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Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichern

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

24.11.2023

Anregung Ortsbeirat

Zeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse

Details im PARLIS OM_4730_2023
19.02.2024

Stellungnahme des Magistrats

Zeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse

Details im PARLIS ST_402_2024
27.06.2025

Auskunftsersuchen

Fußgängersteg Gerbermühlstraße/Strahlenberger Weg - Zeitplan für den Ersatzneubau

Details im PARLIS V_1230_2025
18.09.2025

Antrag Ortsbeirat

Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichern

Details im PARLIS OF_1539-5_2025
24.10.2025

Anregung Ortsbeirat

Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichern

Details im PARLIS OM_7598_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7598 entstanden aus Vorlage: OF 1539/5 vom 18.09.2025

Betreff: Gleisanlage am ehemaligen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg besser absichern
Vorgang: OM 4730/23 OBR 5; ST 402/24; V 1230/25 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Gleisanlage am 2023 abgerissenen Fußgängersteg zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg, wie in der Stellungnahme vom 19.02.2024, ST 402, angekündigt, auf beiden Seiten der Gleisanlage absichern zu lassen.

Begründung:

Der Fußgängersteg über die Gleisanlage zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg ist im Herbst 2023, also vor zwei Jahren, abgerissen worden. Mit einem Neubau ist scheinbar in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Wie in der Stellungnahme ST 402 mitgeteilt, liegt kein konkreter Zeitplan für den Neubau vor. Ebenfalls wurde in dieser Stellungnahme mitgeteilt, dass der Magistrat eigenmächtig tätig wird, wenn keine Einigung mit der Deutschen Bahn bzgl. der Absicherung vorliegt. Da es immer wieder Gleisübertritte auch von Jugendlichen und Kindern an dieser Stelle gibt, muss diese vor Übertritten besser abgesichert werden. Der zurzeit vorhandene Holzlattenzaun ist zum Teil defekt und dient auch nur notdürftig als Hindernis. Daher ist es dringend erforderlich beide Seiten der Gleisanlage so abzusichern, dass kein Überqueren möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4730
Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 402 Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1230