Griesheim: Mehr Radbügel für Alte Falterstraße und Waldschulstraße - sichere Abstellplätze für nachhaltige Mobilität im Quartier
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Zusammenfassung
In der Anregung wird vorgeschlagen, zusätzlich Radbügel an zwei Standorten in der Alten Falterstraße und Waldschulstraße zu installieren, um den wachsenden Anforderungen an sichere Fahrradabstellplätze gerecht zu werden. Dies unterstützt die nachhaltige Mobilität im Quartier und fördert den Umstieg auf umweltfreundliche Verkehrsmittel.
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Alte Falterstraße — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Neugestaltung Fläche Alte Falterstraße/Alt-Griesheim21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Griesheim: Klarstellung zur Öffnung der Einbaumstraße09.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Was ergab die Bedarfsanayse zur E-Ladeinfrastruktur18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Alte Falterstraße per E-MailAnregung
Aus der Bürger*innenschaft, der lokalen Gastronomie und dem Einzelhandel wird der dringende Wunsch geäußert, die Fahrradabstellmöglichkeiten im Quartier zu verbessern. Der Anteil der Radfahrenden ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, was die Notwendigkeit sicherer und ausreichender Abstellplätze unterstreicht.
Gute Fahrradabstellmöglichkeiten sind ein zentraler Bestandteil einer modernen und nachhaltigen Stadtentwicklung. Sie fördern den Umstieg auf den umweltfreundlichen Individualverkehr, entlasten den motorisierten Verkehr und stärken die Attraktivität des Stadtteils - insbesondere für Gastronomie und Einzelhandel.
Konkrete Standorte für zusätzliche Radbügel wären die Folgenden:
- Alte Falterstraße auf Höhe der Hausnummer 16
- Platz vorhanden vor dem DRK-Kleiderladen "Kreuz & Quer"
- Anbringung von drei Radbügeln (siehe Bild 1)
- Waldschulstraße auf Höhe der Hausnummer 43a
- Platz vorhanden vor der Ahorn-Apotheke
- Anbringung von zwei Radbügeln (siehe Bild 2)
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an den genannten Standorten in der Alten Falterstraße (Höhe Hausnummer 16) und Waldschulstraße (Höhe Hausnummer 43a) zusätzliche Radbügel zu montieren, um den gestiegenen Bedarf zu decken und die Fahrradfreundlichkeit des Quartiers nachhaltig zu verbessern.
Begründung
Falterstraße und Waldschulstraße - sichere Abstellplätze für nachhaltige Mobilität im Quartier Aus der Bürger*innenschaft, der lokalen Gastronomie und dem Einzelhandel wird der dringende Wunsch geäußert, die Fahrradabstellmöglichkeiten im Quartier zu verbessern. Der Anteil der Radfahrenden ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, was die Notwendigkeit sicherer und ausreichender Abstellplätze unterstreicht. Gute Fahrradabstellmöglichkeiten sind ein zentraler Bestandteil einer modernen und nachhaltigen Stadtentwicklung. Sie fördern den Umstieg auf den umweltfreundlichen Individualverkehr, entlasten den motorisierten Verkehr und stärken die Attraktivität des Stadtteils - insbesondere für Gastronomie und Einzelhandel. Konkrete Standorte für zusätzliche Radbügel wären die Folgenden:
- Alte Falterstraße auf Höhe der Hausnummer 16 - Platz vorhanden vor dem DRK-Kleiderladen "Kreuz & Quer" - Anbringung von drei Radbügeln (siehe Bild 1)
- Waldschulstraße auf Höhe der Hausnummer 43a - Platz vorhanden vor der Ahorn-Apotheke - Anbringung von zwei Radbügeln (siehe Bild 2)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2025OFOF 1307/6Griesheim: Mehr Radbügel für Alte Falterstraße und Waldschulstraße - sichere Abstellplätze für nachhaltige Mobilität im QuartierOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Oktober 2025Sie sind hierOMOM 7509Griesheim: Mehr Radbügel für Alte Falterstraße und Waldschulstraße - sichere Abstellplätze für nachhaltige Mobilität im QuartierDirektanregung
- 13. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 337Griesheim: Mehr Radbügel für Alte Falterstraße und Waldschulstraße - sichere Abstellplätze für nachhaltige Mobilität im QuartierStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats