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Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH (varisano GmbH) hier: Neufassung des Konsortialvertrages

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH plant die Neufassung des Konsortialvertrages, um die Zusammenarbeit der Gesellschafter zu optimieren und die finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen. Dies geschieht in Anbahnung einer Krankenhausreform und soll zur Stabilität und Sicherheit der wirtschaftlichen Basis des Klinikverbundes beitragen.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesellschafter:innen der Kliniken Frankfurt Main-Taunus GmbH den Aufruf zur Nachverhandlung des Konsortialvertrages unterschrieben haben (§ 2233 v. 22.09.2022; M 116/2022) und b) zum Abschluss der Nachverhandlungen eine Frist bis zum 31.12.2025 gesetzt wurde (§ 5434 v. 14.11.2024; M 154/2024).
  2. Es dient weiter zur Kenntnis, dass a) der Zusammenschluss der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH (KdMTK) mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2016 unter dem Dach der Klinikum Frankfurt-Main-Taunus GmbH (Kliniken FMT) stattgefunden hat und ab dem 01. Januar 2026 der Verbund in "varisano GmbH" umbenannt wird. b) die Neufassung des Konsortialvertrages mit Wirkung zum 01. Januar 2026 ebenfalls Anpassungen der Gesellschaftsverträge der Kliniken FMT, der KFH sowie der KdMTK erforderte (s. Anlage KonV 17.1).
  3. Der Neufassung des Konsortialvertrages der varisano GmbH mit Wirkung zum 01. Januar 2026 einschließlich Anlagen wird wie vorgelegt zugestimmt.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Parteien haben am 25.02.2016 einen Konsortialvertrag abgeschlossen und den Klinikverbund Kliniken Frankfurt-Main-Taunus gegründet.

Für einen Übergangszeitraum bis zum Jahr 2020 sollte die Stadt Frankfurt am Main die operativen Verluste für den Teilkonzern KFH und der Main-Taunus-Kreis die operativen Verluste für den Teilkonzern KdMTK übernehmen.

Sollte der konsolidierte und testierte Jahresabschluss der Kliniken FMT GmbH für das Geschäftsjahr 2021 kein ausgeglichenes operatives Ergebnis (EBITDA) ausweisen, so hatte jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter das Recht, innerhalb eines Monats nach Vorlage des testierten Jahresabschlusses an die Gesellschafterin bzw. den Gesellschafter durch schriftliche Mitteilung gegenüber der anderen Gesellschafterin bzw. dem anderen Gesellschafter Neuverhandlungen über die Verlängerung des Zeitraumes für eine Verlustausgleichsverpflichtung zu verlangen.

Nachdem der konsolidierte und testierte Jahresabschluss der Kliniken FMT GmbH für das Geschäftsjahr 2021 kein ausgeglichenes operatives Ergebnis auswies, haben sich die Gesellschafter:innen zu Neuverhandlungen entschlossen. Die Verhandlungsfrist wurde mehrfach verlängert und endet nunmehr zum 31.12.2025. Die Parteien sind sich einig, dass sich der Konsortialvertrag seit dem Zusammenschluss des Klinikverbundes Frankfurt-Main-Taunus als tragfähige und belastbare Grundlage für die Zusammenarbeit der Parteien erwiesen hat. Insofern soll der Konsortialvertrag aktualisiert und neu gefasst werden.

Eine Arbeitsgruppe hat seit Beginn des Jahres 2025 regelmäßig getagt und die Regelungen des Konsortialvertrages wie auch die Anlagen überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Einzelne Fragestellungen, insbesondere im Hinblick auf das Beihilfe- und Steuerrecht, wurden von externen Beratenden begleitet, so dass die betreffenden Regelungen rechtskonform in den Vertrag eingearbeitet werden konnten.

Der Klinikverbund als solcher soll bestehen bleiben, vorhandene Synergien sollen weiter ausgebaut und die Konzernstruktur soll in Zukunft weiter optimiert werden.

Ziel ist es, dass der Verbund ab dem Geschäftsjahr 2030 ein ausgeglichenes konsolidiertes Jahresergebnis erzielt. Bis dahin wird jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter beihilfekonform im Rahmen der Betrauung seinen Teilkonzern finanziell unterstützen. Diese Regelung erfolgt konform zu der bereits abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarung für die Jahre 2025 ff. (Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5560 zum M 181/2024).

