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Ortsbeiräte
Nachbarschaft
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Unterstützung von Nachbarschaftsfesten

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
44 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung an den Magistrat fordert eine Überprüfung der Möglichkeit, dass Nachbarschaftsfeste auf öffentlichen Straßen mit Beschilderung und Straßensperren durch den Bauhof unterstützt werden. Dies soll verhindern, dass die Organisatoren privat kostenpflichtig auf Material zugreifen müssen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Kultur verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob für Nachbarschaftsfeste auf öffentlichen Straßen die Möglichkeit geschaffen werden kann, beim Bauhof die entsprechende Beschilderung und Straßensperren auszuleihen, nachdem die Sperrung genehmigt worden ist.

Begründung

Nachbarschaftsfeste dienen dem sozialen Zusammenhalt. Anlass für die Anregung ist ein etwa alle drei Jahre stattfindendes Nachbarschaftsfest in Unterliederbach in der Loreleistraße. Die Organisatoren haben die Auskunft bekommen, dass ein solcher Verleih nur an gemeinnützige Vereine möglich sei. Sie mussten dieses Material daher gegen Geld von einer Firma leihen.

Noch vor drei Jahren wurde das nach Angabe der Organisatoren anders gehandhabt. Bei Telefonaten mit der Stadtverwaltung wurde gegenüber dem Ortsbeirat als Grund für die strengere Handhabung genannt, die Stadt wolle ihr Material nicht für kommerzielle Nutzungen ausleihen. Ein Nachbarschaftsfest mit selbst gebackenem Kuchen kann aber kaum als kommerzielle Nutzung gelten. Andererseits wäre es aber ein unangemessener Aufwand, für diesen Zweck extra einen Verein zu gründen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. August 2025OFOF 1284/6Frankfurter Westen: Unterstützung von NachbarschaftsfestenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 2. Oktober 2025OFOF 1293/6Frankfurter Westen: Unterstützung von NachbarschaftsfestenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 21. Oktober 2025Sie sind hier
    OMOM 7499Unterstützung von Nachbarschaftsfesten
    Direktanregung
  4. 19. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 1060Unterstützung von NachbarschaftsfestenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 1 · 05.05.2026
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 2 · 09.06.2026
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7

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