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Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichern

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
127 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Anregung fordert, die Gleisanlage am abgerissenen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg zu sichern, da eine Gefährdung für Fußgänger, insbesondere für Kinder und Jugendliche besteht. Der bestehende Holzlattenzaun ist nicht ausreichend und in einem schlechten Zustand. Es ist dringend notwendig, bessere Sicherungsmaßnahmen zu implementieren, da ein Neubau des Steges nicht in naher Zukunft geplant ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Gleisanlage am 2023 abgerissenen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg, wie in der Stellungnahme vom 19.02.2024, ST 402, angekündigt, auf beiden Seiten der Gleisanlage absichern zu lassen.

Begründung

Der Fußgängersteg über die Gleisanlage zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg ist im Herbst 2023, also vor zwei Jahren, abgerissen worden. Mit einem Neubau ist scheinbar in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Wie in der Stellungnahme ST 402 mitgeteilt, liegt kein konkreter Zeitplan für den Neubau vor. Ebenfalls wurde in dieser Stellungnahme mitgeteilt, dass der Magistrat eigenmächtig tätig wird, wenn keine Einigung mit der Deutschen Bahn bzgl. der Absicherung vorliegt. Da es immer wieder Gleisübertritte auch von Jugendlichen und Kindern an dieser Stelle gibt, muss diese vor Übertritten besser abgesichert werden. Der zurzeit vorhandene Holzlattenzaun ist zum Teil defekt und dient auch nur notdürftig als Hindernis. Daher ist es dringend erforderlich beide Seiten der Gleisanlage so abzusichern, dass kein Überqueren möglich ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 23. Oktober 2023OFOF 953/5Zeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige BahntrasseOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 24. November 2023OMOM 4730Zeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige BahntrasseDirektanregung
  3. 19. Februar 2024STST 402Zeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige BahntrasseStellungnahme
  4. 7. Juni 2025OFOF 1453/5Fußgängersteg Gerbermühlstraße/Strahlenberger Weg - Zeitplan für den ErsatzneubauOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 27. Juni 2025VV 1230Fußgängersteg Gerbermühlstraße/Strahlenberger Weg - Zeitplan für den ErsatzneubauAnfrage
  6. 18. September 2025OFOF 1539/5Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichernOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  7. 24. Oktober 2025Sie sind hier
    OMOM 7598Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichern
    Direktanregung
  8. 14. November 2025STST 1929Fußgängersteg Gerbermühlstraße/Strahlenberger Weg - Zeitplan für den ErsatzneubauStellungnahme
  9. 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 127 WochenSTST 628Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichernStellungnahme
  10. 23. April 2026OFOF 3/5Nicht mehr alle Latten am Zaun: Zaun an der Bahnanlage im Strahlenberger Weg instand setzenOrtsbeiratsantrag · SPD
  11. 8. Mai 2026OMOM 75Nicht mehr alle Latten am Zaun: Zaun an der Bahnanlage im Strahlenberger Weg instand setzenDirektanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 45 · 27.02.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

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