Hinweisschilder für erhöhtes Bußgeld bei illegaler Abfallentsorgung
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, zu prüfen, ob Hinweisschilder über erhöhte Bußgelder für illegale Abfallentsorgung im Ortsbezirk 10 angebracht werden können. Dies ist notwendig, da in diesem Bezirk ein erhöhtes Aufkommen an illegaler Abfallentsorgung festgestellt wird.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Anbringen von Hinweisschildern über die Erhöhung der Bußgelder für illegale Abfallentsorgung auch im Ortsbezirk 10 möglich ist. Die Nennung der Standorte würde dann vom Ortsbeirat erfolgen.
Begründung
Auch im Ortsbezirk 10 ist an bestimmten Stellen ein erhöhtes Aufkommen an illegaler Abfallentsorgung festzustellen. Die Maßnahme, die zurzeit nur in der Innenstadt vollzogen wird, könnte auch im Ortsbezirk 10 angewandt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2025OFOF 1141/10Hinweisschilder für erhöhtes Bußgeld bei illegaler AbfallentsorgungOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. Oktober 2025Sie sind hierOMOM 7539Hinweisschilder für erhöhtes Bußgeld bei illegaler AbfallentsorgungDirektanregung
- 12. Januar 2026STST 70Hinweisschilder für erhöhtes Bußgeld bei illegaler AbfallentsorgungStellungnahme
- 29. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1064Hinweisschilder für erhöhtes Bußgeld bei illegaler AbfallentsorgungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats