Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der Sandelmühle
Zusammenfassung
Der Magistrat hat das Haltverbot in der Straße An der Sandelmühle vor den Hausnummern 38 bis 46 auf Antrag der Baufirma bereits im Juli 2025 umgesetzt. Dies geschieht, um die Bauarbeiten an der Brücke zu ermöglichen und wird voraussichtlich bis Ende Oktober 2025 andauern.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das vom Ortsbeirat geforderte Haltverbot im Bereich "An der Sandelmühle" vor den Hausnummern 38 bis 46 wurde auf Antrag der Baufirma bereits im Juli umgesetzt und dauert voraussichtlich bis Ende Oktober 2025 an.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2025OFOF 582/8Temporäres Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der SandelmühleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Juni 2025OMOM 7230Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der SandelmühleDirektanregung
- 24. Oktober 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1784Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der SandelmühleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab