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Photovoltaikanlage über dem Parkplatz der Sportanlage in der Riedhalsstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.09.2023

Antrag Ortsbeirat

Photovoltaikanlage über dem Parkplatz der Sportanlage in der Riedhalsstraße

Details im PARLIS OF_156-14_2023
27.10.2025

Anregung Ortsbeirat

Photovoltaikanlage über dem Parkplatz der Sportanlage in der Riedhalsstraße

Details im PARLIS OM_7698_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7698 entstanden aus Vorlage: OF 156/14 vom 03.09.2023

Betreff: Photovoltaikanlage über dem Parkplatz der Sportanlage in der Riedhalsstraße
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 2882/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Parkplatz der Sportanlage Harheim für eine Überdachung mit einer PV-Anlage gemäß Beschluss § 2882 vom 02.03.2023 geeignet ist.

Begründung:

Das Hessische Energiegesetz schreibt in § 12 Absatz 1 für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen eine Photovoltaikanlage bei entsprechender Eignung vor. Der durch die Photovoltaikanlage gewonnene Strom kann vor Ort für das Laden von Elektrofahrzeugen, für den Eigenverbrauch der Sportanlage sowie für die Beleuchtung der Stellplätze und Fußwege genutzt werden. Zusätzlich werden die Stellplätze im Sommer beschattet und bieten den abgestellten Fahrzeugen Schutz bei Regen und Schnee. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14