Im Zuge dieses Verbund-Gedankens wurden die Kliniken FMT in varisano GmbH umfirmiert sowie der Name varisano bei den einzelnen Konzerngesellschaften dem bisherigen Namen vorangestellt. So heißt beispielsweise die Klinik Frankfurt Höchst GmbH künftig varisano Klinik Frankfurt Höchst GmbH. Die jeweiligen Namensänderungen wurden entsprechend auch in den neuen Gesellschaftsverträgen verankert.

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft den Aufsichtsrat. Dieser soll künftig aus 15 Mitgliedern bestehen. Jeweils drei Mitglieder werden von der Stadt Frankfurt und dem Main-Taunus-Kreis entsendet, zzgl. Oberbürgermeister:in und Landrat/-rätin als jeweils viertes Mitglied seitens der Gesellschafter:in, drei Mitglieder werden von der Gesellschafterversammlung gewählt, vier Mitglieder stammen von den Arbeitnehmenden. Zukünftig sollen Fachausschüsse gebildet werden, um die Arbeit des Aufsichtsrates zu optimieren.

Das Heimfallrecht wurde durch ein Kündigungsrecht ersetzt, da ein Auseinanderdividieren des Konzerns zum jetzigen Zeitpunkt aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen kaum sinnvoll umzusetzen wäre. Um Synergieeffekte zu erzielen, wurden in der varisano GmbH Dienstleistungen im tertiären Bereich (Finanzen, Personal, Recht und IT) gebündelt. Im Falle einer Rückübertragung würden umfangreiche Umstrukturierungsmaßnahmen notwendig werden.

Allerdings wurde für bestimmte Fälle, als Sicherheit für die Gesellschafter:innen, ein Kündigungsrecht im Konsortialvertrag verankert.

Hinsichtlich der übrigen Änderungen wird auf den beigefügten neuen Konsortialvertrag sowie die neuen Gesellschaftsverträge der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus-GmbH (jetzt: varisano GmbH), der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (jetzt: varisano Klinikum Frankfurt Höchst GmbH) sowie der Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH (jetzt: varisano Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH) verwiesen.

Schlussbemerkung

Für die KFH hat die Gesellschafterin Stadt Frankfurt am Main zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die zur wirtschaftlichen Gesundung beitragen. Durch die Errichtung des regionalen Verbundes - varisano GmbH - können zum einen eine dauerhafte Stabilität und Sicherung des wirtschaftlichen Überlebens der Gesellschaften erreicht werden und zum anderen die drei zentralen Ziele der Krankenhausreform: Entökonomisierung, Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie Entbürokratisierung zuverlässig umgesetzt werden. Auch mit Blick auf die bevorstehende Krankenhausreform und die damit einhergehende Krankenhausplanung sind Kooperationen von regionalen Leistungserbringern mit mehreren Standorten bei der Vorhaltung der für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Leistungsgruppen deutlich im Vorteil.

B. Alternativen

Nachdem der konsolidierte und testierte Jahresabschluss der Kliniken FMT GmbH für das Geschäftsjahr 2021 kein ausgeglichenes operatives Ergebnis auswies, haben sich die Gesellschafter:innen zu Neuverhandlungen entschlossen. Die Verhandlungsfrist wurde mehrfach verlängert und endet nunmehr zum 31.12.2025. Die Parteien sind sich einig, dass sich der Konsortialvertrag seit dem Zusammenschluss des Klinikverbundes Frankfurt-Main-Taunus als tragfähige und belastbare Grundlage für die Zusammenarbeit der Parteien erwiesen hat.

C. Lösung

Insofern soll der Konsortialvertrag aktualisiert und neu gefasst werden. Eine Arbeitsgruppe hat seit Beginn des Jahres 2025 regelmäßig getagt und die Regelungen des Konsortialvertrages wie auch die Anlagen überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Einzelne Fragestellungen, insbesondere im Hinblick auf das Beihilfe- und Steuerrecht, wurden von externen Beratenden begleitet, so dass die betreffenden Regelungen rechtskonform in den Vertrag eingearbeitet werden konnten.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben
    Folgende Form
    ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen
    Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil:
    ☒ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden
    Erläuterung
    (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 31. Oktober 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 40 · 25.11.2025
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)

OBR 6
Sitzung 43 · 25.11.2025
TO I, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 162 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFFFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 40 · 27.11.2025
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONStv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION und Stv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 09.12.2025
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFGartenparteiStadtv. Yilmaz
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 11.12.2025
TO II, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 162 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFGartenparteiStadtv. Yilmaz
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)

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