Fahrradabstellplätze im Nordwestzentrum
Zusammenfassung
Die Anregung an den Magistrat fordert die zeitnahe Realisierung eines überdachten Fahrradabstellplatzes im Nordwestzentrum, um den Bedürfnissen der Bürger:innen gerecht zu werden. Hintergrund sind die unzureichenden Fahrradstellplätze und die Rückkehr von Beschwerden aufgrund des Verbots des Abstellens an den Geländern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, beim Management des Nordwestzentrums darauf hinzuwirken, dass der angekündigte überdachte Fahrradabstellplatz zeitnah realisiert wird.
Begründung
Mangels ausreichender Fahrradstellplätze duldete das Nordwestzentrum seit Jahrzehnten das Abstellen von Fahrrädern an den Geländern innerhalb des Nordwestzentrums. Das Management verbietet nun seit ein paar Monaten ein solches Abstellen ausdrücklich. Es gab daraufhin viele Beschwerden. Inzwischen wurden zwar weitere Fahrradstellplätze geschaffen, die jedoch den Bedarf bei Weitem noch nicht decken.
Das Nordwestzentrum ist privat betrieben. Es ist aber nicht nur ein reines Einkaufzentrum. Es gibt dort zahlreiche städtische Einrichtungen, niedergelassene Praxen, Wegeverbindungen, Wohnungen etc. Somit dient das Nordwestzentrum auch den öffentlichen Interessen und diese Anlaufstellen sind für sehr viele Bürger:innen unverzichtbar. Mit dem Fahrrad kommen diese kostengünstig und umweltfreundlich zum Nordwestzentrum.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2025OFOF 632/8Fahrradabstellplätze im NordwestzentrumOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2025Sie sind hierOMOM 7638Fahrradabstellplätze im NordwestzentrumDirektanregung
- 9. März 2026STST 422Fahrradabstellplätze im NordwestzentrumStellungnahme
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 1317Fahrradabstellplätze im NordwestzentrumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme