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5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
19 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main soll ab dem 01.01.2026 in Kraft treten. Ziel ist es, die Satzung und das Straßenverzeichnis anzupassen, um die Sauberkeit in der Stadt zu verbessern. Es wird erwartet, dass die Anzahl der Beschwerden über die Sauberkeit der Straßen zurückgeht.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Die vorgelegte 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main sowie das aktualisierte Straßenverzeichnis als Bestandteil der 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main werden beschlossen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt zu veranlassen.

Begründung

A. Zielsetzung

Ziel ist es, die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main zum 01.01.2026 gemäß der nachfolgenden Punkte anzupassen und dazu auch das Straßenverzeichnis nach § 1 Abs. 1 der Satzung zu aktualisieren.

Gebührenkalkulation und Kalkulationszeitraum

Die Straßenreinigungssatzung (StrS) der Stadt Frankfurt am Main wurde letztmalig durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4007 vom 02.11.2023 geändert (4. Änderungssatzung). Die aktuellen Gebührensätze sind bis zum 31.12.2025 kalkuliert, zum 01.01.2026 sind daher neue Sätze zu kalkulieren.

Grundlage für jede Gebührenkalkulation sind die für die Straßenreinigung anfallenden Gesamtkosten. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus den mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) vereinbarten Festpreisen für die erbrachten Leistungen. Die vereinbarten Preise werden in einem Turnus von fünf Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst. Grundlage für diese Regelung ist der zwischen Stadt und FES GmbH abgeschlossene Rahmenvertrag vom 14.10.2019, der am 01.01.2021 in Kraft trat.

Die erste auf dem genannten Vertrag basierende Festpreisperiode endet zum 31.12.2025. Für Leistungen ab dem 01.01.2026 ist daher ein neuer Selbstkostenfestpreis zu vereinbaren. Die FES GmbH legte unter Wahrung der vertraglichen Fristen zum 15.05.2025 die Kalkulation neuer Festpreise zum Leistungsvertrag Stadtreinigung und Winterdienst für die Periode vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2030 vor.

Diese vorliegende Preiskalkulation ist sowohl in preisrechtlicher, als auch in gebührenrechtlicher Hinsicht durch den Magistrat zu überprüfen. Darüber hinaus ist zu einer Vielzahl von Einzelpositionen zwischen Stadt und FES GmbH abzustimmen, ob und in welchem Umfang diese für den neuen Kalkulationszeitraum erforderlich sind. Das Ziel hierbei ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einem angemessenen Leistungsumfang und der sich daraus ergebenden Belastung der Gebührenzahlenden zu erreichen. Hierdurch konnte in der Vergangenheit erreicht werden, dass die Reinigungsgebühr je veranlagtem Quadratmeter zuletzt im Jahr 2010 angehoben werden musste.

Diese Abstimmungen zwischen Stadt und FES GmbH und damit eine neue Festpreiskalkulation konnten bisher noch nicht abgeschlossen werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann daher seitens des Magistrats noch keine neue Gebührenkalkulation vorgelegt werden. Die aktuellen Gebührensätze (jährliche Abgabe je Quadratmeter Reinigungsfläche) nach § 7 der Straßenreinigungssatzung werden daher bis auf Weiteres unverändert beibehalten. Die Gültigkeit der Satzung wird durch den Ablauf des Kalkulationszeitraums unter Fortgeltung der bisherigen Gebührensätze nicht berührt.

Sollte sich jedoch aus den neuen Festpreisen bis Jahresende die Notwendigkeit einer Anpassung der Gebühren ergeben, wird die Vorlage einer weiteren Änderungssatzung erforderlich, die dann vom Magistrat vorzulegen ist. Deren Ziel muss es sein, die Gebührensätze für die Straßenreinigung mit Wirksamkeit 01.01.2026 rechtzeitig so festzusetzen, dass unter Berücksichtigung der im neuen Kalkulationszeitraum prognostizierten, gebührenrelevanten Kosten und des zum 31.12.2025 bestehenden Bestandes des Sonderpostens für den Gebührenausgleich auch ab 2026 bei der Straßenreinigung weiterhin ein ausgeglichener Gebührenhaushalt erzielt wird, entsprechend der gesetzlichen Regelungen in § 93 Abs. 2 HGO bzw. § 10 Abs. 1 KAG sowie der Vorgaben der Kommunalaufsicht. Eine bewusst in Kauf genommene Unterdeckung in Gebührenhaushalten mit grundstücksbezogenen Benutzungsgebühren und eine damit einhergehende Belastung für den Allgemeinen Haushalt ist aufgrund der genannten gesetzlichen Regelungen unbedingt zu vermeiden.

Änderungsbedarf

Auch wenn derzeit noch keine neuen Gebührensätze kalkuliert werden können, hat sich an einer Stelle des Satzungstextes ein Änderungsbedarf ergeben, der mit der vorliegenden 5. Änderungssatzung umgesetzt wird. Zu den Details wird auf die nachfolgenden Erläuterungen verwiesen.

Anpassungen werden zudem am Straßenverzeichnis vorgenommen, das Bestandteil der Satzung ist. Hierin wird für die zu reinigenden Straßen die jeweilige Reinigungsklasse und damit die Anzahl der wöchentlichen Reinigungsdurchgänge festgelegt.

Durch die vorgenommenen Änderungen kommt der Magistrat den Forderungen nach einer Verbesserung der Stadtsauberkeit nach. Die Anzahl der Reinigungsdurchgänge wurde hierfür insbesondere in solchen Bereichen angehoben, für die besonders häufig Zusatzreinigungen (etwa durch die Ortsbeiräte) gefordert wurden oder in denen sich Beschwerden auffällig häufen.

Es wird erwartet, dass sich die Sauberkeit der Stadt durch die vorgenommenen Anpassungen deutlich verbessern lässt und die Anzahl der Beschwerden zurückgeht.

Erläuterungen zu den einzelnen Satzungsänderungen

Artikel 1:

Zu 1. und 2.:

Änderungen die sich insbesondere aus der Einführung des neuen Dauerbescheids auf Grundlage des § 6a Abs. 2 KAG ergeben.

Artikel 2:

Das Straßenverzeichnis ist gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung Bestandteil derselben. Hier wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen:

Bisher noch nicht enthaltene bzw. umbenannte Straßen sind unter Festlegung der erforderlichen Reinigungsklassen - wie in der ersten Tabelle dargestellt - hinzugefügt worden.

In der zweiten Tabelle sind Korrekturen am bisherigen Straßenverzeichnis, Ergänzungen (unterstrichen) und Streichungen aufgeführt. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle wurden hier lediglich Unterabschnitte von Straßen neu festgelegt oder zusammengeführt bzw. von Straßen abgehende Stichwege, die bereits bisher gereinigt werden, zur Klarstellung explizit aufgeführt.

Die dritte Tabelle führt die Änderungen der Reinigungsklassen auf. Die hier vorgenommenen Änderungen ergeben sich durch eine Neubewertung des tatsächlichen Reinigungsbedarfs in allen Stadtteilen, die jeweils über einen längeren Betrachtungszeitraum hinweg vorgenommen wurde. Besonderen Einfluss auf Veränderungen nahmen dabei Beschwerdelagen (Europaviertel, Fechenheim, Zeilsheim), Anregungen der Ortsbeiräte (Niederrad und Preungesheim) oder drastisch gestiegener Nutzungsdruck und damit einhergehender erhöhter Reinigungsaufwand (Innenstadt, Sachsenhausen und in Bahnhofsnähe in Bockenheim und Griesheim).

Insbesondere im Bahnhofsviertel wurden nun alle Straßen in die Reinigungsklasse mit den meisten Reinigungsdurchgängen (RKL IV) eingestuft, um den dort anfallenden Aufwand für die mittlerweile sehr intensive Reinigung abzubilden. In der Höchster Altstadt wurden dagegen Erhöhungen der Reinigungsklasse aus der letzten Satzungsänderung zurückgenommen. Hier wurde die einheitliche Einstufung eines größeren Bereichs angestrebt.

B. Alternativen

Keine. Insbesondere der Verzicht einer Beschlussfassung über die vorliegende Anpassung des Straßenverzeichnisses würde eine Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt verhindern.

C. Lösung

Beschlussfassung über die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main und des Straßenverzeichnisses als Bestandteil dieser Satzung durch die Stadtverordnetenversammlung.

Eine weitere Änderungssatzung wird vorgelegt, sofern sich aus den noch zu vereinbarenden Festpreisen mit der FES GmbH eine Änderung (Anhebung oder Senkung) der Gebührensätze ergibt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben
    Folgende Form ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen
    Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:
    ☐ verwaltungsinterner Vorgang
    ☒ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
    ☒ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden
    Erläuterung (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 31. Oktober 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 19 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf19 Beratungen
OBR 11
Sitzung 43 · 24.11.2025
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

OBR 6
Sitzung 43 · 25.11.2025
TO I, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFFFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung)

OBR 10
Sitzung 43 · 25.11.2025
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 43 · 25.11.2025
TO I, TOP 45
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 7
Sitzung 42 · 25.11.2025
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 40 · 27.11.2025
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDVoltAfDFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Linke und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) AfD und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

OBR 8
Sitzung 42 · 27.11.2025
TO I, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung)

OBR 9
Sitzung 43 · 27.11.2025
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung)

OBR 5
Sitzung 43 · 28.11.2025
TO I, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDBFF
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
AfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen Linke (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)

OBR 15
Sitzung 43 · 28.11.2025
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 43 · 01.12.2025
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 44 · 01.12.2025
TO I, TOP 67
Angenommen
Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 161 nicht zu befassen, wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP1 LinkeBFF
Ablehnung:
1 LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 16
Sitzung 43 · 02.12.2025
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

OBR 13
Sitzung 43 · 02.12.2025
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
FDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF

OBR 4
Sitzung 43 · 02.12.2025
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUFDPdFfm
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARLFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP und dFfm gegen Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Ablehnung)

OBR 3
Sitzung 43 · 04.12.2025
TO I, TOP 44
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDVolt
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

OBR 12
Sitzung 43 · 05.12.2025
TO I, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 09.12.2025
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFGartenparteiStadtv. Yilmaz
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 11.12.2025
TO II, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 161 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFGartenparteiStadtv. Yilmaz
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)

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