Umbau/Abriss der Gebäude im Oberurseler Weg 19
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Im Rahmen dieses Auskunftsersuchens wird der Magistrat um Informationen zu den geplanten Abriss- und Neubauarbeiten im Oberurseler Weg 19 gebeten. Der Antragsteller möchte Klarheit über Art und Umfang der Maßnahmen, den zeitlichen Ablauf und die logistische Planung der Baustelle erhalten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Oberurseler Weg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.09.2026.
- Umwidmung Oberurseler Weg17.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Versetztes Parken im Oberurseler Weg01.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Versetztes Parken im Oberurseler Weg umsetzen20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Oberurseler Weg per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. was insgesamt dort geplant ist/wird; 2. was gemäß dortigem Bebauungsplan möglich ist; 3. in welchem Zeitrahmen sich eventuelle (Um-)Baumaßnahmen ereignen; 4. wie die Andienung der Baustelle geplant ist.
Kontext
Dem Ortsbeirat wurde bekannt, dass im Objekt Oberurseler Weg 19 Mietern gekündigt wurde bzw. diese gekündigt haben. Hintergrund hierfür sei der Abriss und Neubau der Gebäude.
Dies vorausgeschickt
Begründung
Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer der Wohn- und Geschäftshäuser im Oberurseler Weg 19 Pläne, die Gebäude durch einen Neubau zu ersetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2025OFOF 630/8Umbau/Abriss der Gebäude im Oberurseler Weg 19Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2025Sie sind hierVV 1302Umbau/Abriss der Gebäude im Oberurseler Weg 19Anfrage
- 2. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 215Umbau/Abriss der Gebäude im Oberurseler Weg 19Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen