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Anmietung einer Mietfläche in der Gräfstraße 97 zum Erhalt eines Unterrichtszentrums der Volkshochschule Frankfurt am Main am Standort Bockenheim

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

In der Vorlage wird die Anmietung einer Mietfläche in der Gräfstraße 97 zum Erhalt eines Unterrichtszentrums der Volkshochschule vorgeschlagen. Damit sollen die bestehenden Unterrichtsräume in der Leipziger Straße 67 ersetzt werden, um die kontinuierliche Teilnahme an Bildungsangeboten auch in der Zukunft zu sichern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Gräfstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.

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Beschlussvorschlag

  1. Der Anmietung von Flächen in einer Liegenschaft in der Gräfstraße 97, 60487 Frankfurt am Main, für ein Unterrichtszentrum der Volkshochschule Frankfurt am Main am Standort Bockenheim zu folgenden Konditionen wird zugestimmt: Vermieter: | BG Alvearium GmbH & Co KG diese vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter BG Beteiligung GmbH, HRB 210564 Amtsgericht München; diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Prof. Dr. Roland Fleck Mietfläche: | 835 m² Mietbeginn: | 01.08.2026 Laufzeit: | 15 Jahre Option: | keine Mietpreis pro m²: Mietpreis pro Monat: | 21,50 €/m²/Monat 17.952,50 € Grundmiete ohne Betriebs- und Nebenkosten NK-Vorauszahlung: Gesamtmiete: | 3,50 €/m²/Monat Betriebs- und Nebenkosten 20.875,00 €/Monat inkl. Nebenkostenvorauszahlung II. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen -, Volkshochschule Frankfurt am Main, wird beauftragt den Mietvertrag abzuschließen.
  2. Mittelbereitstellung Die Kosten für die infrastrukturelle Bewirtschaftung sowie die Finanzierung der Mietaufwendungen inkl. einer gemittelten Indexierungsrate in Höhe von 2% p.a. sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Volkshochschule Frankfurt am Main enthalten und werden über Mittel des Dezernats XI Bildung, Immobilien und Neues Bauen abgebildet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch die Abmietung des Unterrichtszentrums in der Leipziger Straße 67 Mieteinsparungen in Höhe von 135.000,00 € p.a. erzielt werden, so dass für die Anmietung der Gräfstraße 97 im Jahr 2026 Mehrkosten in Höhe von 48.000,00 € für die Monate August bis Dezember und ab 2027 Mehrkosten in Höhe von ca. 115.500,00 € gegenüber den Mietkosten der Liegenschaft in der Leipziger Straße 67 anfallen.

Begründung

A. Zielsetzung

A. Zielsetzung Mit Bericht des Magistrats vom 26.05.2025, B 196 zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 (§ 6477) - wurden die Stadtverordneten u.a. über die Kostensteigerungen für Unterrichtsräume informiert, welche zum Teil auf verändernde Mietverhältnisse zurückzuführen sind. Das seit mehreren Jahrzehnten bestehende Mietverhältnis des VHS Unterrichtszentrums in der Leipziger Str. 67 wurde vermieterseitig zum 01.08.2026 gekündigt. Zielsetzung des Magistrats ist die Sicherstellung der lebenslangen Teilhabe an Bildungs- und Fortbildungsangeboten für jedes Alter, die niedrigschwellig verfügbar und wohnortnah erreichbar sind. Diesem Auftrag kommt der städtische Eigenbetrieb Volkshochschule nach und bietet seine vielfältigen Angebote dafür in mehreren Unterrichtszentren sowie anderen einzelnen Räumen an, die sich im gesamten Stadtgebiet verteilen. Der Standort Bockenheim hat sich dabei auch auf Grund der langjährigen Standortpräsenz im Stadtteil und dem damit einhergehenden hohen Bekanntheitsgrad als sehr gut besuchter Standort etabliert. Der Stadtteil weist eine enorm hohe Bevölkerungsdichte auf und die VHS kann hier auch wegen seiner Einwohnerheterogenität eine Vielzahl an Zielgruppen ansprechen. Ein Standort im Stadtteil Bockenheim soll daher erhalten bleiben. Im Rahmen eines Marktsondierungsprozesses, bei dem synergetische Raumnutzungsmöglichkeiten mit potentiellen Partnern sowie die Verfügbarkeit von Bestandsliegenschaften der Stadt Frankfurt geprüft wurden, hat sich eine Mietfläche in der Gräfstraße 97 als sehr gut geeignet herauskristallisiert. Die Liegenschaft weist eine optimale Erreichbarkeit auf Grund ihrer direkten Lage an der U-Bahnhaltestelle "Bockenheimer Warte" auf, hält eine hohe Flexibilität in der Raumgestaltung und Nutzung vor und bietet allen Teilnehmenden einen barrierefreien Zugang. In diese Mietfläche lassen sich zum einen die Bestandskurse aus der Leipziger Straße 67 umziehen und zum anderen bietet sie den Raum für neue Kursformate und die Kompensation von Unterrichtsflächen, die aufgrund von Eigenbedarfen innerhalb der Schulen für die VHS nicht mehr nutzbar sind. Auf Grund der räumlichen Nähe zum Kulturcampus Bockenheim können hier Kooperationsmöglichkeiten optimal ausgeschöpft und Synergien für eine integrierte Raum- und Flächennutzung initiiert werden.

B. Alternativen

Wegfall des umfangreichen VHS-Angebots in und für Bockenheim und die umliegenden Stadtteile und damit auch Verringerung des Gesamtangebots der VHS aufgrund von fehlenden Räumen.

C. Lösung

Anmietung von Flächen am Standort Bockenheim, die zum einen eine Ersatzfläche für die in der Leipzigerstr. 67 ab 01.08.2026 wegfallenden Unterrichtsräume darstellen und zum anderen Kompensationsflächen für zunehmende Nutzungseinschränkung von Unterrichtsräumen in Schulen bieten. Hierfür wurde eine barrierefreie Mietfläche in der Gräfstraße 97 in Bockenheim mit 835m² gefunden.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

entfällt

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Oktober 2025Sie sind hier
    MM 164Anmietung einer Mietfläche in der Gräfstraße 97 zum Erhalt eines Unterrichtszentrums der Volkshochschule Frankfurt am Main am Standort Bockenheim
    Magistratsvortrag
  2. 22. November 2025OFOF 1327/2Über 800 Quadratmeter Volkshochschule, ist das nicht sehr viel?Ortsbeiratsantrag · FDP

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 40 · 01.12.2025
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

OBR 2
Sitzung 44 · 01.12.2025
TO I, TOP 68
Angenommen
1. Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 164 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1327/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP1 LinkeBFF
Ablehnung:
1 LinkeÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 09.12.2025
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ELFGartenparteiStadtv. Yilmaz
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 11.12.2025
TO II, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 164 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ELFGartenparteiStadtv. Yilmaz
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)

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