Verkehrsgeräusche in der Schloßstraße reduzieren
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Reduzierung der Verkehrsgeräusche in der Schloßstraße zu ergreifen, insbesondere durch den Einsatz von Verkehrszeichen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Dies soll die Lärmbelastung für Anwohner*innen verringern und die Sicherheit für Radfahrende erhöhen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in der Schloßstraße auf Höhe der Hausnummer 87 (vor dem Café Nostalgie) Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung durch Kraftfahrzeuge und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ergreifen.
Dabei soll insbesondere die Verwendung des Verkehrszeichens 628 (sog. Klemmfix) geprüft und bei Möglichkeit punktuell umgesetzt werden, um zu erreichen, dass Kraftfahrzeuge in der für sie vorgesehenen Spur bleiben.
Begründung
Anwohner*innen der Hausnummer 87 haben dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass es regelmäßig zu Lärmentwicklung kommt, wenn Kraftfahrzeuge die erhabenen, gestrichelten Fahrbahnmarkierungen vor den Grundstücksausfahrten überfahren. Einige Autofahrende orientieren sich vermutlich aufgrund der parallel verlaufenden Straßenbahnschienen zu weit rechts und geraten dadurch auf die angrenzenden Markierungen. Dies verursacht nicht nur eine erhöhte Geräuschentwicklung, sondern stellt auch ein Sicherheitsrisiko für Radfahrende dar. Durch den punktuellen Einsatz von sogenannten Klemmfixen werden die jeweiligen Markierungen deutlicher hervorgehoben und besser voneinander abgegrenzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Oktober 2025Sie sind hierOMOM 7658Verkehrsgeräusche in der Schloßstraße reduzierenDirektanregung
- 2. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 262Verkehrsgeräusche in der Schloßstraße reduzierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats