Betreiberverträge der Stadt Frankfurt
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die laufenden Verträge der Stadt Frankfurt mit gemeinnützigen Trägern für die Unterbringung von geflüchteten und wohnungslosen Personen zu erhalten. Die Ergebnisse sollen Aufschluss über Vertragsdetails, Zahlungen und die Anzahl der untergebrachten Personen geben.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Magistrat berichtete im B 365 vom 27.09.2024 unter anderem, dass es im Jahr 2023 insgesamt 49 Verträge für den Betrieb von Unterkünften für geflüchtete und wohnungslose Menschen von der Stadt Frankfurt mit gemeinnützigen Trägern gab. Für diese bestanden Vertragslaufzeiten von drei bis zwanzig Jahren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1, Wie viele laufende Verträge der Stadt Frankfurt mit gemeinnützigen Trägern für den Betrieb von Unterkünften für geflüchtete und wohnungslose Personen bestanden zum Ende des Jahres 2024?
2. Welche Vertragslaufzeiten hatten diese jeweils?
3. Wie viele Personen sind in diesen Unterkünften jeweils untergebracht gewesen?
4. Um welche gemeinnützigen Träger handelt es sich jeweils?
5. Welche Höhe hatten die Zahlungen der Stadt im Jahr 2023 an diese Träger jeweils?
6. Wie viele dieser Zahlungen bzw. Kosten hat die Stadt Frankfurt durch das Land oder den Bund jeweils erstattet bekommen?
Antragsteller: AfD
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. September 2024BB 365Betreiberverträge der Stadt FrankfurtMagistratsbericht
- 22. Oktober 2025Sie sind hierAA 376Betreiberverträge der Stadt FrankfurtSTVV-Anfrage · AfD
- 23. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 69 WochenBB 42Betreiberverträge der Stadt FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate