Taktile Markierungen für Blinde im Urseler Weg
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Der Magistrat wird gebeten, sich für eine Lösung im Urseler Weg einzusetzen, sodass blinde Anwohner den Stichweg zwischen den Hausnummern Urseler Weg 36 und 38 mit dem Blindenstock ertasten können.
Begründung
Im Umfeld dieses Weges wohnen blinde Bürger, die den Weg nur schwer finden, weil links und rechts beidseitig Hofeinfahrten und Hauseingänge liegen. Blinde orientieren sich mit dem Stock an Zäunen und Mauern, was in diesem Fall nicht möglich ist. Ein "T" aus taktilen Platten, eingelassen im Gehweg, würde diesen Stichweg ertastbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 3 Aktenzeichen: 66-2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. September 2025OFOF 383/15Taktile Markierungen für Blinde im Urseler WegOrtsbeiratsantrag · BFF
- 24. Oktober 2025Sie sind hierOMOM 7579Taktile Markierungen für Blinde im Urseler WegDirektanregung
- 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 3Taktile Markierungen für Blinde im Urseler WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats