otto-Loewe-Straße geschlossen werden soll. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass der Durchgang erhalten bleiben muss, da er für die dort lebende Bevölkerung ein wichtiger direkter Zugang zur Einkaufsstraße Leipziger Straße ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Oktober 2025Sie sind hierOMOM 7651Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 67 geplant sind. Er soll darauf dringen, dass der Durchgang zwischen Leipziger Straße und OttoLoeweStraße erhalten bleibt.Direktanregung
- 16. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 165Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 67 geplant sind. Er soll darauf dringen, dass der Durchgang zwischen Leipziger Straße und Otto-Loewe-Straße erhalten bleibt.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats