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  • Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald
    OFOB 5
    04.11.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2025, OF 1587/5 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sportparcours im Stadtwald Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 der Stadt Frankfurt werden ausreichend Mittel für die Errichtung eines Sportparcours/Trimm-Dich-Parcours im Stadtwald eingestellt. Begründung: In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Freizeitaktivitäten im Freien deutlich gestiegen. Immer mehr Freizeitsportler wollen neben dem klassischen Ausdauertraining auch Muskelaufbauübungen und/oder Dehnübungen durchführen. Bereits vor mehreren Jahren gab es einen Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours im Frankfurter Stadtwald, der aufgrund mangelnder Instandhaltung entfernt werden musste. Hier könnte bzgl. eines neuen Trimm-Dich-Parcours angesetzt werden. Zur Errichtung eines Sportparcours bietet sich die Wiese bei der Stoltzeschneise am Luderbach und die Wiese an der Ecke Wendelsweg / Kesselbruchschneise an. Der Frankfurter Stadtwald ist seit Jahren Treffpunkt aktiver Breitensportler. Der Trimm-Dich-Parcours/Sportparcours würde das Freizeitangebot erweitern und die Attraktivität erhöhen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 89 2025 Die Vorlage OF 1587/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.05 Sauberes Frankfurt Mobile Toilette am Theodor-Stern-Kai an den Halteplätzen für Touristenbusse aufstellen
    OFOB 5
    04.11.2025 · CDU, SPD, FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2025, OF 1589/5 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.05 Sauberes Frankfurt Mobile Toilette am Theodor-Stern-Kai an den Halteplätzen für Touristenbusse aufstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 der Stadt Frankfurt werden Mittel für das Aufstellen und Betreiben mobilen Toilette am Theodor-Stern-Kai an den Halteplätzen für Touristenbusse eingestellt. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten weiterhin, dass die Zustände rund um die Halteplätze für Touristenbusse auf dem Theodor-Stern-Kai nicht hinnehmbar sind. Insbesondere verrichten Fahrerinnen und Fahrer ihre Notdurft mangels Toiletten in den Hecken. Es ist daher dringend erforderlich, dass eine Toilette aufgestellt wird. Bereits bei einer gemeinsamen Ortsbegehung am 28.06.2023 mit den zuständigen Ämtern wurde unter anderem das Aufstelle einer mobilen Toilette für zielführend erachtet. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 91 2025 Die Vorlage OF 1589/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns
    OFOB 11
    04.11.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2025, OF 786/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns Vorgang: EA 6/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für die Planung zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns in den Haushalt 2026 einzustellen. Der Planungsbereich sollte in einem größeren Radius rund um das Seckbacher Rathaus mit Schwerpunkt auf der Bebauung an der Wilhelmshöher Straße liegen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Bei der Stadtteilbegehung in Seckbach am 13.09.2012 wurde seitens des Planungsdezernenten, des Stadtplanungsamts und der Wirtschaftsförderung zugesagt, bis zum Frühjahr 2013 Vorschläge zur Verbesserung, der im Antragstext genannten Punkte, dem Ortsbeirat vorzulegen. Bis heute liegen diese Vorschläge dem Ortsbeirat nicht vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 6 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 1 2025 Die Vorlage OF 786/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“, zum Atzelbergplatz herstellen
    OFOB 3
    04.11.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2025, OF 787/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost", zum Atzelbergplatz herstellen Vorgang: EA 4/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die im östlichen Randbereich des Atzelbergplatzes vorhandene Treppenanlage mit integrierten Rampen wird bis zur Atzelbergstraße (gegenüber der Bushaltestelle "Atzelberg-Ost") weitergeführt. Hierfür werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes umfasste barrierefreie Zugänge nördlich des Platzes und in Richtung Osten bis zur Hausnummer Atzelbergplatz 15. Ab der Hausnummer 15, in östlicher Richtung, befinden sich Rampen, welche durch ihre Steilheit nicht barrierefrei sind. Hier ist es sinnvoll, ein durchgängiges Konzept im Zuge der Barrierefreiheit zum Atzelbergplatz zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 4 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 2 2025 Die Vorlage OF 787/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der Romroder Straße
    OFOB 11
    04.11.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2025, OF 789/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der Romroder Straße Vorgang: B 154/07; EA 8/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der Romroder Straße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 eingestellt. Wie in dem Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B 154, Punkt 2 (bereits für die Jahre 2008/2009) zugesagt, ist die Gestaltung der Straßenoberfläche mittels Auf- und Einpflasterungen an die Ausführungen der angrenzenden Straßen Lohrgasse, Draisbornstraße und Alsfelder Straße anzupassen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die anderen Straßen im alten Teil Seckbachs bereits vor Jahren saniert und gepflastert wurden, sollte endlich auch die Romroder Straße in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B 154 Etatanregung vom 15.04.2024, EA 8 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 4 2025 Die Vorlage OF 789/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße
    OFOB 11
    04.11.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2025, OF 790/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau der Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs: Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen Zeuläckerstraße und Wilhelmshöher Straße Vorgang: EA 9/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aufgrund der Sperrung des Siegfried-Gößling-Wegs wegen einer Gefahrenstelle wird der Magistrat gebeten die ehemalige Wegeverbindung zwischen dem Wendekreisel am Ende der Wilhelmshöher Straße und der Zeuläckerstraße wiederherzustellen. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, für die Verlängerung des Siegfried-Gößling-Wegs, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 einzustellen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Mit dem Bau der Autobahn A 661 wurde der ehemals vorhandene Verbindungsweg zerstört und nicht wieder hergerichtet. Der Weg stellt eine sinnvolle, kurze Verbindung zu den Kleingärten bzw. zur Wilhelmshöher Straße und zur Heinz-Herbert-Karry-Straße dar. Bei zwei Ortsterminen befürworteten Vertreter/innen des Amts für Bau und Immobilien (ABI) die Wiederherstellung der gewünschten Wegeverbindung. Derzeit erarbeitet das ABI einen Kostenrahmen für die beabsichtigte Maßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 9 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 5 2025 Die Vorlage OF 790/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
    OFOB 3
    04.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2025, OF 791/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 7/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2026 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern und als verkehrsberuhigter Bereich auszuweisen. Im Abschnitt zwischen der Hausnummer 16 und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung und Verkehrsberuhigung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 7 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 6 2025 Die Vorlage OF 791/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Hausnummer 16 durch die Hausnummer 25 ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a
    OFOB 11
    04.11.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2025, OF 795/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Sanierung des Parkplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a Vorgang: EA 17/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung des Besucherinnen- und Besucherparkplatzes auf der Sportanlage Seckbach-Süd werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Der Parkplatz der Sportanlage Seckbach-Süd befindet sich in einem absolut katastrophalen Zustand. Die Benutzung desselben ist den Aktiven, den Besucherinnen und Besuchern der Sportanlage nicht länger zuzumuten. Der Parkplatz besteht praktisch nur noch aus tiefen Schlaglöchern. Da das Regenwasser nicht ordnungsgemäß abfließen kann, wird der Parkplatz bereits bei mäßigem Niederschlag überflutet. In den letzten Jahren wurde die Sportanlage zwar aufwendig modernisiert und saniert, der zugehörige Parkplatz wurde allerdings in seinem untragbaren Zustand belassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 17 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 10 2025 Die Vorlage OF 795/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Programm zur Stärkung der Lokalen Ökonomie in Seckbach auflegen
    OFOB 3
    04.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2025, OF 796/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Programm zur Stärkung der Lokalen Ökonomie in Seckbach auflegen Vorgang: EA 26/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden für das Auflegen eines Förderprogramms zur Stärkung der lokalen Wirtschaft und zum Anreiz zur Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen für Gesamt-Seckbach die notwendigen Mittel eingestellt. Das Förderprogramm sollte, wenn keine EU-, Bundes- oder Landesförderprogramme zur Verfügung stehen, ausschließlich mit städtischen Fördermitteln, analog des ehemaligen Fechenheimer Programms Lokale Ökonomie, durchgeführt werden. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: In Seckbach ist seit Jahren ein Sterben der kleinen Einzelhandelsgeschäfte sowie die Schließung von Filialen größerer Institutionen zu beobachten. So hat neben anderen in Jahr 2021 die Postbank ihr Angebot eingestellt und die Frankfurter Sparkasse ihre Filiale geschlossen. Das beantragte Förderprogramm soll die kleinen und mittleren Unternehmen sowie den kleinteiligen und inhabergeführten Einzelhandel im Stadtteil stärken bzw. deren Neuansiedlung unterstützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 26 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 11 2025 Die Vorlage OF 796/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Perspektiven für den Standort der Notunterkunft Eschenheimer Tor
    NR
    03.11.2025 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2025, NR 1421 Betreff: Perspektiven für den Standort der Notunterkunft Eschenheimer Tor Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. ein Konzept zu erarbeiten, wie die Notunterkunft für wohnungslose Menschen in der B-Ebene der U-Bahnstation Eschenheimer Tor mittelfristig an einen geeigneteren und menschenwürdigen Standort verlagert werden kann, der bessere Bedingungen für Hilfsbedürftige sowie für Fahrgäste, Passanten, Anlieger und Gewerbetreibende bietet. 2. in diesem Zuge gemeinsam mit den Sozialträgern alternative Unterbringungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zu schaffen sowie den Zugang zu Hilfesystemen für Betroffene zu erleichtern. 3. konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um kurzfristig die Sicherheit, Sauberkeit und Aufenthaltsqualität in der U-Bahnstation Eschenheimer Tor signifikant zu verbessern, beispielsweise durch verstärkte Beleuchtung, Reinigung und Präsenz von Sicherheitsdiensten. Begründung: Die Situation in der Notunterkunft in der B-Ebene am Eschenheimer Tor stellt für viele Fahrgäste, Passanten und Anlieger eine große Belastung dar. Der öffentliche Raum leidet unter Verwahrlosung, Verschmutzung und unzureichender Beleuchtung, was das Sicherheitsgefühl, die Nutzungsqualität und die Attraktivität der wichtigen Umsteigestation einschränkt. Gleichzeitig ist nicht zu übersehen, dass eine Notunterkunft unter diesen Bedingungen den Bedürfnissen wohnungsloser Menschen nicht gerecht wird und keine Perspektiven bietet, um deren Lebenslage nachhaltig zu verbessern. Sozialpolitisch verantwortungsvolle Kommunalpolitik muss einerseits die Interessen der Fahrgäste, der Anwohnerinnen und Anwohner sowie des lokalen Gewerbes wahren, andererseits aber auch menschenwürdige, zugängliche und unterstützende Hilfsangebote für obdachlose Menschen vorhalten. Die jetzige Lösung am Eschenheimer Tor ist aus städtebaulicher, sozialer und sicherheitstechnischer Sicht nicht zufriedenstellend. Es braucht daher tragfähige Alternativen, die sowohl die Lebenssituation der Betroffenen als auch das Sicherheitsgefühl und die Aufenthaltsqualität für die Allgemeinheit verbessern. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.08.2025, B 283 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1421) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1356); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 = Ablehnung) Gartenpartei (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1421 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 und NR 1421 = Ablehnung) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 06.11.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1421) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf NR 1152), FDP und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1356) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 und NR 1421 = Ablehnung) Gartenpartei (B 283 = Zurückweisung, NR 1356 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1421 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (B 283 = Kenntnis, NR 1356 = Ablehnung, NR 1421 = Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 65 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1356 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1421) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf NR 1152), FDP, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1356) Beschlussausfertigung(en): § 6846, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 51

  • Bänke und Abfalleimer auf dem Weg zum Kesselbruchweiher
    OFOB 5
    03.11.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2025, OF 1617/5 Betreff: Bänke und Abfalleimer auf dem Weg zum Kesselbruchweiher Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, auf dem Weg durch den Stadtwald vom Hainer Weg bis zum Kesselbruchweiher in regelmäßigen Abständen Bänke und Abfalleimer aufzustellen. Begründung: Der Weg durch den Stadtwald vom Hainer Weg an der Grastränke vorbei zum Kesselbruchweiher ist bei Spaziergängern sehr beliebt. Vor einiger Zeit wurden die auf diesem Weg befindlichen Bänke und Abfalleimer abgebaut. Gerade für ältere Leute besteht aber das Bedürfnis, sich auf ihrem Spaziergang hinzusetzen. Das Aufstellen von Abfalleimern ist ebenfalls notwendig, um einer Vermüllung des Waldes entgegenzutreten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7823 2025 Die Vorlage OF 1617/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Ende des letzten Satzes im Tenor um den Wortlaut: "(. .), die so verschließbar sind, dass Wild nicht an den Müll herankommt." ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Griesheim: Einladung der Deutschen Bahn und des Magistrats zur Mitteilung über den Stand der Bauarbeiten am Bahnhof Griesheim
    OFOB 6
    02.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2025, OF 1353/6 Betreff: Griesheim: Einladung der Deutschen Bahn und des Magistrats zur Mitteilung über den Stand der Bauarbeiten am Bahnhof Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, kurzfristig die zuständigen Vertreter der Deutschen Bahn und des Magistrats/zuständigen Dezernats zur Abgabe eines Zwischenstandes der Baumaßnahmen betreffend den Umbau des Bahnhofsgeländes als auch zur Unterführung Ost in den Ortsbeirat einzuladen, um die Gründe der Verzögerungen verständlich darzulegen und den weiteren Ablauf auf der Baustelle in 2026 zu erläutern. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Nutzbarkeit und die barrierefreie Wegeführung zum und um den Bahnhof und seines Umfeldes (z.B. Roller und Fahrräder) als auch die Art und Weise der Information der Öffentlichkeit und der betroffenen Bürger und Bürgerinnen. Hilfsweise wird der Magistrat aufgefordert, falls eine Teilnahme an einer Sitzung des Ortsbeirats vor der Kommunalwahl nicht mehr möglich sein sollte, eine Informationsveranstaltung in Griesheim mit der Deutsche Bahn zu organisieren, um die Bürger und Bürgerinnen nochmals unmittelbar zu informieren und Fragen zu beantworten. Begründung: Nach chaotischer Bürgerinformation, die kurz vor der Teilöffnung der Personenunterführung Ost am 31.10.2025 herausgegeben wurde, können die Bahnnutzer die freundlich und hell renovierte Unterführung nun bis zum Aufgang zu den Gleisen 2 und 3 (bahntechnische Bezeichnung: 202 und 203) nutzen. Diese ist bis auf Weiteres aber noch nicht für Rollstuhlfahrer geeignet. Gleichzeitig wurde der westliche Tunnel (PU West) geschlossen, da zur Zeit der Abbau der Dächer erfolgt. Somit steht nur ein einziger Zu- und Abgang zu den vorgenannten Gleisen zur Verfügung. Der Ortsbeirat bittet die Deutsche Bahn und den Magistrat, vor der Wahl nochmals im Rahmen der Ortsbeiratssitzung die Öffentlichkeit über den weiteren Verlauf der Bauarbeiten in 2026 zu unterrichten oder - hilfsweise - eine Informationsveranstaltung vor Ort in Griesheim zu organisieren. Durch die sehr vielen und einer fortlaufenden Veränderung unterliegenden Baustellen und Verkehrsbehinderungen in Griesheim, die die Bevölkerung gerade sehr stark einschränken und behindern und Menschen mit Behinderungen zum Teil vor große Herausforderungen stellen, helfen solche Veranstaltungen, Missverständnisse auszuräumen, Missstimmungen zu reduzieren und mehr Verständnis zu schaffen. Das gilt vor allem vor dem Hintergrund der anscheinenden Alternativlosigkeit der Maßnahmen. Hierdurch kann auch gewährleistet werden, dass die Ideen unmittelbar betroffener Menschen unbürokratisch und schnell in die Lösung eventueller Schwierigkeiten mit eingebunden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7726 2025 Die Vorlage OF 1353/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Bäume auf dem Spielplatz in der Ginnheimer Landstraße pflanzen
    OFOB 9
    01.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2025, OF 1129/9 Betreff: Bäume auf dem Spielplatz in der Ginnheimer Landstraße pflanzen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf dem Spielplatz Ginnheimer Landstraße zur Straße hin drei neue Bäume und möglicherweise weitere Bäume auf dem Gelände pflanzen zu lassen. Begründung: Der Spielplatz Ginnheimer Landstraße liegt zentral und wird von vielen Menschen zur Naherholung besucht. Zur Ginnheimer Landstraße hin stehen drei sehr schöne, alte, großkronige Bäume. Die Baumreihe ist allerdings unterbrochen und es besteht genug Platz, um diese zu schließen. Außerdem würden zusätzliche Bäume den Straßenlärm zum Spielplatz hin abschirmen. Möglicherweise ist auf dem Gelände noch mehr Platz für neue Bepflanzungen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7787 2025 Die Vorlage OF 1129/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • „Storze Gässchen“ - Benennung einer Straße/Gasse
    OFOB 9
    01.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2025, OF 1130/9 Betreff: "Storze Gässchen" - Benennung einer Straße/Gasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg zwischen der Straße "Alt Ginnheim" und der Straße "Am Wiesenrain" in "Storze Gässchen" umzubenennen. Begründung: Inoffiziell heißt der Verbindungsweg längst Storze Gässchen. Eine entsprechende Beschilderung (private Initiative, Kontakt besteht) ist an der Hauswand angebracht und googeln kann man ihn auch. Nur im Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt fehlt die Gasse noch. Der Name ist auf Familie Storz zurückzuführen, die hier bis vor einigen Jahren noch ansässig war (bisher leider kein Kontakt). Eine Beschilderung an der Straßenlaterne am Wiesenrain wäre wünschenswert, ist aber nicht notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 125 2025 Die Vorlage OF 1130/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Höchst: Verlängerung der Straßenbahnlinie 11 bis Bahnhof „Höchst“
    OFOB 6
    01.11.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2025, OF 1330/6 Betreff: Haushalt 2026 Höchst: Verlängerung der Straßenbahnlinie 11 bis Bahnhof "Höchst" der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in den Haushalt 100.000 € für die Planung und erste Maßnahmen zur Verlängerung der Straßenbahnlinie 11 bis Bahnhof Höchst und auch darüber hinaus bis Zeilsheim einzustellen. Begründung: Die Verlängerung der Straßenbahnlinie 11 bis zum Bahnhof Höchst ist schon im Eingemeindungsplan vorgesehen und erste Untersuchungen zur Umsetzung sind erfolgt. Eine Verlängerung und Anbindung der Straßenbahn an den Höchster Bahnhof ermöglicht das Umsteigen in die zukünftige RTW und weitere attraktive Verbindungen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrswende. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 25 2025 Die Vorlage OF 1330/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, Linke, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

  • Haushalt 2026 Kinder- und Familienzentren in allen Stadtteilen des Ortsbezirks 6 einrichten
    OFOB 6
    01.11.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2025, OF 1333/6 Betreff: Haushalt 2026 Kinder- und Familienzentren in allen Stadtteilen des Ortsbezirks 6 einrichten der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in den Haushalt ausreichend Mittel zur Einrichtung der noch fehlenden Kinder- und Familienzentren in den Stadtteilen Zeilsheim und Nied einzustellen. Begründung: Kinder- und Familienzentren nach dem Frankfurter Modell sind in Wohngebieten mit verdichteten sozialen Problemlagen vorgesehen. Dies trifft insbesondere für den Stadtteil Zeilsheim, aber auch für Nied zu. Dies geht aus dem Sozialmonitoring der Stadt Frankfurt, den im Rahmen des Frankfurter Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut entwickelten Karten sowie den Daten der Schuleingangsuntersuchungen hervor. In Zeilsheim und Nied leben verhältnismäßig viele Kinder und Familien von Transferleistungen, in Armut oder an der Armutsgrenze. Hinzu kommt ein hoher Anteil an Familien mit Migrationshintergrund und entsprechenden Sprachdefiziten und damit einhergehenden Teilhabebarrieren bei Kindern und Eltern. Auch leben hier verhältnismäßig viele Alleinerziehende. Verschärfend wirkt, dass es schlicht zu wenig Kita- Plätze gibt und nach wie vor Kinder ohne institutionalisierte Gruppen- und Fördererfahrung beschult werden müssen. Hieraus resultieren weitere ressourcenintensive Interventionsbedarfe. Ein KiFaZ ist im Sinne eines frühzeitigen präventiven Ansatzes dringend notwendig. Die bestehenden Bedarfe und Problemlagen können von der im Stadtteil bestehenden Infrastruktur nicht ausreichend gedeckt werden und sollten im Rahmen eines KiFaZ bedarfsgerecht ausgebaut und ressourceneffizient koordiniert werden. Die Einrichtungen in Zeilsheim haben ihre Bereitschaft zur Beteiligung an einem KiFaZ bereits signalisiert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 28 2025 Die Vorlage OF 1333/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Höchst: Quartiersmanagement für Höchst einrichten
    OFOB 6
    01.11.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2025, OF 1334/6 Betreff: Haushalt 2026 Höchst: Quartiersmanagement für Höchst einrichten Vorgang: OM 4778/23 OBR 6; ST 524/24 der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in den Haushalt ausreichend Mittel für ein Quartiersmanagement im Stadtteil Höchst einzustellen und als Gebiet den ganzen Stadtteil Höchst zu berücksichtigen. Begründung: Die guten Erfolge des bisherigen Quartiersmanagements sollten fortgeführt werden. Insbesondere die sozialen Maßnahmen, Unterstützung engagierter Bürgerinnen und Bürger, Durchführung von Bürgeranhörungen und Erhebung von Bedarfen dienen dem sozialen Zusammenhalt und sind auch für den Höchster Norden dringend erforderlich. Gerade dort sind mehr sozialer Wohnungsbau, neue Wohngebiete und damit Strukturprobleme anzutreffen. Für eine gute Nachbarschaft ist eine niederschwellige Unterstützung mit Ansprechpartnern gerade bei den derzeitigen multiplen Krisen äußerst wichtig. s. a. Antwort aus ST524 vom 8.3.2024: "....Denkbar wäre eine Verstetigung im Rahmen eines Quartiersmanagements des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft (Jugend- und Sozialamt). Das Programm steht für Chancen zur Teilhabe, eine starke Gemeinschaft und soziale Entwicklung in der Stadt. Ziel ist es, die Wohn- und Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern. Dabei fokussiert das Programm vorrangig auf Stadtteile, die besonders von Benachteiligung und sozialer Segregation betroffen sind. Höchst gehört sowohl in Bezug auf die Daten des Monitorings 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung als auch nach ergänzender Betrachtungen des Bedarfs durch die Stabsstelle Planung, Entwicklung und sozialräumliche Hilfen zu den überdurchschnittlich belasteten Stadtteilen. Bei einer möglichen Auswahl neuer Quartiere für das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft wäre auch der Standort Höchst daher näher zu prüfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4778 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 524 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 29 2025 Die Vorlage OF 1334/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Sindlingen: Unterstützung des Theaters in der Engelsburg
    OFOB 6
    01.11.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2025, OF 1342/6 Betreff: Haushalt 2026 Sindlingen: Unterstützung des Theaters in der Engelsburg der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in den Haushalt ausreichend Mittel für die Unterstützung des Theaters in der Engelsburg einzustellen. Begründung: der Verein Theater in der Engelsburg e. V. hat erfolgreich die Spielstätte im Bürgerhaus Sindlingen eröffnet. Es ist eine kulturelle Bereicherung für den Frankfurter Westen und stößt auf sehr viel positive Resonanz vor allem mit seinem umfassenden Konzept. Dies beinhaltet ein Programm für ein breites Publikum - es sind beispielsweise regelmäßige Vorstellungen für Kinder und Jugendliche, Theater für Hör- und Sehgeschädigte sowie Mitwirkungsmöglichkeiten für Schauspielstudierende vorgesehen. Zudem gibt es ein Konzept für eine Gastronomie, konkrete Ideen zur Einbindung der Menschen im Stadtteil und ein Energiekonzept, das auf Nachhaltigkeit und umweltfreundliche Technologien setzt. Für Miete, Produktions- und Verlagskosten wird jedoch noch ein Zuschuss benötigt. Zur Information: siehe homepage: Theater in der Engelsburg - Das neue Theater in Frankfurt engelsburg-theater.de Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1342/6 wurde zurückgezogen.

  • Höchst: Quartiersmanagement für Höchst
    OFOB 6
    01.11.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2025, OF 1355/6 Betreff: Höchst: Quartiersmanagement für Höchst Vorgang: OM 4778/23OBR 6; ST 524/24 der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, ein Quartiersmanagement für Höchst im Anschluss an das jetzige einzurichten und das Gebiet auf den ganzen Stadtteil Höchst auszuweiten. Begründung: Die guten Erfolge des bisherigen Quartiersmanagements sollten fortgeführt werden. Insbesondere die sozialen Maßnahmen, Unterstützung engagierter Bürgerinnen und Bürger, Durchführung von Bürgeranhörungen und Erhebung von Bedarfen dienen dem sozialen Zusammenhalt und sind auch für den Höchster Norden dringend erforderlich. Gerade dort sind mehr sozialer Wohnungsbau, neue Wohngebiete und damit Strukturprobleme anzutreffen. Für eine gute Nachbarschaft ist eine niederschwellige Unterstützung mit Ansprechpartnern gerade bei den derzeitigen multiplen Krisen äußerst wichtig. s. a. Antwort aus ST524 vom 8.3.2024: "....Denkbar wäre eine Verstetigung im Rahmen eines Quartiersmanagements des Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft (Jugend- und Sozialamt). Das Programm steht für Chancen zur Teilhabe, eine starke Gemeinschaft und soziale Entwicklung in der Stadt. Ziel ist es, die Wohn- und Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern. Dabei fokussiert das Programm vorrangig auf Stadtteile, die besonders von Benachteiligung und sozialer Segregation betroffen sind. Höchst gehört sowohl in Bezug auf die Daten des Monitorings 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung als auch nach ergänzender Betrachtungen des Bedarfs durch die Stabsstelle Planung, Entwicklung und sozialräumliche Hilfen zu den überdurchschnittlich belasteten Stadtteilen. Bei einer möglichen Auswahl neuer Quartiere für das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft wäre auch der Standort Höchst daher näher zu prüfen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4778 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 524 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7728 2025 Die Vorlage OF 1355/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nidda-Uferweg zwischen blauem Steg und Stichstraße zum Breidensteiner Weg entschärfen und sanieren
    OFOB 7
    01.11.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2025, OF 577/7 Betreff: Nidda-Uferweg zwischen blauem Steg und Stichstraße zum Breidensteiner Weg entschärfen und sanieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Verlauf des Nidda-Uferwegs zwischen Blauem Steg, ab der Bahnunterführung, bis zum Stichweg zum Breidensteiner Weg derart saniert wird, dass der Kurvenverlauf nach der Bahnbrücke durch eine leichte Begradigung entschärft und die gesamte Wegstrecke instandgesetzt wird. Begründung: Dieser Uferweg wird stark frequentiert. Die Kurvenverlauf hinter der Bahnbrücke ist für Fußgänger, besonders für ältere Personen mit Rollatoren, gefährlich, da durch die schlechte Einsehbarkeit die Fahrradfahrer meist zu spät gesehen werden können. Diese Tatsache führt oft zu heiklen Situationen. Der Bodenbelag dieser Strecke des Weges ist mit Schlaglöchern und ausgewaschenen Rinnen nicht nur für Fußgänger, sondern auch für Fahrradfahrer, Kinderwagen und Rollstühle eine holprige Herausforderung, die bei schlechter und feuchter Witterung auf dem ganzen Weg ein enormes Gefahrenpotenzial entwickelt. Die Grundsanierung und eine Entschärfung bringen allen Passanten eine seit langem ersehnte wiedergewonnene Sicherheit beim Nutzen dieses schönen Weges zurück. Rosemarie Lämmer Bürger Für Frankfurt BFF Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 577/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); SPD und FDP (= Enthaltung)

  • Beteiligungsbericht 2025 (Jahresabschluss 2024) der Stadt Frankfurt am Main
    B
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 31.10.2025, B 399 Betreff: Beteiligungsbericht 2025 (Jahresabschluss 2024) der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. B 401/24 Gemäß § 123 a HGO ist die Stadt Frankfurt am Main verpflichtet jährlich einen Beteiligungsbericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu veröffentlichen, an der sie eine Beteiligung von mindestens 20 % unmittelbar oder mittelbar hält. Seit dem Beteiligungsbericht 2021 (Jahresabschluss 2020) wird dieser Bericht nur noch digital zur Verfügung gestellt. Der Stadtverordnetenversammlung werden gemäß § 51 Ziffer 11 HGO Errichtungen, Erweiterungen, Übernahmen und Veräußerungen von öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen der Stadt Frankfurt am Main sowie eine unmittelbare Beteiligung oder mittelbare Beteiligung von größerer Bedeutung an diesen zur Entscheidung vorgelegt. Die Stadt Frankfurt am Main hat den unbestimmten Rechtsbegriff "mittelbare Beteiligung von größerer Bedeutung" mit Stadtverordnetenbeschluss vom 15.12.2016 (§ 841, M 190) näher konkretisiert: Voraussetzung für eine mittelbare Beteiligung von größerer Bedeutung ist demnach, dass die Stadt Frankfurt am Main an dieser durchgerechnet mit mindestens 20 % beteiligt ist. In der Gesetzesbegründung wird auf Holdingstrukturen und die Notwendigkeit verwiesen, in liberalisierten Märkten schnelle Entscheidungen zu treffen. Daher werden außerdem die Beteiligungsunternehmen der nachfolgenden (Teil-) Konzerne von der Vorlagepflicht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung ausgenommen, sofern die Kapitalanteile an diesen sich auf jeweils nicht mehr als einen Betrag in Höhe von 20 % vom Eigenkapital (gemäß HGB-Definition zum Stand des letzten geprüften Jahresabschlusses) der jeweiligen Konzernmutter-Gesellschaft belaufen: • Energiesektor: Mainova AG • Luftfahrt: Fraport AG • Verkehrsunternehmen im Stadtwerke-Holding-Konzern (insbes. VGF GmbH) • Abfallwirtschaft/Entsorgung: FES GmbH • Gesundheitswesen: Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH (mit Klinikum Frankfurt Höchst GmbH) • Messewesen: Messe GmbH • Wohnungswirtschaft: ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft Hessen mbH. Bei den Kapitalanteilen wird von durchgerechneten Anteilen und zwar durchgerechnet auf die jeweilige (Teil-)Konzernmutter-Gesellschaft ausgegangen. Für alle mittelbaren Beteiligungen, die nicht unter diese Begriffsbestimmung fallen, liegt die Zuständigkeit beim Magistrat, der ermächtigt ist, die notwendigen Entscheidungen über Angelegenheiten dieser Beteiligungen im Sinne der laufenden Verwaltung zu handhaben. Die Beteiligungsstruktur der Stadt Frankfurt am Main ist durch eine Vielzahl von unmittelbaren Beteiligungen aus dem Daseinsvorsorgebereich Kultur, Soziales, Freizeit etc. geprägt und bildet damit die stetig steigenden (Pflicht-) Aufgaben der Kommunen ab. Dem stehen nur wenige (teilweise) komplexe Teilkonzerne aus dem Daseinsvorsorgebereich Ver- und Entsorgung, Verkehr und teilweise auch Wohnungsbau und Wirtschaft (z. B. Messe GmbH in Frankfurt am Main) gegenüber. Die Einführung eines kaufmännisch ausgerichteten Rechnungswesens in den hessischen Kommunen (Doppik) und die damit verbundene Konzernrechnungslegung nach der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ergeben ganz deutlich, dass trotz der Vielzahl von kommunalen Beteiligungsunternehmen nur die wenigen großen kommunalen Wirtschaftsunternehmen (wie z. B. Stadtwerke) den Kern der wirtschaftlichen Leistung des Konzernverbundes der jeweiligen Kommunen ausmachen und somit zentrale Pfeiler der kommunalen Daseinsvorsorge sind. Die Steuerung der städtischen Beteiligungsunternehmen hat sich primär am Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger zu orientieren, wobei der wirtschaftliche Erfolg der einzelnen Unternehmen und des "Konzernverbundes Stadt Frankfurt am Main" zu berücksichtigen ist. Neben der Aufgabe, die Unternehmen bei der Erfüllung des Unternehmenszwecks zu unterstützen und die wirtschaftliche Effizienz zu optimieren, hat die Stadt Frankfurt am Main daher im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung gleichzeitig zu gewährleisten, dass bei der Leitung, Steuerung und Überwachung der Unternehmen, insbesondere die öffentlichen Belange, das heißt die Daseinsvorsorge, angemessen berücksichtigt werden. Basierend auf den Jahresabschlüssen 2024 bildet der Beteiligungsbericht 2025 folgendes Beteiligungsportfolio ab: I.) Beteiligungsportfolio der Stadt Frankfurt am Main zum 31.12.2024 Tabelle 1: Anzahl der Beteiligungen zum 31.12.2024 * Anzahl inklusive sechs Eigenbetriebe, ** Anzahl inklusive einer Genossenschaft, *** Anzahl inklusive vier Genossenschaften II.) Veränderungen bei den mittelbaren Beteiligungen in 2024 Seit dem ersten Beteiligungsbericht der Stadt Frankfurt am Main über das Geschäftsjahr 1999 hat sich die Anzahl der gesamten städtischen Beteiligungen von damals 135 auf mittlerweile 714 erhöht. 1.) Entsprechend der Vorgabe nach § 123 a HGO werden alle Beteiligungen dargestellt, bei denen die Stadt Frankfurt am Main mit mindestens 20 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist (analog § 271 HGB). Zur Ermittlung der Anzahl der Beteiligungen wird die Tatsache berücksichtigt, dass aufgrund der komplexen Struktur des städtischen Beteiligungsportfolios eine Reihe von Gesellschaften mehrere Mütter haben. Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden daher Gesellschaften mit Mehrfachbeziehungen der obersten Ebene zugeordnet. So ist z. B. an der WOHNHEIM GmbH und der FAAG die Stadt Frankfurt am Main sowohl direkt mit geringen Anteilen als auch indirekt über die ABG mit höheren Anteilen beteiligt. Aufgrund der direkten Anteile der Stadt Frankfurt am Main werden diese Gesellschaften unter den direkten Minderheitsbeteiligungen ausgewiesen. Zum 31.12.2024 war die Stadt Frankfurt am Main an 333 Gesellschaften direkt oder indirekt mit einem Anteil von mindestens 20 % beteiligt (Vj. 302). Im Jahr 2024 ergaben sich folgende Veränderungen: Auf die weiteren Ausführungen im Allgemeinen Teil, Ziffer 3 Veränderungen und Struktur des Beteiligungsbestands der Stadt Frankfurt am Main im Jahr 2024, sowie die jeweiligen Unternehmenseinzeldarstellungen im Haupt-, und Nebenteil des Beteiligungsbericht 2025 wird verwiesen. 2.) Alle anderen 381 (Vj. 378) direkten und indirekten Beteiligungen unter 20 % werden in Tabelle 1 sowie im Gesamtstrukturbericht (Anlage Gesellschaftenverzeichnis mit Verweis Hauptteil bzw. Nebenteil) des Beteiligungsberichts aufgeführt. Die Anzahl der weiteren direkten Beteiligungen unter 20 % beträgt 13 (Vj.12) und enthält neun Gesellschaften und vier Genossenschaften, die auch im Nebenteil des Beteiligungsberichts dargestellt werden. Auf den Gesamtstrukturbericht und die Ausführungen im Beteiligungsbericht wird verwiesen. Anlage _Beteiligungsbericht (ca. 7,4 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 401 Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 399 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6926, 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision vom 24.11.2025 Aktenzeichen: 20-16

  • Geplante Schließung des Amtsgerichts Außenstelle Höchst
    B
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 31.10.2025, B 400 Betreff: Geplante Schließung des Amtsgerichts Außenstelle Höchst Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6550 - OA 531/25 OBR 6 - Zu 1. und 2. Da sowohl das Gebäude des Amtsgerichtes Höchst als auch das Gebäude des ehemaligen Finanzamtes Höchst vom Land Hessen verwaltet werden, hat der Magistrat keinen Einfluss auf die Planungen. Zu 3. Der Magistrat bedauert die längeren Wegezeiten, die durch den Wegfall der Außenstelle für das Personal des Sozialrathauses und des Hauses des Jugendrechts sowie für die hilfsbedürftigen Personen entstehen und wird das Justizministerium hiervon in Kenntnis setzen, hat aber unter Berücksichtigung der zu Punkt 1 und 2 genannten Bedingungen keine weiteren Einflussmöglichkeiten auf die Landesentscheidung. Zu 4. Die Festlegung eines Ausgleichs oder einer Entschädigung für die betroffenen Ortsgerichte ist direkt zwischen den Betroffenen und dem Justizministerium zu klären. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 11.02.2025, OA 531 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 400 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.01.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 400 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 400 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7065, 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 26.01.2026 Aktenzeichen: 10-5

  • Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main
    B
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 31.10.2025, B 401 Betreff: Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5576 - l. B 372/24 - Ausgangslage Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011, § 670 (M 134), wurde der im Auftrag des Sportamtes von den beiden Instituten IKPS (Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung) und ISS (Institut für Sportwissenschaft und Sport) verfasste Abschlussbericht "Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main" beschlossen und das damalige Dezernat Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr beauftragt, die Koordinierung und Steuerung der Sportentwicklungsplanung zu übernehmen und jährlich die Stadtverordnetenversammlung über Prioritätensetzung, Ergebnisse und weitere Maßnahmen der Sportentwicklungsplanung zu informieren. Mit den Vorlagen B 181 vom 19.04.2013, B 225 vom 30.06.2014, B 256 vom 03.07.2015, B 160 vom 24.06.2016, B 238 vom 31.07.2017, B 169 vom 08.06.2018, B 222 vom 14.06.2019 B 341 vom 03.08.2020, B 297 vom 23.08.2021, B 326 vom 29.08.2022, B 317 vom 14.08.2023 sowie B 372 vom 07.10.2024 hat der Magistrat zwölf Berichte zur Sportentwicklungsplanung vorgelegt, diese sind - wie auch die Sportentwicklungsplanung von 2010 - in Parlis abrufbar. Der Magistrat stellt im Folgenden größere Projekte und Maßnahmen vor, die im vergangenen Jahr im Bereich Sport und Bewegung gestartet werden konnten beziehungsweise weiterentwickelt wurden. Der Bericht nimmt Bezug auf die im Rahmen der Sportentwicklungsplanung erstellten 21 Leitziele. Darüber hinaus findet sich am Ende ein Ausblick auf die zukünftigen Planungen und Schritte in diesem Themenfeld. Sportamt Dem Sportamt kommt in dem Prozess der Entwicklung und Umsetzung der Sportentwicklungsplanung eine zentrale, steuernde Rolle zu. Daher sind das Ziel und der Anspruch, Maßnahmen, die auf die Zielerreichung einzahlen, zu entwickeln, zu begleiten und auch zu fördern. Darüber hinaus gibt es Schnittmengen zu Maßnahmen anderer Ämter, die in einem späteren Abschnitt beschrieben werden. Im Laufe der Jahre werden daher immer wieder neue Themen aufgenommen, andere verstetigt oder auch abgeschlossen. Damit ist die Umsetzung der Sportentwicklungsplanung ein dynamischer Prozess, der in enger Zusammenarbeit mit den Vereinen und vor allem mit dem Sportkreis sowie der Sportjugend Frankfurt stattfindet. Im Folgenden werden die Aktivitäten des vergangenen Jahres näher erläutert. Aktivitäten und Maßnahmen des Sportamtes Das Sportamt hat personelle Ressourcen für die Umsetzung und Steuerung von Maßnahmen im Rahmen der Sportentwicklung von einem Vollzeitäquivalent. Damit werden Kooperationen, Netzwerke und Arbeitsgruppen innerhalb der Kommune, des organisierten Sports wie auch weiterer Partner aus dem gesellschaftlichen Kontext gepflegt, Themen und Maßnahmen angestoßen und die Zusammenarbeit mit dem Sportkreis sowie der Sportjugend Frankfurt weiterentwickelt. Im vergangenen Jahr fand auf der Position ein Personalwechsel statt. Der zuständige Mitarbeiter, der bereits den Strategieprozess zur Entwicklung der Sportentwicklungsplanung in den Jahren 2009/2010 begleitet hatte, ist im Sommer 2024 in Ruhestand gegangen. Die Stelle im Sportamt wurde im November 2024 neu besetzt. Trotz dieses Übergangs ist es gelungen, die laufenden Maßnahmen und Projekte ohne Reibungsverluste weiterzuführen. Das ist auch der Tatsache geschuldet, dass neben der Position zur Sportentwicklungsplanung seit 2022 auch eine Stelle für die Bewegungskoordination im Sportamt installiert ist, die Maßnahmen umsetzt, die auf die Sportentwicklungsplanung einzahlen. · Bewegungskoordination: Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport sowie der Landessportbund Hessen haben im Themenfeld "Sport und Gesundheit" einen Schwerpunkt der Sportentwicklung in Hessen sowie 2017 das Landesprogramm "Sportland Hessen bewegt" ins Leben gerufen. Eines der Projekte und Maßnahmen dieses Landesprogramms ist die Einführung von Bewegungskoordinator:innen auf Ebene der Städte und Landkreise. Das Sportamt Frankfurt hatte sich um die Einrichtung einer Bewegungskoordinatorin/eines Bewegungskoordinators beworben und wurde im März 2022 als Modellkommune ausgewählt. Die Stelle ist auf drei Jahre befristet und wird vom Land Hessen anteilig mit 120.000.- Euro gefördert. Das Sportamt hat diese Stelle im Frühjahr 2025 verstetigt. Zu den Aufgaben der Bewegungskoordinatorin gehören u.a. die regelmäßige Teilnahme an Netzwerkveranstaltungen, Sport- und Stadtteilfesten sowie stadtinternen Terminen. Schwerpunkte der Arbeit liegen im Bereich Gesundheitsförderung (s. Projekt "Fit in Frankfurt" weiter unten), der Förderung von Maßnahmen im Bereich Inklusion (speziell das nachfolgend weiter erläuterte Erasmus+ Projekt "YouthPlayInclusive") sowie der Digitalisierung von Sportangeboten, beispielsweise durch die Errichtung von Sportboxen, Bewegungsbänken und ähnlicher neuartiger Angebote. Das EU-Programm "Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport" will lebenslanges Lernen fördern und sozialen Zusammenhalt sowie die europäische Identität stärken. Das gemeinsame Projekt "YouthPlayInclusive" mit der Metropolregion Lyon hat zum Ziel, die Voraussetzungen für eine dauerhafte Eingliederung von Jugendlichen mit Behinderung in die Verbände im organisierten Sport zu bringen. Dazu gehören die Förderung von Beteiligung auf politischer Ebene, Schulungen von Jugendbetreuer:innen, die Einordnung in eine europäische Gesamtstrategie sowie die Grundlegung für ein europaweites Netzwerk in diesem Bereich. Das Projekt läuft von 2024 bis 2026 und verfügt über ein Budget von insgesamt 60.000 Euro. 2024 und 2025 konnte jeweils ein Delegationsbesuch in Lyon sowie in Frankfurt am Main stattfinden. Dabei konnten sich die Vertreter:innen aus beiden Kommunen einen Eindruck verschaffen, welche inklusiven Angebote und Strategien es in diesem Themenfeld gibt. Der Höhepunkt des Besuchs der französischen Delegation in Frankfurt am Main war der Besuch der Special Olympics Landesspiele in Hanau. Die Maßnahmen zahlen auf folgende Leitziele aus dem Sportentwicklungsbericht ein: o Die Sport- und Bewegungsangebote werden in Frankfurt mit dem Ziel "Sport und Bewegung für alle" ausgebaut. o Die Vernetzung und Kooperation zwischen den sportanbietenden Institutionen wird ausgebaut. · Sportboxen Seit 2022 haben die Stabsstelle Digitalisierung, die Goethe-Universität und das Sportamt der Stadt Frankfurt am Main gemeinsam verschiedene Projekte umgesetzt, um Bewegung im öffentlichen Raum durch digitale Lösungen zu fördern. Den Anfang machte die erste Sportbox im Sportpark Preungesheim, gefolgt von der durch den DOSB geförderten Sportbox am Campus Riedberg - ein App-gesteuerter Container, der Sportgeräte kostenlos und jederzeit zugänglich bereitstellt. Auf diese erfolgreiche Premiere folgten zwei weitere Sportboxen am Campus Westend, um bestehende Angebote wie Tischtennis, Teqball oder Volleyball zu ergänzen. Ein weiterer Meilenstein war das Pilotprojekt zur Besucherstromanalyse während der UEFA EURO 2024 in der Fan Zone Frankfurt am Main. Mithilfe von knapp 40 Sensoren wurden datenschutzkonform Informationen zu Nutzungsintensität und Bewegungsmustern erfasst - ein Ansatz, der inzwischen auch für andere Großveranstaltungen und öffentliche Flächen erprobt wird. Aktuell besteht die Idee, den Bewegungsraum am Campus Riedberg, der um einen beleuchteten Multifunktionsplatz erweitert wurde, noch durch eine digitale Bewegungsbank zu ergänzen sowie neue Inhalte mit Bewegungsanreizen für Social Media zu kreieren. Diese Maßnahmen zeigen, wie Frankfurt am Main in den vergangenen Jahren Sport, Digitalisierung und Stadtentwicklung erfolgreich miteinander verbunden und damit neue Impulse für smarte, bewegungsfreundliche Räume gesetzt hat. Die Maßnahme zahlt auf folgende Leitziele aus dem Sportentwicklungsbericht ein: o Ausgesuchte Grünflächen und öffentliche Räume sollen besser vernetzt und/oder stärker für Sport und Bewegung erschlossen werden. · Veranstaltungen und Initiativen Seit vielen Jahren schon unterstützt das Sportamt diverse Breitensportveranstaltungen in der Mainmetropole, sowohl monetär als auch organisatorisch. Hervorzuheben sind hierbei die J.P. Morgan Corporate Challenge, bei der das Sportamt die Koordinierung aller städtischen Läufer:innen übernimmt und mit einem der größten Läuferteams an den Start geht. Auch beim Frankfurt Marathon, dem IRONMAN sowie Frankfurt City Triathlon und diversen weiteren öffentlichen Breitensportveranstaltungen ist das Sportamt aktiv involviert. Dazu kommen eine Vielzahl an nationalen und internationalen Wettkämpfen, welche die Mainmetropole als Sportstadt stetig weiter etablieren. Hier können für das vergangene Jahr vor allem die Tischtennisveranstaltung WTT Champions Frankfurt oder auch Hessen tanzt genannt werden. Die Maßnahmen zahlen auf das folgende Leitziel aus dem Sportentwicklungsbericht ein: o Frankfurt bietet eine attraktive Palette von Sportveranstaltungen. Neben den etablierten Veranstaltungen und Sportarten nimmt das Sportamt auch fortlaufend neue Anfragen, Bedürfnisse und Initiativen von Vereinen und Verbänden auf und unterstützt diese. So standen in den vergangenen Monaten vor allem die Begleitung und Koordination einer Behördenrunde für die Initiative des Deutschen Kanu Verbandes "Rhein-Main-Welle" im Fokus, sowie die Suche nach einer geeigneten Halle für die Frankfurter Skate Community. Die Maßnahmen zahlen auf das folgende Leitziel aus dem Sportentwicklungsbericht ein: o Die Sport- und Bewegungsangebote werden in Frankfurt mit dem Ziel "Sport und Bewegung für alle" ausgebaut. · Infrastruktur und Sportstätten Ein wichtiger Punkt aus dem Sportentwicklungsplan ist die Modernisierung von Sportstätten. Über den Fortschritt wurde in allen vergangenen Jahresberichten fortlaufend informiert. Seit dem letzten Bericht konnten verschiedene weitere größere und kleinere Projekte fertiggestellt werden. Sportanlage Hahnstraße (Juni 2025): Der Umbau der Leichtathletikanlage Hahnstraße konnte fertiggestellt werden. Sie wurde am 10. Juni 2025 eröffnet. Die Wettkampfanlage soll weiterhin als Bundesstützpunkt für Leichtathlet:innen und als Leistungszentrum des Hessischen Leichtathletikverbandes genutzt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen wird vom Land Hessen mit 1,5 Millionen Euro unterstützt. Die wesentlichen Neuerungen im Überblick: · Eine neue Kurzstreckenbahn mit zwei verschiedenen Steigungen für spezielles Bergauflauftraining · Eine zusätzliche Kurzstreckenlaufbahn mit Kunststoffbelag für Zugwiderstandsläufe · Eine komplett neu angelegte Kugelstoßtrainingsanlage nördlich des Werferhauses · Erweiterte und neu angeordnete Wurfringe für Diskus- und Hammerwurf, angepasst an verschiedene Wind- und Lichtverhältnisse · Komplettsanierung und Erneuerung des Kunststoffbelags der Laufbahn Sportanlage Denisweg (März 2025): Auf der Sportanlage sind im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt (ehemals "Soziale Stadt") Frankfurt am Main - Nied", zwei neue Kleinspielfelder entstanden. Eines mit Kunstrasen für Fußball und eines mit einem Kunststoffbelag, auf dem unter anderem Basketball gespielt werden kann. Neben den beiden Feldern wurden insgesamt neun Fitnessgeräte installiert, die vielfältige Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung bieten und die Sportanlage zu einem sozialen Treffpunkt für die Allgemeinheit machen, um damit den Zusammenhalt im Stadtteil zu stärken. Umbau Sportanlage Niederursel (Juli 2024): Das ehemalige Tennenspielfeld wurde renaturiert und als Freizeitanlage mit angrenzender Fitness- und Calisthenicsanlage ausgestattet. Die Maßnahmen zahlen auf das folgende Leitziel aus dem Sportentwicklungsbericht ein: o Für eine Erhöhung und Optimierung der Nutzung der standardisierten Sportplätze sollen diese qualitativ aufgewertet (z.B. familienfreundliche, generationsübergreifende und diversitätsgerechte Konzeptionen, Kunstrasenbeläge) sowie unter bestimmten Voraussetzungen in Teilbereichen geöffnet werden. Im Februar 2025 wurde darüber hinaus der Bau einer Multifunktionsarena von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Geplant ist eine Arena, die für Basketball-, Handball- oder Eishockeyspiele genutzt werden kann, aber auch für Konzerte und Kongresse. Die Multifunktionshalle soll im Sportbetrieb eine Kapazität von 12.000 bis 13.000 Plätzen haben. Bei Konzerten könnte sie auf bis zu 15.200 Plätze erweitert werden. Standort soll die Parkfläche P9 am Deutsche Bank-Park werden. Ein Termin für den Baubeginn steht noch nicht fest. Die Maßnahmen zahlen auf das folgende Leitziel aus dem Sportentwicklungsbericht ein: o Perspektivisch soll eine Erweiterung der vorhandenen Hallenkapazitäten angestrebt werden. Dabei soll für den Hochleistungs- und Spitzensport eine moderne, sportlich multifunktionale Großsporthalle zur Verfügung gestellt werden. · Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Vereinen Das Sportamt unterstützt Bau- und Sanierungsmaßnahmen der besitzenden Vereine - dazu gehören Neubaumaßnahmen von Sportstätten, aber auch die Modernisierung bestehender Anlagen. Nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Frankfurt am Main haben Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten dabei Vorrang. Besonders berücksichtigt werden Maßnahmen, die zur Einsparung von Energie und Wasser führen. Neubauten und Erweiterungen können nur bezuschusst werden, wenn ausreichende Haushaltsmittel vorhanden sind, um alle anderen Bereiche der Sportförderung und insbesondere die Sanierung finanziell abzudecken. Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Anteil der jugendlichen Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, der sich aus der jeweils aktuellen Bestandserhebung des Landessportbundes Hessen e. V. ergibt. Nur bei größeren Bauvorhaben ist die Stadtverordnetenversammlung an der Entscheidung über die jeweilige Zuwendung zu beteiligen. Von den 294 nach den Sportförderrichtlinien möglichen Zuwendungen wurden 140 Bauprojekte seit 2017 durch die Stadtverordnetenversammlung bewilligt. Bei 154 Baumaßnahmen, die unter einer Zuschusssumme von 7.670,00 € lagen, erfolgte die Bewilligung durch den zuständigen Dezernenten bzw. die Amtsleitung des Sportamtes. Die vorgesehenen Haushaltsmittel wurden in den letzten Jahren nicht verbraucht. Für die daraus resultierenden Restmittel erfolgte jeweils eine Übertragung in das nächste Haushalts-jahr. Diese Praxis wurde bis zum Haushalt 2024 angewandt. · Förderung sozialer Projekte: Bereits seit vielen Jahren fördert das Sportamt soziale Projekte von Sportvereinen aus der Stadt. Dazu gehören u.a. Feriencamps sowie Sportangebote aller Art. Vor allem für Kinder- und Jugendliche in sozial benachteiligten Stadtteilen und Quartieren mit weniger organisiertem Sportangebot sind diese direkten Vereinsförderungen unerlässlich. So konnten im Jahr 2024 ca. 40 Projekte unterstützt werden. Dazu gehörten Angebote wie Selbstverteidigungskurse für Mädchen, Tennis- und Boxcamps, Kinderfeste, aber auch Radfahrkurse für Frauen. Die Beantragung der Zuschüsse ist niedrigschwellig und ganzjährig möglich. Die Maßnahme zahlen auf das folgende Leitziel aus dem Sportentwicklungsbericht ein: o Die Sport- und Bewegungsangebote werden in Frankfurt mit dem Ziel "Sport und Bewegung für alle" ausgebaut. Förderungen des Sportamtes für Projekte des Sportkreises sowie der Sportjugend Frankfurt Das Sportamt steht in einem regelmäßigen und intensiven Austausch mit den haupt- und ehrenamtlichen Kolleg:innen des Sportkreises sowie der Sportjugend Frankfurt. Diese beiden Verbände bilden das Bindeglied zwischen Verwaltung und Vereinen und vertreten die Interessen der 340.000 Mitglieder in den Frankfurter Sportvereinen. Eine Kooperation auf Augenhöhe ist daher unerlässlich, wenn es um die (Weiter-)Entwicklung von Themen und Inhalten mit Sportbezug geht. Der Status Quo der größten Projekte soll nachfolgend kurz skizziert werden. · Schulkids in Bewegung Gemeinsames Ziel des Sportkreises Frankfurt und der Stadt Frankfurt am Main ist es, mit dem seit 2011 laufenden Projekt "Schulkids in Bewegung (SKIB)" an ausgewählten Grundschulen für zusätzliche Sportangebote zu sorgen. Diese Angebote sollen möglichst in den Stundenplan integriert werden, realisiert durch die Zusammenarbeit mit umliegenden Sportvereinen. Denn Sportvereine bieten nicht nur qualifizierte und attraktive Bewegungsangebote, sie fördern auch Integration, Sozialkompetenz und die allgemeine Bildung von Kindern und Jugendlichen. 14 Partnervereine haben inzwischen 38 Kooperationen etabliert, die sich auf Grundschulen im gesamten Stadtgebiet verteilen. Die Zahl ist seit vielen Jahren stabil. Damit werden jährlich mehrere tausend Grundschüler:innen erreicht und in Bewegung gebracht. Zu den regelmäßigen Angeboten kommt das SKIB Abzeichen, bei dem bei den Kindern anhand von zwölf Aufgaben motorische und sportartbezogene Fähigkeiten getestet werden, sowie die 2020 eingeführte Aktion "Trink dich fit - denn Durst macht schlapp", bei der den Kindern vermittelt wird, wie wichtig eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme ist. Ein Highlight des Projektes bildet jedes Jahr das SKIB Festival, das als großes Kinder- und Familienfest für Sport und Bewegung begangen wird. Die Maßnahme zahlen auf das folgende Leitziel aus dem Sportentwicklungsbericht ein: o Neben dem Pflichtsportunterricht bilden zusätzliche Sport- und Bewegungsangebote (z.B. Sport-AGs, Angebote im Ganztag) einen zentralen Baustein für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen · Sport integriert Hessen Um die integrative und soziale Kraft des Sports vor Ort zu stärken, hat die Hessische Landesregierung zusammen mit der Sportjugend Hessen 2016 das Förderprogramm "Sport und Flüchtlinge" aufgesetzt. Im Jahr 2022 wurde das Förderprogramm in "Sport integriert Hessen" umbenannt. Im Rahmen des Landesprogramms werden Sport- und Bewegungsangebote, im Regelfall von Sportvereinen für und mit den genannten Zielgruppen, sowie der Einsatz von Sport-Coaches gefördert. Sie helfen bei der Koordination der Angebote für und mit Geflüchteten, Menschen mit Migrationshintergrund sowie sozial benachteiligten Personen und bauen entsprechende Netzwerke aus. 2024 waren vier Sport-Coaches in Frankfurt aktiv, dazu gab es ein Tandem-Sport-Coach. 2025 werden die Zahlen ähnlich hoch sein. Die Coaches stehen im laufenden Kontakt mit diversen städtischen Ämtern, Einrichtungen, gemeinnützigen Organisationen sowie Vereinen, um interessierte Personen aus der Zielgruppe in Sport- und Bewegungsangebote zu vermitteln. Darüber hinaus haben sie neben einem Regionaltreffen auch digitale Workshops zum Thema angeboten. Im Jahr 2025 hat das Sportamt als Partner das Projekt vom Dezernat VIII - Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete - übernommen und begleitet die Umsetzung inhaltlich. Die Maßnahme zahlen auf das folgende Leitziel aus dem Sportentwicklungsbericht ein: o Die Sport- und Bewegungsangebote werden in Frankfurt mit dem Ziel "Sport und Bewegung für alle" ausgebaut. · Mitternachtssport Der Mitternachtssport ist ein Kooperationsprojekt der Sportjugend Frankfurt und der mobilen Jugendarbeit, unterstützt von Partnern wie dem Polizeipräsidium Frankfurt, dem Jugend- und Sozialamt, dem Sportamt und dem Schulamt. In den späten Abendstunden treffen sich immer freitags sportbegeisterte Jugendliche aus ganz Frankfurt in Sporthallen verschiedener Stadtteile, um gemeinsam Fußball zu spielen, Körbe zu werfen oder Tore zu schießen - ganz ohne den Druck von Ergebnissen, sondern mit dem reinen Ziel, Spaß an der Bewegung zu haben. Anfänger und Profis sind gleichermaßen willkommen, Musik und ein aufregendes Ambiente sorgen dafür, dass der Mitternachtssport zu einem beliebten Jugendtreffpunkt mit besonderer Atmosphäre wird. Inzwischen finden in insgesamt zwölf Schulturnhallen im gesamten Stadtgebiet Veranstaltungen statt. Dazu kommt ein großes Jahresabschlussturnier, bei dem die besten Mannschaften ermittelt werden. Dieses Angebot bildet einen wichtigen Bestandteil in der Jugendarbeit der Sportjugend Frankfurt. Die Maßnahme zahlen auf das folgende Leitziel aus dem Sportentwicklungsbericht ein: o Das offene Sport- und Bewegungsangebot wird ausgebaut. · Fanprojekt Die Frankfurter Fanprojekte setzen sich bereits seit über 20 Jahren für eine mobile Jugendarbeit/Streetwork für jugendliche Fußballfans von Eintracht Frankfurt sowie dem FSV Frankfurt ein. Sie begleiten u.a. Auswärtsfahren ihrer Teams, engagieren sich in Netzwerken mit lokalen Trägern, richten Fanfeste aus und organisieren Bildungsformate zur politischen Bildung für Jugendliche zwischen 14 und 26 Jahren. Damit tragen sie aktiv zu einer Demokratiebildung bei jungen Fußballfans bei und unterstützen bei der Entwicklung einer vielfältigen, gewaltfreien und toleranten Entwicklung der Szene. Das Sportamt unterstützt das Projekt mit einer jährlichen Förderung, um Personal- und Maßnahmekosten zu decken. Die Förderung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, dem Deutschen Fußball Bund sowie der Deutschen Fußball Liga. Die Maßnahme zahlen auf das folgende Leitziel aus dem Sportentwicklungsbericht ein: o Jede Kinder- und Jugendeinrichtung bietet im Rahmen von Gesundheitsförderung eine auf die Zielgruppe abgestimmte Bewegungsförderung an. · Jugendzentren und Sportprojekte Sieben Jugendzentren betreibt die Sportjugend Frankfurt inzwischen. Dazu gehören das Jugendhaus in Rödelheim, der Sportjugendpark Louisa, das Jugendzentrum Kuckucksnest, das Box- und Tischtenniscamp Gallus, das Sport- und Freizeitzentrum Zeilsheim, das Sportjugendzentrum Lindenviertel sowie das Freizeit- und Kulturzentrum Brentanobad. Hier sorgen qualifizierte Pädagog:innen und Übungsleiter:innen dafür, dass die Kinder und Jugendlichen betreute Sport- und Bewegungsangebote ausüben können. Diese Angebote gehen weit über den sportlichen Ansatz hinaus, denn zum Portfolio gehören auch eine Hausaufgabenbetreuung, Bewerbungstraining sowie die Unterstützung bei Ämtern und Behördenangelegenheiten. Angebote wie die Bolzplatzliga oder BasKidBall schließen sich an das Engagement dieser Einrichtungen an. Das Sportamt unterstützt die Arbeit in den Zentren mit finanziellen Zuschüssen für Personal- sowie Maßnahmekosten. Die Maßnahme zahlen auf das folgende Leitziel aus dem Sportentwicklungsbericht ein: o Jede Kinder- und Jugendeinrichtung bietet im Rahmen von Gesundheitsförderung eine auf die Zielgruppe abgestimmte Bewegungsförderung an. Aktivitäten weiterer Ämter Der Sportentwicklungsplan aus dem Jahr 2011 entstand in Zusammenarbeit mit diversen weiteren Ämtern der Stadt Frankfurt am Main, die an verschiedenen Stellen in Steuerungs- bzw. Kontrollgruppen den Prozess begleitet und die 21 Leitlinien mitentwickelt haben. Da Sport- und Bewegungsplanung ein Querschnittsthema ist, das nur gemeinsam umgesetzt werden kann, ist ein funktionierendes Netzwerk sowie ein innerstädtischer Austausch notwendig, um die Ziele aus dem Sportentwicklungsplan umzusetzen. Konkrete Leitziele zum Thema Grünflächen, Schulen, Kitas, Stadtplanung, Gesundheitsförderung oder Bäder können vom Sportamt zwar inhaltlich begleitet, aber nicht federführend umgesetzt werden. Daher werden für einen umfassenden Gesamtüberblick nachfolgend ergänzend die Aktivitäten verschiedener anderer Ämter als Stellungnahmen aufgeführt, die auf das Thema Sport- und Bewegungsförderung in Frankfurt einzahlen. · Stabsstelle Inklusion - Dezernat II: Über die Stabsstelle Inklusion standen Förderungen für barrierefreie Umbauten von Sportstätten zur Verfügung. Die Fördermittel wurden 2023 gewährt, die entsprechenden Baumaßnahmen wurden in 2024 fertiggestellt. o 92.500 € an Sportpark Stadion Frankfurt am Main für eine Rampe, Nordwestkurve Deutsche Bank Park o 25.000 € an Sportpark Stadion Frankfurt am Main für barrierefreie WCs, Nordwestkurve Deutsche Bank Park Podiumsdiskussion zum Thema Sport und Inklusion: o Am 05.09.2024 wurde die öffentliche Veranstaltung "Pavillon der Demokratie" auf dem Luisenplatz durchgeführt, organisiert von der Stabsstelle Antidiskriminierung (001.B15). In der Veranstaltung fand eine Podiumsdiskussion zum Thema "Demokratie schafft Teilhabe - Inklusiver Sport" statt. Die Teilnehmer:innen betonten die Wichtigkeit der Teilhabe für alle Menschen an Sportangeboten, und zeigten positive Beispiele gelingender Zugänge für Menschen mit Behinderungen auf - zur Nachahmung empfohlen. Fußball-Europameisterschaft 2024: o Zur Vorbereitung der EM 2024 hat die Stabsstelle Inklusion mit ihrem Sachverständigen für barrierefreies Bauen, Herr Schmidt, die TCF zur Gestaltung der Fan-Meile beraten. Die Maßnahmen zahlen auf die folgenden Leitziele aus dem Sportentwicklungsbericht ein: o Die bestehende Infrastruktur an überdachten Räumen soll erhalten werden. Dabei soll die bestehende Praxis einer nachhaltigen Sanierung und Modernisierung sanierungsbedürftiger Hallen auf der Basis formulierter Qualitätsstandards weiterverfolgt und entsprechend der vorhandenen Möglichkeiten ausgebaut werden. o Die Sport- und Bewegungsangebote werden in Frankfurt mit dem Ziel "Sport und Bewegung für alle" ausgebaut. · Amt 51 - Jugend- und Sozialamt Angebote der Offenen Kinder und Jugendarbeit (OKJA) Jugendarbeit soll jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung stellen. Diese knüpfen an den Interessen junger Menschen an und werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Zu den Schwerpunkten von Jugendarbeit gehören dabei u.a. die gesundheitliche Bildung sowie Jugendarbeit in Sport und Spiel. Bewegungsangebote sind damit grundsätzlich methodischer Bestandteil der Kinder- und Jugendarbeit in Einrichtungen, Jugendverbänden oder sonstigen Angeboten. Manche Einrichtungen verfügen dabei über spezielle Räume und Gerätschaften für Bewegungsangebote oder z.T. auch Außengelände mit Sportgeräten oder Spielfeldern. Das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main förderte im Jahr 2024 stadtweit 91 Kinder- und Jugendeinrichtungen und sechs Abenteuerspielplätze. In der Jugendverbandsarbeit wurden 24 Jugendorganisationen gefördert. Darüber hinaus standen im Haushaltsjahr 2024 Mittel für die Förderung von Spielmobileinsätzen in den Stadtteilen sowie für die Spielmobilaktionen 'Main- und Opernspiele' zur Verfügung. Im Rahmen des Förderprogramms 'Pädagogischer Mittagstisch - Variante 2' werden Angebote in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, Nachbarschaftszentren und Sportvereinen gefördert, die das Thema Ernährung mit bildenden und aktiven Aspekten der Gesundheitsförderung und Förderung des Lernens verbinden. Kinder und Jugendliche sollen darüber u.a. zu regelmäßiger Bewegung motiviert werden. Im Jahr 2024 wurden über das Programm sieben Einrichtungen gefördert. Einrichtungen mit dem besonderen Schwerpunkt der Bewegungsförderung waren z.B. folgende Einrichtungen der Sportjugend Frankfurt: Das Sportjugendhaus Rödelheim, das Sportjugendzentrum Kuckucksnest (Sachenhausen), das Sportjugendzentrum Lindenviertel (Höchst), das Box- und Tischtenniscamp Gallus sowie der Bolzplatz Galluspark (Gallusviertel). Die Sportjugend Frankfurt erhielt außerdem eine finanzielle Zuwendung zu den Verbandsmitteln für die Jugendarbeit der Sportvereine sowie für das stadtweite Angebot "Sport um Mitternacht". Gefördert wurde zudem der Kinder- und Jugendzirkus Zarikali des Vereins Kinderzirkus Zarikali e.V. (Ginnheim). Angebote der sozialen Arbeit Eine regelmäßige Förderung des Jugend- und Sozialamtes für das Projekt "Schwimmen und Radfahren für Migrantinnen" erhält das Interkulturelle Beratungs- und Bildungszentrum für Frauen, Mädchen und Seniorinnen (Infrau e.V.). Im Schwimmkurs lernen die Frauen in kleinen Gruppen zunächst, wie sie sich sicher und angstfrei im Wasser bewegen können, um schließlich auch in tiefem Wasser zu schwimmen. Teilnehmen können Frauen ab 18 Jahren. Ein Schwimmkurs findet i.d.R. zweimal pro Woche statt und dauert sechs Wochen. Die Fahrradkurse finden an zwölf aufeinanderfolgenden Tagen (außer Samstag und Sonntag) statt. Die Frauen lernen die Bewegungsabläufe, die für das Fahrradfahren wichtig sind. Genutzt wird das speziell für Erwachsene angepasste Lernkonzept 'moveo ergo sum'. Die Kurse enden mit einer gemeinsamen Fahrradtour. Frankfurter Programm Aktive Nachbarschaft Das Programm gibt es seit dem Jahr 2000. Ziel ist es, durch ein Quartiersmanagement die Wohn- und Lebenssituation in den vom Stadtparlament festgelegten Gebieten gemeinsam mit den Bewohner:innen zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt in den Stadtteilen und Siedlungen zu stärken. Es gilt, aktive Nachbarschaften aufzubauen, zu unterstützen und die Potentiale und Selbstwirksamkeit der Bewohner:innen zu entdecken und zu fördern. Die Nachbarschaftsbüros des Quartiersmanagements bieten in einzelnen Quartieren Bewegungsangebote an. Welche Angebote stattfinden; ist abhängig davon, ob Übungsleitende ein Angebot im Quartier durchführen bzw. eine Kooperation mit einem Sportverein möglich ist. Bewegungsangebote sind beispielsweise "Gemeinsam fit werden" für Frauen in Ginnheim. Die Trainerin, selbst mit Migrationsgeschichte, vermittelt kultursensibel Fitness an Frauen, die sonst eher wenig körperlich aktiv sind und/oder Kulturkreisen entstammen, in denen Fitness für Frauen traditionell eher wenig vorkommt. In Praunheim gibt es die "Sportlichen Bewohneraktivitäten". Dazu gehört ein Fußballangebot, das ein:e Übunsleiter:in des Quartiersmanagements für die älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Schulturnhalle der Ebelfeldschule durchführt, sowie für jüngere Jugendliche ein Angebot zum Hallenfußball von April bis Oktober in der gleichen Halle. Betreut wird dieses Angebot durch ein:e Übungsleiter:in des Quartiersmanagements und der Sportjugend Frankfurt. Darüber hinaus gibt es angeleitete Sporteinheiten für Frauen. Ziel ist es, die Frauen in einem geschützten Raum an Bewegung heranzuführen. In Rödelheim findet jährlich der "Bolzplatzcup I und II Rödelheim-West" statt, eine Kooperation des Quartiersmanagements Rödelheim-West, der Sportjugend Frankfurt und der Kinder- und Jugendeinrichtung "Der RaUM" des Evangelischen Vereins für Jugendsozialarbeit in Frankfurt am Main e.V. für Kinder und Teenies. Teilnehmen können Mädchen und Jungen in zwei Altersgruppen, von 9 bis 12 und von 13 bis 15 Jahren. Begleitet werden die beiden Bolzplatzcups vom Spielmobil (Abenteuerspielplatz Riederwald e.V). Im Quartier Eckenheim findet ebenfalls ein Bolzplatzturnier im Grünzug Feldscheidenstraße statt. Die Planung und Durchführung erfolgt in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendhaus Eckenheim. Das Quartiersmanagement in Fechenheim bietet das Angebot "Bewegungsbaustelle". Es handelt sich um ein pädagogisch angeleitetes Bewegungsangebot für Kinder und um die Vermittlung von alltagsintegrierbarer Bewegungsförderung. Familien mit Kindern zwischen 1 und 8 Jahren werden mit der Fabriksporthalle bekannt macht und über weitere Sport- und Bewegungsangebote informiert. In Griesheim findet der 24-Stunden-Lauf statt. Die Veranstaltung wird von einem Lauftreff zusammen mit anderen Sportvereinen jährlich organisiert. Ziel des Laufes ist, einen Staffelstab 24 Stunden in Bewegung zu halten. Im Quartier Gutleut gibt es die Aktion "Gut bewegt". Im Rahmen dieser Aktion findet (Stuhl-) Yoga unter einer zertifizierten Anleitung statt sowie ein Bewegungsangebot für Frauen. "Sport im Quartier" ist ein Angebot in der Nordweststadt. Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren können an einem Fußballprojekt teilnehmen. Trainiert wird in kleinen Gruppen und es finden Turniere mit Gruppen aus anderen Frankfurter Stadtteilen statt. Zusätzlich wird ein Bolzplatzturnier organisiert und durchgeführt. In Zeilsheim findet ein regelmäßiges, niedrigschwelliges und kostenloses Bewegungsangebot für Frauen statt, die nicht bereits in einem Sportverein aktiv sind. In einem geschützten Rahmen können sich die teilnehmenden Frauen verschiedene Übungen aus Fitness und Tanz aneignen. Das Besondere ist, dass die Frauen das Angebot selbst organisieren. Die Maßnahmen zahlen auf die folgenden Leitziele aus dem Sportentwicklungsbericht ein: o Die Sport- und Bewegungsangebote werden in Frankfurt mit dem Ziel "Sport und Bewegung für alle" ausgebaut. o In jedem Stadtteil gibt es qualifizierte Sport- und Bewegungsangebote für ältere Menschen. o Das offene Sport- und Bewegungsangebot wird ausgebaut. · Amt 53 - Gesundheitsamt Fit in Frankfurt Fit in Frankfurt, kurz FiF, ist ein gemeinsames Projekt des Gesundheitsamts, des Sportamts und des Jugend- und Sozialamts der Stadt Frankfurt am Main. Hier werden Gesundheit, Bewegung und Soziales zusammen gedacht. In Form einer niedrigschwelligen Qualifizierung werden Bewegungs-Buddies (FiF-Buddies) ausgebildet, um eigenständig Spaziertreffs in ihren Stadtteilen für Bürger:innen anzubieten, die bisher wenig Zugang zu Bewegung hatten. Die Spaziertreffs finden regelmäßig statt, sind für alle Altersgruppen und Personen jeder Herkunft offen, kostenfrei und ohne Anmeldung. Bisher sind 30 FiF-Buddies ausgebildet und es gibt aktuell neun Angebote in verschiedenen Frankfurter Stadtteilen (https://frankfurt.de/gutgehts/fitinfrankfurt/uebersicht/angebote). Gefördert wird das Projekt über vier Jahre (2024 bis 2027) von den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden des Landes Hessen nach Paragraph 20a SGB V im Rahmen ihrer Aufgaben zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Frankfurter Gesundheitsspaziergang Seit seiner Gründung im Januar 2010 haben Teilnehmer:innen beim Frankfurter Gesundheitsspaziergang schon mehrere Millionen Schritte gemeinsam gemacht. Auch die 2025 finden die gemeinsamen Spaziergänge für das persönliche Wohlbefinden jede Woche statt. Der Frankfurter Gesundheitsspaziergang ist ausdrücklich für alle Alters- und Bewegungsstufen geeignet, dauert circa 45 Minuten und wird von einer erfahrenen Übungsleiterin begleitet. Die Teilnahme ist kostenlos, eine vorherige Anmeldung nicht erforderlich. Der Spaziergang findet auch an Feiertagen und bei schlechtem Wetter statt. Es gibt keine feste Gruppe, sondern jeder ist immer herzlich willkommen. Die Maßnahmen zahlen auf die folgenden Leitziele aus dem Sportentwicklungsbericht ein: o Das offene Sport- und Bewegungsangebot wird ausgebaut o Die Sport- und Bewegungsangebote werden in Frankfurt mit dem Ziel "Sport und Bewegung für alle" ausgebaut. · Amt 79 - Umweltamt: Wanderwege auf WanderApp Komoot Der seit mehr als 30 Jahren bestehende GrünGürtel, der wie ein grüner Ring um Frankfurts Kernstadt liegt, bietet Spaziergänger:innen und Wandernden eine Vielzahl an Wegen an, die durch bekannte, aber auch unbekannte Abschnitte des GrünGürtels führen. Einer der bekanntesten und mit 68 Kilometern auch der längste, der GrünGürtel-Rundwanderweg, führt in neun Etappen einmal um die Stadt herum. Im Jahr 2024 hat ein Team, bestehend aus Kolleg:innen der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe GrünGürtel und des Umweltamts, verschiedene Wander- und Radwege in die beliebte und stark genutzte WanderApp Komoot eingepflegt. Gab es als Beschreibung für die Wege bis 2023 nur Broschüren und Kartenmaterial, liegen seit vergangenem Jahr die Wege nun in dem digitalen Routenplaner vor und können für die Navigation während Wander-, Walking- und Radtouren "im Grünen" genutzt werden. Die digitale Möglichkeit der Routenplanung regt damit auch neue Zielgruppen zu Bewegung im Freien, verbunden mit Naturerfahrung und -Erlebnis, an. Die Routen durch den GrünGürtel zeigen die Facetten der Frankfurter Stadtnatur, ob Ausflugsziele im Grünen, Naturschutzgebiete, Kunstwerke, landschaftliche Idylle oder auch den ein oder anderen Unort. Alles, was der stadt- und naturnahe GrünGürtel zu bieten hat, lässt sich so entdecken. Einer Kooperation mit anderen Ämtern zum Thema "Komoot" steht das Umweltamt offen gegenüber. Im Zuge der Kampagne Stadtradeln ist bereits eine Kooperation mit dem Radfahrbüro entstanden, denn auch Radwege wie zum Beispiel der GrünGürtel-Radrundweg sind bereits auf der App eingestellt. Einsätze der NaturLots:innen Wie bereits in den Vorjahren wurden im Frühjahr und Sommer 2024 Einsätze der NaturLots:innen (NaLos) am Alten Flugplatz Bonames/Kalbach und an anderen Orten im Stadtgebiet durchgeführt. Die Einsätze der Lots:innen stehen weiterhin vor dem Hintergrund des stark gestiegenen Nutzungsdrucks auf Orte der Naherholung. Ziel der Einsätze ist es, die Besucher:innen durch persönliche Ansprache und Dialog für die Natur zu begeistern, Nutzungskonflikten vorzubeugen und sie für ein rücksichtsvolles Verhalten in sensiblen Bereichen zu gewinnen. Durch die 2023 neu ausgebildeten zertifizierten Natur- und Landschaftsführer:innen (ZNL) ist die Gruppe der Frankfurter NaturLots:innen inzwischen auf 37 Aktive angewachsen. Neben Feldeinsätzen und Auftritten bei Veranstaltungen Dritter boten die NaLos in diesem Jahr über 60 Umweltbildungsveranstaltungen für verschiedene Zielgruppen an - mit Märchenthematik für die ganz jungen sowie mit Meditationsaspekten, Exkursionen und Bewegungsangeboten im Grünen für die erwachsenen Teilnehmenden. Das Programm umfasste zudem verschiedene thematische Werkstätten. Das Projekt läuft in Kooperation mit den Regionalparkgesellschaften und dem Naturpark Taunus. STADTRADELN 2024 Die Mitmachaktion STADTRADELN fand in Frankfurt vom 1. bis 21. Mai 2024 statt. Die Stadt Frankfurt am Main beteiligte sich zum neunten Mal an der internationalen Klima-Bündnis-Kampagne. In Frankfurt wird sie seit 2018 federführend vom Umweltamt organisiert und begleitet. Ziel ist es, dass Bürger:innen möglichst oft das Auto stehenlassen und an 21 Tagen so viele Kilometer wie möglich mit dem Fahrrad zurücklegen. Das Angebot ist niederschwellig. Radkilometer sammeln konnten alle, die in Frankfurt wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine (Hoch-)Schule besuchen. Jede Fahrt und jeder Kilometer, den Teilnehmende während der dreiwöchigen Aktionszeit mit dem Fahrrad zurückgelegt haben, konnten direkt über die STADTRADELN-App getrackt oder online in ein km-Buch eingetragen werden. Wo die gefahrenen Kilometer zurückgelegt wurden, war nicht relevant. Ausgeschlossen waren allerdings Fahrten und Kilometer bei (Rad)Wettkämpfen und bei Trainings auf stationären Fahrrädern. Da für den Radverkehr bisher kaum räumliche Verkehrsdaten vorliegen, wurden während der dreiwöchigen Kampagne Daten zum Radverkehr über die STADTRADELN-App gesammelt und allen hessischen Teilnehmerkommunen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen sollen die Planung und den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur vor Ort unterstützen. Nach Abschluss der Kampagne wurden die Gewinner:innen in verschiedenen Kategorien bei einer Preisverleihung auf der internationalen Fahrradmesse EUROBIKE geehrt. Beim STADTRADELN 2024 haben 322 Teams über 1.211.598 Kilometer geradelt und so allein in Frankfurt am Main 201 Tonnen CO2 vermieden. Dies entspricht dem durchschnittlichen Jahresausstoß von rund 95 Pkw. Die Maßnahmen zahlen auf die folgenden Leitziele aus dem Sportentwicklungsbericht ein: o Das offene Sport- und Bewegungsangebot wird ausgebaut. o Für Frankfurt am Main soll eine flächendeckende Versorgung mit "Sportwegen" (Lauf-, Rad-, Inlinerwege) mit Vernetzung zur Region erreicht werden. o Ausgesuchte Grünflächen und öffentliche Räume sollen besser vernetzt und/oder stärker für Sport und Bewegung erschlossen werden. Ausblick Die vorgestellten Projekte und Maßnahmen geben einen guten Überblick über die Aktivitäten der verschiedenen Ämter und Sportorganisationen in Frankfurt des vergangenen Jahres, die auf das übergeordnete Ziel des Sport- und Entwicklungsplans einzahlen. Nämlich so viele Frankfurter:innen wie möglich in Bewegung zu bringen und quartiersnahe Angebote in Vereinen und dem öffentlichen Raum zu bieten. Mit Blick auf die Leitziele lässt sich feststellen, dass vor allem im Bereich Angebote für Alle sehr viel passiert und im Bereich Sportstättenmodernisierung auch in den letzten zwölf Monaten weitere Sanierungen fertiggestellt werden konnten. An anderen Stellen besteht für die Umsetzung der Leitziele sowie die innerstädtische Kooperation noch Entwicklungspotential für das aktuelle und kommende Jahr. Damit soll auch sichergestellt werden, dass die Ziele aus dem Koalitionsvertrag so weit wie möglich Umsetzung finden. Sport und Bewegung sind wichtiger denn je. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass sich in den vergangenen Jahren gesellschaftliche Themen und Entwicklungen wie die konstruktive, friedliche Aushandlung von Konflikten, der Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt und die Stärkung demokratischer Strukturen sich vermehrt in den Vereinen manifestieren. Zu der reinen Bereitstellung von Sportangeboten kommen zunehmende Querschnittsaufgaben. Daher ist eine Stärkung der ehren- und hauptamtlichen Vereinsstrukturen ein essentielles Thema, das auch eine gemeinsame Aufgabe der kommunalen Strukturen darstellt. Fest steht aber auch, dass der aktuelle Sportentwicklungsplan der Stadt Frankfurt und die damit verbundenen Leitziele bald 15 Jahre alt werden. Daher wurde 2025 der Prozess gestartet, auf der Grundlage der Version von 2011 die Sportentwicklungsplanung weiterzuentwickeln. Ziel ist eine Vision "Sport in Frankfurt 2040". Notwendig machen das neben den inhaltlichen Themenschwerpunkten, die sich seitdem mit diverseren Zielgruppen und Themen wie z.B. Digitalisierung und Nachhaltigkeit weiterentwickelt haben, auch die geänderten Rahmenbedingungen. Waren im Jahr 2010 noch 150.000 Personen in Frankfurter Sportvereinen organisiert, hat sich diese Zahl mit Ende des Jahres 2024 auf 340.000 Mitgliedschaften mehr als verdoppelt. Und auch die Einwohnerzahl der Mainmetropole hat sich in dieser Zeit um 100.000 Menschen erhöht. Dies lässt darauf schließen, dass die Quantität, aber auch die Qualität der Sportstätten dringend neu bewertet werden muss. Ebenso sollen die Bedarfe und Herausforderungen der Sportvereine erneut erhoben werden, denn auch hier sind veränderte Bedarfe zu erwarten. Annahme dafür ist die Tatsache, dass trotz eines enormen Zuwachses an Mitgliedschaften , die Anzahl der Vereine an sich im gleichen Zeitraum konstant geblieben ist. Sie liegt Ende 2024 bei 416 Vereinen. Aus diesem Grund wird ein neuer Strategieprozess aufgelegt, der in Begleitung eines erfahrenen Institutes in den Jahren 2026 und 2027 umgesetzt werden soll. In diesem Prozess werden die innerstädtischen Ämter, die Frankfurter Sportorganisationen (Sportkreis und Sportjugend) sowie weitere Partner eng eingebunden sein. Mit der Vision "Sport in Frankfurt 2040" sollen Leitziele formuliert werden und darauf aufbauend Maßnahmen entwickelt werden. Am Ende des Prozesses soll ein Sportentwicklungsplan 2.0 stehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 71 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 401 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 13 am 02.12.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); fraktionslos (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 22.01.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 401 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7034, 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 22.01.2026 Aktenzeichen: 52-0

  • Frauen- und Elternkurse für Integration und Spracherwerb sichern
    B
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 31.10.2025, B 402 Betreff: Frauen- und Elternkurse für Integration und Spracherwerb sichern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6524 - NR 1153/25 CDU - Zertifikatsorientierte Sprachkursangebote für Frauen und Eltern mit integrierter Kinderbetreuung erfolgen in Frankfurt am Main vornehmlich im Rahmen der durch das BAMF finanzierten Integrationskurse. Einen besonderen Hintergrund bildet die Tatsache, dass die Bundesmittel für die Absolvierung von Integrations- und Sprachkursen aktuell um fast 50 % gekürzt wurden. Dazu kommt die Streichung von Wiederholungsmöglichkeiten sowie der Wegfall des Wegegelds für Kursteilnehmende. In der Vergangenheit kam es vonseiten des BAMF außerdem bereits zu einer Einstellung des Angebots der kursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung. Für die Ausarbeitung dieser Stellungnahme wurden Informationen über Sprachangebote für Frauen von Seiten des Jugend- und Sozialamtes, des Frauenreferats, der VHS sowie von den frei-gemeinnützigen Trägern Infrau e. V. und der ASB Lehrerkooperative gGmbH eingebracht, die Integrations- und Sprachkurse für Frauen mit integrierter Kinderbetreuung anbieten. Im Jahr 2023 wurden in Frankfurt am Main 11 Frauen- und Elternintegrationskurse begonnen; 2024 waren es 24. Die Anzahl der neuen Teilnehmenden belief sich im Jahr 2023 auf 207 Frauen; für 2024 liegen noch keine Zahlen vor. Bei den Kursaustritten wurden für 2023 insg. 325 Frauen und für 2024 insg. 295 Frauen ausgewiesen. Vonseiten der ASB Lehrerkooperative und Infrau wurden Zahlen zu den im Jahr 2025 betreuten Kindern ergänzt: insgesamt sind es in den aktuell laufenden Kursen 66 Kinder sowie 50 Kinder. Für Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren werden keine reinen Sprachkurse angeboten. Es handelt sich um Maßnahmen, die mit anderen Bildungsinhalten (berufliche Orientierung, Allgemeinbildung etc.) verbunden sind. Innerhalb dieser Förderung wurden 2023 16 Maßnahmen mit Sprachförderanteilen für Frauen gefördert sowie 2024 und 2025 14 Maßnahmen. Die Anzahl der teilnehmenden Frauen von Weiterbildungskursen verbunden mit Sprachelementen lag 2023 bei 250 Frauen und 2024 sowie 2025 bei 176 neu teilnehmenden Frauen. Für Personen über 25 Jahren ist die FRAP Agentur gGmbH zuständig. In den Jahren 2023 und 2024 führte die FRAP Agentur jeweils 8 Projekte für Frauen mit integrierter Sprachförderung durch. An diesen Projekten nahmen im Jahr 2023 insg. 1.174 Frauen und im Jahr 2024 insg. 1.257 Frauen teil. Bezüglich der Frage der Kosten von Integrations- und Berufssprachkursen speziell für Frauen und Eltern in Frankfurt konnten lediglich die durch das Jugend- und Sozialamt gemeldeten Kosten als Träger von kommunalen Kursagenboten für Frauen berücksichtigt werden. Als reine kommunale Kosten inkl. der Landesmittel für das Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB) sind 2023 insg. 1.611.280 €, für 2024 insg. 1.511.790 € und für 2025 etwa 1.540.260 € (geplante Kosten) zu veranschlagen. Das BAMF wies auf eine Anfrage nach den Kosten darauf hin, dass die Förderung der Integrationskurse ein Angebot des Bundes ist und es daher keine Zuweisungen oder Kontingente für einzelne Länder oder Kommunen gibt. Die Finanzierung basiert rein auf den tatsächlich durchgeführten Unterrichtsstunden und Teilnehmenden. Dabei wird nicht erfasst, wo der Standort des Trägers ist und welchen Wohnort die Teilnehmenden haben. Demzufolge ist keine valide Aussage möglich, auf welche Summen sich die Kosten für die Integrationskurse in einzelnen Jahren in Frankfurt belaufen. Eine Auswertung der Integrationskursstatistik für Frankfurt am Main zeigt: ein erheblicher Anstieg der Teilnehmendenzahlen erfolgte ab dem Jahr 2015. Während die Zahl der neuen Teilnehmenden in den Vorjahren im Durchschnitt bei rund 2.000 pro Jahr lagen, verdoppelten sie sich danach bis zum Jahr 2017, waren dann sukzessive rückläufig und kehrten in den Jahren 2020 und 2021 auf den alten Wert zurück. Im Jahr 2024 - dem Jahr der verstärkten Fluchtmigration aus der Ukraine - wurde eine Anzahl von 3.293 neuen Teilnehmenden erreicht. Der Anteil der Frauen an den neuen Teilnehmenden liegt bis heute zwischen 50-70 %; der Anteil der an Frauen- und Elternkursen teilnehmenden Frauen an allen teilnehmenden Frauen hat sich dagegen von rund 30 % auf aktuell rund 10 % reduziert. Dies entspricht einem Durchschnitt von rund 200 neu an Frauen- und Elternkursen Teilnehmenden in den Jahren 2020 bis 2023. Vor dem Hintergrund dieser Datenlage kann der Magistrat abschließend keine verlässliche Kostenschätzung erbringen. Die Entwicklung des Bedarfs ist neben dem Angebot an Plätzen wesentlich von weiteren Faktoren abhängig. So beispielsweise auch davon, ob die bedürftigen Personen die notwendigen Informationen für eine Teilnahme haben. Hierfür haben wir mit dem Frankfurt Welcome & Information Center einen Ort aufgebaut, der für mehr Informationen und Beratung sorgt. Zudem ist es wichtig, dass die Bundesregierung beziehungsweise das BAMF die Finanzierung der Integrations- und Sprachkurse nicht nur für 2025 sichert, sondern auch in den nächsten Jahren Mittel in erforderlicher Höhe bereitstellt. Bereits Ende 2024 hat der Magistrat das BAMF vor Kürzungen gewarnt und sich dafür eingesetzt, dass Kürzungen zurückgenommen und die Laufzeiten verlängert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.02.2025, NR 1153 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 40. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 04.12.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 402 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6939, 40. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa vom 04.12.2025 Aktenzeichen: 51

  • Frankfurter Tagesfamilien besser unterstützen
    B
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 31.10.2025, B 403 Betreff: Frankfurter Tagesfamilien besser unterstützen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6546 - NR 714/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 65/25 - Zwischenbericht: Der Magistrat nimmt zu allen Fragen wie folgt Stellung: Die Überarbeitung der Satzung wurde abgeschlossen werden. Der überarbeitete Entwurf der Satzung ist im Fachausschuss Kinderbetreuung und im Jugendhilfeausschuss vorgestellt worden. Die Vorlage "Satzung Kindertagespflege wurde vom Magistrat (M 137) beschlossen und befindet sich im Geschäftsgang der Stadtverordnetenversammlung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 10.07.2023, NR 714 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 65 Bericht des Magistrats vom 23.02.2026, B 59 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 403 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6912, 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.12.2025 Aktenzeichen: 40-4

  • Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 20262029
    M
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 31.10.2025, M 158 Betreff: Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029 Vorgang: Etatanträge und Etatanregungen: E 1 bis E 449 NR 1520, NR 1542 EA 1 bis EA 139 Zu den Etatberatungen zurückgestellte Vorlagen: NR 1184/25, NR 1192/25, NR 1332/25, NR 1383/25, NR 1504 + NR 1539 Ausschusssitzungen zur 2. Lesung vom 19.02.2026 bis 03.03.2026 Am 03.03.2026 fand die Abschlussbesprechung zum Etat 2026 im Haupt- und Finanzausschuss statt. Der Ausschussbericht als Grundlage für die 3. Lesung wurde dem Plenum schriftlich unterbreitet. I Antrag 1. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen. Es dient zur Kenntnis, dass die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer mit einer separaten Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main ohne Befristung der Geltungsdauer der Hebesätze von der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, § 5513, beschlossen wurden. Die dort genannten Hebesätze liegen dem vorliegenden Haushaltsentwurf 2026 zu Grunde. § 5 der im Entwurf vorgelegten Haushaltssatzung weist diese Hebesätze nachrichtlich aus. 2. Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) zum Haushalt 2026 werden gemäß der Anlagen 2 und 2a beschlossen. Sie sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Anderweitige Verfahrensregelungen werden ungültig. 3. Aufgrund des § 115 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025, Nr. 24) beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 a) der Zusatzversorgungskasse Pflicht gemäß Anlage 3a, b) der Zusatzversorgungskasse freiwillig gemäß Anlage 3b. Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am ... beschlossene Stellenplan. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushaltsplan der Stadt Frankfurt am Main sinngemäß. 4. Gemäß § 115 Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025, Nr. 24) stellt die Stadtverordnetenversammlung die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2026 gemäß Anlagen 4 bis 7 fest. 5. Der Wirtschaftsplan und Feststellungsvermerk des Eigenbetriebs Kita Frankfurt sowie der Volkshochschule werden nicht in dieser Beschlussvorlage behandelt. Die jeweils zuständigen Dezernate sowie der Eigenbetrieb Kita Frankfurt und Volkshochschule sind aufgefordert, den Wirtschaftsplan und Feststellungsvermerk angepasst auf die Veranschlagungen im Haushaltsentwurf 2026 der Stadtverordnetenversammlung in einer gesonderten Vorlage bis zur Beschlussfassung über den Haushalt 2026 vorzulegen. 6. Die Finanzplanungen der Sondervermögen und die ihnen zu Grunde liegenden Investitionsprogramme werden beschlossen. 7. Die nach § 101 HGO für den Zeitraum 2026-2029 vorgelegte mittelfristige Finanzplanung dient zur Kenntnis. Sie ist den künftigen mittelfristigen Finanzplanungen und den Haushaltsplänen des Finanzplanungszeitraums zu Grunde zu legen. 8. Das vorgelegte Investitionsprogramm 2026-2029, das die investiven Maßnahmen enthält, die im Finanzplanungszeitraum voraussichtlich kassenwirksam werden und deren planerische Finanzierung in den vorgelegten Gesamtfinanzhaushalt eingeflossen sind, wird beschlossen. Der Stadtverordnetenversammlung dient zur Kenntnis, dass die Annahmen über den Geldabfluss, die zeitliche Abwicklung des Investitionsprogramms neben der Erfüllung der technischen Voraussetzungen und Bedingungen unter den Prämissen erfolgen, dass Þ bei von Bund, Land und sonstigen Dritten mitfinanzierten Projekten der rechtzeitige und vollständige Eingang der nach Art und Umfang veranschlagten Leistung gesichert werden kann, Þ einschränkende Begrenzungen der Kreditaufnahmen im Investitionszeitraum bis 2029 nicht erfolgen, Þ in den jeweiligen Haushaltsjahren ausreichende haushaltsrechtliche Ermächtigungen für die Kreditaufnahmen zur Verfügung stehen, Þ das erforderliche Fremdkapital zu beschaffen ist und Þ die Folgekosten aus den Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen die in der Finanzplanung festgelegten Begrenzungen grundsätzlich einhalten. 9. Es dient zur Kenntnis, dass zur vollständigen Finanzierung der in der Finanzplanung ausgewiesenen Investitionsbedarfe eine Kreditaufnahme in Höhe von (kumuliert) 3,50 Mrd. € (Nettoneuverschuldung kumuliert 2,44 Mrd. €) und damit ein Anstieg des Schuldenstands bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf 6,01 Mrd. € erforderlich wäre. Die Kreditermächtigung zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 950,00 Mio. € festgesetzt. Zur Liquiditätssteuerung und Begrenzung der planerischen Nettoneuverschuldung stehen die im Investitionsprogramm veranschlagten Maßnahmen im Haushaltsvollzug 2026 unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung durch den Magistrat sowie der Stadtverordnetenversammlung. 10. Die geplanten Jahresergebnisse dienen wie folgt zur Kenntnis: Ergebnishaushalt 2026 Fehlbetrag von - 58,94 Mio. €, Ergebnishaushalt 2027 Fehlbetrag von - 90,75 Mio. €, Ergebnishaushalt 2028 Fehlbetrag von - 35,78 Mio. € und Ergebnishaushalt 2029 Fehlbetrag von - 40,36 Mio. €. Im Finanzplanungszeitraum ist damit 2026-2029 ein kumulierter Fehlbetrag in Höhe von -225,83 Mio. € planerisch abgebildet. Hierin sind die Zuführungen zu den zweckgebundenen Rücklagen der Gebührenhaushalte und der unselbstständigen Stiftungen bereits enthalten. 11. Es dient zur Kenntnis, dass · sich der Stand der Rücklage zum 31.12.2024 auf 1.099,71 Mio. €, der planerische Stand zum 31.12.2025 auf 945,49 Mio. € beläuft, · zur Deckung des Fehlbedarfs des Haushaltsjahres 2026 noch ausreichende Mittel aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der Vorjahre gebildeten Rücklage zur Verfügung stehen, · unter Berücksichtigung des vorliegenden Haushaltsentwurfes 2026 Ende 2026 ein planerischer Rücklagenbestand in Höhe von 886,55 Mio. € vorhanden sein wird und · Ende 2029 ein Rücklagenbestand in Höhe von 719,66 Mio. € ausgewiesen wird. 12. Die aus dem Ergebnishaushalt bis 2029 resultierenden Finanzmittelüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit dienen wie folgt zur Kenntnis: Finanzmittelüberschuss 2026 + 267,40 Mio. €, Finanzmittelüberschuss 2027 + 299,27 Mio. €, Finanzmittelüberschuss 2028 + 331,43 Mio. €, Finanzmittelüberschuss 2029 + 351,30 Mio. €, (kumulierter Finanzmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit bis 2029 1,25 Mrd.€). 13. Es dient zur Kenntnis, dass - nur unter Berücksichtigung der geplanten, pauschalen und globalen Kürzungen - der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in den Planjahren 2026 bis 2029 ausreicht, um die gesetzlich vorgeschriebene Deckung der ordentlichen Tilgung und damit den Haushaltsausgleich sicherzustellen. 14. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite für das Planjahr 2026 wird auf 700,00 Mio. € festgesetzt. 15. Es dient zur Kenntnis, dass planerisch über den fünfjährigen Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2029 ein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt sowie im Finanzhaushalt erreicht wird. 16. Der mit dem Entwurf zum Haushalt 2026 vorgelegte Finanzstatusbericht (Entwurf Haushalt 2026; Band 1), der einen Überblick über die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Frankfurt auf Basis des aktuellen Finanzplanungszeitraums 2025-2029 gibt, dient zur Kenntnis. 17. Es dient zur Kenntnis, dass Eigenbetriebe und Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main Wirtschaftspläne aufgestellt und beschlossen haben, die teils von den entsprechenden Veranschlagungen im Haushalt 2026 abweichen. Die Eigenbetriebe und die auf finanzielle Unterstützung durch die Stadt angewiesenen Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt sind daher gehalten, ihre wirtschaftliche Situation anhaltend zu verbessern bzw. alternative Vorschläge vorzulegen, um Unterdeckungen zu vermeiden. 18. Der Magistrat wird beauftragt, zur finanziellen Absicherung der im Entwurf zum Haushalt 2026 für das Planjahr 2026 noch nicht zugeordneten pauschal und global veranschlagten konsumtiven Kürzungen zu Beginn des Haushaltsjahres eine haushalterische Sperre in Höhe von 78,08 Mio. € festzusetzen. Darüber wird der Magistrat beauftragt, die ab dem Planjahr 2027 ff. über die im Finanzplanungserlass 2026 zulässige 2% Konsolidierung hinausgehenden Aufwandskürzungen im Rahmen der entsprechenden künftigen Haushaltsplanungen auf konkrete Maßnahmen umzusetzen. 19. Die in der Anlage 10 aufgeführten Budgetveränderungen zum Finanzhaushalt 2026-2029 werden im Vorgriff auf die noch nicht finalisierten Förderbedingungen des Landes zum Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz sowie der Umsetzung des Finanzplanungserlasses 2026 beschlossen. Sie sind in der Endfassung des Haushalts 2026 zusammen mit den Etatanträgen und -anregungen sowie den übrigen Beschlüssen zum Haushalt 2026 zu berücksichtigen. 20. Bei Nichtrealisierung der in Anlage 10 aufgeführten Einzahlungen aus Fördermitteln reduziert sich im Planjahr das Investitionsvolumen stadtweit und dezernatsübergreifend um 40 Mio. € zugunsten von Auszahlungen in gleicher Höhe im Projekt "Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen". Weitere nicht-realisierbare Einzahlungen führen zu entsprechenden Kürzungen der möglichen Auszahlungen in den in Anlage 10 aufgeführten Maßnahmen. Der Magistrat wird ermächtigt, die Details nach einer Entscheidung des Landes über die Verteilung der Mittel der Sondervermögen zu treffen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. 21. Die unter Ziffer 19 beschlossenen Budgetveränderungen führen im Finanzhaushalt 2026 bis 2029 zu folgenden wesentlichen Veränderungen In Mio. € 2026 2027 2028 2029 kumuliert Auszahlungen (mehr (+) / weniger (-)) 85,80 45,80 45,80 45,80 223,20 Einzahlungen (mehr (+) / weniger (-)) 85,80 45,80 45,80 45,80 223,20 Überschuss aus Verwaltungstätigkeit nachrichtlich: Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit (unverändert) 0,00 0,00 0,00 0,00 22. Darüber hinaus wird zugestimmt, dass zum Endausdruck Umschichtungen im Budget des Dezernats I vorgenommen werden, im Rahmen derer sowohl die pauschale Konsolidierung um 15,685 Mio. € als auch die übrigen Kostenarten insgesamt um 15,685 Mio. € erhöht werden. Zudem wird zugestimmt, dass weitere finanzwirksame Umschichtungen im Rahmen des Budgets des Dezernats I sowohl produktgruppen- als auch kontengruppenübergreifend (mit Ausnahme der Personal- und Versorgungsaufwendungen, nicht auszahlungswirksamen Ansätzen sowie weiterer Ausweitungen der pauschalen Konsolidierung) zum Endausdruck vorgenommen werden können. Im Saldo kommt es jeweils zu keiner Ausweitung des Ergebnishaushaltes. 23. Unter Einbeziehung der unter Ziffer 21 und 22 genannten Haushaltsauswirkungen sind der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt 2026-2029 weiterhin ausgeglichen. 24. Der Magistrat wird darüber hinaus ermächtigt, alle weiteren, aus den in Ziffer 19, Anlage 10 und Ziffer 22 genannten Budgetveränderungen zusätzlich erforderlich werdenden Haushalts-anpassungen in der Endfassung des Haushaltes 2026 zu berücksichtigen. II. Der Magistrat wird beauftragt, die Haushaltssatzung und, soweit erforderlich, die Feststellungsvermerke für die Sonderhaushalte und Eigenbetriebe der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen, nach Eingang der Genehmigung die Haushaltssatzung bekannt zu machen und ggf. Empfehlungen zur Durchführung der Haushalts- und Wirtschaftspläne vorzulegen. Begründung: Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wurde gemäß § 97 Abs. 1 HGO aufgestellt. Der Rücklagenbestand zum 31.12.2024 beläuft sich auf 1,10 Mrd. €, er reicht für die Abdeckung des im Haushaltsentwurf 2026 für das Jahr 2026 geplanten Fehlbetrags aus. Die planerischen Fehlbeträge der Jahre 2027 bis 2029 lassen den Rücklagenbestand zum Ende des Finanzplanungszeitraums auf 719,66 Mio. € zurückgehen. In allen Planjahren kann - allerdings nur unter Einbeziehung der veranschlagten globalen bzw. pauschalen Minderausgaben - die ordentliche Tilgung aus Überschüssen der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert werden. Für das Planjahr 2026 wird ein Zahlungsmittelfehlbetrag geplant, die weiteren Jahre bis 2029 weisen mit Ausnahme des Jahres 2028 ebenfalls Zahlungsmittelfehlbeträge aus. Die Summe des Zahlungsmittelüberschusses und der Fehlbeträge im fünfjährigen Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2029 weisen kumuliert -396,01 Mio. € aus. Nach den Vorschriften der §§ 92 und 92a HGO sowie in Ergänzung mit dem Finanzplanungserlass 2026 ist der im Entwurf vorliegende Haushalt 2026 damit über den Finanzplanungszeitraum ausgeglichen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Vorberichts zum Haushalt 2026, der aus technischen Gründen als Anlage 9 beigefügt ist, Bezug genommen. Mit dem Finanzplanungserlass 2026 sind pauschale Kürzungen von bis zu 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zugelassen. Bei einem Gesamtvolumen der im Haushaltsentwurf 2026 geplanten Auszahlungen in Höhe von 5,54 Mrd. € für das Jahr 2026 entspricht dies im Jahr 2026 einer zugelassenen pauschalen Kürzung in Höhe von 110,76 Mio. €. Mit dem Entwurf zum Haushalt 2026 werden 78,08 Mio. € pauschal als Aufwandskürzung veranschlagt. Weitere 55,12 Mio. € werden als Minderausgabe im Investitionsprogramm geplant. Anlage 01_Haushaltssatzung_2026 (ca. 58 KB) Anlage 02a_Kontenzuordnung_BGM (ca. 58 KB) Anlage 02_ABV_HH_2026 (ca. 48 KB) Anlage 03a_Feststellungsvermerk_ZVK_Pflicht (ca. 6 KB) Anlage 03b_Feststellungsvermerk_ZVK_freiwillig (ca. 6 KB) Anlage 04_Feststellungsvermerk_HMB_WP_2026 (ca. 5 KB) Anlage 05_Feststellungsvermerk_KKJF_WP_2026 (ca. 5 KB) Anlage 06_Feststellungsvermerk_Staedt_Kliniken (ca. 5 KB) Anlage 07_Feststellungsvermerk_SEF_WP_2026 (ca. 5 KB) Anlage 08_Vorbericht_HH_2026 (ca. 1,2 MB) Anlage 09_Haushalt_2026_Entwurf (ca. 4 KB) Anlage 10_Budgetveraenderungen_Finanzhaush (ca. 54 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.03.2026, NR 1555 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.11.2025, OA 583 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Sonderausschuss für Controlling und Revision Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: I. Aufgrund von § 97 Absatz 3 Satz 2 HGO wird der Haushalt 2026 in erster Lesung gemäß folgender Übersicht an die Ausschüsse überwiesen: 1. Haupt- und Finanzausschuss Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Produktbereich 31 Produktgruppe 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling Produktgruppe 31.02 Finanzdienstleistungen Produktgruppe 31.03 Finanzverwaltung Produktgruppe 31.04 Dienstleistungen des Amtes 21 Produktgruppe 31.05 Steuern und sonstige Abgaben Produktgruppe 31.06 Beteiligungsmanagement Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 98 Produktgruppe 98.03 Nicht fachspezifische Gesellschaften Produktgruppe 98.05 Zentrale Finanzleistungen Produktgruppe 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen Produktgruppe 98.07 Sonstige allgemeine Deckungsmittel Produktgruppe 98.08 Umlagen Produktgruppe 98.09 Unselbständige Stiftungen Produktgruppe 98.10 Kredite und Schuldendienst 2. Ausschuss für Bildung und Schulbau Produktbereich 20 Produktgruppe 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Produktgruppe 20.02 Betrieb städtischer Kitas Produktgruppe 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Produktgruppe 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung Produktgruppe 20.07 Angebote der Stadtbücherei Produktgruppe 20.13 Frankfurter Kinderbüro Produktbereich 31 Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 34 Produktgruppe 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement 3. Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Produktbereich 10 Produktgruppe 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Produktgruppe 10.08 Geschäftsstelle der Kommunalen Ausländervertretung (KAV) Produktbereich 11 Produktgruppe 11.01 Einwohnerangelegenheiten Produktgruppe 11.02 Staatsangehörigkeit und Personenstand Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktbereich 30 Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing Produktbereich 35 Produktgruppe 35.02 Informations- und Kommunik. (wegen Referat. Intern. Angel.) Produktgruppe 35.03 Städtische Kommunikation 4. Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Produktbereich 22 Produktgruppe 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Produktgruppe 22.02 Umweltcontrolling Produktgruppe 22.03 Anlagen der Abfallwirtschaft Produktgruppe 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Produktgruppe 22.05 Sauberes Frankfurt Produktgruppe 22.06 Oberirdische Gewässer Produktgruppe 22.07 StadtForst Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Produktgruppe 22.10 Friedhöfe, Bestattungen und Städtische Pietät Produktgruppe 22.11 Palmengarten Produktgruppe 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Produktgruppe 22.13 Straßenreinigung 5. Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Produktbereich 21 Produktgruppe 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Produktgruppe 21.05 Zoologischer Garten Produktgruppe 21.12 Städtische Bühnen Produktgruppe 21.14 Sporthallen Produktgruppe 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Produktgruppe 21.16 Sportförderung Produktgruppe 21.18 Archäologisches Museum Produktgruppe 21.21 Historisches Museum Produktgruppe 21.22 Museum für Angewandte Kunst Produktgruppe 21.23 Museum der Weltkulturen Produktgruppe 21.24 Deutsches Architekturmuseum Produktgruppe 21.25 Museum für Moderne Kunst Produktgruppe 21.26 Jüdisches Museum Produktgruppe 21.27 Institut für Stadtgeschichte Produktbereich 98 Produktgruppe 98.04 Kirchliche Angelegenheiten 6. Ausschuss für Mobilität und Smart-City Produktbereich 11 Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 14 Produktgruppe 14.02 Geoinformation Produktbereich 16 Produktgruppe 16.01 Erschließung Produktgruppe 16.02 Gesamtverkehrsplanung/ Stellplatzablöse Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Produktgruppe 16.06 Verkehrseinrichtungen Produktgruppe 16.09 traffiQ (Operativer Bereich) Produktgruppe 16.10 traffiQ (Treuhandbereich) Produktgruppe 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs Produktbereich 35 Produktgruppe 35.02 Informations- und Kommunikationstechnologie Produktgruppe 35.05 E-Government - Strategie 7. Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Produktbereich 10 Produktgruppe 10.01 Wahlen Produktgruppe 10.05 Statistik und Stadtbeobachtung Produktbereich 11 Produktgruppe 11.01 Einwohnerangelegenheiten Produktgruppe 11.02 Staatsangehörigkeit und Personenstand Produktgruppe 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Produktbereich 12 Produktgruppe 12.01 Brandschutz Produktgruppe 12.02 Leitstelle Produktgruppe 12.03 Rettungsdienst Produktbereich 32 Produktgruppe 32.01 Personalservice und -controlling Produktgruppe 32.02 Personalmanagement & Personalentwicklung Produktgruppe 32.05 Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Produktgruppe 32.06 Zentrale Personalangelegenheiten Produktgruppe 32.07 Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots Produktgruppe 32.08 Personalvertretungen Produktbereich 33 Produktgruppe 33.02 Datenschutz und Informationssicherheit Produktbereich 35 Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktgruppe 35.02 Informations- und Kommunikationstechnologie Produktgruppe 35.05 E-Government - Strategie Produktbereich 99 Produktgruppe 99.01 Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung Produktgruppe 99.02 Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung 8. Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Produktbereich 13 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung Produktbereich 14 Produktgruppe 14.01 Vermessungen Produktgruppe 14.02 Geoinformation Produktgruppe 14.03 Bodenordnung Produktgruppe 14.04 Immobilienconsulting und -bewertung Produktbereich 15 Produktgruppe 15.01 Bauaufsicht Produktgruppe 15.02 Denkmalschutz und -pflege Produktbereich 16 Produktgruppe 16.01 Erschließung Produktgruppe 16.02 Gesamtverkehrsplanung/ Stellplatzablöse Produktgruppe 16.08 Parkierungseinrichtungen Produktbereich 17 Produktgruppe 17.01 Wohnen Produktbereich 31 Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Produktbereich 34 Produktgruppe 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Produktgruppe 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement 9. Ausschuss für Soziales und Gesundheit Produktbereich 18 Produktgruppe 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Produktbereich 19 Produktgruppe 19.01 Infektiologie und Hygiene Produktgruppe 19.02 Medizinische Dienste Produktgruppe 19.03 Kinder- und Jugendmedizin Produktgruppe 19.04 Psychiatrie Produktgruppe 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Produktgruppe 19.06 Krankenhaus Höchst Produktbereich 32 Produktgruppe 32.05 Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik 10. Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Produktbereich 10 Produktgruppe 10.04 Gleichberechtigung für Bürgerinnen Produktbereich 30 Produktgruppe 30.04 Stadtmarketing Produktbereich 32 Produktgruppe 32.02 Personalmanagement & Personalentwicklung Produktgruppe 32.07 Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots Produktbereich 33 Produktgruppe 33.01 Prüfung und Beratung Produktgruppe 33.03 Interne Rechtliche Serviceleistungen Produktbereich 35 Produktgruppe 35.01 Zentrale Serviceleistungen Produktbereich 36 Produktgruppe 36.01 Wirtschaftsförderung Produktgruppe 36.02 Hafen/Markt Produktbereich 98 Produktgruppe 98.03 Nicht fachspezifische Gesellschaften 11. Sonderausschuss für Controlling und Revision Produktbereich 30 Produktgruppe 30.01 Leitung der Stadtverwaltung Produktbereich 31 Produktgruppe 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling Produktgruppe 31.06 Beteiligungsmanagement Produktbereich 32 Produktgruppe 32.01 Personalservice und -controlling Produktbereich 33 Produktgruppe 33.01 Prüfung und Beratung Produktgruppe 33.02 Datenschutz und Informationssicherheit II. Für die Etatberatungen gilt folgender Zeitplan: 1. Lesung - Einbringung des Etats - 06.11.2025 Informatorische Lesung in den Ausschusssitzungen ab 24.11.2025 Letzter Sitzungstermin der Ortsbeiräte 19.12.2025 Stellungnahmen der KAV bis 19.12.2025, 12:00 Uhr, Büro der Stadtver- ordnetenversammlung Sonderversand Etatanregungen der Ortsbeiräte und der KAV 07.01.2026 Etatanträge der Fraktionen bis Mittwoch, 28.01.2026, 12:00 Uhr, Büro der Stadtverordnetenversammlung Sonderversand Etatanträge 04.02.2026 2. Lesung in den turnusmäßigen Ausschusssitzungen ab 19.02.2026 3. Lesung - Verabschiedung des Etats - 05.03.2026 Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird unter Hinweis auf die Vorlagen EA 1 bis EA 12 zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 158 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage M 158 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke, BFF und fraktionslos gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 158 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke und AfD (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 158 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, farbechte/Linke, FDP und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Zustimmung) 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird unter Hinweis auf EA zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 158 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 158 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen Linke und FDP (= Zurückweisung); CDU (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 158 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage M 158 dient unter Hinweis auf EA 66 bis EA 98 zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und AfD gegen Linke (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage M 158 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und SPD (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 158 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 158 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird unter Hinweis auf die Etatanträge 100 und 101 zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, dFfm und fraktionslos gegen Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL; CDU (= Enthaltung) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 158 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des OBR 13 am 02.12.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird unter Hinweis auf EA 103 und EA 104 zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.12.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 158 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 04.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 158 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 158 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 158 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 158ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 (M 158 vom 31.10.2025) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Haushalt 2026 und den Finanzplanungszeitraum bis 2029 im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2026 (M 159 vom 31.10.2025) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des Etatantrages oder der Etatanregung auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Aufgrund der zusätzlichen Kreditaufnahme in allen Planjahren wurde zudem der Schuldendienst (Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen) ab dem Jahr 2026 angepasst und in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen zusätzlich Veränderungen im Bereich der internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich aus der zum Endausdruck aktualisierenten Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 158 vom 31.10.2025) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für das Wirtschaftsjahr 2026. 4. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) und die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 und 7 werden beschlossen. Die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 8 bis 12 wurden bereits durch eigenständige Vorlagen beschlossen und dienen daher nur zur Kenntnis. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für Investitionskredite in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Die Aufwendungen für Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten werden unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2026 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in der Aufstellung des jeweiligen Haushaltsplans der Folgejahre zu berücksichtigen und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2026 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 13 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt) 2. Der Vorlage NR 1555 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 158 und NR 1555 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (M 158 = Ablehnung, NR 1555 = Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 (M 158 vom 31.10.2025) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Haushalt 2026 und den Finanzplanungszeitraum bis 2029 - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2026 (M 159 vom 31.10.2025) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die finanziellen Auswirkungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen wurden in den Anlagen 1 bis 4 soweit erforderlich durch die Stadtkämmerei in Einzelfällen abweichend vom Wortlaut des Etatantrages oder der Etatanregung auf die sachlich zuständigen Teilhaushalte und Gruppierungen geändert. Aufgrund der zusätzlichen Kreditaufnahme in allen Planjahren wurde zudem der Schuldendienst (Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen) ab dem Jahr 2026 angepasst und in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen zusätzlich Veränderungen im Bereich der internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich aus der zum Endausdruck aktualisierenten Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 158 vom 31.10.2025) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung für das Wirtschaftsjahr 2026. 4. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) und die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften nach den Anlagen 5a und 5b sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6 und 7 werden beschlossen. Die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 8 bis 12 wurden bereits durch eigenständige Vorlagen beschlossen und dienen daher nur zur Kenntnis. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse auf die Veranschlagungen für Investitionskredite in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Die Aufwendungen für Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten werden unverändert zur Entwurfsplanung beschlossen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2026 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in der Aufstellung des jeweiligen Haushaltsplans der Folgejahre zu berücksichtigen und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2026 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 13 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt) 2. a) Der Vorlage NR 1555 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Bakakis, Dr. Kößler, Busch, Pauli, Papke, Pfeiffer, Fuchs, Huber, Ditfurth, Yilmaz, Michael Müller, Düwel, Thoma und Dr. Schulz sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stadtverordneter Paulsen gibt eine persönliche Erklärung zu seiner Votierung zu den Tagesordnungspunkten 5.1 und 5.2 ab (s. Anlage). Beschlussausfertigung(en): § 6776, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 § 7310, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 20-12

  • Stellenplan 2026
    M
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 31.10.2025, M 159 Betreff: Stellenplan 2026 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 20.07.2023, § 3565 (M 43) 1. Der Stellenplanvorlage 2026 wird unter Berücksichtigung der für das Haushaltsjahr 2026 festgelegten Bewirtschaftungsvorschriften mit Wirkung zum 01.01.2026 zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die in der Stellenplanvorlage enthaltenen Stellenplanveränderungen folgende Auswirkungen für die Gemeindeverwaltung nach sich ziehen: 810,42 Neuschaffungen 300 Stellenstreichungen 729,51 Höherbewertungen davon fünf Beamt:innenstellen bei den Sondervermögen 21 Abwertungen davon eine Beamt:innenstelle bei den Sondervermögen 50,50 Streichungen kw-Vermerke davon eine Beamt:innenstelle bei den Sondervermögen 11 Anbringungen ku-Vermerke 3 Streichungen ku-Vermerke 1 Sonstiges (Änderung ku-Vermerk) Die Bewertungen von Planstellen der Beamt:innen erfolgten sachgerecht nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad der auszuübenden Tätigkeit sowie dem Maß der Verantwortung; die Bewertungen der Stellen von Arbeitnehmer:innen wurden tarifgerecht vorgenommen. Die Planstellen von Beamt:innen sowie der Arbeitnehmer:innen können im Rahmen der als vergleichbar anzusehenden Besoldungs- und Entgeltgruppen aus personalwirtschaftlichen Gründen umgewandelt werden. Das Verfahren nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz wurde durchgeführt und die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen wurden beachtet. 3. Es dient des Weiteren zur Kenntnis, dass die Stellenplanvorlage 2026 - unter Beachtung des § 5 GemHVO in Teilhaushalten aufgestellt wurde, die den im Haushaltsplan aufgeführten Produktgruppen entsprechen, - mittels eines datenbankgestützten Systems erstellt wurde, das auch standardisierte Textbeiträge verwendet, - die Organigramme der Ämter und Betriebe den Organisationsaufbau der Stadtverwaltung wiedergibt und die Wertigkeit der Leitungsfunktionen aufzeigt, - einen nach Organisationseinheiten aufgegliederten Stellenplan in elektronischer Form als Tabellenkalkulation enthält, sowie - zusätzlich eine nach Organisationseinheiten gegliederte Übersicht der Stellenneuschaffungen beinhaltet. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Beschluss des Magistrats Nr. 215 vom 21.02.2025 erfolgte die Inanspruchnahme der 434 Stellen aus der aufgestockten Stellenreserve (Neuschaffungen im Rahmen des Stellenplanes zum Doppelhaushalt 2024/2025). In der Folge sieht die Stellenplanvorlage 434 Neuschaffungen zur Verstetigung bei den Ämtern und 300 Streichungen aus der Stellenreserve vor. In der Haushaltsklausur am 21.03.2025 hat sich der Magistrat auf die Schaffung 200 neuer Planstellen im Stellenplan 2026 verständigt. Darüber hinaus sind 127,14 durch Bund, Land oder Gemeinden refinanzierte Stellen zur Neuschaffungen vorgesehen und 49,28 Neuschaffungen dienen der Branddirektion zur Ablöse von Hilfsstellen für vorhandenes Personal. B. Alternativen keine C. Lösung Angesichts der Haushaltssituation werden Stellenbedarfe zunächst über einen dezernatsinternen Ausgleich sowie der Möglichkeiten der Ämter und Betriebe im Rahmen der dynamischen Stellenbewirtschaftung vorgenommen und die vorgesehenen Stellenplanmaßnahmen umgesetzt. Die Entwicklung der Planstellen in der Gemeindeverwaltung (ohne Beamt:innenstellen der Eigenbetriebe) stellt sich ab dem Jahr 2016 wie folgt dar: Jahr Planstellen (gem. HH-Plan) Veränderung (zum Vorjahr) absolut Veränderung (zum Vorjahr) in % 2016 9.063,31 2017 9.639,15 575,84 6,35% 2018 9.643,99 4,84 0,05% 2019 9.855,01 211,02 2,19% 2020 10.024,52 169,51 1,72% 2021 10.279,15 254,63 2,54% 2022 10.378,65 99,50 0,97% 2023 10.644,65 266,00 2,56% 2024 11.141,93 497,28 4,67% 2025 11.141,93 0,00 0,00% 2026 (Entwurf) 11.657,35 515,42 4,63% 2.594,04 28,62% Summe 259,40 2,57% Mittelwert Der Stellenplan 2026 der Gemeindeverwaltung (ohne Planstellen der Beamt:innen der Eigenbetriebe) weist 810,42 Neuschaffungen und 300 Stellenstreichungen (der Stellenreserve) aus. Ferner wurden vier Stellen vom Eigenbetrieb Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main sowie eine Stelle vom Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst (Sondervermögen) in die Gemeindeverwaltung verlagert, sodass der Stellenplan in der Bilanz eine Erhöhung um 515,42 Stellen ausweist. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 434 Neuschaffungen dienen der Ablöse der Stellenreserve. Die mit dem Haushaltsplan 2024 und 2025 gebildete zentrale Veranschlagung wird auf die Amtsbereiche aufwandsneutral aufgeteilt. 127 Neuschaffungen sind zu fast 100% refinanziert und die erhöhten Personalaufwendungen sind demnach durch Erträge gedeckt. 49,28 Stellenneuschaffungen für die Branddirektion dienen der Ablösung von Hilfsstellen für vorhandenes Personal und sind budgetneutral. Für 200 Stellenneuschaffungen sind 15 Mio. € Personalaufwendungen mit dem Haushalt 2026 veranschlagt. Mit der Streichung der kw-Vermerke geht keine Erhöhung der Personalaufwendungen einher. Die Finanzierung der aufwandsauslösenden Stellenplanveränderungen ist von den Dezernentinnen und Dezernenten im Rahmen der jeweiligen Personalbudgets sicher zu stellen. Die geltenden Bewirtschaftungsvorschriften sind zu beachten. Anlage 1_Stellenplanvorlage (nicht öffentlich - ca. 7,4 MB) Anlage 2_Organisationsplaene (nicht öffentlich - ca. 494 KB) Anlage 3_Stellenplan (nicht öffentlich - ca. 87 KB) Anlage 4_Stellenneuschaffungen (nicht öffentlich - ca. 466 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 24.01.2008, E 18 Antrag vom 21.05.2014, NR 909 Vortrag des Magistrats vom 24.03.2023, M 43 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 159 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die informatorische Lesung der Vorlage M 159 ist abgeschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 39 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Linke, FDP und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 76 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7311, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 11-1

  • Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 8 (Heddernheim, Niederursel)
    M
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 31.10.2025, M 160 Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 8 (Heddernheim, Niederursel) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Herrn Arash Vahedipour Heddernheimer Landstraße 20a 60439 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 8 (Heddernheim, Niederursel). Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Schiedspersonen. Die Schiedsperson des Bezirks 8 hat ihr Amt niedergelegt, so dass eine Neuwahl durchgeführt werden muss. Der Ortsbeirat 8 hat den im Beschlusstext genannten Herrn Arash Vahedipour als Schiedsperson vorgeschlagen. Der Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Schiedspersonen bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Arash Vahedipour Heddernheimer Landstraße 20a 60439 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 8 (Heddernheim, Niederursel). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Arash Vahedipour Heddernheimer Landstraße 20a 60439 Frankfurt am Main als Schiedsperson für den Bezirk 8 (Heddernheim, Niederursel). Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6982, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 10-51

  • 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main
    M
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 31.10.2025, M 161 Betreff: 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 02.11.2023, § 4007 (M 176) 1. Die vorgelegte 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main sowie das aktualisierte Straßenverzeichnis als Bestandteil der 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main werden beschlossen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Ziel ist es, die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main zum 01.01.2026 gemäß der nachfolgenden Punkte anzupassen und dazu auch das Straßenverzeichnis nach § 1 Abs. 1 der Satzung zu aktualisieren. Gebührenkalkulation und Kalkulationszeitraum Die Straßenreinigungssatzung (StrS) der Stadt Frankfurt am Main wurde letztmalig durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4007 vom 02.11.2023 geändert (4. Änderungssatzung). Die aktuellen Gebührensätze sind bis zum 31.12.2025 kalkuliert, zum 01.01.2026 sind daher neue Sätze zu kalkulieren. Grundlage für jede Gebührenkalkulation sind die für die Straßenreinigung anfallenden Gesamtkosten. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus den mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) vereinbarten Festpreisen für die erbrachten Leistungen. Die vereinbarten Preise werden in einem Turnus von fünf Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst. Grundlage für diese Regelung ist der zwischen Stadt und FES GmbH abgeschlossene Rahmenvertrag vom 14.10.2019, der am 01.01.2021 in Kraft trat. Die erste auf dem genannten Vertrag basierende Festpreisperiode endet zum 31.12.2025. Für Leistungen ab dem 01.01.2026 ist daher ein neuer Selbstkostenfestpreis zu vereinbaren. Die FES GmbH legte unter Wahrung der vertraglichen Fristen zum 15.05.2025 die Kalkulation neuer Festpreise zum Leistungsvertrag Stadtreinigung und Winterdienst für die Periode vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2030 vor. Diese vorliegende Preiskalkulation ist sowohl in preisrechtlicher, als auch in gebührenrechtlicher Hinsicht durch den Magistrat zu überprüfen. Darüber hinaus ist zu einer Vielzahl von Einzelpositionen zwischen Stadt und FES GmbH abzustimmen, ob und in welchem Umfang diese für den neuen Kalkulationszeitraum erforderlich sind. Das Ziel hierbei ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem angemessenen Leistungsumfang und der sich daraus ergebenden Belastung der Gebührenzahlenden zu erreichen. Hierdurch konnte in der Vergangenheit erreicht werden, dass die Reinigungsgebühr je veranlagtem Quadratmeter zuletzt im Jahr 2010 angehoben werden musste. Diese Abstimmungen zwischen Stadt und FES GmbH und damit eine neue Festpreiskalkulation konnten bisher noch nicht abgeschlossen werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann daher seitens des Magistrats noch keine neue Gebührenkalkulation vorgelegt werden. Die aktuellen Gebührensätze (jährliche Abgabe je Quadratmeter Reinigungsfläche) nach § 7 der Straßenreinigungssatzung werden daher bis auf Weiteres unverändert beibehalten. Die Gültigkeit der Satzung wird durch den Ablauf des Kalkulationszeitraums unter Fortgeltung der bisherigen Gebührensätze nicht berührt. Sollte sich jedoch aus den neuen Festpreisen bis Jahresende die Notwendigkeit einer Anpassung der Gebühren ergeben, wird die Vorlage einer weiteren Änderungssatzung erforderlich, die dann vom Magistrat vorzulegen ist. Deren Ziel muss es sein, die Gebührensätze für die Straßenreinigung mit Wirksamkeit 01.01.2026 rechtzeitig so festzusetzen, dass unter Berücksichtigung der im neuen Kalkulationszeitraum prognostizierten, gebührenrelevanten Kosten und des zum 31.12.2025 bestehenden Bestandes des Sonderpostens für den Gebührenausgleich auch ab 2026 bei der Straßenreinigung weiterhin ein ausgeglichener Gebührenhaushalt erzielt wird, entsprechend der gesetzlichen Regelungen in § 93 Abs. 2 HGO bzw. § 10 Abs. 1 KAG sowie der Vorgaben der Kommunalaufsicht. Eine bewusst in Kauf genommene Unterdeckung in Gebührenhaushalten mit grundstücksbezogenen Benutzungsgebühren und eine damit einhergehende Belastung für den Allgemeinen Haushalt ist aufgrund der genannten gesetzlichen Regelungen unbedingt zu vermeiden. Änderungsbedarf Auch wenn derzeit noch keine neuen Gebührensätze kalkuliert werden können, hat sich an einer Stelle des Satzungstextes ein Änderungsbedarf ergeben, der mit der vorliegenden 5. Änderungssatzung umgesetzt wird. Zu den Details wird auf die nachfolgenden Erläuterungen verwiesen. Anpassungen werden zudem am Straßenverzeichnis vorgenommen, das Bestandteil der Satzung ist. Hierin wird für die zu reinigenden Straßen die jeweilige Reinigungsklasse und damit die Anzahl der wöchentlichen Reinigungsdurchgänge festgelegt. Durch die vorgenommenen Änderungen kommt der Magistrat den Forderungen nach einer Verbesserung der Stadtsauberkeit nach. Die Anzahl der Reinigungsdurchgänge wurde hierfür insbesondere in solchen Bereichen angehoben, für die besonders häufig Zusatzreinigungen (etwa durch die Ortsbeiräte) gefordert wurden oder in denen sich Beschwerden auffällig häufen. Es wird erwartet, dass sich die Sauberkeit der Stadt durch die vorgenommenen Anpassungen deutlich verbessern lässt und die Anzahl der Beschwerden zurückgeht. Erläuterungen zu den einzelnen Satzungsänderungen Artikel 1: Zu 1. und 2.: Änderungen die sich insbesondere aus der Einführung des neuen Dauerbescheids auf Grundlage des § 6a Abs. 2 KAG ergeben. Artikel 2: Das Straßenverzeichnis ist gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung Bestandteil derselben. Hier wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen: Bisher noch nicht enthaltene bzw. umbenannte Straßen sind unter Festlegung der erforderlichen Reinigungsklassen - wie in der ersten Tabelle dargestellt - hinzugefügt worden. In der zweiten Tabelle sind Korrekturen am bisherigen Straßenverzeichnis, Ergänzungen (unterstrichen) und Streichungen aufgeführt. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle wurden hier lediglich Unterabschnitte von Straßen neu festgelegt oder zusammengeführt bzw. von Straßen abgehende Stichwege, die bereits bisher gereinigt werden, zur Klarstellung explizit aufgeführt. Die dritte Tabelle führt die Änderungen der Reinigungsklassen auf. Die hier vorgenommenen Änderungen ergeben sich durch eine Neubewertung des tatsächlichen Reinigungsbedarfs in allen Stadtteilen, die jeweils über einen längeren Betrachtungszeitraum hinweg vorgenommen wurde. Besonderen Einfluss auf Veränderungen nahmen dabei Beschwerdelagen (Europaviertel, Fechenheim, Zeilsheim), Anregungen der Ortsbeiräte (Niederrad und Preungesheim) oder drastisch gestiegener Nutzungsdruck und damit einhergehender erhöhter Reinigungsaufwand (Innenstadt, Sachsenhausen und in Bahnhofsnähe in Bockenheim und Griesheim). Insbesondere im Bahnhofsviertel wurden nun alle Straßen in die Reinigungsklasse mit den meisten Reinigungsdurchgängen (RKL IV) eingestuft, um den dort anfallenden Aufwand für die mittlerweile sehr intensive Reinigung abzubilden. In der Höchster Altstadt wurden dagegen Erhöhungen der Reinigungsklasse aus der letzten Satzungsänderung zurückgenommen. Hier wurde die einheitliche Einstufung eines größeren Bereichs angestrebt. B. Alternativen Keine. Insbesondere der Verzicht einer Beschlussfassung über die vorliegende Anpassung des Straßenverzeichnisses würde eine Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt verhindern. C. Lösung Beschlussfassung über die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main und des Straßenverzeichnisses als Bestandteil dieser Satzung durch die Stadtverordnetenversammlung. Eine weitere Änderungssatzung wird vorgelegt, sofern sich aus den noch zu vereinbarenden Festpreisen mit der FES GmbH eine Änderung (Anhebung oder Senkung) der Gebührensätze ergibt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☒ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Die Mehrkosten für die zusätzlichen Reinigungsdurchgänge, die sich aus Anhebung von Reinigungsklassen im Straßenverzeichnis ergeben, sind durch Gebührenmehreinnahmen gegenfinanziert. Anlage 1 (ca. 279 KB) Anlage 2 (ca. 1,1 MB) Anlage 3 (ca. 100 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.09.2016, M 161 Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 106 Vortrag des Magistrats vom 11.09.2020, M 141 Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 169 Vortrag des Magistrats vom 06.10.2023, M 176 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 7 am 25.11.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 161 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Linke und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) AfD und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen Linke (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 161 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 43. Sitzung des OBR 13 am 02.12.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP und dFfm gegen Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 161 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6983, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 79-4

  • Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH (varisano GmbH) hier: Neufassung des Konsortialvertrages
    M
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 31.10.2025, M 162 Betreff: Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH (varisano GmbH) hier: Neufassung des Konsortialvertrages Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5434 (M 154) I. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesellschafter:innen der Kliniken Frankfurt Main-Taunus GmbH den Aufruf zur Nachverhandlung des Konsortialvertrages unterschrieben haben (§ 2233 v. 22.09.2022; M 116/2022) und b) zum Abschluss der Nachverhandlungen eine Frist bis zum 31.12.2025 gesetzt wurde (§ 5434 v. 14.11.2024; M 154/2024). II. Es dient weiter zur Kenntnis, dass a) der Zusammenschluss der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH (KdMTK) mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2016 unter dem Dach der Klinikum Frankfurt-Main-Taunus GmbH (Kliniken FMT) stattgefunden hat und ab dem 01. Januar 2026 der Verbund in "varisano GmbH" umbenannt wird. b) die Neufassung des Konsortialvertrages mit Wirkung zum 01. Januar 2026 ebenfalls Anpassungen der Gesellschaftsverträge der Kliniken FMT, der KFH sowie der KdMTK erforderte (s. Anlage KonV 17.1). III. Der Neufassung des Konsortialvertrages der varisano GmbH mit Wirkung zum 01. Januar 2026 einschließlich Anlagen wird wie vorgelegt zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Die Parteien haben am 25.02.2016 einen Konsortialvertrag abgeschlossen und den Klinikverbund Kliniken Frankfurt-Main-Taunus gegründet. Für einen Übergangszeitraum bis zum Jahr 2020 sollte die Stadt Frankfurt am Main die operativen Verluste für den Teilkonzern KFH und der Main-Taunus-Kreis die operativen Verluste für den Teilkonzern KdMTK übernehmen. Sollte der konsolidierte und testierte Jahresabschluss der Kliniken FMT GmbH für das Geschäftsjahr 2021 kein ausgeglichenes operatives Ergebnis (EBITDA) ausweisen, so hatte jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter das Recht, innerhalb eines Monats nach Vorlage des testierten Jahresabschlusses an die Gesellschafterin bzw. den Gesellschafter durch schriftliche Mitteilung gegenüber der anderen Gesellschafterin bzw. dem anderen Gesellschafter Neuverhandlungen über die Verlängerung des Zeitraumes für eine Verlustausgleichsverpflichtung zu verlangen. Nachdem der konsolidierte und testierte Jahresabschluss der Kliniken FMT GmbH für das Geschäftsjahr 2021 kein ausgeglichenes operatives Ergebnis auswies, haben sich die Gesellschafter:innen zu Neuverhandlungen entschlossen. Die Verhandlungsfrist wurde mehrfach verlängert und endet nunmehr zum 31.12.2025. Die Parteien sind sich einig, dass sich der Konsortialvertrag seit dem Zusammenschluss des Klinikverbundes Frankfurt-Main-Taunus als tragfähige und belastbare Grundlage für die Zusammenarbeit der Parteien erwiesen hat. Insofern soll der Konsortialvertrag aktualisiert und neu gefasst werden. Eine Arbeitsgruppe hat seit Beginn des Jahres 2025 regelmäßig getagt und die Regelungen des Konsortialvertrages wie auch die Anlagen überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Einzelne Fragestellungen, insbesondere im Hinblick auf das Beihilfe- und Steuerrecht, wurden von externen Beratenden begleitet, so dass die betreffenden Regelungen rechtskonform in den Vertrag eingearbeitet werden konnten. Der Klinikverbund als solcher soll bestehen bleiben, vorhandene Synergien sollen weiter ausgebaut und die Konzernstruktur soll in Zukunft weiter optimiert werden. Ziel ist es, dass der Verbund ab dem Geschäftsjahr 2030 ein ausgeglichenes konsolidiertes Jahresergebnis erzielt. Bis dahin wird jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter beihilfekonform im Rahmen der Betrauung seinen Teilkonzern finanziell unterstützen. Diese Regelung erfolgt konform zu der bereits abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarung für die Jahre 2025 ff. (Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5560 zum M 181/2024). Im Zuge dieses Verbund-Gedankens wurden die Kliniken FMT in varisano GmbH umfirmiert sowie der Name varisano bei den einzelnen Konzerngesellschaften dem bisherigen Namen vorangestellt. So heißt beispielsweise die Klinik Frankfurt Höchst GmbH künftig varisano Klinik Frankfurt Höchst GmbH. Die jeweiligen Namensänderungen wurden entsprechend auch in den neuen Gesellschaftsverträgen verankert. Eine weitere wesentliche Änderung betrifft den Aufsichtsrat. Dieser soll künftig aus 15 Mitgliedern bestehen. Jeweils drei Mitglieder werden von der Stadt Frankfurt und dem Main-Taunus-Kreis entsendet, zzgl. Oberbürgermeister:in und Landrat/-rätin als jeweils viertes Mitglied seitens der Gesellschafter:in, drei Mitglieder werden von der Gesellschafterversammlung gewählt, vier Mitglieder stammen von den Arbeitnehmenden. Zukünftig sollen Fachausschüsse gebildet werden, um die Arbeit des Aufsichtsrates zu optimieren. Das Heimfallrecht wurde durch ein Kündigungsrecht ersetzt, da ein Auseinanderdividieren des Konzerns zum jetzigen Zeitpunkt aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen kaum sinnvoll umzusetzen wäre. Um Synergieeffekte zu erzielen, wurden in der varisano GmbH Dienstleistungen im tertiären Bereich (Finanzen, Personal, Recht und IT) gebündelt. Im Falle einer Rückübertragung würden umfangreiche Umstrukturierungsmaßnahmen notwendig werden. Allerdings wurde für bestimmte Fälle, als Sicherheit für die Gesellschafter:innen, ein Kündigungsrecht im Konsortialvertrag verankert. Hinsichtlich der übrigen Änderungen wird auf den beigefügten neuen Konsortialvertrag sowie die neuen Gesellschaftsverträge der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus-GmbH (jetzt: varisano GmbH), der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (jetzt: varisano Klinikum Frankfurt Höchst GmbH) sowie der Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH (jetzt: varisano Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH) verwiesen. Schlussbemerkung Für die KFH hat die Gesellschafterin Stadt Frankfurt am Main zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die zur wirtschaftlichen Gesundung beitragen. Durch die Errichtung des regionalen Verbundes - varisano GmbH - können zum einen eine dauerhafte Stabilität und Sicherung des wirtschaftlichen Überlebens der Gesellschaften erreicht werden und zum anderen die drei zentralen Ziele der Krankenhausreform: Entökonomisierung, Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie Entbürokratisierung zuverlässig umgesetzt werden. Auch mit Blick auf die bevorstehende Krankenhausreform und die damit einhergehende Krankenhausplanung sind Kooperationen von regionalen Leistungserbringern mit mehreren Standorten bei der Vorhaltung der für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Leistungsgruppen deutlich im Vorteil. B. Alternativen a) Kündigung des Konsortialvertrages und anschließend Restrukturierung aus eigener Kraft mit deutlichen Eingriffen in Kosten- sowie Erlösstrukturen mit der Option einer späteren Kooperation. b) Veräußerung der Klinikum Frankfurt-Höchst GmbH an einen privaten Betreibenden. C. Lösung Der Konsortialvertrag wird durch notariell beurkundete Vertragsänderung angepasst. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Für die in diesem Zusammenhang anfallenden Beratungskosten und notwendigen Notargebühren trägt die Gesellschaft. Der Kreistag des Main-Taunus-Kreises wird voraussichtlich am 15.12.2025 über die Vorlage entscheiden. Anlage 0_Korrekturschreiben (ca. 534 KB) Anlage 1_Konsortialvertrag (nicht öffentlich - ca. 208 KB) Anlage 2_Anlagen_z_Konsortialvertrag (nicht öffentlich - ca. 5,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.11.2015, M 188 Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 154 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 25.11.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 162 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Stv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6984, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 14-0

  • Antrag auf Bereitstellung von Zuschussmitteln im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens Grundstück Paradiesgasse 23, Gemarkung Sachsenhausen, Flur 476, Flurstücke 55/9 und 55/10
    M
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 31.10.2025, M 163 Betreff: Antrag auf Bereitstellung von Zuschussmitteln im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens Grundstück Paradiesgasse 23, Gemarkung Sachsenhausen, Flur 476, Flurstücke 55/9 und 55/10 I. Der Bewilligung eines verlorenen Investitionskostenzuschusses in Höhe von max. 4.500.000,- € gemäß Variante V1 wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt: a) Die Vergabe erfolgt als Erbbaurecht im Rahmen einer Konzeptvergabe, unter Einbeziehung folgender Kriterien: · Nutzungskonzept ist im Hinblick auf die positive Ausstrahlung ins Quartier zu erstellen · mind. Erdgeschosszone soll öffentlich genutzt werden · Nutzung für verschiedene Zielgruppen · Beitrag zur Stadtteilkultur, Umsetzung sozialer und kultureller Projekte · Tagesbelebung · Belebung des Paradiesplatzes unter Berücksichtigung des Sachsenhäuser Brunnenfestes · Sanierung des Bestandes oder Abbruch und Neubau ist beides möglich · Städtebauliche / architektonische Bewertung des Konzeptes · Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Nutzungskonzepts in Bau und Betrieb · Wirtschaftliche Umsetzbarkeit des Nutzungskonzepts · Wirtschaftliche Tragfähigkeit des Bewerbers · Darstellung Kosten und Finanzierung · Eignung des Bewerbers in Bezug auf Konzeptumsetzung Gewichtung der einzelnen Kriterien wird anhand einer Entscheidungsmatrix durch eine Jury vorgenommen. Die öffentliche Ausschreibung soll dabei ergebnisoffen erfolgen. b) Der Investitionskostenzuschuss wird aus der Produktgruppe 34.04, Projektdefinition 5.011041 "Alt Sachsenhausen - Paradieshof" zur Verfügung gestellt. Die Deckung der Kosten erfolgt aus der Produktgruppe 31.08, Projektdefinition 5.005485 - Grunderwerb. c) Das Amt für Bau und Immobilien wird eine rechtlich bindende beihilferechtliche Prüfung durchführen (lassen) um auszuschließen, dass es sich bei dem (verlorenen) Investitionskostenzuschuss um eine unzulässige Beihilfe handelt. Damit sollen mögliche Rückforderungsrisiken vermieden werden. Nach Abschluss des Konzeptvergabeverfahrens wird der Magistrat eine finale Vorlage zur Vergabe des Erbbaurechtes erstellen und den Stadtverordneten zur Genehmigung vorlegen. Dabei soll sich das Erbbaurecht an nachfolgenden Eckpunkten orientieren: Erbbauberechtigter: noch im Rahmen des Konzeptvergabeverfahrens zu ermitteln Erbbaugrundstück: Gemarkung Sachsenhausen, Flur 476, Nr. 55/9 und 55/10 hält gesamt 513 m² Erbbauzweck: genaue Definition noch abhängig vom Nutzungskonzept Erbbauzeit: ca. 60 Jahre; noch abhängig von der Auswahl des Erbbauberechtigten und dessen Nutzungskonzept. Erbbauzins: vorläufig 32.113,- € jährlich; dies resultiert aus einer unterstellten Nutzung von 33% gewerblich und 67% wohnwirtschaftlicher Nutzung aus dem Bodenwert von 878.600,- € (Wertansatz 1.713,- €/m²). Je nach Nutzungskonzept und dem darin vorgesehenen Nutzungsmix wird die Berechnung entsprechend angepasst. Die Grundstücksflächen sind mit einem abrissreifen Bestandsgebäude bebaut. Eine Gebäudewertentschädigung fällt daher nicht an. Besondere Bedingungen: Nach Aktualisierung der Projektkalkulationen auf die heutigen Baupreise werden Gesamtprojektkosten von ca. 7.400.000,- € für die Sanierung bzw. den Neubau unterstellt. Bei der Kalkulation der notwendigen Kaltmieten zur Refinanzierung der Investitionskosten wurde ein Betrachtungszeitraum über 30 Jahre gewählt. Dazu wurden drei Varianten berechnet, die sich durch die Höhe der Förderzuschüsse unterscheiden und dadurch zu unterschiedlichen kalkulatorischen Mieten führen. Die nun neu auszuschreibende Konzeptvergabe soll gemäß Variante V1 mit einem Investitionskostenzuschuss in Höhe von max. 4.500.000,- € (ca. 61% der Gesamtkosten) und rund 30 % Eigenkapitalanteil erfolgen unter der Maßgabe eine sozial verträgliche Kaltmiete im Bereich von ca. 12,- bis 14,- €/m² für die Hauptnutzflächen zu ermöglichen. Verrechnung: Der Investitionskostenzuschuss wird aus der Produktgruppe 34.04, Projektdefinition 5.011041 "Alt Sachsenhausen - Paradieshof" zur Verfügung gestellt. Die Deckung der Kosten erfolgt aus der Produktgruppe 31.08, Projektdefinition 5.005485 - Grunderwerb. II. Der Magistrat - Dezernat XI - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main betreibt seit den 1990er Jahren in Alt-Sachsenhausen einen umfassenden Stadterneuerungsprozess. Ziel ist es hierbei, das Quartier als ein beliebtes Ausgehviertel zu erhalten und mit alternativen Nutzungen zu ergänzen, die Alt-Sachsenhausen auch für Touristen wieder attraktiver machen. Die Paradiesgasse 23, genannt Paradieshof, ist in diesem Zusammenhang eine Schlüsselliegenschaft im Sinne des Stadterneuerungsverfahrens Alt-Sachsenhausen. Ihre zentrale Lage am wichtigen Paradiesplatz als auch ihre direkte Nachbarschaft zu zahlreichen Kneipen und gastronomischen Angeboten des Vergnügungsviertels sind hierfür entscheidend. Nicht zuletzt kommt ihr aufgrund ihrer Größe eine entscheidende Rolle für die Entwicklung des Viertels zu. Die Lage am Paradiesplatz eröffnet die Chance, einen attraktiven Mittelpunkt in Alt-Sachsenhausen zu entwickeln. Auch ist der Standort prädestiniert, Blickbeziehungen am südlichen Eingang zu Alt-Sachsenhausen aufzunehmen und als positiver und anziehender Auftakt des Viertels zu wirken. Nachdem die erste Ausschreibung im Jahr 2016 zwar einen "Siegerentwurf" mit der "European School of Design" (ESD) hervorbrachte, konnte das Projekt aber in Folge aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit nicht realisiert werden. Der mehr als 15 Jahre andauernde Leerstand hält deshalb bis heute an. Neuere Baukostenberechnungen haben ergeben, dass aufgrund der schlechten Bausubstanz und den stark gestiegenen Baukosten keine Projektrealisierung ohne verlorenen Investitionskostenzuschuss zu marktgerechten Mieten möglich ist. Eine erfolgreiche Neuausschreibung und eine wirtschaftliche Projektrealisierung zu sozial verträglichen Mieten sind deshalb erst nach Bewilligung des Investitionskostenzuschusses möglich. Die Liegenschaft soll aufgewertet werden und den vorhandenen Nutzungsmix ergänzen und hierdurch positiv auf die Umgebung ausstrahlen. Währenddessen soll von der neuen Nutzung kein störender Einfluss ausgehen. Der Paradieshof kann dadurch einen Beitrag zur Stadtkultur leisten und zur Belebung des Paradiesplatzes vor allem in den Tagesstunden beitragen. Um soziale oder kulturelle Nutzungen an diesem Standort zu etablieren, ist eine Zielmiete von 12,- bis 14,- €/m² - zumindest für diese Nutzungen - erforderlich. Zur Erreichung dieser Zielsetzungen ist die aufgezeigte Fördervariante V1 zu bewilligen. Bei der anschließenden detaillierten Konzeptausschreibung können noch im Detail Abstufungen bezüglich der Förderhöhe für Teilnutzungen vorgenommen werden die kalkulatorisch deutlich höheren Mieten erwirtschaften können. B. Alternativen Unter den genannten Zielsetzungen nur eingeschränkt möglich. Bei Bewilligung von reduzierten Fördermitteln gemäß der berechneten Variante V2 (2,3 Mio. € Förderung, ca. 30 % der Gesamtkosten)) ergibt sich eine kalkulatorische Kaltmiete für die Hauptnutzflächen in einer Größenordnung von ca. 22,- bis 24,- €/m². Bei diesem Mietansatz könnte nur ein bonitätsstarker, eingeschränkter Investoren- / Mieterkreis erfolgreich in die Projektrealisierung gehen. Bei der errechneten Variante V 3 (ohne Bewilligung jeglicher öffentlichen Zuschüsse) wäre voraussichtlich nur eine Vergabe im Erbbaurecht zu Wohnzwecken im flächenoptimierten Neubau zu Mietpreisen von ca. 25,- bis 30 €/m² Wohnfläche wirtschaftlich umsetzbar oder in ähnlich hochpreisiger gewerblicher Nutzung darstellbar. Dadurch würden für die Stadt zwar keine weiteren Kosten anfallen, aber die Zielsetzungen zur positiven Stadtentwicklung "Alt-Sachsenhausen" könnten nicht realisiert werden. C. Lösung Die Bewilligung des zweckgebundenen Investitionskostenzuschusses gemäß Variante V 1 in Höhe von maximal 4.500.000,-€ an die künftige Erbbauberechtigte zur Realisierung des Projektes "Paradieshof" zu den dargestellten sozial verträglichen Mieten. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: Durch diesen Beschluss fällt gemäß der Variante V 1 ein Investitionskostenzuschuss von maximal 4.500 T€ an unter der Maßnahme 5.011041 "Alt-Sachsenhausen - Paradieshof" in der Produktgruppe 34.04. 2. Personalkosten: Durch diesen Beschluss fallen keine Personalkosten an. 3. Sachkosten: Durch die Konzeptvergabe als Pilot für zukünftige Verfahren fallen Kosten in Höhe von 43.697,- € durch die Begleitung und Vorbereitung der Vergabe durch die Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSMF) an. Anlage 1_Lageplan_1_zu_1000 (ca. 1,2 MB) Anlage 2_Luftbild (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.12.2025, NR 1457 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Der Vorlage M 163 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1457 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); FRAKTION (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); FRAKTION (= Enthaltung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1457 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 163 und NR 1457 = Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (M 163 = Ablehnung, NR 1457 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 163 = Annahme, NR 1457 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1457 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6985, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 23-21

  • Anmietung einer Mietfläche in der Gräfstraße 97 zum Erhalt eines Unterrichtszentrums der Volkshochschule Frankfurt am Main am Standort Bockenheim
    M
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 31.10.2025, M 164 Betreff: Anmietung einer Mietfläche in der Gräfstraße 97 zum Erhalt eines Unterrichtszentrums der Volkshochschule Frankfurt am Main am Standort Bockenheim I. Der Anmietung von Flächen in einer Liegenschaft in der Gräfstraße 97, 60487 Frankfurt am Main, für ein Unterrichtszentrum der Volkshochschule Frankfurt am Main am Standort Bockenheim zu folgenden Konditionen wird zugestimmt: Vermieter: BG Alvearium GmbH & Co KG diese vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter BG Beteiligung GmbH, HRB 210564 Amtsgericht München; diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Prof. Dr. Roland Fleck Mietfläche: 835 m² Mietbeginn: 01.08.2026 Laufzeit: 15 Jahre Option: keine Mietpreis pro m²: Mietpreis pro Monat: 21,50 €/m²/Monat 17.952,50 € Grundmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten NK-Vorauszahlung: Gesamtmiete: 3,50 €/m²/Monat Betriebs- und Nebenkosten 20.875,00 €/Monat inkl. Nebenkostenvorauszahlung II. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen -, Volkshochschule Frankfurt am Main, wird beauftragt den Mietvertrag abzuschließen. III. Mittelbereitstellung Die Kosten für die infrastrukturelle Bewirtschaftung sowie die Finanzierung der Mietaufwendungen inkl. einer gemittelten Indexierungsrate in Höhe von 2% p.a. sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Volkshochschule Frankfurt am Main enthalten und werden über Mittel des Dezernats XI Bildung, Immobilien und Neues Bauen abgebildet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch die Abmietung des Unterrichtszentrums in der Leipziger Straße 67 Mieteinsparungen in Höhe von 135.000,00 € p.a. erzielt werden, so dass für die Anmietung der Gräfstraße 97 im Jahr 2026 Mehrkosten in Höhe von 48.000,00 € für die Monate August bis Dezember und ab 2027 Mehrkosten in Höhe von ca. 115.500,00 € gegenüber den Mietkosten der Liegenschaft in der Leipziger Straße 67 anfallen. Begründung: A. Zielsetzung Mit Bericht des Magistrats vom 26.05.2025, B 196 zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 (§ 6477) - wurden die Stadtverordneten u.a. über die Kostensteigerungen für Unterrichtsräume informiert, welche zum Teil auf verändernde Mietverhältnisse zurückzuführen sind. Das seit mehreren Jahrzehnten bestehende Mietverhältnis des VHS Unterrichtszentrums in der Leipziger Str. 67 wurde vermieterseitig zum 01.08.2026 gekündigt. Zielsetzung des Magistrats ist die Sicherstellung der lebenslangen Teilhabe an Bildungs- und Fortbildungsangeboten für jedes Alter, die niedrigschwellig verfügbar und wohnortnah erreichbar sind. Diesem Auftrag kommt der städtische Eigenbetrieb Volkshochschule nach und bietet seine vielfältigen Angebote dafür in mehreren Unterrichtszentren sowie anderen einzelnen Räumen an, die sich im gesamten Stadtgebiet verteilen. Der Standort Bockenheim hat sich dabei auch auf Grund der langjährigen Standortpräsenz im Stadtteil und dem damit einhergehenden hohen Bekanntheitsgrad als sehr gut besuchter Standort etabliert. Der Stadtteil weist eine enorm hohe Bevölkerungsdichte auf und die VHS kann hier auch wegen seiner Einwohnerheterogenität eine Vielzahl an Zielgruppen ansprechen. Ein Standort im Stadtteil Bockenheim soll daher erhalten bleiben. Im Rahmen eines Marktsondierungsprozesses, bei dem synergetische Raumnutzungsmöglichkeiten mit potentiellen Partnern sowie die Verfügbarkeit von Bestandsliegenschaften der Stadt Frankfurt geprüft wurden, hat sich eine Mietfläche in der Gräfstraße 97 als sehr gut geeignet herauskristallisiert. Die Liegenschaft weist eine optimale Erreichbarkeit auf Grund ihrer direkten Lage an der U-Bahnhaltestelle "Bockenheimer Warte" auf, hält eine hohe Flexibilität in der Raumgestaltung und Nutzung vor und bietet allen Teilnehmenden einen barrierefreien Zugang. In diese Mietfläche lassen sich zum einen die Bestandskurse aus der Leipziger Straße 67 umziehen und zum anderen bietet sie den Raum für neue Kursformate und die Kompensation von Unterrichtsflächen, die aufgrund von Eigenbedarfen innerhalb der Schulen für die VHS nicht mehr nutzbar sind. Auf Grund der räumlichen Nähe zum Kulturcampus Bockenheim können hier Kooperationsmöglichkeiten optimal ausgeschöpft und Synergien für eine integrierte Raum- und Flächennutzung initiiert werden. Flächenschnitt: Raumübersicht: 2 Bewegungsräume, 5 Unterrichtsräume mit Raumöffnungsmöglichkeit auf Grund von mobilen Raumtrennwänden, 1 Begegnungsraum, 1 Büro, Teeküche, Archiv, Umkleideräume und Läger. B. Alternativen Wegfall des umfangreichen VHS-Angebots in und für Bockenheim und die umliegenden Stadtteile und damit auch Verringerung des Gesamtangebots der VHS aufgrund von fehlenden Räumen. C. Lösung Anmietung von Flächen am Standort Bockenheim, die zum einen eine Ersatzfläche für die in der Leipzigerstr. 67 ab 01.08.2026 wegfallenden Unterrichtsräume darstellen und zum anderen Kompensationsflächen für zunehmende Nutzungseinschränkung von Unterrichtsräumen in Schulen bieten. Hierfür wurde eine barrierefreie Mietfläche in der Gräfstraße 97 in Bockenheim mit 835m² gefunden. D. Öffentlichkeitsbeteiligung entfällt E. Kosten Kosten: 1. Investitionsbedarf: Die Kosten für den Mietvertrag setzen sich wie folgend zusammen: Position Kosten Mietfläche 835 m² Laufzeit 15 Jahre Mtl. Mietzins €/m² 21,50 €/m² Mtl. Gesamtmiete ohne Nebenkosten 17.952,50 € Gesamtkosten erstes Mietjahr ohne Nebenkosten 215.430,00 € Mtl. Mietnebenkosten je m² 3,50 €/m² Gesamtkosten erstes Mietjahr inkl. Nebenkosten 250.500,00 € Die VHS spezifischen Umbauten (exkl. IT Verkabelung) werden vom Vermieter geleistet und sind Bestandteil der Miete. entfällt Indexierung: Der Mietvertrag sieht eine Indexklausel vor, die regelt: Sollte sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland ("VPI"), ermittelt vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden, auf Grundlage des jeweils gültigen Basisjahres (zurzeit 2020 = 100) gegenüber dem Indexstand bei Mietbeginn nach oben oder unten verändern, so ändert sich die Grundmiete entsprechend automatisch, und zwar mit der Maßgabe, dass die erste Veränderung 24 Monate nach Mietbeginn eintritt. (...) Nachfolgende weitere Anpassungen der Grundmiete erfolgen alsdann jeweils regelmäßig nach Ablauf weiterer 24 Monate um den dann eingetretenen Veränderungssatz des VPI gegenüber dem Indexstand bei der letzten Mietanpassung. Mietpreisvergleich mit IHK Gewerbemarktbericht 2024: Der durchschnittliche Mietpreis / m² ohne Nebenkosten wurde für Bockenheim mit 24,50 € ermittelt. Der für die Mietfläche in der Gräfstraße 97 verhandelte m²-Preis liegt somit 3,00 € unter dem Durchschnittsmietzins für diese Lage. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Zeitraum Mietzins inkl. Nebenkosten + 2% Indexierung p.a. 2026 (01.08.-31.12.) 104.375,00 € 2027 255.510,00 € 2028 260.620,20 € 2029 265.832,60 € 2030 271.149,26 € 2031 276.572,24 € 2032 282.103,69 € 2033 287.745,76 € 2034 293.500,67 € 2035 299.370,69 € 2036 305.358,10 € 2037 311.465,26 € 2038 317.694,57 € 2039 324.048,46 € 2040 330.529,43 € 2041 (01.01.-31.07.) 196.665,01 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Keine. 4. Jahresfolgekosten: Zur infrastrukturellen Bewirtschaftung der Liegenschaften fallen weitere Kosten für Strom, Reinigung, Empfangspersonal und sonstige Aufwendungen in Höhe von ca. 175.000,00 € p.a. an. 5. Jahreserträge: Keine. 6. Leistungen Dritter: Keine. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine. Anlage 01_Mietvertrag (ca. 1,3 MB) Anlage 02_Grundrissplan (ca. 515 KB) Anlage 03_Stellplaetze_enfaellt (ca. 78 KB) Anlage 04_Mietflaechenberechnung_n_GIF (ca. 92 KB) Anlage 05_Vermieterbauleistungen (ca. 223 KB) Anlage 06_Betriebskosten (ca. 43 KB) Anlage 07_Zustaendigkeitsmatrix_Alvearium (ca. 238 KB) Anlage 08_DSGVO (ca. 103 KB) Anlage 09_Volkshochschule_Betriebssatzung (ca. 94 KB) Anlage 10_Handelsregister (ca. 151 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.11.2025, OF 1327/2 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 68 Beschluss: 1. Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 164 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1327/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6986, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 40-3

  • Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2026
    M
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 31.10.2025, M 165 Betreff: Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2026 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5414 (M 115) 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Volkshochschule Frankfurt am Main der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, den Wirtschaftsplan 2026 zu beschließen. 2. Dem Wirtschaftsplan 2026 der Volkshochschule Frankfurt am Main mit einem Jahresfehlbetrag im Erfolgsplan 2026 von 14.934.800 € mit Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan 2026 von 16.575.800 € mit Ausgaben für Investitionen im Investitionsprogramm 2026 von 563.000 € mit einer geplanten Ausgleichsleistung von 16.382.844 € unter Berücksichtigung eines 4%-igen Gewinnaufschlags wird zugestimmt. 3. Zur Deckung der in der aktuell vorliegenden Entwurfsfassung des Produkthaushaltes 2026 ff. noch nicht enthaltenen Mittel werden mit dem Endausdruck des Haushalts 2026 folgende Anpassung vorgenommen: Finanzplanung in T€ Plan 2026 Plan 2027 Plan 2028 Plan 2029 PG 20.03 Kst. 400 938 Skt. 71282240 -755 -1.013 -631 -474 PG 20.04 Kst. 400 021 Skt. 71252000 755 1.013 631 474 Begründung: A. Zielsetzung Gemäß § 7 Abs. 3, Ziffer 1 EigBGes hat die Betriebskommission zum Wirtschaftsplan Stellung zu nehmen und diesen dem Magistrat zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Nach dem EU-Beihilferecht ist die Höhe der geplanten Ausgleichsleistung durch die beihilfegewährende Stelle, die Stadt Frankfurt am Main, im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes bzw. des Produkthaushalts der Stadt Frankfurt am Main im Voraus zu beschließen. Neben den Aufwendungen für die Tätigkeiten des Eigenbetriebs, die den betrauten Verpflichtungen zuzuordnen sind, kann gemäß § 3.3 des Betrauungsakts ein angemessener Gewinnzuschlag von bis zu 4% berücksichtigt werden. Die geplante Ausgleichsleistung (Soll-Ausgleich) errechnet sich gemäß §3.4 der Betrauung der Volkshochschule Frankfurt am Main vom 22.09.2023 als Differenz zwischen Gesamtaufwand und geplanten Einnahmen, wobei sie gegebenenfalls wegen einer Überkompensation in Vorperioden zu kürzen ist. B. Alternativen Keine C. Lösung Nach EU-Beihilferecht ist eine Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes in der von der Betriebskommission beschlossenen Fassung durch die Stadtverordnetenversammlung noch im Jahr 2025 erforderlich. Der hier vorgelegte Wirtschaftsplan berücksichtigt die aktuelle wirtschaftliche Lage und Kostenentwicklung. Die VHS verfolgt mit der Berücksichtigung einer Honorarerhöhung die Minimierung des Einklagerisikos durch Kursleitende (Herrenberg-Urteil), da durch attraktive Honorare das Einklagerisiko deutlich minimiert wird. Die aktuelle Differenz zwischen dem Wirtschaftsplan der VHS und dem entsprechenden Haushaltsansatz 2026 im Entwurf wird durch Umschichtung von 755.000 € von PG 20.03 auf PG 20.04 ausgeglichen. Die Folgejahre werden entsprechend angepasst. D. Öffentlichkeitsbeteiligung entfällt, da verwaltungsinterner Vorgang E. Kosten Im Jahr 2026: Betriebsmittelzuschuss: 14.934.800 € Investitionsmittel: 563.000 €, davon werden 199.000 € aus eigenen Mitteln finanziert Gesamteinlage in die Kapitalrücklage inkl. Investitionskostenzuschuss: 15.298.800 € Die Mittel werden im Rahmen des Dezernatsbudgets gedeckt. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: In der mittelfristigen Jahresbetrachtung ergeben sich folgende Zuschussbedarfe: Jahr Betriebsmittelzuschuss Investitionskostenzuschuss 2027 15.206.800 € 230.000 € 2028 14.824.800 € 230.000 € 2029 14.667.800 € 230.000 € Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Entfällt 4. Jahresfolgekosten: Siehe Anlage Wirtschaftsplan 5. Jahreserträge: Siehe Anlage Wirtschaftsplan 6. Leistungen Dritter: Siehe Anlage Wirtschaftsplan. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine 8. Sonstiges: Keine Anlage 1_Ausgleichsleistung (ca. 199 KB) Anlage 2_Erfolgsplan_2026 (ca. 258 KB) Anlage 3_Feststellungsvermerk (ca. 5 KB) Anlage 4_Investitionsplan (ca. 245 KB) Anlage 5_Stellenplan_VHS (ca. 6 KB) Anlage 6_Vermoegensplan (ca. 283 KB) Anlage 7_Uebersicht_Einnahmen_u_Ausgaben (ca. 192 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 115 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6987, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 90-4

  • Frankfurts Stadtbild soll vielfältig bleiben
    NR
    31.10.2025 · GRÜNE, SPD, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 31.10.2025, NR 1419 Betreff: Frankfurts Stadtbild soll vielfältig bleiben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz vom 14. Oktober 2025 und vom 22. Oktober 2025, die Menschen mit vermutetem Migrationshintergrund zum Problem für ein Stadtbild in Deutschland erklären, werden auf das Schärfste verurteilt und als rassistisch zurückgewiesen. Begründung: Frankfurt ist die diverseste Stadt Deutschlands. Hier leben Menschen mit Wurzeln in über 190 Nationen friedlich und demokratisch zusammen. Mehr als die Hälfte der Stadtbevölkerung hat eine Migrationsgeschichte. Über 70 Prozent der unter 18-Jährigen können eine solche erzählen. Die Aussagen des Bundeskanzlers sind daher ein Schlag ins Gesicht aller Menschen in unserer Stadt. Es vom äußeren Erscheinungsbild abhängig zu machen, wer ein angebliches Sicherheitsproblem darstellt, ist rassistisch - eine solche Aussage ist eines Bundeskanzlers unwürdig. Sie wirkt wie ein Brandbeschleuniger einer ohnehin schon bedenklichen gesellschaftlichen Entwicklung zunehmender offen rechtsextremistischer Haltungen in der deutschen Bevölkerung. In unser Stadtbild gehören alle Menschen, die hier leben. Unser Auftrag ist es, alles zu tun, um unsere diverse Stadtgesellschaft nicht nur zu erhalten, sondern sogar noch solidarischer zu gestalten. Die Worte des Bundeskanzlers hingegen schüren Angst vor Vielfalt und legen dadurch die Axt an den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie bedienen rechte Stimmungsmache und docken an das völkisch-rassistische Staatsverständnis der AfD an. Sie erinnern überdies an längst der Vergangenheit überantwortet geglaubte Kampagnen der extremen Rechten gegen eine angebliche Überfremdung Deutschlands. Alle demokratischen Kräfte Frankfurts sollten dies unmissverständlich zurückweisen. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.10.2025, NR 1420 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.11.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1419 auf die Tagesordnung II der 44. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 1419 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1420 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1419 und NR 1420 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1419 = Annahme, NR 1420 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1419 und NR 1420 = Ablehnung) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 72 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1419 auf die Tagesordnung II der 44. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 1419 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1420 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6853, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 67-0

  • Störungskommunikation der Mainova verbessern
    OFOB 3
    31.10.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 31.10.2025, OF 641/12 Betreff: Störungskommunikation der Mainova verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Mainova aufzufordern, die Kommunikation an ihre Kundinnen und Kunden im Falle von Störungen deutlich spürbar zu verbessern. Dies schließt insbesondere eine im Störungsfall auf der Startseite der Homepage der Mainova sichtbare Rubrik "Aktuelle Störung: Status und Ausblick" ein. Auch eine aktive Benachrichtigung betroffener Kundinnen und Kunden soll geprüft und idealerweise mit umgesetzt werden. Des Weiteren soll die Mainova berichten, warum die in den vergangenen Jahren erfolgten Verbindungen zwischen den Heizkraftwerken in diesem Fall nicht genutzt werden konnten, um die Wärmeversorgung im Norden aufrecht zu erhalten. Begründung: Am 23. und teils 24.10.2025 war am Riedberg die Fernwärme ausgefallen. Hierzu gab es aber keinerlei Informationen der Mainova, weder direkt noch für selbst recherchierende Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Mainova. Nur aus Presseberichten und indirekt über teil private Facebook-Gruppen waren Informationsbruchstücke zu bekommen - bei letzterem wohl von einem "Social Media Team" der Mainova. Wie es besser geht, zeigt die VGF, die im Falle von Störungen direkt auf ihrer Homepage gut sichtbar über den aktuellen Status informiert. Bei der Mainova sind Störungen glücklicherweise seltener, aber gerade dann ist es wichtig, im konkreten Fall einen solchen Bereich mit Störungs-Informationen einzublenden. Anders als die VGF verfügt die Mainova auch über die Kontaktdaten mindestens eines Großteils der jeweils betroffenen Kunden, so dass eine aktive Information z. B. per Mail oder SMS technisch möglich und zumutbar erscheint. Durch die fehlende Information seitens der Mainova nahmen einige Bürgerinnen und Bürger auch an, dass es eine Störung ihrer eigenen Haustechnik gäbe und beauftragten kostenpflichtig Heizungstechniker, so dass zum Ärger über kaltes Wasser und kühle Räume auch noch Kosten bei diesen Menschen anfielen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7676 2025 Die Vorlage OF 641/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Tempo 100 auf der BAB 5 im Bereich Kalbach-Riedberg
    OMOB 12
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2025, OM 7672 entstanden aus Vorlage: OF 634/12 vom 16.10.2025 Betreff: Tempo 100 auf der BAB 5 im Bereich Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, mit dem Regierungspräsidium Darmstadt für den Bereich der BAB 5 entlang Kalbach-Riedberg ein Tempolimit von 100 km/h mit dem Zusatz aus Lärmschutzgründen in den Verkehrsbeeinflussungsanlagen einzurichten, um den Lärmpegel zum Schutz der Anwohnenden zu reduzieren. Begründung: Insbesondere der Ortsteil Kalbach leidet seit geraumer Zeit unter einer erheblichen Lärmbelastung, die insbesondere in den Nachtstunden über den gesetzlich zulässigen Grenzwerten liegt. Foto: HLNUG - Lärmviewer Hessen, Stand 2022 Ein Tempolimit sorgt für mehr Ruhe tagsüber als auch nachts und dient neben der Verkehrssicherheit auch einem besseren Verkehrsfluss. Die Dezibelgrenze liegt bei 59 tagsüber und 49 nachts gemäß § 2 16. BImSchV, die in ganz Kalbach nachts immer überschritten wird und in vielen Teile auch tagsüber. Nach dem Lärmaktionsplan, der überhöhte Werte für den obigen Bereich auflistet, kann die Stadt dies über die o. g. zuständige Behörde beantragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2026, ST 310 Beratung im Ortsbeirat: 12

  • Ersatzpflanzung für die Abholzung der Bäume auf dem Gelände des FC Kalbach
    OMOB 12
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2025, OM 7673 entstanden aus Vorlage: OF 636/12 vom 16.10.2025 Betreff: Ersatzpflanzung für die Abholzung der Bäume auf dem Gelände des FC Kalbach Der Magistrat wird beauftragt, für die ca. sieben abgeholzten Bäume auf dem Gelände des FC Kalbach im Frühjahr eine Ersatzpflanzung mit mehr als den abgeholzten Bäumen in den Naherholungsgebieten von Kalbach vorzunehmen, um die alten Bäume mit ihrer guten CO2-Bilanz zu ersetzen. Begründung: Da die Abholzung von alten, großgewachsenen Bäumen dem Ziel der Nachpflanzung von 10.000 Bäumen im Stadtgebiet von Frankfurt am Main nicht dienlich ist, muss unverzüglich eine klimaförderliche Ersatzpflanzung erfolgen. Foto: Google Maps Foto: privat Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 168 Aktenzeichen: 79-1

  • Calisthenics-Anlage im Kalbacher Freizeitpark
    OMOB 12
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2025, OM 7674 entstanden aus Vorlage: OF 638/12 vom 16.10.2025 Betreff: Calisthenics-Anlage im Kalbacher Freizeitpark Vorgang: OM 5515/19 OBR 12; ST 383/20; OM 4895/23 OBR 12; ST 492/24 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Bau der bereits vom Ortsbeirat 12 für den Kalbacher Freizeitpark beantragten Calisthenics-Anlage, die auch bereits vom Magistrat befürwortet und genehmigt wurde, zeitnah zu beginnen. Begründung: Seit der ersten Anregung zum Bau einer Calisthenics-Anlage im Freizeitpark Kalbach sind nun schon sechs Jahre vergangen. Obwohl die positiven Stellungnahmen des Magistrats, ST 383 und ST 492, vorliegen, wurde dieses Projekt noch nicht in Angriff genommen. Die Teenies, für die das Projekt beantragt wurde, sind nun schon Erwachsene, und die Teenies von heute brauchen diese Freizeitanlage ebenso dringend. Der Ortsbeirat ist davon überzeugt, dass die Mitarbeiter des Grünflächenamtes gute Ideen haben, wie man diesen Park mit der Calisthenics-Anlage attraktiv für die Teenies und auch für die Erwachsenen gestalten kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.11.2025, OF 644/12 Etatanregung vom 05.12.2025, EA 116 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 432 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2

  • Fitnessecke im Bonifatiuspark
    OMOB 12
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2025, OM 7675 entstanden aus Vorlage: OF 639/12 vom 15.10.2025 Betreff: Fitnessecke im Bonifatiuspark Der Magistrat wird gebeten, im Bonifatiuspark an geeigneter Stelle, das heißt, ohne den Charakter des Parks zu verändern, eine Boulderwand und eine Calisthenics-Anlage für junge Erwachsene und Erwachsene aufzustellen. Begründung: Der Wunsch der Bürger nach Möglichkeiten, im Freien Sport zu treiben, wird immer häufiger geäußert. Wiederholt wurde auch im Ortsbeirat danach gefragt. Auf dem Riedberg bietet sich der Bonifatiuspark für solche Aktivitäten an. Dieser Park ist flächenmäßig so groß, dass ein Areal für solche Einrichtungen und Geräte eingerichtet werden kann. Vor allem der Wunsch nach einer Boulderwand wurde wiederholt geäußert. Im Raum Kalbach-Riedberg gibt es keine Boulderwand für junge Erwachsene und Erwachsene, obwohl dieser Klettersport äußerst beliebt ist. Eine zweite Calisthenics-Anlage in Verbindung mit dieser Boulderwand auf dem Riedberg würde dieses Sportangebot im Bonifatiuspark vervollständigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 167 Aktenzeichen: 67-0

  • Störungskommunikation der Mainova verbessern
    OMOB 12
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2025, OM 7676 entstanden aus Vorlage: OF 641/12 vom 31.10.2025 Betreff: Störungskommunikation der Mainova verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Mainova aufzufordern, die Kommunikation an ihre Kundinnen und Kunden im Falle von Störungen deutlich spürbar zu verbessern. Dies schließt insbesondere eine im Störungsfall auf der Startseite der Homepage der Mainova sichtbare Rubrik "Aktuelle Störung: Status und Ausblick" ein. Auch eine aktive Benachrichtigung betroffener Kundinnen und Kunden soll geprüft und idealerweise mit umgesetzt werden. Des Weiteren soll die Mainova berichten, warum die in den vergangenen Jahren erfolgten Verbindungen zwischen den Heizkraftwerken in diesem Fall nicht genutzt werden konnten, um die Wärmeversorgung im Norden aufrechtzuerhalten. Begründung: Am 23. und teils 24.10.2025 war am Riedberg die Fernwärme ausgefallen. Hierzu gab es aber keinerlei Informationen der Mainova, weder direkt noch für selbst recherchierende Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Mainova. Nur aus Presseberichten und indirekt über teils private Facebook-Gruppen waren Informationsbruchstücke zu bekommen - bei Letzterem wohl von einem "Social Media Team" der Mainova. Wie es besser geht, zeigt die VGF, die im Falle von Störungen direkt auf ihrer Homepage gut sichtbar über den aktuellen Status informiert. Bei der Mainova sind Störungen glücklicherweise seltener, aber gerade dann ist es wichtig, im konkreten Fall einen solchen Bereich mit Störungsinformationen einzublenden. Anders als die VGF verfügt die Mainova auch über die Kontaktdaten mindestens eines Großteils der jeweils betroffenen Kunden, sodass eine aktive Information z. B. per Mail oder SMS technisch möglich und zumutbar erscheint. Durch die fehlende Information seitens der Mainova nahmen einige Bürgerinnen und Bürger auch an, dass es eine Störung ihrer eigenen Haustechnik gäbe, und beauftragten kostenpflichtig Heizungstechniker, sodass zum Ärger über kaltes Wasser und kühle Räume auch noch Kosten bei diesen Menschen anfielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 270 Aktenzeichen: 91-5

  • Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum
    STOB 5
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1791 Betreff: Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit weiterhin noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.02.2025, OA 536

  • Zugang zu den Stromkästen für das Nachbarschaftsbüro Ginnheim
    STOB 11
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1792 Betreff: Zugang zu den Stromkästen für das Nachbarschaftsbüro Ginnheim Für Feste und sonstige Veranstaltungen ist stets eine Gestattungsvereinbarung mit dem Grünflächenamt bzw. dem Amt für Straßenbau und Erschließung erforderlich. In diesem Rahmen öffnet und schließt der Unterhaltungsbezirk gemeinsam mit der Veranstaltungsleitung den Stromkasten, um den Zählerstand vor und nach der Veranstaltung zu Abrechnungszwecken abzulesen. Die Herausgabe eines Schlüssels für den Stromkasten ist somit nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6994

  • Pumptrack-Anlage auf dem Bolzplatz am Eschersheimer Freibad
    STOB 5
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1793 Betreff: Pumptrack-Anlage auf dem Bolzplatz am Eschersheimer Freibad Vorläufige Stellungnahme: In vorliegender Angelegenheit besteht noch ämterübergreifender Abstimmungsbedarf. Der Magistrat wird unaufgefordert antworten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6835

  • Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2?
    STOB 6
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1794 Betreff: Zweckentfremdung des Flurstücks 237/2? Bei der Rodung sowie Zweckentfremdung eines Teils des städtischen Grundstückes Gemarkung Preungesheim (0509), Flur 8, Flurstück 237/2, handelt es sich um eine nicht genehmigte Nutzung. Dementsprechend hat der Magistrat die Verursacher:innen aufgefordert, die Zweckentfremdung zu unterlassen und die Fläche zu räumen. Mit der Räumung wurde begonnen, der Magistrat geht davon aus, dass die Räumung bis Ende November erfolgt ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7118

  • Fehlende Schulsportflächen und zu kleine oder marode Schulturnhallen im Ortsbezirk 10
    STOB 12
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1795 Betreff: Fehlende Schulsportflächen und zu kleine oder marode Schulturnhallen im Ortsbezirk 10 An der Turnhalle der Münzenbergerschule sind seit Januar 2025 sämtliche Mängel behoben, sodass die Halle aktuell vollständig sowohl von der Schule als auch von den Sportvereinen genutzt wird. Der Abriss der Turnhalle ist nach aktueller Planung bis zum 1. Quartal 2026 vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt wird der Schulsport bis zur Fertigstellung der neuen Zwei-Feld-Turnhalle in 2030 im Sportpark Preungesheim stattfinden. In den letzten Jahren wurde die Sporthalle der Carlo-Mierendorff-Schule mehrfach modernisiert. Die Elektrik und Beleuchtung wurden erneuert, die Halle wurde innen gestrichen und der Boden wurde abgeschliffen, versiegelt und neu markiert. Die Sanitärbereiche wurden teilweise neu gefliest und gestrichen. Die Turnhalle ist ohne Einschränkungen nutzbar. Der Bau einer neuen Turnhalle befindet sich aktuell nicht in konkreter Planung. Der Neubau von Turnhallen erfolgt in der Regel im Zusammenhang mit allgemeinen Schulbaumaßnahmen. Trotz zeitweiliger Einschränkungen ist die Durchführung des Schulsports grundsätzlich sichergestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7113

  • Hinweistafel zur "Frankfurter Silberinschrift" in der Heilmannstraße anbringen
    STOB 12
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1796 Betreff: Hinweistafel zur "Frankfurter Silberinschrift" in der Heilmannstraße anbringen Zu der durch das Archäologische Museum in Umsetzung befindlichen Inwertsetzung (Valoriation) des römischen Nida in den Stadtteilen Heddernheim und Praunheim gehört im Zusammenhang mit der geplanten "Dependance" (In der Römerstadt 126-134) auch die technische Erneuerung, Aktualisierung und Erweiterung des bestehenden, durch Informationstafeln gekennzeichneten Rundweges in Heddernheim. Zukünftig soll zusätzlich auch die Lage der Gräberfelder in Praunheim - auch das in der Heilmannstraße mit dem Fundort der Silberinschrift - mit Informationstafeln erschlossen werden. In den Rundweg einbezogen und ebenfalls durch Informationstafeln für die Öffentlichkeit erschlossen soll ferner der Ebel in Praunheim werden, die wohl wichtigste (wenn auch bislang nur wenigen Bürgerinnen/Bürgern bekannte) archäologische Fundstätte auf Frankfurter Stadtgebiet, zu der eine umfangreiche Monographie des Archäologischen Museums Frankfurt erscheinen wird. Es bietet sich an, die vom Ortsbeirat zurecht angeregte Tafel im Zusammenhang mit der geplanten Erneuerung des oben genannten Archäologischen Rundweges zu realisieren. Der Magistrat begrüßt somit den Vorschlag einer Hinweistafel und berücksichtigt bei der Gestaltung einer etwaigen Tafel die Expertise der beteiligten Fachämter, des Archäologischen Museums sowie des Denkmalamts. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6450 Antrag vom 10.11.2025, OF 640/8 Etatanregung vom 27.11.2025, EA 125

  • Schülerbeförderung in der Oberstufe
    STOB 9
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1797 Betreff: Schülerbeförderung in der Oberstufe Eine Nachprüfung ergab, dass in den letzten zwei Jahren keine Anträge von Schüler:innen aus dem Stadtteil Nieder-Erlenbach negativ beschieden wurden. Die zuständigen Sachbearbeiter:innen wenden für die Beratung und für die Bearbeitung der Anträge von Schüler:innen aus Nierd-Erlenbach die folgende Arbeitsgrundlage an: Nach dem Grenzänderungsvertrag vom 23.11.1971 haben Schüler:innen im Stadtteil Nieder-Erlenbach, einschließlich der Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, Erstattungsanspruch für Beförderungskosten maximal in der Höhe der Kosten, die beim Besuch Frankfurter Schulen entstehen würden. Sind die tatsächlichen Kosten niedriger, werden diese erstattet. Alle Bildungsgänge, die zum Abitur führen, werden gemäß dem Grenzänderungsvertrag positiv beschieden. Die Kosten für private KfZ-Fahrten werden nicht erstattet Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2025, OM 7371

  • Bouleplatz im Brentanopark
    STOB 1
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1798 Betreff: Bouleplatz im Brentanopark Die Witterungsbeständigkeit des Belags der Boulebahn wurde wiederhergestellt. Ebenso hat der Magistrat eine weitere Sitzmöglichkeit auf einer ansprechenden Pflasterfläche geschaffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6652

  • Graffitis im Tunnel am Friedhof Eschersheim
    STOB 2
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1799 Betreff: Graffitis im Tunnel am Friedhof Eschersheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiterhin keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6568

  • Planung ändern, um Bäume zu erhalten
    STOB 10
    31.10.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1800 Betreff: Planung ändern, um Bäume zu erhalten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiterhin noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können, da sich der Projektstand seitens der Bundesbank noch nicht verändert hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4882

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